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1074/2018

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedrich Schmidt-Straße/Kitschburger Straße

Mitteilung BV 12.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.04.2018, TOP 11.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2538 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1074/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedrich Schmidt-Straße/ 
Kitschburger Straße in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten 
Verkehrsknotenpunkten 
hier: Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 15.05.2017, TOP 9.1.1, Punkt 5 des 
geänderten Beschlusses 
Beschluss: 
 
Punkt 5: 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung einen Zebrastreifen zwischen der Kitsch-
burger Straße und Marcel-Proust-Promenade (nördlicher Kreuzungspunkt) einzurichten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Es befinden sich bereits heute in unmittelbarer Nähe der genannten Örtlichkeit Fußgängerüberwege, 
die von Passanten sehr gut angenommen werden und den aktuellen Verkehrsbedürfnissen entspre-
chen. 
 
Seinerzeit wurden diese Zebrastreifen an den Hauptverkehrsströmen der querenden Passanten ori-
entiert. Somit ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet, dass dort der gebündelte Fußgänger-
verkehr die Fahrbahn sicher queren kann. 
 
Die Anlegung eines weiteren Fußgängerüberweges, zu den bereits bestehenden Fußgängerüberwe-
gen in nur je 70 Metern Entfernung, ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
nicht vorgesehen. 
 
Ferner besteht bereits an der in Rede stehenden Örtlichkeit heute schon eine bauliche Mittelinsel. 
Solche Mittelinseln sind Maßnahmen, die die Querungsbedingungen für Fuß- und Radverkehr deut-
lich verbessern.  
 
Bei Einrichtung eines Fußgängerüberweges besteht gemäß § 26 StVO Vorrang für den Fußgänger-
verkehr. Alle übrigen Verkehrsteilnehmenden haben am Fußgängerüberweg keinen Vorrang. Diese 
Regelung gilt selbstverständlich auch für den Radfahrenden. Wenn der Radfahrende den Fußgän-
gerüberweg (also den entsprechenden Vorrang) in Anspruch nehmen möchte, muss er absteigen und 
schieben. 
 
Wie bekannt ist, wird die Kitschburger Straße an den Wochenenden für den Kfz-Verkehr vollkommen 
gesperrt. In diesen Hauptzeiten sind für Passanten und Erholungssuchende keine Querungshilfen 
aus Verkehrssicherheitsgründen mehr erforderlich. 
 
Aus den zuvor genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines

2 
 
Zebrastreifens.  
 
Dennoch wird nach dem Umbau des Kreisverkehrs die verkehrliche Situation beobachtet und bei Be-
darf optimiert.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1074/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.04.2018
Erstellt
05.04.2018 11:16