Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedrich Schmidt-Straße/Kitschburger Straße
Mitteilung BV 1074/2018 vom 12.04.2018
Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1074/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedrich Schmidt-Straße/ Kitschburger Straße in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten hier: Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 15.05.2017, TOP 9.1.1, Punkt 5 des geänderten Beschlusses Beschluss: Punkt 5: „Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung einen Zebrastreifen zwischen der Kitsch- burger Straße und Marcel-Proust-Promenade (nördlicher Kreuzungspunkt) einzurichten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Es befinden sich bereits heute in unmittelbarer Nähe der genannten Örtlichkeit Fußgängerüberwege, die von Passanten sehr gut angenommen werden und den aktuellen Verkehrsbedürfnissen entspre- chen. Seinerzeit wurden diese Zebrastreifen an den Hauptverkehrsströmen der querenden Passanten ori- entiert. Somit ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet, dass dort der gebündelte Fußgänger- verkehr die Fahrbahn sicher queren kann. Die Anlegung eines weiteren Fußgängerüberweges, zu den bereits bestehenden Fußgängerüberwe- gen in nur je 70 Metern Entfernung, ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen. Ferner besteht bereits an der in Rede stehenden Örtlichkeit heute schon eine bauliche Mittelinsel. Solche Mittelinseln sind Maßnahmen, die die Querungsbedingungen für Fuß- und Radverkehr deut- lich verbessern. Bei Einrichtung eines Fußgängerüberweges besteht gemäß § 26 StVO Vorrang für den Fußgänger- verkehr. Alle übrigen Verkehrsteilnehmenden haben am Fußgängerüberweg keinen Vorrang. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für den Radfahrenden. Wenn der Radfahrende den Fußgän- gerüberweg (also den entsprechenden Vorrang) in Anspruch nehmen möchte, muss er absteigen und schieben. Wie bekannt ist, wird die Kitschburger Straße an den Wochenenden für den Kfz-Verkehr vollkommen gesperrt. In diesen Hauptzeiten sind für Passanten und Erholungssuchende keine Querungshilfen aus Verkehrssicherheitsgründen mehr erforderlich. Aus den zuvor genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines 2 Zebrastreifens. Dennoch wird nach dem Umbau des Kreisverkehrs die verkehrliche Situation beobachtet und bei Be- darf optimiert.
Beratungsverlauf
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23.04.2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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