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1807/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Siemensstraße (Az.: 02-1600-59-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.10.2023, TOP 3.1

Anlage 3- Fotos

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3- Fotos

11 Zeichen

Anlage 3

I

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2997 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
 
Vorlagen-Nummer 
 1807/2023 
Freigabedatum 
10.08.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Siemensstraße (Az.: 02-1600-
59-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Eingabe des Petenten und beauftragt die 
Verwaltung, die Siemensstraße verstärkt zu kontrollieren.  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Beschwerdeführer beklagt die Parksituation in der Siemensstraße in Köln-Neuehrenfeld 
(s. Anlage 2). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Stadtteil Neuehrenfeld besteht aufgrund der dichten Wohnbebauung ein hoher Parkdruck 
für Anwohnende.  
Die Siemensstraße ist eine Einbahnstraße, in Fahrtrichtung der Straße ist das Parken zuläs-
sig. Die gegenüberliegende Seite wird ebenfalls beparkt, wobei hier die Problematik darin 
liegt, dass die Gehwegbreite – auch durch Begrünung von Grundstückbegrenzungen – sehr 
unterschiedlich ist.  
Das Parken auf dieser Seite wird durch den Verkehrsdienst geduldet, sofern die Restgehweg-
breite von grundsätzlich 1,20 m verbleibt oder keine objektiven Verkehrsbehinderungen fest-
stellbar sind.  
Es ließ sich jedoch feststellen, dass diese Gehwegbreite vermehrt nicht eingehalten wurde. Im 
Rahmen verstärkter Kontrollmaßnahmen wurden mehr als 100 Verwarnungen ausgestellt und 
auch Sicherstellungen wurden veranlasst.  
Die Begrünung der Privatgrundstücke ragt in mehreren Fällen auf den Gehweg und hierdurch 
wird dieser zusätzlich verengt. Der Ordnungsdienst wurde um Überprüfung gebeten.  
Es ist allerdings nicht möglich, dass die Siemensstraße täglich zu unterschiedlichen Tageszei-
ten kontrolliert wird, da der Kontrollbedarf im gesamten Bezirk Ehrenfeld sehr hoch ist; jedoch 
wird der Ordnungsdienst diese Straße möglichst vermehrt einplanen.  
Auf Gehwegen darf gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht geparkt werden und 
deshalb gibt es für die Verwaltung keine Möglichkeit hier eine Beschilderung oder ähnliches 
anzubringen. 
 
Die Verwaltung kann nicht über die gesamte Länge der Siemensstraße Fahrradabstellanlagen 
auf den Gehweg stellen. Zum einen wäre dies nicht bedarfsgerecht und zum anderen würden 
dann auch Räder unter Umständen den Gehwegbereich stark einschränken. Die Verwaltung 
stellt nicht mehr unmittelbar Abstellanlagen auf Gehwege, da hier oftmals der Platz nach neu-
esten Ansprüchen nicht vorhanden ist.  
Inwieweit die Verwaltung die Ecken freihalten kann, muss noch überprüft werden. Aufgrund 
der großen Anzahl an Anträgen und der personellen Kapazitäten kommt es hier zu längeren 
Bearbeitungszeiten. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe 
3. Fotos 
 
Gez. Egerer

Anlage 2 - Eingabe

2139 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
Eingang 26.4.2022 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Hiermit möchte ich Ihnen eine Anregung für einen politischen Beschluss in Bezug auf die 
Parksituation in der Siemensstraße in Neuehrenfeld zukommen lassen. 
 
Die Parksituation in der Siemensstraße: 
- Problem: Der Gehwegabschnitt in der Siemensstr. in Neuehrenfeld zwischen der Fridolin- 
und der Merkensstr (gerade Hausnummern) ist eine echte Zumutung. Die parkenden Autos 
nehmen den Großteil des Gehwegs ein und es ist kaum 1m Platz (exkl. Seitenspiegel) für 
Fußgänger. Die beobachtete Situation ist häufig diese: Sind Menschen mit Kinderwagen 
oder Rollstuhl unterwegs ist, muss immer jemand entweder zwischen den Autos oder an der 
nächsten Ecke warten (oder gar auf die Straße ausweichen), sofern die wartende Person 
nicht gerade selbst Kinderwagen, Rollstuhl oder ein Kleinkind auf einem Rad begleitet. 
- Vorschlag: Parken mit Autos dort verbieten und teilweise den Platz für Fahrradparkplätze 
nutzen 
 
Ich bitte Sie, die Angelegenheit zu prüfen und dem entsprechend zuständigen Gremium zur 
Beschlussfassung weiterzuleiten. 
 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen 
 
Eingang: 22. Juni 2022  
Sehr geehrte Frau Shepperson und Kolleg*innen, 
 
können Sie mir sagen, wie hier der aktuelle Stand ist? Ich muss sagen, die Situation in der 
Siemensstr. auf dem Gehweg (die Seite mit den geraden Hausnummern) ist doch weiterhin 
recht prekär. Diejenigen (=Füßgänger*innen), die sich dort bewegen wollen und müssen, 
werden zwischen den parkenden Autos und den Büschen bzw. Zäunen 
zusammengequetscht.  
Und dass man nirgendwo vom eigenen Haus direkt auf die Straße fahren kann ohne dass 
parkende Autos die Sicht und den Zugang zur Straße versperren, sondern erst umständlich 
auf dem Gehweg z.B. den Kinderanhänger zusammenbauen und dann den engen Gehweg 
bis zur Kreuzung schieben muss, ist ein weiteres Ärgernis, das daraus folgt.  
Kurzum: Sie sehen, es erfordert wirklich viel Mühe, um sich gegen diese stehende Autowand 
täglich zu behaupten. 
 
Ich freue mich auf eine Zwischenmeldung von Ihnen. 
 
Viele Grüße

2

3

4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

912 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei dem Sachverhalt handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.  
 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Siemensstraße
  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
1807/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.08.2023
Erstellt
25.05.2023 15:05