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2891/2020/1

10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021, TOP 9.2.5

Anlage 1 - Simulation Kfz-Verlagerung bei Verlängerung Äußere Kanalstr.

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Darstellung der GVK-Änderung im Straßennetzplan

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Anlage 1 - Simulation Kfz-Verlagerung bei Verlängerung Äußere Kanalstr.

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Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen - Planfall zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:33333
erstellt am:12.11.2019 Bearb: MM                                                                        Hintergrund: OpenStreetMap
Anlage 1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

9609 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2020/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln 
hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum 
Niehler Ei als Radverkehrstrasse 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Ausweisung neuer Baugebiete wird in Verwaltung und Politik aktuell mit höchster Priorität behan-
delt, um in Köln eine hinreichende Wohnraumentwicklung sicherstellen zu können. In diesem Zu-
sammenhang arbeitet die Verwaltung an der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Si-
monskaul" in Weidenpesch. Als Voraussetzung für die Bebauungsplanaufstellung muss zunächst der 
Flächennutzungsplan geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aufgrund der 
einzuhaltenden Formalitäten einige Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Die nun vorlie-
gende 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts stellt wiederum eine Voraussetzung dar, um den 
Flächennutzungsplan im Betrachtungsgebiet bedarfsgerecht anpassen zu können. 
 
Beschlussvorschlag: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: 
 
Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und dem 
Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamt-
verkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren 
Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine 
Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes 
Nordrhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu 
aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung 
finden. 
 
Die Trasse wird zur tatsächlichen Einrichtung eines Fahrradweges, zunächst von der Äußeren Kanal-
straße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim), verwendet. Dabei soll es sich auf der ge-
samten Trasse ausdrücklich nicht um einen Radschnellweg handeln.

2 
 
Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den von Menschen aus 
dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und noch auszubauenden Klimapark  
( https://www.klimapark-koeln.de/) beeinträchtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in 
diesen im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte 
siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.02.2021    gez. Siebert  gez. Pinnen

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Um im Bereich des Wohngebiets „Simonskaul“ sowie im Stadtteil Bilderstöckchen Siedlungserweite-
rungen vornehmen zu können, bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen. 
Bislang ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) und darauf aufbauend im Flächennut-
zungsplan (FNP) eine Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vom Knoten mit der 
Escher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) ent-
halten. Diese Vorhalteplanung schränkt die Möglichkeiten für die vorgesehenen Siedlungserweiterun-
gen stark ein. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die bislang geplante Weiterfüh-
rung der Äußeren Kanalstraße noch notwendig ist. 
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Simulation der Kfz-Stärke unter heutigen Nach-
fragebedingungen und unterstellter Realisierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vorge-
nommen. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Kfz-Belastung zwischen 13.800 und 18.200 Kfz/24h auf 
dem Neubauabschnitt bei gleichzeitiger Entlastung der umliegenden Straßenzüge gerechnet werden 
könnte (vgl. Anlage 1). Entlastungseffekte würden sich vor allem zugunsten der Hauptachsen Bol-
tensternstraße (im Modell minus 1.800 Kfz/24h), Industriestraße (minus 4.100 Kfz/24h), A 57 (minus 
1.900 Kfz/24h) und A 1 (minus 2.300 Kfz/24h) ergeben. Zudem würde auch die Johannes-Rings-
Straße in Longerich eine Entlastung (im Modell minus 1.900 Kfz/24h) erfahren. Demgegenüber würde 
bei der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße die Neusser Straße ein höheres Kfz-Aufkommen (plus 
1.200 Kfz/24h) aufweisen. Für die an Hauptverkehrsstraßen direkt wohnende Bevölkerung ergäben 
sich also keine nennenswerten positiven Effekte. 
Diese Ergebnisse bestätigen damit eine bereits im Jahr 2002 durchgeführte Untersuchung. Eine Not-
wendigkeit zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wegen Überlastung des heutigen Straßennet-
zes im Bereich Bilderstöckchen/Weidenpesch besteht unter den heutigen Nachfragebedingungen 
nicht. Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hinterlegten Zielsetzung, den 
Kfz-Verkehr zu reduzieren, ist eine Überlastung des Straßennetzes im Bereich Bilderstöck-
chen/Weidenpesch auch in Zukunft nicht zu erwarten. 
Zudem wurden alternative Verkehrsverwendungen für die Trasse überprüft. Die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) sieht keinen Bedarf, die Trasse für eine direkte Busverbindung auf diesem Korri-
dor oder eine Stadtbahnverbindung zu nutzen.  
Die aktuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptionierung eines Rad-Hauptroutennetzes 
sehen hier zukünftig eine Rad- und Fußverbindung vor. Zusätzlich erarbeitet die Verwaltung aktuell 
ein Konzept für innerstädtische Radschnellverbindungen sowie Verbindungen zu angrenzenden 
Kommunen und Kreisen. Für eine innerstädtische, attraktive Radverbindung ist die Trasse ebenfalls 
vorgesehen. Deshalb soll die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch gesichert werden. Die 
Route entlang der geplanten Verlängerung der Äußeren Kanalstraße war bereits in einem 1999 auf-
gestellten Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk Nippes enthalten.  
Zwar würde die Realisierung einer Radwegeverbindung nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten 
Radschnellwegestandard auch einen gewissen Platzbedarf beanspruchen und die Durchführung ei-
nes Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang ge-
planten und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt 
werden. Zudem kann die Linienführung der Radverkehrstrasse den vorgesehenen Siedlungserweite-
rungen besser gerecht werden als dies bei einer Kfz-Straße der Fall ist. Auch entfallen die bei einer 
Kfz-Straße ansonsten notwendigen  Lärmschutzmaßnahmen. Im Hinblick auf weitere ökologische 
Aspekte hätte eine Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile gegenüber einer vor allem für den Kfz-
Verkehr vorgesehenen Straße. 
Um die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch zu sichern, wird sie im Kölner Gesamtver-
kehrskonzept nicht mehr als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße dargestellt, sondern als 
Trasse, auf der langfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden soll (s. Anlage 2). 
Dabei wird eine Wegeführung zugrunde gelegt, die im Bereich Simonskaul – Neusser Straße gegen-
über der derzeit im GVK gesicherten Trasse so angepasst ist, dass das geplante Wohngebiet Simon-

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skaul errichtet und gleichzeitig eine attraktive und ausreichend breite Radwegeführung gewährleistet 
werden kann. 
In der Sitzung am 03.09.2020 hat die BV Nippes beschlossen, im Bereich des Klimaparks zwischen 
der Escher Straße und der Longericher Straße eine Geh-/Radwegeverbindung anlegen zu lassen. 
Die geplante Streckenführung stellt bereits einen ersten Schritt dar, eine attraktive Wegeverbindung 
für den Radverkehr auf dem hier betrachteten Korridor zwischen Bilderstöckchen und Niehl einzurich-
ten. 
Die zu beschließende Änderung bildet die Grundlage für entsprechende Anpassungen des Flächen-
nutzungsplans der Stadt Köln. Diese Anpassungen sollen zum einen die Aufhebung der Verbindung 
als Verkehrstrasse des überörtlichen (Kfz-) Verkehrs und zum anderen die verbindliche Berücksichti-
gung des Korridors im Rahmen der Definition eines stadtweiten Radverkehrshauptroutennetzes zum 
Gegenstand haben. Die im FNP notwendigen Anpassungen sind inhaltlich mit diesem Beschlussvor-
schlag innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung bringt die GVK-Änderung und die FNP-
Änderung in denselben Sitzungslauf mit Verkehrsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss ein.  
Nach Fertigstellung der Planung des gesamten Radhauptroutennetzes und dessen Beschlussfassung 
wird dieses als verbindliches Verkehrstrassennetz in das GVK und in den FNP aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Beschluss hat keine direkten klimarelevanten Auswirkungen. Er schafft jedoch die Vorausset-
zung, eine geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahme umwelt- und klimafreundlicher umzusetzen als 
ursprünglich vorgesehen. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen des Kfz-Verkehrs bei unterstellter Reali-
sierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße unter heutigem Verkehrsaufkommen 
 
Anlage 2: Änderung der Plandarstellung des Hauptstraßennetzes im Gesamtverkehrskonzept

Anlage 2 - Darstellung der GVK-Änderung im Straßennetzplan

188 Zeichen

Anlage 2 
 
Bisherige Darstellung im GVK:  neue Darstellung im GVK : 
  
 
Legende GVK 
 
 
Zusätzlicher Layer zur Darstellung der möglichen qualifizierten Radwegeverbindung: 
············

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Etzelstraße
  • Escher Straße
  • Industriestraße
  • Neusser Straße
  • Longericher Straße
  • Bremerhavener Straße
  • Johannes-Rings-Straße
  • Äußere Kanalstraße
  • Niehler Ei
  • Simonskaul

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Details

Aktenzeichen
2891/2020/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.02.2021
Erstellt
25.01.2021 15:15