0185/2024
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW, betr.: Beschwerde gegen die Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf der Rondorfer Hauptstraße/ Rodenkirchener Straße in Rondorf/ Hochkirchen, Az. 186/23 B
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Herrn Dr. Derichsweiler Köln, den 16.10.2023 Beschwerde gegen die Einrichtung eines uneingeschränkten Halteverbots auf den Straßen Rondorfer Hauptstraße/Rodenkirchener Straße in Köln Rondorf /Hochkirchen Begründung Angeblich in Folge der Beschwerde einiger Bürgerinnen und Bürger des Vororts Rondorf-Hochkirchen und nach einer Begehung des Ortsbürgermeisters Giesen hat die Verwaltung ohne Information der Anwohnerschaft auf den o.g. Hauptdurchgangsstraßen innerhalb kürzester Zeit dauerhaft ein uneingeschränktes Halteverbot angeordnet und umgesetzt. Gegen diese Maßnahme lege ich Beschwerde ein. Aufgrund der Befragung zahlreicher Anwohner und Betroffener spreche ich für eine hohe Zahl von Anwohnern und direkt Betroffenen. Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Maßnahme ohne einen Beschluss der Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses (Verkehr, Umwelt ... ) erfolgte. Die Folgen dieser Maßnahme erläutere ich hier kurz: • Ich zweifele das Argument des Ortsbürgermeisters Giesen an, dass diese Maßnahme unumgänglich sei, weil eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das Gehwegparken kritisiert. Ich stimme zu, dass in Einzelfällen Kfz - insbesondere größere Kfz - den Gehweg über die Maßen als Parkfläche nutzen und Fußgänger behindern; aber das sind Einzelfälle. • Die Vielzahl der betroffenen, aktiven Wirtschaftsunternehmen sowie deren Kunden und Kundinnen sind erheblich betroffen und sehen je nach Branche ihre Existenz gefährdet (Einzelhandel, Dienstleister, Post, Sparkasse, Apotheken, Gastronomie), weil über die vorhandenen Eigenparkplätze hinaus ab sofort keine Kurzzeitparkzonen mehr zur Verfügung stehen. Besonders behinderte Menschen sind in besonderem Maße betroffen. • Die Anwohner, die über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügen, müssen auf die Nebenstraße ausweichen, die aber bereits von den dort Wohnenden selbst frequentiert werden. • Die Zeiten der Anlieferungen und Abholungen verzögern sich, da diese mit erheblichen Mehrwegen und längeren Fußstrecken verbunden sind. • Der positive Charakter der belebten „Dorfstraße" geht durch die Maßnahme verloren und dürfte zu einer Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen. Die Hauptverkehrsachse wird sich zu einer neuen Umgehungsstraße entwickeln, was übrigens durch die geplante Sperrung der Straße „Wasserwerkswäldchen" zu einer zusätzlichen Belastung führen wird. -2- • Ich fordere die Rücknahme des Halteverbots unter Berücksichtigung der Alternative, entlang der Gesamtstrecke durch Markierungen die Teilnutzung der Gehwege als Parkflächen wieder zu ermöglichen. • Ich fordere die Sperrung der Gesamtstrecke für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18t. • Ich fordere den sofortigen Bau der im Rahmen des Bauvorhabens Rondorf Nord-West geplanten Umgehungsstraße zwecks Entlastung der Hauptverkehrsachse Rondorfer Hauptstraße und Rodenkirchener Straße. Weitere Begründung erfolgt mündlich, weshalb ich um Rederecht in der Ausschusssitzung am 23.10.2023 bitte. Mit freundliehen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 (III/64/644/52) Vorlagen-Nummer 0185/2024 Freigabedatum 18.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. §24 GO NRW, betr.: Beschwerde gegen die Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf der Rondorfer Hauptstraße/ Rodenkirchener Straße in Rondorf/ Hochkirchen, Az. 186/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die versuchsweise Anbringung der Gelbmarkierung nach den vorliegenden Verkehrszeichenplä- nen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund von Kontrollen des Verkehrs-und Ordnungsdienstes hat sich das Parken nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an den rechten Fahrbahnrand verla- gert. Dabei kam es jedoch zu Engstellen und Behinderungen sowie Stillstand im Be- gegnungsverkehr, insbesondere bei Beteiligung der Busse der Kölner Verkehrs -Be- triebe AG (KVB AG) und Schwerlastverkehr. Um die Situation schnellstmöglich zu verbessern, wurde durch das Amt für Verkehrs- management im Rahmen einer „Gefahr im Verzug“ am 25.09.2023 die mobile Beschil- derung mit Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) angeordnet und angebracht (in der Ortslage Hochkirchen auf einer Fahrbahnseite von Hochkirchen Richtung Rondorf). Nach zwei weiteren Ortsterminen wurde am 28.09.2023 im Rahmen einer „Gefahr im Verzug“ für die Rodenkirchener Str. und einen Teilbereich der Rondorfer Haupstraße das Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) beids eitig angeordnet. Bei einer Regel- fahrbahnbreite von 7 Metern im Begegnungsverkehr Bus/Bus oder Bus/Lkw kann sonst 3 kein Sicherheitsabstand für die Radfahrenden gewährleistet werden. Weiterhin wurden hier auch viele andere gefährliche Situationen beobachtet, z.B. verbotswidriges Befah- ren des Gehwegs. Die Ausführung der ortsfesten Beschilderung wurde am 05.10.2023 begonnen und am 11.10.2023 fertig gestellt. Die Maßnahme war zwingend erforderlich, da es aufgrund der Fahrbahnbreite zu ge- fährlichen Situationen gekommen ist, u.a. auch zu einem Verkehrsunfall mit einem Li- nienbus. Weiterhin wurde am 28.09.2023 in Höhe Rodenkirchener Straße 129 und 162 jeweils eine Ladezone (eingeschränktes Haltverbot, werktags 8-18 Uhr) für drei Pkw angeord- net. Die Beschilderung befindet sich seit dem 11.10.2023 vor Ort. Schwerbehinderte Menschen im Besitz eines blauen Parkausweises dürfen in diesem Bereich bis zu 3 Stunden parken. Vorausschauend auf die entstehenden multiplen Verkehrsprobleme und Härte u.a. für Wirtschaft und Anwohner kausal der zwingend erforderlichen verkehrsrechtlichen An- ordnung hat die Bezirkspolitik umgehend zusammen mit 66 Amt für Straßen und Rad- wegebau (Straßenplanung) und 64 Amt für Verkehrsmanagement (Straßenverkehrs- behörde) alle Möglichkeiten umfassend und vollständig zur Verbesserung der Situa- tion geprüft. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die Regel- breite für Gehwege 2,50 Meter. Die Gehwege in der Rodenkirchener Straße entspre- chen in etwa diesem Wert. Somit besteht kein Spielraum für die Anordnung eines halbseitigen Gehwegparkens. Aus diesem Grund werden auf der Fahrbahn Stellplätze eingerichtet, um das Halten in der Rodenkirchener Straße zu ermöglichen und die Barrierefreiheit auf den Gehwegen sicherzustellen. Die Fahrbahnbreite der Rodenkir- chener Straße beträgt 7,00 m. Dies bedeutet, dass lediglich wechselseitig Stellplätze eingerichtet werden können, neben denen eine Restfahrbahnbreite von 5,00 m ver- bleibt. In Spitzenbereichen wird die Rodenkirchener Straße von rund 11.000 Kfz/Tag befahren. Hierzu zählt auch der Linienverkehr der KVB AG. Damit der Verkehrsfluss auf der klassifizierten Landesstraße nicht zu stark eingeschränkt und der Linienbetrieb der KVB AG nicht behindert wird, müssen die Engstellen in der Länge begrenzt sein. Die Länge der Stellplätze beträgt zwischen 6,00 m und 18,00 m. Bei der Positionie- rung der Längsstellplätze wurden private Grundstückszufahrten sowie die Befahrbar- keit durch die KVB AG und den Schwerlastverkehr berücksichtigt. Als Anlage sind drei Verkehrszeichenpläne beigefügt. Die Verwaltung hat eine Pla- nung, abgestimmt mit der KVB, erstellt. Hierin sind zurzeit alle möglichen Optimierun- gen (Laden, Parken ab 18 Uhr) enthalten. Diese werden in vorläufiger Gelbmarkierung spätestens im März 2024 angebracht. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen und der bevorstehenden Karnevalszeit kann leider kein früherer Ausführungstermin verbindlich zugesagt werden. Alle beteiligten Abteilungen sind sich jedoch über die Dringlichkeit der Maßnahme bewusst. Die vorläufige Markierung wird etwa sechs Wochen nach Ausführung erneut auf ihre Wirksamkeit überprüft. Soweit die Neuordnung des Parkens sich bewährt, ist eine dauerhafte Markierung möglich. Der KVB AG wird das Recht eingeräumt, aus betrieb- lichen Gründen um eine Beendigung des Versuchs zu bitten. 4 Aufgrund der Qualifizierung als Landesstraße ist eine Sperrung für Fahrzeuge mit ei- nem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen nicht möglich. Die Straßenverkehrs- behörde prüft aktuell jedoch noch einmal die Gesamtsituation vor Ort, hier auch u.a. die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Streckenabschnitt. Verkehrsuntersuchungen werden parallel bereits durchgeführt. Anlage: Link zu Verkehrszeichenplänen
Anlage 3 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_1
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LerchenwegRodenkirchener StraßeKioskHandwerks-betriebGesundheitBüro1,506,005,002,002,30 12,00SSB SBSSBS1,0012,002,005,002,50 2,005,002,61 MP 1MP 2DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 1Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1320alternierende StellplätzeBlattnummer ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten2078/2023Anordnung Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt am ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion Verkehr /11Im Auftrag _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle
Anlage 5 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_3
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Rodenkirchener StraßeRodenkirchener StraßeZuckerbergBlumentalHandwerksbetriebBüroWeinhandlung2,506,007,5018,006,152,002,485,00 2,362,005,00 12,002,002,505,002,36 SBS SBSSBS DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 3Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1500alternierende StellplätzeBlattnummer MP 2MP 3 ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten2078/2023Anordnung Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt am ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion Verkehr /11Im Auftrag _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle
Anlage 4 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_2
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Rodenkirchener StraßeBlumentalWeißdornwegIm RabengrundRodenkirchener StraßeEisdieleGastronomieTierpflegeGastronomieGastronomieKioskFloristikVollsortimenter 1,0012,009,0012,002,592,005,00 3,655,002,002,50SBSSSB BüroEinzelhandel MP 2MP 3 MP 1MP 2 DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 2Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1320alternierende StellplätzeBlattnummer 2078/2023Anordnung Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt am ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion Verkehr /11Im Auftrag _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0185/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 12.01.2024 12:05