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0185/2024

Bürgereingabe gem. §24 GO NRW, betr.: Beschwerde gegen die Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf der Rondorfer Hauptstraße/ Rodenkirchener Straße in Rondorf/ Hochkirchen, Az. 186/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2024, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_1

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Anlage 5 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_3

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Anlage 4 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_2

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Eingabe

3096 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Herrn Dr. Derichsweiler 
Köln, den 16.10.2023 
Beschwerde gegen die Einrichtung eines uneingeschränkten Halteverbots auf den Straßen 
Rondorfer Hauptstraße/Rodenkirchener Straße in Köln Rondorf /Hochkirchen 
Begründung 
Angeblich in Folge der Beschwerde einiger Bürgerinnen und Bürger des Vororts Rondorf-Hochkirchen 
und nach einer Begehung des Ortsbürgermeisters Giesen hat die Verwaltung ohne Information der 
Anwohnerschaft auf den o.g. Hauptdurchgangsstraßen innerhalb kürzester Zeit dauerhaft ein 
uneingeschränktes Halteverbot angeordnet und umgesetzt. Gegen diese Maßnahme lege ich 
Beschwerde ein. 
Aufgrund der Befragung zahlreicher Anwohner und Betroffener spreche ich für eine hohe Zahl von 
Anwohnern und direkt Betroffenen. Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Maßnahme ohne 
einen Beschluss der Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses (Verkehr, Umwelt ... ) erfolgte. 
Die Folgen dieser Maßnahme erläutere ich hier kurz: 
• Ich zweifele das Argument des Ortsbürgermeisters Giesen an, dass diese Maßnahme
unumgänglich sei, weil eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das Gehwegparken
kritisiert. Ich stimme zu, dass in Einzelfällen Kfz - insbesondere größere Kfz - den Gehweg
über die Maßen als Parkfläche nutzen und Fußgänger behindern; aber das sind Einzelfälle.
• Die Vielzahl der betroffenen, aktiven Wirtschaftsunternehmen sowie deren Kunden und
Kundinnen sind erheblich betroffen und sehen je nach Branche ihre Existenz gefährdet
(Einzelhandel, Dienstleister, Post, Sparkasse, Apotheken, Gastronomie), weil über die
vorhandenen Eigenparkplätze hinaus ab sofort keine Kurzzeitparkzonen mehr zur Verfügung
stehen. Besonders behinderte Menschen sind in besonderem Maße betroffen.
• Die Anwohner, die über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügen, müssen auf die
Nebenstraße ausweichen, die aber bereits von den dort Wohnenden selbst frequentiert
werden.
• Die Zeiten der Anlieferungen und Abholungen verzögern sich, da diese mit erheblichen
Mehrwegen und längeren Fußstrecken verbunden sind.
• Der positive Charakter der belebten „Dorfstraße" geht durch die Maßnahme verloren und
dürfte zu einer Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen. Die Hauptverkehrsachse
wird sich zu einer neuen Umgehungsstraße entwickeln, was übrigens durch die geplante
Sperrung der Straße „Wasserwerkswäldchen" zu einer zusätzlichen Belastung führen wird.

-2-
• Ich fordere die Rücknahme des Halteverbots unter Berücksichtigung der Alternative, entlang
der Gesamtstrecke durch Markierungen die Teilnutzung der Gehwege als Parkflächen wieder
zu ermöglichen.
• Ich fordere die Sperrung der Gesamtstrecke für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 18t.
• Ich fordere den sofortigen Bau der im Rahmen des Bauvorhabens Rondorf Nord-West
geplanten Umgehungsstraße zwecks Entlastung der Hauptverkehrsachse Rondorfer
Hauptstraße und Rodenkirchener Straße.
Weitere Begründung erfolgt mündlich, weshalb ich um Rederecht in der Ausschusssitzung am 
23.10.2023 bitte. 
Mit freundliehen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
(III/64/644/52) 
Vorlagen-Nummer 
 0185/2024 
Freigabedatum 
18.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW, betr.: Beschwerde gegen die Einrichtung eines 
absoluten  Haltverbots auf der Rondorfer Hauptstraße/ Rodenkirchener Straße in 
Rondorf/ Hochkirchen, Az. 186/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die 
versuchsweise Anbringung der Gelbmarkierung nach den vorliegenden Verkehrszeichenplä-
nen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund von Kontrollen des Verkehrs-und Ordnungsdienstes hat sich das Parken nach 
Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an den rechten Fahrbahnrand verla-
gert. Dabei kam es jedoch zu Engstellen und Behinderungen sowie Stillstand im Be-
gegnungsverkehr, insbesondere bei Beteiligung der Busse der Kölner Verkehrs -Be-
triebe AG (KVB AG) und Schwerlastverkehr. 
Um die Situation schnellstmöglich zu verbessern, wurde durch das Amt für Verkehrs-
management im Rahmen einer „Gefahr im Verzug“ am 25.09.2023 die mobile Beschil-
derung mit Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) angeordnet und angebracht (in 
der Ortslage Hochkirchen auf einer Fahrbahnseite von Hochkirchen Richtung Rondorf). 
Nach zwei weiteren Ortsterminen wurde am 28.09.2023 im Rahmen einer „Gefahr im 
Verzug“ für die Rodenkirchener Str. und einen Teilbereich der Rondorfer Haupstraße 
das Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) beids eitig angeordnet. Bei einer Regel-
fahrbahnbreite von 7 Metern im Begegnungsverkehr Bus/Bus oder Bus/Lkw kann sonst

3 
kein Sicherheitsabstand für die Radfahrenden gewährleistet werden. Weiterhin wurden 
hier auch viele andere gefährliche Situationen beobachtet, z.B. verbotswidriges Befah-
ren des Gehwegs. Die Ausführung der ortsfesten Beschilderung wurde am 05.10.2023 
begonnen und am 11.10.2023 fertig gestellt.  
Die Maßnahme war zwingend erforderlich, da es aufgrund der Fahrbahnbreite zu ge-
fährlichen Situationen gekommen ist, u.a. auch zu einem Verkehrsunfall mit einem Li-
nienbus. 
Weiterhin wurde am 28.09.2023 in Höhe Rodenkirchener Straße 129 und 162 jeweils 
eine Ladezone (eingeschränktes Haltverbot, werktags 8-18 Uhr) für drei Pkw angeord-
net. Die Beschilderung befindet sich seit dem 11.10.2023 vor Ort. Schwerbehinderte 
Menschen im Besitz eines blauen Parkausweises dürfen in diesem Bereich bis zu 3 
Stunden parken. 
Vorausschauend auf die entstehenden multiplen Verkehrsprobleme und Härte u.a. für 
Wirtschaft und Anwohner kausal der zwingend erforderlichen verkehrsrechtlichen An-
ordnung hat die Bezirkspolitik umgehend zusammen mit 66 Amt für Straßen und Rad-
wegebau (Straßenplanung) und 64 Amt für Verkehrsmanagement (Straßenverkehrs-
behörde) alle Möglichkeiten umfassend und vollständig zur Verbesserung der Situa-
tion geprüft. 
Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die Regel-
breite für Gehwege 2,50 Meter. Die Gehwege in der Rodenkirchener Straße entspre-
chen in etwa diesem Wert. Somit besteht kein Spielraum für die Anordnung eines 
halbseitigen Gehwegparkens. Aus diesem Grund werden auf der Fahrbahn Stellplätze 
eingerichtet, um das Halten in der Rodenkirchener Straße zu ermöglichen und die 
Barrierefreiheit auf den Gehwegen sicherzustellen. Die Fahrbahnbreite der Rodenkir-
chener Straße beträgt 7,00 m. Dies bedeutet, dass lediglich wechselseitig Stellplätze 
eingerichtet werden können, neben denen eine Restfahrbahnbreite von 5,00 m ver-
bleibt. In Spitzenbereichen wird die Rodenkirchener Straße von rund 11.000 Kfz/Tag 
befahren. Hierzu zählt auch der Linienverkehr der KVB AG. Damit der Verkehrsfluss 
auf der klassifizierten Landesstraße nicht zu stark eingeschränkt und der Linienbetrieb 
der KVB AG nicht behindert wird, müssen die Engstellen in der Länge begrenzt sein. 
Die Länge der Stellplätze beträgt zwischen 6,00 m und 18,00 m. Bei der Positionie-
rung der Längsstellplätze wurden private Grundstückszufahrten sowie die Befahrbar-
keit durch die KVB AG und den Schwerlastverkehr berücksichtigt. 
Als Anlage sind drei Verkehrszeichenpläne beigefügt. Die Verwaltung hat eine Pla-
nung, abgestimmt mit der KVB, erstellt. Hierin sind zurzeit alle möglichen Optimierun-
gen (Laden, Parken ab 18 Uhr) enthalten. Diese werden in vorläufiger Gelbmarkierung 
spätestens im März 2024 angebracht. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen 
und der bevorstehenden Karnevalszeit kann leider kein früherer Ausführungstermin 
verbindlich zugesagt werden. Alle beteiligten Abteilungen sind sich jedoch über die 
Dringlichkeit der Maßnahme bewusst. 
Die vorläufige Markierung wird etwa sechs Wochen nach Ausführung erneut auf ihre 
Wirksamkeit überprüft. Soweit die Neuordnung des Parkens sich bewährt, ist eine 
dauerhafte Markierung möglich. Der KVB AG wird das Recht eingeräumt, aus betrieb-
lichen Gründen um eine Beendigung des Versuchs zu bitten.

4 
Aufgrund der Qualifizierung als Landesstraße ist eine Sperrung für Fahrzeuge mit ei-
nem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen nicht möglich. Die Straßenverkehrs-
behörde prüft aktuell jedoch noch einmal die Gesamtsituation vor Ort, hier auch u.a. 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Streckenabschnitt. Verkehrsuntersuchungen 
werden parallel bereits durchgeführt. 
 
 
Anlage: 
Link zu Verkehrszeichenplänen

Anlage 3 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_1

1246 Zeichen

LerchenwegRodenkirchener StraßeKioskHandwerks-betriebGesundheitBüro1,506,005,002,002,30 12,00SSB SBSSBS1,0012,002,005,002,50 2,005,002,61
MP 1MP 2DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg
AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 1Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1320alternierende StellplätzeBlattnummer
ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten2078/2023Anordnung  Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt   am   ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion  Verkehr /11Im Auftrag  _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag  ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle

Anlage 5 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_3

1282 Zeichen

Rodenkirchener StraßeRodenkirchener StraßeZuckerbergBlumentalHandwerksbetriebBüroWeinhandlung2,506,007,5018,006,152,002,485,00 2,362,005,00 12,002,002,505,002,36
SBS SBSSBS
DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg
AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 3Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1500alternierende StellplätzeBlattnummer
MP 2MP 3
ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten2078/2023Anordnung  Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt   am   ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion  Verkehr /11Im Auftrag  _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag  ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle

Anlage 4 Rodenkirchener Str_alternierendes Parken_MBP_2

1346 Zeichen

Rodenkirchener StraßeBlumentalWeißdornwegIm RabengrundRodenkirchener StraßeEisdieleGastronomieTierpflegeGastronomieGastronomieKioskFloristikVollsortimenter
1,0012,009,0012,002,592,005,00 3,655,002,002,50SBSSSB BüroEinzelhandel
MP 2MP 3
MP 1MP 2
DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Rodenkirchner Straße\LP.dwg
AusführungsplanungX XRodenkirchen / RondorfMarkierungsplan 2Rodenkirchener StrHamacher 06/12/2023Zwiener / 06.12.20231:25006.12.2023664/2297x1320alternierende StellplätzeBlattnummer
2078/2023Anordnung  Nr: ______________________Anhörungsverfahren für Beschilderungen /Markierungen gemäß § 45 StVOdurchgeführt   am   ___________________Polizeipräsidium Köln ,Direktion  Verkehr /11Im Auftrag  _______________________Angeordnet:Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,Amt für Verkehrsmanagment644/5 Im Auftrag  ___________________________11.12.2023gez. Erzigkeit (per E-Mail)Befahrbarkeit der Straße durch die KVBKVBDatumUnterschriftArt der AbstimmungDienststelle ParkplätzeLegendeSSBZu- / Einfahrten

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0185/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.01.2024
Erstellt
12.01.2024 12:05