Mandari Insight

2539/2018

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.5

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4206 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2539/2018 
Freigabedatum 23.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2012 stammenden Verlustes 
von 3.490.724,11 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum 
Köln für das Geschäftsjahr 2017 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor-
gelegt (Vorlagen-Nr. 2531/2018). Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 
392,0 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 4,6 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2017 auf 
rd. 26,8 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2012 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ-
gen: 
 
2012:   -3.490.724,11 Euro 
2013:   -4.302.470,68 Euro 
2014:   -5.016.046,91 Euro 
2015   -4.598.913,90 Euro 
2016:   -4.809.872,86 Euro 
2017:   -4.558.795,23 Euro 
 -26.776.823,69 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird im Frühjahr 2019 vom Abschlussprüfer geprüft. 
Da sich auch für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haus-
haltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist 
der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der 
EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den 
Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist 
der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift ist im Geschäftsjahr 2018 der aus dem Jahr 2012 nicht durch Ge-
winnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti-
schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 3.490.724,11 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf rd. 
167,1 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 172,9 Mio. Euro auf die Kapital-
rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in 
Höhe von rd. 26,8 Mio. Euro gegenüberstehen. Die noch als auskömmlich zu bezeichnende Kapital-
ausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem 
Jahre 2012 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des 
Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fragli-
chen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem 
übrigen Eigenkapital verrechnet wird: 
 
Eigenkapital Stand 31.12.2017 vor Verlustausgleich 2012 Verrechnung Verlust 2012 nach Verlustausgleich 2012
Stammkapital 21.000.000,00 €                 -  €                                 21.000.000,00 €                       
Kapitalrücklage 172.863.968,94 €               3.490.724,11 €-                  169.373.244,83 €                     
Verlustvortrag 26.776.823,69 €-                 3.490.724,11 €                  23.286.099,58 €-                       
Summe 167.087.145,25 €               -  €                                 167.087.145,25 €                     
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2012 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab-
schluss 2018 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des 
Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

24.09.2018 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2539/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
31.07.2018 16:35