2539/2018
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2539/2018 Freigabedatum 23.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Auflösung der Kapitalrücklage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2012 stammenden Verlustes von 3.490.724,11 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Geschäftsjahr 2017 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor- gelegt (Vorlagen-Nr. 2531/2018). Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 392,0 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 4,6 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2017 auf rd. 26,8 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2012 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ- gen: 2012: -3.490.724,11 Euro 2013: -4.302.470,68 Euro 2014: -5.016.046,91 Euro 2015 -4.598.913,90 Euro 2016: -4.809.872,86 Euro 2017: -4.558.795,23 Euro -26.776.823,69 Euro Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird im Frühjahr 2019 vom Abschlussprüfer geprüft. Da sich auch für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haus- haltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Entsprechend dieser Vorschrift ist im Geschäftsjahr 2018 der aus dem Jahr 2012 nicht durch Ge- winnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 3.490.724,11 Euro auszugleichen. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf rd. 167,1 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 172,9 Mio. Euro auf die Kapital- rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in Höhe von rd. 26,8 Mio. Euro gegenüberstehen. Die noch als auskömmlich zu bezeichnende Kapital- ausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem Jahre 2012 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fragli- chen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird: Eigenkapital Stand 31.12.2017 vor Verlustausgleich 2012 Verrechnung Verlust 2012 nach Verlustausgleich 2012 Stammkapital 21.000.000,00 € - € 21.000.000,00 € Kapitalrücklage 172.863.968,94 € 3.490.724,11 €- 169.373.244,83 € Verlustvortrag 26.776.823,69 €- 3.490.724,11 € 23.286.099,58 €- Summe 167.087.145,25 € - € 167.087.145,25 € Da die Verlustverrechnung des Jahres 2012 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab- schluss 2018 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2539/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.08.2018
- Erstellt
- 31.07.2018 16:35