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V/0543/2014

Stiftungsprogramme/Mittelvergabe 2013

Vorlagen 12.08.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 03.09.2014, TOP 8

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8453 Zeichen

V/0543/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stiftungsprogramme/Mittelvergabe 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
Ihre diversen Stiftungszwecke haben die Kommunalen Stiftungen im Jahr 2013 mit insgesamt rd. 
490 TEUR umgesetzt und konnten damit in den zentralen Themenschwerpunkten „Bürgerschaft-
liches Engagement und Freiwilligenarbeit“, “Wohnen und Leben im Alter“, der Einzelfallförderung, 
aber auch mit dem Stiftungsfonds „Mitmachkinder“ sozial- und ges ellschaftspolitische Akzente 
setzen. 
 
Die Kommunalen Stiftungen erfüllen ihre Stiftungszwecke über eigene Stiftungsprojekte und Sti f-
tungsprogramme oder die Förderung von Maßnahmen Dritter. Stiftungsprojekte oder Einrichtun-
gen von Stiftungen sind zum Beispi el die FreiwilligenAgentur mit ihrer FreiwilligenAkademie, die 
stadtweiten Initiativen „Von Mensch zu Mensch“ oder auch das KOMM-Projekt „Kommunikations- 
und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen“.  
Im Rahmen von Stiftungsprogrammen gewähre n die  Stiftungen Magdalenenhospital, Siverdes, 
Generalarmenfonds und der Stiftungsfonds Mitmachkinder der Stiftung Bürgerwaisenhaus b e-
dürftigen Menschen in Münster finanzielle Zuwendungen.  
 
Die Stiftungsprojekte sind regelmäßig Gegenstand von Einzelberic hterstattungen, die ebenso, 
wie die Entscheidungen über die Förderung von Maßnahmen Dritter dem Ausschuss für Sozi a-
les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vorgelegt werden.  
 
Mit dieser Vorlage informiert die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen parallel zu den Jah-
resabschlüssen der Kommunalen Stiftungen (Ratsvorlage V/0466/2014) über die 2013 gewäh r-
ten Zuwendungen im Rahmen von Stiftungsprogrammen. 
Stiftungsprogramme 
Antragsberechtigt sind bei Stiftungsprogrammen Einzelpers onen (zum Beispiel bei den Förde r-
programmen „Altenfreundliche Wohnungen“ oder den „Umzugshilfen für Seniorinnen und Seni o-
ren“) oder Personengruppen, zum Beispiel bei der „Förderung bürgerschaftlicher Selbst - und 
Mithilfe“. Die Mittel für die Stiftungsprogr amme werden vom Rat der Stadt Münster in seiner 
Funktion als oberstes Stiftungsorgan über Einzelbeschlüsse und über die jährlichen Wirtschaft s-
pläne bereitgestellt. Allen Stiftungsprogrammen liegen Vergaberichtlinien zugrunde. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0543/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Claaßen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.07.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0543/2014 
 
Altenfreundliche Wohnungen / Hilfen zum Umzug  
Die Förderprogramme „Altenfreundliche Wohnungen“ und „Umzugshilfen“ der Stiftung Magdal e-
nenhospital sind seit 2010 jährlich mit einem Etat von 25.000 € ausgestattet. Der Rat hat mit Vor-
lage V/0814/2011 beschlossen, die beiden Budgetansätz e zu verbinden, so dass bei einer j e-
weils höheren oder geringeren Auslastung ein Mittelausgleich möglich ist. 
Das Förderprogramm „Altenfreundliche Wohnungen“ weist 2013 Ausgaben in einer Höhe von 
25.367,93 € aus. Im Jahr 2013 lagen weitaus mehr Anträge vor - somit konnten Ausgaben in die-
sem Förderprogramm um ca. 5.000 € im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werde. Bei 20 gestel l-
ten und bewilligten Anträgen ergibt sich eine durchschnittliche Fördersumme von etwa 1.260 €. 
 
Mit Hilfe des Förderprogramms „Hilfen zum Umzug“ konnten 18 bedürftige Seniorinnen und S e-
nioren ihre persönliche Lebenssituation durch Umzug verbessern. Das Programm  weist 2013 
Ausgaben in einer Höhe von 24.587,26 € aus.  
 
Die Geschäftstelle der Kommunalen Stiftungen analysiert in regelmäßige n Abständen mit dem 
Amt für Wohnungswesen und mit dem Sozialamt die Inanspruchnahme der oben beschriebenen 
Stiftungsprogramme unter Einbeziehung der jeweiligen Förderrichtlinien. 
 
Förderung bürgerschaftlicher Selbst- und Mithilfe  
2013 erreichten die Stift ung Siverdes 68 Anträge der etwa 300 Selbsthilfegruppen in Münster. 
Beinahe alle Gruppen erhalten Mittel aus der Selbsthilfeförderung - viele der geförderten Gru p-
pen kommen mit ihren Förderbeträgen jedoch länger als ein Förderjahr aus. Im vergangenen 
Jahr wurden  76.066,33 € für die Förderung von Selbsthilfegruppen verausgabt. 
 
Die laufende Förderung beträgt pro Jahr und Gruppe bis zu 1.300 € und wurde 2013 von 52 
Gruppen in Anspruch genommen. 12 Gruppen haben Mittel für zusätzliche Projekte bis zu einem 
jeweiligen Betrag von 2.550 € erhalten. 4 neue Gruppen unterstützte die Stiftung in ihrer Grü n-
dungsphase mit einem Betrag von je 500 €.  
 
Die Anzahl der Selbsthilfegruppen ist seit einigen Jahren in Münster mit etwa 300 annähernd 
gleichbleibend. Immer wieder  lösen sich Gruppen auf und neue Gruppen werden gegründet. 
Nennenswerte Veränderungen der Antragslage sind in den vergangenen Jahren nicht zu b e-
obachten. 
 
Hilfen zur Familienplanung  
Der im Wirtschaftsplan der Stiftung Siverdes eingestellte Ansatz in Höhe von 20.000 € wurde – 
ähnlich, wie auch in den vergangenen Jahren - mit 106 Anträgen für Spiralen, Hormonstäbchen 
und Sterilisationen mit einer Gesamtsumme von 21.083,83 € ausgeschöpft, bzw. leicht übe r-
schritten. Im Wirtschaftsplan 2014 wurde der Betrag daher auf 25.000 € angehoben. 
 
Einzelfallförderungen  
Förderungen der kommunalen Stiftung Generalarmenfonds erhalten ausschließlich in besondere 
Not geratene Bürgerinnen und Bürger Münsters. Es werden individuelle Entscheidungen im Z u-
sammenwirken mit sozialen Beratungsstellen in Münster getroffen, die die gesamte Lebenssitu a-
tion der Antragstellenden mit einbeziehen. Die Stiftung gewährt diese Hilfen nur dann, wenn ein 
Antrag durch eine soziale Beratungsstelle, zum Beispiel des Caritasverbandes, des Diakonischen 
Werkes oder vom Fachpersonal der Kommunalen Sozialdienste gestellt wird. 2013 wurden 
2.894,50 verausgabt. Die finanziellen Nothilfen liegen in der Regel zwischen 300 € und 500 € pro 
Antrag.  
 
Stiftungsfonds / Förderprogramm Mitmachkinder 
Die Stiftung Mitmachkinder ist ein Fonds der Stiftung Bürgerwaisenhaus und besteht aus einem 
Förder- und einem Patenprogramm und einzelnen sozialen Projekten. 
Das Patenprogramm „Mitmachpaten“ sucht und schult ehrenamtliche Begleiter, die gemeinsam 
mit einem Kind regelmäßig - meist zwei bis drei Stunden pro Woche - etwas unternehmen, ent-
decken, lernen oder ausprobieren. Die Mitmachpaten schenken Zeit und unterstützen das Kind in

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V/0543/2014 
 
seinen individuellen Interessen und Bedürfnissen. Kinder gewinnen mit ihrem Paten verlässliche 
Begleiter und Ansprechpartner.  
Soziale Projekte, wie zum Beispiel 2013 erstmalig das Projekt „DeutschSommer“, ergänzen die 
Aktivitäten des Stiftungsfonds. Das Projekt war eine dreiwöchige Maßnahme in den Sommerferi-
en zur intensiven außerschulischen Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund im 
Grundschulalter. Kinder mit anderen sprachlichen und kulturellen Wurzeln sollten ihre neue Le-
benssituation in Deutschland verbessern, damit sie „mitmachen“ können. 
 
Das Förderprogramm „Mitmachkinder“ ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit 
geringem Einkommen einerseits die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kulturangeboten außer-
halb der Schule, andererseits die Finanzierung gezielter „aufstiegs“-bezogener Nachhilfe bei ei-
nem Wechsel in eine höhere Schulform. Im Berichtsjahr 2013 konnten 78 Kinder mit einer Ge-
samtsumme von über 15.000 € gefördert werden. Die Förderung ist einkommensabhängig und 
berücksichtigt die gewährten Mittel über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT). 
 
Die Stiftung Mitmachkinder ermöglicht mit diesen drei Säulen die Kombination aus finanzieller 
Einzelförderung, 1:1-Betreuung durch ehrenamtliche Paten und gezielten Projekten. Sie orientiert 
sich dabei an den individuellen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen und deren Familien. 
Wichtige Kooperationspartner sind die lokalen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sport- und 
Musikvereine, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Amt für Schule und Weiterbil-
dung, das Sozialamt, sowie andere soziale Einrichtungen, mit denen die Stiftung gut vernetzt ist, 
um die Angebote möglichst vielen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen zu lassen. Kinder 
werden bereits im Kindergarten- und Grundschulalter gefördert, was für die Prävention eine ent-
scheidende Rolle spielt.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

03.09.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0543/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37