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3289/2024

Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; hier: Beschluss über die Verfahrensumstellung und Vorgabenbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 04.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 5: Vorentwurf des Bebauungsplan (Teilausschnitt)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2: Geltungsbereich

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Anlage 4: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen außerhalb der Frist zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1571 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/613-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3289/2024
Stand: 23.02.2026 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nummer 71441/02 Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes 
Beschlussfassung vom 05.12.2024: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 mit dem 
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humbold/Gremberg von einem beschleunigten Verfahren 
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auf das Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umwelt-
bericht nach § 2 Absatz 1 BauGB umzustellen;  
 
2. beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB (ge-
mäß Anlage 3 und 4), einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund angepasster Schulbaubedarfe der Stabstelle IV/2 – Integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung ruht das Verfahren derzeit. 
Nächste Schritte: 
Nächster Verfahrensschritt wäre die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonsti-
ger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens wird zu gegebener Zeit über den Sachstand 
informiert.

Anlage 5: Vorentwurf des Bebauungsplan (Teilausschnitt)

1772 Zeichen

I
F
I
P
P
DB-Gleis
F
DB-Gleis
28
Brücke
Radweg
UK=48.3
45.16
49.0
Poll-Vingster Straße
UK=48.5
45.71
48.7
Roddergasse
Odenwaldstraße
P
I
1.9/14
P
1942
I
120
SII
II
F
II
45.85
48.9
48.9
45.83
48.7
Weg
46.18
S
S
236
SII
P
44.34
45.25
0.7/4
0.7/6
1.3/8
2x0.7/6
2x1.0/8
1.6/12
45.89
46.35
46.42
46.59
Radweg
1.6/12
1.6/12
1.6/12
46.28
46.13
46.67
P
Radweg
1.0/10
1.0/6
0.7/6
0.7/6
1.0/6
P
P
P
1.0/8
P
48.9
48.7
P
46.11
45.94
49.2
46.79
46.66
48.8
46.38
46.62
44.23
Brücke
45.54
48.8
46.41
48.3
44.77
1.3/10
P
49.3
49.1
48.8
Bundesbahntrasse
2x1.0/10
Radweg
48.8
46.94
II
48.3
45.62
1.3/10
S
P
1.0/6
P
1.3/10
P
PI
1.3/6
1,9/10
Bundesbahntrasse
48.5
45.60
48.6
F
II S
P
S
1.9/12
1.0/4
44.30
45.04
45.38
Geh-/Radweg
1.3/10
1.3/10
1.6/12
1.3/10
1.0/10
1.0/10
1.0/8
2.5/16
1.0/10
1.0/8
2.7/10
2.8/12
2x1.3/10
2x1.0/8
1.6/12
I
F
F
I
116
118
I
I
F
Weg
II
II
I
S
S
P
SP
III
F
S
SI
F
F
F
I
Radweg
I
II
I
Weg
F
DB-Gleis
S
F
I
III
DB-Gleis
DB-Gleis
S
II
F
I
I
I
DB-Gleis
I
I
F
I
F
S
22
68
172
2
209
2391
191
45.54
726
66
189
2
191
16
20a
188
1
64
70
Bundesbahngelände
17
2388
191
189
1
173
1
112
278
3614
189
169
1
DB-Gleis
21
812
173
62
19
1125
2997
169
Roddergasse
1211
2387
191
45.76
3002
3615
189
Aggerstraße
172
1
DB-Gleis
24
2017
F
1779
173
1590
20
1280
114
1135
2392
191
276
1246
173
48.7
211
P
1.6/10
44.47
P
189
3
15
2393
189
23
F
I
F
I
I
III
I
S
P
I
I P
III
2020
DB-Gleis
Gemarkung Vingst
III
1637
I
122
2023
1544
I
III
2017
I
II
2021
P
DB-Gleis
2013
1642
2785
189
2022
Flur 29
DB-Gleis
F
S
I
S
1545
I
P
II
P
S
S
III
0.7/4
1.3/8
P
P
P
P
P
P
P
2,00
5,00
2,00
5,00
7,00
Zufahrt
Zugang
Fläche für den Gemeindebedarf
                -Schule-
unmaßstäblich
Anlage 5
N
Stadtplanungsamt
Vorentwurf des Bebaungsplanes 71441/02 (Teilausschnitt)
 Roddergasse
in Köln - Humbolt / Gremberg

Beschlussvorlage Ausschuss

8107 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/613-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3289/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nummer 71441/02 Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 mit 
dem Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humbold/Gremberg von einem beschleunigten 
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auf das Regelverfahren mit Umwelt-
prüfung und Umweltbericht nach § 2 Absatz 1 BauGB umzustellen; 
 
2. beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Ab-
satz 1 BauGB (gemäß Anlage 3 und 4), einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Anlass und Ziel der Planung  
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück und den noch in Privatbesitz befindli-
chen Grundstücken eine Schulnutzung zu entwickeln. Der stadtweite Bedarf an Schulstandor-
ten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist unter anderem aufgrund stark 
steigender Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Umstellung der Sekundarstufen 
von G8 (Abitur nach 8 Jahren mit 12 Jahrgangsstufen) auf G9 (Abitur nach 9 Jahren mit 13 
Jahrgangsstufen), sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfangreich. So wird 
vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flächen für 
die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch 
ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt.  
 
2. Verfahren  
Um die zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurde vom Amt für Schulent-
wicklung (40) eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, auf deren Basis die frühzei-
tige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10. Januar bis einschließlich 11. Februar 
2019 durchgeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sind im Rahmen der Beteiligung keine wesent-
lichen planungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen (Anlage 3). 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. September 2022 den Beschluss 
gefasst, das Bebauungsverfahren – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humboldt/Gremberg ge-
mäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten (siehe Vorlagen-Nr. 2426/2022). Die öffentliche 
Bekanntmachung erfolgte am 09. November 2012 im Amtsblatt der Stadt Köln (43. Jahrgang, 
Nummer 225). 
 
Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen der Planungen durch einen Aushang beim Stadtplanungsamt informieren und 
sich in der Zeit vom 17. November bis 02. Dezember 2022 zur Planung äußern. In dem Zeit-
raum sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
 
Für das bewaldete Grundstück wurde während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im genannten Zeitraum der 
Landesbetrieb Wald und Holz NRW nicht beteiligt. Im weiteren Verfahrenslauf des Bebau-
ungsplanverfahrens entwickelte und begründete sich indessen das Erfordernis, sodass die 
Beteiligung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW daraufhin nachgeholt wurde. In der Stel-
lungnahme werden eine Ersatzaufforstung und Waldausgleichsflächen bei Inanspruchnahme 
der Waldflächen gefordert. 
 
Für das Verfahren sollte die Erleichterungen des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen-
entwicklung) Anwendung finden. Das Plangebiet ist zwar dem baulichen Außenbereich nach § 
35 BauGB ("Außenbereich im Innenbereich") zuzuordnen, jedoch schließt sich diese soge-

3 
nannte Außenbereichsinsel an den Bebauungszusammenhang von der südlichen und westli-
chen Seite an und setzt diesen Zusammenhang fort. 
 
Aufgrund der nachgeholten aktuellen Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW 
ist es jedoch unumgänglich, für das bewaldete Grundstück hier entsprechenden Waldaus-
gleichsflächen festzusetzen. Damit ist die Pflicht der Gemeinde, die Belange von Natur und 
Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), soweit sie abwägungserheblich sind, gemäß 
§ 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. 
 
Aus diesen Gründen ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des 
§ 13a BauGB gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen.  
 
Daher ist die Umstellung des beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in ein Regelver-
fahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. 
 
Die vergangene Beratungsfolge für den Aufstellungsbeschluss war wie folgt: 
 
Schulausschuss 22.08.2022 
Bezirksvertretung Kalk 25.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Bekanntmachung Amtsblatt 09.11.2022 
 
3. Planungsvorgaben 
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. 
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den Planbereich als Gewerbefläche (GE) 
dar. Die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebiets sind als Wohnbauflächen darge-
stellt.  
 
Für den Bereich des Plangebiets trifft der Landschaftsplan der Stadt Köln keine Aussagen. 
 
4. Erläuterungen zur Entwurfsplanung  
Es soll an dem Standort ein Gymnasium für vier Züge der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) 
und sechs Züge der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) mit Sporthallen und Mensa-Ge-
bäude entwickelt werden. 
 
Durch eine großzügig festgelegte überbaubare Fläche wird die Möglichkeit eröffnet, in einem 
weitgehend freien gestalterischen Rahmen einen den Anforderungen entsprechenden Schul-
komplex zu entwickeln.  
 
Für die Schulplanung mit ca. 900 Lernenden, soll die Taktung des Linienbusverkehrs sowie 
der Standort der Haltestellen und der Ausbau des Bürgersteiges mit verbreitertem Geh- und 
Radweg geprüft werden. 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird behutsam nachverdichtet. Es können nach 
dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz nicht ausge-
schlossen werden. Schulbauvorhaben unterliegt den Energieleitlinien der Stadt Köln für öffent-
liche Gebäude. Diese regeln gegenüber einem normalen Standard einen erhöhten Dämm-
standard, eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung und eine regenerative Stromerzeu-
gung. Angestrebt wird damit ein Passivhausstandard. Ein vollständig klimaneutraler Betrieb 
wird damit allerdings nicht erreicht. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. 
 
5. Umweltbelange 
Mit Umstellung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung und der 
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Für die Waldfläche wird gemäß den Forderungen 
der Landesbetriebs Wald und Holz NRW eine Ausgleichsfläche im Verhältnis von mindestens 
1:1 erforderlich.

4 
 
Die zur Machbarkeitsstudie erstellten Berichte, Gutachten und Untersuchungen werden im 
weiteren Verfahren auf die aktuelle Planung überarbeitet und mit den Fachdienststellen abge-
stimmt: 
 
- Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept 
- Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II 
- Folgeauftrag für das bereits vorliegende Lärmgutachten 
- Bodengutachten 
- Erschütterungsgutachten 
- Grünordnungsplan 
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich 
3. Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
4. Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen außerhalb der Frist des Beteiligungs-
zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
5.  Vorentwurf des Bebauungsplanes (Teilausschnitt)

Anlage 2: Geltungsbereich

364 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Roddergasse
LQ.|OQ+XPEROGW*UHPEHUJ
0 10050 200 300 Meter

Anlage 4: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen außerhalb der Frist zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

3440 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
- 1 -
/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nummer 71441/02 – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humbold/Gremberg – 
außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
Auß
erhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB ist 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 
eingegangen. 
Nac
hfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus
 Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 
Aus forstrechtlicher Sicht bestehen grundsätzliche 
Bedenken. 
Ja Di
e Bedenken des Regionalforstamtes werden geprüft. 
1.2 Um Festzustellen, ob es sich um eine Waldfläche im 
Sinne des Gesetzes handelt, wurde am 03.07.2024 
eine Ortsbesichtigung durchgeführt. 
Im Zentrum der Fläche befindet sich eine Wiese mit 
Teil gezäumter Pferdekoppel. In den Randbereichen, 
besonders im Süden des Plangebietes und entlang 
der östlich verlaufenden Bahntrasse konnte Wald-
strukturen, der durch natürliche Sukzession entstand, 
von ca. 1,29 Hektar erkannt werden. 
Die ältesten Bäume sind ca. 40-50-jährige Eichen, 
sowie zum Beispiel Pappel, Feld-Ahorn, Vogelkirsche 
aber auch Straucharten wie Holunder und Brom-
beere. 
Kenntnisnahme entfällt 
Anlage 4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
 
- 2 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.3 Bei Überplanung der Fläche, käme dies einer geneh-
migungspflichtigen Waldumwandlung nach § 39 Lan-
desforstgesetzt NRW gleich. 
Für die verlorene Waldfläche ist eine Ersatzauffors-
tung mindestens im Verhältnis 1:1 auszugleichen. 
Hierfür sind dann aufforstungsfähige Flächen flur-
stückscharf zu benennen. 
Ja Aufgrund der geforderten Waldausgleichsfläche ist die Ge-
meinde verpflichtet, die Belange von Natur und Landschaft 
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), soweit sie abwägungserheblich 
sind, gemäß § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewer-
ten. 
Aus diesen Gründen ist die Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens im Sinne des § 13a BauGB gemäß 
§ 13 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen und eine Umstellung 
des Verfahrens in ein Regelverfahren mit Umweltprüfung 
und Umweltbericht nach § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich.  
1.4 Konkrete Beurteilung des forstrechtlichen Eingriffs 
und des jeweils ermittelten Ausgleichsverhältnisses 
ist mit Vorlage weiterer Unterlagen (z.B. Biotop-/Ge-
hölzkartierung) im Laufe des weiteren Bebauungs-
planverfahren möglich 
Ja Mit Umstellung des Bebauungsplanverfahren in ein Regel-
verfahren wird eine Grünordnungsplan (GOP) mit Biotopkar-
tierung  und Übersicht des Baumbestandes (Vitalität/ Alter 
des Waldes, vorherrschende Baumarten, Dominanz von 
Laub- oder Nadelbäumen) erstellt und die Eingriffe des Wal-
des in der weiteren Planung berücksichtigt. 
Stand 22.10.2024

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

1361 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Im Verfahren fand in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 durch Aushang eines 
Plakates die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB statt; die Öffentlichkeit 
konnte sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern. Der nächste Schritt der öffentlichen Beteiligung ist 
die sogenannte Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der 
Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Kalk werden zu gegebener Zeit hierüber 
gesondert informiert. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

13240 Zeichen

Anlage 3 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplanentwurf – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humbold/Gremberg –  
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde  
vom 10.01.2019 bis zum 11.02.2019 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vor-
läufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abwei-
chenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteili-
gungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
1. 
 
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 
Kampfmittelbeseitigung (KBD) 
Aus der Luftbildauswertung (AZ: 22.5-3-5315000-37/19/) 
der Luftbilder von 1939-1945 geht hervor, das im Plan-
geiet vermehrte Bombenabwürfe stattgefunden haben. 
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampf-
mittel beziehungsweise Militäreinrichtungen des 2. Welt-
krieges (Bombenblindgänger). Eine Überprüfung der kon-
kreten Verdachtspunkte im Plangebiet wird empfohlen. 
Bei Beantragung der Überprüfung wird ggf. ein Ortstermin 
abgestimmt werden. 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-
arbeiten et cetera wird eine zusätzliche Sicherheitsdetek-
tion empfohlen.  
 
 
Ja 
 
 
Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel 
wird im weiteren Verfahren veranlasst. Im Bebauungsplan wird 
ein entsprechender Hinweis in Bezug auf Kampfmittel aufgenom-
men.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
/ 3 
 
2. 
2.1 
IHK Industrie- und Handwerkskammer Köln  
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt Ge-
werbegebiet (GE) dar. 
Der Mangel an Wohnbauflächen und Schulbauflächen 
wird anerkannt, dennoch werden auch gewerbliche Flä-
chen in Köln benötigt. Hier sollte eine Tauschbörse der 
Flächen stattfinden, wobei die ausgeglichene Gesamtbi-
lanzierung gegeben sein sollte und ein wirtschaftsfreundli-
che und sparsame Flächenpolitik ermöglicht wird. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
2.2 Das überplante Unternehmen (Autohandel) ist umfänglich 
und frühzeitig in die Planung einzubinden. 
Nein 
 
Die Öffentlichkeit wurde durch ein Aushangplakat von der Schul-
planung unterrichten. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. 
Die Stadt Köln steht zum Ankauf der privaten Grundstücke in 
Verhandlung. 
2.3 Für konkrete Aussagen zur Verkehrsbelastung der Stra-
ßen und der Knotenpunkte sowie der Parkplatzsituation ist 
das Ergebnis des im Planungsverlauf zu erstellende ver-
kehrstechnische Gutachten abzuwarten. 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
3. 
 
Eisenbahn Bundesamt 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
4. 
4.1 
Deutsche Bahn AG 
Auf dem der Planung nördlich gelegenen Flurstück 1544 
und 2017 werden ab 2022 – ca. 2025 Stützwände und ein 
Versickerungsbecken errichtet.  
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
4.2 Erneuerung der Kreuzungsbauwerke der Strecken 2324 
und 2666: Verkehrliche Einschränkungen (einspurige Ver-
kehrsführung, Wochenendvollsperrungen) auf der Poll-
Vingster Straße sind zu erwarten. 
Kenntnisnahme entfällt 
4.3 Berücksichtigung der Belange des Knotens Köln, Ausbau 
südlich Gummersbacher-Str. (ASG) u. des Zweckver-
bands Nahverkehr Rheinland für die Machbarkeitsstudie 
Südbahn. 
Kenntnisnahme entfällt 
 
4.4 Hinweise: 
• Kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus 
Kenntnisnahme entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
/ 4 
 
dem Bahnbetrieb (planfestgestellte Anlage). 
• Keine Ableitung von Niederschlag oder Abwässer 
auf das Bahngelände. 
• Lichtzeichen oder Beleuchtungsanlagen dürfen 
Triebfahrzeugführer nicht beeinträchtigen. 
• Bei konkreten Bauvorhaben ist die DB Netz AG zu 
beteiligen 
Bei Anpflanzungen im Grenzbereich zur DB ist die DB 
Netz AG zu beteiligen. 
5. Polizeipräsidium Köln–  Verkehr  
Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
6. Polizeipräsidium Köln - Kriminalprävention  
Keine Bedenken. 
 
Es wird auf das kostenfreie und neutrale Beratungsange-
bot zur städtebaulichen Kriminalprävention sowie kriminal-
präventiv wirkende Ausstattungen der Polizei Köln für Vor-
habenträger, Bauherren oder Investoren hingewiesen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Ja  
 
 
entfällt 
 
Die Hinweise zur Kriminalprävention wurden weitergeleitet. 
 
7. 
 
 
7.1 
Deutsche Telekom Technik GmbH  
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. 
 
Telekommunikationsanschlüsse 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Planbe-
reich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. 
Die Belange der Telekom – zum Beispiel das Eigentum 
der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie 
Ihre Vermögensinteressen – sind betroffen. Der Bestand 
und Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien 
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Die vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb des 
Plangebietes werden im Baugenehmigungsverfahren berücksich-
tigt. 
 
7.2 Festsetzungen im Bebauungsplan 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus-
reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite 
von 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikati-
onslinien der Telekom vorzusehen sind.  
 
Ja 
 
Der Hinweise zu Festsetzungen sowie zu Baumpflanzungen wird 
zur Kenntnis genommen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
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Hinsichtlich Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über 
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungs-
anlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen, Ausgabe 2013 zu beachten. 
7.3 Ausbau Telekommunikationsnetz 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaft-
lichen Gründen eine Versorgung des Baugebietes mit Te-
lekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise 
nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Er-
schließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit 
möglich ist. 
 
Ja 
 
Die Regelung zu Verlegung von Versorgungsleitungen werden im 
Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
8. 
8.1 
 
8.1.1 
SWK Stadtwerke Köln GmbH 
Rhein Energie AG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH 
Da Plangebiet kann aus den bestehenden Verteilernetz-
ten versorgt werden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
entfällt 
 
8.1.2 Abhängig vom Stromleistungsbedarf kann ggf. die Errich-
tung einer zusätzlichen Trafo-Station erforderlich werden  
Ja Erforderliche Flächen für eine Trafo-Station wird mit einem Min-
destmaß von 3m x 6m in der weiteren Planung berücksichtigt und 
mit der Rhein Energie AG abgestimmt.  
8.2 KVB Kölner Verkehrs-Betriebs AG  
Für eine optimale Buserschließung der künftigen Schule, 
sollte die vorhandene Bushaltestelle „Gremberg“ der Linie 
153 näher an das Plangebiet verlegt oder eine zusätzliche 
Haltestelle eingerichtet werden. 
 
Ja 
 
Im weiteren Planverfahren wird die Busverbindungen mit der KVB 
geprüft. 
9. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
Die Vorgabe zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbe-
hälter gemäß § 10 Abfallsatzung der Stadt Köln sind zu 
berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Die Abfallsatzung wird im Baugenehmigungsverfahren berück-
sichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
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10. 
 
 
10.1 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln  
Keine Bedenken. 
 
Schmutzwasser 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die 
örtlichen Kanäle in folgenden Straßen erfolgen. Eine Aus-
sage über mögliche Einleitmengen sowie Einleitpositionen 
im Kanalnetz können erst nach Vorlage der anzuschlie-
ßenden Flächen getroffen werden. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Die Anschlüsse des Plangebietes an die vorhandenen Kanäle 
wird im weiteren Planverfahren geprüft und mit der StEB abge-
stimmt. 
 
10.2 Niederschlagswasser 
Es sollen modelhafte Lösungen für Regenwasserbewirt-
schaftung gefunden werden, die zukünftig für Schulgrund-
stücke übertragen werden können. 
 
Ja 
 
Im weiteren Planverfahren wird der Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser geprüft. 
 
10.3 Das nicht verschmutzte ggf. gereinigte Niederschlagswas-
ser ist gemäß § 44 Absatz 1 Landeswassergesetzt von 
Grundstücken zu versickern, sofern durch ein Fachgut-
achten die mangelnde Versickerungseignung des Unter-
grundes nachgewiesen wird. 
Im Plangebiet muss eine angemessene Fläche für die 
Niederschlagswasserversickerung Frei gehalten werden. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Be-
bauungsplan festzusetzen.  
Ja Im weiteren Planverfahren werden Gutachten zum Nieder-
schlagswasser erarbeitet. Das Niederschlagswasser soll auf dem 
eigenen Grundstück versickert werden.  
 
Hinweise und gegebenenfalls Flächenausweisungen werden in 
den Bebauungsplanentwurf aufgenommen 
 Nach Prüfung der Kapazität kann die Ableitung des Nie-
derschlagswassers und Abwassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden 
Flächenversiegelung muss untersuchtwerden, inwieweit 
die Festlegung einer Einleitungsbeschränkung (Drossel-
wassermenge) notwendig ist. 
  
10.4 Überflutungsvorsorge bei Starkregen 
Da das bestehende Kanalnetz nicht für die bei Starkregen 
anfallende Wassermassen entsprechend dimensioniert 
ist, sind Maßnahmen, wie die schadlose Zwischenspei-
cherung, Ableitung bzw. Fernhaltung von Gebäuden, zu 
ergreifen. Erläuterungen und der Hinweis zum „Leitfaden 
 
Ja 
 
Ein Entwässerungskonzept für Starkregenereignisse wird im wei-
teren Planverfahren erstellt sowie die Möglichkeit der Versicke-
rung gutachterlich geprüft. Ebenso wird der Umgang mit den Fol-
gen von Starkregenereignisse nach Abstimmung mit den StEB 
berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
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für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung“ 
wurde gegeben. 
 Zukünftige Abflüsse infolge Starkregen aus dem Schul-
grundstück in die benachbarten Unterführungen der 
Bahntrasse sowie zur Wohnbebauung ist durch entspre-
chende Maßnahmen zu vermeiden. 
  
10.5 Wasserhaushaltsbilanzierung 
Um die Wirksamkeit von Maßnahmen wie Dach- und Fas-
sadenbegrünung sowie Niederschlagswasserversickerung 
nachzuweisen, ist eine Bilanzierung des Wasserhaushal-
tes durchzuführen. 
 
Ja 
 
Siehe laufende Nummer 10.4 
11. Westnetz 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
12. RMR Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft  
Keine Anlagen betroffen. 
 
Falls eine Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und 
Landschaft erforderlich wird, bitten wir um eine erneute 
Beteiligung gebeten 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Nein 
 
 
entfällt 
 
Das Vorhaben wird im beschleunigten Verfahren nach 
§ 13a BauGB realisiert, sodass eine Ausgleichfläche nicht erfor-
derlich ist.  
13. Pledoc 
Keine Anlagen betroffen. 
 
Falls planexterne Ausgleichsflächen notwendig sein soll-
ten, wird um eine erneute Beteiligung gebeten. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nein 
 
entfällt 
 
Siehe laufende Nummer 12 
14. Gascade 
Keine Anlagen betroffen. 
 
Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensations-
bedarfes erforderlich sein, wird um eine erneute Beteili-
gung gebeten. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nein 
 
 
entfällt 
 
Siehe laufende Nummer 12 
15. Thyssengas GmbH 
Keine Anlagen betroffen. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
 
 
 
 
Stand: November 2022 
16. Nord-West-Oelleitung – NWO 
Anlagen nicht berührt 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
17. Amprion 
Hochspannungsleitungen liegen nicht vor 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
18. 
 
Air Liquide Deutschland GmbH 
Keine Anlagen betroffen. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
19. Evonic 
Keine Anlagen betroffen. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Beratungsverlauf (2)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3289/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.11.2024
Erstellt
22.10.2024 14:40