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Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; hier: Beschluss über die Verfahrensumstellung und Vorgabenbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 3289/2024 vom 04.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 5: Vorentwurf des Bebauungsplan (Teilausschnitt)

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    I F I P P DB-Gleis F DB-Gleis 28 Brücke Radweg UK=48.3 45.16 49.0 Poll-Vingster Straße UK=48.5 45.71 48.7 Roddergasse Odenwaldstraße P I 1.9/14 P 1942 I 120 SII II F II 45.85 48.9 48.9 45.83 48.7 Weg 46.18 S S 236 SII P 44.34 45.25 0.7/4 0.7/6 1.3/8 2x0.7/6 2x1.0/8 1.6/12 45.89 46.35 46.42 46.59 Radweg 1.6/12 1.6/12 1.6/12 46.28 46.13 46.67 P Radweg 1.0/10 1.0/6 0.7/6 0.7/6 1.0/6 P P P 1.0/8 P 48.9 48.7 P 46.11 45.94 49.2 46.79 46.66 48.8 46.38 46.62 44.23 Brücke 45.54 48.8 46.41 48.3 44.77 1.3/10 P 49.3 49.1 48.8 Bundesbahntrasse 2x1.0/10 Radweg 48.8 46.94 II 48.3 45.62 1.3/10 S P 1.0/6 P 1.3/10 P PI 1.3/6 1,9/10 Bundesbahntrasse 48.5 45.60 48.6 F II S P S 1.9/12 1.0/4 44.30 45.04 45.38 Geh-/Radweg 1.3/10 1.3/10 1.6/12 1.3/10 1.0/10 1.0/10 1.0/8 2.5/16 1.0/10 1.0/8 2.7/10 2.8/12 2x1.3/10 2x1.0/8 1.6/12 I F F I 116 118 I I F Weg II II I S S P SP III F S SI F F F I Radweg I II I Weg F DB-Gleis S F I III DB-Gleis DB-Gleis S II F I I I DB-Gleis I I F I F S 22 68 172 2 209 2391 191 45.54 726 66 189 2 191 16 20a 188 1 64 70 Bundesbahngelände 17 2388 191 189 1 173 1 112 278 3614 189 169 1 DB-Gleis 21 812 173 62 19 1125 2997 169 Roddergasse 1211 2387 191 45.76 3002 3615 189 Aggerstraße 172 1 DB-Gleis 24 2017 F 1779 173 1590 20 1280 114 1135 2392 191 276 1246 173 48.7 211 P 1.6/10 44.47 P 189 3 15 2393 189 23 F I F I I III I S P I I P III 2020 DB-Gleis Gemarkung Vingst III 1637 I 122 2023 1544 I III 2017 I II 2021 P DB-Gleis 2013 1642 2785 189 2022 Flur 29 DB-Gleis F S I S 1545 I P II P S S III 0.7/4 1.3/8 P P P P P P P 2,00 5,00 2,00 5,00 7,00 Zufahrt Zugang Fläche für den Gemeindebedarf -Schule- unmaßstäblich Anlage 5 N Stadtplanungsamt Vorentwurf des Bebaungsplanes 71441/02 (Teilausschnitt) Roddergasse in Köln - Humbolt / Gremberg
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 3289/2024 Stand: 23.02.2026 Sachstandsbericht Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes Beschlussfassung vom 05.12.2024: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 mit dem Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humbold/Gremberg von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auf das Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umwelt- bericht nach § 2 Absatz 1 BauGB umzustellen; 2. beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB (ge- mäß Anlage 3 und 4), einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Aufgrund angepasster Schulbaubedarfe der Stabstelle IV/2 – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ruht das Verfahren derzeit. Nächste Schritte: Nächster Verfahrensschritt wäre die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonsti- ger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens wird zu gegebener Zeit über den Sachstand informiert.
  • Anlage 2: Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0D‰VWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Roddergasse LQ.|OQ+XPEROGW*UHPEHUJ 0 10050 200 300 Meter
  • Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Im Verfahren fand in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 durch Aushang eines Plakates die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB statt; die Öffentlichkeit konnte sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern. Der nächste Schritt der öffentlichen Beteiligung ist die sogenannte Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Kalk werden zu gegebener Zeit hierüber gesondert informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 3: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

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    Anlage 3 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplanentwurf – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humbold/Gremberg – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 10.01.2019 bis zum 11.02.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vor- läufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abwei- chenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteili- gungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 Kampfmittelbeseitigung (KBD) Aus der Luftbildauswertung (AZ: 22.5-3-5315000-37/19/) der Luftbilder von 1939-1945 geht hervor, das im Plan- geiet vermehrte Bombenabwürfe stattgefunden haben. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampf- mittel beziehungsweise Militäreinrichtungen des 2. Welt- krieges (Bombenblindgänger). Eine Überprüfung der kon- kreten Verdachtspunkte im Plangebiet wird empfohlen. Bei Beantragung der Überprüfung wird ggf. ein Ortstermin abgestimmt werden. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau- arbeiten et cetera wird eine zusätzliche Sicherheitsdetek- tion empfohlen. Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird im weiteren Verfahren veranlasst. Im Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis in Bezug auf Kampfmittel aufgenom- men. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 2. 2.1 IHK Industrie- und Handwerkskammer Köln Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt Ge- werbegebiet (GE) dar. Der Mangel an Wohnbauflächen und Schulbauflächen wird anerkannt, dennoch werden auch gewerbliche Flä- chen in Köln benötigt. Hier sollte eine Tauschbörse der Flächen stattfinden, wobei die ausgeglichene Gesamtbi- lanzierung gegeben sein sollte und ein wirtschaftsfreundli- che und sparsame Flächenpolitik ermöglicht wird. Kenntnisnahme entfällt 2.2 Das überplante Unternehmen (Autohandel) ist umfänglich und frühzeitig in die Planung einzubinden. Nein Die Öffentlichkeit wurde durch ein Aushangplakat von der Schul- planung unterrichten. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die Stadt Köln steht zum Ankauf der privaten Grundstücke in Verhandlung. 2.3 Für konkrete Aussagen zur Verkehrsbelastung der Stra- ßen und der Knotenpunkte sowie der Parkplatzsituation ist das Ergebnis des im Planungsverlauf zu erstellende ver- kehrstechnische Gutachten abzuwarten. Kenntnisnahme entfällt 3. Eisenbahn Bundesamt Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 4. 4.1 Deutsche Bahn AG Auf dem der Planung nördlich gelegenen Flurstück 1544 und 2017 werden ab 2022 – ca. 2025 Stützwände und ein Versickerungsbecken errichtet. Kenntnisnahme entfällt 4.2 Erneuerung der Kreuzungsbauwerke der Strecken 2324 und 2666: Verkehrliche Einschränkungen (einspurige Ver- kehrsführung, Wochenendvollsperrungen) auf der Poll- Vingster Straße sind zu erwarten. Kenntnisnahme entfällt 4.3 Berücksichtigung der Belange des Knotens Köln, Ausbau südlich Gummersbacher-Str. (ASG) u. des Zweckver- bands Nahverkehr Rheinland für die Machbarkeitsstudie Südbahn. Kenntnisnahme entfällt 4.4 Hinweise: • Kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus Kenntnisnahme entfällt Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 dem Bahnbetrieb (planfestgestellte Anlage). • Keine Ableitung von Niederschlag oder Abwässer auf das Bahngelände. • Lichtzeichen oder Beleuchtungsanlagen dürfen Triebfahrzeugführer nicht beeinträchtigen. • Bei konkreten Bauvorhaben ist die DB Netz AG zu beteiligen Bei Anpflanzungen im Grenzbereich zur DB ist die DB Netz AG zu beteiligen. 5. Polizeipräsidium Köln– Verkehr Keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 6. Polizeipräsidium Köln - Kriminalprävention Keine Bedenken. Es wird auf das kostenfreie und neutrale Beratungsange- bot zur städtebaulichen Kriminalprävention sowie kriminal- präventiv wirkende Ausstattungen der Polizei Köln für Vor- habenträger, Bauherren oder Investoren hingewiesen. Kenntnisnahme Ja entfällt Die Hinweise zur Kriminalprävention wurden weitergeleitet. 7. 7.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Telekommunikationsanschlüsse Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Planbe- reich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Die Belange der Telekom – zum Beispiel das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie Ihre Vermögensinteressen – sind betroffen. Der Bestand und Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Ja Die vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb des Plangebietes werden im Baugenehmigungsverfahren berücksich- tigt. 7.2 Festsetzungen im Bebauungsplan In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus- reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikati- onslinien der Telekom vorzusehen sind. Ja Der Hinweise zu Festsetzungen sowie zu Baumpflanzungen wird zur Kenntnis genommen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Hinsichtlich Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungs- anlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 zu beachten. 7.3 Ausbau Telekommunikationsnetz Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaft- lichen Gründen eine Versorgung des Baugebietes mit Te- lekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Er- schließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Ja Die Regelung zu Verlegung von Versorgungsleitungen werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 8. 8.1 8.1.1 SWK Stadtwerke Köln GmbH Rhein Energie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Da Plangebiet kann aus den bestehenden Verteilernetz- ten versorgt werden. Kenntnisnahme entfällt 8.1.2 Abhängig vom Stromleistungsbedarf kann ggf. die Errich- tung einer zusätzlichen Trafo-Station erforderlich werden Ja Erforderliche Flächen für eine Trafo-Station wird mit einem Min- destmaß von 3m x 6m in der weiteren Planung berücksichtigt und mit der Rhein Energie AG abgestimmt. 8.2 KVB Kölner Verkehrs-Betriebs AG Für eine optimale Buserschließung der künftigen Schule, sollte die vorhandene Bushaltestelle „Gremberg“ der Linie 153 näher an das Plangebiet verlegt oder eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. Ja Im weiteren Planverfahren wird die Busverbindungen mit der KVB geprüft. 9. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Die Vorgabe zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbe- hälter gemäß § 10 Abfallsatzung der Stadt Köln sind zu berücksichtigen. Ja Die Abfallsatzung wird im Baugenehmigungsverfahren berück- sichtigt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 10. 10.1 StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Keine Bedenken. Schmutzwasser Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die örtlichen Kanäle in folgenden Straßen erfolgen. Eine Aus- sage über mögliche Einleitmengen sowie Einleitpositionen im Kanalnetz können erst nach Vorlage der anzuschlie- ßenden Flächen getroffen werden. Ja Die Anschlüsse des Plangebietes an die vorhandenen Kanäle wird im weiteren Planverfahren geprüft und mit der StEB abge- stimmt. 10.2 Niederschlagswasser Es sollen modelhafte Lösungen für Regenwasserbewirt- schaftung gefunden werden, die zukünftig für Schulgrund- stücke übertragen werden können. Ja Im weiteren Planverfahren wird der Umgang mit dem Nieder- schlagswasser geprüft. 10.3 Das nicht verschmutzte ggf. gereinigte Niederschlagswas- ser ist gemäß § 44 Absatz 1 Landeswassergesetzt von Grundstücken zu versickern, sofern durch ein Fachgut- achten die mangelnde Versickerungseignung des Unter- grundes nachgewiesen wird. Im Plangebiet muss eine angemessene Fläche für die Niederschlagswasserversickerung Frei gehalten werden. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Be- bauungsplan festzusetzen. Ja Im weiteren Planverfahren werden Gutachten zum Nieder- schlagswasser erarbeitet. Das Niederschlagswasser soll auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Hinweise und gegebenenfalls Flächenausweisungen werden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen Nach Prüfung der Kapazität kann die Ableitung des Nie- derschlagswassers und Abwassers in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden Flächenversiegelung muss untersuchtwerden, inwieweit die Festlegung einer Einleitungsbeschränkung (Drossel- wassermenge) notwendig ist. 10.4 Überflutungsvorsorge bei Starkregen Da das bestehende Kanalnetz nicht für die bei Starkregen anfallende Wassermassen entsprechend dimensioniert ist, sind Maßnahmen, wie die schadlose Zwischenspei- cherung, Ableitung bzw. Fernhaltung von Gebäuden, zu ergreifen. Erläuterungen und der Hinweis zum „Leitfaden Ja Ein Entwässerungskonzept für Starkregenereignisse wird im wei- teren Planverfahren erstellt sowie die Möglichkeit der Versicke- rung gutachterlich geprüft. Ebenso wird der Umgang mit den Fol- gen von Starkregenereignisse nach Abstimmung mit den StEB berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung“ wurde gegeben. Zukünftige Abflüsse infolge Starkregen aus dem Schul- grundstück in die benachbarten Unterführungen der Bahntrasse sowie zur Wohnbebauung ist durch entspre- chende Maßnahmen zu vermeiden. 10.5 Wasserhaushaltsbilanzierung Um die Wirksamkeit von Maßnahmen wie Dach- und Fas- sadenbegrünung sowie Niederschlagswasserversickerung nachzuweisen, ist eine Bilanzierung des Wasserhaushal- tes durchzuführen. Ja Siehe laufende Nummer 10.4 11. Westnetz Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 12. RMR Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft Keine Anlagen betroffen. Falls eine Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlich wird, bitten wir um eine erneute Beteiligung gebeten Kenntnisnahme Nein entfällt Das Vorhaben wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB realisiert, sodass eine Ausgleichfläche nicht erfor- derlich ist. 13. Pledoc Keine Anlagen betroffen. Falls planexterne Ausgleichsflächen notwendig sein soll- ten, wird um eine erneute Beteiligung gebeten. Kenntnisnahme Nein entfällt Siehe laufende Nummer 12 14. Gascade Keine Anlagen betroffen. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensations- bedarfes erforderlich sein, wird um eine erneute Beteili- gung gebeten. Kenntnisnahme Nein entfällt Siehe laufende Nummer 12 15. Thyssengas GmbH Keine Anlagen betroffen. Kenntnisnahme entfällt Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Stand: November 2022 16. Nord-West-Oelleitung – NWO Anlagen nicht berührt Kenntnisnahme entfällt 17. Amprion Hochspannungsleitungen liegen nicht vor Kenntnisnahme entfällt 18. Air Liquide Deutschland GmbH Keine Anlagen betroffen. Kenntnisnahme entfällt 19. Evonic Keine Anlagen betroffen. Kenntnisnahme entfällt
  • Anlage 4: Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen außerhalb der Frist zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

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    Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen - 1 - / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nummer 71441/02 – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humbold/Gremberg – außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Auß erhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB ist 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Nac hfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Aus forstrechtlicher Sicht bestehen grundsätzliche Bedenken. Ja Di e Bedenken des Regionalforstamtes werden geprüft. 1.2 Um Festzustellen, ob es sich um eine Waldfläche im Sinne des Gesetzes handelt, wurde am 03.07.2024 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Zentrum der Fläche befindet sich eine Wiese mit Teil gezäumter Pferdekoppel. In den Randbereichen, besonders im Süden des Plangebietes und entlang der östlich verlaufenden Bahntrasse konnte Wald- strukturen, der durch natürliche Sukzession entstand, von ca. 1,29 Hektar erkannt werden. Die ältesten Bäume sind ca. 40-50-jährige Eichen, sowie zum Beispiel Pappel, Feld-Ahorn, Vogelkirsche aber auch Straucharten wie Holunder und Brom- beere. Kenntnisnahme entfällt Anlage 4 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 71441/02 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen - 2 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung 1.3 Bei Überplanung der Fläche, käme dies einer geneh- migungspflichtigen Waldumwandlung nach § 39 Lan- desforstgesetzt NRW gleich. Für die verlorene Waldfläche ist eine Ersatzauffors- tung mindestens im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Hierfür sind dann aufforstungsfähige Flächen flur- stückscharf zu benennen. Ja Aufgrund der geforderten Waldausgleichsfläche ist die Ge- meinde verpflichtet, die Belange von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), soweit sie abwägungserheblich sind, gemäß § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewer- ten. Aus diesen Gründen ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a BauGB gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen und eine Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. 1.4 Konkrete Beurteilung des forstrechtlichen Eingriffs und des jeweils ermittelten Ausgleichsverhältnisses ist mit Vorlage weiterer Unterlagen (z.B. Biotop-/Ge- hölzkartierung) im Laufe des weiteren Bebauungs- planverfahren möglich Ja Mit Umstellung des Bebauungsplanverfahren in ein Regel- verfahren wird eine Grünordnungsplan (GOP) mit Biotopkar- tierung und Übersicht des Baumbestandes (Vitalität/ Alter des Waldes, vorherrschende Baumarten, Dominanz von Laub- oder Nadelbäumen) erstellt und die Eingriffe des Wal- des in der weiteren Planung berücksichtigt. Stand 22.10.2024
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 3289/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humboldt/Gremberg; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 71441/02 mit dem Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln-Humbold/Gremberg von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auf das Regelverfahren mit Umwelt- prüfung und Umweltbericht nach § 2 Absatz 1 BauGB umzustellen; 2. beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Ab- satz 1 BauGB (gemäß Anlage 3 und 4), einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück und den noch in Privatbesitz befindli- chen Grundstücken eine Schulnutzung zu entwickeln. Der stadtweite Bedarf an Schulstandor- ten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist unter anderem aufgrund stark steigender Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Umstellung der Sekundarstufen von G8 (Abitur nach 8 Jahren mit 12 Jahrgangsstufen) auf G9 (Abitur nach 9 Jahren mit 13 Jahrgangsstufen), sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. 2. Verfahren Um die zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurde vom Amt für Schulent- wicklung (40) eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, auf deren Basis die frühzei- tige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10. Januar bis einschließlich 11. Februar 2019 durchgeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sind im Rahmen der Beteiligung keine wesent- lichen planungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen (Anlage 3). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. September 2022 den Beschluss gefasst, das Bebauungsverfahren – Arbeitstitel: Roddergasse in Köln-Humboldt/Gremberg ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Anwendung des beschleunig- ten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten (siehe Vorlagen-Nr. 2426/2022). Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 09. November 2012 im Amtsblatt der Stadt Köln (43. Jahrgang, Nummer 225). Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen durch einen Aushang beim Stadtplanungsamt informieren und sich in der Zeit vom 17. November bis 02. Dezember 2022 zur Planung äußern. In dem Zeit- raum sind keine Stellungnahmen eingegangen. Für das bewaldete Grundstück wurde während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im genannten Zeitraum der Landesbetrieb Wald und Holz NRW nicht beteiligt. Im weiteren Verfahrenslauf des Bebau- ungsplanverfahrens entwickelte und begründete sich indessen das Erfordernis, sodass die Beteiligung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW daraufhin nachgeholt wurde. In der Stel- lungnahme werden eine Ersatzaufforstung und Waldausgleichsflächen bei Inanspruchnahme der Waldflächen gefordert. Für das Verfahren sollte die Erleichterungen des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) Anwendung finden. Das Plangebiet ist zwar dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB ("Außenbereich im Innenbereich") zuzuordnen, jedoch schließt sich diese soge- 3 nannte Außenbereichsinsel an den Bebauungszusammenhang von der südlichen und westli- chen Seite an und setzt diesen Zusammenhang fort. Aufgrund der nachgeholten aktuellen Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW ist es jedoch unumgänglich, für das bewaldete Grundstück hier entsprechenden Waldaus- gleichsflächen festzusetzen. Damit ist die Pflicht der Gemeinde, die Belange von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), soweit sie abwägungserheblich sind, gemäß § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Aus diesen Gründen ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a BauGB gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen. Daher ist die Umstellung des beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in ein Regelver- fahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. Die vergangene Beratungsfolge für den Aufstellungsbeschluss war wie folgt: Schulausschuss 22.08.2022 Bezirksvertretung Kalk 25.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Bekanntmachung Amtsblatt 09.11.2022 3. Planungsvorgaben Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den Planbereich als Gewerbefläche (GE) dar. Die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebiets sind als Wohnbauflächen darge- stellt. Für den Bereich des Plangebiets trifft der Landschaftsplan der Stadt Köln keine Aussagen. 4. Erläuterungen zur Entwurfsplanung Es soll an dem Standort ein Gymnasium für vier Züge der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) und sechs Züge der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) mit Sporthallen und Mensa-Ge- bäude entwickelt werden. Durch eine großzügig festgelegte überbaubare Fläche wird die Möglichkeit eröffnet, in einem weitgehend freien gestalterischen Rahmen einen den Anforderungen entsprechenden Schul- komplex zu entwickeln. Für die Schulplanung mit ca. 900 Lernenden, soll die Taktung des Linienbusverkehrs sowie der Standort der Haltestellen und der Ausbau des Bürgersteiges mit verbreitertem Geh- und Radweg geprüft werden. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird behutsam nachverdichtet. Es können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz nicht ausge- schlossen werden. Schulbauvorhaben unterliegt den Energieleitlinien der Stadt Köln für öffent- liche Gebäude. Diese regeln gegenüber einem normalen Standard einen erhöhten Dämm- standard, eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung und eine regenerative Stromerzeu- gung. Angestrebt wird damit ein Passivhausstandard. Ein vollständig klimaneutraler Betrieb wird damit allerdings nicht erreicht. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. 5. Umweltbelange Mit Umstellung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung und der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Für die Waldfläche wird gemäß den Forderungen der Landesbetriebs Wald und Holz NRW eine Ausgleichsfläche im Verhältnis von mindestens 1:1 erforderlich. 4 Die zur Machbarkeitsstudie erstellten Berichte, Gutachten und Untersuchungen werden im weiteren Verfahren auf die aktuelle Planung überarbeitet und mit den Fachdienststellen abge- stimmt: - Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept - Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II - Folgeauftrag für das bereits vorliegende Lärmgutachten - Bodengutachten - Erschütterungsgutachten - Grünordnungsplan Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geltungsbereich 3. Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 4. Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen außerhalb der Frist des Beteiligungs- zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 5. Vorentwurf des Bebauungsplanes (Teilausschnitt)

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 05.12.2024 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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