0207/2022
Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetrieblichen Einrichtungen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 26.01.2022 0207/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 31.01.2022 Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetrieblichen Einrichtungen Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 03.05.2021 über den Stand der zu diesem Zeitpunkt erstellten bzw. noch nicht vorliegenden Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen berichtet (Vorlagen-Nr. 1432/2021) Grundsätzlich werden die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln nach den Vorschriften der Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ge- führt. Hiervon abweichende Regelungen sind zulässig (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) In Bezug auf Wirtschaftspläne sieht § 14 Abs. 1 Satz1 EigVO NRW vor, dass der Eigenbe- trieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat. Eine wesentliche Abweichung von diesem Grundsatz ist lediglich in der Be- triebssatzung der Bühnen der Stadt Köln festgelegt. Nach § 13 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung spätestens zum 15. November des Jahres, welches dem Wirtschaftsjahr vo- rausgeht, einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen regelt § 26 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW, dass die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen hat. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud sieht die Betriebssatzung in § 18 eine 6-monatige Frist vor. Der Rat der Gemeinde stellt den Jahresabschluss nach § 26 Abs. 3 S.1 EigVO NRW innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Die Betriebsleitungen sind weiterhin aufgefordert, noch verbliebene Rückstände zügig abzu- arbeiten. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Terminliste
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0207/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 16:04