2132/2022
Treibholz und Treibgut am Stammheimer Ufer (AN/0892/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2257 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 2132/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Treibholz und Treibgut am Stammheimer Ufer (AN/0892/2022) Anfrage der Fraktion DIE LINKE Im Bereich zwischen dem Gehweg zur Stammheimer Hauptstraße und dem Schlosspark liegt schon seit mehreren Wochen eine erhebliche Menge an Treibholz und Treibgut direkt am Stammheimer Ufer. Für Spaziergänger*Innen und Fahrradfahrende bietet dies keinen schönen Anblick. Pflanzen und Sträucher sind darunter begraben oder zumindest in Mitleidenschaft gezogen. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist für die Entsorgung des Treibholzes/ Treibgutes verantwortlich? 2. Warum wurde das Treibholz/ Treibgut nicht schon im März nach dem Hochwasser entsorgt? 3. Wird das Treibholz / Treibgut in absehbarer Zeit entsorgt werden? 4. Falls Frage Nummer 3 negativ beschieden werden sollte, was sind die Hintergründe für diese Entscheidung? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1.: Falls eine Entsorgung erforderlich wäre, müsste dies der Grundstückseigentümer tun. Grund- stückseigentümer am Rhein sind die Bundesrepublik Deutschland, die Stadt Köln sowie Private. Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln (AWB) reinigen nach Hochwasserereignissen Rad- und Gehwege und entfernt dabei das Treibgut sowie Anlandungen auf den Wegen. Zu 2.: Es besteht keine Verpflichtung, Treibholz bzw. Treibgut zu entfernen, es sei denn, es ginge eine Gefahr davon aus. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn große angeschwemmte Baumstämme bei steigendem Wasserstand wieder in die Fahrrinne gelangen und dadurch die Binnenschifffahrt gefährden könnten. Zu 3.: Nein. Zu 4.: In der Brut- und Setzzeit bieten Anlandungen aus Treibgut (überwiegend Holz und Grasreste) gute Brutmöglichkeiten. Daher werden Reinigungsmaßnahmen nur dort vorgenommen, wo es zwin- gend erforderlich ist. Viele Uferbereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet. Natürliche Flüsse brau- chen Ufer mit möglichst natürlichen Strukturen, auch wenn es sich hier um eine Bundeswasserstraße handelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Stammheimer Hauptstraße
- Stammheimer Ufer
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Details
- Aktenzeichen
- 2132/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2022
- Erstellt
- 01.07.2022 16:09