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2132/2022

Treibholz und Treibgut am Stammheimer Ufer (AN/0892/2022)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 
 2132/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
Treibholz und Treibgut am Stammheimer Ufer (AN/0892/2022) 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE 
Im Bereich zwischen dem Gehweg zur Stammheimer Hauptstraße und dem Schlosspark liegt schon 
seit mehreren Wochen eine erhebliche Menge an Treibholz und Treibgut direkt am Stammheimer 
Ufer. Für Spaziergänger*Innen und Fahrradfahrende bietet dies keinen schönen Anblick. Pflanzen 
und Sträucher sind darunter begraben oder zumindest in Mitleidenschaft gezogen.  
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
  
1. Wer ist für die Entsorgung des Treibholzes/ Treibgutes verantwortlich?  
 
2. Warum wurde das Treibholz/ Treibgut nicht schon im März nach dem Hochwasser entsorgt? 
 
3. Wird das Treibholz / Treibgut in absehbarer Zeit entsorgt werden?  
 
4. Falls Frage Nummer 3 negativ beschieden werden sollte, was sind die Hintergründe für diese 
Entscheidung? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: Falls eine Entsorgung erforderlich wäre, müsste dies der Grundstückseigentümer tun. Grund-
stückseigentümer am Rhein sind die Bundesrepublik Deutschland, die Stadt Köln sowie Private. Die 
Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln (AWB) reinigen nach Hochwasserereignissen Rad- und 
Gehwege und entfernt dabei das Treibgut sowie Anlandungen auf den Wegen. 
 
Zu 2.: Es besteht keine Verpflichtung, Treibholz bzw. Treibgut zu entfernen, es sei denn, es ginge 
eine Gefahr davon aus. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn große angeschwemmte Baumstämme 
bei steigendem Wasserstand wieder in die Fahrrinne gelangen und dadurch die Binnenschifffahrt 
gefährden könnten.  
 
Zu 3.: Nein. 
 
Zu 4.: In der Brut- und Setzzeit bieten Anlandungen aus Treibgut (überwiegend Holz und Grasreste) 
gute Brutmöglichkeiten. Daher werden Reinigungsmaßnahmen nur dort vorgenommen, wo es zwin-
gend erforderlich ist. Viele Uferbereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet. Natürliche Flüsse brau-
chen Ufer mit möglichst natürlichen Strukturen, auch wenn es sich hier um eine Bundeswasserstraße 
handelt.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stammheimer Hauptstraße
  • Stammheimer Ufer

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Details

Aktenzeichen
2132/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.07.2022
Erstellt
01.07.2022 16:09