3587/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1587/2023) in der Sitzung vom 19.09.2023 - Bike-Tower in Weiden-West
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 3587/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 19.09.2023 betr. Bike-Tower in Weiden-West, (AN/1587/2023) Fragen an die Verwaltung: 1. Hat die bis dato fehlgeschlagene Realisierung Auswirkungen auf Vertragsstrafen oder Fahrverbote und auf die Planung der vier weiteren Anlagen? 2. Aus der o.g. Mitteilung geht hervor, dass die Verwaltung bei der letzten Ausschreibung nur eine einzige vollständige Bewerbung für die Errichtung des sog. Bike-Towers erhalten hat. Wurden seinerzeit baulich einfacher umzusetzende Alternativen geprüft und falls nicht, warum? 3. Der ADFC schlägt als Alternative zu einem baulich vergleichsweise komplexen BikeTower zum Beispiel eine Parkpalette mit Einzelboxen oder Doppelständer mit technischer Zu- gangskontrolle vor. Wird die neue Ausschreibung anders und offener formuliert, um auch solche Angebote einbeziehen zu können? 4. Wird es für die angekündigte neue Ausschreibung auch eine neue Markterkundung geben und wie läuft im Detail eine solche Markterkundung ab? 5. Warum wurde ein so komplexes Bauvorhaben beim Amt für Mobilität angesiedelt? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Aufhebung des Vergabeverfahrens hat keine Auswirkungen auf Vertragstrafen, da keine entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen im Vorfeld mit dem Anbietenden eingegangen wurden. Da die Luftschadstoffgrenzwerte auf Kölner Stadtgebiet dauerhaft eingehalten wer- den, hat die nicht erfolgte Realisierung keine Auswirkung auf etwaige Fahrverbote. Zu 2: Aufgrund der hohen Nachfrage ist es erforderlich, auch in Zukunft den Bike-and-Ride-Ausbau weiter voranzutreiben. Der Ausbau mit weiteren Fahrradboxen stößt jedoch an einigen Stand- orten an seine räumlichen und gestalterischen Grenzen. Heute werden 500 Fahrradboxen an 45 Haltestellen angeboten, die fast alle vermietet sind. An einem Großteil der Standorte exis- tieren bereits heute lange Wartelisten für die Anmietung einer Fahrradbox. Stadtweit gibt es über 1.000 Interessent*innen für die Anmietung. Diese Ausgangssituation zur Nachfrage nach hochwertigen und gesicherten Fahrradabstell- plätzen an den Verknüpfungspunkten zum Nahverkehr macht es erforderlich, das derzeitige Angebot mit neuen Modulen zum Fahrradparken zu erweitern. Als mögliche Alternativen zum gesicherten Fahrradparken sind Radstationen, Fahrradwachen 2 und Fahrradsammelgaragen als abschließbare Fahrradparksysteme denkbar. Fahrradstatio- nen inkl. Service und Personal sind erst ab 1.000 Fahrradabstellplätzen wirtschaftlich tragbar. Fahrradwachen und Fahrradsammelgaragen als reine Abstellanlage ohne Personal sind nur an Orten mit entsprechender sozialen Kontrolle planerisch zu empfehlen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die entsprechenden Standorte wie z.B. die Verknüp- fungshaltestelle Weiden–West vollautomatische Fahrradabstellanlagen, sogenannte Bike-To- wer, mit rund 120 Fahrradabstellplätzen als geeignetes Modul zum Fahrradparken vorgese- hen. Mit diesen neuen Modulen sollen, mit möglichst geringem Flächenbedarf, hochwertige und ge- sicherte Möglichkeiten zum Fahrradparken geschaffen werden, um weitere Nutzerkreise für den Umstieg auf den Umweltverbund zu gewinnen. Zu 3: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer sehr geringen Flächenverfügbarkeit ist eine offene Ausschreibung, die auch eine Radstation, Fahrradwache oder Fahrradsammelgarage als Alternative ermöglicht, nicht durchführbar. Des Weiteren wären für solche Fahrradparksys- teme noch entsprechende Baugenehmigungen einzuholen. Für den Bike-Tower liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Angesichts der gescheiterten Vergabe und auch der stark gestiegenen und vergleichsweise hohen Kosten für einen Bike-Tower prüft die Verwaltung derzeit gemeinsam mit der KVB, ob ein Angebot zum Fahrradparken als reine Sammelgarage in der geplanten Parkpalette (Bau 2025-2026, voraussichtliche Inbetriebnahme 1. Quartal 2026) am Standort Weiden-West ge- schaffen werden kann. Zu 4: Eine neue Markterkundung im Vorfeld der Ausschreibung ist nicht vorgesehen, da es auf dem europäischen Markt hier kaum weitere mögliche Anbietende gibt. Die Markterkundung diente hauptsächlich der Erstellung einer anbieterneutralen funktionalen Ausschreibung, um mög- lichst allen Anbietenden die Abgabe eines entsprechenden Angebotes zu ermöglichen. Zu 5: Die Umsetzung dieser Maßnahme konnte von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aufgrund von prioritären Vorhaben wie z.B. des Baus und der Sanierung von Schulen nicht übernom- men werden. Eine inhaltliche Unterstützung und fachliche Begleitung wurde in Aussicht ge- stellt. Aus diesem Grund hat das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, das über keine Expertise bei der Errichtung von Hochbauten verfügt, einen externen Architekten beauftragt, der die gesamte Maßnahme von der Planung bis zum Bau und der Fertigstellung fachlich be- gleiten sollte. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3587/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 06.11.2023 08:51