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3587/2023

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1587/2023) in der Sitzung vom 19.09.2023 - Bike-Tower in Weiden-West

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5153 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.11.2023 
 3587/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 
19.09.2023 betr. Bike-Tower in Weiden-West, (AN/1587/2023) 
Fragen an die Verwaltung:  
1. Hat die bis dato fehlgeschlagene Realisierung Auswirkungen auf Vertragsstrafen oder 
Fahrverbote und auf die Planung der vier weiteren Anlagen? 
2. Aus der o.g. Mitteilung geht hervor, dass die Verwaltung bei der letzten Ausschreibung nur 
eine einzige vollständige Bewerbung für die Errichtung des sog. Bike-Towers erhalten hat. 
Wurden seinerzeit baulich einfacher umzusetzende Alternativen geprüft und falls nicht, 
warum? 
3. Der ADFC schlägt als Alternative zu einem baulich vergleichsweise komplexen BikeTower 
zum Beispiel eine Parkpalette mit Einzelboxen oder Doppelständer mit technischer Zu-
gangskontrolle vor. Wird die neue Ausschreibung anders und offener formuliert, um auch 
solche Angebote einbeziehen zu können?  
4. Wird es für die angekündigte neue Ausschreibung auch eine neue Markterkundung geben 
und wie läuft im Detail eine solche Markterkundung ab?  
5. Warum wurde ein so komplexes Bauvorhaben beim Amt für Mobilität angesiedelt?  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu 1:  
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens hat keine Auswirkungen auf Vertragstrafen, da keine 
entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen im Vorfeld mit dem Anbietenden eingegangen 
wurden. Da die Luftschadstoffgrenzwerte auf Kölner Stadtgebiet dauerhaft eingehalten wer-
den, hat die nicht erfolgte Realisierung keine Auswirkung auf etwaige Fahrverbote. 
 
Zu 2: 
Aufgrund der hohen Nachfrage ist es erforderlich, auch in Zukunft den Bike-and-Ride-Ausbau 
weiter voranzutreiben. Der Ausbau mit weiteren Fahrradboxen stößt jedoch an einigen Stand-
orten an seine räumlichen und gestalterischen Grenzen. Heute werden 500 Fahrradboxen an 
45 Haltestellen angeboten, die fast alle vermietet sind. An einem Großteil der Standorte exis-
tieren bereits heute lange Wartelisten für die Anmietung einer Fahrradbox. Stadtweit gibt es 
über 1.000 Interessent*innen für die Anmietung.  
 
Diese Ausgangssituation zur Nachfrage nach hochwertigen und gesicherten Fahrradabstell-
plätzen an den Verknüpfungspunkten zum Nahverkehr macht es erforderlich, das derzeitige 
Angebot mit neuen Modulen zum Fahrradparken zu erweitern.  
Als mögliche Alternativen zum gesicherten Fahrradparken sind Radstationen, Fahrradwachen

2 
 
und Fahrradsammelgaragen als abschließbare Fahrradparksysteme denkbar. Fahrradstatio-
nen inkl. Service und Personal sind erst ab 1.000 Fahrradabstellplätzen wirtschaftlich tragbar. 
Fahrradwachen und Fahrradsammelgaragen als reine Abstellanlage ohne Personal sind nur 
an Orten mit entsprechender sozialen Kontrolle planerisch zu empfehlen.  
 
Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die entsprechenden Standorte wie z.B. die Verknüp-
fungshaltestelle Weiden–West vollautomatische Fahrradabstellanlagen, sogenannte Bike-To-
wer, mit rund 120 Fahrradabstellplätzen als geeignetes Modul zum Fahrradparken vorgese-
hen.  
Mit diesen neuen Modulen sollen, mit möglichst geringem Flächenbedarf, hochwertige und ge-
sicherte Möglichkeiten zum Fahrradparken geschaffen werden, um weitere Nutzerkreise für 
den Umstieg auf den Umweltverbund zu gewinnen.  
 
Zu 3:  
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer sehr geringen Flächenverfügbarkeit ist eine 
offene Ausschreibung, die auch eine Radstation, Fahrradwache oder Fahrradsammelgarage 
als Alternative ermöglicht, nicht durchführbar. Des Weiteren wären für solche Fahrradparksys-
teme noch entsprechende Baugenehmigungen einzuholen. Für den Bike-Tower liegt bereits 
eine Baugenehmigung vor.  
Angesichts der gescheiterten Vergabe und auch der stark gestiegenen und vergleichsweise 
hohen Kosten für einen Bike-Tower prüft die Verwaltung derzeit gemeinsam mit der KVB, ob 
ein Angebot zum Fahrradparken als reine Sammelgarage in der geplanten Parkpalette (Bau 
2025-2026, voraussichtliche Inbetriebnahme 1. Quartal 2026) am Standort Weiden-West ge-
schaffen werden kann.  
 
Zu 4:  
Eine neue Markterkundung im Vorfeld der Ausschreibung ist nicht vorgesehen, da es auf dem 
europäischen Markt hier kaum weitere mögliche Anbietende gibt. Die Markterkundung diente 
hauptsächlich der Erstellung einer anbieterneutralen funktionalen Ausschreibung, um mög-
lichst allen Anbietenden die Abgabe eines entsprechenden Angebotes zu ermöglichen.  
 
Zu 5:  
Die Umsetzung dieser Maßnahme konnte von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aufgrund 
von prioritären Vorhaben wie z.B. des Baus und der Sanierung von Schulen nicht übernom-
men werden. Eine inhaltliche Unterstützung und fachliche Begleitung wurde in Aussicht ge-
stellt. Aus diesem Grund hat das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, das über keine 
Expertise bei der Errichtung von Hochbauten verfügt, einen externen Architekten beauftragt, 
der die gesamte Maßnahme von der Planung bis zum Bau und der Fertigstellung fachlich be-
gleiten sollte.  
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3587/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.11.2023
Erstellt
06.11.2023 08:51