1702/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Aufteilung des Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie Absenkung des Einkommensniveaus der Busfahrer/innen
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Anlage 1 zu Beschlussvorlage 1702-2018
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Anlage 1, Eingabe: -- Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet. Am 05.04.18, 19:00, XXXX schrieb: -- Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet. Am 27.03.18, 12:00, XXXX schrieb: Guten Tag Frau Hansen, Vielen Dank, für ihre Nachricht und Bemühungen, und die Möglichkeit, intensiv meine Vorstellung zu konkretisieren. Immer wieder, nutzen die Verdi, selbst als früh Rentner Mitglied, in einer Art und Weise, gerade den ÖPNV, zu Streiks. Es sicherlich richtig, die Arbeitnehmer Rechte einzufordern. Jedoch wie viele kranke Menschen, die auf bus und Bahn angwiesen sind leiden übergebühr . Die Subunternehmer, betreiben, bei wesendlich schlechterenen Bedingungen, alles weiter. Gott sei Dank, das ich von diesen profitiert habe. Ich möchte die noch kvb so, beginnend beim Bus in vier GmbH s, linksrheinischen Nord und Süd, sowie rechts Rhein Nord und Süd aufteilen, zu den Bedingungen, der subunternehmer, somit auch einen Beitrag zum kostenlosen Tickets, wie im Gespräch beitragen, die kosten Halbierung, und somit Köln umweltfreundlich mobil halten. Gleich Arbeit gleicher Lohn, auf Basis der Subunternehmer . Jeder muss Opfer bringen2, warum nicht auch die kvb, mit dem höchsten Defizit. Das würde dem Stadt Haushalt, sehr gut tun, für soziale Gerechtigkeit.! Sehr gerne, können Sie mich, unter XXXX erreichen, und würde auch in div. Ausschüsse und Gremien, als kundiger Bürger, die Berufung annehmen. So hätte man, viele Dinge gleichzeitig erledigen können.! Vielen Dank, für die Bemühungen und entsprechend Veranlassung und Unterstützung. Viel. Grüsse, aus Köln Porz, XXXX -- Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet. Am 27.03.18, 11:37, buergerbuero@stadt-koeln.de schrieb: Sehr geehrter Herr XXXX, Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt Ihnen für Ihre E-Mail. Sie hat mich gebeten, mich Ihres Anliegens anzunehmen. Aus Ihrer Mail kann ich jedoch nicht eindeutig erkennen, was genau Sie erreichen möchten. Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen noch einmal zu konkretisieren. Ich erwarte gerne Ihre Rückmeldung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heide Hansen Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerbüro Laurenzplatz 4 50667 Köln Tel.: 0221/221-26080 Fax: 0221/221-37629 E-Mail: buergerbuero@stadt-koeln.de Von:XXXX Gesendet: Mittwoch, 21. März 2018 22:23 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Cc: 1000/3 Stadtverwaltung Köln Betreff: Wg: Wg: Ihr Fax an 02215473950 wurde erfolgreich zugestellt Guten Tag Frau Recker, Als Antrag an die entsprechende Gremien Viel. Grüsse, aus Köln Porz, XXXX -- Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet. Am 21.03.18, 22:00, XXXX > schrieb: Guten Tag zusammen, Viel. Dank, das die sogenanntem sub Unternehmen prima Service, pünktlich und in gewohnter Weise und Qualität. Wieso macht man nicht eine Bus GmbH draus machen, zu den Tarife der Fahrpersonal die jetzt schon bei den Unternehmen fahren. Links rheinische Nord und Süd, rechts Rhein. Nord und Süd, dann braucht man keinen Betriebs Rat mehr. Viel. Grüsse aus Köln Porz XXXX
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1702/2018 Freigabedatum 28.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Aufteilung des Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer- Mitbestimmung sowie Absenkung des Einkommensniveaus der Busfahrer/innen Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch aufgrund der in der Begründung genannten Aspekte nicht weiter verfolgt wird. Alternative: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Eingabe wird in den Finanzausschuss als zuständigen Beteiligungsausschuss verwiesen, mit der Bitte, die Verwaltung zu beauftragen, gemein- sam mit der KVB ein Konzept zur Aufteilung des Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaf- ten zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie zur Absenkung des Einkommensniveaus der Busfahrer/innen zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 12.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent begehrt im Wesentlichen die Aufteilung der Bus-Leistungen der KVB auf vier einzelne, regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung bei gleichzeiti- ger Bezahlung aller Busfahrer/innen nach dem niedrigeren, für Subunternehmer der KVB geltenden Tarifvertrag. Stellungnahme der Verwaltung: Im Nahverkehrsplan der Stadt Köln wurden die Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs bewusst zu einer Gesamtleistung, die von einem einzelnen Verkehrsunternehmen zu erbringen ist, zusammengefasst. Die Zusammenfassung zu einer Gesamtleistung ist geboten, damit die Stadt Köln als Aufgabenträger und zuständige Behörde ein integriertes Verkehrsangebot sicherstellen kann. Das Busliniennetz ist auf das Stadtbahnnetz ausgerichtet, indem es dort wichtige Äste bedient, wo eine Stadtbahnlinie nicht besteht, und im Übrigen Zubringerfunktionen übernimmt. Änderungen im Stadt- bahnnetz (z.B. im Wege von Erweiterungsplanungen) führen zu Änderungsbedarfen im Busnetz. Die Festlegung einer Gesamtleistung stellt sicher, dass das ÖPNV-Netz übergreifend so ausgerichtet werden kann, dass Nutzen und Kosten insgesamt optimiert werden können und sich die Netzgestal- tung nicht an der Wirtschaftlichkeit von Teilsystemen orientiert. Laut Nahverkehrsplan der Stadt Köln haben die Verkehrsunternehmen das eingesetzte Personal nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge zu entlohnen. Als repräsentativ sind die durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums bestimmten Tarifverträge anzu- sehen. Derzeit maßgeblich sind die in Lfd. Nr. 1 Anlage 1 der Verordnung zur Feststellung der Reprä- sentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Ta- rifverträge Verordnung - RepT-VVO) vom 5. April 2016 (GV. NRW. 2016 S. 196) genannten Tarifver- träge, wozu auch der bei der KVB geltende Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) zählt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1702/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2018
- Erstellt
- 22.05.2018 14:28