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1702/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Aufteilung des Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie Absenkung des Einkommensniveaus der Busfahrer/innen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 12.06.2018, TOP 4.9

Anlage 1 zu Beschlussvorlage 1702-2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 zu Beschlussvorlage 1702-2018

3323 Zeichen

Anlage 1, Eingabe: 
 
 
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Am 05.04.18, 19:00, XXXX schrieb: 
 
--  
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Am 27.03.18, 12:00, XXXX schrieb: 
 
 
Guten Tag Frau Hansen, 
 
Vielen Dank, für ihre Nachricht und Bemühungen, und die Möglichkeit, intensiv meine 
Vorstellung zu konkretisieren.  
 
Immer wieder, nutzen die Verdi, selbst als früh Rentner Mitglied, in einer Art und Weise, 
gerade den ÖPNV, zu Streiks.  
 
Es sicherlich richtig, die Arbeitnehmer Rechte einzufordern.  
 
Jedoch wie viele kranke Menschen, die auf bus und Bahn angwiesen sind leiden übergebühr 
. 
 
Die Subunternehmer, betreiben, bei wesendlich schlechterenen Bedingungen, alles weiter. 
Gott sei Dank, das ich von diesen profitiert habe. 
 
Ich möchte die noch kvb so, beginnend beim Bus in vier GmbH s, linksrheinischen Nord und 
Süd, sowie rechts Rhein Nord und Süd aufteilen, zu den Bedingungen, der subunternehmer, 
somit auch einen Beitrag zum kostenlosen Tickets, wie im Gespräch beitragen, die kosten 
Halbierung, und somit Köln umweltfreundlich mobil halten. 
 
Gleich Arbeit gleicher Lohn, auf Basis der Subunternehmer . 
 
Jeder muss Opfer bringen2, warum nicht auch die kvb, mit dem höchsten Defizit.  
 
Das würde dem Stadt Haushalt, sehr gut tun, für soziale Gerechtigkeit.! 
 
Sehr gerne, können Sie mich, unter XXXX erreichen, und würde auch in div. Ausschüsse 
und Gremien, als kundiger Bürger, die Berufung annehmen. 
 
So hätte man, viele Dinge gleichzeitig erledigen können.! 
 
Vielen Dank, für die Bemühungen und entsprechend Veranlassung und Unterstützung.  
 
Viel. Grüsse, aus Köln Porz,  
 
XXXX 
--  
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Am 27.03.18, 11:37, buergerbuero@stadt-koeln.de schrieb: 
 
 
Sehr geehrter Herr XXXX, 
 
Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt Ihnen für Ihre E-Mail. Sie hat mich gebeten, mich 
Ihres Anliegens anzunehmen. 
 
Aus Ihrer Mail kann ich jedoch nicht eindeutig erkennen, was genau Sie erreichen möchten. 
Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen noch einmal zu konkretisieren. 
Ich erwarte gerne Ihre Rückmeldung und verbleibe 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Heide Hansen  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Bürgerbüro 
Laurenzplatz 4 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-26080 
Fax: 0221/221-37629 
E-Mail: buergerbuero@stadt-koeln.de  
 
 
 
 
Von:XXXX  
Gesendet: Mittwoch, 21. März 2018 22:23 
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin 
Cc: 1000/3 Stadtverwaltung Köln 
Betreff: Wg: Wg: Ihr Fax an 02215473950 wurde erfolgreich zugestellt 
 
Guten Tag Frau Recker,  
 
Als Antrag an die entsprechende Gremien  
 
Viel. Grüsse, aus Köln Porz,  
 
XXXX 
 
 
--  
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Am 21.03.18, 22:00, XXXX > schrieb: 
 
Guten Tag zusammen,  
 
Viel. Dank, das die sogenanntem sub Unternehmen prima Service, pünktlich und in 
gewohnter Weise und Qualität.  
 
Wieso macht man nicht eine Bus GmbH draus machen, zu den Tarife der Fahrpersonal die 
jetzt schon bei den Unternehmen fahren.

Links rheinische Nord und Süd, rechts Rhein. Nord und Süd, dann braucht man keinen 
Betriebs Rat mehr. 
 
Viel. Grüsse aus Köln Porz  
 
XXXX

Beschlussvorlage Ausschuss

3242 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1702/2018 
Freigabedatum 28.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Aufteilung des 
Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer-
Mitbestimmung sowie Absenkung des Einkommensniveaus der Busfahrer/innen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch aufgrund der in der Begründung 
genannten Aspekte nicht weiter verfolgt wird. 
 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Eingabe wird in den Finanzausschuss als 
zuständigen Beteiligungsausschuss verwiesen, mit der Bitte, die Verwaltung zu beauftragen, gemein-
sam mit der KVB ein Konzept zur Aufteilung des Busbetriebs in vier regional zuständige Gesellschaf-
ten zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie zur Absenkung des Einkommensniveaus 
der Busfahrer/innen zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 12.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent begehrt im Wesentlichen die Aufteilung der Bus-Leistungen der KVB auf vier einzelne, 
regional zuständige Gesellschaften zur Umgehung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung bei gleichzeiti-
ger Bezahlung aller Busfahrer/innen nach dem niedrigeren, für Subunternehmer der KVB geltenden 
Tarifvertrag. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Nahverkehrsplan der Stadt Köln wurden die Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs 
bewusst zu einer Gesamtleistung, die von einem einzelnen Verkehrsunternehmen zu erbringen ist, 
zusammengefasst. Die Zusammenfassung zu einer Gesamtleistung ist geboten, damit die Stadt Köln 
als Aufgabenträger und zuständige Behörde ein integriertes Verkehrsangebot sicherstellen kann. Das 
Busliniennetz ist auf das Stadtbahnnetz ausgerichtet, indem es dort wichtige Äste bedient, wo eine 
Stadtbahnlinie nicht besteht, und im Übrigen Zubringerfunktionen übernimmt. Änderungen im Stadt-
bahnnetz (z.B. im Wege von Erweiterungsplanungen) führen zu Änderungsbedarfen im Busnetz. Die 
Festlegung einer Gesamtleistung stellt sicher, dass das ÖPNV-Netz übergreifend so ausgerichtet 
werden kann, dass Nutzen und Kosten insgesamt optimiert werden können und sich die Netzgestal-
tung nicht an der Wirtschaftlichkeit von Teilsystemen orientiert.  
 
Laut Nahverkehrsplan der Stadt Köln haben die Verkehrsunternehmen das eingesetzte Personal 
nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge zu entlohnen. Als repräsentativ sind 
die durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums bestimmten Tarifverträge anzu-
sehen. Derzeit maßgeblich sind die in Lfd. Nr. 1 Anlage 1 der Verordnung zur Feststellung der Reprä-
sentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Ta-
rifverträge Verordnung - RepT-VVO) vom 5. April 2016 (GV. NRW. 2016 S. 196) genannten Tarifver-
träge, wozu auch der bei der KVB geltende Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) zählt.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1702/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.05.2018
Erstellt
22.05.2018 14:28