V/0737/2013
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8497 Zeichen
V/0737/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.10.2013 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- Auf- wand Zuschuss bis zu Reitclub St. Ma u- ritz Münster e. V. Ost Sanierung des Reitha l- lenbodens 12.08.2013 12.000 € 6.000 € 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. West Reparatur eines Tren n- vorhangs in der Peter - Demling-Sporthalle 18.09.2013 2.000 € 1.000 € Summe 14.000 € 7.000 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau- kostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande- rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. Vorlagen-Nr.: V/0737/2013 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 25.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0737/2013 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g- lich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean- tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorze itigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein Reitclub St. Mauritz Münster e. V. beantragte am 12.08.2013 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Reithallenbodens, da er die geplan- te Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Zur vereinseigenen Reitanlage des Reitclub St. Mauritz Münster e. V. gehört u. a. eine Reitha lle, die für den Vereinsbetrieb (Schul betrieb/Training) sowie durch die städtischen Kooperationssch u- len genutzt wird. Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig die notwendige Sanierungsmaßnahme – „Austausch des Reithallenbodens“ vornehmen. Der alte Reithallenboden ist verbraucht und hat seine Eigenschaften der Haftung, Abfederung und Stabilität verloren. Durch die erhebliche Rutsch- und Sturzgefahr im Reitunterricht sind Reiter und Pferd e stark gefährdet. Dieses bestehende S i- cherheitsrisiko soll durch die Erneuerung des kompletten Reithallenbodens behoben werden, so dass ein qualifizierter und risikofreier Reitunterricht wieder möglich ist. Eine Überarbeitung des alten Reithallenbodens ist aufgrund des abgängigen Zustandes des Bodens nicht möglich. Die zukünftige Pflege des Reithallenbodens ist durch entsprechendes Pflegegerät und eine Beregnung sichergestellt. Der Sportverein 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. beantragte am 18.09.2013 einen städtischen Bau- kostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Reparatur eines Trennvorhangs in der Peter-Demling- Sporthalle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzie- ren kann. In der vereinseigenen Sporthalle befinden sich zwei Trennvorhänge. Diese dienen d azu die Halle in drei Trakte zu unterteilen. Hierdurch ist es möglich, dass verschiedene Sportgru ppen zeitgleich die Halle nutzen. Einer der beiden Trennvorhänge ist defekt. Die Nutzungsmöglichkeiten der Ha lle sind dadurch stark eingeschränkt. Zur Wiederherstellung der vollen Nutzungskapazität der Halle ist eine Reparatur des Trennvorhangs schnellstmöglich notwendig. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städt i- schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß- nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für den Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und den 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. ist frühestens 2015 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. - 3 - V/0737/2013 Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dü rfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u- schussentscheidung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben der Reitclub St. Mau- ritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. für die geplanten Baumaßnahmen „Sanie- rung des Reithallenbodens“ und „Reparatur eines Trennvorhangs in der Peter-Demling-Sporthalle“ einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. müssen ihre Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussen t- scheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeitgleich mit ihren Baukosten- zuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn“, weil der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erkl ärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n- planung und Maßna hmenausführung helfen. Sie wissen, dass über den Zuschussantrag erst ab 2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Sofern dem Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und dem 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. der „förde- rungsunschädliche vorzeitige Baubeginn “ nicht oder in einer späteren Ausschusssitzung gene h- migt wird, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, dürfen der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baub e- ginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0737/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37