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V/0737/2013

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 25.09.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.10.2013, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8497 Zeichen

V/0737/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.10.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für 
die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Reitclub St. Ma u-
ritz Münster e. V. Ost Sanierung des Reitha l-
lenbodens 12.08.2013 12.000 € 6.000 € 
1. FC Gievenbeck 
1949 e. V. West 
Reparatur eines Tren n-
vorhangs in der Peter -
Demling-Sporthalle 
18.09.2013 2.000 € 1.000 € 
Summe  14.000 € 7.000 € 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau-
kostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst.  
 
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0737/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0737/2013 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche 
Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorze itigen 
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein Reitclub St. Mauritz Münster e. V.  beantragte am 12.08.2013 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Reithallenbodens, da er die geplan-
te Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann.  
Zur vereinseigenen Reitanlage des Reitclub St. Mauritz Münster e. V. gehört u. a. eine Reitha lle,  
die für den Vereinsbetrieb (Schul betrieb/Training) sowie durch die städtischen Kooperationssch u-
len genutzt wird. 
Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig die notwendige Sanierungsmaßnahme – 
„Austausch des Reithallenbodens“ vornehmen. Der alte Reithallenboden ist verbraucht und hat 
seine Eigenschaften der Haftung, Abfederung und Stabilität verloren. Durch die erhebliche Rutsch- 
und Sturzgefahr im Reitunterricht sind Reiter und Pferd e stark gefährdet. Dieses bestehende S i-
cherheitsrisiko soll durch die Erneuerung des kompletten  Reithallenbodens behoben werden, so 
dass ein qualifizierter und risikofreier Reitunterricht wieder möglich ist. Eine Überarbeitung des 
alten Reithallenbodens ist aufgrund des abgängigen Zustandes des Bodens nicht möglich. Die 
zukünftige Pflege des Reithallenbodens ist durch entsprechendes Pflegegerät und eine Beregnung 
sichergestellt.       
 
Der Sportverein 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.  beantragte am 18.09.2013 einen städtischen Bau-
kostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Reparatur eines Trennvorhangs in der Peter-Demling-
Sporthalle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzie-
ren kann.  
In der vereinseigenen Sporthalle befinden sich zwei Trennvorhänge. Diese dienen d azu die Halle 
in drei Trakte zu unterteilen. Hierdurch  ist es möglich, dass verschiedene Sportgru ppen zeitgleich 
die Halle nutzen. Einer der beiden Trennvorhänge ist defekt. Die Nutzungsmöglichkeiten der Ha lle 
sind dadurch stark eingeschränkt. Zur Wiederherstellung der vollen Nutzungskapazität der Halle ist 
eine Reparatur des Trennvorhangs schnellstmöglich notwendig.  
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen 
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für 
den Reitclub St. Mauritz Münster  e. V. und den 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.  ist frühestens 2015 
eine Entscheidung der Stadt Münster  über die beantragten Sportförderungen  möglich. Bis dahin 
müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.

- 3 - 
V/0737/2013 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von  der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ 
durch den Sportausschuss dü rfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben der Reitclub St. Mau-
ritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. für die geplanten Baumaßnahmen „Sanie-
rung des Reithallenbodens“ und „Reparatur eines Trennvorhangs in der Peter-Demling-Sporthalle“  
einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. 
 
Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.  müssen ihre 
Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussen t-
scheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeitgleich mit ihren Baukosten-
zuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. damit in die 
Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten 
Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erkl ärte die Sportverwaltung 
den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielten 
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n-
planung und Maßna hmenausführung helfen. Sie wissen, dass über den Zuschussantrag erst ab 
2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Sofern dem Reitclub St. Mauritz Münster e. V.  und dem 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. der „förde-
rungsunschädliche vorzeitige Baubeginn “ nicht oder in einer späteren Ausschusssitzung gene h-
migt wird, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb 
auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, 
dürfen der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. und der 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. die geplanten 
Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem 
Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baub e-
ginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben.  
 
i. V. 
 
gez.  
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2013 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0737/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37