Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "PRI & PRI KITA Köln gGmbH"
Beschlussvorlage Ausschuss 0837/2017 vom 11.04.2017
Stand: Am 09.05.2017 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Vorlagen-Nummer 0837/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "PRI & PRI KITA Köln gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“, Schönhauser Str. 55-57, 50968 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“, Schönhauser Str. 55-57, 50968 Köln wurde am 30.01.2017 mit Sitz in Köln gegründet und beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 90403 eingetragen. Die gGmbH beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck der „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“ ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages der Betrieb und die Führung von Kindertagesstätten in Köln. Insbesondere soll der Satzungszweck durch den Betrieb der Kita Köln, Schönhauser Str. 55-57 verwirklicht werden. Die Kindertageseinrichtung befindet sich derzeit in der Trägerschaft der „PRI & PRI gemeinnützige UG“, die vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 04.11.2014 als Träger der freien Ju- gendhilfe anerkannt wurde. (Vgl. Session Nr. 2410/2014, TOP: 6.1). Es ist beabsichtigt, dass die „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“ nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, ab dem 01.08.2017 die Trägerschaft für die Kita in der Schönhauser Str. 55-57 über- nimmt. Die vorliegende pädagogische Konzeption der „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“ entspricht dem Kon- zept, das bereits für die „PRI & PRI gUG“ zu Grunde lag. Es ist inhaltlich übernommen worden. Die gGmbH möchte Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 02.03.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach dem §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die An- erkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Für die Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Eleni Tzioka liegt ein aktuelles erweitertes Füh- rungszeugnis ohne Eintragungen vor. Die „PRI & PRI KITA Köln gGmbH“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Bei- trag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Gesellschaftsvertrag und Konzeption sind als Anlagen 1+2 zur Einsichtnahme unter Sesson-Nr. 0837/2017 hinterlegt. Gez. Dr. Klein -
Anlage 2 Konzept PRI & PRI KITA Koeln gGmbH
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Das Pädagogische Konzept der Kindertagesstätte PRI & PRI KITA KÖLN gGmbH Schönhauser Strasse 55-57, 50968 Köln 2 Inhaltsverzeichnis 1. Unser pädagogisches Konzept 1.1 An wen richtet sich das Konzept? 2. Vorstellung unserer Einrichtung PRI & PRI 2.1 Infrastruktur - Lage, Größe, Räumlichkeiten 2.2 Größe und Zusammensetzung der Kindergruppen 2.3 Öffnungszeiten 2.4 Tagesablauf 2.5 Verpflegung & Ernährung 2.6 Aufnahmekriterien 2.7 Krankheiten 2.8 Aufsichtspflicht 3. Bilinguale Kita 4. Musikalische Früherziehung 5. Eingewöhnung - Berliner Modell 6. Unsere pädagogische Arbeit 6.1 Allgemeine Grundsätze: Rechte des Kindes 6.2 Bildungsauftrag & pädagogische Schwerpunkte 6.3 Ziele unserer pädagogischen Arbeit 6.4 Methodische Ansätze - Angeleitete Spielangebote 6.5 Formen der Elternarbeit 6.6 Montessori-Pädagogik 6.7 Merkmale & Stärken der Montessori-Pädagogik 7. Personal – Unser Team 8. Qualitätssicherung Referenzen 3 1. Unser pädagogisches Konzept: Das pädagogische Konzept von PRI & PRI™ ist die langfristige Planungsgrundlage für ein zielgerichtetes Handeln. Diese Planungsgrundlage orientiert sich an pädagogischen Werten und Vorstellungen. Dabei werden innerhalb der Rahmenbedingungen die Anliegen un d Bedürfnisse der Kinder, Eltern und des Betreuungspersonals im größtmöglichen Umfang berücksichtigt. Dieses Konzept ist eine schriftliche Ausführung aller inhaltlichen Schwerpunkte unserer gemeinsamen pädagogischen Arbeit und wurde unter Zusammenarbeit al ler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung und unter Berücksichtigung des Kindertagestättengesetzes erstellt. Mit unserem Konzept wird geklärt, welche pädagogischen Ziele unser Team verfolgt. Dadurch verhilft es zu mehr Sicherheit bei der Arb eit mit den Kindern und führt dazu, dass das gesamte Team einheitliche Ziele verfolgt. 1.1 An wen richtet sich das Konzept? Das folgende pädagogische Konzept der Kindertagesstätte PRI & PRI™ dient als Orientierungshilfe für Eltern und Interessenten und als Rahmenbedingung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von PRI & PRI™. 2. Kurzvorstellung der Einrichtung PRI & PRI™ Wir, PRI & PRI™ sind eine gemeinnützige Kindertagesstätte und wurden 2011 im Süden Kölns gegründet. Gründer und Geschäftsführerin der Einrichtung ist Eleni Tzioka . 4 2.1 Infrastruktur - Lage, Größe, Räumlichkeiten: PRI & PRI™ befindet sich auf der Schönhauserstrasse 55-57, im zentrumsnahen und sicheren Kölner Viertel ‚Bayenthal’. Die Räumlichkeiten unserer Einrichtung befinden sich alle auf einer Ebene, erstrecken sich auf 600 qm und sichern somit eine gefahrlose und barrierefreie Nutzung. Ein geräumiger Garten bietet Spiel -, Tob- und Bewegungsmöglichkeiten und wird meist täglich genutzt. Außenspielgeräte, Naturmaterial, Bewegungs- und Aktionsgeräte entlocken den Kindern vielfältige Ideen. 2.2 Größe und Zusammensetzung der Kindergruppen: Unsere Einrichtung ist in drei individuelle Gruppen aufgeteilt: 1. Die Froschköniggruppe, Teil- und Vollzeit (bis 17:00 Uhr) mit 10 Kindern von 0-3 Jahren. 2. Die Eichhörnchengruppe, Teil- und Vollzeit (bis 17:00 Uhr) mit 20 Kindern von 3-6 Jahren. 3. Die Einhorngruppe, Teil- und Vollzeit (17:00 Uhr) mit 10 Kindern von 0-3 Jahren. PRI & PRI™ hat eine Gesamtkapazität von 40 Kindern. 2.3 Öffnungszeiten: Unsere täglichen Öffnungszeiten sind von Montags bis Freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr (Teilzeit) und von 08:00 bis 17:00 Uhr (Vollzeit). Am Morgen ist das Kind zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr spätestens abzugeben. Unsere Einrichtung ist an gesetzlichen Feiertagen (NRW) geschlossen, zusätzliche Schließungszeiten werden rechtzeitig angekündigt. In der Regel ist PRI & PRI™ zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, im Sommer ebenfalls zwei Wochen. 2.4 Tagesablauf: 07:00-09:00 Uhr: Bringzeit und Freies Spiel: Leise Musik, Ankommen & Erkunden. Der eigenen Stimmung folgen, Spielsachen selber aussuchen (09:00-09:25 Uhr: Gemeinsames Aufräumen & Windeln wechseln) 5 09:30 Uhr bis ca. 10:00 Uhr: Gemeinsames Frühstück am Essenstisch 10:00 Uhr: Angeleitetes Spiel: Basteln, Bewegung, Rausgehen (Hof, Garten, Spielplatz, Ausflug), Toben, Turnen, Musik, Singen, Tanzen 11:00 Uhr: Musikgarten, Turnhalle oder Basteln, Werkeln (10:45-11:25 Uhr: Gemeinsames Aufräumen und Windeln wechseln) 11:30-12:00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen 12:00/12:30 Uhr: Mittagsruhe (Mittagsschlaf). Der Mittagsschlaf ist abhängig von den Kindern. Einige Kinder schlafen länger als andere. Eltern sollten Bescheid geben , wie lange das Kind schlafen darf bzw. soll. 14:30 Uhr: Gesunder Snack 15:00 Uhr: Abholzeit für Teilzeit Kinder 17:00 Uhr: Abholzeit für Vollzeit Kinder 2.5 Verpflegung & Ernährung: PRI & PRI™ bietet den Kindern den ganzen Tag über eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Morgens um 09:30 Uhr wird gemeinsam ein leckeres und ausgewogenes Frühstück eingenommen. Dies beinhaltet frisches saisonales und vor allem regionales Obst, Gemüse, stilles Wasser, Vollkorn-Toast/-Brot bzw. Vollkorn -Knäckebrot. Mittagessen wird um 11:30 Uhr serviert und wird von unserem vertrauten Catering Service ‚BACARO’ geliefert. Hier wird darauf geachtet, dass abwechslungsreiche Speisen mit frischen Zutaten, vielen Vitaminen und gesunden Ernährungsstoffen den Kindern viel Energie und Gesundheit mit in den Tag geben. Die Kinder, die länger als 15:00 Uhr in der Einrichtung bleiben, bekommen am Nachmittag einen gesunden Snack. Individuelle Allergien und Unverträglichkeiten (Ernährungsvorgaben) der Kinder werden bei den Malzeiten berücksichtigt. 6 2.6 Aufnahmekriterien: Vor der Aufnahme des Kindes, sollte ein ärztliches Attest vorliegen, aus dem hervorgeht, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sind den Eltern Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten bei dem Kind bekannt, so sind diese ebenfalls anzugebe n. Ebenso sind Erkrankungen wie Asthma, Krupp der Anfallsleiden anzugeben. 2.7 Krankheiten: Erkrankte Kinder können die Einrichtung nicht besuchen. Die Eltern sind gehalten Erkrankungen des Kindes sofort zu melden. Dies gilt insbesondere für Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln, Scharlach, Mumps, Windpocken, Keuchhusten usw... Sollte eine Erkrankung oder ein diesbezüglicher Verdacht in der Einrichtung auftreten, werden die Eltern sofort benachrichtigt. 2.8 Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch unser Team und endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern, bei der Abholung. Sollte das Kind nicht durch die Eltern persönlich abgeholt werden, muss der Einrichtung rechtz eitig Name und Nummer des Personalausweises der Person vorliegen. Zu Beginn der Betreuung können die Eltern 3 Personen festlegen, welche berechtigt sind das Kind zu bringen und abzuholen. Von jeder dieser 3 Personen muss der Einrichtung eine Kopie des Pers onalausweises vorliegen. Die Eltern sind damit einverstanden dass ihr Kind in Begleitung der Betreuungspersonen das Gebäude von PRI & PRI™ verlassen darf. 7 3. Bilinguale Kita: Als junges, dynamisches Team, welches sich aus Mitgliedern verschiedener Nationalitäten zusammensetzt, legen wir viel Wert auf Toleranz gegenüber Menschen unterschiedlichen kulturellen Herkünften und mit verschiedenen Sprachen. In unseren Kindergartengruppen werden der Tagesablauf sowie alle Angebote und Aktivitäten durch jeweils einen deutschsprachigen und einen englischsprachigen Erzieher begleitet. Lieder und Geschichten in englischer Sprache, sowie der Musikgarten ganz auf Englisch werden in den Tagesablauf eingebunden und somit zu täglichen Ritualen. Mehrsprachigkeit ermöglicht den Kindern bessere persönliche Chancen. Das Erlernen einer neuen Sprache erhöht Toleranz, Akzeptanz und Solidarität für anders sprachige Menschen und Kulturen. Eine Fremdsprache zu lernen wirkt sich positiv auf die geistige Leistungsfähigkeit der Kinder aus, dies bedeutet eine Leistungssteigerung der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung sowie der Lernfähigkeit. Des Weiteren wird bei m Erlernen einer Fremdsprache das Abstraktions- und Erinnerungsvermögen der Kinder gesteigert. 8 4. Musikalische Früherziehung: Musik, Tanz, Bewegung und Gesang sind wichtige Bestandteile unseres Lebens. Wir sprechen darüber unsere Sinne an. Die musikalische Ausrichtung , insbesondere unser englischer Musikgarten ist ein spezielles Merkmal unseres pädagogischen Angebotes und ist ein täglicher Bestandteil unseres Gesamtkonzeptes. 5. Eingewöhnung: Die Eingewöhnungsphase ist die wichtigste Zeit in der Kindertagesstätte. S ie gibt dem Kind und den Eltern Sicherheit und Vertrauen in der neuen Umgebung und ermöglicht eine langfristige harmonische Kooperation. Grundsätzliches: Jedes Kind ist anders. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Eingewöhnungsphase bei jedem Kind unterschiedlich ist. Während manche Kinder sich schon in den ersten Tagen ganz leicht an den Kindergartenalltag und die Trennung von den Eltern gewöhnen, brauchen andere bis 9 zu vier Wochen um sich mit der neuen Situation zurechtzufinden. Daher glauben wir auch, dass es keinen Patentrezept zur Eingewöhnung mit fest vorgeschrieben Zeitpunkten zu denen gewisse Dinge geschehen müssen gibt. Die Eingewöhnung verlangt von allen Beteiligten, d.h. Eltern, pädagogisches Personal und Kind, hohe Flexibilität, bei der die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen müssen. Die Zeit, die die Eingewöhnungsphase einnimmt, wird allein vom Kind vorgegeben. Die Eingewöhnung kann und darf dabei nicht von außen beschleunigt werden. Es können lediglich Vorkehrungen getroffen werden, die es dem Kind leichter machen sich einzuleben. Beispielsweise ist das Kind anfangs nur etwa zwei Stunden in unserer Obhut. Die Betreuungsdauer wird gesteigert, sobald das Kind sich sichtlich wohl fühlt. Vor Beginn der Eingewöhnungsphase wird mit den Eltern ein Aufklärungsgespräch geführt. Die Eltern werden insbesondere über folgende Themen informiert: Ablauf und Dauer der Eingewöhnung Notwendigkeit von zeitlicher Flexibilität Trennungsstress beim Kind Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss der Eingewöhnung In der Eingewöhnung wenden wir das sogenannte ‚Berliner Modell’ an, welches im F olgenden beschrieben wird. Die phasenweise Eingewöhnung nach dem Berliner Modell: Das Berliner Modell gliedert den Verlauf der Eingewöhnung in mehrere Phasen. Vor der Aufnahme in den Kindergarten steht in der Regel ein ausführliches Aufnahmegespräch, in dem die Eltern sich vorab mit uns erem pädagogischen Personal über die Ernährung, Schlafgewohnheiten und das Spielverhalten des Kindes unterhalten. Grundphase: In der Grundphase begleiten die Eltern ihr Kind in die Einrichtung und halten sich mit ihm wenige Stunden im Gruppenraum auf. In der dreitägigen Phase beobachtet die Erzieherin das Kind und nimmt vorsichtig, meist über Spielangebote oder über eine Beteili gung am Spiel des Kindes Kontakt zu ihm auf. Die Aufgabe der Eltern ist es, ihrem Kind Sicherheit zu geben und es nicht zu drängen, mit anderen Kindern zu spielen oder sich von ihm zu entfernen. Zudem sollten die Eltern nicht mit anderen Kindern spielen, d enn der Nachwuchs muss das Gefühl haben, dass die Aufmerksamkeit der Eltern nur ihm gilt und sie jederzeit da sind. Stabilisierungs- und Trennungsphase: Nach dem Berliner Modell beginnt am vierten Tag die nächste Phase. In dieser versucht die Erzieherin, dem Kind beim Mittagessen zu helfen und mit 10 ihm zu spielen um so eine Vertrauensbasis aufzubauen. Die Eltern reagieren in dieser Phase nur dann auf Signale des Kindes oder g reifen anderweitig aktiv ein, wenn der Nachwuchs den Erzieher noch nicht akzeptiert hat. Andernfalls besteht die Interaktion lediglich zwischen Erzieherin und Kind, die Eltern sind sozusagen nur anwesend. Ebenfalls am vierten Tag erfolgt der erste Trennungsversuch. Die Eltern verabschieden sich von dem Kind, verlassen den Raum für ung efähr eine halbe Stunde, bleiben aber in der Nähe, damit sie bei Bedarf in d en Gruppenraum geholt werden können. Die Reaktion de s Kindes auf diese erste Trennung entscheidet über die Dauer der Eing ewöhnungszeit. Verhält sich das Kind selbstständig und zeigt si ch von der Trennung wenig irritiert, erfolgt eine ungefähr sechstägige Eingewöhnungsphase. Dabei werden die Zeiträume des Aufenthalts in der Einrichtung sowie die Zeiträume der Trennung allmählich vergrößert. Wenn das Kind bei d er Trennung jedoch versucht, den Eltern zu folgen, wenn es weint und sich nicht von der Erzieherin trösten lässt, wird die Eingewöhnungszeit in der Regel auf etwa zwei bis drei Wochen verlängert. Schlussphase: Die Stabilisierungsph ase ist abgeschlossen, wenn das Kind ein erstes emotionales Band z ur Erzieherin geknüpft hat. Der Nachwuchs protestiert dann zwar eventuell noch gegen den Weggang der Eltern, lässt sich aber schnell von der Erzieherin trösten. In der Schlussphase halten die Eltern sich nicht m ehr im Kindergarten auf. Sie si nd aber jederzeit erreichbar, um in bestimmten Situationen für das Kind da zu sein, falls die Bindung zwischen dem Kind und der Erzieherin noch nicht ausreichend ist. 11 6. Unsere pädagogische Arbeit 6.1 Allgemeine Grundsätze: Rechte des Kindes Die pädagogische Arbeit von PRI & PRI™ respektiert die Rechte des Kindes. Die Rechte des Kindes wurden auf der Grundlag e der allgemeinen Menschenrechte als Voraussetzung für eine glückliche Kindheit zum Wohl des Kindes und der Gese llschaft erstellt. Diese dienen als Orientierungsrahmen und Verpflichtung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen PRI & PRI™. Unter anderem ist jegliche Art von Diskriminierung, Grausamkeit und Vernachlässigung untersagt. Chancengleichheit, Duldsamkeit und Freundschaft werden promoviert, geteilt und weiter gegeben. Dies bedeutet ganz konkret, dass jedes der von uns betreuten Kinder das Recht hat,... 1. ...so akzeptiert zu werden, wie es ist. Wir begegnen ihm ohne Vorurteile, verurteilen es nicht, sondern ergründen die Ursachen für ein unverständliches Verhalten. 2. ...auf einen individuellen Entwicklungsprozess und sein eigenes Tempo dabei. Das bedeutet für uns insbesondere keinen Zwang beim Sprechen auszuüben. Die Kinder sollen durch Ansprache der Erzieherin, Mimik, Gestik und einer freundlichen Stimmlage dazu ermutigt werden, selbst zu reden. Mit vielen Liedern, Reimen, Geschichten und Melodien wird die Sprechfreudigkeit der Kinder angeregt. 3. ...auf eine individuelle Sauberkeitserziehung. Das Kind wird nicht gezwungen, auf die Toilette oder das Töpfchen zu gehen. Die Erzieherin beginnt in Absprache mit den Eltern und je nach Entwicklungsstand das Kind von der Windel zu entwöhnen. Das Kind bestimmt von nun an selbst, wann der Zeitpunkt gekommen ist, auf die Windel zu verzichten. 4. ...zu essen und zu trinken, wenn es Hunger und Durst hat. Stilles Wasser sowie Obst und Gemüse stehen den Kindern in unserer Kita jederzeit zur Verfügung . Weiterhin werden wir darauf achten, dass die Essenssituation entspannt und kommunikativ ist. 5. ...auf Spielen und darauf, sich die Spielgefährten selbst auszusuchen. Die Kinder sollen beim Spielen forschen und experimentieren können. Außerdem sollen die Kinder befähigt werden, ihre Phantasien entwickeln und eigene Welten entdecken zu können. Die Kinder können sich 12 im Rahmen ihrer Fähigkeiten dort aufhalten wo sie möchten. 6. ... in Ruhe gelassen zu werden und sich zurückzuziehen. Das bedeutet für uns, dass die Kinder selbst entscheiden, ob sie an Aktivitäten teilnehmen. Wenn ein Ki nd sich ständig zurückzieht, forschen wir nach den Ursachen, um ihm neue Zugänge zu ermöglichen. 7. ... die Konsequenzen des eigenen Verhaltens erfahren zu lernen, sich mit Forderungen auseinanderzusetzen. Das bedeutet, die Kinder sollen Konsequenzen erfahren, indem sie z.B. Dinge selbst wegräumen, mit denen sie gespielt haben. 8. ...auf eine aktive und positive Zuwendung durch die Erzieherin. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist eine emotionale Bindung enorm wichtig. Unser Personal wird darum in der Eingewöhnungsphase besonders darauf bedacht sein, zu den Kindern eine vertr auensvolle Beziehung aufzubauen und diese pflegend zu erhalten. 6.2 Bildungsauftrag und pädagogische Schwerpunkte Jeder Mensch wird mit unterschiedlichen Anlagen und Interessen geboren. Aufgrund dieser Unterschiede begreift jeder von uns seine Umwelt ganz individuell. Unsere Aufgabe ist es dabei die Kinder zu begleiten und zu unterstützen, ihnen Erfahrungs - und Lernräume anzubieten, in denen sie sich auf ihre eigene Art und Weise ihre Umwelt und ihr Wissen aneignen können. ‚Ganzheitliches Lernen’ (Lernen mit allen Sinnen) steht dabei im Vordergrund. Der Begriff ‘Ganzheitliches Lernen’ bedeutet im pädagogisch-didaktischen Sinn Lernen mit ‚Kopf, Herz und Hand’. 6.3 Ziele unserer pädagogischen Arbeit: Förderung des körperlichen, emotionalen, sozialen und intellektuellen Wohlbefindens Individuelle alters- und entwicklungsgerechte Förderung Förderung und Begleitung beim Hineinwachsen in die soziale Lebensumwelt Gezielte Förderung der Sozialkompetenz (Sozialisation) Den Umgang in und mit der altersgemischten Gruppe Entwicklung von Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein 13 Entwicklung von Selbstständigkeit und eigenständigem Handeln Förderung von Kreativität und Ausdruck Sprachliche, motorische und kognitive Fähigkeiten (Bewegung und Spiel) Achtung und Respekt vor Andersartigkeit fördern (Interkulturalität) Anleitung zur sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung (Freizeitpädagogik) Körper, Bewegung und Gesundheit Tanzen und Musi kgarten zwei mal die Woche mit e nglischen Liedern, Tanzbewegungen und Musikinstrumenten Bewegung, Sport und Turnen in dem Kursraum, mit Musik und altersgerechten Übungen Bewegungsspiele sind im Tagesablauf ein fester Bestandteil Ausflüge und Spaziergänge zu Spielplätzen und naheliegenden Spielräume Je nach Wetterbedingung werden Angebote, Mahlzeiten und Spiel im Freien ausgeübt Wir bei PRI & PRI™ möchten den Kindern Raum und Zeit zum lernen geben um sich Wissen anzueignen und dieses zu vertiefen. Wir möchten, dass die Kinder durch Erleben und Begreifen die Natur und Umwelt kennen lernen. Wir möchten, dass die Kinder ihre Stadt und die Umgebung bewusst erleben und kennen lernen. Wir möchten, dass die Kinder Freude an der Bewegung erleben. Wir möchten, dass für die Gesunderhaltung und Entwicklung der Selbstständigkeit alles getan wird. Wir möchten eine familiäre Atmosphäre schaffen, so dass unsere Kinder mit Freude in unsere Kindertagesstätte kommen und Spaß am Kindertagesstättengeschehen haben. In spielerischer Form soll die Selbstständigkeit der Kinder gefördert, und die sozialen Kompetenzen und elementare Sachkenntnisse entwickelt werden. 14 6.4 Methodische Ansätze - Angeleitete Spielangebote: Kniereiterspiele Fingerspiele Kreisspiele Singspiele / einfache Bewegungslieder Spiele vor/ mit Spiegeln (z.B. Gegenstände vor dem Spiegel aufbauen und von allen Seiten betrachten lassen) Spiele zur Wahrnehmung des eigenen Körpers Spiele zur Förderung der verschieden Wahrnehmungsbereiche (Geräusche, Musik, Klänge, etc.) Schaukelspiele Bewegungsgeschichten mit Themen, die die Kinder beschäftigen (Bilder bücher als Grundlage für Spielideen, Themen wie z.B. Tiere, etc.) Projekt- / Themenarbeiten über mehrere Wochen hinweg, z. B Thema ‚Frühling’: Blumen malen, Tiere kennenlernen und passende Geschichten lesen. 6.5 Formen der Elternarbeit: Aufnahmegespräch, Tür- und Angelgespräche Elternsprechstunde, geplante Einzelgespräche Elternbriefe, Elternfragebogen Elternversammlung (Elternvormittage 3 x im Jahr) Elterntreffs, Feste und Feiern, Bastelnachmittage 15 6.6 Montessori-Pädagogik: Unser pädagogisches Konzept, sowie alle Grundsätze und Leitziele von PRI & PRI™ basieren überwiegend auf der Montessori -Pädagogik. Die Montessori -Pädagogik ist auf die Ärztin und Pädagogin Maria Montessori zurückzuführen. 6.7 Merkmale und Stärken der Montessori-Pädagogik Maria Montessoris Erziehungskonzept ge ht von ihrer Grundannahme aus „ ...dass sich das Kind aus sich selb st heraus aktiv entwickelt... “. Nach Montessori ist die Erziehung dazu berufen, die individuelle Persönlichkeit des Kindes zu entwickeln und zu fördern. Des Weiteren erklärt Montessori, dass Kinder ihre Eltern und Erzieher um Hilfe bitten, etwas selbst tun zu können. Auf diese Art und Weise können die Kinder entscheiden, wann und ob sie Hilfestellung von den 16 Erwachsenen annehmen möchten, haben aber gleichzeitig die Möglichkeit selbständig und unabhängig zu lernen. Diesen Prozess nennt Montessori den ‚Selbstbildungsprozess’ des Kindes. Sie interpretiert Bildung als Selbstschöpfung. Dass sich das Kind aus sich heraus entwickelt und selbst motiviert zu lernen ist im heutigen pädagogischen Sprachgebrauch die ‚intrinsische Motivation’. Die intrinsische Motivation beschreibt „Leistungsanreize oder Verhaltensimpulse, die ihren Ursprung im zufrieden stellenden Erleben bestimmter Verhaltensweisen haben“ und aus dem eigenen Willen heraus geschehen. Demnach sollen Erwachsene den Kindern Motivationsanregungen in Form von Lern -, Spiel- und Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen. Diese Materialien können dann aus dem eigenen Willen heraus von den Kindern bearbeitet werden. Solche Arbeitsmaterialien können Sinnesmaterialien, didaktische Materialien oder Übungen des täglichen Lebens sein, mit denen die Kinder aus eigener Motivation lernen. Das Grundprinzip Montessoris Erziehungskonzeptes basiert außerdem auf ihrer Behauptung, dass Kinder Kräfte besitzen, die im Verborgenen liegen und erst noch entwickelt und erkannt werden müssen. Die Aufgabe der Erwachsenen sieht Montessori deshalb auch darin, dass sie diese Kräfte der Kinder mit Arbeitsmaterialien entdecken, aktivieren und motivieren sollen. Außerdem wird so die individuelle Entwicklung des Kindes angestrebt durch das aus eigener Kraft und eigen er Motivation geleitete Lernen. Diese kindgerechte Erziehung soll deshalb von Selbstbestimmung und Freiheit geleitet und geprägt sein. Nach Montessori sollten die Kinder in altersgemischten Lerngruppen arbeiten, denn nur so kann eine Entwicklung und Förderung der sozialen Fähigkeiten der Kinder stattfinden. Auf diese Art kann sich jedes Kind in verschiedenen Rollen erproben und ausleben; einmal in der Rolle des Großen, der Hilfe anbietet, dann in der Rolle des Jüngeren, dem geholfen werden kann und schließlich in der Rolle des Selbstständigen, der unabhängig arbeitet. 17 7. Personal – Unser Team: Unsere 9 Erzieher/innen sind pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikationen. Durch ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen bzw. Nationen wird unsere pädagogische Arbeit täglich bereichert. Individuelle Angebote fließen in den pädagogischen Alltag ein und sind Bestandteil unseres Profils. Es ist für uns selbstverständlich, dass jeder Erzieher und jede Erzieherin eine individuelle Persönlichkeit mit Begabungen und Fertigkeiten einbringt, Gefühle und Grenzen zeigt, so dass Kinder und Eltern ihre Vielfältigkeit und Menschlichkeit erleben. Unsere pädagogischen Fachkräfte gehen liebevoll auf die Kinder ein und haben immer ein offenes Ohr und Zeit für die Eltern, um mit ihnen über ihren Nachwuchs zu sprechen. Regelmäßig werden die Eltern von unserem Personal über die Fortschritte ihres Kindes informiert. 18 8. Qualitätssicherung: Um einen sehr guten Standard in unserer Arbeit gewährleisten zu können, führen wir konstant Qualitätssicherung in folgenden Formen durch: Wir suchen unser Personal sehr sorgfältig u nd mit viel Zeit und Geduld aus. In intensiven Gesprächen mit potenziellen Team Mitgliedern achten wir darauf, dass Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen qualifiziert und ausgebildet sind und über langjährige Arbeitserfahrungen bzw. Referenzen verfügen. In unserem Team gibt es wöchentlich ein ’Team Meeting’, in dem wesentliche Grundprinzipien, Ziele und die jeweils letzte Kalenderwoche besprochen und reflektiert werden. Des Weiteren, unterstützen und ermutigen wir unser Personal an in teressanten und hilfreichen Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Alle sechs Monate entwickeln wir einen Fragebogen für die Eltern unserer Kinder, um effektiv zu reflektieren und gegebenenfalls an entwicklungsbedürftigen Stellen zu arbeiten. Die Meinungen und Einstellungen der Eltern sind uns sehr wichtig und werden in unsere Arbeit mit einbezogen. Grundsätzliche Überlegungen werden mit den Eltern abgesprochen. Referenzen Montessori, Maria/ Becker- Textor, Ingeborg (Hrsg.) (1999): Wie Lernen Freude macht. Freiburg: Verlag Herder, S.7-8 Eichelberger, Harald (1997): Reformpädagogik – Vier Modelle. In: Furch, Elisabeth/ Pirstinger, Susanne: Lebendige Reformpädagogik. Insbruck: Studien Verlag, S.61-67 Schaub, H./ Zenke, K.G. (2000) a.a.O., S.283 Eichelberger, H. (1997) a.a.O., S.65-66 Montessori, M./ Becker- Textor, I.(Hrsg.) (1999) a.a.O., S. 11 Hedderich, I. (2001) a.a.O., S.37 -
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag PRI & PRI KITA Köln gGmbH
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81 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet: PRI & PRI KITA Köln gemeinnützige GmbH 82 Sitz Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. 83 Gegenstand des Unternehmens Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge- meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstig- te Zwecke" der Abgabenordnung (AO), insbesondere im Sinne des 8 52 Abs. 2 Nr. 7 (Förderung der Erziehung) AO. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Führung von Kindertagesstätten in Köln, insbesondere der Kita Köln, Schönhauser Straße 55-57. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorstehenden Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen ge- eignet sind. für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ge- sellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ver- gütungen begünstigt werden. 54 Dauer, Geschäftsjahr l. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Ein ordentliches . Kündigungsrecht wird nicht vereinbart. 2. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am darauffolgenden 31. Juli. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesell- schaft im Handelsregister und endet am 31. Juli des Jahres der Eintragung. 85 Stammkapital, Geschäftsanteile 1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € (in Wor- ten: fünfundzwanzigtausend Euro). 2. Gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt: Frau Eleni Tzioka die Geschäftsanteile 1 bis 25000 im Nennbetrag von jeweils 1,-- Euro, hit insgesamt Geschäftsanteile von 25.000 € Die. Einlagen auf die Übernommenen Geschäftsanteile sind in Geld zu leisten und zwar zu 50 % sofort durch Überweisung auf ein Konto der Gesellschaft, im Übrigen sobald die Gesellschaf- terversammlung ihre Einforderung beschließt. Eine Zusammenlegung von Geschäftsanteilen ist ausgeschlos- sen, es sei denn, dies wäre zum Zwecke einer Kapitalherabset- zung erforderlich. Im Falle einer Kapitalerhöhung dürfen ledig- lich Geschäftsanteile im Nennwert von einem Euro ausgegeben werden. Eine Änderung dieser Bestimmung ist nur mit Zustim- mung aller Gesellschafter möglich. 86 Geschäftsführung, Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft al- lein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesel- schaft entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesell- schaft bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einzeln zu vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann den oder die Geschäfts- führer - auch einzelne von mehreren - ganz oder teilweise von den Beschränkungen des 8 181 BGB befreien. 87 Jahresabschluss, Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat den um einen Anhang erweiterten Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) in- nerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und anschließend unverzüglich den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen. Über die Verwendung des Jahresergebnisses beschließen die Gesellschafter mit der für die Gesellschafterbeschlüsse allgemein erforderlichen Mehrheit un- ter Beachtung der nachstehenden Beschränkungen. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile auch keine sonsti- gen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Kör- perschaft oder bei Wegfall steverbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die in der Bilanz ausgewiesenen Gewinne sind ausschließlich für den gemeinnützigen Gesellschaftszweck zu verwenden. Ein etwaiger Verlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. 88 Verfügung über Geschäftsantelle . igung über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsantei- \arf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter. 597 Auflösung der Gesellschaft Bei ‚Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die einge- zahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Köln mit der Auflage, das Vermögen für eine Einrichtung der Stadt Köln zu verwenden, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, 810 Veröffentiichungen Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundeson- zeiger oder in dem. an dessen Stelle tretenden amtlichen Verkün- dungsblatt. 811 . Befrelung vom Weitbewerbsverbot Jeder Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss von jegli- chem gesetzlichen oder vertraglichen Wettbewerbsverbot gegen- über der Gesellschaft befreit werden, auch in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer. 812 Gründungskosten Die mit der Erichtung und Eintragung der Gesellschaft verbundenen Behörden- und Beratungskosten trägt die Gesell- Gerichts-, Notar-, ber hinaus gehende Kos- schaft bis zur Höhe von 2.000,00 EUR. Darü ten trägt der Gesellschafter.
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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