A-N/0026/2007
Streichung der Maßnahme Entlastungsstraße Nord
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Streichung der Maßnahme Entlastungsstraße Nord
2551 Zeichen
31. Aug. 2007
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
In der Anlage 2 zur Vorlage V/0585/2007 (Übersicht über zuschussfähige Verkehrsprojekte in 2010-
2011) wird die Maßnahme „Entlastungsstraße Nord“ gestrichen.
Begründung
Wie schon in der Vergangenheit mehrfach festgestell t, ist es völlig unangemessen, die Planung und
die Förderung für ein solch überflüssiges Vorhaben wie die III. Nordtangente mit einem Gesamtvolu-
men von rund 7 Millionen Euro im Rahmen der mittelf ristigen Finanzplanung weiter zu betreiben. Das
umso mehr, als im gleichen Zeitraum ein Haushaltsko nsolidierungsbeitrag der Stadt Münster in Höhe
eines zweistelligen Millionenbetrages zu leisten i st. Hinzu kommt allein in diesem Jahr ein Ausfall b ei
den Gewerbesteuern von 80 Millionen Euro und ein st rukturelles jährliches Defizit von 50 Millionen
Euro.
Das ganze Vorhaben ist nicht nur widersprüchlich, s ondern auch in hohem Maße unsozial. Hat doch
der Rat mit den Stimmen von CDU und FDP im vergange nen Jahr eine Übernahme des Eigenanteils
für Schulbücher für SGB-II-Empfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz abgelehnt. Dabei ging es um eine Summe (84.000,- €), die im Verhältnis zur III. Nordtan-
gente (7.000.000,- €) geradezu lächerlich erscheint. Das ist etwas mehr als 1%.
In diesem Jahr die konsequente Fortsetzung von CDU und FDP , Einsparungen auf dem Rücken der
Schwachen auszutragen. In der Märzsitzung der BV-Nord lehnten sowohl die christliche CDU als auch
die liberale FDP einen SPD-Antrag ab, zur Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kin-
der- und Jugendarbeit in Münster rund 50.000,- € aus dem allgemeinen Haushalt bereitzustellen. Eine
Summe, die im Vergleich zur III. Nordtangente in Pr ozenten (0,71%) kaum mehr darzustellen ist. Zur
Finanzierung wurden vielmehr die freien Träger gege neinander ausgespielt und zur Kasse gebeten:
Die Regionalstelle für Frauen mit 10.000,- €, die Investitionen zur Förderung von Jugendeinrichtungen
mit 29.500,- € und der Überbrückungsfond für offene Kinder- und Jugendarbeit mit 10.000,- €.
Eine solch widersprüchliche und völlig unsoziale Fi nanz- und Sparpolitik ist den Bürgerinnen und Bür-
gern weder zu vermitteln noch zuzumuten. Daher sind die weiteren Planungen und die entsprechende
Förderung der III. Nordtangente einzustellen.
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Frese Herholz Igelbrink Lamken Langela Urbscheit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0026/2007
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 12.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37