V/0891/2012
Zum Häpper - barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Amelsbüren Kirche" (Maßnahme im Haltestellenprogramm 2012)
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Anlage 1
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Anlage 2
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Beschlussvorlage
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V/0891/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Zum Häpper - barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Amelsbüren Kirche" (Maßnahme im Haltestellenprogramm 2012) Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 17.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle “Amelsbüren Kirche“ wird auf der Grundl a- ge des verkehrstechnischen Entwurfs vom November 2012, Variante 1 (Reduktionsvariante) ge- mäß Anlage 1 zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten, da keine neuen Anlagen gebaut werden. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allg. Um- lagen 2013 66.400 Kostenerstattung Land für den barrierefreien Umbau der Haltestellen 80% Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2013 83.000 Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Stadtein- wärts 8.000 € Stadtaus- wärts 13.000 € Fahrbahn- vollausbau BKL II 62.000 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 16.600 Vorlagen-Nr.: V/0891/2012 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 07.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0891/2012 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel- lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2013-2016 stehen. Begründung: Ausgangslage Der Ausbau der Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ ist im Haltestellenprogramm 2013/14 vo rgese- hen. Die Prioritätenliste wurde den Gremien mit der Vorlage V/0464/2012 separat vorgelegt. Die Haltestelle „Amelsbüren Kirche“ in Fahrtrichtung Davertstraße befindet sich vor dem Haus Zum Häpper 7. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Pater -Kolbe-Straße liegt unmittelbar vor der Kirche g e- genüber den Häusern Zum Häpper 3 und 5. Beide Haltestellen sind derzeit nicht barrierefrei au s- gebaut. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von ca. 4,30 m im Bereich der Haltestelle vor der Kirche sind Fahrzeuge auf der Straße Zum Häpper in Fahrtrichtung Davertstraße in der Vergangenheit häufig unter Mitbenutzung des Gehweges vor den Häusern 3 und 5 an den vor der Kirche warte n- den Bussen vorbeigefahren, was zu Verkehrsgefährdungen von Fußgängern und Anwohnern führ- te. Aufgrund massiver Beschwerden der Anwohner wurde diese Fahrweise durch das Aufstellen eines Sperrpfostens in der Fahrbahn erfolgreich unterbunden. Wegen der beschriebenen Probleme wurde im Rahmen der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen auch nach Alternativstandorten für die Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ gesucht. Planung: Variante 1 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ an den vorhandenen Standor- ten Es ist geplant, die Haltestellen "Amelsbüren Kirche" barrierefrei auszubauen (Anlage 1). Die Halte- stellen sollen mit einem 16 cm hohen Niederflurbusbordsteinen ausgestattet werden. Auf der Seite der Kirche wird der Niederflurbusbordstein mit einer Länge von 14 m eingebaut. Diese Länge e r- möglicht weiterhin die Anfahrbarkeit der Behindertenparkplätze gegenüber Haus Nr. 5. Der Kirchplatz von Amelsbüren ist aus denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Gründen ein äußerst sensibler Bereich. Der Kern von Amelsbüren vermittelt noch heute den baulichen Ei n- druck eines münsterlän dischen Dorfes. Denkmalgeschützt sind die Pfarrkirche Sankt Sebastian, Wiemannstraße 10, die alte Mädchenschule und das Pfarrhaus, Zum Häpper 5 und 7, sowie das ehemalige Küsterhaus, Alte Furt 9. Auch die weitere Bebauung, aber auch die Wegeführung und der Belag spiegeln dörfliche Strukturen wieder. Aus denkmalpflegerischen Gründen wird auf die Verlegung von Rillen und Noppenplatten an be i- den Haltestellen verzichtet und es werden Auffindestreifen aus Naturstein eingebaut. In Verlängerung des Verbindungswe ges vom Lailly-en-Val-Platz (zwischen Haus Nr. 1 und Nr. 3) wird eine barrierefreie Zuwegung hergestellt. Es ist geplant, zwischen den Bäumen den vorhand e- nen Bordstein abzusenken und die Grünfläche zu befestigen. Der vorhandene schmale Durchgang gegenüber Haus Nr. 1 wird zurückgebaut. Die Pflasterflächen im Bereich der Haltestelle werden höhenmäßig angeglichen. Um die Fahrgäste vor schlechter Witterung zu schützen und Ihnen eine Sitzmöglichkeit anbieten zu können, ist für die Haltestelle in Fahrtrichtung P ater-Kolbe-Straße eine Wartehalle geplant. Die- se soll auf der Grundstücksfläche der Kirche aufgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine große Wartehalle (1,75 m x 4,79 m) ohne Reklame. Der Kirchenvorstand hat die Zustimmung zum - 3 - V/0891/2012 barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle nebst Errichtung einer Wartehalle erteilt. Sollte die betref- fende Variante zur Ausführung kommen, ist zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Münster noch ein Gestattungsvertrag abzuschließen. Der oben beschriebene Ausbau der Halteste llen an den vorhandenen Standorten hat zur Folge, dass weiterhin bei einem haltenden Bus alle anderen Verkehrsteilnehmer warten müssten. Ein Vorbeifahren ist auf Grund der Fahrbahnbreite wie heute nicht möglich. Dies kann in einer Te mpo- 30-Zone auch als ei ne Art der Verkehrsberuhigung gesehen werden, da die Fahrzeuge somit g e- zwungen werden langsamer zu fahren bzw. anzuhalten. Variante 2 Zusammenlegung der Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ und „Amelsbüren Schule“ Diese Variante sieht vor, die Haltestellen “Amelsbüren Kirche“ und “Amelsbüren Schule“ an einem neuen Standort zusammenzulegen (Anlage 2). Als neuer Standort für die Fahrtrichtung Pater -Kolbe-Straße ist der Gehwegbereich gegenüber Haus-Nr. 13 vorgesehen. Die Fahrbahnbreite in diesem Bereich beträg t ca. 5,55 m. Hier ist B e- gegnungsverkehr Bus – Bus oder das Vorbeifahren an einem haltenden Bus möglich, ohne den Gehweg zu befahren. Der Standort für die Gegenrichtung liegt gegenüber der Haus-Nr. 8. Die Haltestellen werden als Fahrbahnrandhaltestellen mit Niederflurbusbordsteinen von 16 cm Höhe eingerichtet und mit Auffindestreifen und Bodenindikatoren für blinde und sehbehi nderte Menschen barrierefrei ausgebaut. Zudem wird die vorhandene Wartehalle von der Haltestelle “ A- melsbüren Schule“ an den neuen S tandort (südlicher Haltepunkt) versetzt. Die Fahrgäste wären somit vor einer schlechten Witterung geschützt und hätten eine Sitzmöglichkeit. Da im Bereich des Gehweges nicht ausreichend Fläche für die Aufstellung dieser Wartehalle zur Verfügung steht, ist es geplant, die Wartehalle in dem Grünstreifen (städtische Fläche) aufzustellen. Der geplante Haltepunkt wäre nur wenige Meter vom Außenspielgelände der Kita entfernt. Eltern und Kita-Personal befürchten, dass durch bremsende, wartende und anfahrende Bus se Lärm und auch Abgase entstehen, und dadurch der Betrieb der Kita negativ beeinflusst werden könnte. Auf- grund der notwendigen Fläche für die Wartehalle und der Schleppkurve für den abbiegenden Bus, ist ausschließlich an dieser Stelle eine neue Haltestelle möglich. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass das Verlegen der Haltestelle auch die Laufwege der Fahrgäste verlängern würde. Der heutige Standort liegt sehr zentral und viele ältere Fahrgäste (z.B. Besucher der Kirche) nehmen diese Haltestelle in Anspruch. Fazit: Durch eine Zusammenlegung der Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ und „Amelsbüren Schule“ zu gemeinsamen Haltestelle im Bereich der Kita (Anlage 2) könnte der Verkehr auf der Straße Zum Häpper künftig an wartenden Bussen vorbeifahren. Gleichzeitig w ürde sich aber die Erschli e- ßungsqualität durch den ÖPNV für das Amelsbürener Zentrum durch weitere Fußwege erhe blich verschlechtern. Dies könnte insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen problem atisch sein. Negative Auswirkungen auf den Kita–Betrieb werden bei dieser Variante befürchtet. Ein Ausbau der Haltestellen „Amelsbüren Kirche“ an den vorhandenen Standorten (Variante 1) hat zur Folge, dass der Verkehr auf der Straße zum Häpper bei haltenden Bussen wie heute warten muss. In Anbetracht der T atsache, dass die Verkehrsbedeutung der Straße Zum Häpper als B e- standteil der Tempo -30-Zone von untergeordneter Bedeutung ist und die Linie 1 lediglich im 20 - Minuten-Takt verkehrt, ist dies hinnehmbar. In Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, die Variante 1 (Anlage 1) zur Um- setzung zu empfehlen. - 4 - V/0891/2012 Kosten/Finanzierung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat in 2013 erfolgen. Die Gesamtkosten für die bauliche Maßnahme der Variante 1 betragen ca. 83.000 €. Die Gesamtkosten für die Var i- ante 2 liegen bei ca. 114.000 €. Auf der Straße „Zum Häpper“ bis zur Einmündung Pater -Kolbe-Straße und auf der Pater -Kolbe- Straße bis in Höhe des Plutoweges ist eine Straßeninstandsetzungsmaßnahme gemäß dem Li s- tenbeschluss der Vorlage V/0616/2010 erforderlich. Diese wird im Zuge des Umbaus der Haltestel- len erfolgen. Beide Varianten enthalten die Kosten für einen Fahrbahnvollausbau im Bereic h der Haltestellen. Da diese Kosten von dem barrierefreien Umbau herrühren sind sie ebenfalls zuwendungsfähig. Somit kann ein Synergieeffekt zwischen dem barrierefreien Umbau und der Straßeninstandse t- zung erzielt werden. Reduktionsvariante: Als Reduktionsvariante könnte der Fahrbahnvollausbau auf den auf der Seite der Haltestelle gel e- genen Bereich begrenzt werden. Hierdurch würde jedoch das statische Gefüge des Fah r- bahnoberbaus unterbrochen, was Setzungen und Rissbildungen zur Folge hätte. Die Kosten wü r- den sich dann bei Variante 1 von 83.000 € auf 53.400 € und bei Variante 2 von 114.000 € auf 57.500 € reduzieren. Die Art des Umbaus bei den Beschlussvarianten ist jedoch wesentlich hochwertiger als bei den Reduktionsvarianten. Bei den Reduktionsvarianten ist von einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren auszugehen, während die Beschlussvarianten eine Nutzungsdauer von 40 Jahren ermögl i- chen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf Variante 1 Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf Variante 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wiemannstraße 10
- Pater-Kolbe-Straße
- Lailly-en-Val-Platz
- Davertstraße
- Kirchplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0891/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37