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2006/0058

Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - (Offenlage)

Magistratsvorlage 10.01.2006

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Tu nn el po r t a l
Tu nn el po r t a l
Tu nn el po r t a l
Tu nn el po r t a l
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Vorentwurf Mai 2005
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Entwurf Dezember 2005

2006/0058

6313 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0058 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Bebauungsplan N 59  - Nordostumgehung -  (Offenlage) 
 
Vorlage vom: 10.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans N 59  – Nordostumgehung – wird an drei 
Stellen durch Anpassung an örtliche Gegebenheiten gegenüber dem 
Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert (s. Anlage). 
 
2. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan N 59 – Nordostumgehung – 
abgegebenen Anregungen von 20 Behörden und Trägern öffentlicher Belange, der Stadt 
Weiterstadt sowie von 165 Bürgerinnen und Bürgern werden im Sinne der jeweiligen 
Stellungnahme berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 
 
3. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung  
(§ 3 (1) BauGB) und der Beteiligung der Behör den und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange (§ 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan N 59 mit Land-
schaftsplan und der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. 
 
4. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan N 59 – Nordostumgehung –  für 
das Gebiet zwischen Sportanlagen TSG und Bahnanlagen Ostbahnhof, zwischen 
Wolfskehlstraße sowie Bebauung August-Buxbaum-Anlage und Schwarzwaldring sowie 
Spessartring, zwischen Alfred-Messel-Weg und Vogelsbergstraße, zwischen Bebauung 
Studentenwerk Karlshof und Oetinger Villa, zwischen Bebauung Albinmüllerweg und 
Kranichsteiner Straße, für die Freiflächen des Bürgerparks Nord Fohlenhof, Spielfeld 
Jedermannsport, Werferfeld und Liegewiese Nordbad sowie für das Gebiet zwischen 
Eissporthalle, Aussichtsberg, Martin-Luther-King-Ring, Marburger Straße und Arheilger 
Straße sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 
 
 
 
Anlagen: Änderung Geltungsbereich 
Anregungen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 
Anregungen Bürgerinnen und Bürger 
Ordnungsnummernübersicht Bürgerinnen und Bürger

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.01.2006: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.09.2002 einen Aufstellungsbeschluss für den 
Bebauungsplan N 59  - Nordostumgehung -  gefasst.  
 
Zielsetzung dieses Bebauungsplans ist die optimale städtebauliche Einbindung der Trasse 
der Nordostumgehung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund wurde anstelle 
eines Planfeststellungsverfahrens das Bebauungsplanverfahren gewählt. 
 
Der Magistrat hat am 29.06.2005 dem Vorentwurf und der Darlegung der Ziele und Zwecke 
zugestimmt und beschlossen, die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsicht auszulegen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde nach 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 05.07.2005 in der Zeit vom 05.07.2005 bis 
einschl. 05.08.2005 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
wurden am 18.07.2005 gemäß § 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans 
beteiligt. 
 
 
 
Zu 1.:
 
 
Bei der Fortentwicklung des Bebauungsplanvorentwurfs zum Entwurf ergaben sich aufgrund 
eingegangener Stellungnahmen, aufgrund der Fachgutachten und aufgrund örtlicher sowie 
technischer Gegebenheiten drei kleinere Erweiterungen des Plangebietes. Diese sind in der 
beigefügten Anlage dargestellt. 
 
 
 
Zu 2.:
 
 
Zur Darlegung der Ziele und Zwecke wurden die in der Anlage dargestellten Anregungen 
vorgebracht. 
 
 
 
Zu 3. und 4.:
 
 
Unter Berücksichtigung der eingegangenen relevanten Anregungen der Öffentlichkeit und 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und nach intensiver Arbeit einer 
Projektgruppe mit den beauftragten Planungsbüros Regioplan Ingenieure  und Obermayer 
Planen und Beraten  sowie allen beteiligten städtischen Ämtern und dem Amt für Straßen- 
und Verkehrswesen wurden nun gemäß § 3 (2) BauGB der Entwurf zum Bebauungsplan in 2 
Planteilen sowie eine Begründung mit Erläuterungs- und Umweltbericht und der dazu 
gehörende Landschaftsplan erstellt.  
 
Für den in der Öffentlichkeit stark diskutierten Streckenabschnitt entlang der Wolfskehlstraße 
zwischen dem Seitersweg und der Dieburger Straße wurde nur die Variante B (Straße im 
Tunnel, Bahn offen) weiter verfolgt.  
 
Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches (BauGB). Nach § 3 (1) BauGB schließt sich an die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anhörung zu einer Änderung der Planung geführt 
hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen 
Begründung). Dies erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung.

4 
... 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:
 
 
1. Übersichtsplan über den erweiterten Geltungsbereich 
 
2. Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 59  - Nordostumgehung - vom 22.12.2005 
 
Aus reproduktionstechnischen Gründen ist dieser Vorlage nur die Begründung (Teil A Erläuterungsbericht, Teil B: 
Umweltbericht) beigefügt. Der Landschaftsplan ist im Bebauungsplanentwurf inhaltlich integriert. Der gesamte Ordner mit den 
einzelnen farbigen Teilen des Landschaftsplanes wird jedoch zu allen Sitzungen ausgelegt und zusätzlich den Fraktionen als 
CD-ROM zur Verfügung gestellt.  
 
Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgehängt: 
 
3. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs N 59  - Nordostumgehung –  
(2 Planteile) 
 
4. Ordner „Entwurf des Bebauungsplanes N 59 (Nordostumgehung)“ mit 
Erläuterungsbericht, Umweltbericht und Landschaftsplan. 
 
Vorab werden übersandt
 
 
10 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 59  - Nordostumgehung – und 10 CD-ROMs 
„Entwurf des Bebauungsplans N 59  - Nordostumgehung –“ mit Erläuterungsbericht, 
Umweltbericht, Landschaftsplan und sämtlichen Fachgutachten für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 
Darmstadt, den 10.01.2006 
VI/61.4 zim Nst. 2603

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Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 1 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
Dt. Telekom AG, Eschollbrücker Str. 12, 64283 Darmstadt  
Schreiben vom 18.08.2005 
 1.  
1. Keine Einwände 
2. Hinweise:  
Da sich im Bereich der Planung mehrere Telekommunikationsanlagen der Deut-
schen Telekom AG befinden, wird darum gebeten, mindestens 4 Monate vor 
Baubeginn mit der Deutschen Telekom, Technikniederlassung Eschborn, Ressort 
PTI 21, Eschollbrücker Str. 12 in 64283 Darmstadt, Telefon 06151/309-5130 
Kontakt aufzunehmen, damit alle erforderlichen Maßnahmen (Bauvorbereitung, 
Kabelbestellung, Kabelverlegung u.s.w.) rechtzeitig eingeleitet werden können. 
Entstehende Kosten sind nach dem Veranlasserprinzip zu erstatten. 
1. Kenntnisnahme 
 
2. Kenntnisnahme  
betrifft bereits Bauausführung / Genehmigungsplanung 
Der Hinweis wird an das hierfür zuständige Amt für Straßen- und Ver-
kehrswesen / Straßenverkehrsamt weitergegeben. 
 
 
DB Services Immobilien GmbH, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt  
Schreiben vom 22.08.2005 
 2.  
1. Flächen des Bahnhofsvorplatzes und de s Empfangsgebäudes sind dem Bahnbe-
trieb gewidmet und müssten daher ents prechend der Legende lila dargestellt 
werden. Grundsätzlich ist gewidmetes  Bahngelände gesondert darzustellen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Bereits während der Planungsphase ist ei ne enge Abstimmung mit dem zustän-
digen Regionalnetz Odenwald und der DB Telematik GmbH erforderlich. 
 
3. Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände, wenn die Stadt Darmstadt sich 
bereit erklärt, die Fläche der DB AG (Holding) Gemarkung Darmstadt, Bezirk 6, 
Flur 9, Flurstück 339/14 zu erwerben.  
Die angrenzende Fläche und das Bahnhofge bäude Darmstadt Ost der DB Stati-
on & Service AG sollen ebenfalls mittel fristig einer Veräußerung zugeführt wer-
den (Verweis auf Stellungnahme der DB Station & Service AG). 
 
4. Es wird um ein Grunderwerbsverzeichnis gebeten, um auch bei nur vorüberge-
hend betroffenen Flächen (Baustelleneinri chtung) eine Entbehrlichkeitsprüfung 
innerhalb des Konzerns DB AG einleiten zu können. 
1. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand (DB Services Immobilien GmbH Frau 
Trieloff) befinden sich im Geltungsbereich alle gewidmeten Flächen 
auch im Eigentum der Bahn. Diese Eigentumsflächen werden für den 
Entwurf durch Schraffur als gewidmete Flächen kenntlich gemacht. Sie 
müssen nicht alle lila dargestellt werden, da eine Überplanung dieser 
Flächen zulässig ist (vgl. auch Eisenbahnbundesamt TÖB Nr. 4 Pkt.1) 
und hier entsprechend der Planzeichenverordnung vorgenommen und 
kenntlich gemacht wird. Allerdings ist die Entwidmung der überplanten 
Flächen Voraussetzung für die Rechtskraft der Überplanung durch den 
Bebauungsplan (vgl. auch Eisenbahnbundesamt TÖB Nr. 4 Pkt.1). Sie 
wird von der Stadt oder von der Bahn AG beim Eisenbahnbundesamt 
beantragt. 
2. Kenntnisnahme  
Der Kontakt zu Regionalnetz Odenwald Herrn Schüler besteht bereits 
 
3. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die baurechtliche Überplanung geschieht grundsätzlich unabhängig von 
den Besitzverhältnissen.  
Dass zur Umsetzung des Straßenbauvorhabens und der städtebaulichen 
Planung im Bereich des Ostbahnhofs auch Grunderwerb erforderlich ist, 
ist bekannt und entsprechende Vorgespräche laufen bereits.  
 
4. Kenntnisnahme 
Ein Grunderwerbsverzeichnis wird erstellt. Dies ist jedoch unabhängig 
vom Bauleitverfahren.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 2 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
 
DB Netz AG , Immobilienmanagement, Pfarrer-Perabo-Platz 4, 60328 Frankfurt
Schreiben vom 16.08.2005 
 3.  
Gegen die oben genannte Bauleitplanung best ehen seitens der Deutschen Bahn AG 
keine Bedenken, wenn das Folgende beachtet wird: 
 
1. Der Eisenbahnbetrieb auf dem betroffenen Streckenabschnitt darf nicht gefähr-
det oder beeinträchtigt werden. Beide S treckengleise müssen ständig zur Verfü-
gung stehen. 
2. Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Baudurchführungsvertrag abzu-
schließen und bei der Planung von Br ückenbauwerken müssen Kreuzungsver-
einbarungen nach dem EKrG abgeschlossen werden. 
3. Bereits während der Planungsphase ist ei ne enge Abstimmung mit dem zustän-
digen Regionalnetz Odenwald und der DB Telematik GmbH erforderlich. 
4. Soweit Grundflächen der DB AG in di e Planung einbezogen sind, ist deren Ver-
fügbarkeit (=Verkauf) erst nach erfolg reichem Ergebnis der Entbehrlichkeitsprü-
fung gegeben.  
5. Nicht alles im Geltungsbereich liegende planfestgestellte Bahngelände ist als 
solches dargestellt. Vor entsprechenden Korrekturen kann der Plan keine 
Rechtskraft erlangen. 
6. Vor Ausführung von Erdarbeiten muss die Lage von DB-Kabeln und –Leitungen 
festgestellt werden. Eventuell vorh andene Kabel oder Leitungen müssen auf 
Kosten des Bauträgers umgelegt oder gesichert werden. 
7. Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen nicht dem Bahngelände zugeleitete 
werden. Die Vorflutverhältnisse dürfen nicht zu Ungunsten der DB AG verändert 
werden. 
8. Bei Anpflanzungen in der Nähe der Bahnstrecke dürfen keine windbruchge-
fährdeten Hölzer (z.B. Pappel) sowie keine stark rankenden oder kriechenden 
Gewächse (z.B. Brombeeren) verwendet werden. Der Pflanzabstand zum 
Bahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. 
9. Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und von den Arbeiten zur Erhaltung der 
Bahnanlagen ausgehenden Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, 
Erschütterungen, Abgase Funkenflug u.s.w.) wird hingewiesen. 
 
 
 
1. Kenntnisnahme 
Dies betrifft die Bauausführung und ist nicht Gegenstand des Bauleit-
planverfahrens. 
2. Kenntnisnahme 
Entsprechende Verträge sind vor Baubeginn von dem Amt für Straßen- 
und Verkehrswesen mit der DB AG abzuschließen 
3. Der Anregung wird gefolgt.  
(Vgl. 2.2)  
4. Kenntnisnahme 
 
 
5. Der Anregung wird gefolgt. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand (DB Services Immobilien GmbH Frau 
Trieloff) befinden sich im Geltungsbereich alle gewidmeten Flächen 
auch im Eigentum der Bahn. Diese Eigentumsflächen werden für den 
Entwurf durch Schraffur als gewidmete Flächen kenntlich gemacht.  
6. Der Anregung wird gefolgt. 
(siehe. 3.1) 
 
7. Der Anregung wird gefolgt. 
8. Der Anregung wird gefolgt. 
Dies wird im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen ge-
währleistet. 
 
9. Kenntnisnahme  
 
 
 
Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/M. Darmstadt  
Schreiben vom 28.07.2005 
 4.  
1. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Planungsvorhaben Eisen-
bahnbetriebsgelände betroffen ist, welches u.U. stillgelegt oder derzeit unge-
nutzt ist (evtl. bereits von der DB AG verkauft wurde), aber möglicherweise 
noch nicht entwidmet ist. 
1. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Überprüfung ist erfolgt.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand (DB Services Immobilien GmbH Frau 
Trieloff) befinden sich im Geltungsbereich alle gewidmeten Flächen

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 3 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
 Das BauGB in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung schränkt die eisenbahnspe-
zifische Privilegierung gem. § 38 gegenüber der Fassung vom 01.07.87 ganz 
erheblich ein. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfte eine von ihnen beabsich-
tigte Überplanung rechtlich nicht zu beanstanden sein. Die neue Gesetzeslage 
gibt ihnen daher das Recht zur Überplanung, jedoch mit der Einschränkung, 
dass ihre Planung hinsichtlich der eisenbahnspezifischen Nutzungen solange 
keine Rechtswirkung entfaltet, als die Eisenbahnanlage noch gewidmet ist. 
Zuständig für die Widmung und die Entwidmung von Schienenwegen und Be-
triebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist nach ENeuOG Art 3 § 3 Abs. 2 
Nr. 1 das Eisenbahn-Bundesamt. Aufgrund des am 30.04.2005 in Kraft getrete-
nen 3. Änderungsgesetzes des Allgem einen Eisenbahngesetzes (AEG) ist die 
Entwidmung von Eisenbahnbetriebsgelände entweder vom betroffenen Eisen-
bahninfrastrukturunternehmen, dem Eige ntümer des Grundstücks oder von der 
Gemeinde, auf deren Gebiet sich da s Grundstück befindet, beim Eisenbahn-
Bundesamt zu beantragen. Die Planungshohe it geht erst nach Entwidmung per 
Verwaltungsakt analog § 18 AEG auf den kommunalen Planungsträger über. 
Bauleitplanungen entfalten auf gewidm eten Eisenbahnbetriebsgelände keine 
Konzentrationswirkung. Die Veräußerung von Bahngelände ist mit einer Ent-
widmung nicht gleichzusetzen.  
2. Hinsichtlich des Baurechtes für Bau oder Änderung von Bahnanlagen (z.B. für 
Straßenunterführungen, Dämme, Änderung von Bahnübergängen, Rückbau 
von Gleisanlagen o.ä.) ist von dem zuständigen Eisenbahninfrastrukturbetreiber 
ein Antrag auf Entscheidung nach § 18 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt zu 
stellen. Ich verweise hierzu auch auf die Ausführungen im Heft 31 des Deut-
schen Städtetages „Die Städte und die Bahn“. 
3. Da das Eisenbahn-Bundesamt keine eigenen Planungen betreibt, bitte ich sie, 
die Beteiligung der DB Services Immobilien GmbH wegen evtl. Planungsabsich-
ten sicherzustellen. 
auch im Eigentum der Bahn. Diese Eigentumsflächen werden für den 
Entwurf durch Schraffur als gewidmete Flächen kenntlich gemacht. Sie 
müssen nicht alle lila dargestellt werden, da eine Überplanung dieser 
Flächen zulässig ist (vgl. auch Eisenbahnbundesamt TÖB Nr. 4 Pkt.1) 
und hier entsprechend der Planzeichenverordnung vorgenommen und 
kenntlich gemacht wird. Allerdings ist die Entwidmung der überplanten 
Flächen Voraussetzung für die Rechtskraft der Überplanung durch den 
Bebauungsplan (vgl. auch Eisenbahnbundesamt TÖB Nr. 4 Pkt.1). Sie 
wird von der Stadt beim Eisenbahnbundesamt beantragt. 
Eine Entwidmung wird zu gegebener Zeit von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beantragt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Der Anregung wird gefolgt. 
Soweit erforderlich wird ein solcher Antrag vom Eisenbahninfrastruk-
turbetreiber in die Wege geleitet. Die Regionalnetz Odenwald ist in die 
Planung eingebunden (Herr Schüler) 
 
 
3. Kenntnisnahme 
Die Beteiligung ist erfolgt (s. DB Services Immobilien GmbH TÖB Nr. 2) 
 
Hessen-Forst Forstamt Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt  
Schreiben vom 13.07.2005 
 5.  
1. Redaktionelle Änderung: Im nördlichen Be reich des Plangeltungsbereiches ist zu 
einem geringen Teil auch eine Waldfläc he betroffen, die in die vorliegenden 
Pläne entsprechend aufzunehmen ist. Es handelt sich um Teile der Waldabtei-
lung 94 des Stadtwaldes Darmstadt. 
Zur Verdeutlichung sind zwei Kartenausschnitte beigefügt. 
1. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Planzeichnung wird entsprechend angepasst

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 4 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
 
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt 
Schreiben vom 11.07.2005 
 6.  
1. Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt 
aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist 
dies dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, oder 
der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen“. 
1. Der Anregung wird gefolgt.  
Der Hinweis befindet sich auch bereits auf dem Plan 
 
 
Wehrbereichsverwaltung West , Außenstelle Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 
Wiesbaden 
Schreiben vom 09.08.2005 und 08.12.2005 
 7.  
1. Es bestehen Bedenken 
Der Straßenabschnitt gehört als M 759 zum Militär-Straßen-Grundnetz (MSGN). 
Gemäß „Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau“ 22/1996 ist ein Ausbau 
nach den „Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische 
Schwerstfahrzeuge“ (RABS) erforderlich. 
Fahrbahnbreite ohne Mitteltrennung: 7,00 m 
Mindestfahrbahnbreiten bei Mittelinseln mit seitlichem Versatz: 4,25 m ohne 
Gefährdung bzw. 4,75 m mit Gefährdung 
Mindestfahrbahnbreiten bei Mittelinseln ohne seitlichen Versatz: 4,00 m ohne 
Gefährdung bzw. 4,50 m mit Gefährdung 
1. Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Neubau der Nordostumgehung sind die Forderungen der 
Wehrbereichsverwaltung eingehalten. Die geforderte Mindestfahr-
bahnbreite von 7,00 m wird mit den geplanten 7,50 m außerhalb von 
Knotenpunkten eingehalten. Im Bereich der abzweigenden Fahrbahn-
rampen in Richtung Landgraf Georg Straße wird die Mittelinsel nur so-
weit mit Borden befestigt, dass die geforderte Fahrbahnbreite von 
4,25 m zwischen den Borden sichergestellt wird.  
In den Knotenpunktszufahrten im Knotenpunktsbereich Martin-Luther-
King-Ring in denen Mittelinseln eingeplant sind, stehen für jede Fahrt-
richtung jeweils zwei Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von mindes-
tens 7,00 m pro Richtung zur Verfügung. Damit ist die Mindestbreite 
von 4,25 m zwischen den Borden ebenfalls eingehalten. 
 
Amt für Straßen und Verkehrswesen Darmstadt , Groß-Gerauer Weg 4, 64295 
Darmstadt 
Schreiben vom 08.08.2005 
 8.  
1. Der Bebauungsplan N 59 enthält Festsetzungen von Verkehrsflächen, die die 
künftigen Straßenbaulastträger Bund und Stadt Darmstadt betreffen. Aus den 
im Bebauungsplan genannten Zielen und Maßnahmen können keine Verpflich-
tungen gegenüber dem künftigen Straßenbaulastträger Bund abgeleitet wer-
den. Dies betrifft insbesondere den Landschaftsplan sowie grünordnerische und 
landschaftsplanerische Festsetzungen. Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung 
zu schließen (Rechtsgrundlage § 3 (1) FStrG). 
2. Redaktionelle Hinweise zur Darlegungsbegründung 
1. Der Anregung wird gefolgt. 
Eine Vereinbarung ist vorgesehen und wird vorbereitet. 
 
 
 
 
 
2. Der Anregung wird gefolgt. 
Entsprechende Korrekturen in der Begründung werden vorgenommen.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 5 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt 
Schreiben vom 04.08.2005 
 9.  
1. Es wird darauf hingewiesen, dass bevor passive Schallschutzmaßnahmen ergrif-
fen werden, alle aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgenutzt werden sollen.  
Dies hängt zum einen mit denen an diesen Standorten nur eingeschränkt nutz-
baren Balkonen und zum anderen mit dem schlechten Lüftungsverhalten in den 
Wohnungen (Gefahr von Schimmelpilzbildung) zusammen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Zur Problematik Feinstaub sind nur in sehr geringem Umfang Aussagen ge-
macht worden. Da aber, wie auch in der vorliegenden Prognose beschrieben, 
der Schwerlastverkehr zunimmt und damit Dieselrusspartikel und Abrieb von 
Reifen, Straßenbelag, erhöhte Feinstaubwerte erwarten lassen, sind Aussagen 
hinsichtlich dieser Problematik von hoher Aktualität. Dabei sollte verstärkt auf 
Emissionsminderungsmaßnahmen eingegangen werden. 
1. Der Anregung wird gefolgt. 
Dies ist bereits Planungsziel bzw. Auslöser der Planung, da durch die 
NOU ein Grossteil des Verkehrs aus der Landgraf-Georg-Straße heraus-
genommen wird. Passive Schallschutzmaßnahmen sind nur noch an ei-
nigen Gebäuden entlang der Landgraf-Georg-Straße unvermeidlich, da 
dort die Belastungen im Status Quo bereits so hoch sind, dass sie durch 
die Umlenkung eines Großteils des Verkehrs in den Tunnel der NOU 
zwar abnehmen aber dennoch punktuell über den Grenzwerten blei-
ben. Weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen in der Landgraf-Georg-
Straße sind aufgrund der städtebaulichen Situation einerseits und der 
verbleibenden verkehrlichen Bedeutung der Straße anderseits nicht 
möglich. Hinsichtlich der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnah-
men werden vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und den 
Eigentümern getroffen.  
2. Der Anregung wird gefolgt. 
Ein Luftschadstoffgutachten liegt zwischenzeitlich vor. 
Analog zum Verkehrslärm ist es Planungsziel bzw. Auslöser der Planung 
durch die NOU die Innenstadt und die Innenstadtbevölkerung auch von 
verkehrsbedingten Luftschadstoffen zu entlasten, indem die Belastun-
gen dorthin verlagert werden, wo sie durch einen Tunnelabschnitt dras-
tisch vermindert werden können. Lärm und Luftschadstoffe werden im 
Tunnel weitgehend abgekapselt. Die Luftschadstoffe können abgesaugt 
und  - anders als in der Innenstadt, wo sie bodennah verbleiben- durch 
Ausblasen über einen Kamin von der Bevölkerung ferngehalten und auf 
ein unschädliches Maß verdünnt werden. Um letztendlich die Summe 
aller Emissionen zu reduzieren, werden in Darmstadt und der Region 
parallel weitere Instrumentarien und Planungen diskutiert. Um aber in-
nerstädtische Belastungsschwerpunkte zu entlasten, ist die NOU ein ge-
eignetes Mittel.  
Für den Südteil wird durch das Luftschadstoffgutachten belegt, dass 
beim Vergleich mit dem Prognose Nullfall der Bau der NOU bei allen un-
tersuchten Luftschadstoffen an den relevanten Immissionsorten eine 
Verringerung bewirkt. Nur aufgrund der bestehenden sehr hohen Be-
lastungen verbleibt eine immer noch hohe Grundbelastung. Die trotz 
Verringerung durch die NOU verbleibende Belastung ist nicht der Neu-
planung anzulasten.  
Im Nordabschnitt ist trotz der im Tunnel installierten Sogwirkung durch

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 6 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
 die Verkehrszunahme im Übergang zum Martin-Luther-King-Ring eine 
Erhöhung der Luftschadstoffbelastung nicht zu vermeiden. In den be-
nachbarten schutzbedürftigen Nutzungen werden aber die Grenzwerte 
eingehalten.  
 
Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 Darmstadt 
Schreiben vom 18.08.2005 
 10.  
1. Die Handwerkskammer Rhein-Main betrachtet die geplante Nordostumgehung 
als für die gesamte Region unverzichtbar und sehr bedeutend für deren struktu-
relle Entwicklung. Der zügige Abschluss des Bauleitplanverfahrens und ein mög-
lichst schneller Baubeginn sind für die Umsetzung des Vorhabens daher uner-
lässlich, gerade auch angesichts der erwarteten Feinstaubbelastungen der In-
nenstadt.  
2. Hinsichtlich der Bauvarianten im Bereich zwischen Seitersbrücke und Dieburger 
Straße ist es zu diesem Zeitpunkt nicht im Interesse der Handelskammer Rhein-
Main, sich auf eine der Varianten festzulegen. 
1. Kenntnisnahme  
 
 
 
 
 
2. Kenntnisnahme  
 
 
 
IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt 
E-mail vom 17.08.2005 
 11.  
1. Die Planungen zur Nordostumgehung Darmstadt werden begrüßt und der zügi-
ge Abschluss des Bauleitplanverfahrens sowie der schnellstmögliche Baubeginn 
werden gefordert. Angesichts der aktuellen Diskussion über die Umweltproble-
matik in der Innenstadt (Feinstaub, Lärm) ist die Realisierung der Nordostumge-
hung geboten. Die Nordostumgehung wird einen wesentlichen Beitrag zur Ent-
schärfung der Feinstaub- und Lärmproblematik leisten. 
1. Kenntnisnahme  
 
 
 
 
DADINA, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt 
Schreiben vom 12.08.2005  
 12.  
1. Während der Bauphase sollten die Behinderungen auf der Odenwaldbahn zwi-
schen Darmstadt Ost und Darmstadt Nord auf ein Mindestmaß beschränkt blei-
ben. Eine zeitweise Vollsperrung der Strecke ist zu vermeiden oder auf verkehrs-
schwache Zeiten zu begrenzen. 
2. Die DADINA legt großen Wert auf eine gute Anbindung der Stadt- und Regio-
nalbuslinien an den Ostbahnhof. Diesem wichtigen Verknüpfungspunkt kommt 
ab Dezember eine noch stärkere Bedeutung zu, da die direkt über Darmstadt 
Nord nach Frankfurt durchgehenden Züge der Odenwaldbahn am Ostbahnhof 
mit den Stadt- und Regionalbuslinien verknüpft werden. Ziel ist eine einheitliche 
Haltestelle für alle Buslinien, die möglichst dicht an den Bahnsteigen bzw. am 
Empfangsgebäude liegt. Stadt und Regionalbusse sollten nicht verschiedene 
1. Kenntnisnahme 
Dies betrifft die Bauausführung und ist nicht Gegenstand des Bauleit-
planverfahrens 
 
2. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Im B-Planverfahren kann nicht abschließend geklärt werden, ob alle zu 
erfüllenden Funktionen alleine auf dem Vorplatz des Ostbahnhofs ab-
gewickelt werden können.  
Der Bebauungsplan schafft die baurechtlichen Rahmenbedingungen für 
alle derzeit diskutierten Anbindungsvarianten. Dabei ist auch eine Bus-
haltestelle jenseits der B 26/Landgraf-Georg-Straße vorzusehen, falls die

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 7 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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 Haltestellen bedienen. Eine Querung der B 26 ist für die Fahrgäste zu vermei-
den. Deshalb wird eine einheitliche Bushaltestelle unmittelbar am Ostbahnhof 
vorgeschlagen. Die Busse müssten diese stadtauswärts ggf. signalgesteuert un-
ter Querung einer Fahrspur der B 26 erreichen. 
3. Ggf. ist zu klären, ob die von der Stadt Darmstadt im VEP Darmstadt enthaltene 
Straßenbahn zum Ostbahnhof mit der geplanten Nordostumgehung im Bereich 
des Ostbahnhofs kompatibel ist. 
 
 
 
 
 
4. Redaktionelle Hinweise zur Darlegungsbegründung 
 
Abwicklung allein über den Bahnhofsvorplatz nicht umsetzbar sein soll-
te. In einer Gestaltungsstudie soll der Vorplatz in Varianten untersucht 
werden. Dabei sollen auch die Anregungen der DADINA berücksichtigt 
werden 
3. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Berücksichtigung anderer Ziele und Planungen der Stadt war ein 
Grund für die Wahl des Bauleitplanverfahrens. Der Bereich des Ost-
bahnhofs wird im B-Plan nicht im Detail überplant sondern schafft 
durch die Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 
die baurechtlichen Voraussetzungen für eine nachfolgende Detailpla-
nung, bei der die einzelnen Verkehrs- und Anbindungsarten dann ko-
ordiniert werden (s. auch Pkt.1). 
4. Kenntnisnahme 
Entsprechende Korrekturen werden in die Begründung eingearbeitet. 
 
Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminen Straße 1-3, 64283 Darmstadt  
Schreiben vom 06.09.2005 
 
1. Die Nordostumfahrung Darmstadts ist in Text und Karte des Regionalplans Süd-
hessen 2000 als abgestimmtes Planungsziel enthalten. Damit bestehen im 
Grundsatz zu der vorgelegten Bauleitplanung keine Bedenken. 
1. Kenntnisnahme 
 
 
2. Bei der weiteren Projektbearbeitung sollte sichergestellt werden, dass die an das 
Bebauungsplangebiet angrenzenden vorh andenen Bauleitpläne und Planfest-
stellungsabschnitte zeitlich, inhaltlich und hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit mit 
dem Bau der Nordostumgehung abgesti mmt werden. Hierzu gehören insbe-
sondere der Umbau der Kreuzung Frankfu rter Landstraße / Carl Schenk Ring, 
der Ausbau des Abschnitts Heinrichstra ße bis Ostbahnhof, die städtebauliche 
Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes und de r Rückbau der Landgraf Georg Stra-
ße.  
2. Der Anregung wird teilweise gefolgt  
Der Bund wird das Vorhaben nur mitfinanzieren, wenn alle zur verkehr-
lichen Funktionserfüllung der NOU erforderlichen Baumaßnahmen an 
den Anschlussstrecken planungsrechtlich gesichert und im Einzelfall 
auch bereits in der Umsetzung sind.  
Insofern ist die Berücksichtigung und Abstimmung der sich wechselsei-
tig beeinflussenden Planungen auch Bestandteil der einzelnen Verfah-
rensschritte und Plankonkretisierungen. In die Begründung wird für den 
Entwurf ein Kapitel zu den Anschlussstrecken aufgenommen. 
Für die städtebauliche Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes wird der 
baurechtliche Rahmen für die nachfolgende Detailplanung geschaffen.  
Für die verkehrliche Funktionserfüllung der NOU ist der Rückbau der 
Landgraf Georg Straße nicht erforderlich. Gleichwohl ist aber eine funk-
tionsgerechte Umgestaltung möglich und vorgesehen.  
13.  
3. Unter der Voraussetzung dass das Guta chten zur flächendeckenden Bewertung 
der Seveso II Auswirkungen bis Oktober 2005 vorgelegt wird und die durch die 
Nordostumgehung beabsichtigte Verkehrszunahme im Bereich der potenziellen 
Gefährdungslage durch die Firma Merck vom Gutachter für verträglich gehalten 
wird, bestehen zum Bau der Nordostumgehung weiterhin keine Bedenken.  
3. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Das angesprochene Gutachten beschäftigt sich mit der Situation bezo-
gen auf die Anlagen der Firma Merck KGaA in Darmstadt. Es soll hel-
fen, bestehende bzw. absehbare Abstandskonflikte korrekt einzuschät-
zen. Für die Nordostumgehung und das geplante Gewerbegebiet wer-
den sich zwar Konkretisierungen aber keine grundsätzlich neuen Er-

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 8 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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 kenntnisse ergeben. Aufgrund der schwer überschaubaren Zahl theore-
tisch vorstellbarerer Störfälle ist derzeit nicht vorhersehbar, wann das 
Gutachten hier differenziertere Aussagen machen kann. 
In der Begründung des B-Plans (Kap.4.4.3) sind die rechtlichen Zusam-
menhänge dargelegt worden. In der Abwägung ist zu berücksichtigen, 
dass nach § 50 BImSchG die Auswirkungen von schweren Unfällen 
„soweit wie möglich“ vermieden werden sollen und dass auch die Se-
veso II Richtlinie zwischen wichtigen Verkehrswegen und relevanten Be-
trieben nur „soweit wie möglich“ angemessenen Abstände fordert. 
Hieraus ist zu folgern, dass nach Rechtslage gerade auch in der hier vor-
liegenden Situation eine Abwägung zulässig ist. Dabei ist zu beachten, 
dass neben den potenziellen Störfallbetrieben auch die Stadt sich be-
mühen muss, für einen eventuellen Störfall ausreichend Vorsorge zu 
treffen, um im Rahmen der Abwägung ihrer Vorsorgeverpflichtung 
nachzukommen. 
Es wurde weiterhin dargelegt, dass es sich bei der NOU um eine drin-
gend erforderliche Entlastungstrasse im bestehenden Straßennetz der 
Stadt handelt, welches schon jetzt samt Verkehr auch die Fa. Merck 
umgibt bzw. erschließt. Im Straßennetz der Stadt und damit auch im 
Umkreis der Fa. Merck hat der Verkehr zugenommen und wird weiter 
zunehmen. Damit ist gerade auch im Hinblick auf eine schnelle Räu-
mung bei einem Störfall der Ausbau von Straßen(abschnitten) und die 
Beseitigung von Engpässen geboten. Vergleichsweise leicht zu bewerk-
stelligen ist dabei die Abriegelung (insbesondere von Tunnelzufahrten).  
Viel wichtiger ist aber die schnelle Räumung und hier kann die NOU ei-
ne wesentlich größere Verkehrsmenge abführen als das bestehende 
Straßennetz. Die erforderlichen Ablaufpläne und Szenarien werden zwi-
schen der Fa. Merck, dem Amt für Brand und Katastrophenschutz, der 
Polizei und ggf. der hessischen Tunnelwarte abgestimmt. Nach einem 
aktualisierten Störfallmeldekonzept ist es künftig für die Polizei leichter, 
betroffene Gebiete abzuriegeln und zu räumen. Diese Vorteile der Bün-
delung des Verkehrs auf der NOU sind es auch, die das  durch den 
Neubau verursachte höhere Verkehrsaufkommen in der Nachbarschaft 
zu Merck aufwiegen. 
Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes liegen derzeit Wohngebäu-
de, die auch Bestandsschutz haben und die Schutzbedürftigkeit definie-
ren. Die Überplanung des Bereichs als Gewerbegebiet dient der städte-
baulichen / baurechtlichen Ordnung, ohne hinsichtlich der Schutzbe-
dürftigkeit neue Fakten zu schaffen.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 9 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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4. Da die Planung an einzelnen Gebäude n passive Schallschutzmaßnahmen be-
dingt, wird angeregt, diese Grundstüc ke in den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes aufzunehmen, um den Belangen des Immissionsschutzes, aber auch 
der betroffenen Eigentümer bzw. Mieter  im Rahmen der nach § 1 (7) BauGB 
vorgeschriebenen Abwägung gerecht zu werden. Ansonsten müsste im Zu-
sammenhang mit der Erstellung der endgültigen Fassung der Planung der 
Nachweis des ausreichenden Schallschut zes z.B. in Form von Verträgen zwi-
schen Stadt und Eigentümern sowie deren Rechtsnachfolgern erfolgen.  
4. Der Anregung wird nicht gefolgt.  
Der Geltungsbereich soll hier nicht geändert werden. 
Die Stadt wird dies nicht baurechtlich sondern über Verträge regeln.  
 
 
 
 
 
5. Aus Sicht von Naturschutz und Landscha ftspflege bestehen keine grundsätzli-
chen Bedenken. Bezüglich naturschutzfac hlicher Detailfragen wird auf die zu-
ständige Untere Naturschutzbehörde ve rwiesen. Für Bebauungspläne, die eine 
Planfeststellung ersetzen, bleibt die Ge ltung der Vorschriften über die Eingriffs-
regelung unberührt. 
5. Kenntnisnahme 
 
6. Das Plangebiet liegt im Einflussbereich  des Grundwasserbewirtschaftungsplanes 
Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaf-
tungsplanes Hessisches Ried“, mit Datum vom 09.04.1999 gemäß §§ 118 und 
119 HWG festgestellt und veröffentlich im  Staatanzeiger für das Land Hessen 
„21/1999 S. 1659“, zu beachten. 
6. Der Anregung wird gefolgt. 
Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits im Vorentwurf und 
wird beibehalten. 
 
 
 
7. Aus Sicht der Wasserwirtschaft / Grundw asserschutz kann keine abschließende 
Stellungnahme abgegeben werden.  
Nach den Grundwasserflurabstandskarten ist im gesamten Planungsgebiet mit 
hohen Grundwasserständen zu rechnen. Aufgrund von Vernässungsgefahr in 
Nassperioden und der Gefahr von Setzrissschäden in Trockenperioden ist eine 
kleinräumige detaillierte Untersuchung der gegenwärtigen und zu erwartenden 
Grundwassersituation durch ein hydrogeologisches Gutachten unerlässlich, um 
ggf. durch geeignete Festsetzungen hierauf zu reagieren. Die Fläche muss ge-
mäß § 9 Abs. 5 BauGB als vernässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet wer-
den.  
Da die Bauwerke in das Grundwasser reichen, ist zu untersuchen, inwieweit die 
Baumaßnahme Einfluss auf die Grundwasserstände haben wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Erst seit Ende 2003 werden regelmäßige Grundwasserbeobachtungen 
aufgezeichnet. Die Messungen wurden und werden ausgewertet und 
die Gutachten entsprechend ergänzt. Im Vorentwurf ist bereits darge-
legt, dass die Tunnelabschnitte im Grundwasser liegen und dass hierauf 
zu reagieren ist. In der Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis-
text für das Plangebiet im Sinne des § 9 Abs.5 Nr. 1 BauGB aufgenom-
men. Es liegt ein Baugrund- und Gründungsgutachten vor, welches be-
reits Vorgaben zur Standsicherheit des Tunnelbauwerks macht.  
 
Aufgrund der Empfehlungen des Fachgutachtens (ARCADIS 2003) wer-
den der Tunnel und die Tröge durchgängig mit Unterdükerung verse-
hen, so dass kein Aufstau und keine Absenkung entstehen. Grundwas-
ser und Grundwasserfluss werden nicht beeinträchtigt werden und da-
mit sind indirekte Auswirkungen nicht zu erwarten. In der Bauphase 
wird in Bauabschnitten gearbeitet, die so gewählt werden, dass die 
Hauptgrundwasserstömung aufrechterhalten bleibt. Durch einen dich-
ten Verbau und die geringe Durchlässigkeit der Böden ist die während 
der Bauzeit über die Sohle zufließende Wassermenge gering und kann 
für die Dauer der Bauzeit und in einzelnen Bauabschnitten in offener 
Haltung gefasst werden.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 10 
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Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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Eine negative Beeinträchtigung des Grundwassers während der Bauphase und 
des Betriebes ist in allen Ausbaubereichen und bei allen Bauwerken durch Ein-
haltung von Gutachten und den einschlägigen Vorschriften (bautechnische und 
betriebstechnische) zu vermeiden. 
 
8. Für erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen bzw. den Eingriff in den Grund-
wasserleiter und den Molkenbach sind ge sonderte wasserrechtliche Verfahren 
erforderlich. 
Alle Vorschriften und Regelwerke zum Schutz des Grundwassers vor 
Verunreinigungen müssen eingehalten werden.  
 
 
 
8. Der Anregung wird gefolgt. 
Dies ist auch so in der Begründung des Bebauungsplans enthalten. 
Für die geplante Teilrenaturierung des Molkenbachs im Bereich der Villa 
Oetinger wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens die 
wasserrechtliche Genehmigung eingeholt. 
Die Genehmigung für die Wasserhaltungsmaßnahmen während der 
Bauphase wird in der Ausführungsphase eingeholt. 
9. Da davon auszugehen ist, dass die Grundwassermessstelle Nr. 01527296 durch 
die Baumaßnahme keine einwandfreie n und verwertbaren Messergebnisse 
mehr liefern wird, ist ein Ersatz zu schaffen. 
9. Der Anregung wird gefolgt. 
Im Zuge der Ausführung wird für die Grundwasserstelle Ersatz geschaf-
fen. 
10. Örtliche Entwässerungsgräben dürfen durch die Baumaßnahme nicht unterbro-
chen werden, d.h. sie sind wieder an das Entwässerungsnetz anzuschließen. 
10. Kenntnisnahme 
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine in Funktion befindlichen 
Entwässerungsgräben betroffen.  
11. Die Breite der Trasse ist schonend zu optimieren. Hierdurch können auch Aus-
hub und Auftragsmassen und die erforderlichen Lagerkapazitäten reduziert 
werden. 
11. Kenntnisnahme 
Soweit dies bei Beachtung der Richtlinien für den Straßenbau möglich 
ist, ist diese Optimierung bereits erfolgt und wird auch weiterhin erfol-
gen. 
12. In der Bauphase sollten Baustraßen, Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen 
möglichst auf anlagenbedingt in Anspruch genommenen Flächen errichtet wer-
den. 
12. Kenntnisnahme 
Dies ist im Rahmen der bauabwicklungsttechnischen Möglichkeiten vor-
gesehen. 
 
13. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen muss zum jetzigen Zeitpunkt die Abwas-
serbeseitigung als nicht gesichert angesehen werden. Es wird lediglich ausge-
sagt, dass eine Versickerung aller Oberflächenwässer erfolgen soll. Entspre-
chende Nachweise (u.a. Versickerungsfähigkeit, Art der Versickerung, Verbleib 
des im Tunnel anfallenden Niederschlagswassers) sind zur Prüfung vorzulegen. 
Eine Vernässung des angrenzenden Geländes darf nicht erfolgen. 
13. Der Anregung wird gefolgt. 
In der Begründung des Vorentwurfs wurde ausgeführt, dass durch die 
Tunnelabschnitte der ganz überwiegende Teil des Regenwassers wie 
bisher versickert. Insgesamt wird durch die Nutzung bestehender und 
den Rückbau nicht mehr benötigter Straßen eine Zunahme der Versie-
gelung vermieden.  
Zwischenzeitlich liegt auch für die Anschlussstücke mit den offenen 
Straßenabschnitten bzw. Tunnelrampen aber auch den Tunnel selbst 
eine den Regelwerken entsprechende Entwässerungsplanung vor (Büro 
Obermeyer), die eine Einleitung der dort anfallenden Abwässer (im 
Tunnel über ein Pumpwerk) in das städtische Kanalnetz vorsieht.  
Für das geplante GE erfolgt, wie im Vorentwurf dargelegt, die Nieder-
schlagswasserbewirtschaftung über ein modifiziertes Trennsystem.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 11 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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14. Zur Altablagerung „Nördlicher Bürgerpark Nord“ liegen beim RPU Darmstadt 
Unterlagen vor (ALTIS-Schlüsselnummer 411.000.000.000.34) und über die ori-
entierende Erkundung am Ostbahnhof wird beim RP unter dem Aktenzeichen 
IV / Da 41.5-79g14.01(11)-DB4142 eine Akte geführt, die eingesehen werden 
kann. 
Im Rahmen der Umweltprüfung sind Aussagen zu vorhandenen Altflächen 
(Altstandorten, Altablagerungen), Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen 
und /oder Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich aufzunehmen. 
 
14. Kenntnisnahme 
Beide genannten Flächen sind, neben anderen, im 2. Bericht des Büro 
ARCADIS von 2003 nach Recherche u.a. beim RP erfasst worden aber 
nach genauer Verortung als außerhalb der Trasse liegend eingestuft 
worden.  
Die Ergebnisse des Gutachtens von ARCADIS sind in der Begründung 
(Kap. 3.2.6, S.24) und im Umweltbericht (Kap. B 2.3.4; S. 75) dargelegt. 
Die festgestellten Altflächen / Verunreinigungen haben keine weiteren 
Auswirkungen auf die bauliche Nutzung durch ein Tunnelbauwerk als 
ein in sich abgeschlossenes wasserdichtes Bauwerk. Die geplante Tun-
nelbaumaßnahme wirkt sich auch nicht auf Sanierungsmaßnahmen 
aus.  
Das Gutachten empfiehlt aber eine umwelttechnische Erkundung vor 
der Bauausführung. Untersucht werden sollte das Grundwasser bzw. 
Boden und Grundwasser in den Bereichen der geplanten Umgehungs-
strecke, die sich in unmittelbarer Nähe zu den relevanten Altlasten be-
finden. Die zu untersuchenden Medien mit den relevanten Analysenpa-
rametern sind in Abb. 3-2 des Gutachtens aufgeführt. Die Untersu-
chungen werden durchgeführt. Festgestellte Verunreinigungen werden 
dann im Zuge der Bauausführung in Abstimmung mit den entspre-
chenden Behörden beseitigt.  
15. Hinweistexte für den B-Plan zum Umgang mit Oberboden und zu den anfallen-
den Bodenmassen  
15. Kenntnisnahme 
Entsprechende Bodenschutzbestimmungen sind als Hinweise bereits 
aufgenommen 
16. Hinweistexte zu Altlasten/Bodenschutz, die in den Bebauungsplan aufzunehmen 
sind 
16. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Bodenschutzbestimmungen werden ergänzt  
 
17. Auch für die Beurteilung des Schadstoffeintrages durch Verkehrsanlagen  bzw. 
durch Abluftanlagen der Tunnelbauwerke (Luftreinhaltung) ist ein Gutachten 
vorzulegen. 
17. Der Anregung wird gefolgt. 
Für die Offenlage liegt ein Luftschadstoffgutachen vor. 
Die Abgase, die im geplanten Tunne lbauwerk entstehen, werden über 
eine zentrale Abluftstation im Bereic h der Kranichsteiner Straße mit ho-
her Geschwindigkeit in große Höhe ausgeblasen und dort auf ein un-
schädliches Maß verdünnt. An den Portalen werden nur in geringen 
Umfang Abgase durch ein- und ausf ahrende Fahrzeuge aus dem Tun-
nel freigesetzt. Gemäß Luftschadstoffgutachten werden aufgrund der 
geplanten Sogwirkung in den Tunnel hinein an den schutzbedürftigen 
Nutzungen in Nachbarschaft zu den Tunnelportalen alle Grenzwerte 
eingehalten. 
Für den Südteil wird durch das Lu ftschadstoffgutachten belegt, dass 
beim Vergleich mit dem Prognose Nullfall der Bau der NOU bei allen un-
tersuchten Luftschadstoffen an den relevanten Immissionsorten eine

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Verringerung bewirkt. Nur aufgrund der bestehenden sehr hohen Be-
lastungen verbleibt eine immer noch hohe Grundbelastung. Die trotz 
Verringerung durch die NOU verbleibe nde Belastung ist rechtlich nicht 
der Neuplanung anzulasten.  
Im Nordabschnitt ist trotz der im Tunnel installierten Absaugung durch 
die Verkehrszunahme im Übergang zum M-L-K-Ring eine Erhöhung der 
Luftschadstoffbelastung nicht zu vermeiden. In den benachbarten 
schutzbedürftigen Nutzungen werden aber die Grenzwerte eingehal-
ten. 
 
18. Aus Sicht des Schallschutzes bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Än-
derungen in der Planung sind jedoch auch in die Gutachten einzuarbeiten. Bei 
der Umsetzung der Planung ist darauf zu achten, dass die Schallschutzmaß-
nahmen zeitgleich mit dem Fortschritt der Baumaßnahme errichtet werden, um 
so den Schutz der Anwohner zu gewährleisten. 
18. Kenntnisnahme 
 
19. Der vorgelegte Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB (bzw. BauGB Anlage) ist 
aus Sicht des Immissionsschutzes ausreichend. Hinsichtlich des Umfangs und 
des Detaillierungsgrades genügt die gewählte Form. Weitere, über die bereits 
angesprochenen Gutachten hinaus gehende, Untersuchungen oder ähnliches 
sind nicht erforderlich. 
19. Kenntnisnahme 
 
Naturschutzverbände, Herr Konrad Leißler, Wingertstraße 36, 64380 Roßdorf 
Schreiben vom: 26.08.2000 
 14.  
1. Die erwarteten max. 50% Entlastung werfe n die Frage auf, welche baulichen 
und administrativen Maßnahmen zusätz lich zur NOU bzw. über den Bebau-
ungsplan hinaus nötig werden, z.B. Rückstufung und Rückbau innerstädtischer 
Straßen. 
 
1. Kenntnisnahme 
Der prognostizierten Entlastungen werden ohne zusätzliche Maßnah-
men erreicht, sobald die NOU und ihre Anschlussstrecken fertig gestellt 
sind.  
Der Bund wird das Vorhaben nur mitfinanzieren, wenn alle zur verkehr-
lichen Funktionserfüllung der NOU erforderlichen Baumaßnahmen an 
den Anschlussstrecken planungsrechtlich gesichert und im Einzelfall 
auch bereits in der Umsetzung sind. Insofern ist die Berücksichtigung 
und Abstimmung der sich wechselseitig beeinflussenden Planungen 
auch Bestandteil der einzelnen Verfahrensschritte und Plankonkretisie-
rungen. In die Begründung wird für den Entwurf ein Kapitel zu den An-
schlussstrecken aufgenommen. 
Mit der sicher gestellten Entlastung können entsprechende Stra-
ßen(abschnitte) rückgebaut oder zumindest städtebaulich umgestaltet 
werden.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 13 
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2. Beim Vergleich P 0 2015 vs. Planfall 2015 S. 4 erscheint die Landgraf-Georg-
Straße nicht. Es wird eine spürbare Entl astung gefordert, die auch plausibel sein 
muss. 
 
2. Kenntnisnahme 
In der graphischen Darstellung der Abb. 1-2 ist die Landgraf Georg 
Straße enthalten. Sie wird auch im Text ergänzt werden. Die Landgraf-
Georg-Straße östlich Fiedlerweg wird um rund 7.900 Kfz/24h entlastet. 
3. Es fehlen auch Angaben zur Erbacher Straße, die derzeit ab dem Fiedlerweg 
stark belastet ist 
3. Kenntnisnahme 
In der graphischen Darstellung der Abb. 1-2 ist die Erbacher Straße ent-
halten Sie wird auch im Text ergänzt werden. Die Erbacher Straße wird 
um rund 4.300 Kfz/24h entlastet.  
4. Die 5-10% Entlastung am City-Ring unterscheidet nicht die Arten des Verkehrs 
 
4. Kenntnisnahme 
Eine genaue Prognose über die anteilige Reduzierung bei den Verkehrs-
arten ist mit den vorliegenden Daten und Berechnungsmodellen nicht 
möglich aber auch nicht erforderlich. Es gibt keinen Grund anzuneh-
men, dass sich der Schwerlastverkehr durch die NOU weniger reduziert 
als der PKW-Verkehr. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher.  
5. Rückstufung der bisherigen B 26 im Innenstadtbereich, damit die Stadt Hand-
lungsfreiheit für erforderliche Maßnahmen hat. 
5. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Einstufung klassifizierter Straßen kann die Stadt nicht vornehmen. 
Sie liegt in den Händen der Straßenverwaltung (ASV). Die Stadt wird in 
diese Richtung Gespräche führen. 
6. Fortbestand der Freihaltetrasse der Ba hnstrecke nach Roßdorf muss gewährleis-
tet sein. 
6. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Räumlich und baurechtlich bleiben alle Vorraussetzungen wie im Status 
Quo erfüllt. Die konkrete Festsetzung einer Freihaltetrasse ist zudem 
ohne eine entsprechende technische Planung nicht möglich. 
7. Die um den Block zwischen Erbacher  Straße und Landgraf-Georg-Straße füh-
rende Schleife der Straßenbahn-Gleise de r ehemaligen Linien 5 und 9 liegt mit 
ihrem östlichen Abschnitt im Plangebiet. Es ist unter A 5.5 die Feststellung zu 
ergänzen, dass der Betrieb der Straßenba hn wieder aufgenommen werden soll, 
worüber u. W. Einigkeit herrscht. Die Bl ockumfahrt erfordert u.E. keine zusätzli-
che planerische Konzeption, sondern ka nn im vorigen Zustand wieder belebt 
werden. 
7. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Gegenüber dem Status Quo findet durch den Bebauungsplan N 59 kei-
nerlei Verschlechterung der Ausgangslage für diese Option statt. Bau-
rechtlich wird eine Reaktivierung im Geltungsbereich durch die Darstel-
lung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ermöglicht 
(Festsetzung 5.2.1). Erforderlich ist dann eine Detailplanung, um im 
baurechtlichen Rahmen alle Funktionen und Anbindungen auf der Flä-
che vor dem Ostbahnhof aufeinander abzustimmen. Aber ob und wann 
eine Reaktivierung erfolgt, kann nicht im Rahmen dieses B-
Planverfahrens entschieden werden. 
 
8. Zwischen Seitersweg und Dieburger Straße  böte die „Amtstrasse“ keine hinrei-
chende Abschirmung vor Emissionen und be lästigte damit dauerhaft die vorge-
sehene Vernetzung Oberfeld-Rosenhöhe  und Löwentor-Olbrichweg sowie die 
Grünverbindung Spessartring. Auch die Galerie-Variante brächte noch immer zu 
viele Emissionen. Nur der Tunnel dient der Grüngestaltung. Die aus den Forde-
rungen der Bahn erwachsenen Unwägbar keiten der Variante C lassen den 
„Straßentunnel“ im derzeitigen Stand de r Planung als am realistischsten er-
scheinen. 
8. Der Anregung wird gefolgt. 
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden im Bebauungsplan die 
vom Fachgutachter als erforderlich angesehenen Maßnahmen des akti-
ven Lärmschutzes festgesetzt oder durch vertragliche Vereinbarungen 
passiver Lärmschutz sichergestellt. Die gesetzlichen Anforderungen 
können bei der offenen und der Galerievariante erfüllt werden.  
Da aber an dieser auch städtebaulich und kulturhistorisch bedeutenden 
Stelle noch vielfältige andere Faktoren zu berücksichtigen sind, wird für

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Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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den Entwurf die Straßentunnelvariante gewählt. 
9. Das Gewerbegebiet wird abgelehnt, da der Bedarf nicht nachgewiesen wurde 
und sich die Grün-Bilanz verschlechtert. Stattdessen sollte zum Ausgleich hier 
nach Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung gefragt werden. 
9. Der Anregung wird teilweise gefolgt 
Die Ausweisung eines Baugebietes östlich der Marburger Straße ist 
städtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. Zum einen ist eine nur einseitig 
genutzte Erschließungsstraße (die Marburger Straße) uneffizient und 
zum anderen sind die Grundstücke im künftigen Baugebiet teilweise 
bereits bebaut oder dienen als Lagerplatz. Weiterhin befinden sich die 
Flächen weitgehend in privatem Besitz. Das Baugebiet steht auch im 
Einklang mit der Forderung der Raumordnung und des BauGB nach In-
nenentwicklung vor Außenentwicklung.  
Die Festsetzung als Gewerbegebiet erfolgt auch, weil die Stadt die be-
stehenden Nachbarnutzungen (Gewerbe und Straße) berücksichtigen 
muss und eine sensiblere Nutzung hier nicht zulässig ist. Gleichwohl ist 
aber kein klassisches Gewerbegebiet geplant. Mit einer GRZ von 0,6 
statt 0,8 wird durch eine weniger dichte Bebauung die Nachbarschaft 
zum Bürgerpark bzw. die Randlage berücksichtigt.  
Ergänzend wird für den Entwurf nun noch das Baufenster verkleinert, 
so dass eine künftige Bebauung nur entlang der Marburger Straße er-
folgen kann. Zur Eingrünung bleiben die rückwärtigen Grundstücksteile 
als private Grünflächen erhalten. Bestehende Gebäude haben Bestands-
schutz. 
10. Der Landschaftsplan der Stadt legt Wert auf die Renaturierung des Molken-
bachs. Hieraus ergibt sich mehr als die Minimalerwartung unter B 3.5. Der B-
Plan muss hier seine Folgerungen ziehen. 
10. Der Anregung wird gefolgt. 
Der Bebauungsplan hat die Vorschläge des Landschaftsplanes und des 
Grünordnungsplanes zur Renaturierung dieses Teils des Molkenbachs 
aufgegriffen. Zu diesem Zweck wurde der Geltungsbereich sogar ba-
chaufwärts bis zum Alfred-Messel Weg vergrößert. Der B-Plan schafft 
hier aber nur den entsprechenden baurechtlichen Rahmen. Vorgesehen 
ist ein weiterführendes Plankonzept für den gesamten Bereich. 
Aus der Verlängerung des Straßentunnels im Norden folgt im Bereich 
der Oetinger Villa eine Tieferlegung, so dass für den Entwurf sogar die 
Öffnung und Neuanlage des Molkenbachs bis zur Kranichsteiner Straße 
baurechtlich gesichert werden kann.  
 
11. Grundwassersituation abschließend klären 11. Der Anregung wird gefolgt. 
Erst seit Ende 2003 werden regelmäßige Grundwasserbeobachtungen 
aufgezeichnet. Die Messungen wurden ausgewertet und die Gutachten 
entsprechend ergänzt. 
Im Vorentwurf ist bereits dargelegt, dass die Tunnelabschnitte im 
Grundwasser liegen und dass hierauf zu reagieren ist. Es liegt ein Bau-
grund- und Gründungsgutachten vor, welches bereits Vorgaben zur 
Standsicherheit des Tunnelbauwerks macht. Dargelegt ist auch, dass

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 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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mittels durchgehender Unterdükerung ein Aufstau des Grundwassers 
vermieden wird. Durch einen dichten Verbau und die geringe Durchläs-
sigkeit der Böden ist die während der Bauzeit über die Sohle zufließen-
de Wassermenge gering und kann für die Dauer der Bauzeit und in ein-
zelnen Bauabschnitten in offener Haltung gefasst werden.  
 
12. Redaktionelle Hinweise zur Darlegungsbegründung 12. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Entsprechende Korrekturen in der Begründung werden vorgenommen. 
 
BUND, Ortsverband Darmstadt, Hanna Witts tadt, Am Karlshof 8, 64287 Darmstadt 
Schreiben vom: 16.08.2000 
 
1. Wir können der Planung nicht zustimmen, da unseres Erachtens die Unterlagen 
nicht vollständig bzw. zum Teil veraltet  sind und somit wichtige Beurteilungskri-
terien fehlen. Die im Umweltbericht al s fehlend aufgeführten Unterlagen sind 
wesentlich und von Belang (weitere Defi zite unter Punkt 21). Der BUND hält 
daher eine vollständige Neuvorlage mi t entsprechender Möglichkeit zur Stel-
lungnahme für erforderlich.  
 
 
 
 
 
Im Rahmen der erneuten Vorlage sollen die Pläne in einer lesbaren Ausführung 
bereitgestellt werden. 
 
1. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Zum jetzigen Verfahrensstand der Darlegung der Ziele und Zwecke im 
Rahmen der „frühzeitigen“ Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖBs 
sind fehlende (aktuelle) Unterlagen nicht auszuschließen. Der Verfah-
rensschritt dient durchaus auch dazu, Anregungen auch zu fehlenden 
Unterlagen aufzunehmen und deren Begründung bzw. Erforderlichkeit 
zu prüfen.  
Eine Ablehnung kann damit allerdings nicht begründet werden, da die 
Unterlagen für den ohnehin im baurechtlichen Verfahren noch folgen-
den Verfahrensschritt der Offenlage, der auch eine erneute Beteiligung 
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen TÖBs vorsieht, berück-
sichtigt werden können. 
Alle Unterlagen wurden zusätzlich zur Einstellung ins Internet dem 
BUND auch auf CD in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Als solche 
sind Text und Pläne beliebig zu vergrößern und damit auch lesbar.  
2. Als wichtigstes Ziel der Stadt mit der Nordostumgehung wird die Entlastung der 
Innenstadtstraßen und Zuführungen von Durchgangsverkehr benannt, im B-Plan 
sind dazu keinerlei konkrete Maßnahmen  oder zumindest Ansätze benannt, die 
zeitgleich mit der NOU verwirklicht we rden sollen. Andere Planungen der Stadt 
können die Festsetzungen im Bebauungsplan  nicht ersetzen, insbesondere da 
keine Querverweise auf einschlägige Satzungsbeschlüsse der Stadt in den Unter-
lagen erfolgen.  
2. Kenntnisnahme  
Zum einen ist die Nordostumgehung selbst die wichtigste Entlastungs-
maßnahme und zum anderen ist sie Voraussetzung dafür, dass die 
Stadt den Handlungsspielraum erhält, den sie benötigt, um weitere 
Maßnahmen im Innenstadtbereich umzusetzen. 
Unstrittig ist, dass die Entlastungswirkung gesichert werden kann, 
wenn durch konkrete Maßnahmen an den Innenstadtstraße, die alten 
Verbindungen als Alternative für den Durchgangsverkehr unattraktiv 
gemacht werden. Eine Festsetzung dieser Maßnahmen im vorliegenden 
B-Plan ist rechtlich nicht möglich. Sie lassen sich nur in der Verkehrs-
entwicklungsplanung als der koordinierenden Vorplanung verankern. 
15.  
3. Die bisherige Stadtdurchfahrt der B 26 (alt) Ostbahnhof Rheinstraße ist aus der 
Klassifizierung als Bundesstraße herauszunehmen und entsprechend rückzu-
bauen. Zusätzliche Lasten für die Stadt en tstehen hieraus nicht, da sie bei mehr 
als 80.000 Einwohnern ohnehin die Baulast auch für Bundesstraßen im Stadt-
3. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Die Einstufung klassifizierter Straßen kann die Stadt nicht vornehmen. 
Sie liegt in den Händen der Straßenverwaltung (ASV). Die Stadt wird in 
diese Richtung Gespräche führen.

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Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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gebiet trägt. Sie erlangt aber die vollständige Planungshoheit zurück.  Ob und welche Umgestaltungsmaßnahmen dort langfristig möglich 
sind, kann dagegen rein rechtlich nicht im vorliegenden B-Plan festge-
setzt werden.  
4. Es wurde kein gesetzlich vorgeschrieb enes Linienbestimmungsverfahren mit 
UVP und unter Beteiligung des BUND durchgeführt. Dies ist nachzuholen. Es 
liegt lediglich eine UVS (IGS 1991) vor. Ein Abwägungsprozess zur Festlegung 
der Linienführung mit Beteiligung der TÖB und der anerkannten Naturschutz-
verbände zur Festlegung der Linienführung ist bisher nicht erfolgt. Die UVP 
wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Dies ist nachzuholen.  
4. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Ein Linienbestimmungsverfahren im Sinne des § 16 FStrG mit einer UVP 
nach § 15 UVPG und § 16 (2) FStrG ist für den Neubau von Ortsumge-
hungen rechtlich nicht vorgeschrieben (§ 16 (1) FStrG). Hierzu missver-
ständliche Formulierungen in der Begründung werden korrigiert. 
 
Ohne formal vorgeschriebenes Linienbestimmungsverfahren –wie im 
vorliegenden Fall- ist die Planfeststellungsbehörde befugt, eine ihr auf 
der Grundlage einer „Grobanalyse“ als weniger geeignet erscheinende 
alternative Trassenvariante schon in einem frühen Verfahrensstadium 
auszuscheiden (BVerwG, 24.09.1997). Im vorliegenden Fall wurde weit 
mehr als eine „Grobanalyse“ vorgenommen. Es wurde eine UVS (IGS 
1991) ausgearbeitet, die alle Vorgaben des Merkblatt zur Umweltver-
träglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MVUS) des Bundesministeri-
um erfüllt. Basierend auf dieser UVS wurde auch die Öffentlichkeit in 
die Variantendiskussion einbezogen. Als Teil der Öffentlichkeit (u.a. ü-
ber die BI Darmstädter gegen die Nordostumgehung) und über den Na-
turschutzbeirat (BUND Vorsitzende Frau Martin war auch Stellvertreterin 
NSB) hat sich auch der BUND intensiv an dieser Diskussion beteiligt. U.a. 
über den Naturschutzbeirat konnte der BUND in die UVS Einsicht neh-
men und hat dies, wie aus seinen damaligen Stellungnahmen ersicht-
lich, offensichtlich auch getan. Alle anderen Naturschutzverbände ha-
ben in ihren jetzigen Stellungnahmen (Herr Leißler; 26.08.2005) daran 
erinnert, dass der fachlichen und politischen Entscheidung für die jetzi-
ge Bürgerpark-Trasse Resultat „eine ausführlichen öffentliche Diskussi-
on voranging.“  
Die Planungsbehörde darf dann die eigentliche UVP auf diejenige Vari-
ante beschränken, die nach dem aktuellen Planungsstand noch ernst-
lich in Betracht kommt (BVerwG; 25.01.1996). Statt einer UVP für die 
Trasse erfolgt nun eine Umweltprüfung nach BauGB, da das Planfest-
stellungsverfahren durch ein Bebauungsplanverfahren ersetzt werden 
soll. Die formale Beteiligung des BUND steht dabei außer Frage und ist 
erfolgt.  
 
5. Der Geltungsbereich des B-Plans ist bis zur Kreuzung Heinrichstraße zu erwei-
tern und soll bis zur Kreuzung Heinrichstra ße eindeutig eine zweistreifige Stra-
ßenführung der Hanauer Straße (B 26) festlegen. Die (angeblich) planfestgestell-
te Vierstreifigkeit ist aufzuheben. 
5. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die NOU ist eindeutig zweistreifig (Begründung und Planzeichnung). Im 
Süden kommen lediglich die Ein- und Ausfädelspuren zur Landgraf-
Georg-Straße hinzu, die sich außerhalb des Geltungsbereichs entspre-

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 chend dem Planfeststellungsbeschluss für diesen Bereich der Hanauer 
Straße (B 26) als jeweils zusätzliche Fahrspur fortsetzen, da die an-
schließende Vierstreifigkeit planfestgestellt ist. Dieser 
Planfeststellungsbeschluss ist nicht Gegenstand des jetzigen B-
Planverfahrens. Der Bund baut aber die NOU nur unter der 
Voraussetzung des vierstreifigen Ausbaus der Hanauer Straße, wie er 
aufgrund der Verkehrsbelastungen erforderlich und planfestgestellt ist.  
6. Die Planfeststellung für den kreuzungsfreien Ausbau der Kreuzung Heinrich-
straße / B 26 ist aufzuheben. Nur bei einer Beibehaltung der Pförtnerfunktion 
der Ampel an der Kreuzung B 26 / K 141 /Aschaffenburger Str.) können die Zie-
le der Verkehrsentwicklung für die Stadt Darmstadt mit einer wirksamen Entlas-
tung der Innenstadt erreicht werden. 
6. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Dieser Planfeststellungsbeschluss ist nicht Gegenstand dieses Verfah-
rens. 
7. Ein Vergleich der derzeitigen Berec hnungen zu den Verkehrsströmen (Haber-
mehl, 2005) für den Prognosezeitpunkt mit und ohne NOU zeigt einen zusätzli-
chen Verkehr auf der B 26 am Stadteingang von 13.000 Fahrzeugen pro Tag 
und keine Entlastung der Landgraf-Georg-Straße und im weitern Verlauf der 
jetzigen B 26. Damit wird ein wesentlicher Zweck der NOU in Frage gestellt. 
7. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Abb. 1-2 im Vorentwurf (Differenz von Planfall und Prognose Null-
fall nach Habermehl Follmann; 2003) zeigt eine Entlastung der Land-
graf-Georg-Straße um 7.900 und der Erbacher Straße um 4.300 und 
der Fiedlerweges um 8.100 Kfz/24h sowie weiterer Straßen. Damit ist 
der wesentliche Zweck der NOU erfüllt.  
Der Bund wird das Vorhaben nur mitfinanzieren, wenn alle zur verkehr-
lichen Funktionserfüllung der NOU erforderlichen Baumaßnahmen an 
den Anschlussstrecken planungsrechtlich gesichert und im Einzelfall 
auch bereits in der Umsetzung sind. Hierzu gehört auch der bereits 
planfestgestellte vierstreifige Ausbau der B 26/Hanauer Straße. Weitere 
Maßnahmen im Verlauf der B 26 sind oder werden umgesetzt und mit 
Beseitigung des letzten Nadelöhrs werden Entlastungseffekte auch im 
Süden durch die Bündelung auf der B 26/Hanauer Straße erreicht. Zu-
dem kommt es ab der Einmündung Heinrichstraße zu einer erst nach 
dem Ausbau möglichen bzw. sinnvollen Wegebeziehung aus der Hein-
richstraße auf die NOU bzw. auch Richtung City. Gleichzeitig wird er-
wartet, dass nach dem Ausbau weniger Fahrzeuge aus Süden kom-
mend in die Heinrichstraße abbiegen. Sie werden geradeaus fahren. 
Dies alles führt ab der Einmündung der Heinrichstraße von und nach 
Norden zu einem markanten Anstieg des Verkehrsaufkommens. 
 
8. Die Annahmen berücksichtigen in kei ner Weise die Bemühungen zu einer ver-
besserten Anbindung des östlichen Landkre ises Da-Di und des Odenwaldkreises 
durch erhebliche Investitionen in di e Odenwaldbahn sowie die Festlegungen im 
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Darmst adt, die eine wesentliche Verbesse-
rung der Umsteigerelation am Ostbahnhof schaffen. 
8. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Bei den Verkehrsprognosen wurden auch die realistischerweise erreich-
baren Umsteigepotenziale durch die bis dahin realisierten Verbesse-
rungsnahmen im ÖV-Netz in Ansatz gebracht.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 18 
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9. Die beim Planfall 2015 mit NOU berücksichtigten „Restriktionen in sensiblen pa-
rallelen Netzabschnitten“ (S. 3 der Be gründung) sind nicht Gegenstand des B-
Planes. Ohne diese Maßnahmen werden die ermittelten Verkehrsverminderun-
gen (Spessartring / Rhönring) nicht erreicht. Darzulegen ist, welche Entlastungen 
ohne diese Restriktionen möglich sind. Die gemeinten möglichen Restriktionen 
sind zu benennen und im B-Plan festzuse tzen (Forderung nach Erweiterung des 
Geltungsbereichs auf Spessartring / Rhönring) 
9. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Bei der eigentlichen Prognose der Verkehrszahlen wurden und werden 
keine Restriktionen oder Rückbaumaßnahmen an anderen Straßen zu 
Grunde gelegt. Dies wird klargestellt. 
Unstrittig ist, dass die Entlastungswirkung gesichert werden kann, 
wenn durch konkrete Maßnahmen an den Innenstadtstraßen, die alten 
Verbindungen als Alternative für den Durchgangsverkehr unattraktiv 
gemacht werden. Eine Festsetzung dieser Maßnahmen im vorliegenden 
B-Plan ist rechtlich nicht möglich. Sie lassen sich nur in der koordinie-
renden Verkehrsentwicklungsplanung verankern. Der Geltungsbereich 
bleibt diesbezüglich unverändert. 
10. Bei der NOU handelt es sich lediglich um  eine Teilmaßnahme, mit der die in der 
Begründung genannten Ziele nicht erreicht werden können. Vielmehr sind hier-
zu weitere Maßnahmen im Verlauf des Martin-Luther-King-Rings und im Kreu-
zungsbereich Frankfurter Straße sowie bei der Unterführung der B 42 unter der 
Bahntrasse erforderlich, für die bisher  kein Planungsrecht besteht. Ohne die 
Realisierung ergänzender Straßenbauma ßnahmen für die bisher kein Planungs-
recht besteht kann der im Geltungsbereic h realisierte „Torso“ nicht die ange-
nommene Wirkung entfalten (Forder ung nach Erweiterung des Geltungsbe-
reichs im Nordwesten). 
10. Der Anregung wird teilweise gefolgt.  
Der Bund wird das Vorhaben nur mitfinanzieren, wenn alle zur verkehr-
lichen Funktionserfüllung der NOU erforderlichen Baumaßnahmen an 
den Anschlussstrecken planungsrechtlich gesichert und im Einzelfall 
auch bereits in der Umsetzung sind. In sofern ist die Berücksichtigung 
und Abstimmung der sich wechselseitig beeinflussenden Planungen 
auch Bestandteil der einzelnen Verfahrensschritte und Plankonkretisie-
rungen. In die Begründung wird für den Entwurf ein Kapitel zu den An-
schlussstrecken aufgenommen. Der Geltungsbereich bleibt diesbezüg-
lich unverändert. 
 
11. Die bislang vorgelegten Unterlagen bzw. Auszüge aus Gutachten (Habermehl + 
Follmann 2004, 2005) sind nicht geeignet für eine Bewertung, ob die Entlas-
tungen für das innerstädtische Straßennetz als Ziel und Zweck der Planung er-
reicht werden können.  
Erforderlich ist: 
Vollständige Darstellung der Berechnungsgrundlagen und Prognosemethoden 
mit denen die Zielerreichung nachgewiesen wird.  
Hierzu gehört im übrigen nicht nur eine Angabe der Fahrzeugzahl pro Tag son-
dern auch Aussagen zur Aufteilung auf LKW- und PKW-Verkehr, Angaben zum 
Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden,  
Angaben zur Lärm- und (Schadstoff-) Emissionsminderung sowie zur Immissi-
onsminderung. 
Darstellung der Reduzierung der Lärm- und Immissionsbelastung vor allem für 
die Abschnitte Rhön- und Spessartring. 
 
Gegenüberstellung der Zielerreichung de r NOU mit Maßnahmen zur Förderung 
des ÖPNV entsprechend dem Szenario 2 aus dem Verkehrsforum. Ausweislich 
der im Verkehrsforum vorgelegten Berechnungen wurden durch Szenario 2 we-
sentlich weitergehende Reduzierungen der Innenstadt erreicht als durch die 
11. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
 
 
 
 
Die Methodik ist im Fachgutachten hinreichend erläutert und Stand der 
Wissenschaft 
Die Zahlen der NOU wurden in der Verkehrsprognose ergänzt 
 
 
Ein Luftschadstoffgutachten zur NOU liegt zwischenzeitlich vor und die 
Schalltechnische Untersuchung wurde aktualisiert. 
Die Abnahme auch der Lärm- und Immissionsbelastungen als Folge der 
Verkehrsentlastungen ist über die prozentuale Entlastung hinreichend 
nachvollziehbar.  
Vorhabensalternativen und Trassenvarianten sind in der vorbereitenden 
Planung zu prüfen und sind auch im vorliegenden Fall im Vorfeld erör-
tert worden. Das Resultat dieser Diskussionen unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit war letztendlich der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan N 59

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NOU. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einen qualifizierten Nachweis der Ve rkehrsminderung und Lärmminderung im 
Stadtgebiet, da ansonsten die Plan rechtfertigung entfällt und die erheblichen 
Eingriffe durch den Neubau des Tunnels  (und die immensen dafür erforderli-
chen geldmittel) nicht vereinbar sind. 
Die planungsrechtliche Absicherung der Rückbaumaßnahmen bzw. Sperrungen 
/ Nachtfahrverbote, Abbiegeverbote etc. 
 
Nordostumgehung mit der Bürgerparktrasse.  
Diese Beschlusslage ist auch Grundlage aller Fachgutachten zum B-Plan.  
Auftrag des Verkehrsgutachters war es, vorhandene Verkehrsprogno-
sen und die erwartete Entlastungswirkung der NOU im Hinblick auf den 
Gesamtkontext zu aktualisieren. 
Die Szenarien des Verkehrsentwicklungsplans dienten der Veranschauli-
chung grundlegender Strategien der Verkehrsentwicklung und sind in 
Zweck und Untersuchungsanlage mit der Verkehrsprognose für eine 
Einzelmaßnahme wie der Nordostumgehung nicht vergleichbar. In Sze-
nario 2 ist eine Reihe von Einzelmaßnahmen aus den Feldern Infrastruk-
tur, Angebot und Marketing zu einem Bündel zusammengefasst. Es 
steht außer Frage, dass ein solches Maßnahmenbündel - so es denn tat-
sächlich als Bündel umsetzbar ist - in der Summe größere Wirkungen 
entfaltet als die Einzelmaßnahme Nordostumgehung. Dem wird auch 
durch das im Verkehrsentwicklungsplan verankerte Maßnahmenkon-
zept Rechnung getragen werden, indem Maßnahmen aus dem Szena-
rio 2 zur Umsetzung vorgesehen werden. 
An der Beschlusslage zur Nordostumgehung ändert dies aber nichts. 
 
Der qualifizierte Nachweis der Verkehrsminderung ist durch den Fach-
gutachter in der Verkehrsprognose erfolgt. Dass in der Folge entspre-
chende Immissionsminderungen eintreten, ist unstrittig und bedarf kei-
nes zusätzlichen Nachweises. 
Als ein Baustein ermöglich die NOU weitere Maßnahmen. Diese sind 
u.a. im Verkehrsentwicklungsplan vorbereitet, bedürfen aber zur Kon-
kretisierung jeweils eigener Verfahren, da am konkreten Ort vielfältige 
andere Belange zu berücksichtigen sind. Eine planungsrechtliche Absi-
cherung in diesem Verfahren ist allein aus diesem Grund aber vor allem 
auch rechtlich nicht möglich.  
 
12. Die Verkehrszunahme im Norden in Na chbarschaft zur Firma Merck hätte vor 
dem Hintergrund der Seveso II Richtlinie keinen Bestand und die Ausweisung 
eines Gewerbegebietes im Norden in Nachbarschaft zur Firma Merck ist vor 
dem Hintergrund der Seveso II Richtlinie kritisch zu sehen.  
12. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Das angesprochene Gutachten beschäftigt sich mit der Situation bezo-
gen auf die Anlagen der Firma Merck KGaA in Darmstadt. Es soll hel-
fen, bestehende bzw. absehbare Abstandskonflikte korrekt einzuschät-
zen. Für die Nordostumgehung und das geplante Gewerbegebiet wer-
den sich zwar Konkretisierungen aber keine grundsätzlich neuen Er-
kenntnisse ergeben. Aufgrund der schwer überschaubaren Zahl theore-
tisch vorstellbarerer Störfälle ist derzeit nicht vorhersehbar, wann das 
Gutachten hier differenziertere Aussagen machen kann. 
In der Begründung des B-Plans (Kap.4.4.3) sind die rechtlichen Zusam-
menhänge dargelegt worden. In der Abwägung ist zu berücksichtigen,

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dass nach § 50 BImSchG die Auswirkungen von schweren Unfällen 
„soweit wie möglich“ vermieden werden sollen und dass auch die Se-
veso II Richtlinie zwischen wichtigen Verkehrswegen und relevanten Be-
trieben nur „soweit wie möglich“ angemessenen Abstände fordert. 
Hieraus ist zu folgern, dass nach Rechtslage gerade auch in der hier vor-
liegenden Situation eine Abwägung zulässig ist. Dabei ist zu beachten, 
dass neben den potenziellen Störfallbetrieben auch die Stadt sich be-
mühen muss, für einen eventuellen Störfall ausreichend Vorsorge zu 
treffen, um im Rahmen der Abwägung ihrer Vorsorgeverpflichtung 
nachzukommen. 
Es wurde weiterhin dargelegt, dass es sich bei der NOU um eine drin-
gend erforderliche Entlastungstrasse im bestehenden Straßennetz der 
Stadt handelt, welches schon jetzt samt Verkehr auch die Fa. Merck 
umgibt bzw. erschließt. Im Straßennetz der Stadt und damit auch im 
Umkreis der Fa. Merck hat der Verkehr zugenommen und wird weiter 
zunehmen. Damit ist gerade auch im Hinblick auf eine schnelle Räu-
mung bei einem Störfall der Ausbau von Straßen(abschnitten) und die 
Beseitigung von Engpässen geboten. Vergleichsweise leicht zu bewerk-
stelligen ist dabei die Abriegelung (insbesondere von Tunnelzufahrten).  
Viel wichtiger ist aber die schnelle Räumung und hier kann die NOU ei-
ne wesentlich größere Verkehrsmenge abführen als das bestehende 
Straßennetz. Die erforderlichen Ablaufpläne und Szenarien werden zwi-
schen der Fa. Merck, dem Amt für Brand und Katastrophenschutz, der 
Polizei und ggf. der hessischen Tunnelwarte abgestimmt. Nach einem 
aktualisierten Störfallmeldekonzept ist es künftig für die Polizei leichter, 
betroffene Gebiete abzuriegeln und zu räumen. Diese Vorteile der Bün-
delung des Verkehrs auf der NOU sind es auch, die das  durch den 
Neubau verursachte höhere Verkehrsaufkommen in der Nachbarschaft 
zu Merck aufwiegen. 
Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes liegen derzeit Wohngebäu-
de, die auch Bestandsschutz haben und die Schutzbedürftigkeit definie-
ren. Die Überplanung des Bereichs als Gewerbegebiet dient der städte-
baulichen / baurechtlichen Ordnung, ohne hinsichtlich der Schutzbe-
dürftigkeit neue Fakten zu schaffen. 
 
13. Der Schreberweg stellt eine wichtige  Fahrradverbindung zwischen Arheilgen 
und Martinsviertel bzw. Innenstadt dar. Ein Verzicht auf die derzeitige Que-
rungsstelle wäre für den Radverkehr im Norden Darmstadts eine wesentlich, 
nicht akzeptable Verschlechterung. De r Fahrradweg entlang der Straßenbahn 
stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar, da  er einerseits lediglich Kranichstein 
und ggf. die östlichen Teile von Arheilgen erschließt und andererseits die Akzep-
13. Der Anregung wird gefolgt. 
Schon jetzt werden die Querungsmöglichkeiten und Wegefortsetzun-
gen beibehalten.

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tanz der Brücke über den Martin-Luther-K ing-Ring nur gering ist (Wetterschutz, 
Wind, Steigung) und die ebenerdige Querung in jedem Fall von der Mehrzahl 
der Radfahrer bevorzugt wird. 
14. Der im Verkehrsentwicklungsplan fest gelegte Straßenbahnanschluss des Ost-
bahnhofs ist nicht berücksichtigt. 
14. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Gegenüber dem Status Quo findet keinerlei Verschlechterung der Aus-
gangslage für diese Option statt. Baurechtlich wird eine Reaktivierung 
im Geltungsbereich durch die Darstellung von Verkehrsflächen beson-
derer Zweckbestimmung ermöglicht (Festsetzung 5.2.1). Erforderlich ist 
die Detailplanung, um im baurechtlichen Rahmen alle Funktionen und 
Anbindungen auf der Fläche vor dem Ostbahnhof aufeinander 
abzustimmen. Aber ob und wann eine Reaktivierung erfolgt, kann nicht 
im Rahmen dieses B-Planverfahrens entschieden werden. 
15. Die Schienentrasse nach Rossdorf, die entsprechend einschlägiger Beschlüsse 
freizuhalten ist, ist nicht berücksichtigt. 
15. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Räumlich und baurechtlich bleiben alle Vorraussetzungen wie im Status 
Quo erfüllt. Die konkrete Festsetzung einer Freihaltetrasse ist zudem 
ohne eine entsprechende technische Planung nicht möglich. 
16. Die Verkehrsflächen für die Herstellung der ÖPNV-Verknüpfung am Ostbahnhof 
sind nicht in ihrer Funktion aufgeführt und dargestellt. Die Zugänglichkeit für 
den nicht schienengebundenen ÖPNV zum Verknüpfungspunk am Ostbahnhof 
ist in ihrer Funktion nicht ausgeführt und nicht dargestellt. 
 
16. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Die differenzierte Darstellung der ÖPNV-Verknüpfung ist baurechtlich 
nicht relevant. Für den B-Plan Entwurf werden nach gutachterlicher Prü-
fung und Abstimmung u.a. mit der DADINA durch geeignete die Flä-
chen- und Nutzungsaufteilung die Voraussetzungen für eine optimale 
Verknüpfung geschaffen. Die Konkretisierung im baurechtlich vorgege-
benen Rahmen erfolgt dann in einer gesonderten Studie. 
17. Die Auswirkungen durch den Wegfall de r Einfädelung der Schnellbusspur (s. 
Pkt.6) sind im B-Plan in ihrer Auswirkung nicht berücksichtigt 
17. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Schnellbusspur liegt nicht im Geltungsbereich des B-Planes und ist 
nicht Bestandteil dieses Verfahrens.  
 
18. Bei einem Gesamtbedarf für die Maßnahm e von 13,57 ha werden mit 5,16 ha 
mehr als ein Drittel der Flächen für die Deponierung eines Teils des Aushubs 
verwendet und überwiegend auch beeinträ chtigt. Aufschüttungen sind aus na-
turschutzfachlicher Sicht in keiner Weise zulässig und akzeptabel, falls hierdurch 
Bereiche in ihrer Wertigkeit degradie rt (Degradierung der Böden) werden ohne 
von der eigentlichen Trasse betroffen zu sein. Die völlig untaugliche Qualität der 
aufgebrachten Böden (in Darmstadt möglicherweise / gerne auch noch mit 
„Orgabo“ vermischt), lässt sich im Be reich der Straßenbahntrasse westlich der 
Eissporthalle bereits besichtigen. Teilweise sind auch wertvolle Biotopflächen mit 
Alt(baum)beständen betroffen, die in der Form nicht ersetzbar sind. Eine Gelän-
demodellierung muss dann als (illegale ) Entsorgung verstanden werden. Vor 
dem Hintergrund des nicht erreichten Ausgleichs im Geltungsbereich des B-
Planes ist diese Vorgehensweise inakz eptabel. Unter Berücksichtigung der Wer-
tigkeit der Biotope müssen die Deponieflächen reduziert werden, um einen 
18. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Mit Aufnahme der für Aufschüttungen / Geländemodellierungen vorge-
sehenen Flächen in den Geltungsbereich wird über deren Zulässigkeit 
auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bauleit-
verfahren entschieden.  
Unvermeidbare Eingriffe in ältere Strukturen erfolgen nahezu aus-
schließlich durch den Tunnelbau selbst und in Teilabschnitten aufgrund 
der erforderlichen Überdeckung / Modellierung des herausragenden 
Tunneldachs sowie für die unverzichtbaren Baustelleeinrichtungsflä-
chen. Verbleibt hier ein Eingriff ist er in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz-
Bilanz erfasst und wird ausgeglichen.  
Die Aufschüttungen / Geländemodellierungen erfolgen u.a. über der 
rückgebauten Arheilger Straße und auch sonst weitestgehend dort, wo 
keine nennenswerten Vegetationsstrukturen bzw. nur Neuanlagen be-

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 22 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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 Ausgleich im Geltungsbereich des B-Plans zu erreichen.  
 
 
Dies betrifft insbesondere die Festsetzungen: 
Ziffer 4.2 (Erhöhung der Kleingartenanlage bis 3 m),  
 
 
 
 
 
Ziffer 4.3 (Erhöhung im Bereich Karlshof bis 3 m) und  
 
 
 
 
 
Ziffer 4.5 (Liegewiese bis zu 1,5 m).  
Bei letzterer ist im übrigen anscheine nd nicht nur die Liegewiese betroffen son-
dern scheinbar auch die benachbarte Br achfläche, direkt angrenzend an den 
nordöstlichen Maschenteich. Diese Fläche ist eine wichtige Abstandsfläche zu 
der Fauna und Flora, die sich zwischenzeitlich im Teich eingestellt hat.  
 
 
 
Weitere Auffüllflächen im Norden am Tunnelausgang sind in ihrer zulässigen 
Höhe nicht dargestellt und somit nicht au sreichend eindeutig gefasst. Auch für 
diese Flächen gilt, dass Degradation (allein 60 Altbäume und unzählige Sträu-
cher müssen der Auffüllung / Entsorgung von Erdaushub weichen) nicht akzep-
tabel ist. 
troffen sind, so dass fast überall eine schnelle Wiederherstellung des 
Status Quo und damit ein Ausgleich gewährleistet ist (vgl. Bestandsplan 
und Maßnahmenplan des Grünordnungsplans).  
 
Im Bereich der Kleingartenanlage befinden sich keine sensiblen Biotop-
flächen. Es dominieren Nutzgärten. Nach dem Tunnelbau ist daher dort 
eine Geländemodellierung und Gestaltung vorgesehen, die zum einen 
Deponiefläche andernorts einspart und zum anderen das Areal insge-
samt aufwertet (Durchwegung, Grünflächen, Ausgleichsflächen).  
 
Die Erhöhung erfolgt nur südlich der Oetinger Villa zur Erdüberdeckung 
des Tunnels. Gegenüber der ursprünglichen Planung liegt der Tunnel 
nun tiefer und zur Überdeckung mit ausreichend Erdreich ist eine Über-
höhung von 1-2 m ausreichend. Entsprechend geringer ist auch der 
Platzbedarf für die Modellierung des Geländes und der Wege. 
 
Die Erhöhung erfolgt zur Erdüberdeckung des herausragenden Tunnels 
im Nordteil der Liegewiese. Zur Wiederherstellung der Liegewiese ist ei-
ne entsprechende Geländemodellierung notwendig. Es bleibt eine aus-
reichende Abstandsfläche zum Maschenteich erhalten. Da der Tunnel 
gegenüber dem Vorentwurf tiefer liegt, kann zur Geländemodellierung 
auf eine Inanspruchnahme der Brachfläche verzichtet werden. Gleich-
wohl ist eine Wiederherstellung dennoch unproblematisch.  
 
Es handelt sich um die Flächen nördlich und südlich des geplanten Tun-
nelausgangs, die jeweils die rückgebauten Abschnitte der Arheilger 
Straße überplanen. Die Bäume sind überwiegend Neuanlagen entlang 
der Straßen und Wege.  
Die Fläche auf der Südseite westlich der Straßenbahnlinie über der alten 
Arheilger Straße wird während der Bauphase als Baustelleneinrich-
tungsfläche benötigt. Die Auffüllung ist im Zusammenhang mit den be-
reits vorhandenen Auffüllungen als gestalterische Ergänzung zu sehen. 
Die Überhöhung wird in Anlehnung an den benachbarten Lärmschutz-
wall und dessen erforderliche Höhe auf 4,5 m begrenzt.  
Bei der Auffüllfläche auf der Südseite der NOU am Tunnelportal handelt 
es sich um einen erforderlichen Lärmschutzwall, dessen notwendige 
Höhe im aktuellen Lärmgutachten mit 4,5 m konkretisiert wurde.  
Auf der Nordseite soll durch die Auffüllung lediglich die Böschung des 
Aussichtsberges über die rückgebaute Arheilgerstraße verlängert wer-
den. Dies wird in die Festsetzungen aufgenommen werden.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 23 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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19. Die Ausweisung des Gewerbegebietes ergibt sich in keiner Weise aus Ziffer 1 
Anlass, Ziel und Zweck der Planung und stellt ein deutlich eigenständiges Ent-
wicklungsziel dar, dass derzeit in keine r Weise ausreichend begründet ist. Eine 
qualifizierte Begründung zur Einrichtung / Notwendigkeit des Gewerbegebietes 
wird im vorhandenen B-Plan-Entwurf nicht geliefert.  
 
 
Aus der Sicht des BUND spricht eine Vielzahl von Gründen gegen diese Maß-
nahme, da hierdurch zusätzliche Fläche n versiegelt werden und eine vollständi-
ge Kompensation der Einwirkungen auf das Klima fehlt, ohne dass hierfür tat-
sächlicher Bedarf bestünde. Bekanntermaße n sind in der Weststadt Darmstadt 
(beginnend westlich des Kasino-Rings) au sreichend Flächen für gewerbliche 
Nutzungen bereits ausgewiesen, ohne dass es derzeit zu Versorgungsengpässen 
kommt. Die Degradierung und Versiegelung dieser wertvollen Flächen mit typi-
schen Vorkommen von Igel, Buntspecht und anderen geschützten Arten zu ei-
nem Gewerbegebiet wird vom BUND entschieden abgelehnt.  
  
19. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Ziel des B-Plans ist es auch „die städtebauliche und grünordnerische Si-
tuation entlang des gesamten Trassenverlaufs zu ordnen, weiterzuent-
wickeln und nach Möglichkeit zu verbessern“ (S. 2 der Begründung). In 
Kapitel 5.3.2 (S.46) wird erläutert, warum die Ausweisung des Gewer-
begebietes sinnvoll ist. Dies wird für den Entwurf in Kapitel 1 vorgezo-
gen und ergänzt. 
Die Ausweisung eines Baugebietes auch östlich der Marburger Straße 
ist städtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. Zum einen ist eine nur ein-
seitig genutzte Erschließungsstraße (die Marburger Straße) uneffizient 
und zum anderen sind die Grundstücke im künftigen Baugebiet teilwei-
se bereits bebaut oder dienen als Lageplatz und sowohl die Raumord-
nung wie auch das BauGB fordern Innenentwicklung vor Außenent-
wicklung. Die Beibehaltung der Ausweisung im alten Bebauungsplan als 
Erweiterungsfläche für den Bürgerpark ist nicht sinnvoll, da unrealis-
tisch. (Private Grundstückseigentümer).  
Die Festsetzung als Gewerbegebiet erfolgt nur, weil die Stadt die be-
stehenden Nachbarnutzungen (Gewerbe und Straße) berücksichtigen 
muss und ein sensibles Wohngebiet gar nicht festsetzen kann. Gleich-
wohl ist aber kein klassisches Gewerbegebiet geplant. Mit einer GRZ 
von 0,6 statt 0,8 wird durch eine weniger dichte Bebauung die Nach-
barschaft zum Bürgerpark bzw. die Randlage berücksichtigt.  
Ergänzend ist für den Entwurf die Tiefe der Baufenster entlang der 
Marburger Straße reduziert worden, so dass neben der Eingrünung des 
gesamten Gebietes auch die Gärten der Baugrundstücke zum Bürger-
park hin orientiert sind. 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden entsprechend der Eingriffs-
regelung ausgeglichen bzw. kompensiert.  
 
20. Der Anschluss der Marburger Straße au f der Höhe des Schreberweges an den 
Martin-Luther-King-Ring / NOU ergibt sich in keiner Weise aus Ziffer 1 Anlass, 
Ziel und Zweck der Planung und stellt ei n deutlich eigenständiges Entwicklungs-
ziel dar, dass derzeit in keiner Weise ausreichend begründet ist. Aus der Sicht 
des BUND spricht eine Reihe von Gründe n gegen diese Maßnahme, da hier-
durch die Verkehrsabwicklung im Kreuzungsbereich unnötig kompliziert wird 
und zusätzliche Flächenversiegelungen erforderlich werden.  
Zudem werden die unmittelbar angren zenden Behindertenwerkstätten aus ei-
ner Lage am Ende einer Sackgasse in eine stark exponierte Verkehrslage kata-
pultiert, die die eigenständige Beweg lichkeit der dort tätigen Behinderten ggf. 
gefährden kann. 
20. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Selbstverständlich muss durch den Wegfall der Anbindung der Arheilger 
Straße an den Martin-Luther-King-Ring, wodurch auch die Marburger-
straße an den Martin-Luther-King-Ring angeschlossen war, ein Ersatz 
geschaffen werden. Der hierfür erforderliche Kreuzungsbereich ist 
Standard und nicht kompliziert. Durch den Rückbau der Arheilger Stra-
ße entstehen für deren Ersatz keine neuen Versiegelungsflächen.  
Die Annahme ist unbegründet, da weder beengte noch unübersichtli-
che Verhältnisse herrschen oder entstehen.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 24 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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21. Die Bestandsbeschreibung im Umweltberi cht erfolgt „basierend auf der UVS, 
den aktuellen Erhebungen und den einzelnen Fachgutachten.“  
Entsprechend dem Literatur- und Quellenv erzeichnis sind naturschutzfachlich 
ausschließlich die UVS aus dem Jahr e 1990 (mit Datenbestand 1989 und älter) 
sowie das Fledermausgutachten aus dem Jahr 1995 zu Rate gezogen worden. 
Damit wird der zwischenzeitlich einge tretenen Entwicklung der Flächen (die 
Gutachten sind mindestens 10 Jahre alt, zu m Teil sind inzwischen seit den Erhe-
bungen mehr als 18 Jahre vergangen) in keiner Weise genüge getan.  
 
Den bereits im Scoping-Termin erwähnten Punkten 
- Fledermausbeobachtung im Bereich der Oetinger Villa, 
- Baumbestand und zugehörige Flora / Fauna Karlshof / Oetinger Villa / Molken-
bach, 
- Flora / Fauna im Bahnböschungsbewuchs  
- Flora / Fauna in Feuchtgebiet Bürgerpark  
- Allee Spessartring (südlich Dieburger Straße) 
- Altbestände und Verbuschungsbereiche am Nordende der NOU  
wurde somit nicht mit entsprechender Sorgfalt nachgegangen. 
Aufgrund der wichtigen Wirkung der o.g. Biotope als Trittsteinbiotope mit ent-
sprechender Rückzugs- und Vernetzungsfunktion sind qualifizierte, ausgewählte 
faunistische Untersuchungen (z.B. ornit hologische Bestandserhebungen, Erhe-
bungen der Säugetiere und Untersuchungen auf Reptilien) durchzuführen. Be-
reits ohne qualifizierte Erhebung konnten im Gebiet ohne weiteres: Maulwurf, 
Iltis, Igel Grünspecht, Turmfalke und Graureiher ausgemacht werden, so dass 
auch von stärker gefährdeten Arten ausgegangen werden kann. 
 
 
 
 
 
Auf der Grundlage dieser Untersuchungen sind vor allem die nicht unmittelbar 
für das Bauwerk selbst erforderlichen Ei ngriffe zu minimieren (vor allem hin-
sichtlich der Deponierungsflächen von Bodenaushub sowie die Festsetzung des 
(völlig überflüssigen) Gewerbegebietes).  
Weiterhin sollte auf dieser Basis ein K onzept für eine möglichst kurzfristige 
Wiederherstellung der Trittsteinbiotope  mit ihren Rückzugs- und Vernetzungs-
funktionen erstellt werden. 
21. Der Anregung wird nicht gefolgt.  
Korrekt heißt es: „Basierend auf der UVS, den aktuellen Erhebungen 
und den einzelnen Fachgutachten können Bestand und Einwirkungsbe-
reich wie folgt beschrieben und bewertet werden (ausführlich im Land-
schaftsplan).“ Damit ist klargestellt, dass Grundlage des B-Planes mit 
seinem Umweltbericht der aktuelle Landschaftsplan ist, der parallel er-
stellt und in das Verfahren gegeben wurde. 
 
 
Im Protokoll zum Scoping-Termin welches auch dem BUND zugegangen 
ist, findet sich kein Verweise auf diese Auflistung des BUND. 
Das damals angesprochene Fledermausgutachten ist beauftragt wor-
den, liegt zwischenzeitlich vor und die Ergebnisse werden in die Ent-
wurfsplanung einfließen. 
Der Landschaftsplan wurde entsprechend den rechtlichen Vorgaben in 
Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erstellt. 
Nach der aktuellen Bestandskartierung einschließlich einer Einzelbaum-
erfassung bestand fachlich Einigkeit darüber, dass weitergehende De-
tailuntersuchungen keine für die Abwägungsentscheidung erforderli-
chen neuen Erkenntnisse bringen würden (Ausnahmen: Fledermäuse) 
und auch im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht gerecht-
fertigt sind. Über die kartierten Biotopflächen und Einzelbäume kann 
bereits hinreichend sicher auf weitgehend geringe Beeinträchtigungen 
der Fauna und Flora geschlossen werden (Ausnahmen: Fledermäuse am 
alten Baumbestand im Bereich der Oetinger Villa). Zudem bleiben im 
vorliegenden Fall viele Beeinträchtigungen weitgehend auf die Bauzeit 
beschränkt bzw. lassen sich durch das im Zieleplan des Landschafts-
plans dargelegte Konzept weitgehend ausgleichen oder kompensieren.  
 
Alle Eingriffe wurden entsprechend dem Planungsstand minimiert und 
werden auch im weiteren Verfahren entsprechend den rechtlichen Vor-
gaben soweit wie möglich minimiert (vgl. auch Pkt. 18 und 19). 
 
Die gesamte Bauabwicklung wird auch aus anderen Gründen hinsicht-
lich einer möglichst kurzfristigen Wiederherstellung des Status Quo op-
timiert werden.  
 
22. Es stehen zwei nicht mehr benötigte Fa hrspuren der Arheilger Straße für den 
Rückbau zur Verfügung, die nur äußerst sporadisch zu Parkzwecken genutzt 
werden. 
22. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Arheilger Straße wird soweit wie möglich zurückgebaut. 
Im Entwurf des B-Plans wird nun zusätzlich noch die Anbindung der Eis-

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 25 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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sporthalle über die Arheilger Straße rückgebaut. Da sie ausschließlich 
der Versorgung und nicht für Besucher dient, kann und soll die Anbin-
dung über den Parkplatz am Nordbad erfolgen. Lediglich ein Teil des  2. 
Fahrstreifens soll als Spielanlage / Scateranlage erhalten bleiben.  
Die vorhandenen Parkplatzreserven sind für die Veranstaltungen auf 
dem Messplatz unverzichtbar. Sie werden für den Entwurf aber an die 
verbleibende Straße gelegt, sodass auch noch die Zufahrt / Fahrgasse 
eingespart werden kann. 
23. Für die Maßnahmen am Molkenbach wird  ein eigenständiges wasserrechtliches 
Verfahren für erforderlich gehalten.  
 
 
 
Im wasserrechtlichen Verfahren wäre zu prüfen, inwiefern eine mögliche Rena-
turierung als Pflichtaufgabe nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu werten ist 
oder als Ausgleichsmaßnahme bewertet werden kann. 
 
 
 
Auch am Molkenbach sind wie am Darmbach und Meiereibach Freilegungen 
nicht ausgeschlossen und sollten durch die Maßnahmen nicht grundsätzlich ver-
hindert werden. 
23. Der Anregung wird gefolgt. 
Dies steht auch so in der Begründung des B-Plans. 
Für die geplante Teilrenaturierung des Molkenbachs im Bereich der Villa 
wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens die wasser-
rechtliche Genehmigung eingeholt. 
Aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie lassen sich keine unmittelbaren 
Handlungsverpflichtungen für einzelne Gewässerabschnitte ableiten. 
Alle im Zuge dieser Planung vorgesehenen „Verbesserungsmaßnah-
men“ am oder für den Molkenbach sind als Ausgleichs- bzw. Kompen-
sationsmaßnahmen bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zu berücksichti-
gen. 
 
Aus der Verlängerung des Straßentunnels im Norden folgt im Bereich 
der Oetinger Villa eine Tieferlegung, so dass für den Entwurf die Öff-
nung und Neuanlage des Molkenbachs bis zur Kranichsteiner Straße 
baurechtlich gesichert werden kann.  
 
24. Die Aussagen zur Beeinträchtigung des Grundwassers sind für eine Beurteilung 
nicht ausreichend. Der BUND fordert ein qualifiziertes Grundwasser-Monitoring 
mit den folgenden Zielen: 
¾ Einrichtung des Monitoring-Netzes vo r Beginn der Baumaßnahme um den 
Ausgangszustand aufzunehmen (Beweissicherung). 
 
 
¾ Festlegung von Eingriffswerten und entsprechenden Maßnahmen zum 
Schutz  
- der Vegetation 
 
 
 
- der Grundwasserqualität (Ver meidung von Verschleppung von 
Grundwasserverunreinigung aus dem Bereich der Tongruben) 
 
24. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
 
 
Seit Ende 2003 werden bereits regelmäßige Grundwasserbeobachtun-
gen aufgezeichnet. Die Messungen werden ausgewertet und die Gut-
achten wurden entsprechend ergänzt und die Beobachtungen werden 
fortgeführt. 
 
 
- Im Gutachten von ARCADIS ist dargelegt, dass aufgrund der Grund-
wassersituation einerseits und der Art des Verbaus bzw. der späteren 
Unterdükerung andererseits Schädigungen der Vegetation ausge-
schlossen sind. 
- Die Ergebnisse des Gutachtens von ARCADIS sind in der Begründung 
(Kap. 3.2.6, S.24) und im Umweltbericht (Kap. B 2.3.4; S. 75) darge-
legt. Die festgestellten Altflächen / Verunreinigungen haben keine

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 26 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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- der benachbarten Teiche 
weiteren Auswirkungen auf die bauliche Nutzung durch ein Tunnel-
bauwerk als ein in sich abgeschlossenes wasserdichtes Bauwerk. Im 
Gutachten zu möglichen Altlasten von ARCADIS ist dargelegt, welche 
Maßnahmen zur weiteren Erkundung des Verschmutzungsrisikos im 
Geltungsbereich oder durch die Maßnahme erforderlich sind. Diese 
Erkundungsmaßnahmen wurden eingeleitet.  
- Durch die oben beschriebene Vorgehensweise werden auch die be-
nachbarten Teiche vor indirekten Auswirkungen geschützt.  
25. Grundsätzlich ist ein räumlich naher Ausgle ich erforderlich, da bereits zu viele 
Eingriffe ohne räumlich nahen Ausgleich erfolgen und allein auf den juristischen 
Begriff der Ersatzmaßnahme verwiesen wird.  
25. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen ja bereits bei der 
Wiederherstellung und Verbesserung am Ort des Eingriffs. Dass den-
noch kein vollständiger Ausgleich möglich ist, liegt daran, dass in der 
unmittelbaren Umgebung nicht ausreichend aufwertbare Flächen zur 
Verfügung stehen. Rechtlich sind Ausgleich und Ersatz nicht an den 
Eingriffsort gebunden. Angestrebt werden aber Maßnahmen, die im 
ökologisch-funktionalen Zusammenhang geeignet sind die Beeinträch-
tigungen der Funktions- und Leistungsfähigkeit des betroffenen Natur-
haushalts auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensie-
ren.  
 
26. Insgesamt ergibt sich ein erhebliches Potential die Ausgleichsbilanz im Gel-
tungsbereich zu verbessern, indem: 
- Auf das (nicht ausreichend begründete ) Gewerbegebiet verzichtet wird 
- Die Deponierungsflächen reduziert werden 
 
- Der Flächenverbrauch / Biotopverbrauch im Bereich des Anschlusses an den M-
L-K-Ring optimiert wird auch unter dem Gesichtspunkt der Werthaltigkeit der 
Flächen 
26. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
 
- s. Pkt. 19 
- Die reinen Deponierungsflächen liegen nur dort wo keine oder leicht 
ausgleichbare Beeinträchtigungen entstehen. 
- Die technischen Zwangspunkte und die zu erfüllende Funktionsfähig-
keit erlauben keine weitere Optimierung  
 
 
HSE Technik GmbH & Co KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 
Schreiben vom 02.08.2005 
 16.  
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber in de n Sparten Strom, Gas und Wasser. Im Gel-
tungsbereich befinden sich zahlreiche Mittelspannungs-, Niederspannungs-, Stra-
ßenbeleuchtungs- und Fernmeldekabel, die von der geplanten Trasse gekreuzt wer-
den und im Rahmen des geplanten Straßenba us berücksichtigt werden müssen. Die 
trifft auch auf die Sparten Gas und Wasser zu. Unterrichten Sie uns bitte auch über 
den weiteren Verlauf der Planungen. 
Kenntnisnahme 
Die Anregung betrifft bereits die nachfolgende Bauausführung. Es wird eine 
frühzeitige Abstimmung über alle erforderlichen Maßnahmen erfolgen. 
Auch über den weiteren Verlauf der Planung wird unterrichtet.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 27 
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Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
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Nachbargemeinden  
 
Stadt Weiterstadt,  Technische Verwaltung, Stadt We iterstadt, Riedbahnstraße 6, 
64320 Weiterstadt 
Schreiben vom 22.08.2005 
 17.  
Es wird der Hinweis gegeben, dass im we itere Verfahren die verkehrlichen Auswir-
kungen im Zuge der Verbesserung der A nbindung an die A 5 (Anschlussstelle Wei-
terstadt) auch für das Straßennetz im Be reich der Stadt Weiterstadt differenzierte 
darzulegen sind. Dies auch im Zusamme nhang mit der von der Stadt Weiterstadt 
seit Jahren geforderten Weiterführung de r B 3 neu im Bereich südwestlich der 
Gräfenhäuser Straße. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Der Verkehrsuntersuchung zur Nordostumgehung liegt in den Planfällen für 
2015 das Straßennetz mit der komplettierten B3-Umgehung zu Grunde, da 
diese zum indisponiblen Bedarf zu zählen ist. Ferner ist die Differenzierung 
der Verkehrsuntersuchung mit dem ASV Darmstadt als Straßenbaulastträger 
der im Stadtgebiet Weiterstadt gelegenen Bundes- und Landesstraßen ab-
gestimmt. Insofern besteht kein Anlass, im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens die Verkehrssituation differenzierter zu beleuchten als bisher ge-
schehen.  
Tatsache ist aber auch, dass im angesprochenen Teil-Straßennetz in den 
kommenden Jahren eine Reihe verkehrlicher und strukturbedingter Verän-
derungen zu erwarten sind, deren Effekte einander überlagern und die 
mutmaßlich auch zu Anpassungen der Infrastruktur führen können. Die 
damit einher gehenden Fragen werden jenseits der Planung der Nordost-
umgehung von den betroffenen Straßenbaulastträgern zu klären  
 
Ämter  
 
Denkmalschutzbehörde, Stadtverwaltung Darmstadt  
Schreiben vom 30.08.2005 
 18.  
Die neue Brücke in Verlängerung des Olbr ichweges würde die Nordansicht der his-
torischen Seiterswegbrücke verstellen. Zwei  Brücken in unmittelbarer Nähe sind 
nicht nur städtebaulich unverständlich, sondern auch hinsichtlich des Kostenaspek-
tes unwirtschaftlich. Eine abschließe nde Prüfung der Genehmigungsfähigkeit kann 
nur bei Vorliegen geeigneter Unterlagen erfolgen. 
Kenntnisnahme  
Die konkrete Brückendarstellung wird durch ein Symbol ersetzt, welches auf 
die Kulturachse „Rosenhöhe-Mathildenhöhe“ hinweist, die unter Berück-
sichtigung der denkmalgeschützten Seiterswegbrücke ggf. durch eine Fuß-
gängerbrücke aufgegriffen werden soll. 
 
Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Stadtverwaltung Darmstadt  
Schreiben vom 29.07.2005 
 19.  
Die geplanten Notausstiege aus dem T unnelbereich müssen über Feuerwehrstraßen 
nach DIN 14090 zu erreichen sein. An de n Notausstiegen sind ausreichend große 
Feuerwehraufstell- und -bewegungsflächen nach DIN 14090 vorzusehen. 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
Die Anregung betrifft die Ausführungsplanung. Ein abgestimmtes Sicher-
heitskonzept liegt aber zwischenzeitlich bereits vor. 
Im Bebauungsplan werden die Notausstiege dargestellt.  
Die Aufstellflächen werden im B-Plan basierend auf dem Sicherheitskonzept 
durch Symbol gekennzeichnet. Im Erläuterungsbericht erfolgt der Hinweis,

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 28 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
 dass bei der DIN-gerechten Herstellung zunächst vorhandene Flächen in der 
Nachbarschaft genutzt werden und dass die neuen Flächen nicht versiegelt 
sowie grüngestalterisch eingebunden werden.  
 
Vermessungsamt, Stadtverwaltung Darmstadt  
Schreiben vom 28.07.2005 
 20.  
Redaktionelle und plangraphische Hinweise 
 
Kenntnisnahme 
Redaktionelle und plangraphische Fehler werden korrigiert. 
Im ausgelegten Originalplan sind kaum Graphikfehler enthalten. Diese ent-
standen bei der Umwandlung in das pdf-Format und sind bei komplexen 
Dateien bislang leider nicht mit Sicherheit auszuschließen. 
 
Grünflächen- und Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde,  
Stadtverwaltung Darmstadt  
Schreiben vom 17.08.2005 
 
1. Im Bereich des Spessartrings sollte zwec ks Erhalts der Seiterswegbrücke eine 
Spundwand so gesetzt werden, dass die Bäume oberhalb am Seitersweg nicht 
tangiert werden 
 
1. Kenntnisnahme  
Die Seiterswegbrücke bleibt erhalten. 
Mit den Bäumen oberhalb sind vermutlich die Bäume am Spessartring 
gemeint. Dort können nicht alle Bäume erhalten bleiben, da der Eingriff 
in die denkmalgeschützte Seiterswegbrücke durch eine westliche Um-
fahrung vermieden werden soll. Der Eingriff wird aber minimiert, indem 
die Bauarbeiten von der Bahnseite erfolgen.  
2. Jede neue Wegeführung im Bürgerpark be deutet einen Eingriff in die vorhan-
dene Vegetation und ist unter dem Gesi chtspunkt der Eingriffsminimierung zu 
prüfen.  
Eine neue Wegeführung um den See im Nordpark zwecks Öffnung des Zugangs 
zu dem See (und so der Naturschutzbeira t als reine Gestaltungsidee) wird als 
neuer Eingriff abgelehnt.  
 
 
 
Eine Verstärkung der Grünverbindung mit einheimischen Gehölzen und Bü-
schen wird für dringend notwendig erachtet.  
 
2. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Die neuen Wegeführungen folgen weitgehend dem Eingriffsbereich der 
Trasse, so dass keine nennenswerten zusätzlichen Eingriffe erfolgen. 
Der Bürgerpark ist auch Erholungsraum und sollte unter Berücksichtig 
seiner ökologischen Sensibilitäten als solcher auch erschlossen sein. Zu-
dem ist der Weg für den Lückenschluss in der angestrebten Nord-Süd-
Wegeverbindung unverzichtbar und dient zur Vervollständigung des 
Radwegenetzes. Eine Zugangsmöglichkeit zum See ist nicht vorgesehen 
und der Weg hält ausreichend Abstand zum See und den randlichen 
Biotopflächen. 
Pflanzflächen für einheimische Gehölze und Büsche sind im Bürgerpark 
vorgesehen. Gleichwohl sollen auch ausreichend (blick-)offene Flächen 
erhalten bleiben.  
21.  
3. Der Bereich nordwestlich der TSG-Halle  ist ein Vogelschutzgehölz und sollte 
nicht durch eine neue Fußwegeverbindung gequert werden. 
 
3. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Querung ist zur Optimierung der Wegverbindung sinnvoll und wird 
durch den Rückbau des alten Weges im Gehölz sowie die unverzügliche 
Neubepflanzung der neuen Wegeböschung teilweise kompensiert. Der 
geringer werdende Gehölzanteil muss und wird ausgeglichen. Hinsicht-

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 29 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
lich der Bedeutung ist dabei aber auch zu berücksichtigen, dass es zwi-
schen der TSG-Halle und einer verkehrsreichen Straße liegt. 
4. Angesichts der eindeutigen Regelung de s Hessischen Wassergesetzes, wonach 
Bachwasser nicht der Kanalisation zugeführt werden darf, können wir der Zulei-
tung des Molkenbachs in einen Kanal nicht zustimmen.  
Es sollte überlegt werden, das Wasser de m natürlichen Wasserkreislauf direkt 
zuzuführen. Entweder indem es einem See im Bürgerpark zugeleitet wird oder 
indem es zur Versickerung gebracht wird , was im Sinne des Hess. Wassergeset-
zes wesentlich ökologischer ist. 
4. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Dass der Molkenbach ab dieser Stelle verrohrt ist, ist Status Quo und 
nicht durch das Vorhaben verursacht. 
Die Versickerung des Bachlaufs ist nicht gewollt, da auch rechtlich zwei-
felhaft.  
Der B-Plan hat die Vorschläge des LP und des GOP zur Renaturierung 
dieses Teils des Molkenbachs aufgegriffen. Zu diesem Zweck wurde der 
Geltungsbereich sogar bachaufwärts bis zum Alfred-Messel Weg ver-
größert. Der B-Plan schafft hier aber nur den entsprechenden baurecht-
lichen Rahmen. Vorgesehen ist ein weiterführendes Plankonzept für 
den gesamten Bereich. 
Aus der Verlängerung des Straßentunnels im Norden folgt im Bereich 
der Oetinger Villa eine Tieferlegung, so dass für den Entwurf sogar die 
Öffnung und Neuanlage des Molkenbachs bis zur Kranichsteiner Straße 
baurechtlich gesichert werden kann. 
5. Der Naturschutzbeirat fordert, dass angesi chts des Eingriffs auch eine Entlas-
tung der innerstädtischen Straßen im Bauleitplanverfahren festgeschrieben 
werden sollte. 
 
5. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die prognostizierte Entlastung der innerstädtischen Straßen war Auslö-
ser und ist Begründung bzw. Rechtfertigung für den B-Plan. Die prog-
nostizierte positive Auswirkung wurde durch eine aktuelle Verkehrs-
prognose nochmals bestätigt. Der Abschluss der Planung ist Vorausset-
zung für weitere Maßnahmen, die aber förmlich in diesem Verfahren 
festgeschrieben werden können. Sie müssen zuvor ebenfalls einen ei-
genen Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsprozess durchlau-
fen. Hier sind qualifizierte eigenständige Planungen erforderlich. Im 
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Darmstadt (VEP) sind konkrete 
Konzepte für eine Umgestaltung des Hauptstraßennetzes in der Innen-
stadt benannt. 
 
6. Der Naturschutzbeirat führt aus, da ss Geländemodellierungen auf das notwen-
dige Maß zurückgenommen werden, um Erweiterungen des Eingriffs durch den 
Verlust von Büschen, Bäumen und Gehölzen als Lebensraum für Vögel und 
Kleinsäuger zu vermeiden.  
 
 
 
 
 
 
6. Der Anregung wird gefolgt. 
Dies war und ist bereits Planungsintention. 
Die Geländemodellierungen erfolgen weitestgehend dort, wo eine 
schnelle Wiederherstellung des Status Quo gewährleistet ist und keine 
nennenswerten Vegetationsstrukturen betroffen sind bzw. dort, wo für 
den Bau und die Überdeckung des Tunnels ohnehin ein Eingriff erfor-
derlich ist (u.a. Liegewiese, Kleingartenanlage, rückgebaute Wege und 
Straßen). Eine weitere Optimierung wird für die Entwurfsfassung erfol-
gen. Verbleibende Eingriffe sind geringfügig und ausgleichbar.

Stand: 21.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 30 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_TÖBs\aktuell\Behandlungsvorschläge_TÖB_Darlegung_21_12_05.doc 
Die Wegeführung um das Nordbad wird kr itisch gesehen und als neuer Eingriff 
abgelehnt. 
Der Bürgerpark ist auch Erholungsraum und sollte unter Berücksichtig 
seiner ökologischen Sensibilitäten als solcher auch erschlossen sein. Zu-
dem ist der Weg für den Lückenschluss in der angestrebten Nord-Süd-
Wegeverbindung unverzichtbar und dient zur Vervollständigung des 
Radwegenetzes. Eine Zugangsmöglichkeit zum See ist nicht vorgesehen 
und der Weg hält ausreichend Abstand zum See und den randlichen 
Biotopflächen. 
7. Der Naturschutzbeirat gibt zu bedenken, dass die Weiterführung der Straße pla-
nungsrechtlich nicht gelöst ist (u.a. Frankfurter Straße)  
7. Kenntnisnahme  
Der Bund wird das Vorhaben nur mitfinanzieren, wenn alle zur verkehr-
lichen Funktionserfüllung der NOU erforderlichen Baumaßnahmen an 
den Anschlussstrecken planungsrechtlich gesichert und im Einzelfall 
auch bereits in der Umsetzung sind.  
Insofern ist die Berücksichtigung und Abstimmung der sich wechselsei-
tig beeinflussenden Planungen auch Bestandteil der einzelnen Verfah-
rensschritte und Plankonkretisierungen. In die Begründung wird für den 
Entwurf ein Kapitel zu den Anschlussstrecken aufgenommen. 
8. Die Entlastung des Rhönrings wird im Naturschutzbeirat kritisch gesehen 8. Kenntnisnahme  
Die Entlastungen sind in der aktuellen Verkehrsprognose fachlich fun-
diert nachgewiesen 
9. Der Naturschutzbeirat regt an, im Rahmen des Ausgleichs an einen Rückbau der 
Landgraf-Georg-Straße mit entsprechenden stadtgestalterischen Maßnahmen 
wie Baumpflanzungen zu denken  
9. Kenntnisnahme  
Die Nordostumgehung ermöglicht eine umfeldgerechtere Gestaltung 
der Landgraf-Georg-Straße. Entsprechende Planungen werden rechtzei-
tig vor Bau der Nordostumgehung beginnen. Eine rechtliche Festset-
zung im Rahmen des Bebauungsplanes ist nicht möglich. 
10. Da die Ampelschaltung im Bereich Os tbahnhof zu bedeutenden Belastungen 
führt, bittet der Naturschutzbeirat zu  prüfen, ob im Rahmen der Wegeführung 
und Gestaltung im Bereich Ostbahnhof eine Brücke für Fußgänger in Betracht 
kommt. 
10. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Objektiv werden nach Verkehrssimulation durch eine Ampel keine Be-
lastungen im Verkehrsfluss verursacht. Eine Fußgängerbrücke steht ü-
berdies den Anforderungen an barrierefreie Wegeführungen und an die 
städtebauliche Einpassung entgegen. 
11. Der Naturschutzbeirat regt an, im Zu sammenhang mit dem Eingriff im Bereich 
der Oetinger Villa die dortige denkmalg eschützte Mauer komplett wieder her-
zustellen. 
11. Der Anregung wird gefolgt. 
Die Mauer soll  wieder hergestellt werden. 
 
 
12. Der Naturschutzbeirat bittet darum, ein ökologisches Bodenmanagement vor-
zunehmen, um je nach Materialzu sammensetzung die Entsorgung bzw. den 
Einbau sicherstellen zu können. 
12. Der Anregung wird gefolgt. 
Mit dem Bodenmanagement wurde bereits begonnen. 
Der aktuelle Stand wird in der Begründung zum Entwurf dargelegt wer-
den.

anlage 3

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Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 1 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Planungsschritte: 
Es fehlt ein Gesamtkonzept für den Verkehr in der Stadt.  
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) liegt in Darmstadt ein Gesamt-
konzept vor und wird Anfang 2006 zur politischen Beschlussfassung kom-
men. Der VEP steckt den Rahmen der verkehrlichen Entwicklung der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt ab und bei nhaltet in einem umfassenden, breit 
abgestimmten und integrierten Konzept die künftigen Maßnahmen für den 
Fußgänger-, Fahrrad-, Auto- und Wirtschaftsverkehr sowie für den Öffentli-
chen Personennahverkehr. Die Nordostumgehung ist unabdingbarer Be-
standteil dieses Gesamtkonzepts.  
1. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
89 
 
Die NOU ist keine echte Umgehung um die Stadt herum, sondern eine Trassenfüh-
rung durch die Wohn- und Kulturlandscha ft mit einem der besten Wohnviertel 
Darmstadts. Eine Umgehung mitten durch die Stadt ist eine Umleitung, mehr nicht. 
 
 
 
Warum wird keine wirkliche Umgehungspla nung vorgelegt? Eine wirkliche Umge-
hungsstraße wäre im Wesentlichen die Oberfeldtrasse.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der Begriff Nordostumgehung ist durch den Planungsprozess historisch ge-
wachsen. Er umfasste alle zur Entlas tung der Innenstadt diskutierten Tras-
senvarianten unabhängig davon, ob sie stadtnah oder stadtfern verliefen. 
Vor diesem Hintergrund wurde für den Bebauungsplan N 59 der Name 
„Nordostumgehung“ für die geplante Entlastungstrasse beibehalten.  
Die Prüfung möglicher Trassenvarianten ist als vorbereitender Schritt erfolgt. 
Basierend auf einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde auch die Öf-
fentlichkeit in die Variantendiskussi on einbezogen. Der fachlichen und poli-
tischen Entscheidung für die jetzige Bürgerpark-Trasse ging eine ausführli-
che öffentliche Diskussion voran, auf der die jetzige Beschlusslage fußt.  
2. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
9, 41, 42, 56, 62, 63, 65, 68, 75, 81, 89, 120, 134, 149, 152, 154 
 
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan sowie dessen offengelegte 3. Änderung 
weisen im Bereich zwischen der Mar burger Straße und der Arheilger Straße 
Grünfläche aus. Dies steht im Widerspruch zum im Bebauungsplan-Vorentwurf 
dargestellten Gewerbegebiet. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Dies steht auch so in der Begründung (Kap. 2.2.2). Es wird dort auch darge-
legt, dass der Flächennutzungsplan dies bezüglich angepasst werden muss. 
Dies wird gemeinsam mit weiteren Änderungen, die während des langwie-
rigen Flächennutzungsplanverfahrens au fgelaufen sind, in einem Ände-
rungsverfahren des Flächennutzungsplan s geschehen. Die Aufstellung des 
Bebauungsplanes erfolgt dann entsprechend § 8 (3) BauGB im Vorgriff auf 
das Teiländerungsverfahren des Fläche nnutzungsplans, da derzeit davon 
ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan aus dessen künftigen 
Darstellungen entwickelt sein wird. 
3. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
140

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 2 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Verfahrensschritte: 
 
Hinweis auf den Einsatz von Rechtsmitteln durch Bürger gegen die offene Variante 
und damit langwierige Verzögerung der gesamten Maßnahme.  
Kenntnisnahme 
Die offene Variante wird z. Zt. nicht weiterverfolgt. 
4. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
30, 46 
 
Betroffene Grundstückseigentümer wurden weder in die Planung einbezogen, noch 
direkt benachrichtigt. Den Betroffenen ist ein Mitspracherecht einzuräumen. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Wie die Öffentlichkeit im Rahmen de s baurechtlichen Verfahrens zu beteili-
gen ist, ist rechtlich geregelt. Die St adt hat alle rechtlichen Anforderungen 
für die erste Beteiligung der Öffentlich keit erfüllt (Frühzeitige Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch).  
Darüber hinaus hat die Stadt mit den tatsächlich direkt betroffenen Grund-
stückseigentümern und den Pächtern / Nutzern betroffener Grundstücke di-
rekte Gespräche geführt und auch Orts termine durchgeführt. Bei Ordn.-Nr. 
153 ist keine direkte Betroffenheit bekannt. 
5. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
34, 153 
 
Es wird deutlich, dass bei der Arbeit des Planungsgremiums keine entsprechenden 
Vertreter des Woogs- und Edelsteinviertels zugelassen waren. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Aussage ist falsch. Die Stadt hat mit dem Beirat „Nordostumgehung 
Darmstadt“ für die tangierten Instit utionen und die in Darmstadt vertrete-
nen Fraktionen eine Plattform geschaffe n, um Informationen zu vermitteln 
und Fragen zu erörtern.  
Neben der BI für den Ausbau der B 26 als Tunnel von Ostbahnhof bis Eis-
sporthalle und der BI Rhönring / Spessartring ist auch die BI Darmstadt-Ost 
für eine vernünftige Verkehrsplanung zugelassen worden, sobald sie ge-
gründet worden war.  
6. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
82 
 
Es werden Informationen über weitere Planungsschritte gewünscht. Der Anregung wird gefolgt. 
Der Begründung des Bebauungsplans wird für die Offenlage eine Tabelle 
zum Verfahrensablauf vorangestellt. 
7. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
102, 103

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 3 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Pläne und Verfahren sind nicht transparent und für betroffene Bürger nicht nach-
vollziehbar. Es gab keine ausreichenden Auskünfte der Mitarbeiter des Stadtpla-
nungsamtes zu Fristen, rechtlichem Sta nd des Verfahrens, Beeinträchtigungen auf 
dem Grundstück und für Bewohner. 
Es wird darum gebeten, die Unterlagen zugeschickt zu bekommen und auch an ein 
bevollmächtigtes Architekturbüro zu übersenden. 
Der Anregung wird nicht  
Für den Verfahrensstand der frühzeiti gen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 
Darlegung der Ziel und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen 
der Planung waren die ausgelegten Ordner mit der Begründung zum B-Plan 
und den Plänen im Maßstab 1:1.000 für eine sachgerechte Information der 
Bürger über die Ziele und Zwecke der Planung ausreichend. Der Kon-
kretheitsgrad entsprach dem Verfahrensstand. Die als nicht ausreichend 
monierten Auskünfte über Beeinträchtigungen konnten zu diesem Verfah-
rensstand nicht gegeben werden.  
Fristen und Verfahrensstand waren in de r Presse in der ortüblichen Be-
kanntmachung dargelegt.  
Ein Anspruch des einzelnen Bürgers auf Zusendung der Planunterlagen be-
steht nicht. Es ist vorgesehen, mit den betroffenen Grundstückseigentü-
mern auch nach Abschluss des Beba uungsplanverfahrens kontinuierlich in 
Kontakt zu bleiben und sie entsprechend dem Planungsfortschritt über die 
angesprochenen Fragen zu informieren. 
8. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
34 
 
9. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt sich  unter Punkt 4.4.3 mit den Auswirkun-
gen der Seveso-II-Richtlinie auf das Planvorhaben auseinander. Dies wird von der 
Merck KGaA grundsätzlich begrüßt. Allerd ings sind einige Punkte ergänzungsbe-
dürftig.  
Es wird dargelegt, dass der Betriebsbereich der Merck KGaA ca. 600 Meter zum 
Knotenpunkt Martin-Luther-King-Ring / NOU liegt. Weiterhin wird ausgeführt, dass 
die Seveso-II-Richtlinie und der § 50 BImSchG in Bezug auf Verkehrswege von der 
Störfallanlage nur einen Abstand „soweit wie möglich“ verlange. Daraus wird ge-
schlossen, dass vorliegend ein ausreichender Abstand zwischen dem Betriebsbereich 
und der Planung vorliege, da keine Planungs alternativen für die Straßenführung zur 
Verfügung stehen. 
Die Umverteilung und Zunahme des Straßenver kehrs wird sich zwangsläufig nicht 
nur in 600 Meter Entfernung, sprich im Pl angebiet des derzeit ausgelegten Bebau-
ungsplanes, zeigen, sondern unmittelbar am Carl-Schenk-Ring, also in ca. 200 Me-
ter Entfernung zum Werksgelände der Merck KGaA. Insofern ist die Abstandsfrage 
nach der Seveso-II-Richtlinie auch unter diesem Gesichtspunkt zu beachten. Der 
bloße Hinweis auf geringfügigere Abstandsanforderungen bei Verkehrswegen reicht 
nicht aus.  
Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt sich nicht mit der Frage auseinander, wie im 
Falle eines Störfalls dem Schutz der Ve rkehrsbeteiligten ausreichend Rechnung ge-
tragen wird. Es findet sich lediglich der Hinweis, dass Maßnahmen zum ausreichen-
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Das angesprochene Gutachten beschäfti gt sich mit der Situation bezogen 
auf die Anlagen der Firma Merck KGaA in Darmstadt. Es soll helfen, beste-
hende bzw. absehbare Abstandskonflik te korrekt einzuschätzen. Für die 
Nordostumgehung und das geplante Gewerbegebiete werden sich zwar 
fachliche Konkretisierungen aber kei ne grundsätzlich neuen Erkenntnisse 
zur Konfliktsituation ergeben. Aufg rund der schwer überschaubaren Zahl 
theoretisch vorstellbarer Störfälle is t derzeit nicht vorhersehbar, wann das 
Gutachten hier differenziertere Aussagen machen kann.  
Wie in der Anregung ausgeführt, sind in der Begründung des Bebauungs-
plans (Kap.4.4.3) die rechtlichen Zusammenhänge dargelegt worden. Aus 
der Tatsache, dass nach § 50 BImSchG die Auswirkungen von schweren Un-
fällen „soweit wie möglich“ vermieden werden sollen und dass auch die 
Seveso-II-Richtlinie zwischen wichti gen Verkehrswegen und relevanten Be-
trieben nur „soweit wie möglich“ angemessene Abstände fordert, wird a-
ber, anders als hier dargestellt, nich t geschlossen, dass ein ausreichender 
Abstand vorliege. Es wird allein gefo lgert, dass nach Rechtslage gerade 
auch in der hier vorliegenden Situation eine Abwägung zulässig ist.  
Richtig ist, dass neben den potenziellen Störfallbetrieben auch die Stadt sich 
bemühen muss, für einen eventuellen St örfall ausreichend Vorsorge zu tref-
fen, um im Rahmen der Abwägung ihrer Vorsorgeverpflichtung nachzu-

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 4 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
den Schutz der Bevölkerung im Geltungsbe reich des Bebauungsplans einseitig von 
der Merck KGaA getroffen werden müsse n. Abgesehen davon, dass der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Regelungskompetenz zur Anordnung von Maßnahmen 
bezüglich der Anlagen der Merck KGaA fehlt,  hat auch die Merck KGaA selbst nicht 
die Möglichkeit, auf den ruhenden und flie ßenden Verkehr Einfluss zu nehmen. Es 
fehlt daher im Entwurf des Bebauungsplanes ein Konzept, wie im Falle eines Störfal-
les der Verkehr rasch aus der Gefahrenz one geschafft werden kann und der Zufluss 
von weiterem Verkehr unterbunden werden kann.   
Nach Auffassung der Merck KGaA kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit 
noch nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass durch die Planung der erforderliche 
Abstand zum Betriebsbereich der Merck KG aA eingehalten wird, da die Ergebnisse 
des von der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragten Gutachtens zur Abstands-
ermittlung noch nicht vorliegen. Insofern regen wir an, das Gutachten in die Über-
arbeitung einzubeziehen.  
kommen. 
Da es unstrittig ist, dass im Straßennetz der Stadt und damit auch im Um-
kreis der Fa. Merck der Verkehr z ugenommen hat und auch weiter zuneh-
men wird, ist gerade im Hinblick auf eine schnelle Räumung bei einem Stör-
fall der Ausbau von Straßen(abschni tten) und die Beseitigung von Engpäs-
sen geboten. Vergleichsweise leicht zu  bewerkstelligen ist dabei die Abrie-
gelung (insbesondere von Tunnelzufahrten). Viel wichtiger ist aber die 
schnelle Räumung, und hier kann die NOU eine wesentlich größere Ver-
kehrsmenge abführen als das bestehe nde Straßennetz. Die erforderlichen 
Ablaufpläne und Szenarien werden zwischen der Fa. Merck, dem Amt für 
Brand und Katastrophenschutz, der Po lizei und ggf. der hessischen Tunnel-
warte abgestimmt werden. Nach eine m aktualisierten Störfallmeldekonzept 
ist es künftig für die Polizei leichter , betroffene Gebiete abzuriegeln und zu 
räumen. Diese Vorteile der künftige n Bündelung des Verkehrs auf der NOU 
sind es auch, die das durch den Neubau verursachte höhere Verkehrsauf-
kommen in der Nachbarschaft zu Merck aufwiegen. 
Im Bereich des geplanten Gewerbeg ebietes liegen derzeit Wohngebäude, 
die Bestandsschutz haben und die Schutzbedürftigkeit definieren. Die Ü-
berplanung des Bereichs als Gewerbeg ebiet dient der städtebaulichen / 
baurechtlichen Ordnung, ohne hinsicht lich der Schutzbedürftigkeit neue 
Fakten zu schaffen.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
130 
 
 
Entlastungswirkung: 
 
Im Vorentwurf wird das wichtigste Ziel, das bisher mit der NOU erreicht werden soll-
te, nicht (mehr) aufgeführt: die Entlast ung der Innenstadt vom motorisierten Ver-
kehr. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
In Kapitel 1 der Begründung werden Ziel und Zweck der Planung ausführ-
lich erläutert und die angestrebte Entl astung der Innenstadt als Anlass und 
Zweck der seit Jahren diskutieren Planung dargestellt.  
10.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
11. Die NOU ist generell überflüssig; es gibt  keinen Bedarf für diese Streckenführung 
bzw. der Bedarf ist nicht durch aktuelle Studien etc. nachgewiesen.  
 
 
Beim 4-spurigen Ausbau erhält die NOU dann den Charakter einer Stadtautobahn.  
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Durch ein aktuelles Verkehrsgutachten wird bestätigt, dass bereits im Status 
Quo das Hauptverkehrsstraßennetz überlastet ist und sich die Situation für 
das Prognosejahr 2015 noch verschlechtern wird.  
Ein 4spuriger Ausbau der NOU ist nur dort vorgesehen, wo die Abwicklung 
der prognostizierten Verkehrsmengen es erfordert. Im Geltungsbereich des

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 5 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 
 
Durch die NOU wird die Kapazität des S traßennetzes erhöht und zusätzlich (überre-
gionaler) Verkehr angezogen, der zu weiteren Ausbaumaßnahmen führt (Umge-
hungsstraße Roßdorf, vierspuriger Ausbau  Hanauer Straße, Ausbau des Martin-
Luther-King-Ring, Durchstich des Carl-Sch enck-Rings, Weiterbau der B 3), die wie-
derum zu einem weiteren Anstieg des Du rchgangsverkehrs durch Darmstadt aber 
auch des Verkehrs in die Stadt hinein führen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ablehnung des vierspurigen Ausbaus folgende r Straßen, da sie zu einem starken 
Anstieg des Verkehrs durch Darmstadt und einem starken Verlust der Wohn- und 
Aufenthaltsqualität führen: 
1. Hanauer Straße zwischen Heinrichstraße und Landgraf-Georg-Straße. 
2. Martin-Luther-King-Ring 
 
 
 
 
Der Durchgangsverkehr wird die Gesamtbe lastung erheblich verstärken, nämlich 
nach dem „Vergleich PO 2015 vs. Planfa ll 2015 mit NOU“ mit Belastungszunahmen 
von 21.300 Kfz / 24 Std. im Martin-Luthe r-King-Ring bzw. mit 25.100 Kfz / 24 Std. 
insgesamt. 
Bebauungsplanes ist es nur das aus dem Planfeststellungsbeschluss zu ü-
bernehmende Anschlussstück an die Hanauer Straße. 
Die Überlastungen im Straßennetz sind belegt und ein weiterer Verkehrs-
zuwachs ist absehbar. Dies sind die Gründe dafür, dass seit langem Aus-
baumaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz (auch außerhalb Darmstadts) 
in Planung sind bzw. teilweise bereits planfestgestellt wurden. Verkehrs-
technisch und planungshistorisch umfasst die Nordostumgehung schon 
immer den gesamten Streckenzug zwis chen östlicher und westlicher Stadt-
grenze. Eine Unterteilung in Einzelab schnitte ist dabei aus verschiedenen 
Gründen unvermeidbar (Planungsgeschi chte, Zuständigkeiten), dennoch 
sind sie aber alle für die Funktionsfähi gkeit des Gesamtsystems unerlässlich. 
Nur durch die NOU und insbesondere den Lückenschluss durch den Bebau-
ungsplan „N 59 Nordostumgehung“ kann es gelingen, den (weiter wach-
senden) Verkehr künftig aus den bes onders sensiblen Bereichen der Innen-
stadt herauszuhalten. Zusätzlicher überre gionaler Verkehr wird hierdurch in 
keinem nennenswerten Umfang angezoge n (Verkehrsgutachten S. 8). Die 
Zuwächse resultieren aus dem gewollt en Entlastungs- bzw. Verlagerungsef-
fekt in anderen (Wohn-) Straßen und Schleichwegen. 
Die Anschlussstrecken im Norden und Süden müssen 4spurig ausgebaut 
werden, da sie schon jetzt überlastet sind und da die angestrebte Entlas-
tungswirkung der NOU nur eintreten wird, wenn auch der auf die NOU ver-
lagerte Verkehr dort und über die Anschlussstrecken reibungslos abfließen 
kann. Ziel ist letztendlich eine Bünde lung der Verkehre auf einer NOU die 
planungshistorisch immer auch die Anschlussstrecken umfasste. Aus diesem 
Grund wird sich die Bundesstraßenverwaltung auch nur an der Finanzierung 
der NOU beteiligen, wenn die Anschlussstrecken zur Funktionserfüllung der 
Gesamtstrecke entsprechend ausgebaut werden. 
Hinter den genannten Belastungszunahm en verbirgt sich nach den Ergeb-
nissen des Verkehrsgutachtens weit überwiegend Ziel- oder Quellverkehr 
nach und von Darmstadt sowie Binnenver kehr innerhalb von Darmstadt. Es 
ist unvermeidbar, dass der zur Entlastung der Innenstadt über die NOU ab-
geleitete Verkehr künftig über den Ma rtin-Luther-King-Ring nach Nordwes-
ten abfließt und dort die Verkehrszahlen entsprechend zunehmen. In der 
Abwägung wird dies als vertretbar ange sehen, da, anders als im Innen-
stadtbereich, dort zielgerichtet baulich auf die Mehrbelastung reagiert wer-
den kann.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
13, 41, 44, 66, 67, 81, 89, 98, 99, 108, 131, 132, 134, 136,  138, 139, 149, 150, 
152

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 6 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Es wird bezweifelt, dass der Ausbau der B 26 bzw. die NOU eine Verkehrs-
Entlastung für die Innenstadt bewirken wird, da keine Reduzierung des Gesamtver-
kehrsaufkommens im Individual- und Durchgangsverkehr erreicht wird und ohnehin 
nur 8 % des einfahrenden Verkehrs nach Darmstadt reiner Durchgangsverkehr ist. 
70 % wollen in die Stadt einfahren und 22 % sind Berufspendler (Verkehrszählung 
des BUND). 
 
 
 
Die 4-spurige Straße (B 26), die in ein 2- spuriges Nadelöhr gezwängt wird, kann nur 
belasten und „stauen“. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Durch Verlagerung eines Teils des Verkehrs auf die NOU kann eine Entlas-
tung innerstädtischer Straßen erreicht  werden. Dies ist unstrittig. Der Ver-
kehrsgutachter hat unter Berücksich tigung der Verkehrsbeziehungen (u.a. 
Auswertung von Zielspinnen) Entlastungen von 10-50% für verschiedene 
hoch belastete innerstädtische Straßena bschnitte prognostiziert, wobei dies 
nicht nur den Durchgangsverkehr betrifft (Verkehrsgutachten S. 8). Eine 
Reduzierung im Gesamtverkehrsaufkommen ist für die Entlastungswirkung 
der NOU nicht Voraussetzung.  
Ein Staueffekt wird nach den Verkeh rsprognosen nicht eintreten. Dies wur-
de auch durch eine Verkehrssimulation nachgewiesen. Nur im jetzigen Zu-
stand mündet der von Süden kommende Verkehr komplett in die 2-spurige 
Landgraf-Georg-Straße. Künftig wird er sich auf 2 Straßen verteilen, wobei 
er vor der Aufteilung bereits auf der B 26 in den Geradeausverkehr und den 
Abbiegeverkehr vorsortiert wird. Durch den dann flüssigeren Verkehr kön-
nen die Lärm- und Luftschadstoffemissionen deutlich verringert werden. 
12.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle): 
15, 70, 89, 120, 128, 131, 132, 134, 152 
 
Mindestens ebenso dringlich wie die Entlastung des Rhönrings vom 
Durchgangsverkehr Richtung Autobahn-Anschluss Weiterstadt und umgekehrt ist 
die Entlastung der Landgraf-Georg-Straße und der Rheinstraße in Richtung 
Autobahnkreuz Darmstadt sowie der inne rstädtischen Straßen vom Darmstädter 
Kreuz zur B 26 Richtung Autobahnauffahrt Aschaffenburg. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Genau dies ist Planungsziel. Am Rhönring werden lediglich die größten Ent-
lastungseffekte prognostiziert. 
 
13.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
149 
 
Es soll sichergestellt werden, dass durch  die NOU und die künftige Verkehrsführung 
der Hanauer Straße die unmittelbar am Woog und dem Familienbad vorbeiführende 
Landgraf-Georg-Straße effektiv und spürbar vom Verkehr – insb. Schwerlastverkehr 
– entlastet wird. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Genau dies ist Planungsziel und es wird laut Verkehrsgutachten auch er-
reicht (- 7.900 Kfz / 24h).  
 
14.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
128 
 
15. Fehlen einer Verbindung von der Landgra f-Georg-Straße auf die Nordostumgehung 
nach Norden. Dieser Verkehr muss sich einen Weg durch die ohnehin schon stark 
belastete Innenstadt suchen, um z.B. über Röhnring und Frankfurter Straße auf die 
Umgehungsstraße zu kommen. In umgekehrter Richtung entsteht natürlich das glei-
che Problem. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Für diese Verkehrsbeziehung resultie rt aus der NOU keine nennenswerte 
Entlastung, da die Verkehrsuntersuc hung gezeigt hat, dass für diese Fahr-
beziehung nur eine geringe Nachfrage be steht. Auch würde bei dieser Lö-
sung der Verkehrsfluss gegenüber der jetzt gewählten Lösung verschlech-
tert, die Sicherheit verringert und die Bau- und Betriebskosten erheblich ge-

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 7 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
steigert. Aus diesem Grund wurde der hierfür erforderliche komplexe Kno-
tenpunkt am Ostbahnhof nicht weiter verfolgt. Die Abwägung hat zum Er-
gebnis, dass die zu erzielende verkeh rliche Entlastung gering wäre und zu 
den Nachteilen eines Knotenpunkts am  Ostbahnhof, der diese Fahrtrelation 
erlaubt, nicht in angemessener Relation steht.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
51 
 
Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der B 26 / Hanauer Str. östlich der Kreuzung 
Heinrichstraße um 7.000 Fahrzeuge / Tag. Ein großer Anteil davon ist auf den Ab-
kürzungsverkehr A3 – A5 zurückzuführen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anstieg des Verkehrsaufkommens in der B 26 / Hanauer Str. im Abschnitt zw. Hein-
richstr. und Ost-Bahnhof von 25.000 auf 40.000 Fahrzeugen pro Tag. 
 
 
 
 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Durch den Bau der Nordostumgehung wird der Verkehrsfluss auf der B 26 
gegenüber heute verbessert und Verkehre, die aufgrund der heute häufigen 
Stausituation auf andere Straßen (z.B . Erbacher Straße) verdrängt sind, 
werden auf die B 26 zurück verlagert. Das Verkehrsmodell zeigt aber auch, 
dass nur wenige hundert Fahrzeuge am  Tag dem so genannten „Abkür-
zungsverkehr“ BAB 3 – BAB 5 / BAB 67 zuzurechnen sind. Dieser uner-
wünschte Mehrverkehr ist demnach von so geringem Unfang, dass er ange-
sichts der umfassenden Entlastungswirkungen der Nordostumgehung in 
Kauf genommen werden muss. 
 
Neben der Entlastung der Erbacher Straße kommt es ab der Einmündung 
Heinrichstraße zu einer erst nach  dem Ausbau möglichen Wegebeziehung 
aus der Heinrichstraße (u.a. TH) auf die NOU Richtung Nordwesten aber 
auch in die City. Gleichzeitig wird erwartet, dass nach dem Ausbau weniger 
Fahrzeuge aus Süden kommend in die He inrichstraße abbiegen. Sie werden 
geradeaus fahren. Dies alles führt ab der Einmündung der Heinrichstraße 
von und nach Norden zu einem markanten Anstieg des Verkehrsaufkom-
mens. 
16.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
50, 58, 60, 61, 69, 71, 72, 73, 74, 76, 79, 82, 83, 84, 87, 89, 91, 92, 93, 94, 95, 
96, 97, 100, 101, 102, 103, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 
118, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 131, 132, 133, 135, 136, 138, 
141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 150, 152, 153, 156, 157, 158, 159, 160, 
163

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 8 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Ergänzende, alternative Maßnahmen: 
 
Im Vorentwurf sollen gem. § 3 Abs. 1 Ba uGB auch „sich wesentlich unterscheiden-
de Lösungen, die für die Neugestaltung ode r Entwicklung eines Gebietes in Frage 
kommen“, dargelegt werden. Die Verkehrsplanung Darmstadts im Zusammenhang 
mit der NOU wird auf das Jahr 2015 bezoge n. Der Planfall mit NOU unterscheidet 
sich vom Planfall ohne NOU (Prognose-Nullfall 2015) im Wesentlichen nur durch das 
Fehlen der geplanten Straße. Der Prognose-Nu llfall prüft keinerlei Alternativen, mit 
denen das Ziel der Entlastung der Innensta dt alternativ gelöst werden könnte, ob-
wohl es insofern markante Ansätze gibt. 
 
 
 
 
Szenario 2 des Verkehrsentwicklungsplans nennt ein Bündel von Maßnahmen zur 
Förderung des Umweltverbundes, das zu ei ner signifikanten Entlastung der Innen-
stadt von motorisierten Verkehren führen  könnten. Die dort berechneten Entlastun-
gen gehen weit über das hinaus, was mit de r NOU erwartet wird. Das Ziel einer In-
nenstadtentlastung wird auf diesem Hintergrund offensichtlich durch Förderung des 
Umweltverbundes besser erre icht. Als Variantenabwägung zum Bebauungsplan hat 
dies jedoch keinen Eingang gefunden. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
§ 3 Abs. 1 BauGB bezieht sich nur auf Lösungen innerhalb des Geltungsbe-
reichs. Vorhabensalternativen und Trasse nvarianten sind in der vorbereiten-
den Planung zu prüfen und sind auch im  vorliegenden Fall im Vorfeld ge-
prüft worden. Das Resultat dieser Diskussionen unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit war letztendlich der Au fstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 
N 59 Nordostumgehung mit der Bürgerparktrasse.  
Diese Beschlusslage ist auch Grundlage aller Fachgutachten zum Bebau-
ungsplan.  
Auftrag des Verkehrsgutachters war es, vorhandene Verkehrsprognosen 
und die erwartete Entlastungswirkung der NOU im Hinblick auf den Ge-
samtkontext zu aktualisieren. 
Die Szenarien des Verkehrsentwicklungsplans dienten der Veranschauli-
chung grundlegender Strategien der Verkehrsentwicklung und sind in 
Zweck und Untersuchungsanlage mit der Verkehrsprognose für eine Ein-
zelmaßnahme wie der Nordostumgehung nicht vergleichbar. In Szenario 2 
ist eine Reihe von Einzelmaßnahmen aus den Feldern Infrastruktur, Angebot 
und Marketing zu einem Bündel zusamme ngefasst. Es steht außer Frage, 
dass ein solches Maßnahmenbündel - so es denn tatsächlich als Bündel um-
setzbar ist - in der Summe größere Wirkungen entfaltet als die Einzelmaß-
nahme Nordostumgehung. Dem wird auch durch das im Verkehrsentwick-
lungsplan verankerte Maßnahmenk onzept Rechnung getragen werden, in-
dem Maßnahmen aus dem Szenario 2 zur Umsetzung vorgesehen werden. 
An der Beschlusslage zur Nordostumgehung ändert dies aber nichts. 
17.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
Im Bereich Rosenhöhe verfolgt der Beba uungsplan weiter den Amtsentwurf mit 
offener Straßenführung. Eine Tunnelung in di esem Bereich hat lediglich den Status 
einer Variante. Eine Absicht des Pla nungsträgers, den Abschnitt zu tunneln, ist 
daraus nicht erkennbar. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Alle Varianten sind in der Planzeic hnung gleichberechtigt dargestellt, da 
zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diese sich 
wesentlich unterscheidenden Lösungen da rgelegt werden sollten. Eine ab-
schließende Entscheidung war noch ni cht gefallen (S. 33 Begründung). Für 
die Offenlage wird nur die Variante mit Straßentunnel weiterverfolgt. 
18.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 9 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Es wird die Reduzierung des Durchgangsschw erlastverkehrs über 7,5 t gefordert. 
Der Innenstadtbereich soll für den Schwerlastverkehr, der nur durch Darmstadt fährt 
um Maut zu sparen bzw. abzukürzen, gesperrt werden. Eine Verkehrsentlastung 
wird nur erreicht, wenn die Durchfahrt fü r LKWs unattraktiv gestaltet wird, z.B. 
durch strenge Kontrollen.  
 
 
 
 
 
Die Straße wird nur für den Lkw-Verkeh r gebaut. Es wird gefordert andere 
Möglichkeiten zu finden, den Lkw-Verkehr aus der Stadt zu halten. Statt der NOU 
wären zunächst verkehrspolitisch e Maßnahmen, wie die Umleitung des 
Schwerlastverkehrs und die Einrichtung v on „Grünen Wellen“ (Vorbild Wiesbaden) 
zu prüfen und durchzuführen. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Die Reduzierung auch des Durchgangsschwerlastverkehrs ist Planungsziel. 
Mit der Verlagerung entsprechender Verkehrsanteile auf die NOU wird die-
ses Ziel auch erreicht.  
Verbesserungsvorschlag (CB): 
Erst der Bau der Nordostumgehung als attraktive Alternativ-Strecke versetzt 
die Stadt in die Lage, an ausgewählten Problempunkten auch weitergehen-
de Verkehrsbeschränkungen zu prüfen , freilich ohne dabei durch zu gene-
relle Maßnahmen den für die Innenstadt  erforderlichen Lieferverkehr (Ziel- 
und Quellverkehr) zu behindern. 
Ohne den Bau der NOU fehlt eine Alternative zur Durchfahrt durch die In-
nenstadt, auf die der LKW-Verkehr umgeleitet werden kann. Ohne diese Al-
ternative führen restriktive Maßnahmen  im Innenstadtbereich nur zu weite-
ren Belastungen, Stockungen im Verkehrsfluss und zum Ausweichen auf 
Schleichwege. Eine „Grüne Welle“ soll im Rahmen der verkehrstechnischen 
Möglichkeiten im Zuge der Nordostumgehung geschaffen werden.  
19. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
15, 41, 89, 99, 105, 108, 120, 131, 132 
 
Um zu vermeiden, dass die Entlastungseff ekte nach wenigen Jahren durch die Erhö-
hung des Verkehrsaufkommens wettgemacht werden, muss ohne Rückbauplanun-
gen bzw. ohne unmittelbar im Anschluss umzusetzende Rückbaumaßnahmen die 
Planung der NOU eingestellt werden.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Ohne die NOU kann das Ziel einer Entl astung der Innenstadt nicht erreicht 
werden. Der Abschluss der Planung ist Voraussetzung für weitere Maßnah-
men. Er kann nicht an die Umsetzung vi elfältiger weiterer Maßnahmen ge-
koppelt werden, die das Ergebnis zwar  möglicherweise verbessern bzw. 
dauerhaft sichern, aber zuvor ebenfa lls einen eigenen Planungs-, Abstim-
mungs- und Genehmigungsprozess durchla ufen müssen. Hier sind qualifi-
zierte eigenständige Planungen erford erlich. Im Verkehrsentwicklungsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (VEP)  sind konkrete Konzepte für eine 
Umgestaltung des Hauptstraßennetzes in der Innenstadt benannt. 
20.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
44 
 
21. Die Verkehrsprognosen unterstellen Rückbaumaßnahmen im innerstädtischen 
Straßennetz, die weder dargelegt noch fest gesetzt sind. Auf welchen Straßenzügen 
werden welche Rückbaumaßnahmen unter stellt? Welche Drosselungswirkung auf 
den Kfz-Verkehr wird jeweils zugrunde gelegt?  
Der Bebauungsplan enthält keinerlei Fest setzungen über derartige Restriktionen, 
von denen offenbar die Funktionsfähi gkeit der NOU abhängen würde. Das 
Plangebiet sollte so erweitert werden, dass Entlastungen im innerstädtischen 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
In der Verkehrsprognose zur NOU werden für die dort prognostizierten Ent-
lastungswerte keine Rückbaumaßnahmen unterstellt.  
Zum Erreichen dieser Entlastungen müssen demnach auch keine Restriktio-
nen oder Rückbaumaßnahmen durch Ausweitung des Geltungsbereichs 
festgesetzt werden.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 10 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Straßennetz durch Rückbaumaßnahmen fest gesetzt werden können. Alternativ 
sollte das Planfeststellungsverfahren ge wählt werden, um die angesprochenen 
Restriktionen / Rückbaumaßnahmen festsetzen zu können.  
 
Das Ziel einer Entlastung der Stadt vom motorisierten Verkehr erfordert 
Maßnahmen in den von Landgraf-Georg - und Heinrichstraße erschlossenen 
Bereichen. Auf den stark belasteten Innens tadtbereichen, die durch Heinrichstraße 
und Landgraf-Georg-Straße erschlossen werden,  wurden anscheinend keine 
restriktiven Maßnahmen in der Planung be rücksichtigt. Die Verkehrsdiagramme zur 
Planung weisen jedenfalls für diese Stra ßenzüge eine unveränderte Belastung aus 
(ggf. ausgewiesene kleine Abweichungen dü rften sich im Bereich des statistischen 
Grundrauschens bewegen).  
 
 
 
 
Maßnahmen, die das Ergebnis mögliche rweise noch verbessern bzw. dau-
erhaft sichern, müssen eigene Planungs-, Abstimmungs- und Genehmi-
gungsprozesse durchlaufen, um auf die Gegebenheiten / Belange am jewei-
ligen Ort angemessen eingehen zu können. 
Für alle ergänzenden Maßnahmen is t die Realisierung der NOU als Aus-
weichstrecke aber notwendige Voraussetzung. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86, 89, 108, 131 
 
Die in der Planung vorgesehenen Maßnahmen  reichen nicht aus, um die Belastung 
für uns erheblich und nachhaltig zu verri ngern, auch nicht um Umwelt, Natur und 
Tierwelt zu schützen. Es werden weiter e Maßnahmen gefordert, um den Verkehr 
durch Darmstadt zu reduzieren bzw. de n Verkehr auf umweltfreundlichere Ver-
kehrsmittel zu verlagern. Investition des Geldes in den ÖPNV, womit ein gesundes 
und ökologisch sinnvolles Gesamtprodukt entstehen kann. 
Kenntnisnahme 
Der Bau der NOU ist nur eine von vielen Maßnahmen. Um aber gezielt die 
Innenstadt vom Verkehr zu entlasten, ist sie die dringlichste und effizientes-
te. Gleichzeitig ist sie für viele weitere Maßnahmen eine notwendige Vor-
aussetzung. Darüber hinaus wurden und werden in Darmstadt andere 
Maßnahmen geplant, um das Verkehrs aufkommen zu reduzieren. Der An-
fang 2006 zur politischen Beschlussfassung anstehende Verkehrsentwick-
lungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthält ein umfassendes Maß-
nahmenbündel im Verkehr, welches v on der Verbesserung der Verkehrs-
steuerung über die nutzungsgerechte Um gestaltung von Straßen bis hin zu 
attraktiven neuen Linien im ÖPNV reicht. Die NOU ist in diesem gesamten 
Maßnahmenbündel ein wichtiger Baustein. 
22.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
78, 89, 105, 108, 131, 132 
 
Die Wolfskehlstraße (Tempo 30 und Anliegerstraße) ist seit langer Zeit eine stark fre-
quentierte Abkürzungsstrecke in Richtung Osten, weil man die Ampeln und Staus 
auf Rhönring / Spessartring / Fiedlerweg umge hen will. Das sollte im Zuge der Neu-
gestaltung geändert werden. 
Kenntnisnahme 
Es ist Planungsziel durch die Entlast ung des innerstädtischen Straßennetzes 
und durch die neue zügige Verbindung das Ausweichen auf Schleichwege 
und Abkürzungsstrecken überflüssig zu machen. 
23.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
45 
 
24. Appelle an die Einwohnerschaft, im inners tädtischen Verkehr sich des Fahrrads und 
des verbesserungswürdigen öffentlichen Na hverkehrs zu bedienen, sind sinnvoll, 
nützlich und erfolgreich, falls die hierfür unabdingbaren Voraussetzungen 
Kenntnisnahme

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 11 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
geschaffen werden (…). Das Erreichen dieses  Ziels führt aber nicht dazu, dass die 
Stadt vom durchfahrenden Schwerverkehr en tlastet wird. Im Gegenteil, der durch 
ein Zurückgehen des innerstädtischen I ndividualverkehrs freiwerdende Straßenraum 
zieht dann noch stärker als bisher den Fernverkehr an. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
149 
 
 
Verkehrsprognose: 
 
Aktualisierung der Verkehrsprognose auch  unter Berücksichtigung der zunehmen-
den Zahl schwerer LKW über 7,5 t bedingt durch Mautausweichler. Verkehrsver-
hältnisse haben sich verändert. Statistiken und Berechnungen stimmen nicht mehr.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Verkehrsprognosen werden immer dann aktualisiert, wenn sich die für den 
Prognosehorizont und das Planungsvorhab en als wesentlich angesehen Pa-
rameter verändern. Das Verkehrsgutac hten wurde letztmals im Mai 2005 
aktualisiert.  
Die Problematik fiktiver und tatsäch licher Mautausweichverkehre besteht 
unabhängig von der NOU für viele Stra ßen im Bestandsnetz. Sie kann nur 
durch zielgerichtete Maßnahmen wie etwa die Sperrung für den LKW-
Durchgangsverkehr oder die gesetzlich bereits vorgesehene Erhebung der 
LKW-Maut auf Bundesstraßen behoben werden. 
25.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
15, 66, 67, 78, 82, 85, 89, 108, 131, 132, 139, 152 
 
In den Prognosen nicht berücksichtigt ist der 4-spurige Ausbau der B 26 zwischen 
Dieburg und Babenhausen sowie der O rtsumgehung Babenhausen. Bei den Ver-
kehrsprognosen sind wesentliche Ausbaumaßnahmen der B 26 östlich von Darm-
stadt zu berücksichtigen.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die angesprochenen Vorhaben befinden sich noch in den ersten Planungs-
schritten und können daher der Planung der NOU für 2015 nicht als zu be-
rücksichtigender künftiger Bestand zu Grunde gelegt werden. 
26.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
82, 152, 153 
 
27. Die auf Seite 3 der Begründung zitierten Verkehrsuntersuchungen sind nicht ausge-
legt worden und somit nicht nachvollzie hbar. Weder die zugrunde gelegten Ver-
kehrsdaten zum Ist-Zustand noch getroffene Annahmen für Verkehrsprognosen sind 
daher nachvollziehbar. Berechnungsergebnisse werden lediglich in einem Schaubild 
angedeutet, die Begründung enthält keine da rüber hinaus gehende substantielle 
Analyse. Es wird nicht ausgewiesen, we lche Strukturdaten für Darmstadt und Um-
land für das Jahr 2015 zugrunde gelegt wurden und welche „indisponiblen Maß-
nahmen“ in die Verkehrsprognose eingega ngen sind. (S. 3 der Begründung). Eine 
Planrechtfertigung durch Verkehrsuntersuchungen liegt damit nicht vor. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Für den Verfahrensstand der frühzeiti gen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 
Darlegung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen 
der Planung waren die ausgelegten Unterlagen inhaltlich und rechtlich aus-
reichend. Ein Verweis auf die Fachgutachten in der Begründung ist rechtlich 
völlig ausreichend, da es jedem Bürger freigestellt war, sich in dem gemäß 
Bekanntmachung für die Darlegung zuständigen Amt auch über diese Fach-
gutachten zu informieren. Die Planrechtfertigung ist in der Begründung ge-
nannt und sie liegt auch dann vor, wenn die Möglichkeit zur Einsicht in das 
der Planrechtfertigung zu Grunde liege nde Fachgutachten nicht genutzt

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 12 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
wurde.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
Die in Schaubildern vorgelegten prognostizierten Verkehre im gesamten 
Darmstädter Straßennetz für den Plan fall 2015 unterstellen, dass die NOU als 
geschlossener Straßenzug zwischen Ha nauer Straße / Ostbahnhof und B 42 / B3-
Anschluss Gräfenhäuser Straße realisiert wird. Dies ist aber nicht Gegenstand der 
Planung. Die vorgelegten Verkehrsda ten sind daher keine brauchbare 
Beurteilungsgrundlage für die zukünftigen Verkehre in dem durch den 
Bebauungsplan definierten Plangebiet bz w. für die durch diese Straße zu 
entlastende Innenstadt.  
Die Verkehrsprognose-Kurzfassung unterstellt  ferner eine Verlängerung der B 3- 
Westumgehung Arheilgen bis zur Mainzer S traße (bzw. noch darüber hinaus), die 
ebenfalls nicht Gegenstand der Nordostumgehungsplanung (Bebauungsplan N 59) 
ist. Diese Verlängerung dürfte aber zw ingend notwendig sein, damit die B 42 / 
Gräfenhäuser Straße den durch die NOU bewirkten Mehrverkehr von ca. 6.600 KFZ- 
Bewegungen in diesem Bereich überhaupt aufnehmen kann. Auch die B 3-
Verlängerung wäre somit eine Folgew irkung des Bebauungsplans N 59, die in 
diesem Verfahren nicht bewältigt wird.  
Es wären auch Aussagen darüber zu ma chen, wie die durch die NOU bewirkten 
Mehrverkehre das Nadelöhr der Bahnunte rführungen in der Gräfenhäuser Straße 
bewältigen sollen, ohne dass es hier zum programmierten Verkehrskollaps kommt.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Dass die Verkehrsprognose im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanver-
fahren zur Nordostumgehung erstellt wu rde, bedeutet nicht, dass sie ande-
re Planungen ignorieren muss. Ganz im  Gegenteil, alles was im Prognose-
zeitraum bis 2015 realistischerweise umgesetzt werden wird, muss selbst-
verständlich in seinen Auswirkungen bezüglich des Vorhabens berücksich-
tigt werden. Für alle genannten Maßna hmen existieren bereits eigenständi-
ge Planungen bzw. Verfahren. Teilweise  ist ihre Realisierung sogar vertrag-
lich vereinbarte Voraussetzung dafür, dass die Bundesstraßenverwaltung die 
NOU mitfinanziert.  
 
 
 
 
 
 
Die Abwicklung des Verkehrs in den genannten Bahnunterführungen ist 
nachgewiesen. 
28.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
Obwohl es Ziel der NOU sein sollte, Du rchgangsverkehre aus dem innerstädtischen 
Straßennetz zu verlagern, werden diese Durchgangsverkehre nicht dargestellt. Die 
globale Angabe von aktuell 8 % Durchgangs verkehr reicht nicht aus, um die 
Verlagerbarkeit dieser Verkehre auf eine n bestimmten Straßenzug von Ost (B 26) 
nach Nordwest (B 42) zu beurteile n. Dazu wäre die Detaillierung der 
Durchgangsverkehre auf die Verkehrsbezi ehungen zwischen den ca. ein Dutzend 
Ein- bzw. Ausfallstraßen rund um die Kern stadt erforderlich. Im Übrigen gibt es 
auch zur 8 %-Angabe in den Planunterla gen keine Untersuchung, die diesen Anteil 
an Durchgangsverkehr nachweisen würde. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Im Verkehrsgutachten wurden die relevanten Parameter untersucht. Im 
Verkehrsgutachten vom Mai 2005 wurde eine Analyse aller stadtgebietsbe-
zogenen Binnen-, Quell-, Ziel- und Du rchgangsverkehre mittels eines ge-
schlossenen Kordons von Zuflussquerschnitten zur / aus der Kernstadt vor-
genommen. Die Analyse ergab, dass die NOU ca. 10.000Kfz-Fahrten / 24 h 
an kernstadtbezogenem Durchgangsverkehr aufnimmt und in der Bilanz 
das innerstädtische Netz damit um  rund 8.000 Fahrten im Durchgangsver-
kehr entlastet wird. In so genannten Zielspinnen ist daneben dargestellt, 
wie sich der Verkehr im Tunnelabschnitt der NOU im Straßennetz verteilt. 
29.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 13 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Die Prognose zu NOU macht keinen wissensch aftlich fundierten Eindruck und erhält 
keine Angaben zum Lkw-Verkehr. Im Rahm en der Planrechtfertigung fehlt jegliche 
Analyse des durchfahrenden Schwerverkehrs . Zwar nicht unter den Zielen (Ziffer 
1.1), aber doch im weiteren Text wird die Entlastung der Innenstadt vom 
Durchgangs-Schwerverkehr in Aussicht gestellt. Die Planbegründung definiert 
zunächst nicht, was hier unter Schwerve rkehr verstanden werden soll (S. 6). Sie 
nennt auch nur unzureichende Daten über di ese Verkehrsanteile (Tabelle auf S. 6 
der Begründung). Offensichtlich wird als Datengrundlage nur eine Zählung am 
”Einspeisequerschnitt” der B 26 im öst lichen Ortseingang zugrunde gelegt, nicht 
aber eine korrekte Erfassung der durchfahrenden Schwerverkehre, die nur mit 
Kennzeichenerfassung an allen Ein- bzw.  Ausfallstraßen vorgenommen werden 
könnte. Damit ist nicht abgegrenzt, inwiew eit es sich bei den Schwerverkehren um 
Quell-Ziel-Verkehre handelt oder aber um  echte (und dann ggf. auch verlagerbare) 
Durchgangsverkehre. Nicht oder kaum verlagerbare Quell-Ziel-Verkehre in bzw. aus 
dem UmIand machen aber nach den dürfti gen ausgewiesenen Daten, die nicht 
zwischen KFZ- und Schwerverkehr untersche iden, 71 % aller Verkehre in Darmstadt 
aus. Zudem ist nicht untersucht, welche Anteile des Schwerverkehrs sich auf die 
neue Relation B 26 / B 42 verlagern lassen.  Nicht jeder LKW, der jetzt B 26 Ost – 
B 26 West (Autobahnauffahrt) fährt, dü rfte mit einer Verlagerung auf die Achse 
B 26 Ost – B 42 im Nordwesten einverstanden sein, zu schweigen von Quellen bzw. 
Zielen des Schwerverkehrs an den südlichen bzw. südwestlichen Ein- / 
Ausfallstraßen. Eine Entlastungsprognose lässt sich ohne diese Differenzierungen 
nicht treffen.  
Auf der N-O-U wird der LKW-Anteil am Verkehr überproportional hoch sein und die 
Straße wird in der Nacht stärker von Lkws befahren sein. Es lässt sich berechnen, 
dass tagtäglich 24 Stunden und ohne Unterb rechung, nahezu alle 20 Sekunden ein 
LKW das Wohn- und Erholungsgebiet passiert. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
In der Begründung des Bebauungsplans wurde nur zitiert und ansonsten 
auf das fundierte Fachgutachten verw iesen. Jedem Bürger war es freige-
stellt, sich in dem gemäß Bekannt machung für die Darlegung zuständigen 
Amt auch über dieses Fachgutachten zu informieren.  
Eine genaue Prognose über die anteilige Reduzierung bei den Verkehrsarten 
ist mit den vorliegenden Daten und Berechnungsmodellen nicht möglich 
aber auch nicht erforderlich. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich 
der Schwerlastverkehr durch die NOU weniger reduziert als der PKW- Ver-
kehr. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher. 
Auf S. 6 der Begründung wird der Teil des Fachgutachtens zitiert, der die 
für das Lärmgutachten zur NOU erforderlichen Schwerverkehrsanteile 
(>2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) prognostiziert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Ermittlung des LKW-Anteils auf de r NOU erfolgte durch den Fachgut-
achter nach den entsprechenden Re gelwerken. Der LKW-Anteil ist hoch 
(10,4–12,8%) aber nicht überproportional hoch. Die Straße wird nachts ins-
gesamt wesentlich weniger befahren sein als tagsüber.  
30.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
2, 8, 9, 11, 14, 21, 42, 52, 56, 77, 82, 86, 89, 98, 107 
 
 
 
Die Begründung führt aus (1.2.2), dass die Abschnitte des City-Rings von den bis 
2015 erwarteten erhöhten Verkehrsbelastunge n ausgenommen sind, weil sich die 
Entwicklungsschwerpunkte aus der zentralen City zu Gunsten der Weststadt verla-
gern. In Wirklichkeit dürfte der Grund eher in einer Verödung der Innenstadt zu fin-
den sein, die auf eine Anhäufung der Gr oßmärkte und das geplante Einkaufszent-
rum in Weiterstadt zurückzuführen sein wi rd. Die geplante Straße wird die Innen-
stadt von Besuchern entlasten und Kaufkraft aus der Stadt in die Nachbarstadt Wei-
terstadt verlagern. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die NOU wird die Innenstadt vom Verkehr entlasten und damit insgesamt 
wieder attraktiver machen. 
31. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 14 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 149 
 
 
Anschlussstrecken im Süden / Hanauer Straße: 
 
Die bestehende Planung Hanauer Straße ist mir nur unzureichend bekannt. Daher 
beantrage ich eine Offenlegung dieses Planungsabschnittes.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Offenlegung ist im damaligen Planfeststellungsverfahren erfolgt. 
Die planfestgestellte Planung kann beim  Amt für Straßen- und Verkehrswe-
sen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt, eingesehen wer-
den.  
32. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
55, 153 
 
Widerspruch gegen die Legitimation des vorgesehen vierspurigen Ausbaus der Ha-
nauer Straße durch den Planfeststellungsbe schluss. Der Ausbau der Hanauer Straße 
stellt einen erheblichen Eingriff in die Umwelt dar. Hierbei wird nicht garantiert, dass 
die bestehende Planung den heutigen No rmen und Planungsstandards entspricht. 
Die vor über 25 Jahren vorgenommene Pla nung ist mangelhaft; ihr liegen nicht die 
heute erforderlichen Standards und Messwe rte zugrunde. Daher beantrage ich die 
Überprüfung dieses Planungsabschnittes insbesondere in Bezug auf die Themen: 
- Minimalisierung des Eingriffs in die Umwelt 
- Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte  
- Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte 
- Überprüfung der Trassenführung in Lage und Höhe 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der rechtskräftige Planfeststellungsbe schluss ist nicht Gegenstand dieses 
Bebauungsplanverfahrens.  
33. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
55, 59, 66, 67, 78, 89, 108,131, 132, 139, 150, 153 
 
34. Verzicht auf die Kleeblatt-Lösung für die Heinrichstraße und den 4-streifigen Ausbau 
der Hanauer Straße / B 26. 
 
Die Ampel-Anlage an der Kreuzung B 26 / Heinrichstraße muss zur strikten Einhal-
tung einer Geschwindigkeitsbeschränkung au f max. 50 km/h (70 km/h) beibehalten 
werden. Eine kreuzungsfreie Ausführung ähnlich einer Autobahnausfahrt würde da-
zu führen, dass die Fahrzeuge mit hoher Ge schwindigkeit aus Richtung Dieburg in 
die NOU einfahren. Außerdem lässt sich nur mit einer Ampel der im Berufsverkehr 
zwangsläufig auftretende Stau stadteinwärts  zumindest teilweise aus der Stadt her-
aus halten. 
Aktuell haben stadteinwärts fahrende Bu sse an der Kreuzung Heinrich- / Hanauer 
Straße eine Vorrangschaltung, so dass sie auf der „freigestauten” Hanauer Straße 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der rechtskräftige Planfeststellungsbe schluss ist nicht Gegenstand dieses 
Bebauungsplanverfahrens. 
Die Einhaltung bestimmter Geschwindigkeiten kann nur durch die Anord-
nung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Kontrolle gesichert 
werden. Lichtsignalanlagen sind hierfür nicht geeignet.  
 
 
 
 
Nach den vorliegenden Untersuchungen wird die Nordostumgehung die 
Einfahrt in die Landgraf-Georg-Straße so weit vom Verkehr entlasten, dass

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 15 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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bis zum Ostbahnhof gelangen können. Mit dem Bau einer planfreien Kreuzung am 
Knoten Heinrich- / Hanauer Straße entfällt diese Möglichkeit. Der Plan gibt keine 
Auskunft, wie ein Festsitzen der Busse im Stau vermieden werden kann.  
 
Zwingende Voraussetzung für eine Entlastung (oder auch nur Deckelung des 
Verkehrs) in der Heinrichstraße ist di e Rücknahme des 1977 planfestgestellten 
kreuzungsfreien Knotens Hanauer- / Heinri chstraße, dessen Ausbau ansonsten die 
ungehinderte Ein- und Ausfahrt über die Heinrichstraße herausfordern würde. 
Voraussetzung für die Drosselung des Ver kehrs auf der Landgraf-Georg-Straße ist 
die Beibehaltung des zweispurigen Quer schnitts im Bereich Hanauer Straße 
zwischen Knoten Heinrichstraße und Ostbahnhof.  
Der alte Planfeststellungsbeschluss für de n östlichen B 26-Anschluss scheint solchen 
Festsetzungen nicht entgegen zu stehen . Denn der Bebauungsplan erstreckt sich 
bereits jetzt entlang der Hanauer Straße  in einen Bereich hinein, der bereits 
planfestgestellt ist und überplant diesen somi t. Dann gebietet es aber das Ziel einer 
Entlastung der Stadt, dass das Plangebiet bis zum Knoten Heinrich- / Hanauer Straße 
erweitert wird, um die genannten Umplanungen zu realisieren. Insofern erweist sich 
auch hier der Geltungsbereich des Bebauungsplans als zu eng bemessen.  
In diesem Rahmen müsste dann auch die Tieflage der Trasse zwischen Unterführung 
am Botanischen Garten und Ostbahnhof im Interesse des Schallschutzes zum Gervi-
nusviertel festgesetzt werden. 
dieser auch in den Hauptverkehrszeiten  flüssig fließt. Damit wird auch der 
heute feststellbare Stau entfallen und es besteht für Regionalbusse keine 
Notwendigkeit einer Beschleunigungsmaßnahme mehr. 
 
Der Bebauungsplan kann und darf keine dem Planfeststellungsbeschluss 
widersprechende bauplanerische Festse tzung machen. Zulässig ist lediglich 
eine Planänderung von unwesentlicher Bedeutung, die nicht selbst einer 
UVP bedarf, die andere öffentliche Be lange nicht berührt und Rechte ande-
rer nicht beeinflusst. Dies ist ausschlie ßlich bei der im vorliegenden Fall ge-
planten Konkretisierung des Lärmsc hutzes im Überlappungsbereich recht-
lich zu bejahen.   
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
66, 67, 78, 86, 89, 108, 131, 132 
 
Integration des Stadtbezirks Woogsviertel mit dem Botanischen Garten bis zur Kreu-
zung B26 / Heinrichstraße in den Bebauungsplanentwurf. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Für den Bau der NOU sind in diesen Be reichen keine baurechtlichen Festset-
zungen erforderlich, die eine Auswei tung des Geltungsbereichs rechtferti-
gen. 
35. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
59, 78 
 
 
Anschlussstrecken im Norden: 
 
36. Der Geltungsbereich bezieht die nordwestlic hen Teilbereiche der angestrebten Um-
gehung zwischen dem Knoten Martin-Luther-King-Ring bis zu dem Knoten Carl-
Schenck-Ring / Gräfenhäuser Straße nicht mi t ein, obwohl hier ein vierspuriger Aus-
bau nebst planfreier Kreuzung der Frankfurter Straße erforderlich und vorgesehen 
ist. Es wird nicht dargestellt, auf welche Planungen für die noch fehlende, fast eben-
so lange Strecke Bezug genommen werden könnte. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Im Entwurf der Begründung wird ein Kapitel aufgenommen, in welchem die 
Anschlussstrecken und die dortigen Planungs- und Verfahrensstände darge-
stellt werden.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 16 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Diese für die Funktionsfähigkeit einer NOU notwendigen ergänzenden Ausbaumaß-
nahmen sind Auswirkungen des Bebauungspl anes, die jedoch im Rahmen des Be-
bauungsplanes nicht behandelt, geschweige denn bewältigt werden. Damit verletzt 
der Vorentwurf § 3 Abs. 1 BauGB, wo au ch gefordert wird, „über die wesentlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.“ 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86, 98 
 
Warum soll die NOU sinnvoll sein, wenn de r Verkehr im Bereich City-Ring um 5-
10%, im Bereich Rhönring um 50% reduziert wird, bei uns am Martin-Luther-King-
Ring aber um 21.300 Kfz / 24h zunehmen soll. Die Verkehrsbelastung des Martin-
Luther-King-Rings wird durch die Verbindung von der B 26 / Aschaffenburg, 
Dieburg mit der B 42 / A 5 Weiterstadt eine Steigerung um 500% erfahren.  
 
 
 
Solange Planung und Bau nicht über den Ma rtin-Luther-King-Ring hinaus bis zur 
Autobahn-Anschlussstelle Weiterstadt gef ührt werden, wird keine Entlastung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom Durchga ngsverkehr erfolgen. An der Kreuzung 
Frankfurter Straße / Martin-Luther-King-Ri ng wird der Verkehr in permanenten Stau 
münden. Die Planung, berührt somit auch  die Gemarkung der Stadt Weiterstadt 
und erfordert ein Bebauungsplan- oder ein Planfestsstellungsverfahren. Der 
überörtliche Verkehr kann nur zügig durch  die Stadt geleitet werden, wenn der 
genannte Kreuzungsbereich entfällt. Le tzteres kann durch den Bau einer 
Untertunnelung auch dieser Kreuzung oder eines Brückenbauwerks erfolgen. Eine 
Planung dahingehend, wie diese Engstelle ve rmieden werden kann, ist jedenfalls 
öffentlich nicht bekannt. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Es ist unvermeidbar, dass der zur Entlastung der Innenstadt über die NOU 
abgeleitete Verkehr künftig über den Martin-Luther-King-Ring nach Nord-
westen abfließt und dort die Verkehrszahlen entsprechend zunehmen. In 
der Abwägung wird dies als vertretbar a ngesehen, da anders als im Innen-
stadtbereich, dort zielgerichtet baulich auf die Mehrbelastung reagiert wer-
den kann und auch ohne NOU bereits au f die wachsenden Verkehrszahlen 
reagiert werden muss. 
Die NOU wird nur gebaut, wenn auch die Anschlussstrecken zur Funktions-
erfüllung entsprechend ausgebaut werden. Die entsprechenden Planungen 
hierfür also auch für den Knoten Frankfurter Straße / Martin-Luther-King-
Ring sind im Gange.  
 
37.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
98, 149 
 
38. Wie soll die bis dahin 4-spurige Straße mi t parallelem Radweg weiter Richtung Carl-
Schenck-Allee geführt werden?  
Welche Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Tunnelausfahrt und über die 
Kreuzung Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter Straße hinaus wird geplant?  Bleibt 
es bei einer innerstädtischen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h?  
Erhält die Fahrbahn auch bis zur B3 / Frankfurter Straße eine Lärmschutzwand?  
Werden auch in diesem Bereich große Bäume als Allee neben der Fahrbahn ge-
pflanzt?  
Wird der Ausbau Richtung Süden erfolgen, wie uns bisher von Seiten der Stadt 
versichert wurde?    
Kenntnisnahme 
Im Entwurf der Begründung wird ein Kapitel aufgenommen, in welchem die 
Anschlussstrecken und die dortigen Planungs- und Verfahrensstände darge-
stellt werden. Je nach Planungs- und Verfahrensstand werden auch diese 
Planungen ausgelegt bzw. können im Internet eingesehen werden.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 17 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Interessant wäre gewesen, wenn die vo rgelegte Planung auch die Ausbildung des 
bereits jetzt überlasteten Knotens Nordos t Umgehung – Frankfurter Straße gezeigt 
hätte. Oder ist dies bereits im Bebauungsplan des „Knell-Geländes“ geschehen? 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
51, 98, 162 
 
Es wird sich dagegen ausgesprochen, die Ausfahrt Schreberweg zu schließen, da die 
Kreuzung Martin-Luther-King-Ring / Am Nordbahnhof überlastet ist. An der 
Kreuzung Frankfurter Straße / Martin-Luth er-King-Ring wird der Verkehr in einem 
permanenten Stau münden, dadurch wird die Einmündung Am Nordbahnhof 
versperrt und ein Ein- und Ausfahren ist den Anwohnern nur unter Gefahr möglich. 
Um vom Nordbahnhof links abzubiegen, geradeaus zu fahren oder sich Richtung 
Innenstadt rechts einzuordnen, werden bereits heute vier Ampelphasen benötigt.  
Die Straße „Am Nordbahnhof“ wird wochentags als P+R-Parkplatz so eng 
zugeparkt, dass wir uns aus unserer fahrzeugbreiten Zuwegung nur vortasten 
können und das Abbiegen teilweise Rangi ermanöver erforderlich macht. Wenn 
zusätzlich die östliche Ausfahrt (Schre berweg) wegfällt, können uns weder die 
Abfallfahrzeuge noch Feuerwehr und Rettungs fahrzeuge erreichen. Wie können wir 
bei einem Notfall bei der Firma Merck flüchten?  
Der Tunnel sollte daher bis zur Kreuzung Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter 
Straße verlängert werden. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Im Zuge des weiteren Umbaus des Ma rtin-Luther-King-Rings wird die Ein-
mündung der Straße Am Nordbahnhof umgebaut und optimiert. Dabei 
wird auch sichergestellt, dass der Ve rkehr aus der Straße Am Nordbahnhof 
ohne wesentliche Behinderungen abfließen kann.  
Die Problematik illegalen Parkens muss jenseits der Straßenplanung durch 
Ordnungsmaßnahmen und deren Überwachung gelöst werden. 
39.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
98, 137, 151, 162 
 
 
Allgemein Gesundheit: 
 
Durch geeignete Maßnahmen ist die Gesundhe it aller Bürger zu schützen. Die Ge-
sundheitsverträglichkeit der geplanten Baumaßnahmen ist sicher zu stellen. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Bei Planung und Bau werden alle zum Schutz der Gesundheit einzuhalten-
den Vorschriften und Bestimmungen beachtet. 
40.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
89, 105 
 
41. Die Entlastung der Innenstadt führt zu einer Belastung der Wohngebiete und der 
Erholungsräume. Die Verlagerung von einem hoch belasteten Standort in weniger 
belastete Gebiete löst lang- und mittelfristig  keine Probleme. Notwendig ist eine flä-
chendeckende Emissionsreduzierung im gesamten Stadtgebiet.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der Bau der NOU ist nur eine von vielen Maßnahmen. Um aber gezielt die 
Innenstadt vom Verkehr und damit von I mmissionen zu entlasten, ist sie die 
dringlichste und effizienteste. Gleichze itig ist sie für viele weitere Maßnah-
men eine notwendige Voraussetzung. Darüber hinaus wurden und werden 
in Darmstadt andere Maßnahmen gepl ant, um das Verkehrsaufkommen zu 
reduzieren.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 18 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) liegt in Darmstadt ein Gesamt-
konzept vor und wird Anfang 2006 zur politischen Beschlussfassung kom-
men. Der VEP steckt den Rahmen der verkehrlichen Entwicklung der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt ab und bei nhaltet in einem umfassenden, breit 
abgestimmten und integrierten Konzept die künftigen Maßnahmen für den 
Fußgänger-, Fahrrad- und Auto- und Wirtschaftsverkehr sowie für den Öf-
fentlichen Personennahverkehr. Die Nordostumgehung ist unabdingbarer 
Bestandteil dieses Gesamtkonzepts. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
82, 152 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist so  eng gefasst, dass selbst unmittelbar 
betroffene Grundstücke nicht in das Pla ngebiet einbezogen wurden. In diesem 
restriktiv gezogenen Rahmen lassen sich die Auswirkungen der NOU nicht 
behandeln. So ist z.B. am Tunnelmund vor dem Ostbahnhof mit erheblichen 
Schadstoffemissionen zu rechnen, weil hi er die Luftschadstoffe des Tunnels 
konzentriert austreten – doch selbst die betroffenen Grundstücke der unmittelbaren 
Nachbarschaft sind nicht Bestandteil des Pla ngebiets. Gleiches gilt – abgesehen von 
den bereits angesprochenen Fernwirk ungen – z.B. auch im Umfeld des 
Tunnelmundes an der Eissporthalle, an dem ebenfalls die konzentrierten 
Schadstoffemissionen des Tunnels auftreten werden.  
 
Jene Grundstücke, für die das Lärmschutzgutachten passive Lärmschutzmaßnahmen 
explizit vorsieht, sind nicht in das Pl angebiet einbezogen. Andere sensible 
Grundstücke mit niedrigeren Lärmschutzgre nzwerten wie z.B. das Elisabethenstift 
wurden nicht einmal in die Untersuchung mit einbezogen. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Abgase, die im geplanten Tunnelbau werk entstehen, werden über eine 
zentrale Abluftstation im Bereich der Kranichsteiner Straße mit hoher Ge-
schwindigkeit in große Höhe ausgeblasen und dort auf ein unschädliches 
Maß verdünnt. An den Portalen werden  nur in geringen Umfang Abgase 
durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge  aus dem Tunnel freigesetzt. Gemäß 
Luftschadstoffgutachten werden aufgrund der geplanten Sogwirkung in 
den Tunnel hinein an den schutzbe dürftigen Nutzungen in Nachbarschaft 
zu den Tunnelportalen alle Grenzwerte eingehalten.  
 
 
Für die vom Lärmgutachter festgest ellten passiven Lärmschutzmaßnahmen 
werden basierend auf dem erstellten Fachgutachten vertragliche Vereinba-
rungen mit den Eigentümern getroffe n. Eine Einbeziehung in den Gel-
tungsbereich ist rechtlich nicht erforderlich.  
Es gibt keine Auswahl darüber, welche Grundstücke in die Untersuchungen 
einbezogen werden und welche nicht. Sie werden entsprechend den physi-
kalischen Ausbreitungsbedingungen vom Gutachter als betroffen oder nicht 
betroffen eingestuft.  
42.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 19 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 
Lärm: 
 
Gefährdung der Gesundheit durch Lärm an der gesamten Strecke.  Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Nur an den offenen Trassenabschnitten und nicht an der gesamten Strecke 
sind Lärmimmissionen zu beachten. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben 
werden im Bebauungsplan die vom Fachgutachter als erforderlich angese-
henen Maßnahmen des aktiven Lärmsc hutzes festgesetzt oder durch ver-
tragliche Vereinbarungen passiver Lä rmschutz sichergestellt. Gefährdungen 
durch Lärm können somit ausgeschlossen werden.  
43.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
41, 66, 67, 78, 89, 105, 108, 134, 151, 154 
 
Die Anwohner der Siedlung am Nordbahnhof befürchten die Zunahme des 
Verkehrslärms und Einbußen an Lebensqua lität. Es werden lärmmindernde 
Maßnahmen im Bereich „Am Nordbahnhof“ gefordert.  
Der Anregung wird gefolgt. 
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden basierend auf dem aktuel-
len Schallgutachten im Bebauungsplan  gem. der Verkehrslärmschutzver-
ordnung (16. BImSchV) erforderliche aktive Schallschutzmaßnahmen festge-
setzt und passive Schallschutzmaßnahmen  durch vertragliche Vereinbarun-
gen sichergestellt.  
44.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
137, 138, 151, 162 
 
Gegen die offene Variante und die Galeri evariante zwischen Seitersbrücke und Die-
burger Straße, da prognostizierte 23.000 Fa hrzeuge pro Tag auf der NOU durch zu-
sätzliche Lärmbelastungen die Lebens qualität, Wohnqualität und Gesundheit der 
Anwohner (u.a. Wolfskehlstraße) sowie de r Besucher und Nutzer der Einrichtungen 
beeinträchtigen. Vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen reduzieren den Verkehrslärm 
nur auf das gesetzlich gerade noch erlaubte Maß. Dabei handelt es bei den gesetzli-
chen Grenzwerten um Durchschnittswerte; Spitzenwerte bleiben außer Betracht. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Bei der Planung werden die rechtlichen Vorgaben befolgt. Basierend auf ei-
nem aktuellen Schallgutachten werden  im Bebauungsplan gem. der Ver-
kehrslärmschutzverordnung (16. BImSch V) erforderliche aktive Schall-
schutzmaßnahmen festgesetzt und passi ve Schallschutzmaßnahmen durch 
vertragliche Vereinbarungen sichergestellt.  
Die Galerievariante stand im Vorent wurf zur Darlegung nicht mehr zur Dis-
kussion. Die gesetzlichen Anforderunge n können auch bei der offenen Va-
riante erfüllt werden.  
Da aber an dieser auch städtebau lich und kulturhistorisch bedeutenden 
Stelle noch vielfältige andere Faktoren zu berücksichtigen sind, wird für den 
Entwurf die Straßentunnelvariante gewählt. 
45.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31, 
35, 40, 42, 44, 45, 48, 52, 54, 56, 57, 63, 64, 77, 81, 85, 106, 107, 149 
 
46. Ungleichbehandlung von Abschnitten / Stra ßen / Bereichen im Bezug auf Lärm-
schutzmaßnahmen; für manche Bereiche Lä rmschutz vorgesehen, für andere nicht 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Eine Ungleichbehandlung erfolgt nicht,  da die Planung von Beginn an auch

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 20 
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Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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(Hanauer Straße, Judenteich). Die Anwohne r im Bereich Hanauer Straße / B 26 im 
Woogsviertel, insbesondere die Bewohner de r Heinrich-Fuhr-Straße, aber auch ins-
gesamt der Woogsbereich, der Botanisch e Garten, das TSG-Gelände und das Edel-
steinviertel werden nicht ausreichend vo r der zu erwartenden Verkehrslärmbelästi-
gung geschützt. Es dürfen keine Lärmbela stungen speziell für das Erholungsgebiet 
„Großer Woog“ entstehen. Ein entspreche ndes Gutachten, das die Auswirkungen 
für den Woog, untersucht, ist anzufertigen. 
 
 
 
 
 
Gefordert werden Lärmschutzmaßnahmen bis zur Heinrichstraße bzw. für den ge-
samten Ausbau der Hanauer Straße. Am besten Eintunnelung von der Heinrichstra-
ße besser Roßdorfer Brücke bis zum Ostbahnhof. Ist dies nicht möglich, so soll auf 
den Ausbau ganz verzichtet werden. 
von einem Lärmgutachter betreut wurde. Mit der sich schrittweise konkreti-
sierenden Planung wurden auch die Berechnungen aktualisiert und wurde 
und wird hierauf im Bebauungsplan reagiert.  
Für das Baugebiet Judenteich wurde bereits im dazugehörigen Bebauungs-
planverfahren O 17 eine Lärmschutzw and an der B 26 / Hanauer Straße 
festgesetzt.  
Gegenüber werden im Süden durch den Bebauungsplan N 59 ebenfalls 
Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt, so dass in allen dem Südende der NOU 
benachbarten Wohngebieten die Einhalt ung der Grenzwerte sichergestellt 
ist. Gegenüber dem Status Quo bz w. dem Prognose Nullfall 2015 nimmt 
hierdurch die Lärmbelastung u.a. in  der Landgraf-Georg-Straße und dem 
Erholungsgebiet Großer Woog ab. 
Lärmschutzmaßnahmen bis zur Heinrich straße oder gar eine Eintunnelung 
sind hierzu nicht erforderlich.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
36, 37, 38, 50, 54, 55, 58, 59, 60, 61, 66, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 76, 78, 79, 82, 
83, 84, 85, 87, 89, 91, 92, 93, 94, 95,  96, 97, 99, 100, 101,  102, 103, 104, 105, 
107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 121, 122, 123, 124, 
125, 126, 127, 128, 129, 131, 132, 133, 135, 136, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 
146, 147, 148, 149, 150, 152, 153, 156, 157, 158, 159, 160 
 
47. 
 
Zweifel an der Aussagekraft der Berechnungen des Lärmgutachtens.  
 
 
 
 
 
Eine Lärmmessung durch das Umweltamt vom 05.-12.03.01 in der Heinrich-Fuhr-
Straße vor Haus Nr. 57 ergab Werte, di e über den zulässigen Grenzwerten vom 
12.06.1999 des Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG) bei Nacht von 49 dB(A) 
lagen. Gemessen 52 dB(A) nach Leg (30mn)  0 Uhr Wert. Die Lärmwerte sind in den 
letzten vier Jahren weiter gestiegen. Und sie werden bei prognostizierten ca. 30.000 
oder 40.000 Fahrzeugen pro Tag weiter steigen. Das Lärmgutachten verwundert, da 
trotz der massiven Verkehrszunahme geringere Lärmwerte prognostiziert werden.  
Das vom Büro Obermeyer durchgeführte Lärmgutachten weist als Ergebnis aus, dass 
ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen im Bereic h Felsinghalle trotz vierspurigem Aus-
bau und einer Steigerung von 25.000-40.000 Fzg. / Tag die Grenzwerte in der Hein-
rich-Fuhr-Str. eingehalten werden. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Aussagen des Fachgutachtens sind wissenschaftlich korrekt und regel-
konform ermittelt.  
Das Fachgutachten kann im Rahmen der Offenlage eingesehen und damit 
alle dem Gutachten zu Grunde liegende n Parameter (u.a. hochabsorbieren-
de Trogwände) und Methoden überprüft werden. 
Die Lärmmessungen des Umweltamtes stellen nur einen Momentanwert 
(hier 30 min um 0.00 Uhr) dar. Die berechneten Beurteilungspegel hinge-
gen sind Mittelwerte über den gesa mten Beurteilungszeitraum Nacht 
(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr); d.h. lautere und leisere Zeitabschnitte werden lo-
garithmisch gemittelt. Für einen Verg leich der Mess- und Rechenwerte wä-
ren detaillierte Betrachtungen anzuwenden. Hierzu zählen: 
- Anzahl der gemessenen Fahrzeuge, aufgeteilt in Lkw und Pkw, Einfluss der 
Fremdgeräusche bei der Messung; 
- Straßenabschnitte, welche nicht in die Beurteilung der Schallsituation nach 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSch V) anzusetzen sind, z.B. Berei-
che der Landgraf-Georg-Straße, in welc he baulich nicht eingegriffen wird,

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 21 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Ein Lärmschutzwall, der für das Edelsteinv iertel geplant ist, reflektiert zusätzlich 
Schall ins Woogviertel. 
 
Im Lageplan der schalltechnischen Unte rsuchung ist zwischen Hanauer Str. und 
TSG-Gelände ein durchgehender Wall eingezeic hnet. Dieser Wall existiert heute nur 
lückenhaft. Die dem Gutachten zugrunde liegende Berechnung berücksichtigt die 
vorhandenen örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend und wurde nicht mit 
vorhandenen Messwerten kalibriert. Das Berechnungsverfahren liefert daher 
Ergebnisse, die nicht der Realität entsprechen. Anzuwenden ist ein 
Berechnungsverfahren, das für den derzei tigen Zustand eine Übereinstimmung 
zwischen Messwerten und Berechnungsergebnissen ergibt.  
 
Ebenfalls nicht im Lärmgutachten berücksichtigt ist die mit dem Ausbau verbundene 
Steigerung der Durchschnittsgeschwindig keit. Heute befindet sich der Abschnitt 
Hanauer Str. zw. Der Ampelkreuzung He inrichstr. und einer Tempo 30-Kurve am 
Ostbahnhof. Aufgrund der derzeit hohen Auslastung können die erlaubten 70 km/h 
selten gefahren werden. Nach dem Ausbau sind auf der einen Seite Heinrichstr. und 
B 26 kreuzungsfrei angebunden, auf der a nderen Seite der Tunnel der NOU und die 
Landgraf-Georg-Str. ebenfalls kreuzungsfre i angebunden. Gleichzeitig geht durch 
den 4-spurigen Ausbau die Auslastung der S traße zurück. Es ist daher zu erwarten, 
dass die geplante Beschränkung auf 70 km/h voll ausgenutzt und überschritten wird 
und die Durchschnittsgeschwindigkeit in di esem Abschnitt erheblich ansteigt. Im 
bisher durchgeführten Emissionsgutachten  wurde der zu erwartende Anstieg der 
Durchschnittsgeschwindigkeit im Bereich Hanauer Str. nicht berücksichtigt.  
sowie Straßen im Baugebiet selbst, etc. 
Der Gesetzgeber hat deshalb ein Be rechnungsverfahren für die Berechnung 
der Beurteilungspegel in der Verkeh rslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
festgelegt. Zunächst ist hiernach zu prüfen, ob das Verfahren „lange gerade 
Straße“ anwendbar ist, und falls nich t, so ist dann das Berechnungsverfah-
ren nach RLS-90 anzuwenden. Eine Kalibrierung der Rechenwerte durch 
Messungen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Eine Steigerung der Ver-
kehrsmenge von 25.000 Kfz auf 40.000 Kfz entspricht einer Zunahme des 
Emissionspegels um ca. 2,0 dB(A). Dies e Zunahme wird durch die gesetzten 
Schallschutzmaßnahmen im Prognosezustand und zum Teil durch die Tras-
senführung (zum Teil in Tieflage) komp ensiert, sodass Pegelabnahmen im 
Prognosezustand prognostiziert wurden.  
 
Lärmschutzwälle sind als hochabsorbierend zu betrachten und weisen somit 
keine relevanten Schallpegelanteile durch Reflexionen auf. 
 
Der bestehende Wall zum Woog hin wi rd im Zuge der Straßenbaumaß-
nahme so ergänzt, dass er auch zuk ünftig in voller Länge ohne Unterbre-
chungen aktiven Schallschutz bieten wird. Für die Beurteilung der künftigen 
Schallsituation nach Ausbau der B 26 ist die künftige Situation maßgeblich; 
hierzu zählen u.a. Geländeformation sowie Hindernisse auf dem Ausbrei-
tungsweg. Diese Vorgaben wurden in den Berechnungsmodellen entspre-
chend berücksichtigt. Kalibrierung des Berechnungsmodells anhand von 
Messungen ist entsprechend den gesetz lichen Vorschriften nicht zulässig 
(s.o.). 
Bei den schalltechnischen Berechnungen werden richtlinienkonform die je-
weiligen Entwurfsgeschwindigkeiten der zu betrachtenden Straßenabschnit-
te angesetzt. 
 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
54, 82, 89, 139, 152, 153

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 22 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Es werden Tempolimits zur Lärmreduzierung gefordert.  Der Anregung wird gefolgt. 
In Abstimmung mit dem ASV Darmstadt wurde die max. zulässige Ge-
schwindigkeit für die Nordostumgehung auf 70 km/h begrenzt. Im Schall-
gutachten wurde diese max. zulässige Geschwindigkeit berücksichtigt. 
Für die bestehenden angrenzenden Stra ßenzüge wurde im Schallgutachten 
von einer innerörtlichen Geschwindigkeit von 50km/h ausgegangen. 
48.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
105 
 
 
Die derzeit geplanten Lärmschutzmaßnahmen  an der Hanauer Straße beschränken 
sich lediglich auf eine Trogwand-Ausklei dung, die den Lärm mindern soll. Wie hoch 
diese Trogwände sein werden, wie tief also  die Straße im Erdreich liegt, konnte (von 
mir) nicht ermittelt werden.  
Ab einer gewissen Tieflage der Fahrbahn sind diese seitlichen Wände aus konstruk-
tiven Gründen notwendig – sie sind also kein zusätzlicher Aufwand für den Schall-
schutz. Wie niedrig sie auch ausfallen werden, sie sollen offenbar als preiswerte 
Schallschutzwände dienen. Dazu müssten sie eine Mindesthöhe haben; nach Aussa-
gen von Fachleuten wird eine Lärmschutzw and erst ab einer Höhe von 4 m langsam 
wirksam. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausstattung der Tunnelenden und der Unte rführung am botanischen Garten mit 
den besten hochabsorbierenden Lärmschutzmaterialien. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Im Schallgutachten wurde zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte an 
der Bebauung in der Heinrich-Fuhr-Stra ße neben einer 2,5 m ü. Gelände-
oberkante (GOK) hohen Wall / Wand–Kombination eine hochabsorbierende 
Auskleidung der Trogwände vorgesehen . Die hochabsorbierende Ausklei-
dung der Trogwände ist in doppelter Hins icht eine wirksame Schallschutz-
maßnahme: 
− zunächst wird die Emissionspegelerhöhung durch Mehrfachreflexionen 
innerhalb der Trogwände verhindert. Diese kann im vorliegenden Fall bis 
zu 1.9 dB(A) betragen 
− zusätzlich zur Emissionspegelerhöhung durch Mehrfachreflexionen wird 
die erste Reflexion an der gegenübe rliegenden Trogwand verhindert. Die 
Schallpegelerhöhung durch die erste Reflexion kann deutlich über dem 
direkten Schallpegelanteil des betrachteten Straßenabschnittes liegen. 
Das Trogbauwerk mit seiner Länge und Tiefe stellt bereits in sich eine wirk-
same Schallschutzmaßnahme dar, jedoc h nur in Verbindung mit der vorge-
sehenen hochabsorbierenden Auskle idung der maßgeblichen Trogwand. 
Die Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahm en ist immer im Kontext zu den 
vorliegenden geometrischen Gegebenheit en zu sehen. Pauschale Aussagen 
können daher im konkreten Fall schnell zu falschen Interpretationen führen. 
Die konkrete Höhenlage der Nor dostumgehung kann den entsprechenden 
Höhenplänen entnommen werden. 
Die Tunnelenden der NOU erhalten hochabsorbierende Trogwände. Die Un-
terführung am botanischen Garten liegt  nicht im Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes und der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss ist nicht 
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.  
49.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
45, 54

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 23 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Bau von Schallschutzmaßnahmen an der e nger werdenden Trasse der Bahn an der 
Wolfskehlstraße. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden im Bebauungsplan die vom 
Fachgutachter als erforderlich angese henen Maßnahmen des aktiven Lärm-
schutzes festgesetzt oder durch vertrag liche Vereinbarungen passiver Lärm-
schutz sichergestellt. Die gesetzlichen Anforderungen können zwar auch bei 
der offenen und der Galerievariante erfüllt werden, aber da an dieser auch 
städtebaulich und kulturhistorisch bedeutenden Stelle noch vielfältige ande-
re Faktoren zu berücksichtigen sind,  wird für den Entwurf die Straßentun-
nelvariante gewählt.  
50.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
29 
 
 
Luftschadstoffe, Feinstaub: 
 
51. Die Schadstoffemissionen werden nicht behandelt.  
Die Begründung zum Bebauungsplan erklärt in Ziffer B 2.3.1, dass es bereits Vorbe-
lastungen gebe und im Übrigen die entspr echenden Regelwerke einzuhalten seien. 
Das „Schutzgut Mensch” wird hier gr avierend vernachlässigt. Das Stichwort 
„Feinstaub” findet sich ebenso wenig wie eine Behandlung des Themas ”Luftschad-
stoffe”. Dazu ist nur (neben Zi ff. 4.4.2) im Anhang vermerkt:  „B.5.2 Hinweise auf 
Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind: Noch 
liegt keine Untersuchung zu den erwartete n Be- und Entlastungen bei den Straßen-
verkehrsimmissionen (Luftschadstoffe) vor.“ Es findet sich im Bebauungsplan nichts 
zum Thema Luftverschmutzung und Belastung.  Hier gibt es doch EU-Grenzwerte, 
§ 50 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) und Verordnungen. Wie sehen die 
Werte aus für Feinstaub, Benzol, Stickoxi de und den Rest der Schadstoffe. Wie ist 
die Prognose der zu erwartenden Schadstoffv erteilung, insbesondere für alle Tun-
nelentlüftungsbereiche, sowie Tunneleingänge / -einfahrten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wenn das Thema Schadstoffreduktion nicht be handelt wird, entfällt eine weitere 
tragende Säule der NOU-Rechtfertigung. Die Messstelle in der Hügelstraße hat in 
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf und die Offenlage wurde ein Luftschadstoffgutachten er-
stellt, welches im Rahmen der Offe nlage ebenfalls eingesehen werden 
kann. 
Die Abgase, die im geplanten Tunnelbau werk entstehen, werden über eine 
zentrale Abluftstation im Bereich der Kranichsteiner Straße mit hoher Ge-
schwindigkeit in große Höhe ausgeblasen und dort auf ein unschädliches 
Maß verdünnt. An den Portalen werden  nur in geringen Umfang Abgase 
durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge  aus dem Tunnel freigesetzt. Gemäß 
Luftschadstoffgutachten werden aufgrund der geplanten Sogwirkung in 
den Tunnel hinein an den schutzbe dürftigen Nutzungen in Nachbarschaft 
zu den Tunnelportalen alle Grenzwerte eingehalten. 
Für den Südteil wird durch das Luftsch adstoffgutachten belegt, dass beim 
Vergleich mit dem Prognose Nullfall der Bau der NOU bei allen untersuchten 
Luftschadstoffen an den relevanten Immissionsorten eine Verringerung be-
wirkt. Nur aufgrund der bestehenden sehr hohen Belastungen verbleibt ei-
ne immer noch hohe Grundbelastung. Die trotz Verringerung durch die 
NOU verbleibende Belastung ist rechtlich nicht der Neuplanung anzulasten.  
Im Nordabschnitt ist trotz der im Tunnel installierten Absaugung durch die 
Verkehrszunahme im Übergang zum Martin-Luther-King-Ring eine Erhö-
hung der Luftschadstoffbelastung nicht zu vermeiden. In den benachbarten 
schutzbedürftigen Nutzungen werden aber die Grenzwerte eingehalten. 
 
Analog zum Verkehrslärm ist es Pla nungsziel bzw. Auslöser der Planung 
durch die NOU die Innenstadt und die Innenstadtbevölkerung auch von ver-

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 24 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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den vergangenen Jahren – mit steigender Tendenz – eine übermäßige Belastung der 
Stadt mit Luftschadstoffen registriert. Maßnahmen zur Luftreinhaltung müssen sich 
an den dort gemessenen Indikatorwerten orie ntieren und darauf gerichtet sein, den 
Pegel in der gesamten Stadt deutlich zu reduzieren.  
Angesichts der mit der NOU erwartete n Mehrverkehre – und insbesondere der 
gesondert zu betrachtenden Mehrverkehre im  Schwerlastverkehr – ist stadträumlich 
mit einer deutlichen Steigerung der Verkehrs emissionen zu rechnen. Dabei ist auch 
zu berücksichtigen, dass ggf. Quell-Ziel -Verkehre auf die NOU umgelenkt werden, 
die Quellen- / Ziele im Südwesten Da rmstadts haben, wodurch sich deren 
Fahrstrecken verlängern und auch inso fern die Emissionen weiter zunehmen. 
Insgesamt darf es unter den Vorgaben der Luftreinhaltung aber nicht sein, dass die 
Verkehre auf der geplanten Straße die Gesamtbelastung in der Stadt steigern.  
Lokale Entlastungen im Bereich Rhönring dürften aufgewogen werden durch die 
Mehrbelastungen auf der NOU, die aus den beiden Tunnelmündern unbehandelt 
austreten und sich von dort aus wieder verteilen.  
kehrsbedingten Luftschadstoffen zu entlasten, indem die Belastungen dort-
hin verlagert werden, wo sie durch einen Tunnelabschnitt drastisch vermin-
dert werden können. Lärm und Luftschad stoffen werden im Tunnel weitge-
hend abgekapselt. Die Luftschadstoffe können abgesaugt und  - anders als 
in der Innenstadt, wo sie bodennah ve rbleiben- durch Ausblasen über einen 
Kamin von der Bevölkerung ferngehalten und auf ein unschädliches Maß 
verdünnt werden. Um letztendlich die Summe aller Emissionen zu reduzie-
ren, werden in Darmstadt und der Re gion parallel weitere Instrumentarien 
und Planungen diskutiert. Um aber innerstädtische Belastungsschwerpunkte 
zu entlasten, ist die NOU ein geeignetes Mittel.  
 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
66, 67, 82, 86, 105, 108, 131, 132, 139 
 
Gegen die offene Variante und die Galerievariante zwischen Seitersbrücke und Die-
burger Straße, da prognostizierte 23.000 Fahrzeuge pro Tag auf der NOU durch 
zusätzliche Abgas- / Fe instaubbelastungen die Lebe nsqualität, Wohnqualität und 
Gesundheit der Anwohner (u.a. Wolfskehls traße) sowie der Besucher und Nutzer 
der Einrichtungen beeinträchtigen.  
Ca. 13.000 Fahrzeuge pro Tag an der Hüge lstraße führen bereits jetzt zu den 
höchsten Feinstaubkonzentrationen in Hessen. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Da an dieser auch städtebaulich und kulturhistorisch bedeutenden Stelle 
noch vielfältige andere Faktoren zu be rücksichtigen sind, wird für den Ent-
wurf die Straßentunnelvariante gewählt. Ob es bei der offenen Variante in 
diesem Abschnitt an benachbarten schutzwürdigen Nutzungen zu Über-
schreitungen der Grenzwerte kommen würde, kann nur gutachterlich ge-
klärt werden. Aufgrund der Entscheidung für die Straßentunnelvariante ist 
dies aber nicht mehr erforderlich.  
52.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 11, 12, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 30, 35, 40, 42, 
44, 45, 48, 52, 54, 56, 63, 64, 77, 81, 85, 106, 107, 149 
 
Aufgrund der Gefährdung der Gesundheit durch  Feinstaub / Abgase / Schadstoffe 
und der Verdriftung der Abgase bei vorhe rrschender Ost-Windrichtung bis in die In-
nenstadt wird eine Schadstofffilterung von giftigen Gasen sowie Abrieben und 
krebserregendem Feinstaub bei der Tunnelentlüftung gefordert.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Durch das Ausblasen der Abluft über ei nen Kamin in ausreichende Höhe 
wird eine Verdünnung bis an die Nach weisgrenze erreicht. Aufgrund der 
geringen Konzentrationen ist das Hera usfiltern dagegen technisch unver-
hältnismäßig aufwendig und teuer und stünde daher in keiner Relation zum 
erzielbaren Nutzen. 
Um letztendlich die Summe aller Emi ssionen zu reduzieren, werden in 
Darmstadt und der Region parallel we itere Instrumentarien und Planungen 
diskutiert.  
53.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 25 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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 Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
41, 54, 55, 78, 89, 105, 108, 128, 131, 132 
Es werden Beeinträchtigung und Gefährdung der Gesundheit der Anwohner, Erho-
lungssuchenden und Sportler durch Feinst aub / Abgase im Bereich der Hanauer 
Straße erwartet (Großer Woog, Woogvierte l, Tennisplätze, Baugebiet „O17“ im 
nächsten Jahr mit Kindergarten). Wer möch te gerne im Freien Tennis spielen, wäh-
rend stündlich 2000 Kfz, darunter etwa 200 LKW am Spielfeldrand vorbeirasen? 
Ein entsprechendes Gutachten, das die Au swirkungen hier untersucht, soll angefer-
tigt werden. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf und die Offenlage wurde ein Luftschadstoffgutachten er-
stellt, welches im Rahmen der Offe nlage ebenfalls eingesehen werden 
kann. 
Das Gutachten stellt fest, dass im Ja hr 2015 sowohl im Prognose Nullfall als 
auch im Planfall mit NOU in den de r Hanauer Straße / B 26 benachbarten 
Wohngebieten und im Erholungsgebiet Großer Woog die gesetzlichen 
Grenzwert eingehalten werden. In Nachbarschaft zur Landgraf-Georg-
Straße kommt es zu Verbesserungen. 
54.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
50, 55, 58, 59, 60, 61, 66, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 76, 79, 82, 83, 87, 89, 91, 92, 
93, 94, 95, 96, 97, 100, 101, 102, 103,  104, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 
116, 117, 118, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 131, 132, 133, 134, 
135, 136, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 150, 152, 153, 156, 157, 
158, 159, 160 
 
Es ist vorgesehen, die Abgase aus dem geplanten Tunnel, der die Bewohner der an-
deren Viertel vor sämtlicher Belastung schützt, in das Ostviertel zu entsorgen.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Abgase, die im geplanten Tunnelbau werk entstehen, werden über eine 
zentrale Abluftstation im Bereich der Kranichsteiner Straße mit hoher Ge-
schwindigkeit in große Höhe ausgeblasen und dort auf ein unschädliches 
Maß verdünnt. An den Portalen werden  nur in geringem Umfang Abgase 
durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus dem Tunnel freigesetzt. Im Be-
reich des südlichen Tunnelportals und damit auch im Ostviertel verbessert 
sich die Luftsituation gegenüber heute. 
55.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
82

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 26 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Erschütterungen: 
 
Auch bei Tunnelführung ist nicht auszus chließen, dass Erschütterungen durch 
schwere Fahrzeuge in den unmittelbar angrenzenden Gebäuden deutlich wahrzu-
nehmen sind. Es besteht außerdem die Ge fahr, dass sich diese Erschütterungen auf 
die Bausubstanz auswirken. Die Luftlinie zw ischen der Häuserfront des Hauses Am 
Karlshof 14 und der ihr zugeneigten Tunne lwand beträgt immerhin weniger als 
15 m.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Es werden erschütterungsarme Masc hinen und Bauverfahren zur Herstel-
lung des Tunnelbauwerks vorgesehen. Die Tunnelbauwerke werden nach 
dem neuesten Stand der Technik gepl ant. Schäden an der bestehenden 
Bausubstanz sind nicht zu erwarten. Wie an den bestehenden Straßen kön-
nen Erschütterungen letztendlich niemals vollständig ausgeschlossen wer-
den lassen sich aber technisch auf ei n nicht mehr erhebliches Maß begren-
zen. 
56.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119 
 
 
Kultur / Stadtbild: 
 
Gegen offene Variante, da Trennung de s Kulturensembles Mathilden- und Rosen-
höhe, damit Entwertung des Jugendstilensem bles, Architektur, Kulturlandschaft, 
Beeinträchtigung der Lebensqualität der ganzen Stadt. Das Kulturensemble Mathil-
denhöhe-Rosenhöhe wäre mit einer „Kulturbrücke“ nur „überbrückt“ und nicht 
erhalten. Die Chance, das Kulturpotenzial zu nutzen, zu pflegen, zu entwickeln wä-
re verbaut. Eine Gesamtlösung inkl. ei ner Kulturachse von Mathildehöhe zur Ro-
senhöhe mit Neugestaltung des Löwentor-V orplatzes und attraktiver Verbindung / 
Gestaltung zwischen Innenstadt und Oberfe ld wäre vertan. Keine klaren Wegebe-
ziehungen (insb. für Senioren). Die öst lich der NOU gelegenen Wohngebiete wer-
den durch hohe Lärmschutzwände aus dem Stadtkern „ausgegrenzt“. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt. 
 
57. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 29, 30, 
31, 39, 40, 42, 47, 48, 49, 56, 63, 64, 65, 68, 70, 75,76, 81, 85, 90, 106, 107 
 
Gegen offene Variante, da Verlust der A ttraktivität des gesamten Bereiches als 
Naherholungsgebiet für Anwohner und Besucher.  
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt. 
58. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 15, 16, 19, 21, 22, 25, 31,  33, 39, 40, 42, 47, 48, 52, 
56, 64, 80, 161 
 
59. Gegen offene Variante, da optische Ve rschandelung und unvereinbar mit der dort 
vorhandenen Stadtstruktur. Zerstörung des Stadtbildes, durch Straße (Verkehrs-
schlucht) und 8 m hohe Betonstützwand im Einschnitt bzw. 5 m hohen Lärm-
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 27 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
schutzwall (Einschränkung der Sicht vom Löwentor). Betonwände würden in kür-
zester Zeit durch Besprayung für Ärger sorgen.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 2, 5, 6, 8, 9, 11, 13, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23,  25, 26, 30, 31, 32, 33, 35, 
40, 42, 47, 49, 52, 56, 57, 64, 81, 106, 107, 149, 155 
 
Die Straßentunnelvariante wird den Bedü rfnissen der Bürger und den Ansprüchen 
der Stadt als Kulturmetropole gerecht. Es ist eine zeitgemäße Lösung, verträglich mit 
dem höherwertigen Schutzbedürfnis der Da rmstädter Kulturlandschaft und sie ist 
geeignet ein städtebauliches Schmuckstück zu erhalten. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt. 
 
60. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
28, 90, 106, 107, 155 
 
Wenn schon, dann Bahn- und Straßentunnel-Va riante. Dabei würde die Kulturland-
schaft, Erholungslandschaft / Lebensqualität am besten berücksichtigt. Mathilden-
höhe und Rosenhöhe werden zu einer harmonischen Einheit zusammengeführt.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Neben Mathildenhöhe und Rosenhöhe gehör en auch die beiden denkmal-
geschützten Bahnbrücken, die dann verl oren gingen, zum kulturhistori-
schen Stadtbild. Auch die Zäsur der Bahntrasse als längsgerichtete Blickach-
se und Grünraum zwischen der Diebur ger Straße und dem Ostbahnhof ist 
ein Teil dieser historischen Entwicklung. Vor allem aber ist eine Realisierung 
allein aus technischen Gründen nicht oder allenfalls durch enormen Auf-
wand und unverhältnismäßig hohen Kosten möglich. Zudem ist aufgrund 
noch zu lösender technischer Probleme und organisatorischer Fragen mit 
der Bahn eine zeitnahe Realisierung nicht möglich. 
61. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
62, 63, 65, 70, 75, 81, 88, 107, 155 
 
Bei Bahn- und Straßentunnel-Variante be steht die Möglichkeit zur Bebauung auf 
dem Tunnel mit Privathäusern / öffentlichen Bauten. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Eine bauliche Nutzung der Tunneldecke würde nicht einfach an die städte-
baulichen und kulturhistorischen Sachz wänge anzupassen sein. Die Folgen 
einer Aufhebung dieser stadträumlichen Zäsur durch eine Bebauung wer-
den für problematisch gehalten. 
Vor allem aber ist eine Realisierung allein aus technischen Gründen nicht 
oder allenfalls mit enormen Aufwa nd und unverhältnismäßig hohen Kosten 
möglich. Zudem ist aufgrund noch zu lösender technischer Probleme und 
organisatorischer Fragen mit der Ba hn eine zeitnahe Realisierung nicht 
möglich. 
62. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
26 
 
63. Bei Bahn- und Straßentunnel-Variante wü rde eine mögliche Bebauung der Tunnel- Der Anregung wird gefolgt.

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 28 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
oberfläche neue, heute noch nicht zu übe rblickende Folgeerscheinungen nach sich 
ziehen. Die Bebauung hat negative Auswirkungen auf die Einheit von Rosen- und 
Mathildenhöhe. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt. 
 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
48, 90 
 
Baumbestand des Oetinger Parks ist ein we sentliches Plus für die Häuserzeile Am 
Karlshof mit geraden Häusernummern. Baum bestand wurde bereits für die Errich-
tung des Studentenwohnheims in Anspruch  genommen. Bestehende Bäume ver-
bergen die aufdringlichen Gebäude des Studentenwohnheims. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Aufgrund des rechtsgültigen Bebauungsplans N 7.3 „Am Karlshof Süd“ ist 
nördlich der Gebäude Am Karlshof 14 / 16 die Errichtung eines viergeschos-
sigen Wohngebäudes heute rechtlich zu lässig. Durch die Änderung des Be-
bauungsplanes an dieser Stelle für die Tunneltrasse entfällt die Bebaubarkeit 
also auch für ein künftiges Gebäude. Es wird also im Sinne des Einwenders 
eine Verbesserung erreicht.  
Darüber hinaus bleibt der weitaus größte Teil des Baumbestandes insbe-
sondere auch vor dem Studentenwohnhe im erhalten. Nach Bauabschluss 
sind Nachpflanzungen vorgesehen, die zum einen die Sichtverschattung 
verbessern und zum anderen auch eine angemessene ästhetischen Qualität 
sicherstellen.  
64. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119 
 
Der innerstädtische Naherholungsbe reich im Grünzug Großer Woog, TSG-
Sportgelände, Botanischer Garten und Vivarium würde durch die geplanten Aus-
baumaßnahmen erheblich an Attraktivität ve rlieren. Seine Attraktivität ist aber zu 
erhalten. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
In den eigentlichen Naherholungsbereich wird nicht eingegriffen. Es werden 
nur am Rande Teile der Straßenbös chung der B 26 zur Verbesserung des 
Lärmschutzes neu modelliert. Lediglich hinter der Tennishalle und im Be-
reich des dortigen nordöstlichsten Tennisfeldes werden für die Rampe zur 
B 26 und die neue Bushaltestelle auch am Böschungsfuß in geringem Um-
fang Flächen benötigt. An der Wertigkeit des Gesamtareals ändert dies 
nichts. Die Attraktivität des Naherhol ungsgebietes selbst wird nicht beein-
trächtigt. Es profitiert von der geplanten Verbesserung des Lärmschutzes für 
die dahinter liegenden Wohngebiete und von der Abnahme des Verkehrs 
auf der L-G-Straße. Die Wegeverb indung zwischen dem Naherholungsge-
biet und dem Ostbahnhof bzw. der Rosenhöhe wird zudem optimiert.  
65. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
50, 58, 59, 60, 61, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 76, 79, 82, 83,84, 87, 89, 91, 92, 93, 94, 
95, 96, 97, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 
117, 118, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 129, 131, 132, 133, 135, 134, 136, 
139,141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148,  150, 152, 153, 156, 157, 158, 159, 
160, 163, 164

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 29 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Es wird Einspruch gegen den Bebauungsplan N 59 Nordost-Umgehung in der Fas-
sung vom 14.04.2005 erhoben, da der Wegfa ll von 3 Tennisplätzen, des Trainings-
platzes und des Gerätehauses sowie der Flutlichtmasten ansteht.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Es wird nur ein Tennisfeld, das nordös tlichste, wegfallen. Flutlichtmast und 
Geräteschuppen werden, soweit die Fl ächen in der Bauphase benötigt wer-
den, ersetzt. Der Trainingsplatz bleibt  weitgehend erhalten, da statt eines 
Lärmschutzwalls eine Lärmschutzwand vorgesehen ist.   
66
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
164 
 
Durch den Verlust an Attraktivität und Er holungswert des Darmstädter Ostens wird 
erwatet, dass Familien in Vororte abwandern bzw. überhaupt nicht zuwandern.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Weder die Attraktivität noch der Erholungswert des Darmstädter Ostens 
gehen verloren, wenn Straßen in ihre r bestehenden Trasse modernisiert 
werden. Zudem sind gerade im Bereich Großer Woog und Darmbach weite-
re Naturschutz- bzw. Verbesserungsma ßnahmen in Planung, die u.a. zu ei-
ner Aufwertung des Darmstädter Ostens beitragen werden. 
67. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
105 
 
Für einen sichereren Schulweg wird an Stelle des unbeschrankten Bahnübergangs 
am Judenteich eine Fußgängerbrücke in das Woogsviertel gefordert. 
 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Diese Wegstrecke liegt außerhalb des Geltungsbereichs. 
Innerhalb des Geltungsbereichs ist es Planungsziel durch die NOU den Ver-
kehr auf der Landgraf-Georg-Straße zu reduzieren, so dass in Kombination 
mit dem Straßentunnel unter dem Ba hnhofsvorplatz und dessen Umgestal-
tung künftig eine leichtere Querung mög lich ist. Insgesamt wird die Wege-
verbindung zwischen dem Woogviertel / Naherholungsgebiet und dem Ost-
bahnhof bzw. der Rosenhöhe wesentlich verbessert. 
68. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
101 
 
Der Bürgerpark Nord dient als stadtnaher Grünzug vorrangig der Wohnumfelder-
holung für das dicht besiedelte Martinsvie rtel. Die GE-Ausweisung bewirkt eine Re-
duzierung des Freizeitwertes des Bürgerparks. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Das Areal des geplanten GE liegt zw ischen der noch vorhandenen, nördli-
chen Arheilger Straße und der Marbur gerstraße, ist eingezäunt und teilwei-
se bebaut (z.T. Lagerplätze). Das Areal  ist für die Öffentlichkeit nicht zu-
gänglich. Insgesamt wird der Freizeit wert des Bürgerparks vor allem durch 
den Rückbau der Arheilger Straße profitieren.  
69. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
140

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 30 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Es wird gefordert, die Straßenplanung so wie die Ausweisung des Gewerbegebiets 
im Detail so zu gestalten, dass die ge genüber der Behindertenwerkstatt auf der Ost-
seite der Marburger Straße unmittelb ar nördlich der dortigen Fußwegeeinmündung 
gelegenen Gartengrundstücke nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Auch sollte 
man den südlich der Gartengrundstücke befindliche Fußweg nicht in die GE-
Ausweisung mit einbeziehen. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Da die NOU künftig die Hauptverkehrsachse sein wird, kann sie nicht im 
spitzen Winkel vom Martin-Luther-King-Ring abzweigen. Um den Verkehrs-
fluss nicht zu behindern, soll der Stre ckenverlauf hier einen regelkonformen 
Krümmungsradius bekommen. Durch diese Kurve zur Vermeidung des spit-
zen Winkels rückt die NOU zwangsläuf ig nach Süden. Für die NOU und die 
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ist damit eine Beanspruchung der 
genannten Gartengrundstücke in ihre m nordöstlichen Teil unvermeidlich. 
Weitere Flächen werden benötigt, um  auf der Südseite der NOU den von 
Westen kommenden Fuß- / Radweg des Martin-Luther-King-Rings wie bis-
her in Richtung Bürgerpark fortführen zu können. Insgesamt wird für die 
NOU etwa die Hälfte des Areals mit den Gartengrundstücken benötigt.  
Die andere Hälfte wird dem geplanten GE zugeschlagen. Diese Ausweisung 
östlich der Marburger Straße ist st ädtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. 
Zum einen ist eine nur einseitig genut zte Erschließungsstraße (die Marbur-
ger Straße) uneffizient und zum anderen sind die Grundstücke im künftigen 
Baugebiet teilweise bereits bebaut oder dienen als Lageplatz. Das Baugebiet 
steht auch im Einklang mit der Forderung der Raumordnung und des Bau-
gesetzbuches (BauGB) nach Innenentwicklung vor Außenentwicklung. 
70.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
140 
 
 
Naturschutz allgemein: 
 
Es wird eine Überprüfung des gesamten  Baukonzeptes unter Berücksichtigung der 
Bedürfnisse von Mensch und Natur geforde rt. Weiter soll die Umweltfreundlichkeit 
der geplanten Baumaßnahmen überprüft werden.   
Der Anregung wird gefolgt. 
Die Umweltprüfung ist gesetzliche Vorgabe. Sie wurde auch bereits mit 
dem vorliegenden Vorentwurf begonne n und im Umweltbericht dokumen-
tiert. Für den Entwurf zur Offenlage werden erforderliche Ergänzungen und 
Aktualisierungen vorgenommen. Hierzu  erforderliche Fachgutachten wur-
den erstellt und können im Rahmen der Offenlage ebenfalls eingesehen 
werden. 
71.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
105 
 
Die offene Variante würde durch die o ffene Straßenführung die Belange der Natur 
beeinträchtigen. 
Kenntnisnahmen 
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind im Umweltbericht beschrie-
ben.  
72.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 31 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 42, 56, 64 
Ausgleichsflächen für Eingriffe im naturschutzrechtlichen Sinn sind nicht nachgewie-
sen; die erforderlichen Grundstücke sind nicht bezeichnet. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Im Umweltbericht sind sowohl die erwarteten Eingriffe als auch die zum 
Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen beschrieben. In einzelnen Plänen sind 
die jeweiligen Flächen dargestellt. Richtig ist, dass die Eingriffs- / Aus-
gleichsbilanz im Umweltbericht verd eutlicht, dass im Vorentwurfsstand 
noch ein Defizit verbleibt, für welc hes noch Ausgleichsflächen gefunden 
werden müssen. Dies wurde auf S. 87 auch dargelegt und als Aufgabe für 
das weitere Verfahren formuliert. Im Vo rentwurf ist dies statthaft, da nach 
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlic hkeit die Planung weiter konkreti-
siert wird, und sich der Ausgleichsbedarf noch ändern kann. Für den Ent-
wurf zur Offenlage wird der dann erforderliche Ausgleich sichergestellt.  
73.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
 
Einzelbereiche: 
 
Bei dem Bau eines Lärmschutzes im Bereich „Am Nordbahnhof“ soll der bestehende 
„Wildwuchs“ von Hölzern und Sträuchern weitgehend geschont bleiben. Die beste-
hende Flora und Fauna soll geschützt werd en. Die ehemalige Schrebergartenanlage 
am Nordbahnhof sowie der Grünstreifen zwischen dem Martin-Luther-King-Ring 
und den Häusern ist ein wahres Naturparadies,  in dem sich zahlreiche Tierarten auf-
halten (Eichelhäher, Elster, Krähe, Taube , Kuckuck, Grauspechte, Buntspechte, Mei-
sen, Nachtigallen, Stare, Marder, Füchse , Fledermäuse, Igel, Eichhörnchen, Kanin-
chen, Maulwürfe, Mäuse sowie zahlreiche  Insekten und Schmetterlinge). Auf dem 
Grundstück Am Nordbahnhof 19 beobachtete Arten sind:  
Säugetiere: Marder, Fuchs, Mauswiesel, Igel, Eichhörnchen, Kaninchen, Spitzmaus, 
Feldmaus, Maulwurf, Fledermäuse; 
Vögel: Turmfalke, Eichelhäher, Elster, Kräh e, Ringeltaube, Türkentaube, Kuckuck, 
Grauspecht, Buntspecht, Kleiber, Baumlä ufer, Schwanzmeise, Haubenmeise, Wei-
denmeise, Blaumeise, Kohlmeise, Nachtiga ll, Hausrotschwanz, Star, Sperling, Buch-
fink, Stieglitz, Dompfaff, Zaunkönig, Goldhähnchen; 
Insekten / Schmetterlinge : Glühwürmchen, Hirschkäfer, Balkenschröter, Schwalben-
schwanz, Zitronenfalter, Kohlweißling, Admi ral, Kleiner Fuchs, Tagpfauenauge, klei-
ne Libellen und Großlibellen. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Der 4streifige Ausbau des Martin-Luther-King-Rings östlich der Frankfurter 
Straße ist bereits seit 1986 rechtskräftig beschlossen und im Bebauungsplan 
N 8.4 baurechtlich gesichert. Der ge nannte „Wildwuchs“ konnte sich dort 
entwickeln, weil der Bebauungsplan hier durch „Offenhaltung für den Aus-
bau“ und die Festsetzung eines noch größeren Korridors als Grünfläche ei-
ne andere Nutzung untersagte. Durch di e NOU wird in diesem Bereich le-
diglich an die rechtkräftige Festsetz ung des Ausbaus angeknüpft. Über den 
4streifigen Ausbau des Martin-Luther-King-Rings hinaus werden dort keine 
der angesprochenen Flächen beansprucht. Der durch den alten Bebauungs-
plan N 8.4 gesicherte Grünkorridor bleibt erhalten. 
 
74.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
98, 138, 162

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 32 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Durch Zerstörung der Kleingartenanlage wird der gärtnerisch an seinem Grundstück 
Interessierte z.B. den Rückgang der bestä ubenden Nutzinsekten beklagen, da alte 
Obstbäume entfallen. Bis sich ein ähnliche s Biotop auf der angeschütteten Erde zu 
entwickeln beginnt, wird ein weiteres Jahrzehnt vergehen. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Gärten der Kleingartenanlage werd en überwiegend intensiv genutzt 
und Obstbäume sind kaum vorhanden.  
Nach Bauabschluss und Geländemodellie rung ist vorgesehen, weniger Gär-
ten anzulegen, um das Gesamtareal hinsichtlich Pflanzen und Biotopflächen 
vielfältiger zu gestalten. Bereits im ersten Jahr nach Neuanlage ist allein 
durch neue Staudenflächen und ein me hr an Obstbäumen mit einem grö-
ßeren Blühaspekt zu rechnen als bisher.   
75.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119 
 
Im Oetinger Park sollen aus dem frühen 19. Jahrhundert stammende Baumriesen 
vermutlich seltener Art gefällt werden. Übrigbleibende werden unter den neuen 
Baumaßnahmen leiden (z.B. Wurzelverl etzungen) oder an Grundwassermangel ein-
gehen. Ablehnung der flachen Führung des T unnels, da hierdurch der derzeitige 
Baumbestand (z.B. im Bereich der Oetinge r Villa) vernichtet und über dem Straßen-
deckel auch für die Zukunft unwiederbringlich unmöglich gemacht wird. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Aufgrund des rechtsgültigen Bebauungsplans N 7.3 „Am Karlshof Süd“ ist 
nördlich der Gebäude Am Karlshof 14 / 16 die Errichtung eines viergeschos-
sigen Wohngebäudes heute rechtlich zu lässig. Durch die Änderung des Be-
bauungsplanes an dieser Stelle für die Tunneltrasse entfällt die Bebaubarkeit 
also auch für ein künftiges Gebä ude. Das Tunneldach kann begrünt wer-
den. Dass auch für den Tunnel einige  der alten und großen Bäume im Be-
reich der Baugrube und aufgrund des Anschneidens ihres Wurzelraumes 
durch die Baugrube gefällt werden mü ssen, ist unvermeidlich. Es werden 
aber keine seltenen Baumarten gefällt . Oftmals handelt es sich auch um 
nicht heimische Robinien . Für die Fällung werden angemessene Ersatzmaß-
nahmen durchgeführt. Eine lokale Absenkung des Tunnels ist nicht möglich. 
Dies geht nur über die Gradiente der gesamten Trasse. Daher sind Aufwand 
und Kosten für eine ausreichende Absenkung zum Anpflanzen großer Bäu-
me auch in Tunnelmitte nicht zu re chtfertigen. Durch eine ausreichende 
Erdüberdeckung (1-2 m) können aber kleinere Baumarten gepflanzt wer-
den, die gemeinsam mit Gehölzen nicht nur zur Vielfalt und Stockwerksbil-
dung beitragen sondern auch eine Neuge staltung dieses Bereichs ermögli-
chen.  
Die Grundwasserverhältnissen werden sich nicht ändern, da der Tunnel eine 
durchgängige Unterdükerung erhält. 
76.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119, 44 
 
Gegen die Ausweisung eines GE an der Ma rburger Straße, da hier ökologisch be-
sonders wertvolle Gärten in Anspruch genommen werden. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Es handelt sich nicht um ökologisch besonders wertvolle Gärten, sondern 
um überwiegend intensiv genutzte Nutz- und Freizeitgärten sowie Hof- und 
Lagerflächen.  
77.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 33 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
140 
 
 
Wasserhaushalt: 
 
Es wird die Absenkung des Grundwassers befü rchtet. Gerade beim Eintritt der Tras-
se in den Park der Oetinger Villa wird der Lauf eines alten Baches geschnitten, der 
heute noch aktiv ist, allerdings vor alle m als Grundwasserstrom in weniger als 2 m 
Tiefe. Die durch die Baumaßnahmen notwendige dauerhafte Absenkung des 
Grundwassers beeinträchtigt höchstwahrsch einlich die Bausubstanz auf den unmit-
telbar anliegenden Grundstücken. Da es sich offensichtlich um fließendes Grund-
wasser handelt, werden weitere Grundstücke der Straße Am Karlshof davon betrof-
fen sein. Durch die Umbaumaßnahmen in der Hanauer Straße werden Auswirkun-
gen auf das Wasser des Naturbadesees „Großer Woog“, seine Bachläufe und das 
Grundwasser befürchtet.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Aufgrund der Empfehlungen des Fachgutachtens (ARCADIS 2003) werden 
der Tunnel und die Tröge durchgängig mit Unterdükerung versehen, so 
dass kein Aufstau und keine Absenkung entsteht. Grundwasser und 
Grundwasserfluss werden nicht beeinträchtigt werden und damit sind indi-
rekte Auswirkungen nicht zu erwarten.  In der Bauphase wird in Bauab-
schnitten gearbeitet, die so gewählt werden, dass die Hauptgrundwas-
serstömung aufrechterhalten bleibt.  
 
78.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119, 128 
 
 
Fledermäuse: 
 
Forderung nach Erhalt und Schutz der Fledermauspopulation. Der Anregung wird gefolgt. 
Der Schutz von Fledermauspopulationen ist rechtlich in 
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  verankert und ist nach § 43 (4) 
bei Vorhaben, die der Eingriffsregel ung unterliegen, entsprechend den Re-
gelungen des § 19 zur Eingriffsregelung zu beachten.  
Nach den vorliegenden Erkenntnisse  und Gutachten kann ausgeschlossen 
werden, dass bei Beachtung fledermausspezifischer Bauzeiten und vorsorg-
licher Bereitstellung von Ausweichquartieren Fledermauspopulationen durch 
Quartierverluste beeinträchtigt werden . Es werden keine für die einzelnen 
Populationen bedeutsamen und unverzich tbaren Quartiere beseitigt. Dar-
über hinaus ist in den sensiblen Bere ichen eine ökologische Bauaufsicht 
vorgesehen, um auch die Beeinträchtigung von Einzelindividuen weitge-
hend auszuschließen. Nach Beendigung der Bauphase werden die Bereiche, 
die als Jagdrevier genutzt werden, f unktional mindestens gleichwertig wie-
der hergestellt.  
79.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
89, 108

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 34 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
 
 
Entwertung von Grundstücken: 
 
Die Mathilden- und Rosenhöhe gelten nach  dem Mietspiegel als die beste Wohn-
gegend in Darmstadt. Wir sind gegen die Offene Variante, und die Entwertung von 
Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen,  die ein Vielfaches der Zusatz-
kosten für einen Tunnel zwischen Mathilden- und Rosenhöhe ausmacht. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt.  
Die Stadt ist bei ihren Entscheidungen und Abwägungen primär dem Wohl 
der Allgemeinheit und nicht Einzelintere ssen verpflichtet. Sie muss aber ge-
mäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB ) alle Belange entsprechend ihrer 
Bedeutung abwägungsfehlerfrei und gerecht abwägen.  
Da an dieser auch städtebaulich und kulturhistorisch bedeutenden Stelle zu-
sätzlich noch vielfältige andere Faktoren  zu berücksichtigen sind, wird für 
den Entwurf die Straßentunnelvariante gewählt. 
80. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
1, 2, 8, 9, 11, 13, 14, 21, 30, 42, 48, 56, 66, 161 
 
Eine Wertminderung  / Entwertung des Eigent ums ist in folgenden Bereichen zu er-
warten:  
- Erbacherstraße  
- Heinrich-Fuhr-Straße  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Eine Wertminderung in der Erbacher S traße und in der Heinrich-Fuhr-Straße 
ist nicht zu erwarten. In der Erbacher Straße wird durch die Verkehrsentlas-
tung Wohn- und Grundstückswert eher erhöht. In beiden Straßen ist durch 
den Ausbau des Lärmschutzes im Z uge der Maßnahme eine Verbesserung 
gegenüber dem Status Quo zu erwarten. 
81. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
120, 156 
 
82. Es wird bezweifelt, dass die neu gestal tete und modellierte Kleingartenanlage wie-
der akzeptiert wird. Die drohende Verwahrlosung trägt zur Wertminderung der ge-
samten Umgebung bei, welche zurzeit noc h gepflegt wirkt und den Eindruck von 
Sicherheit erwecken kann.  
 
Es wird erwartet, dass eine bis zu knapp 5 m hohe Aufschüttung in unmittelbarer 
Nähe des Wohnhauses Am Karlshof 16 zu kriminellen Angriffen verleiten kann.  
 
 
 
 
 
Auch der zukünftig fehlende Baumbestand der Oetinger Villa wird sich negativ auf 
den Wert der Grundstücke auswirken 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der Kleingartenverein Am Karlshof hat bereits bekundet, die Anlage nach 
der Neugestaltung wieder zu überneh men. Aufgrund der dauerhaft hohen 
Nachfrage nach Kleingärten ist die Annahme einer Verwahrlosung unbe-
gründet.  
Eine 5 m hohe Aufschüttung ist nicht geplant. Vorgesehen ist eine Gelän-
demodellierung, die lediglich am 3 m höher gelegenen Alfred-Messel-Weg 
auch maximal 3 m Überhöhung erreichen darf. Nach Norden fällt das Ge-
lände auch künftig sanft ab und am Ende der Kleingartenanlage ist lediglich 
eine Überhöhung von 1 m zur Überdeckung des Tunnels vorgesehen. Die 
Befürchtung von kriminellen Übergriffe n kann hieraus nicht abgeleitet wer-
den.  
Aufgrund des rechtsgültigen Bebauungsplans N 7.3 „Am Karlshof Süd“ ist 
nördlich der Gebäude Am Karlshof 14 / 16 die Errichtung eines viergeschos-
sigen Wohngebäudes heute rechtlich zu lässig. Durch die Änderung des Be-
bauungsplanes an dieser Stelle für die Tunneltrasse entfällt die Bebaubarkeit

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 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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also auch für ein künftiges Gebäude. Es wird also im Sinne des Einwenders 
eine Verbesserung erreicht. Der Baum bestand bleibt zum ganz überwie-
genden Teil bestehen. Dort wo für den Tunnelbau einzelnen Bäume ent-
nommen werden müssen, erfolgt eine angepasste Nachpflanzung und 
Neugestaltung. Die Befürchtung eine r negativen Ausstrahlung des En-
sembles ist unbegründet.  
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119, 34/165 
 
Als Eigentümer der Grundstücke Erbach er Str. 72/74 und Spessartring 73/75 wird 
befürchtet, dass durch die Baumaßnahm e das Grundstück und Flächen unter dem 
Haus beansprucht werden. Damit sind die Ei gentümer nicht einverstanden, ein An-
walt ist beauftragt. Es wird auch abgelehnt, dass die Grundstücksfläche genutzt, die 
Gartenanlagen zerstört und bestehende Bäume gefällt werden.  
Für alle entstehenden Schäden und Kosten  (Bestandsgutachten der Wohnanlage, 
Bauschäden, Mietausfälle, Wertverluste,  Verzögerung bei Überholung der Fassade 
durch Baumaßnahme, Schäden durch Ve rzögerung oder Mehrkosten der Arbeit, 
Gesundheitsschäden) werden die Wissensch aftsstadt Darmstadt, das Land Hessen 
und der Bund regresspflichtig gemacht.  
Es muss gewährleistet werden, dass die Häuser Spessartring 73/75 ohne Gefahr zu 
betreten sind.  
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Auf den Grundstücken sind weder Baumaßnahmen geplant noch werden in 
größerem Umfang Flächen in der Baupha se benötigt. Nicht auszuschließen 
sind beispielsweise Rückverankerungs maßnahmen für die Baugrubensiche-
rung. Sollten Maßnahmen erforderlich werden, werden sie durch eine Ent-
schädigung nach den gesetzlichen Verpflichtungen ausgeglichen. 
 
 
 
 
Die Grundstücks- bzw. Hauszugänge werden für Fußgänger über die ge-
samte Baumaßnahme hinweg über befestigte provisorische Gehwege er-
reichbar sein. 
83. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
120 
 
 
 
84. Es wird Einspruch erhoben, der sich insb esondere auf die Teile der Grundstücke Am 
Karlshof 14 und 16 bezieht, die von der Planung beansprucht werden und dem 
Bauherrn in bislang noch nicht geklärter Form überlassen werden sollen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Nordost-Ecke wird sogar vom Tunnel selb st angeschnitten. Man ist nicht bereit, 
den im Plan markierten Teil des Grundstü cks für Bauvorbereitungen, Bauarbeiten 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Stadt ist bei ihren Entscheidungen und Abwägungen primär dem Wohl 
der Allgemeinheit und nicht Einzelintere ssen verpflichtet. Sie muss aber ge-
mäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB ) alle Belange entsprechend ihrer 
Bedeutung abwägungsfehlerfrei und gere cht abwägen. Unabhängig davon 
werden erforderlich Eingriffe in priv ate Flächen durch eine Entschädigung 
nach den gesetzlichen Verpflichtungen ausgeglichen. Etwaige Ausgleichs-
ansprüche für unzumutbare Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung 
sind aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Sie werden zwi-
schen dem Bund als Bauherr und den betro ffenen Nachbarn vertraglich zu 
vereinbaren sein. 
Dass im Bereich der Trasse einige de r alten Bäume gefällt werden müssen, 
ist unvermeidlich. Durch eine ausr eichende Erdüberdeckung können nach

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oder vorübergehende bzw. bleibende Umgestaltungen in irgendeiner Weise zur Ver-
fügung zu stellen. Zum einen weil hier in  die Vegetation eingegriffen wird (alte 
Bäume) und  
 
 
zum anderen weil innerhalb des vorg esehenen 19-Meter-Korridors genügend 
„Spielraum“ für das Anlegen eines 14 Mete r breiten Tunnels vorhanden sein müss-
te, ohne dass auf das private Grundstück zurückgegriffen werden muss. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird auch die Beeinträchtigung der Anwesen Am Karlshof 14 sowie Am Karlshof 
16 augrund der erforderlichen Aufschütt ungen befürchtet. Nach dem Bau kommen 
Grundstücksteile, in welcher Höhe auch  immer, über dem gewachsenen Grund zu 
liegen. Wie hoch hier aufgeschüttet werden muss, hängt ursächlich von der Nei-
gung der Trasse ab. Wie die Höhenentwickl ung ausfallen soll, ist bislang nicht be-
kannt.  
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund der zu erwartenden langjährigen Belastung ist mit einer akuten Gefähr-
dung des Gesundheitszustands der Eigentümer in, die das Haus alleine bewohnt, zu 
rechnen.  
Bauende auf dem Tunnel kleinere Ba umarten nachgepflanzt werden, die 
gemeinsam mit Gehölzen nicht nur zur Vielfalt und Stockwerksbildung im 
Wald beitragen sondern auch eine Ne ugestaltung dieses Bereichs ermögli-
chen. Darüber hinaus werden weiter e angemessene ökologische Ersatz-
maßnahmen durchgeführt.  
Die Trassenachse ist entsprechend den einschlägigen Richtlinien auch zur 
Vermeidung von Eingriffen in Privatgrund bzw. in die bestehende Bebauung 
zwischen allen zu berücksichtige nden Zwangspunkten ausgemittelt und 
kann nicht verschoben oder gar mit Knicken versehen werden. Der im Be-
bauungsplan dargestellte Korridor ist nur der Tatsache geschuldet, dass 
beim Bau eines zum einen sehr la ngen und zum anderen unterirdischen 
Gebäudes in der Planungsphase Unwä gbarkeiten nicht ausgeschlossen 
werden können, die den Querschnitt beeinflussen. Ohne den Bebauungs-
plan ändern zu müssen, soll in der Bauphase auf solche Unwägbarkeit rea-
giert werden können, wenn dem nicht andere gewichtige Belange entge-
genstehen. So wurde gerade im Bere ich der Grundstücke Am Karlshof der 
Korridor auf den reinen Tunnelquerschnitt verschmälert, da hier eine Flexibi-
lität in der Ausführung nicht mit den Be langen der Nachbarn vereinbar ist. 
In der Bauphase wird auf das Bauve rfahren mit überschnittenen Bohrpfäh-
len zurückgegriffen, wodurch die Eingri ffsfläche auf das technisch mögliche 
Mindestmaß beschränkt wird. Es is t aber unvermeidbar, dass vom Grund-
stück Am Karlshof 16 in der östlichs ten Spitze ca. 10 qm untertunnelt wer-
den und nun analog zu Geh-, Fahr- und Le itungsrechten zu Gunsten Dritter 
bzw. der Allgemeinheit baurechtlich gesichert werden sollen. 
Die endgültige Höhenlage konnte zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteili-
gung der Öffentlichkeit basierend auf der Vorplanung noch nicht exakt 
dargestellt werden. Für den Entwurf zur Offenlage wurde sie zwischenzeit-
lich ermittelt. Analog zur Trassenachse wird auch die Gradiente der Trasse 
zwischen den Zwangspunkten wie Grundwasser, Auftrieb, Erdaushub und 
dem für den Verkehrsfluss regelkonfor mer Höhenverlauf ausgemittelt. Nur 
an 3 Stellen liegt die vorhandene  Topographie höhengleich mit dem Tun-
neldach , so dass es überschüttet werden  muss. Eine Stelle ist der Einschnitt 
das Molkenbachs. Dies hat zur Folge, dass die für einen späteren Bewuchs 
erforderliche Mindestüberdeckung de s Tunnels von 1 m eine Überhöhung 
des derzeitigen Geländes um rund 1,2 m bedeutet. Diese Überhöhung muss 
durch geeignete Übergänge in die Umgebung einmodelliert werden.  
Da in einzelnen Bauabschnitten gebaut wird, ist im Bereich der Oetinger Vil-
la mit einer Bauzeit von etwa 1,5 Jahr en zu rechnen. Zudem werden in un-
mittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebäuden entsprechend schonende 
Baumethoden angewandt, so dass eine  unmittelbare Gesundheitsgefähr-

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Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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 dung nicht erkennbar ist. 
 Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119, 34/165 
 
 
Bereich Ostbahnhof, ÖPNV: 
 
Die Abwicklung des öffentlichen Nachverkehrs am Ostbahnhof bleibt 
unberücksichtigt. Der Bebauungsplan enthäl t keinerlei Aussagen zu diesem Thema 
sowie keinerlei Darstellung von Verkehrsflächen für Busse.  
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Parkplätze und Busspuren fehlen nur al s Einzeldarstellung, sind aber am 
Ostbahnhof im Bereich der Verkehrs fläche besonderer Zweckbestimmung 
zulässig und bei den Abmessungen auch berücksichtigt. Die Flächen ermög-
lichen insbesondere alle bislang in di e Diskussion gebrachten Varianten der 
Anordnung von Bussteigen und Wegen. Auf eine konkrete Verortung wur-
de bewusst verzichtet, da der gesamt e Bereich in einer gesonderten Studie 
unter Berücksichtigung aller Detailfra gen zu untersuchen und zu planen 
bzw. aufzuteilen ist. 
85.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
51, 86 
 
Es fehlt die Festsetzung einer Freihaltez one für eine Straßenbahntrasse Richtung 
Rossdorf, die noch immer der städtischen Beschlusslage entspricht.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Räumlich und baurechtlich bleiben alle Vorraussetzungen wie im Status Quo 
erfüllt. Die konkrete Festsetzung einer Freihaltetrasse ist zudem ohne eine 
entsprechende technische Planung nicht möglich.  
86.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
87. Auswirkungen auf den öffentlichen Nahv erkehr – namentlich die Odenwaldbahn – 
werden nicht untersucht und abgewogen. Diese Auswirkungen müssen – unter 
Berücksichtigung großer Pendlerziele wie der Firma Merck und ihrer Jobticket-
Verträge – untersucht werden. Der NOU-Straßenzug verläuft zwischen Ost- und 
Nordbahnhof parallel zur Odenwaldbahn und tritt somit in unmittelbare Konkurrenz 
zu diesem umweltfreundlichen Verkehrssy stem. Es besteht Grund zur Annahme, 
dass die bereits getroffenen und noch ansteh enden Investitionen in die Odenwald 
mit dem Bau der NOU in ihrem Nutzen erheblich gemindert werden. Rückumstiege 
von der Bahn auf den PKW sind insbesondere bei Berufspendlern zu befürchten und 
stehen im Widerspruch zum Ziel einer Entlastung der Stadt.  
Das ”Verschwinden” von 11.500 Fahrze ugbewegungen am Knoten Frankfurter 
Straße / Martin-Luther-King-Ring (Diffe renznetz Planfall NO-Umgehung / Prognose-
Nullfall) lässt sich nur so erklären, da ss dieses Fahrzeugmehraufkommen an diesem 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Das aktuelle Verkehrsgutachten berück sichtigt in seiner Prognose für 2015, 
dass die Modernisierung der Odenwal dbahn geplant ist (S. 5 des Gutach-
tens). Die NOU tritt also nicht in Konkurrenz zu deren Modernisierung son-
dern der Gutachter stellt fest, da ss trotz der Modernisierung der Oden-
waldbahn und anderer Maßnahmen die NOU für die Entlastung der Innen-
stadt erforderlich ist. Und die Entlastung der Innenstadt ist das Planungsziel. 
Darüber hinaus wird durch den Be bauungsplan die Modernisierung des 
Ostbahnhofs als ÖPNV-Drehscheibe baur echtlich vorbereitet. Auch die ver-
kehrliche Entlastung der Landgraf-Georg-Straße kommt dem ÖPNV zu Gu-
te.  
In der Differenzkarte wird nur di e unterschiedlich Zu- und Abnahme des 
Verkehrs nach dem Bau der NOU dok umentiert. Die 11.500 Kfz / 24h ver-

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 38 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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Knoten sein Ziel bzw. seine Quelle findet und deutet auf ein ganz massives 
Umsteigen vom ÖPNV aufs Auto hin.  
schwinden nicht sondern dies ist di e Differenz der unterschiedlichen Zu-
nahme auf den beiden Straßenabschni tten, die wiederum von den unter-
schiedlichen Verlagerungspotenzialen abhängt. Die Darstellungen der abso-
luten Zahlen im Verkehrsgutachten zeigen an dieser Stelle keinen Zahlen-
sprung. Das Gutachten ist im Zuge der Offenlage einsehbar. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
86 
 
Es wird die Anbindung des Darmstädter Ostbahnhofes an das Rhein-Main S-Bahn 
Netz gefordert.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Dies kann in einem Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. 
Im Zuge der „neuen Odenwaldbahn“ wurde die Grundidee, eine Verbin-
dung vom Ostbahnhof direkt in Richtung Frankfurt zu schaffen, realisiert 
(Hinweis DADINA)  
88.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
89 
 
 
Höhenplanung, Längsschnitt: 
 
Einspruch gegen den geplanten Bau des T unnels in der vorgesehenen Weise, da 
nach meiner Rechtsauffassung die Vorgaben der RL 2004/54/EG des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Mindestanforderungen an die 
Sicherheit von Tunneln im transeuropäis chen Straßennetz nicht im geforderten 
Umfang berücksichtigt werden. Es wird eine Planung gemäß dem Stand der Technik 
gefordert.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Planung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Vor-
schriften nach dem aktuellen Stand der Technik. Die NOU ist aber nicht Be-
standteil des transeuropäischen Straßennetzes und die EU-Richtlinie ist auch 
nicht in deutsches Recht umgesetzt. 
 
89.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
89, 34/165 
 
90. Keine Möglichkeit zur Einsehung des Höhe nprofils / Längsschnitts der Tunneltrasse 
auf dem Grundstück sowie diesbezüglich keine Auskunft. Da das Fehlen des Höhen-
schnitts die Gefährdungen und Beeinträch tigungen (u.a. Schallausbreitung) ver-
schleiert, wäre zu prüfen, ob dies als Verfahrensmangel gewertet werden muss. 
 
 
 
Es wird ein einheitliches, tiefergelegt es Höhenniveau der Straßenführung und keine 
„Achterbahnführung“ durch verfehlte Pla nungsgrenzen-Übergänge gefordert. Kei-
ne Berg- und Talbahn zwischen Heinrichstr. und Ostbahnhof aufgrund des Höhen-
profils in der Altplanung Hanauer Straße . Aus Höhenunterschieden von 12 m auf 
400 m und 9 m auf 120 m resultieren Steigungen von 30-60 ‰ (Abschnitt Wa-
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Die endgültige Höhenlage konnte zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteili-
gung der Öffentlichkeit basierend auf der Vorplanung noch nicht exakt 
dargestellt werden. Für die Darlegung der Ziele und Zwecke zu einem frü-
hen Zeitpunkt waren die Erläuterungen ausreichend. Für den nachfolgen-
den Entwurf zur Offenlage wurde die Höhenlage ermittelt und kann im 
Rahmen der Offenlage eingesehen werden.  
Analog zur Trassenachse wird auch die Gradiente der Trasse zwischen den 
Zwangspunkten wie Grundwasser, Auftrieb, Erdaushub und dem für den 
Verkehrsfluss regelkonformen Höhenver lauf ausgemittelt. Die Straßenfüh-
rung in der Längsneigung ist keine „Achterbahn“. Die größte Längsneigung 
im Tunnel beträgt 3,43%, über weite Bereiche liegen 2,0% Längsneigung

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 39 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
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shingtonplatz / Alfred-Messel-Weg und Unterquerung Kranichsteiner Straße).  
 
 
Vor allem wegen des aus der Planung resu ltierenden Neigungs-Szenarios im Ab-
schnitt Kleingartenanlage / Karlshof dürfte di eser einröhrige Tunnelabschnitt in teils 
starker Neigung für Nutzer und Anwohner ei ne akute Gefahrenquelle darstellen. 
Brand oder gar Explosion im Tunnel treffen ei n relativ dicht bewohntes Stadtgebiet. 
Es ist durchaus anzunehmen, dass, um den Verkehr flüssig zu halten, in Neigungen 
ab einem bestimmten Grad eine zusätzliche „Kriechspur“ hinzukommen muss. Es ist 
daher zu erwarten, dass aufgrund dies er verschärften Bedingungen das gesamte 
Projekt entweder obsolet wird oder Dime nsionen annimmt, welche die bereits ge-
troffenen politischen Entscheidungen konterkarieren und auch von den Anwohnern 
im weiteren Umkreis nicht getragen werd en. Und noch eher ist zu erwarten, dass 
diese zusätzlichen Elemente im genannten Bereich überhaupt nur auf einer offenen 
Trasse unterkommen können. Die Netto-Tra ssenbreite von jetzt 19 m dürfte sich 
dann vervielfachen, und zwar ohne Abdeckung.  Wäre dies klar dargestellt worden, 
fiele es leichter, sich z.B. für eine berg männisch vorgetriebene Alternative stark zu 
machen. Die zu erwartende größere Dimensionierung ist durch den vorläufigen poli-
tischen Konsens nicht mehr abgedeckt. Notw endig wäre also eine völlig andere Va-
riante.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die nicht vorgelegte Höhenentwicklung führt bei Anwohnern und möglicherweise 
auch bei den politisch Verantwortlichen zu dem Eindruck, dass der Tunnel überall 
unter der alten Geländeoberfläche liege, und es fördert eine falsche öffentliche 
Wahrnehmung, was den Umfang der notwe ndigen Veränderungen gerade im Ab-
schnitt Kleingartenanlage / Oetinger Villa betrifft. 
im Tunnel vor. Die Ein- und Ausfahrbereiche vor dem Tunnel weisen eine 
maximale Längsneigung von 4,0% auf. Alle diese Werte liegen innerhalb 
der zulässigen Grenzwerte für die Trassierung auch im Tunnel. 
Der geplante Höhenverlauf und die zweistreifige Ausführung des Tunnels 
sind für eine flüssige Verkehrsabwicklung auch unter Berücksichtigung der 
Längsneigungen (maximal 4 %) und des Schwerverkehranteils vollkommen 
ausreichend. Der Sicherheit dienen Nothaltebuchten und Notausstiege. In 
Deutschland ist seit 2003 mit der „Ri chtlinien für die Ausstattung und den 
Betrieb von Straßentunneln" (RABT) ei ne der fortschrittlichsten und schärfs-
ten Regelwerke in Europa in Kraft.  Der Tunnel der Nordostumgehung wird 
nach diesen Richtlinien gebaut und betrieben werden. Zur Sicherheit des 
Tunnels sind unter anderem folge nde Maßnahmen und Einrichtungen vor-
gesehen:  
− Notgehwege beidseits der Fahrbahn  
− Sieben Notausgänge zur Oberfläche im Abstand von unter 300 m. An der 
Oberfläche sind die Notausgänge über bestehende Straßen und Wege für 
Rettungskräfte anfahrbar  
− Drei Pannenbuchten je Fahrtrichtung im Abstand von weniger als 600 m.  
− Notrufstationen im Abstand von 150 m  
− Löscheinrichtungen wie Handfeuerlöscher an den Notrufstationen und 
Löschwasserleitung  
− Sperrschranken an den Tunnelportalen  
− Automatische und manuelle Brandmeldeeinrichtungen  
− Videoüberwachungsanlage  
− Zentrale Störmeldeanlage  
− Rund-um-die-Uhr-Überwachung aus einer zentralen Tunnelleitstelle der 
hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung 
 
Es ist Planungsziel unter Berücksich tigung aller Belange und der Verhältnis-
mäßigkeit den Tunnel weitestgehend unt er dem jetzigen Geländeniveau zu 
bauen. Dass dies nicht überall möglich ist, ist in der Begründung dargelegt 
worden. An 3 Stellen liegt die vorh andene Topographie höhengleich  mit 
dem Tunneldach, so dass es überschüttet werden muss. Auch dies wurde in 
der Begründung und in der Planzeichnung dokumentiert und ist somit be-
kannt. Durch eine angepasste Gelä ndemodellierung wird eine Mindest-
überdeckung von 1 m gewährleistet. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
34, 41, 66, 67, 89, 108, 119, 131, 132, 139, 153

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 40 
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Bauphase: 
 
Während der Bauzeit wird eine erschwerte Stadtdurchfahrt für Pendler und Lkw 
erwartet. 
 Kenntnisnahme (nicht Teil des Verfahrens) 
Behinderungen während der Bauzeit sind in jenen Straßen, die die Trasse 
der NOU kreuzen, nicht auszuschließen. Es werden aber rechtzeitig geeig-
nete Verkehrsregelungen und Umleitungsstrecken ausgewählt und wäh-
rend der Bauzeit organisiert, die die Behinderungen gering halten. 
91.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
154 
 
Da Ihrerseits leider noch keine Auskün fte bezüglich der zu erwartenden Lärm- und 
Schmutzbelästigungen während der Bauphase erteilt werden konnten, ist es mir 
derzeit leider noch nicht möglich, dies bezüglich einen begründeten Einspruch zu 
formulieren. Daher lege ich hier vorsorg lich Einspruch ein. Eine unzumutbare Min-
derung des Wohnwerts / der Wohnqualität wird während der Bauvorbereitungen 
und besonders während der Bauzeit durch Lärm, Abgase sowie anfallenden Staub 
erwartet. Hinzu kommen Belästigungen und Gefährdungen, welche sich aus der 
vom Bauherrn angestrebten Öffnung des Grundstücks für Fremde ergeben.  
Eine langjährige Bauzeit wird erwartet,  zumal das Kleingartengelände offenbar als 
Deponie für den Aushub vorgesehen ist. Baumaßnahmen sind in einem möglichst 
kurzem Zeitraum durchführen  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Beeinträchtigungen während der Bauzeit sind nicht auszuschließen, sie las-
sen sich aber durch eine entspreche nde Organisation der Bauabläufe, durch 
Baustellenabsicherung und die Bauaus führung auf ein verträgliches Maß 
beschränken, so dass sie dem Gesamtvorhaben nicht entgegengehalten 
werden können. Da zudem in Bauabsc hnitten gebaut wird, lassen sich die 
Einschränkungen an sensiblen Stellen au ch in ihrer Dauer auf ein Mindest-
maß reduzieren. Gefährdungen können aufgrund entsprechender einzuhal-
tender Vorschriften ausgeschlossen werden.  
Etwaige Ausgleichsansprüche für unzumutbare Beeinträchtigungen der 
Grundstücksnutzung sind nicht Gegens tand des Bebauungsplanverfahrens. 
Sie werden zwischen dem Bund als Bauherr und den betroffenen Nachbarn 
vertraglich zu vereinbaren sein. 
92. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
15, 29, 41, 119, 34/165 
 
 
Erdaushub, Auffüllungen: 
 
Die Massen des Erdaushubs für den Tunnel sind weder ermittelt, noch ihre Unter-
bringung geklärt; die dafür in Anspruch zu nehmenden Grundstücke sind bislang 
unbekannt.  
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
Wie in der Begründung ausgeführt (S. 45) können konkrete Aushubmengen 
auch erst zu einem konkreteren Pl anungsstand ermittelt werden. Für den 
Entwurf zur Offenlage werden rund 250.000 m
3
 kalkuliert. Soweit dies 
möglich ist, wird Erdaushub im Geltungsbereich auf den in der Planzeich-
nung gekennzeichneten Flächen untergebracht. Der überwiegende Teil wird 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben zum Abtransport und zur Verwer-
tung ausgeschrieben. 
93. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
41

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 41 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Die vorgesehene Trassenführung im Bereich Kleingartenanlage / Karlshof setzt um-
fangreiche Erdbewegungen voraus, mit dene n der Tunnel oberhalb des ursprüngli-
chen Niveaus angeschüttet werden sollen. Auch soll das Gelände als Deponie für 
den anderswo anfallenden Aushub genutzt we rden. Bis sich die Erdmassen gesetzt  
haben, dürften Jahre bis Jahrzehnte vergeh en. Die Gefahr von unvorhergesehenen 
spontanen Verlagerungen ist hohem Maße gegeben. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Alle Geländemodellierungen sind von ge ringer Höhe und werden so ausge-
führt, dass später keine nennenswerten Setzungen erfolgen.  
94. 
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119 
 
 
Sonstiges: 
 
Das Anlegen eines Fuß- und Radweges auf der nördlichen Seite des Martin-Luther-
King-Ringes ist nicht sinnvoll, da er ein Ei ngriff in die Natur darstellt und sich nicht 
lohnt, da auch der auf der Südseite de s Martin-Luther-King-Ringesgelegene Fuß- 
und Radweg nur bedingt genutzt wird.  
Der Anregung wird gefolgt. 
Auf der Nordseite des Martin-Luther-King-Rings ist kein Radweg geplant. 
95.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
138 
 
Hinzufügung einer Ausfahrt an der Trasse in Richtung Stadt. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Über die Frankfurter Straße und die Landgraf-Georg-Straße ist die Erreich-
barkeit der Innenstadt ebenso sichergestellt wie die Erreichbarkeit der 
Stadtbereiche zwischen Nord- und Südportal. Weitere Eingriffe und Kosten 
für eine zusätzliche Ausfahrt lassen sich daher nicht rechtfertigen.  
96.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
29 
 
Im Übrigen kann bei der Gelegenheit (S traßen- und Eisenbahntunnelvariante) der 
Bahnübergang am Ostbahnhof verschwinde n. Man könnte die Landgraf-Georg-
Straße, die sowieso Nebenstraße geworden ist, von Osten kommend vor der Bahn in 
die Wolfskehlstraße und auf Höhe der Sei terswegbrücke in den Seitersweg nach 
Westen leiten. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Seiterswegbrücke ist eine historis che Brücke, die aufgrund ihrer Be-
schaffenheit nur in einer Richtung und auch nicht von allen Fahrzeugarten 
befahren werden kann. Da im Zuge des Ausbaus der sog. Kulturachse dis-
kutiert wird, die Brücke völlig für den Verkehr zu schließen und die Fußgän-
gerverbindung von der Mathildenhöhe zum Löwentor aufzuwerten, ist eine 
Führung des Verkehrs über die Brücke auch aus stadtplanerischen Gründen 
nicht erwünscht. U.a. aus diesem  Grund kann auf den Bahnübergang am 
Ostbahnhof (Erbacher Straße) nicht verzichtet werden. 
97.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
26

Stand: 23.12.2005 Anregungen zur Darlegung de r Ziele und Zwecke der Planung Seite 42 
 N 59 Nordostumgehung 
Nr. Anregungen der Bürger  Stellungnahme 
 
L:\KEP\78802b_DA_B26_Management\10_zum_Verfahren\Darlegung\Behandlungsvorschläge_Darlegung\Behandlungsvorschläge_Bürger\aktuell\Behandlungsvorschläge_Bürger_Darlegung_ 23_12_05.doc 
Es soll nach einem Konzept gesucht werden, wie Motorräder auf der B 26 
vermieden oder zumindest zu einer normalen Fahrweise gebracht werden können.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Ein Bebauungsplan kann keine straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen 
wie etwa ein Durchfahrtsverbot für Motorräder festschreiben. 
Geplant sind Geschwindigkeitsbegrenz ungen auch zum Lärmschutz, die im 
erforderlichen Umfang auch überwacht werden.  
98.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
99 
 
Es ist mit ständig wachsendem Kraftverkehr zu rechnen, weshalb eine Revision der 
Planung im Interesse der Zukunftssicherung auf der Hand liegt. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die NOU ist für die realistischerweise  in einem absehbaren Zeithorizont zu 
erwartenden Verkehrszahlen ausgelegt.  
99.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
119 
 
Die NOU ist zu teuer. Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Vor Aufnahme der Nordostumgehung in den Bundesverkehrswegeplan 
wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahme auf Basis einer Grob-
kostenschätzung geprüft und vom Bund als Straßenbaulastträger als ausrei-
chend für die Bauwürdigkeit der Straße  beurteilt. Eine differenziertere Kos-
tenschätzung wird in der ersten Jahreshälfte 2006 erwartet und bildet dann 
die Grundlage für die Mittelbereitstellung durch den Bund und durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
100.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
28, 41  
 
Hinweis auf höhere Kosten bei Variante C 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
Für den Entwurf wird die Straßentunnelvariante gewählt. 
101.
Anregungen mit dieser Intention wurden vorgebracht von den Bürgern mit der 
Ordn.-Nr. (s. Ende der Tabelle):  
81

Beratungsverlauf (1)

TOP 42

Orte (38)

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0058
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00