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V/0426/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien)

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 03.07.2013, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4000 Zeichen

V/0426/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0426/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0426/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt wer-
den. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien relevante Bericht kann der Anlage 
dieser Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme ge-
stellten Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

V-0426-2013_Anlage

5224 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0426/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug für: 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  (Amt 51)  
______________________________________________________________________________ 
 1 
Vorbemerkungen : 
 
Für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen sin d bekanntermaßen verschiedene 
„Standard-Bereiche“ ausschlaggebend für die Erstellungskosten: z. B. der Unfall- und 
Brandschutz, die Barrierefreiheit und die energetis chen Anforderungen sowie die 
Nachhaltigkeit des Gebäudes in Bezug auf die Gebäud eunterhaltungskosten (für die 
städtischen Gebäude sind entsprechende Gebäudeleitlinien maßgeblich). 
Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Raumgrößen und der Außenfläche Empfeh-
lungen des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LJA-L WL). Die Empfehlungen haben 
für die Erteilung der Betriebserlaubnis eine wichti ge Bedeutung und waren in der 
Vergangenheit jeweils immer einzuhalten. 
Die Standards für die Errichtung und den Betrieb vo n Kindertageseinrichtungen sind 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 5 1) nur sehr eingeschränkt zu 
beeinflussen. 
Bereits in der Vergangenheit hat sich das Amt 51 hi nsichtlich der Raumgrößen und der 
Außenflächen jeweils immer an dem unteren Standard orientiert. 
Im Zusammenhang mit den Vorgaben zum Handlungsprogr amm 2012 bis 2017, 
wonach bei neuen Kindertageseinrichtungen 20 % der Baukosten eingespart werden 
sollen, sind die Raumgrößen noch einmal geringfügig  und soweit vertretbar sowie in 
Abstimmung mit dem LJA-LWL um einige m 
2 reduziert worden. 
Unter anderem dadurch konnten die Erstellungskosten  der Kindertageseinrichtungen 
gesenkt werden. 
 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
Im Amt 51 selbst Nein, allerdings gibt es die o.g. Empfehlungen vom LWL/LJA 
bezüglich der Raumgrößen und der Außenfläche 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
- siehe dazu in eingangs gemachten Vorbemerkungen 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
- siehe Antwort zu Frage 2 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat si ch schon jeweils immer an unteren 
Raumgrößen orientiert und in Abstimmung mit dem LWL /LJA noch mal eine 
Reduzierung vorgenommen. Dieses hatte zur Folge, da ss bei allen Räumen je nach 
Größe der Räume jeweils 1 – 3 m 2 eingespart worden sind. Ebenfalls sind die 
Raumhöhen nochmals deutlich nach unten korrigiert w orden: Die Höhe des 
Mehrzweckraumes ist auf mindestens 3,50 m (statt fr üher 4,50 m) festgelegt worden; 
alle anderen Räume sind auf eine Mindesthöhe von 2, 50 m (statt früher 2,70 m) 
festegelegt worden. Weitere Reduzierungen beim Raumprogramm sind nicht möglich.

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  (Amt 51)  
______________________________________________________________________________ 
 2 
Wichtig ist auch die Erweiterung der bestehenden  Kitas, wie es in Münster mittlerweile 
bei fast allen Kitas erfolgt ist. Die bedarfsgerech ten Gruppen-Erweiterungen in den 
bestehenden Kitas hatten zur Folge, dass dafür nur noch die entsprechenden 
Gruppenräume, Gruppennebenräume und Schlaf- und Dif ferenzierungsräume gebaut 
werden mussten. Nicht noch zusätzlich gebaut werden  mussten die Allgemein-Räume 
wie z. B. der Mehrzweckraum, das Leitungszimmer, di e Küche, der Personalraum etc. 
Dadurch waren die Gesamtkosten für die Stadt Münste r insgesamt geringer, als wenn 
alle neuen Gruppen in neuen Einrichtungen entstanden wären. 
Hinzu kommt, dass die vorhandenen Außenflächen unte r wirtschaftlichen Gesichts-
punkten optimal genutzt werden konnten und nicht no ch neue Flächen hinzukommen 
mussten. 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
Die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Kinder tageseinrichtungen kann in Frage 
gestellt werden, die Inklusion wird erschwert und h insichtlich möglicher geringerer 
baulicher Standards könnten sich höhere Gebäudeunte rhaltungs- und Energiekosten 
ergeben, was die Trägersuche erschweren könnte. 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
Amt für Immobilienmanagement

Beratungsverlauf (1)

03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0426/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37