V/0426/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien)
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Berichtsvorlage
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V/0426/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) Beratungsfolge 03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0426/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0426/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt wer- den. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. Aufbau des Berichts Der für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme ge- stellten Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
V-0426-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0426/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug für: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bestandsaufnahme durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) ______________________________________________________________________________ 1 Vorbemerkungen : Für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen sin d bekanntermaßen verschiedene „Standard-Bereiche“ ausschlaggebend für die Erstellungskosten: z. B. der Unfall- und Brandschutz, die Barrierefreiheit und die energetis chen Anforderungen sowie die Nachhaltigkeit des Gebäudes in Bezug auf die Gebäud eunterhaltungskosten (für die städtischen Gebäude sind entsprechende Gebäudeleitlinien maßgeblich). Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Raumgrößen und der Außenfläche Empfeh- lungen des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LJA-L WL). Die Empfehlungen haben für die Erteilung der Betriebserlaubnis eine wichti ge Bedeutung und waren in der Vergangenheit jeweils immer einzuhalten. Die Standards für die Errichtung und den Betrieb vo n Kindertageseinrichtungen sind vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 5 1) nur sehr eingeschränkt zu beeinflussen. Bereits in der Vergangenheit hat sich das Amt 51 hi nsichtlich der Raumgrößen und der Außenflächen jeweils immer an dem unteren Standard orientiert. Im Zusammenhang mit den Vorgaben zum Handlungsprogr amm 2012 bis 2017, wonach bei neuen Kindertageseinrichtungen 20 % der Baukosten eingespart werden sollen, sind die Raumgrößen noch einmal geringfügig und soweit vertretbar sowie in Abstimmung mit dem LJA-LWL um einige m 2 reduziert worden. Unter anderem dadurch konnten die Erstellungskosten der Kindertageseinrichtungen gesenkt werden. 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? Im Amt 51 selbst Nein, allerdings gibt es die o.g. Empfehlungen vom LWL/LJA bezüglich der Raumgrößen und der Außenfläche 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? - siehe dazu in eingangs gemachten Vorbemerkungen 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? - siehe Antwort zu Frage 2 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat si ch schon jeweils immer an unteren Raumgrößen orientiert und in Abstimmung mit dem LWL /LJA noch mal eine Reduzierung vorgenommen. Dieses hatte zur Folge, da ss bei allen Räumen je nach Größe der Räume jeweils 1 – 3 m 2 eingespart worden sind. Ebenfalls sind die Raumhöhen nochmals deutlich nach unten korrigiert w orden: Die Höhe des Mehrzweckraumes ist auf mindestens 3,50 m (statt fr üher 4,50 m) festgelegt worden; alle anderen Räume sind auf eine Mindesthöhe von 2, 50 m (statt früher 2,70 m) festegelegt worden. Weitere Reduzierungen beim Raumprogramm sind nicht möglich. Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) ______________________________________________________________________________ 2 Wichtig ist auch die Erweiterung der bestehenden Kitas, wie es in Münster mittlerweile bei fast allen Kitas erfolgt ist. Die bedarfsgerech ten Gruppen-Erweiterungen in den bestehenden Kitas hatten zur Folge, dass dafür nur noch die entsprechenden Gruppenräume, Gruppennebenräume und Schlaf- und Dif ferenzierungsräume gebaut werden mussten. Nicht noch zusätzlich gebaut werden mussten die Allgemein-Räume wie z. B. der Mehrzweckraum, das Leitungszimmer, di e Küche, der Personalraum etc. Dadurch waren die Gesamtkosten für die Stadt Münste r insgesamt geringer, als wenn alle neuen Gruppen in neuen Einrichtungen entstanden wären. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Außenflächen unte r wirtschaftlichen Gesichts- punkten optimal genutzt werden konnten und nicht no ch neue Flächen hinzukommen mussten. 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? Die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Kinder tageseinrichtungen kann in Frage gestellt werden, die Inklusion wird erschwert und h insichtlich möglicher geringerer baulicher Standards könnten sich höhere Gebäudeunte rhaltungs- und Energiekosten ergeben, was die Trägersuche erschweren könnte. 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? Amt für Immobilienmanagement
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0426/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37