V/0129/2006
Bebauungsplan Nr. 477 - Kenntnisnahme des Entwurfes
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V-0129-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
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2 II 0,6 D D 0,4 0,6 E D 1 0,3 E WR E Fuß- und Radweg E WA 1 I 0,3 0,5 E E B/C Bereich 0,6 0,4 2 0,4 0,6 SD 45° ± 3° 2 0,4 0,6 E SD D 2 D WA 3 MI 1,2 WA 0,6 ED s. Textliche Fest- ED ED 0,4 0,8 WA 3 II 0° - 48° setzungen Nr. 1.8 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.8 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.9 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.8 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.8 g WA 1 g WR 1 I 0,3 0,5 g WR g 0,5 0° - 48° WA I E 2 SD 45° ± 3° WA I 2 0,4 0,6 SD 45° ± 3° WR I 0,4 0,6 SD 45° ± 3° I 0° - 48° WR I 1 0,3 0,5 0° - 48° WR I 0,3 0,5 WR I2 SD 35° ± 3° SD 45° ± 3° SD 45° ± 3° 0,3 WR E WR I20,4 0,6 SD 45° ± 3° WR I2 0,4 0,6 SD 45° ± 3° WR I2 1 0,3 E 0,5 0° - 48° WR I 0,4 0,6 SD 45° ± 3° WR I2 0,4 0,6 SD 45° ± 3° WR I2 0° - 48° 0,4 0,6 SD 45° ± 3° I2 0,4 0,8 3 II 0° - 48° WA I WA 1 I 0,3 0,5 E 0° - 48° WA 1 I 0,3 0,5 0° - 48° 45° ± 3° WA 1 I 0,3 0,5 0° - 48° WA 1 I 0,3 0,5 0° - 48° WA 1 I 0,3 0,5 0° - 48° 0,4 0,8 II 0° - 48° 0,4 0,6 SD 45° ± 3° I WA 0,4 0,6 SD I 0° - 48° 3 II 2 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.9 s. Textliche Fest- setzungen Nr. 1.9 s. Textl. Festset- zungen Nr. 1.9 WA 1 I 0,3 0,5 E 0° - 48° 45° ± 3° Anlage 4 zur Vorlage Nr. 129/2006 Verkleinerung Maßstab 1:2000
V-0129-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 129/2006 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanentwurf Nr. 477: Hiltrup – Immenkamp / Klinkkampweg / Rohrkampstraße / Osttor Anlass: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 477: Hiltrup – Immenkamp / Klinkkampweg / Rohrkampstraße / Osttor Stadtbezirk: Münster-Hiltrup Zeit: 27. September 2005, 19.00 Uhr Ort: Stadthalle Hiltrup, Westfalenstr. 197, 48165 Münster Teilnehmer: ca. 65 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Dr. C hristian Tölle Vertreter der Verwaltung: Eberhard Wilsmann Ulrich Winter Der Bezirksvorsteher Herr Dr. Tölle begrüßt zu Begi nn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Herr W inter erläutert Anlass und Zweck dieser Bürger- anhörung und führt die Anwesenden in den geplanten Ablauf der Veranstaltung ein. Anschließend erläutert Herr Wilsmann anhand einer Power- Point- Präsentation die wesentlichen Ziele und In- halte des Planentwurfs: Der Bebauungsplan soll, soweit es die Grundstücksve rhältnisse zulassen, eine separate Bebau- ung in Form von Einfamilienhäusern oder Doppelhäuse rn in zweiter Reihe auf dem tiefen Garten- zonen planungsrechtlich ermöglichen. Die Erschließung erfolgt über private Stichwege. Im „Gegenzug“ sollen die nach bisherigem Planungsre cht (§ 34 BauGB) zulässigen Anbaumög- lichkeiten an die vorhandene Straßenrandbebauung, d ie zu teilweise unbefriedigenden städtebau- lichen Situationen geführt hat, eingeschränkt werden. Der Bebauungsplan verfolgt damit das Ziel, die städ tebauliche Ordnung im Plangebiet zu verbes- sern. Durch das Plankonzept wird eine verträglicher e Verteilung der Bebauung auf den Grundstü- cken und damit auch eine insgesamt verbesserte Frei raumnutzung der verbleibenden Gartenflä- chen erreicht. Anschließend bittet Herr Dr. Tölle, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sich zu der vorlie- genden Planung zu äußern: • ein Bürger stellt die Frage, wieso überhaupt die P lanung aufgenommen werde, da nur eine Minderheit der Siedler einen entsprechenden Antrag an die Stadt gestellt habe. Herr Winter antwortet, dass diese Bürgeranhörung ge rade auch den Zweck habe, ein umfas- senderes Meinungsbild zur Planung einzuholen. • Mehrere Bürger weisen darauf hin, dass die geplant e Nachverdichtung eine höheres Ver- kehrsaufkommen nach sich ziehe und fragen, wie künf tig mit dem Problem des ruhenden Ver- kehrs umgegangen werden solle. Die Verwaltungsvertreter machen deutlich, dass auch ohne Bebauungsplan mit weiteren, schrittweisen Nahverdichtungen zu rechnen sei und i nsofern in jedem Fall eine Verkehrszu- nahme eintrete, die sich jedoch in einem verträglic hen Rahmen bewege. Zusätzliche, öffentli- che Flächen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs können realistischer Weise nicht an- geboten werden. Der baurechtlich erforderliche Stel lplatznachweis habe jeweils auf dem eige- nen Grundstück zu erfolgen. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung -Bebauungsplan Nr. 477- 2 • Ein Bürger bezweifelt, ob der Bebauungsplan mehr s tädtebauliche Struktur in das Gebiet hi- neinbringe. Die Vielzahl privater Stichstraßen trag e nicht zu mehr Ordnung bei. Es solle zum Beispiel südlich des Holsenkampweges eine neue, öff entliche Straße in das Hintergelände hereingeführt werden. Hiermit lasse sich eine bessere städtebauliche Ordnung erzielen. Die Verwaltung erläutert die mit der Planung verfol gten Ordnungsprinzipien und stellt fest, dass die angeregte, alternative Erschließungslösung städtebaulich erwägenswert sei, jedoch erfahrungsgemäß in der praktischen Umsetzung (erfor derlicher Grunderwerb) in kleinteiligen Bestandsgebieten wie diesem nicht tragfähig werden könne. • Es wird angefragt, wie angesichts der erhöhten Ver siegelung mit dem anfallenden Nieder- schlagswasser umgegangen werden solle. Durch das städtische Tiefbauamt wurde vor den Hinte rgrund der Planung eine hydraulische Leistungsfähigkeitsberechnung des Einzugsgebietes v eranlasst. Die Berechnung ergibt, dass durch die Nachverdichtung keine negativen Auswirkungen auf die Entwässerungssituation ein- treten werden. Bei detailliertem Informationsbedarf steht das städtische Tiefbauamt zur Verfü- gung. • Ein Bürger fragt an, ob durch den Bebauungsplan Än derungen bezüglich der Grundsteuerer- hebung eintreten können. Bei der Erhebung der Grundsteuer bzw. Einheitswerte rmittlung durch das Finanzamt wird auf die tatsächliche Baumaßnahme abgestellt. Insoweit f ührt allein eine Änderung des bestehen- den Planungsrechtes zu keinen Auswirkungen bei der Festsetzung der Grundsteuer. • Ein Bürger fragt, warum für das Grundstück Rohrkam pstraße. 12 keine zusätzlichen Bebau- ungsmöglichkeiten festgesetzt wurden. Die getroffene Ausweisung ist aufgrund der spezifis chen liegenschaftlichen Situation sinnvoll. Eine erneute Prüfung wird zugesagt. • Ein Bürger bemängelt, dass durch die Festsetzungen zur Hauptfirstrichtung nicht in allen Fäl- len optimale Voraussetzungen zur Solarenergienutzung gegeben seien. Die Firstrichtungen für die Hinterlandbebauung ergeben sich aus städtebaulich-gestalterischen Gründen in der Regel aus der Ausrichtung der zugeor dneten Bestandsbebauung. Hinrei- chende Solarenergieeinträge sind inzwischen auch be i einer West- oder Ostausrichtung der Gebäude zu erzielen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet der Bezirksvorsteher Herr Dr. Tölle die Anwesenden um ein abschließendes Meinungsbild zur Planung. Im Ergebnis wird die vorgelegte Planung im Grundsat z von einer deutlichen Mehrheit begrüßt. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die Planung bis zum nächsten Verfahrensschritt fortführen und den parlamentarischen Gremien zur Beratung für die Offenlage der Planung vorlegen. Abschließend bedankt sich der Bezirksvorsteher bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erschei- nen und schließt die Veranstaltung gegen 20.30 Uhr. __________________ _____________________ Dr. Tölle Winter Bezirksvorsteher Schriftführer
V-0129-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 129/2006 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 In dem MI-Gebiet sind Tankstellen und Vergnügun gsstät- ten unzulässig. (§ 1 (5) BauNVO). 1.2 In den WR- / WA-Gebieten mit der Fußnote 1 ist pro Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) maximal 1 Wohnung zulässig, in den WR- / WA-Gebieten mit der Fußnote 2 sind pro Hauseinheit maximal 2 Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.3 In den Baugebieten mit der Fußnote 3 kann als A usnah- me das Dachgeschoss als Vollgeschoss errichtet werd en, wenn die festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) nic ht überschritten wird. (§ 16 Abs. 6 BauNVO i. V. m. § 2 Abs. 5 BauO NRW). 1.4 Die Höhe des Erdgeschossfußbodens der Wohngebäu de muss mindestens 0,30 m über der Oberkante der zur E r- schließung dienenden Verkehrsfläche liegen. (§ 9 Ab s. 2 BauGB). 1.5 Die Traufenhöhen und Firsthöhen dürfen höchsten s betragen: Bei I- geschossiger Bauweise darf eine Traufhöhe von 4,00 m - und eine Firsthöhe von 8,50 m, bei Gebäud en mit Staffelgeschossen und Pultdächern 8,0 m – nicht überschritten werden. Bei II- geschossiger Bauweise darf eine Traufhöhe von 7,00 m - und eine Firsthöhe von 11,50 m, bei Gebäu den mit Staffelgeschossen und Pultdächern 11,0 m - nicht überschritten werden. Die festgesetzten Traufenhöhen gelten nicht für Ge bäude mit Staffelgeschoss. Bei Pultdächern gilt als Traufenhöhe die untere Tr aufe. Die obere Traufe ist gleichzusetzen mit der First- bzw. Gebäudehöhe. Bei einseitiger Grenzbebauung im Bereich westlich Im- menkamp darf die grenzständige Gebäudewand eine Traufenhöhe von 3,50 m nicht überschreiten. Die Traufenhöhe ist definiert als der äußere Schni ttpunkt zwischen der Oberfläche der Außenwand und der Ober- kante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen (Traufhöhe, Firsthöhe, Grundstückseinfriedigung) ist die Oberka nte der zur Erschließung dienenden Verkehrsfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Außer für Mülltonnen und Fahrräder sind Nebenan lagen sowie Garagen, Carports und Stellplätze zwischen st ra- ßenseitiger Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie u n- zulässig. Im Bereich westlich Immenkamp ist je Grundstück ei n baurechtlich notwendiger Stellplatz auch vor der st raßen- seitigen Bauflucht (Vorgarten) zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). 1.7 Die mit GFL/AE bezeichneten, privaten Verkehrsf lächen können, abweichend von der festgesetzten Lage auf d en Grundstücken, auch an der jeweils gegenüberliegende n Grundstücksseite angelegt werden, bzw. im Einverneh - men mit dem Nachbarn zur Hälfte auf der Grundstücks - grenze liegen. (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) 1.8 Bei der Bestandsbebauung entlang der Straße Ost tor müssen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsände- rung von Aufenthaltsräumen gem. § 48 BauO NRW mit Ausrichtung auf die Straße Osttor die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gem. Lärmpegelbe- reich V, bei Ausrichtung in Richtung Osten und West en gem. Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 erfüllt werd en. Schlafräume mit entsprechender Ausrichtung sind mit schallgedämmten Lüftungen auszustatten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.9 Für die nördlichen Gebäudeseiten der Gebäude im rück- wärtigen Bereich der Grundstücke Rohrkampstraße Nr. 4, Immenkamp Nr. 5 und 6 sowie Osttor Nr. 62 bis 84 mü s- sen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Aufenthaltsräumen gem. § 48 BauO NRW die Anfor- derungen an das resultierende Schalldämmmaß gem. Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 erfüllt werden. Schlafräume mit entsprechender Ausrichtung sind mit schallgedämmten Lüftungen auszustatten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 2.1 Bei Doppelhäusern sind für Fassade und Dach ein heitli- che Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbto n zu verwenden. Für einzelne Teilflächen (z. B. Anlagen zur Solarenergienutzung, Dachbegrünung u. ä.) sind Aus- nahmen zugelassen. 2.2 Doppelhäuser sind jeweils, hinsichtlich Art und Größe, einheitlich in Dachform, Dachneigung und Dachaufbau ten zu errichten. 2.3 Mansarddächer sind als Dachform unzulässig. Krüppelwalmdächer sind nur in den WA1 – und WR1 – Gebieten zulässig. 2.4 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bei einer Dachneigung ab 40° , auf maximal 2/3 der Trauflänge zu- lässig. Sie sind ebenso wie Vor- oder Anbauten nur bis zu einer Höhe von 1,0 m unterhalb der Firsthöhe des Ha upt- baukörpers zulässig. 2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgar- tens, - zwischen den öffentlichen als auch privaten Er- schließungsflächen und der vorderen Baugrenze-, sow ie entlang der Grenzen zu den Straßenverkehrsflächen u nd den öffentlichen Grünflächen, nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von min. 0,30 m Tiefe zulässig. Hinter dieser Eingrünun g be- findliche Zäune und Mauern dürfen eine Höhe von 1,2 0 m nicht überschreiten. 3. Hinweise 3.1 Die "Ortssatzung über die Entwässerung der Grun dstü- cke und den Anschluss an die gemeindliche Abwassera n- lage in der Stadt Münster" (Entwässerungssatzung) i st zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf das Einleitungsverb ot für Drainage und Grundwasser. 3.2 Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kult urge- schichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen un d Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit ) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde und dem Landschaftsverband Westfa- len-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie – L an- desmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, Tel.: (02 51) 21 05-2 52, unverzüglich anzuzeigen ( §§ 15 und 16 DSchG).
Berichtsvorlage
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V/0129/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 477: Hiltrup - Immenkamp / Klinkkampweg / Rohrkampstraße / Osttor Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 477: Hiltrup – Immen- kamp / Klinkkampweg / Rohrkampstraße / Osttor öffentlich auszulegen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 477 sollen die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für eine von den Anwohnern gewünschte Hinterlandbebauung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, in dem die Zulässig- keit von Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Ein Bebauungsplan besteht bisher nicht. Zur Umsetzung der beantragten Hinterlandbebauung in einer städtebaulich geordneten Form ist da- her die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand am 27.09.2005 statt. Vom 15.12.2003 bis zum 30.01.2004 wurden die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Be- lange beteiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Frühjahr 2006 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung Vorlagen-Nr.: V/0129/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 21.02.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 477 (amtlicher Umring) amtlich
- Rohrkampstraße
- Westfalenstraße 197
- Immenkamp
- Klinkkampweg
- Osttor
Bebauungsplan Nr. 477
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Immenkamp / Klinkkampweg / Rohrkampstraße / Osttor
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0129/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37