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3143/2021

Ersatzbeschaffung von 6 Gräberbaggern und 8 Greifschalen für den Friedhofsbereich

Beschlussvorlage Ausschuss 21.09.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5620 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 3143/2021 
Freigabedatum 
 21.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von 6 Gräberbaggern und 8 Greifschalen für den Friedhofsbereich 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten Ersatzbeschaf-
fungsmaßnahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 925.000,- € im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 
0000-1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ), Teilfinanzplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Haushaltsjahr 2022. 
 
Finanzausschuss 04.10.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   925.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   132.142,86 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zurzeit befinden sich auf den Kölner Friedhöfen 15 Gräberbagger im Einsatz. 6 Gräberbagger der 
Marke Hansa wurden in 2013 und 5 weitere Gräberbagger im Jahre 2018, sowie 4 Stück im Jahr 
2019 angeschafft.  
 
Die 6 zu beschaffenden Gräberbagger sollen die 2013 angeschafft Geräte ersetzen. Durch die hohen 
Bestattungszahlen von Särgen und Urnen, sowie der Tatsache der harten und trockenen Böden 
durch ausgebliebene Niederschläge in den letzten Jahren, sind diese Geräte stark abgenutzt und 
reparaturanfällig geworden. Negativ hinzukommen durch Reduzierung der Gesamtbaggerzahl, die 
vermehrten Straßenfahrten, sodass eine Ersatzbeschaffung zwingend notwendig ist.  
Einer der Bagger wurde aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens aus dem Verkehr gezogen. Er 
dient zurzeit als Ersatzteilträger für baugleiche Gräberbagger der 2013 beschafften Bagger. 
 
Es werden 8 Zweischalengreifer benötigt, da die Greifer grundsätzlich eine enorme Schwachstelle bei 
den Gräberbaggern darstellen und deren Ausfall zum Stillstand der Bagger führt. Beim Ausschachten 
der Gräber sind die Zweischalengreifer in ständigem Bodenkontakt, was in Folge von Abrasion zu 
einem hohen Verschleiß sowohl an den beweglichen, als auch an den festen Bestandteilen des Grei-
fers führt. Eine höhere Anzahl an Zweischalengreifern ermöglicht es überhaupt erst, planmäßige War-
tungsarbeiten in fachgerechten Intervallen durchzuführen.

3 
 
Die 6 Gräberbagger sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.3 Fahrzeuge und 
Arbeitsmaschinen für Bestattungen enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen 
hat. 
 
In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine alltagstaugliche Alternative zu herkömmlichen 
Antrieben. 
 
Um weiterhin die Erdbestattungen innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können, muss 
die Verfügbarkeit der Bagger sehr hoch sein. Der Totalausfall eines Gräberbaggers führt schon jetzt 
zu aufwendigeren Arbeitsprozessen und zu sinkender Produktivität. Zudem werden die Bagger auch 
zusätzlich für Urnenbestattungen eingesetzt. Mit den als Anbaugeräten zur Verfügung stehenden 
Erdbohrern, lassen sich die Urnengräber unabhängig von den Bodenverhältnissen problemlos öffnen. 
Des Weiteren können zukünftig auch Arbeiten im Bereich der Grünunterhaltung der Friedhöfe, wie 
z.B. Baumpflanzungen oder das Bohren von Entwässerungslöchern etc. hiermit durchgeführt werden. 
 
Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) ist die 
Ersatzbeschaffung insbesondere angesichts der Dauer des Beschaffungsprozesses (Lieferzeit von 
mehr als 8 Monaten) unaufschiebbar. Nur durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung kann eine Auf-
rechterhaltung des Betriebs gewährleistet werden. 
 
Finanzierung: 
 
Die aus den letzten Beschaffungen hochgerechneten Kosten für die 6 Gräberbagger und 8 Zwei-
schalengreifer belaufen sich auf 925.000 € brutto. 
 
Die Finanzierung der Ersatzbeschaffung ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei 
Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) im Entwurf zum 
HPL 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 gesichert.  
Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für den Haushaltsplan 2021 steht bei der gleichen Fi-
nanzstelle bereit. 
 
Die durch die Beschaffung der Fahrzeuge entstehenden bilanziellen Abschreibungen sowie die Un-
terhaltungsaufwendungen sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1303 Friedhöfe und Krematorium 
berücksichtigt.  
 
Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1660 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Beschaffung erfolgt auf Basis des am 
18.05.2017 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Fahrzeug- und 
Maschinenkonzeptes. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nich t ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (2)

07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3143/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.09.2021
Erstellt
31.08.2021 10:31