3143/2021
Ersatzbeschaffung von 6 Gräberbaggern und 8 Greifschalen für den Friedhofsbereich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 3143/2021 Freigabedatum 21.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von 6 Gräberbaggern und 8 Greifschalen für den Friedhofsbereich Beschlussorgan Finanzausschuss Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten Ersatzbeschaf- fungsmaßnahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 925.000,- € im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ), Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Haushaltsjahr 2022. Finanzausschuss 04.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 925.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 132.142,86 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zurzeit befinden sich auf den Kölner Friedhöfen 15 Gräberbagger im Einsatz. 6 Gräberbagger der Marke Hansa wurden in 2013 und 5 weitere Gräberbagger im Jahre 2018, sowie 4 Stück im Jahr 2019 angeschafft. Die 6 zu beschaffenden Gräberbagger sollen die 2013 angeschafft Geräte ersetzen. Durch die hohen Bestattungszahlen von Särgen und Urnen, sowie der Tatsache der harten und trockenen Böden durch ausgebliebene Niederschläge in den letzten Jahren, sind diese Geräte stark abgenutzt und reparaturanfällig geworden. Negativ hinzukommen durch Reduzierung der Gesamtbaggerzahl, die vermehrten Straßenfahrten, sodass eine Ersatzbeschaffung zwingend notwendig ist. Einer der Bagger wurde aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens aus dem Verkehr gezogen. Er dient zurzeit als Ersatzteilträger für baugleiche Gräberbagger der 2013 beschafften Bagger. Es werden 8 Zweischalengreifer benötigt, da die Greifer grundsätzlich eine enorme Schwachstelle bei den Gräberbaggern darstellen und deren Ausfall zum Stillstand der Bagger führt. Beim Ausschachten der Gräber sind die Zweischalengreifer in ständigem Bodenkontakt, was in Folge von Abrasion zu einem hohen Verschleiß sowohl an den beweglichen, als auch an den festen Bestandteilen des Grei- fers führt. Eine höhere Anzahl an Zweischalengreifern ermöglicht es überhaupt erst, planmäßige War- tungsarbeiten in fachgerechten Intervallen durchzuführen. 3 Die 6 Gräberbagger sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine alltagstaugliche Alternative zu herkömmlichen Antrieben. Um weiterhin die Erdbestattungen innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können, muss die Verfügbarkeit der Bagger sehr hoch sein. Der Totalausfall eines Gräberbaggers führt schon jetzt zu aufwendigeren Arbeitsprozessen und zu sinkender Produktivität. Zudem werden die Bagger auch zusätzlich für Urnenbestattungen eingesetzt. Mit den als Anbaugeräten zur Verfügung stehenden Erdbohrern, lassen sich die Urnengräber unabhängig von den Bodenverhältnissen problemlos öffnen. Des Weiteren können zukünftig auch Arbeiten im Bereich der Grünunterhaltung der Friedhöfe, wie z.B. Baumpflanzungen oder das Bohren von Entwässerungslöchern etc. hiermit durchgeführt werden. Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) ist die Ersatzbeschaffung insbesondere angesichts der Dauer des Beschaffungsprozesses (Lieferzeit von mehr als 8 Monaten) unaufschiebbar. Nur durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung kann eine Auf- rechterhaltung des Betriebs gewährleistet werden. Finanzierung: Die aus den letzten Beschaffungen hochgerechneten Kosten für die 6 Gräberbagger und 8 Zwei- schalengreifer belaufen sich auf 925.000 € brutto. Die Finanzierung der Ersatzbeschaffung ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) im Entwurf zum HPL 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 gesichert. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für den Haushaltsplan 2021 steht bei der gleichen Fi- nanzstelle bereit. Die durch die Beschaffung der Fahrzeuge entstehenden bilanziellen Abschreibungen sowie die Un- terhaltungsaufwendungen sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1303 Friedhöfe und Krematorium berücksichtigt. Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Beschaffung erfolgt auf Basis des am 18.05.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nich t ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3143/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 31.08.2021 10:31