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KUA/100/2025

Zeitgemäße und transparente Projektförderung

Beschlussvorlage 21.05.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.8

Beschlussvorlage

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Allgemeine und spartenspezifische Förderkriterien der Beiräte

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Beschlussvorlage

9401 Zeichen

KUA/100/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zeitgemäße und transparente Projektförderung: Aktualisierung der Förderkriterien 
für Förderungen durch die Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, 
Kulturelle Bildung, Literatur und Musik 
Fachbereich: 
41 - Kulturamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Kulturausschuss 26.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Aktualisierung 
der Förderkriterien für die Projektförderungen durch die Fachbeiräte Bildende Kunst, 
Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik.  
 
Beschlusslage: 
Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart 
Kulturausschuss, 
Rat 
22.06.2017 41/55/2017 
Kulturentwicklungsplanung für die 
Landeshauptstadt Düsseldorf 
(Abschlussbericht) 
Ratsbeschluss 
Rat 13.07.2017 01/192/2017 
Änderungsantrag der 
Ratsfraktionen SPD/Bündnis 90/ 
Grüne und FDP 
Ratsbeschluss 
Kulturausschuss 04.06.2020 KUA/071/2020 
Kulturentwicklungsplanung für die 
Landeshauptstadt Düsseldorf: 
Bericht zum Umsetzungsstand der 
priorisierten Maßnahmen 
Beschluss

Seite 2 
 
Sachdarstellung: 
1. Kurzdarstellung 
Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (KEP) der 
Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) wird eine zeitgemäße und transparente 
Kulturförderung auch für die Projektförderungen über die Fachbeiräte angestrebt. 
Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Förderkriterien hinsichtlich einer 
Vereinheitlichung zwischen den Sparten, inhaltlicher und sprachlicher Klarheit sowie 
Transparenz für die Antragstellenden erforderlich. Die aktualisierten Förderkriterien 
werden ab 2026 den Förderempfehlungen der Beiräte zu Grunde gelegt. 
 
2. Ausgangslage 
Mit dem Änderungsantrag 01/192/2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, „aus 
den in der Sachdarstellung priorisierten Maßnahmen folgende Punkte vorrangig zu 
erarbeiten und im Kulturausschuss vorzustellen: […] b. Die Entwicklung von 
zeitgemäßen und transparenten Förderrichtlinien [siehe Handlungsfeld 1].“  
Der anschließende Prozess zur Entwicklung einer zeitgemäßen und transparenten 
Kulturförderung hat ein kulturpolitisches Leitbild, sowie Leitlinien, Leitziele, Kriterien 
und Indikatoren hervorgebracht. Diese sollten neben der Übertragung auf die 
Projektförderung durch die Fachbeiräte auch auf das Förderverfahren der festen 
Haushaltspositionen sowie die Finanzierung der städtischen Institute und 
Beteiligungsgesellschaften bezogen werden.  
 
Die fünf Fachbeiräte der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle 
Bildung, Literatur und Musik verfügen jeweils über eigene Förderkriterien, die für die 
Vergabe ihres jeweiligen Förderbudgets gültig sind. Die Beschlüsse der derzeit 
gültigen Förderkriterien liegen zum Teil viele Jahre zurück: Musik 2006, Literatur 
2007, Bildende Kunst 2007, Tanz und Theater 2018, Kulturelle Bildung 2022. Diese 
Kriterien sind sowohl in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung, als auch formal sehr 
verschieden. Zudem werden mangels Regelung beziehungsweise aufgrund etablierter 
Praxis Förderempfehlungen in Teilen nach informellen Kriterien getroffen. All dies 
führt zu Unklarheiten bei den Antragstellenden, bei der Beratung und Prüfung durch 
die Kulturverwaltung sowie bei der Entscheidungsfindung der Beiräte. Eine 
umfassende Anpassung und Ergänzung um flexible und zeitgemäße 
Förderinstrumente wurde erforderlich. 
 
Das Kulturamt hat entsprechende Entwürfe für die Aktualisierung der Förderkriterien 
erarbeitet. Diese wurden in der 2. Jahreshälfte 2022 allen Fachbeiräten zur Beratung 
vorgelegt. Weitere Abstimmungen mit den Fraktionen fanden anschließend statt. Die 
eingegangenen Rückmeldungen wurden für die finale Fassung teilweise 
berücksichtigt.  
 
Die neuen Allgemeinen Förderkriterien sowie die aktualisierten Förderkriterien für die 
Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und 
Musik sind in der Anlage beigefügt. Die Förderbereiche des Atelierbeirates und der 
Kirchenmusik waren aufgrund besonderer Rahmenbedingungen nicht Gegenstand 
dieser Überarbeitung.  
 
Insgesamt verfolgt die Aktualisierung der Förderkriterien das Ziel Kulturakteur*innen 
bedarfsgerechter zu unterstützen und zugleich eine Entwicklung der Kulturszene in 
Einklang mit der LHD und seiner Stadtgesellschaft sicherzustellen. Die 
Förderkriterien geben den Fachbeiräten eine klare Orientierung bei größerem 
Entscheidungsspielraum.  
 
Zielsetzungen und wesentliche Veränderungen: 
2.1. Einheitliche Förderpraxis anhand kulturpolitischer Leitlinien

Seite 3 
Ziel ist eine transparente Fördermittelvergabe, die auf kriteriengeleiteten 
Entscheidungen der kulturpolitischen Leitlinien der LHD basiert. Mit der 
Einführung der Allgemeinen Kriterien der Projektförderungen für die 
Kultur der Landeshauptstadt Düsseldorf wird eine spartenübergreifende 
Förderkulisse geschaffen, die alle Wirkungsbereiche kultureller Projekte 
umfasst. Neben der künstlerischen/ inhaltlichen Qualität und der Wirkung in 
die Stadtgesellschaft werden in diesem Rahmen erstmalig 
spartenübergreifende Arbeitsweisen und beispielsweise die angemessene 
Vergütung aller Beteiligten als Förderkriterium formuliert.  
2.2. Neue Förderinstrumente und -modalitäten 
In den Förderbereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik wird eine 
dreijährige Förderung eingeführt. Diese soll die Planungssicherheit von 
Zuwendungsempfänger*innen stärken und neben künstlerischen Projekten 
auch prozessorientierte sowie langfristig angelegte, strukturelle Vorhaben 
unterstützen.  
Grundsätzlich werden Projekte anteilig gefördert. Um die Zugangsbarrieren 
zur Förderung für kleinere Projekte zu senken, wird mit der Einführung einer 
Kleinprojekteförderung künftig eine Gesamtfinanzierung für Vorhaben mit 
einem Budget von bis zu 3.000 Euro ermöglicht.  
Um besser auf die Arbeitsrealitäten der freien Szene eingehen zu können, 
werden auch in den Sparten Bildende Kunst und Musik künftig zwei 
Antragsfristen pro Jahr angeboten (s. Tabelle 1). Diese Flexibilisierung 
macht die Förderung bedarfsorientierter und erhöht die Planungsspielräume 
für Kulturakteur*innen. 
Tabelle 1: Übersicht Förderinstrumente und Antragsfristen 
 
Förderbereich Förderinstrument Antragsfrist ab 2026 
Bildende Kunst Projektförderung 01.11. / 01.04. 
Off-Raum-Förderung Alle drei Jahre ab 2027 
Darstellende 
Künste 
Amateurtheater-Förderung 
01.09. / 01.04. Impulsförderung 
Projektförderung 
Konzeptförderung Alle drei Jahre, nächste 
Ausschreibung für 2028 bis 
2030 
Kulturelle Bildung Projektförderung 01.10. / 01.03. 
Literatur Projektförderung 
01.11. Förderstipendium  
Arbeitsstipendium 
Konzeptförderung  Alle drei Jahre ab 2027 
Musik Projektförderung 01.10. / 01.03. 
Konzeptförderung  Alle drei Jahre ab 2027

Seite 4 
2.3. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten 
Die Fachbeiräte fördern in der Regel die Entwicklung und Realisierung von - 
für ihre Sparte üblichen - Formate wie beispielsweise Konzerte oder 
Theaterproduktionen. Um der Vielfalt der freien Szene und ihren Bedarfen 
gerecht werden zu können, halten die aktualisierten Förderkriterien einen 
Passus vor, der auch die Förderfähigkeit anderer Projektvorhaben 
ermöglicht, sofern den allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße 
Rechnung getragen wird. Die Einschätzung des Beirates ist hier maßgeblich. 
Die Antragsberechtigung für städtische Beteiligungsgesellschaften, 
Institute und geförderte private Kultureinrichtungen, die in den 
Beiräten zum Teil gängige Praxis ist, soll künftig in allen Fachbeiräten 
verankert werden. Auf diese Weise sollen beispielsweise Kooperationen 
zwischen der freien Szene und den städtischen Akteur*innen gefördert 
werden. Voraussetzung bleibt dabei, dass die Zuwendungen nachweislich der 
freien Szene Düsseldorfs zugutekommen. Die Einschätzung des Beirates ist 
auch hier maßgeblich. 
Das Förderstipendium Literatur, das bisher nur auf Empfehlung Dritter 
vergeben wurde, soll künftig durch ein offenes Antragsverfahren 
zugänglich gemacht werden. Das mit 2.000 Euro dotierte Stipendium bietet 
Autor*innen einen Einstieg in die individuelle Förderung. 
2.4. Sprachliche/ Formale Anpassungen 
Die Förderkriterien wurden sprachlich und formal umfassend 
neugestaltet und gliedern sich beispielsweise mittels einer einheitlichen 
Struktur. 
Der Fachbeirat Tanz und Theater wird in Darstellende Künste umbenannt. 
Diese Begriffsanpassung stellt einen umfassenderen Begriff des 
Förderbereichs und eine zeitgemäße Bezeichnung dar. 
3. Geplante Maßnahmen 
Die aktualisierten Förderkriterien sollen möglichst für alle Projektförderungen ab dem 
Haushaltsjahr 2026 gültig sein. Eine rechtzeitige Veröffentlichung der Förderkriterien 
vor den jeweiligen Antragsfristen ist Voraussetzung für die Einführung. Die Gültigkeit 
erfolgt folglich zusammen mit der Neubesetzung der Fachbeiräte nach der 
Kommunalwahl im Herbst 2025. 
Die Verwaltung wird die neuen Kriterien in geeigneter Weise kommunizieren und in 
den entsprechenden Förderprogrammen implementieren. 
 
4. Finanzielle Auswirkungen 
 
☐ Ja  ☒ Nein 
 
Der Beschluss der Kriterien hat zunächst keine finanzielle Auswirkung auf die 
Budgets der Projektförderungen. 
 
 
Anlagen: 
Allgemeine und spartenspezifische Förderkriterien der Beiräte

Allgemeine und spartenspezifische Förderkriterien der Beiräte

24460 Zeichen

Allgemeine Kriterien der Projektförderungen für die Kultur 
der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
Ziele der Förderung 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Kunst- und Kulturstadt. Die Kunst ist frei und hat einen 
hohen eigenständigen ideellen Wert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert Künstler*innen und 
kulturelle Projekte der freien Szene mit dem Ziel künstlerische Impulse, Konzepte und Spielräume 
zu ermöglichen und das kulturelle Leben für die Stadtgesellschaft zu bereichern. Dabei verfolgt sie 
eine nachhaltige Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft in Düsseldorf, die eine ausgeprägte 
Teilhabeorientierung und eine Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen aufweist. 
 
Kriterien der Förderung 
 
Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen, weil 
sie einen ausgeprägten Bezug zur Landeshauptstadt Düsseldorf haben, z. B. durch die Beteiligung 
Düsseldorfer Künstler*innen und weiteren Partner*innen, sowie in Düsseldorf öffentlich 
präsentiert werden.  
 
Die Projektförderungen richten sich an einzelne Künstler*innen, Kollektive, kulturelle Initiativen 
bis hin zu Kulturbetrieben, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben.  
 
Bei den Förderentscheidungen werden vorrangig folgende Kriterien berücksichtigt:  
 
 Die künstlerische Qualität des Projektes  
 Inhaltliches Potenzial: z. B. Modellcharakter, Wirkung für die Düsseldorfer Kulturszene, 
Integration künstlerischen Nachwuchses  
 Verhandlung gesellschaftlicher Themen: Mitwirkung an stadtgesellschaftlichen 
Verständigungs- und Vernetzungsprozessen  
 Aktive Teilhabe- und Diversitätsorientierung: z. B. Berücksichtigung partizipativer 
Ansätze, Ansprache neuer Zielgruppen 
 Anwendung spartenübergreifender und interdisziplinärer Arbeitsweisen  
 Kooperation und Vernetzung: in der Entwicklung und Realisierung des Projektes werden 
Partner*innen (inhaltlich, organisatorisch und/ oder finanziell) mit eingebunden und 
Synergien gesucht 
 Realisierungschancen: Das Projekt ist hinsichtlich des Zeitraums, der Finanzierung und 
des Veranstaltungsortes realistisch angelegt 
 Transparente und stimmige Projekt- und Finanzierungsplanung  
 Angemessene Vergütung der Projektbeteiligten auf der Grundlage von 
Honorarempfehlungen 
 Nachhaltigkeit – u. a. Beachtung von Aspekten zum Klima-, Umwelt- und 
Ressourcenschutz

Förderbereich bildende Kunst 
Projektförderung  
Gefördert werden:  
 in der Regel Ausstellungen/ Installationen/ Medienkunst-Projekte in Off-Räumen (nicht 
kommerzielle, unabhängige Ausstellungsräume) bzw. im öffentlichen Raum. 
 andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen. 
 Galerien werden nicht gefördert. Auch Anträge, die sich auf Katalogproduktionen und 
Reisekosten beschränken, sind nicht förderfähig. 
Antragsberechtigt sind: 
 freischaffende Künstler*innen und Veranstalter*innen der Kunstszene, die ihren 
Wirkungsort in Düsseldorf haben, einschließlich Studierender von Kunstakademien im 
Abschlussjahrgang. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf 
zugutekommt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 Beitrag zur Profilierung und Vielfalt der Düsseldorfer Kunstszene 
 Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Kunstpräsentation 
 innovative Ansätze / Modellcharakter / Entwicklungspotenzial 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und 
Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 
bis 10.000 Euro gefördert. 
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
 
Zuwendungsfähig sind: 
 in der Regel Gesamtkosten.

Förderbereich bildende Kunst 
Off-Raum-Förderung  
Um Off-Räumen in Düsseldorf eine gewisse Planungssicherheit zu bieten und ihnen so eine 
nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es 
unterstützt Off-Raum-Betreiber*innen darin, ihren Ausstellungsbetrieb zu verstetigen und die 
strukturelle Basis zu verbessern.  
Gefördert werden:  
 der Ausstellungsbetrieb (z. B. das Kuratieren von Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, 
Aufsicht). 
 sowie strukturelle Maßnahmen (z. B. Raumkosten). 
Antragsberechtigt sind: 
 Betreiber*innen von Off-Räumen (nicht kommerzielle, unabhängige Ausstellungsräume) in 
Düsseldorf, die zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der bildenden 
Kunst erhalten haben.  
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z. B. Vereine) antragsberechtigt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 besondere Bedeutung für die Kunstszene der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet.  
 Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 30.000 Euro (maximal 10.000 Euro pro 
Jahr) beantragt werden.  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten 
 oder Gesamtkosten. 
Kombinierbarkeit: 
 Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt 
werden.  
 Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine 
weitere Off-Raum-Förderung ist möglich.

Förderbereich – darstellende Künste 
Amateurtheater-Förderung 
Gefördert werden: 
 in der Regel Neuproduktionen. 
Antragsberechtigt sind: 
 freie Amateurtheatergruppen aus Düsseldorf. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. 
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. 
Bedingungen für die Förderung: 
 mindestens zwei öffentliche Aufführungen der geförderten Produktion in Düsseldorf 
Antragssumme und Projektfinanzierung: 
 Es können maximal 3.000 Euro beantragt werden.   
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
 
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorare für eine freiberufliche professionelle künstlerische Leitung. 
 Sachkosten.

Förderbereich – darstellende Künste 
Impulsförderung 
Gefördert werden:  
 in der Regel Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, 
Performance sowie Kinder- und Jugendtheater. 
 andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen. 
 
Antragsberechtigt sind: 
 freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, einschließlich Studierender, 
die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und bisher noch keine Förderung aus dem 
Förderbereich darstellende Künste erhalten haben. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z. B. Vereine) antragsberechtigt. 
Bedingungen für die Förderung: 
 das Projekt muss unter professionellen Bedingungen erarbeitet werden 
 in der Regel mindestens zwei öffentliche Aufführungen des geförderten Projektes in 
Düsseldorf 
Spezifische Förderkriterien: 
 aktuelle Bedeutung des Projektes für die Landeshauptstadt Düsseldorf 
 innovatives, künstlerisches Potenzial  
 Schlüssigkeit von Ziel, Thema und Methode 
 Besonderheiten der Inszenierung/ unverwechselbare Eigenheiten 
Antragssumme und Projektfinanzierung: 
 Es kann eine Förderung von maximal 5.000 Euro beantragt werden.  
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
Zuwendungsfähig sind: 
 in der Regel Honorarkosten.

Förderbereich – darstellende Künste 
Projektförderung  
Gefördert werden:  
 in der Regel Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, 
Performance sowie Kinder- und Jugendtheater 
 andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen. 
 
Antragsberechtigt sind: 
 freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, die ihren Wirkungsort in 
Düsseldorf haben und zuvor eine Impulsförderung aus dem Bereich der darstellenden 
Künste erhalten haben. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf 
zugutekommt.  
Bedingung für die Förderung:  
 in der Regel mindestens drei öffentliche Aufführungen des geförderten Projektes in 
Düsseldorf 
Spezifische Förderkriterien: 
 aktuelle Bedeutung des Projektes für die Landeshauptstadt Düsseldorf 
 innovatives, künstlerisches Potenzial  
 Schlüssigkeit von Ziel, Thema und Methode 
 Besonderheiten der Inszenierung/ unverwechselbare Eigenheiten 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Es kann eine Förderung von maximal 25.000 Euro beantragt werden. 
 Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und 
Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 
10.000 bis 15.000 Euro gefördert. 
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. 
 
Zuwendungsfähig sind:  
 in der Regel Honorarkosten

Projektförderungen – darstellende Künste 
Konzeptförderung  
Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung professioneller Künstler*innen bzw. 
Ensembles wurde dieses dreijährige Förderinstrument eingeführt. Es unterstützt Künstler*innen 
darin, künstlerische Prozesse zu verstetigen und ihnen eine strukturelle Basis zu geben.  
Gefördert werden:  
 Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, Performance sowie 
Kinder- und Jugendtheater 
 prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen sowie Wiederaufnahmen. 
Antragsberechtigt sind: 
 freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, die ihren Wirkungsort in 
Düsseldorf haben und zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der 
darstellenden Künste erhalten haben.  
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 besondere Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf 
 erkennbares Entwicklungspotenzial zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils 
 Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen 
Bereich) 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet.  
 Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 90.000 Euro (maximal 30.000 Euro pro 
Jahr) beantragt werden.  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten 
 oder Gesamtkosten. 
Kombinierbarkeit: 
 Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt 
werden.  
 Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine 
weitere 3-jährige Konzeptförderung ist möglich.

Förderbereich – kulturelle Bildung 
Projektförderung 
Gefördert werden:  
 Projekte der kulturellen Bildung/ Teilhabe, die von Künstler*innen/ Kulturakteur*innen oder 
einer Kultureinrichtung geleitet bzw. unter deren verantwortlichen Beteiligung realisiert 
werden. 
 andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen.  
 
Antragsberechtigt sind: 
 Künstler*innen und Kulturakteur*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in 
Düsseldorf haben. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf 
zugutekommt.  
Bedingungen der Förderung: 
 Die Bildungsdimensionen künstlerischer/ kultureller Praxen stehen im Fokus des 
Projektansatzes. 
 Qualitätsvolle kulturelle Teilhabe oder/ und kulturelle Bildung zu ermöglichen, ist 
vorrangiges Projektziel. 
 Das Projekt schließt mit einer Veröffentlichung oder Dokumentation der Ergebnisse ab, eine 
öffentliche Präsentation in Düsseldorf wird angestrebt. 
 Findet das Projekt im schulischen Bereich statt, darf es keinen Unterricht ersetzen und 
nicht benotet werden. 
spezifische Förderkriterien: 
 partizipative, inklusive oder/ und qualitätsvolle interkulturelle Projektansätze  
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und 
Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 1.500 
bis 10.000 Euro gefördert. 
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten oder 
 Gesamtkosten.

Förderbereich – Literatur 
Projektförderung 
Gefördert werden:  
 in der Regel Veranstaltungen zur Produktion und Präsentation aller literarischen Genres, 
z.B. Lesungen, Poetry Slams, Vorträge.  
 andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen.  
 Buchproduktionen werden nicht gefördert. Auch auf Druck- und Reisekostenzuschüsse 
beschränkte Anträge sind nicht förderfähig. 
Antragsberechtigt sind: 
 Veranstalter*innen sowie Literat*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in 
Düsseldorf haben. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf 
zugutekommt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 Besondere Bedeutung für die Literaturszene der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 Beitrag zur Profilierung, Qualität und Vielfalt der Düsseldorfer Literaturszene 
 Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Literaturvermittlung sowie 
Gewinnung neuer Zielgruppen 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und 
Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 
bis 5.000 Euro gefördert. 
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt.  
Zuwendungsfähig sind: 
 in der Regel Gesamtkosten.

Förderbereich – Literatur 
Förderstipendium 
Gefördert wird:  
 die Erarbeitung eines literarischen Werkes in der Regel in deutscher Sprache. 
 
Antragsberechtigt sind: 
 Autor*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und am Übergang 
zur Profession stehen. 
Bedingung der Förderung: 
 Das Arbeitsergebnis ist in einer öffentlichen Lesung in Düsseldorf zu präsentieren. 
Dotierung und Vergabe:  
 Das Förderstipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. 
 
 
 
Förderbereich – Literatur 
Arbeitsstipendium 
Gefördert wird:  
 die Erarbeitung eines literarischen Werkes in der Regel in deutscher Sprache. 
Antragsberechtigt sind: 
 Autor*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und eine frühere 
Buchveröffentlichung vorweisen können (keine Publikationen im “Selbstverlag” bzw. “books 
on demand”). 
 Das Arbeitsstipendium kann lediglich zwei Mal in zehn Jahren in Anspruch genommen 
werden. 
Bedingung der Förderung: 
 Das Arbeitsergebnis ist in einer öffentlichen Lesung in Düsseldorf zu präsentieren. 
Dotierung und Vergabe:  
 Das Arbeitsstipendium ist mit 4.000 Euro dotiert.

Projektförderungen – Literatur 
Konzeptförderung 
Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung von Veranstalter*innen der Düsseldorfer 
Literaturszene wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es bietet Planungssicherheit und 
soll die strukturelle Basis der Veranstalter*innen stärken. 
Gefördert werden:  
3-jährige Konzepte, die 
 eine kontinuierliche Entwicklung von Formaten, die der Produktion und Präsentation von 
Literatur aller Genres dienen, anstreben.  
 prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen der Veranstalter*innen umsetzen.  
Antragsberechtigt sind: 
 Veranstalter*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und zuvor 
mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der Literatur erhalten haben.  
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 besondere Bedeutung für die Literaturszene der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum 
 Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Literaturvermittlung sowie 
Gewinnung neuer Zielgruppen 
 Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen 
Bereich) 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet.  
 Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 24.000 Euro (maximal 8.000 Euro pro 
Jahr) beantragt werden. 
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. 
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten 
 oder Gesamtkosten. 
Kombinierbarkeit: 
 Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt 
werden.  
 Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine 
weitere Konzeptförderung Literatur ist möglich.

Förderbereich – Musik 
Projektförderung 
Gefördert werden:  
 In der Regel die Produktion und Aufführung von Musik aller Genres in Geschichte und 
Gegenwart sowie aller Kulturen.   
 Andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in 
besonderem Maße erfüllen. 
Konzertreisen werden nicht gefördert. Auch auf CD- und Buchproduktionen beschränkte 
Anträge sind nicht förderfähig. 
Antragsberechtigt sind: 
 Veranstalter*innen sowie Musiker*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in 
Düsseldorf haben. 
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
 Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls 
einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären 
Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf 
zugutekommt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 Beitrag zur Profilierung und Vielfalt der Düsseldorfer Musikszene 
 Bespielung „neuer“ Orte 
 Angebote für Nischenbereiche/ musikalische Experimente 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und 
Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 
bis 5.000 Euro gefördert. 
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden.  
 Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht 
überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) 
möglich (Kleinprojekteförderung).  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. 
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten oder 
 Gesamtkosten.

Projektförderungen – Musik 
Konzeptförderung 
 
Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung freier Musiker*innen, von Ensembles und 
Veranstalter*innen wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es unterstützt 
Musiker*innen darin, künstlerische Prozesse zu verstetigen und ihnen eine strukturelle Basis zu 
geben, Festivals und Veranstalter*innen erhalten Planungssicherheit. 
 
Gefördert werden:  
3-jährige Konzepte, die 
 eine kontinuierliche Entwicklung von Formaten zur Produktion und Aufführung von Musik - 
aller Genres in Geschichte und Gegenwart und aller Kulturen – anstreben.  
 prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen umsetzen.  
Antragsberechtigt sind: 
 Veranstalter*innen und Musiker*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf 
haben und zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der Musik erhalten 
haben.  
 Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch 
juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt.  
Spezifische Förderkriterien: 
 besondere Bedeutung für die Musikszene der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum 
 Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen 
Bereich) 
Antragssumme und Projektfinanzierung:  
 Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird 
erwartet.  
 Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 30.000 Euro (maximal 10.000 Euro pro 
Jahr) beantragt werden.  
 Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. 
 
Zuwendungsfähig sind: 
 Honorarkosten 
 oder Gesamtkosten. 
Kombinierbarkeit: 
 Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt 
werden.  
 Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine 
weitere Konzeptförderung Musik ist möglich.

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Kulturausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
KUA/100/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
21.05.2025
Erstellt
21.05.2025 08:04