KUA/100/2025
Zeitgemäße und transparente Projektförderung
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Beschlussvorlage
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KUA/100/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zeitgemäße und transparente Projektförderung: Aktualisierung der Förderkriterien für Förderungen durch die Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 26.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Aktualisierung der Förderkriterien für die Projektförderungen durch die Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik. Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Kulturausschuss, Rat 22.06.2017 41/55/2017 Kulturentwicklungsplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Abschlussbericht) Ratsbeschluss Rat 13.07.2017 01/192/2017 Änderungsantrag der Ratsfraktionen SPD/Bündnis 90/ Grüne und FDP Ratsbeschluss Kulturausschuss 04.06.2020 KUA/071/2020 Kulturentwicklungsplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf: Bericht zum Umsetzungsstand der priorisierten Maßnahmen Beschluss Seite 2 Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (KEP) der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) wird eine zeitgemäße und transparente Kulturförderung auch für die Projektförderungen über die Fachbeiräte angestrebt. Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Förderkriterien hinsichtlich einer Vereinheitlichung zwischen den Sparten, inhaltlicher und sprachlicher Klarheit sowie Transparenz für die Antragstellenden erforderlich. Die aktualisierten Förderkriterien werden ab 2026 den Förderempfehlungen der Beiräte zu Grunde gelegt. 2. Ausgangslage Mit dem Änderungsantrag 01/192/2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, „aus den in der Sachdarstellung priorisierten Maßnahmen folgende Punkte vorrangig zu erarbeiten und im Kulturausschuss vorzustellen: […] b. Die Entwicklung von zeitgemäßen und transparenten Förderrichtlinien [siehe Handlungsfeld 1].“ Der anschließende Prozess zur Entwicklung einer zeitgemäßen und transparenten Kulturförderung hat ein kulturpolitisches Leitbild, sowie Leitlinien, Leitziele, Kriterien und Indikatoren hervorgebracht. Diese sollten neben der Übertragung auf die Projektförderung durch die Fachbeiräte auch auf das Förderverfahren der festen Haushaltspositionen sowie die Finanzierung der städtischen Institute und Beteiligungsgesellschaften bezogen werden. Die fünf Fachbeiräte der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik verfügen jeweils über eigene Förderkriterien, die für die Vergabe ihres jeweiligen Förderbudgets gültig sind. Die Beschlüsse der derzeit gültigen Förderkriterien liegen zum Teil viele Jahre zurück: Musik 2006, Literatur 2007, Bildende Kunst 2007, Tanz und Theater 2018, Kulturelle Bildung 2022. Diese Kriterien sind sowohl in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung, als auch formal sehr verschieden. Zudem werden mangels Regelung beziehungsweise aufgrund etablierter Praxis Förderempfehlungen in Teilen nach informellen Kriterien getroffen. All dies führt zu Unklarheiten bei den Antragstellenden, bei der Beratung und Prüfung durch die Kulturverwaltung sowie bei der Entscheidungsfindung der Beiräte. Eine umfassende Anpassung und Ergänzung um flexible und zeitgemäße Förderinstrumente wurde erforderlich. Das Kulturamt hat entsprechende Entwürfe für die Aktualisierung der Förderkriterien erarbeitet. Diese wurden in der 2. Jahreshälfte 2022 allen Fachbeiräten zur Beratung vorgelegt. Weitere Abstimmungen mit den Fraktionen fanden anschließend statt. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden für die finale Fassung teilweise berücksichtigt. Die neuen Allgemeinen Förderkriterien sowie die aktualisierten Förderkriterien für die Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik sind in der Anlage beigefügt. Die Förderbereiche des Atelierbeirates und der Kirchenmusik waren aufgrund besonderer Rahmenbedingungen nicht Gegenstand dieser Überarbeitung. Insgesamt verfolgt die Aktualisierung der Förderkriterien das Ziel Kulturakteur*innen bedarfsgerechter zu unterstützen und zugleich eine Entwicklung der Kulturszene in Einklang mit der LHD und seiner Stadtgesellschaft sicherzustellen. Die Förderkriterien geben den Fachbeiräten eine klare Orientierung bei größerem Entscheidungsspielraum. Zielsetzungen und wesentliche Veränderungen: 2.1. Einheitliche Förderpraxis anhand kulturpolitischer Leitlinien Seite 3 Ziel ist eine transparente Fördermittelvergabe, die auf kriteriengeleiteten Entscheidungen der kulturpolitischen Leitlinien der LHD basiert. Mit der Einführung der Allgemeinen Kriterien der Projektförderungen für die Kultur der Landeshauptstadt Düsseldorf wird eine spartenübergreifende Förderkulisse geschaffen, die alle Wirkungsbereiche kultureller Projekte umfasst. Neben der künstlerischen/ inhaltlichen Qualität und der Wirkung in die Stadtgesellschaft werden in diesem Rahmen erstmalig spartenübergreifende Arbeitsweisen und beispielsweise die angemessene Vergütung aller Beteiligten als Förderkriterium formuliert. 2.2. Neue Förderinstrumente und -modalitäten In den Förderbereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik wird eine dreijährige Förderung eingeführt. Diese soll die Planungssicherheit von Zuwendungsempfänger*innen stärken und neben künstlerischen Projekten auch prozessorientierte sowie langfristig angelegte, strukturelle Vorhaben unterstützen. Grundsätzlich werden Projekte anteilig gefördert. Um die Zugangsbarrieren zur Förderung für kleinere Projekte zu senken, wird mit der Einführung einer Kleinprojekteförderung künftig eine Gesamtfinanzierung für Vorhaben mit einem Budget von bis zu 3.000 Euro ermöglicht. Um besser auf die Arbeitsrealitäten der freien Szene eingehen zu können, werden auch in den Sparten Bildende Kunst und Musik künftig zwei Antragsfristen pro Jahr angeboten (s. Tabelle 1). Diese Flexibilisierung macht die Förderung bedarfsorientierter und erhöht die Planungsspielräume für Kulturakteur*innen. Tabelle 1: Übersicht Förderinstrumente und Antragsfristen Förderbereich Förderinstrument Antragsfrist ab 2026 Bildende Kunst Projektförderung 01.11. / 01.04. Off-Raum-Förderung Alle drei Jahre ab 2027 Darstellende Künste Amateurtheater-Förderung 01.09. / 01.04. Impulsförderung Projektförderung Konzeptförderung Alle drei Jahre, nächste Ausschreibung für 2028 bis 2030 Kulturelle Bildung Projektförderung 01.10. / 01.03. Literatur Projektförderung 01.11. Förderstipendium Arbeitsstipendium Konzeptförderung Alle drei Jahre ab 2027 Musik Projektförderung 01.10. / 01.03. Konzeptförderung Alle drei Jahre ab 2027 Seite 4 2.3. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten Die Fachbeiräte fördern in der Regel die Entwicklung und Realisierung von - für ihre Sparte üblichen - Formate wie beispielsweise Konzerte oder Theaterproduktionen. Um der Vielfalt der freien Szene und ihren Bedarfen gerecht werden zu können, halten die aktualisierten Förderkriterien einen Passus vor, der auch die Förderfähigkeit anderer Projektvorhaben ermöglicht, sofern den allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße Rechnung getragen wird. Die Einschätzung des Beirates ist hier maßgeblich. Die Antragsberechtigung für städtische Beteiligungsgesellschaften, Institute und geförderte private Kultureinrichtungen, die in den Beiräten zum Teil gängige Praxis ist, soll künftig in allen Fachbeiräten verankert werden. Auf diese Weise sollen beispielsweise Kooperationen zwischen der freien Szene und den städtischen Akteur*innen gefördert werden. Voraussetzung bleibt dabei, dass die Zuwendungen nachweislich der freien Szene Düsseldorfs zugutekommen. Die Einschätzung des Beirates ist auch hier maßgeblich. Das Förderstipendium Literatur, das bisher nur auf Empfehlung Dritter vergeben wurde, soll künftig durch ein offenes Antragsverfahren zugänglich gemacht werden. Das mit 2.000 Euro dotierte Stipendium bietet Autor*innen einen Einstieg in die individuelle Förderung. 2.4. Sprachliche/ Formale Anpassungen Die Förderkriterien wurden sprachlich und formal umfassend neugestaltet und gliedern sich beispielsweise mittels einer einheitlichen Struktur. Der Fachbeirat Tanz und Theater wird in Darstellende Künste umbenannt. Diese Begriffsanpassung stellt einen umfassenderen Begriff des Förderbereichs und eine zeitgemäße Bezeichnung dar. 3. Geplante Maßnahmen Die aktualisierten Förderkriterien sollen möglichst für alle Projektförderungen ab dem Haushaltsjahr 2026 gültig sein. Eine rechtzeitige Veröffentlichung der Förderkriterien vor den jeweiligen Antragsfristen ist Voraussetzung für die Einführung. Die Gültigkeit erfolgt folglich zusammen mit der Neubesetzung der Fachbeiräte nach der Kommunalwahl im Herbst 2025. Die Verwaltung wird die neuen Kriterien in geeigneter Weise kommunizieren und in den entsprechenden Förderprogrammen implementieren. 4. Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein Der Beschluss der Kriterien hat zunächst keine finanzielle Auswirkung auf die Budgets der Projektförderungen. Anlagen: Allgemeine und spartenspezifische Förderkriterien der Beiräte
Allgemeine und spartenspezifische Förderkriterien der Beiräte
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Allgemeine Kriterien der Projektförderungen für die Kultur der Landeshauptstadt Düsseldorf Ziele der Förderung Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Kunst- und Kulturstadt. Die Kunst ist frei und hat einen hohen eigenständigen ideellen Wert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert Künstler*innen und kulturelle Projekte der freien Szene mit dem Ziel künstlerische Impulse, Konzepte und Spielräume zu ermöglichen und das kulturelle Leben für die Stadtgesellschaft zu bereichern. Dabei verfolgt sie eine nachhaltige Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft in Düsseldorf, die eine ausgeprägte Teilhabeorientierung und eine Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen aufweist. Kriterien der Förderung Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen, weil sie einen ausgeprägten Bezug zur Landeshauptstadt Düsseldorf haben, z. B. durch die Beteiligung Düsseldorfer Künstler*innen und weiteren Partner*innen, sowie in Düsseldorf öffentlich präsentiert werden. Die Projektförderungen richten sich an einzelne Künstler*innen, Kollektive, kulturelle Initiativen bis hin zu Kulturbetrieben, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben. Bei den Förderentscheidungen werden vorrangig folgende Kriterien berücksichtigt: Die künstlerische Qualität des Projektes Inhaltliches Potenzial: z. B. Modellcharakter, Wirkung für die Düsseldorfer Kulturszene, Integration künstlerischen Nachwuchses Verhandlung gesellschaftlicher Themen: Mitwirkung an stadtgesellschaftlichen Verständigungs- und Vernetzungsprozessen Aktive Teilhabe- und Diversitätsorientierung: z. B. Berücksichtigung partizipativer Ansätze, Ansprache neuer Zielgruppen Anwendung spartenübergreifender und interdisziplinärer Arbeitsweisen Kooperation und Vernetzung: in der Entwicklung und Realisierung des Projektes werden Partner*innen (inhaltlich, organisatorisch und/ oder finanziell) mit eingebunden und Synergien gesucht Realisierungschancen: Das Projekt ist hinsichtlich des Zeitraums, der Finanzierung und des Veranstaltungsortes realistisch angelegt Transparente und stimmige Projekt- und Finanzierungsplanung Angemessene Vergütung der Projektbeteiligten auf der Grundlage von Honorarempfehlungen Nachhaltigkeit – u. a. Beachtung von Aspekten zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz Förderbereich bildende Kunst Projektförderung Gefördert werden: in der Regel Ausstellungen/ Installationen/ Medienkunst-Projekte in Off-Räumen (nicht kommerzielle, unabhängige Ausstellungsräume) bzw. im öffentlichen Raum. andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Galerien werden nicht gefördert. Auch Anträge, die sich auf Katalogproduktionen und Reisekosten beschränken, sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind: freischaffende Künstler*innen und Veranstalter*innen der Kunstszene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben, einschließlich Studierender von Kunstakademien im Abschlussjahrgang. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Spezifische Förderkriterien: Beitrag zur Profilierung und Vielfalt der Düsseldorfer Kunstszene Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Kunstpräsentation innovative Ansätze / Modellcharakter / Entwicklungspotenzial Antragssumme und Projektfinanzierung: Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 bis 10.000 Euro gefördert. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: in der Regel Gesamtkosten. Förderbereich bildende Kunst Off-Raum-Förderung Um Off-Räumen in Düsseldorf eine gewisse Planungssicherheit zu bieten und ihnen so eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es unterstützt Off-Raum-Betreiber*innen darin, ihren Ausstellungsbetrieb zu verstetigen und die strukturelle Basis zu verbessern. Gefördert werden: der Ausstellungsbetrieb (z. B. das Kuratieren von Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, Aufsicht). sowie strukturelle Maßnahmen (z. B. Raumkosten). Antragsberechtigt sind: Betreiber*innen von Off-Räumen (nicht kommerzielle, unabhängige Ausstellungsräume) in Düsseldorf, die zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der bildenden Kunst erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z. B. Vereine) antragsberechtigt. Spezifische Förderkriterien: besondere Bedeutung für die Kunstszene der Landeshauptstadt Düsseldorf erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum Antragssumme und Projektfinanzierung: Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 30.000 Euro (maximal 10.000 Euro pro Jahr) beantragt werden. Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Kombinierbarkeit: Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine weitere Off-Raum-Förderung ist möglich. Förderbereich – darstellende Künste Amateurtheater-Förderung Gefördert werden: in der Regel Neuproduktionen. Antragsberechtigt sind: freie Amateurtheatergruppen aus Düsseldorf. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Bedingungen für die Förderung: mindestens zwei öffentliche Aufführungen der geförderten Produktion in Düsseldorf Antragssumme und Projektfinanzierung: Es können maximal 3.000 Euro beantragt werden. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorare für eine freiberufliche professionelle künstlerische Leitung. Sachkosten. Förderbereich – darstellende Künste Impulsförderung Gefördert werden: in der Regel Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, Performance sowie Kinder- und Jugendtheater. andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Antragsberechtigt sind: freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, einschließlich Studierender, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und bisher noch keine Förderung aus dem Förderbereich darstellende Künste erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z. B. Vereine) antragsberechtigt. Bedingungen für die Förderung: das Projekt muss unter professionellen Bedingungen erarbeitet werden in der Regel mindestens zwei öffentliche Aufführungen des geförderten Projektes in Düsseldorf Spezifische Förderkriterien: aktuelle Bedeutung des Projektes für die Landeshauptstadt Düsseldorf innovatives, künstlerisches Potenzial Schlüssigkeit von Ziel, Thema und Methode Besonderheiten der Inszenierung/ unverwechselbare Eigenheiten Antragssumme und Projektfinanzierung: Es kann eine Förderung von maximal 5.000 Euro beantragt werden. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: in der Regel Honorarkosten. Förderbereich – darstellende Künste Projektförderung Gefördert werden: in der Regel Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, Performance sowie Kinder- und Jugendtheater andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Antragsberechtigt sind: freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und zuvor eine Impulsförderung aus dem Bereich der darstellenden Künste erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Bedingung für die Förderung: in der Regel mindestens drei öffentliche Aufführungen des geförderten Projektes in Düsseldorf Spezifische Förderkriterien: aktuelle Bedeutung des Projektes für die Landeshauptstadt Düsseldorf innovatives, künstlerisches Potenzial Schlüssigkeit von Ziel, Thema und Methode Besonderheiten der Inszenierung/ unverwechselbare Eigenheiten Antragssumme und Projektfinanzierung: Es kann eine Förderung von maximal 25.000 Euro beantragt werden. Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 10.000 bis 15.000 Euro gefördert. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: in der Regel Honorarkosten Projektförderungen – darstellende Künste Konzeptförderung Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung professioneller Künstler*innen bzw. Ensembles wurde dieses dreijährige Förderinstrument eingeführt. Es unterstützt Künstler*innen darin, künstlerische Prozesse zu verstetigen und ihnen eine strukturelle Basis zu geben. Gefördert werden: Neuproduktionen mit Aufführungscharakter der Bereiche Tanz, Theater, Performance sowie Kinder- und Jugendtheater prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen sowie Wiederaufnahmen. Antragsberechtigt sind: freischaffende professionelle Künstler*innen und Ensembles, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der darstellenden Künste erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Spezifische Förderkriterien: besondere Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf erkennbares Entwicklungspotenzial zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen Bereich) Antragssumme und Projektfinanzierung: Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 90.000 Euro (maximal 30.000 Euro pro Jahr) beantragt werden. Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Kombinierbarkeit: Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine weitere 3-jährige Konzeptförderung ist möglich. Förderbereich – kulturelle Bildung Projektförderung Gefördert werden: Projekte der kulturellen Bildung/ Teilhabe, die von Künstler*innen/ Kulturakteur*innen oder einer Kultureinrichtung geleitet bzw. unter deren verantwortlichen Beteiligung realisiert werden. andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Antragsberechtigt sind: Künstler*innen und Kulturakteur*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Bedingungen der Förderung: Die Bildungsdimensionen künstlerischer/ kultureller Praxen stehen im Fokus des Projektansatzes. Qualitätsvolle kulturelle Teilhabe oder/ und kulturelle Bildung zu ermöglichen, ist vorrangiges Projektziel. Das Projekt schließt mit einer Veröffentlichung oder Dokumentation der Ergebnisse ab, eine öffentliche Präsentation in Düsseldorf wird angestrebt. Findet das Projekt im schulischen Bereich statt, darf es keinen Unterricht ersetzen und nicht benotet werden. spezifische Förderkriterien: partizipative, inklusive oder/ und qualitätsvolle interkulturelle Projektansätze Antragssumme und Projektfinanzierung: Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 1.500 bis 10.000 Euro gefördert. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Förderbereich – Literatur Projektförderung Gefördert werden: in der Regel Veranstaltungen zur Produktion und Präsentation aller literarischen Genres, z.B. Lesungen, Poetry Slams, Vorträge. andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Buchproduktionen werden nicht gefördert. Auch auf Druck- und Reisekostenzuschüsse beschränkte Anträge sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind: Veranstalter*innen sowie Literat*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Spezifische Förderkriterien: Besondere Bedeutung für die Literaturszene der Landeshauptstadt Düsseldorf Beitrag zur Profilierung, Qualität und Vielfalt der Düsseldorfer Literaturszene Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Literaturvermittlung sowie Gewinnung neuer Zielgruppen Antragssumme und Projektfinanzierung: Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 bis 5.000 Euro gefördert. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: in der Regel Gesamtkosten. Förderbereich – Literatur Förderstipendium Gefördert wird: die Erarbeitung eines literarischen Werkes in der Regel in deutscher Sprache. Antragsberechtigt sind: Autor*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und am Übergang zur Profession stehen. Bedingung der Förderung: Das Arbeitsergebnis ist in einer öffentlichen Lesung in Düsseldorf zu präsentieren. Dotierung und Vergabe: Das Förderstipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. Förderbereich – Literatur Arbeitsstipendium Gefördert wird: die Erarbeitung eines literarischen Werkes in der Regel in deutscher Sprache. Antragsberechtigt sind: Autor*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und eine frühere Buchveröffentlichung vorweisen können (keine Publikationen im “Selbstverlag” bzw. “books on demand”). Das Arbeitsstipendium kann lediglich zwei Mal in zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Bedingung der Förderung: Das Arbeitsergebnis ist in einer öffentlichen Lesung in Düsseldorf zu präsentieren. Dotierung und Vergabe: Das Arbeitsstipendium ist mit 4.000 Euro dotiert. Projektförderungen – Literatur Konzeptförderung Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung von Veranstalter*innen der Düsseldorfer Literaturszene wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es bietet Planungssicherheit und soll die strukturelle Basis der Veranstalter*innen stärken. Gefördert werden: 3-jährige Konzepte, die eine kontinuierliche Entwicklung von Formaten, die der Produktion und Präsentation von Literatur aller Genres dienen, anstreben. prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen der Veranstalter*innen umsetzen. Antragsberechtigt sind: Veranstalter*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der Literatur erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Spezifische Förderkriterien: besondere Bedeutung für die Literaturszene der Landeshauptstadt Düsseldorf erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum Aneignung „neuer“ Orte und gesellschaftlicher Kontexte für die Literaturvermittlung sowie Gewinnung neuer Zielgruppen Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen Bereich) Antragssumme und Projektfinanzierung: Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 24.000 Euro (maximal 8.000 Euro pro Jahr) beantragt werden. Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Kombinierbarkeit: Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine weitere Konzeptförderung Literatur ist möglich. Förderbereich – Musik Projektförderung Gefördert werden: In der Regel die Produktion und Aufführung von Musik aller Genres in Geschichte und Gegenwart sowie aller Kulturen. Andere Projekte, wenn sie eines oder mehrere der Allgemeinen Förderkriterien in besonderem Maße erfüllen. Konzertreisen werden nicht gefördert. Auch auf CD- und Buchproduktionen beschränkte Anträge sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind: Veranstalter*innen sowie Musiker*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Städtisch getragene oder geförderte Kultureinrichtungen in Düsseldorf können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sich deutlich vom regulären Programm abhebt und die Förderung Akteur*innen der freien Szene in Düsseldorf zugutekommt. Spezifische Förderkriterien: Beitrag zur Profilierung und Vielfalt der Düsseldorfer Musikszene Bespielung „neuer“ Orte Angebote für Nischenbereiche/ musikalische Experimente Antragssumme und Projektfinanzierung: Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Informationen zu geförderten Projekten und Förderhöhen auf der Internetseite des Kulturamtes. In der Regel werden Projekte mit 500 bis 5.000 Euro gefördert. Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung beantragt werden. Eine Ausnahme stellen kleine Projekte dar, deren Gesamtvolumen 3.000 Euro nicht überschreitet. Hier ist eine Antragstellung in der Höhe der Gesamtkosten (Vollfinanzierung) möglich (Kleinprojekteförderung). Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Projektförderungen – Musik Konzeptförderung Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung freier Musiker*innen, von Ensembles und Veranstalter*innen wird dieses dreijährige Förderinstrument ergänzt. Es unterstützt Musiker*innen darin, künstlerische Prozesse zu verstetigen und ihnen eine strukturelle Basis zu geben, Festivals und Veranstalter*innen erhalten Planungssicherheit. Gefördert werden: 3-jährige Konzepte, die eine kontinuierliche Entwicklung von Formaten zur Produktion und Aufführung von Musik - aller Genres in Geschichte und Gegenwart und aller Kulturen – anstreben. prozessorientierte und strukturelle Maßnahmen umsetzen. Antragsberechtigt sind: Veranstalter*innen und Musiker*innen der freien Szene, die ihren Wirkungsort in Düsseldorf haben und zuvor mindestens drei Projektförderungen aus dem Bereich der Musik erhalten haben. Es sind sowohl Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als auch juristische Personen (z.B. Vereine) antragsberechtigt. Spezifische Förderkriterien: besondere Bedeutung für die Musikszene der Landeshauptstadt Düsseldorf erkennbares Entwicklungspotenzial im Förderzeitraum Nachweis von Partner*innen (im künstlerischen, organisatorischen oder/ und finanziellen Bereich) Antragssumme und Projektfinanzierung: Der Einsatz von eigenen Mitteln oder/ und Drittmitteln in der Projektfinanzierung wird erwartet. Es kann nur eine anteilige Förderung von maximal 30.000 Euro (maximal 10.000 Euro pro Jahr) beantragt werden. Städtische Fördermittel werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Zuwendungsfähig sind: Honorarkosten oder Gesamtkosten. Kombinierbarkeit: Im Förderzeitraum können keine weiteren Förderungen aus dem Kulturetat gewährt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Evaluation vorgesehen. Ein Folgeantrag für eine weitere Konzeptförderung Musik ist möglich.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- KUA/100/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 21.05.2025 08:04