3940/2024
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Chorweiler priorisierten Straßenbaumaßnahmen
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 3940/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Chorweiler priorisierten Straßenbaumaßnahmen Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke hatte sich 2019 damit befasst, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung neu zu gestalten, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden können. In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre- tungen gebeten wurden, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für Ver- kehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Bear- beitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach- standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte infor- miert (s. Anlage). Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Die Bezirksvertretung Chorweiler kann im Ergebnis zwei Positionen der Liste neu besetzen. Hierbei sollte es sich u. a. um Maßnahmen aus folgenden Bereichen handeln: - Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, - Beschlüsse der Bezirksvertretung Chorweiler in der Zuständigkeit der oben genann- ten Ämter, - Einzelmaßnahmen aus dem HPL-Entwurf 2025/26 (investiv). Es wird anheimgestellt, die Maßnahmen auf die drei genannten Ämter zu verteilen. Anlage Sachstände
Anlage 1
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Nummer Maßnahme Projektübergabe von Planung an Ausbau voraussichtlicher Ausbaubeginn voraussichtlicher Fertigstellungs- termin Sachstand März 2022 Sachstand März 2023 Sachstand November 2024 1 Roggendorf/Thenhoven: Baptiststraße I/2025 2025/2026 (durch Investor) 2027 (durch Investor) Die Baptiststraße steht im engen Zusammenhang mit dem Baugebiet "Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven". Die Bapiststraße wird im Bereich Haus-Nr. 59/Höhe Friedhof bis Haus-Nr. 73/Straßenende zusammen mit dem Baugebiet ausgebaut. Nach dem derzeitigen Projektstand wird der 2. Bauabschnitt für das Baugebiet im Jahr 2027 fertiggestellt. kein neuer Sachstand. Durch das vom Investor beauftragte Ing.-Büro wird derzeit die Ausführungsplanung erstellt. 2 Worringen: Alte Straße von Hackhauser Weg bis St. Tönnis -Straße 06.09.2022 III 2026 III 2027 Die Verbändeanhörung gemäß § 66 LNatSchG NRW wurde vom 20.01.2022 bis 21.02.2022 durchgeführt. Es liegen keine Stellungnahmen bzw. keine Bedenken durch die Naturschutzverbände vor. Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans gemäß § 75 LNatSchG NRW wurde am 22.02.2022 gestellt. Die Verwaltung wird die Maßnahme dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Natuschutzbehörde in der Sitzung am 25.04.2022 vorstellen und näher erläutern. Anschließend wird die Ausführungsplanung fertiggestellt. Auf Grund von Kapazitätsengpässen wird die Maßnahme verschoben. Der geplante Ausbau ab Mitte 2025 ist aufgrund von Bedenken wegen der Auslastung der Umleitungsstrecken der Maßnahme "Neusser Landstraße" nicht möglich. Die Ausführung wurde verschoben und ist für Mitte 2026 eingeplant. 3 Merkenich: Alte Römerstraße von Bücke A 1 bis Auf dem Auerberg derzeit nicht bestimmbar derzeit nicht bestimmbar Seit dem letzem Sachstandsbericht vom März 2021 haben sich keine Änderungen im Projektstatus ergeben. Auf Grund des Brückenneubaus der A1 sowie einer erforderlichen Kanalbaumaßnahme ist die Maßnahme derzeit nicht umsetzbar. Die Maßnahme wurde verwaltungsintern überprüft. Eine Sanierung des Gesamtabschnittes bis "Auf dem Auerberg" ist wegen fehlender Abstimmungen und Planungen, u.a. zu Radwegen, Eigentumsverhältnisse von anliegenden Grundstücken, Entwässerung, Deckenhöhen, etc., nicht möglich. Es ist lediglich vorgesehen zusammen mit dem Kanalbau der StEB den Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A1 bis Hagenauer Weg zu sanieren. Die Ausführung ist für das IV. Quartal 2026 eingeplant. 4 Roggendorf: Radweg Richtung Esch (Thenhoven-Escher Weg) derzeit nicht bestimmbar derzeit nicht bestimmbar Aufgrund des erheblichen Abstimmungsbedarfes zwischen allen beteiligten Stellen (StEB; Stadt Köln, Bezirksregierung,etc.), ist noch kein Fortschritt im Projekt zu verzeichnen. Es laufen weiterhin Vorabstimmungen über die Planungsvariante der Entwässerung. Hintergund ist, dass im vorliegendem Konzept zwei Varianten untersucht wurden. Es muss noch geklärt werden, welche Variante unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten die Vorzugsvariante ist. Maßnahme ruht aus personellen Gründen. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 5 Pesch: Escher Straße von Longericher Straße bis Pescher Straße I 2023 II 2030 Die Fahrbahninstandsetzung wurde in das Jahr 2023 verschoben. Auf Grund von Kapazitätsengpässen wird die Maßnahme in 2025 verschoben. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 6 Heimersdorf: Volkhovener Weg von Militärring bis Fritz-Wacker-Straße I 2032 II 2032 Die Fahrbahninstandsetzung wurde in das Jahr 2024 verschoben. kein neuer Sachstand. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 7 Fühlingen: 2. BA Oranjehofstraße (Rad- und Fußweg) derzeit nicht bestimmbar derzeit nicht bestimmbar derzeit nicht bestimmbar Aufgrund der noch notwendigen, umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen und der mangelnden Personalressourcen ruht die Maßnahme aktuell. kein neuer Sachstand. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 8 Merkenich: Gewerbegebiet Causemannstraße (Rudi-Jähne-Straße/Unterer Herbstweg) Um Schäden durch Baustellenfahrzeuge zu vermeiden, erfolgt die Resterschließung erst nach Fertigstellung von mind. 80 % der angrenzenden Bebauung im Gewerbegebiet. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zum Baubeginn getroffen werden. kein neuer Sachstand. Um Schäden durch Baustellenfahrzeuge zu vermeiden, erfolgt die Resterschließung erst nach Fertigstellung von mind. 80 % der angrenzenden Bebauung im Gewerbegebiet. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zum Baubeginn getroffen werden. Legende: Maßnahme ist ausgebaut Maßnahme wird ausgebaut Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung Maßnahme befindet sich in der Planungsphase Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3940/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 10.12.2024 12:09