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A-W/0018/2023

Kreuzung Schmeddingstraße/Waldeyerstraße verkehrssicherer gestalten

Antrag an die BV West 16.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.08.2024, TOP 9.5

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2024

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Originalantrag

2021 Zeichen

A. WI OOA8/202:> 
CDU-Fraktion in der BV-West 
,~TADT MÜNSTER 
~ L- .t 6. AUG. 2023 
Amt ftir ~ - u. Aa~ ~ 
.... ' . -- ·-== w.11 Münster, 14.08.2023 
Anden 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stefan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Kreuzung Schmeddingstraße/Waldeyerstraße verkehrssicherer Gestalten 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, dass die Verwaltung 
Maßnahmen prüfen möge, um die Kreuzung Schmeddingstraße/Waldeyerstraße sicherer zu 
gestalten. 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42·0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cd.u-muenster.de

Begründung: · 
Immer wieder kommt es auf der Kreuzung Schmeddingstraße/Waldeyerstraße zu gefährlichen 
Begegnungen verschiedener Verkehrsteilnehmer. Besonders diejenigen Verkehrsteilnehmer, die auf 
. der Schmeddingstraße in Fahrtrichtung Sentruper Straße, sowie auf der Waldeyerstraße in 
Fahrtrichtung . Redigerstraße unterwegs sind, haben durch den sich an der Ecke 
. Waldeyerstraße/Schmeddingstraße vor der Bäckerei Schrunz befindenen Baum bzw. Strauch nur 
eine sehr eingeschränkte Sicht auf die Kreuzung. Zusätzlich zu einem regelmäßigen Grünschnitt 
könnte mit einer doppelten Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „vorfährt gewähren!" (Nr. 205) 
oder mit Stop-Schild (Nr. 206, ,.Halt! Vorfahrt gewähren!") für jeweils beide Fahrtrichtungen dem 
Anliegen der Verbesserung der Verkehrssicherheit entsprochen werden. Zudem könnte zuätzlich 
auch über eine doppelte Beschilderung auf der Vorfahrtsstraße Waldeyerstraße mit dem 
Verkehrsschild „Vorfahrtsstraße" (Nr. 306) für jewells beide Fahrtrichtungen nachgedacht werden. 
gezeichnet: 
Peter Hamann, 
Christian Hinzmann, 
Thomas Lilge, 
Karin Park-Luikenga, 
Nicholas Reuting, 
Nils Schappler, 
Peter Wolfgarten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4·6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51)4 18 42·0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2024

2834 Zeichen

A-W /O0/l8 J202 3 
32.12.0013 
Frau. Solf 
15.07.2024 
3292 
·• ' 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
f 4. AUG. 2024 
Amt fi.lr BOrger- 
1- Bezlrksverwa~~ Rn a~~~ervice ' g vvest __J 
Kreuzung Schmeddingstraße / Waldeyerstraße verkehrssicherer gestalten 
Antrag lfd. Nr. A-W/0018/2023 der'CDU-F:raktion der Bezirksvertretung 
Münster-West aus der Sitzung vom 14.08.2023 
Die Verwaltung wurde beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, um die Kreuzung Schmedding­ 
straße / Waldeyerstraße sicherer zu gestalten. Es wird im Rahmen des Antrags angeregt, 
die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen jeweils doppelseitig aufzustellen. Alternativ soll an 
der Schmeddingstraße in Fahrtrichtung Sentruper Straße auf Höhe der Einmündung 
Waldeyerstraße die Aufstellung eines Stoppschilds geprüft· werden. Ebenfalls wird ein 
Grünrückschnitt des verkehrsbegleitenden Grüns angeregt. Der Antrag wird damit begrün- 
. det, dass die Slchtverhältnlsse für den aus der Schmeddingstraße in Fahrtrichtung Sentru­ 
per Straße ausfahrenden Verkehr' sowie den auf der Waldeyerstraße in Fahrtrichtung Re­ 
digerstraße befindlichen Verkehr aufgrund einer Grünbepflanzung eingeschränkt seien. 
Sichtbeziehung 
Die Sichtbeziehung wurde im Rahmen eines Ortstermins sowie mit Hilfe der Bere.chnung 
eines Sichtdreiecks auf das Erfordernis eines Grünrückschnitts hin überprüft. Im Ergebnis 
wurde zugunsten der Sichtbeziehung nach Rückmeldung des Amtes für Umwelt, Grünflä­ 
chen und Nachhaltigkeit veranlasst, den Grünbewuchs deutlich zurückzuschneiden. 
Vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen 
Die Anordnung eines Stoppschilds (VZ 206) stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in den 
fließenden Verkehr dar und ist daher gemäß der Straßenverkehrs.-Ordnung nur anzuord­ 
nen, sofern die Sichtverhältnisse an einer Kre_uzung oder Einmündung es zwingend erfor­ 
dern, es wegen der. örtlichen Verhältnisse schwierig ist, die Geschwindigkeit eines heran­ 
nahenden Fahrzeugs zu beurteilen oder ein anderer Sonderfall vorliegt. Bei der Kreuzung 
Schmeddinqstraße / Waldeyerstraße liegt ein solcher Sonderfall nicht vor und die Verkehrs­ 
regelung per VZ 205 hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt. Es besteht zudem nach 
Rückmeldung der Polizei keine Unfalllage. Die Anordnung eines Stoppschilds kommt daher 
nach aktuellem Stand rechtlich nicht in 'Betracht. Es ist jedoch geplant, zur Verdeutlichung · 
der Vorfahrtsregelung das VZ 205.an der Schmeddingstraße auf Höhe der Einmündung

7 
Waldeyerstraße in Fahrtrichtung Sentruper Straße doppelseitig aufzustellen. Einer-doppel­ 
seitige~ Autstellunq des die Vorfahrt gewährenden Verkehrszeichens (VZ 301) ist jedoch 
nicht erforderlich. 
Der Kreuzungsbereich wird zudem Gegenstand der Überplanung bzw. Umgestaltung der 
Fahrradstraßen Schmeddingstraße und Waldeyerstraße sein.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Schmeddingstraße
  • Waldeyerstraße
  • Redigerstraße
  • Sentruper Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0018/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.08.2023
Erstellt
16.08.2023 12:12