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4271/2021

"Vogelschutzstreifen" in Köln- Longerich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022

Anlage II Katasterauszug

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Anlage I Lageplan

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage II Katasterauszug

130 Zeichen

Mittelpunkt: 354854, 5651406
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.12.2021Seite 1 / 1
Anlage II

Anlage I Lageplan

130 Zeichen

Mittelpunkt: 354968, 5651636
1:20000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.12.2021Seite 1 / 1
Anlage I

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2454 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 4271/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 
 
"Vogelschutzstreifen" in Köln- Longerich 
Vogelschutzstreifen in Longerich 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Nippes eine Anfrage bezüglich des 
städt. Grundstücks Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 287, gelegen zwischen der Brunsbütte-
ler und der Norddeicher Str. in Köln- Longerich, gestellt. Die Anfrage wurde unter TOP 2333/2021 in 
der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.11.2021 behandelt. Folgende Fragen wurden gestellt: 
 
1. Was ist ein Vogelschutzstreifen und zu welchem Zweck wurde dieser angelegt? 
2. Wer ist innerhalb der Verwaltung für den Vogelschutzstreifen zuständig? 
3. Wie wird der Vogelschutzstreifen aktuell genutzt und welche Pflege- und Unterhaltungsmaß-
nahmen insbesondere zum Schutz und Erhalt der vorhanden Bäume werden dort durchge-
führt? 
4. Welche Nutzungen sind im Vogelschutzstreifen erlaubt und welche nicht? 
5. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, den Vogelschutzstreifen seiner „namentlichen“ Be-
stimmung zuzuführen? 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 
 
Zu den Fragen 1 - 4: 
 
Der Verwaltung ist die Entstehung des Begriffs „Vogelschutzstreifen“ für das angesprochene städt. 
Grundstück nicht bekannt, ein solcher Streifen wurde von der Verwaltung dort auch nicht angelegt. 
Bei dem angesprochenen städt. Grundstück handelt es sich um ein derzeit keiner Zwischennutzung 
unterliegendes städt. Gelände. Dies bedeutet, dass seitens der verwaltenden Dienststelle -im vorlie-
genden Fall überwiegend das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln- hier 
keinerlei Vertragsverhältnisse abgeschlossen worden sind oder werden, die bestimmte Nutzungen 
zulassen oder ausschließen. Grundsätzlich sind für dieses städt. Grundstück auch keine Nutzungs-
vorgaben oder Nutzungseinschränkungen festgesetzt. Das Grundstück bleibt in der Entwicklung sich 
selber überlassen und notwendige Unterhaltungsarbeiten werden vorgenommen. 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Für die Anwohner*innen besteht die Möglichkeit, eine Patenschaft für das städt. Grundstück zu über-
nehmen. Ansprechpartner hierfür ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln. 
 
 
Anlage

2 
 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Katasterauszug

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Norddeicher Straße

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Details

Aktenzeichen
4271/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.01.2022
Erstellt
07.12.2021 09:49