"Vogelschutzstreifen" in Köln- Longerich
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4271/2021 vom 05.01.2022
Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage II Katasterauszug
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Mittelpunkt: 354854, 5651406 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 13.12.2021Seite 1 / 1 Anlage II -
Anlage I Lageplan
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 4271/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 "Vogelschutzstreifen" in Köln- Longerich Vogelschutzstreifen in Longerich Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Nippes eine Anfrage bezüglich des städt. Grundstücks Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 287, gelegen zwischen der Brunsbütte- ler und der Norddeicher Str. in Köln- Longerich, gestellt. Die Anfrage wurde unter TOP 2333/2021 in der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.11.2021 behandelt. Folgende Fragen wurden gestellt: 1. Was ist ein Vogelschutzstreifen und zu welchem Zweck wurde dieser angelegt? 2. Wer ist innerhalb der Verwaltung für den Vogelschutzstreifen zuständig? 3. Wie wird der Vogelschutzstreifen aktuell genutzt und welche Pflege- und Unterhaltungsmaß- nahmen insbesondere zum Schutz und Erhalt der vorhanden Bäume werden dort durchge- führt? 4. Welche Nutzungen sind im Vogelschutzstreifen erlaubt und welche nicht? 5. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, den Vogelschutzstreifen seiner „namentlichen“ Be- stimmung zuzuführen? Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Zu den Fragen 1 - 4: Der Verwaltung ist die Entstehung des Begriffs „Vogelschutzstreifen“ für das angesprochene städt. Grundstück nicht bekannt, ein solcher Streifen wurde von der Verwaltung dort auch nicht angelegt. Bei dem angesprochenen städt. Grundstück handelt es sich um ein derzeit keiner Zwischennutzung unterliegendes städt. Gelände. Dies bedeutet, dass seitens der verwaltenden Dienststelle -im vorlie- genden Fall überwiegend das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln- hier keinerlei Vertragsverhältnisse abgeschlossen worden sind oder werden, die bestimmte Nutzungen zulassen oder ausschließen. Grundsätzlich sind für dieses städt. Grundstück auch keine Nutzungs- vorgaben oder Nutzungseinschränkungen festgesetzt. Das Grundstück bleibt in der Entwicklung sich selber überlassen und notwendige Unterhaltungsarbeiten werden vorgenommen. Zu Frage 5: Für die Anwohner*innen besteht die Möglichkeit, eine Patenschaft für das städt. Grundstück zu über- nehmen. Ansprechpartner hierfür ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln. Anlage 2 Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Katasterauszug
Beratungsverlauf
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