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V/0399/2005

Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte

Vorlage 13.05.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.06.2005, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4175 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die folgenden Vereine und Vereinigungen erhalten für das Jahr 2005 einen Zuschuss zu 
laufenden Aufwendungen: 
 
 Spielmannszug Schützenbruderschaft Heilig-Geist 150 € 
 
 Kammerorchester ars musica 200 € 
 
2. Folgender Antrag wird abgelehnt: 
 
Sozialagentur Veranstaltungsangebot „In-
tegrative Internetschulung“ 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 350 EUR, aber keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
4. Die oben genannten Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:  
Vorlagen-Nr.: 
V/0399/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lembeck 
Ruf: 
492 60 41 
E-Mail: 
lembecka@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
EUR 
Bemerkung 
0000.718.2000.9 Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Mitte 
2004 10.500,00 Haushaltsansatz 
   1.423,52 Verfügbarer 
HH-Rest 
 
Insgesamt: 11.923,52 Davon gebunden 
durch Beschluss 
am 03.05.2005: 
10.705,00 € 
 
 
 
Begründung: 
 
zu Punkt 1: 
 
Auf der Basis der Vorlage V/0269/2005 + Ergänzung hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte in 
der Sitzung am 03.05.2005 über die Gewährung von Zuschüssen entschieden. Bei der Beantwor-
tung und Auszahlung der beschlossenen Zuschüsse ist aufgefallen, dass die Zuschussanträge der 
beiden unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Vereine nicht vollständig bzw. korrekt bearbeitet wur-
den. 
 
- Schützenbruderschaft Heilig-Geist - Spielmannszug - 
 
Schützenbruderschaften erhalten nach den Richtlinien keine Zuschüsse. In der Vergangenheit - 
und auch bei der Gewährung der Zuschüsse am 03.05.2005 - hat die Bezirksvertretung Spiel-
mannszügen einen Zuschuss gewährt (vgl. Spielm annszug Stadtrand Süd und St. Mauritz-Erpho). 
Der Antrag war für den Spielmannszug und nicht für die Schützenbruderschaft gestellt worden. 
Daher schlägt die Verwaltung vor, auch dem Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig-
Geist einen Zuschuss zu gewähren. 
 
- Kammerorchester ars musica 
 
Das Kammerorchester ars musica hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und für eine 
Einzelveranstaltung beantragt. Versehentlich fehlte der Zuschuss zu laufenden Aufwendungen in 
der Anlage 2 der o. g. Vorlage. Die Entscheidung wird mit dieser Vorlage nachgeholt. 
 
 
zu Punkt 2:
 
 
Die Sozialagentur beantragt einen Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung (Integrative Internet-
schulung für Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten) im Oktober 2005. Der Verein be-
findet sich in der Gründungphase. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 
der Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe und der Verbraucher-
beratung (Satzungsentwurf). Eine Kopie des Antrags erhalten der Bezirksvorsteher, die Fraktions-
vorsitzenden und fraktionslosen Einzelmitglieder. 
 
Die Entscheidung war in der Sitzung am 03.05.2005 zurückgestellt worden. Inzwischen ist die ver-
waltungsinterne Prüfung abgeschlossen. Die Stadt Münster und andere Träger bieten vergleichba-
re Veranstaltungen und Kurse an. I. d. R. ist eine geringe Anmeldegebühr zu zahlen. Teilweise

- 3 - 
werden diese Angebote durch die kommunalen Stiftungen unterstützt. Dies gilt insbesondere für 
die Angebote „Jugend online“ und „Mädchen in Medien“. Darüber hinaus überzeugt das vorgelegte 
Konzept inhaltlich nicht hinreichend. Ein spezif isches Profil in Abgrenzung zu den bestehenden 
Angeboten ist, abgesehen von der Kostenfreiheit, nicht erkennbar. Die Verwaltung schlägt daher 
vor, keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
 
Zu den wesentlichen Grundlagen der Zuschussgewährung wird auf die Vorlage V/0269/2005 ver-
wiesen. Auf der Basis des Beschlussvorschlags stehen noch Mittel in Höhe von 868,52 € zur Ver-
fügung. 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Berthold Tillmann

Beratungsverlauf (1)

21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0399/2005
Typ
Vorlage
Datum
13.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37