V/0399/2005
Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4175 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2005 Beratungsfolge 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die folgenden Vereine und Vereinigungen erhalten für das Jahr 2005 einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen: Spielmannszug Schützenbruderschaft Heilig-Geist 150 € Kammerorchester ars musica 200 € 2. Folgender Antrag wird abgelehnt: Sozialagentur Veranstaltungsangebot „In- tegrative Internetschulung“ Kosten/Folgekosten 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 350 EUR, aber keine Folgekos- ten entstehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung 4. Die oben genannten Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Vorlagen-Nr.: V/0399/2005 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 60 41 E-Mail: lembecka@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag EUR Bemerkung 0000.718.2000.9 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte 2004 10.500,00 Haushaltsansatz 1.423,52 Verfügbarer HH-Rest Insgesamt: 11.923,52 Davon gebunden durch Beschluss am 03.05.2005: 10.705,00 € Begründung: zu Punkt 1: Auf der Basis der Vorlage V/0269/2005 + Ergänzung hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 03.05.2005 über die Gewährung von Zuschüssen entschieden. Bei der Beantwor- tung und Auszahlung der beschlossenen Zuschüsse ist aufgefallen, dass die Zuschussanträge der beiden unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Vereine nicht vollständig bzw. korrekt bearbeitet wur- den. - Schützenbruderschaft Heilig-Geist - Spielmannszug - Schützenbruderschaften erhalten nach den Richtlinien keine Zuschüsse. In der Vergangenheit - und auch bei der Gewährung der Zuschüsse am 03.05.2005 - hat die Bezirksvertretung Spiel- mannszügen einen Zuschuss gewährt (vgl. Spielm annszug Stadtrand Süd und St. Mauritz-Erpho). Der Antrag war für den Spielmannszug und nicht für die Schützenbruderschaft gestellt worden. Daher schlägt die Verwaltung vor, auch dem Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig- Geist einen Zuschuss zu gewähren. - Kammerorchester ars musica Das Kammerorchester ars musica hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und für eine Einzelveranstaltung beantragt. Versehentlich fehlte der Zuschuss zu laufenden Aufwendungen in der Anlage 2 der o. g. Vorlage. Die Entscheidung wird mit dieser Vorlage nachgeholt. zu Punkt 2: Die Sozialagentur beantragt einen Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung (Integrative Internet- schulung für Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten) im Oktober 2005. Der Verein be- findet sich in der Gründungphase. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe und der Verbraucher- beratung (Satzungsentwurf). Eine Kopie des Antrags erhalten der Bezirksvorsteher, die Fraktions- vorsitzenden und fraktionslosen Einzelmitglieder. Die Entscheidung war in der Sitzung am 03.05.2005 zurückgestellt worden. Inzwischen ist die ver- waltungsinterne Prüfung abgeschlossen. Die Stadt Münster und andere Träger bieten vergleichba- re Veranstaltungen und Kurse an. I. d. R. ist eine geringe Anmeldegebühr zu zahlen. Teilweise - 3 - werden diese Angebote durch die kommunalen Stiftungen unterstützt. Dies gilt insbesondere für die Angebote „Jugend online“ und „Mädchen in Medien“. Darüber hinaus überzeugt das vorgelegte Konzept inhaltlich nicht hinreichend. Ein spezif isches Profil in Abgrenzung zu den bestehenden Angeboten ist, abgesehen von der Kostenfreiheit, nicht erkennbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. Zu den wesentlichen Grundlagen der Zuschussgewährung wird auf die Vorlage V/0269/2005 ver- wiesen. Auf der Basis des Beschlussvorschlags stehen noch Mittel in Höhe von 868,52 € zur Ver- fügung. gez. Dr. Berthold Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0399/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37