Mandari Insight

2471/2019

Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie

Mitteilung BV 20.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.09.2019, TOP 9.3

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

2922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 2471/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie  
 
Der Beschluss der BV Innenstadt vom 27.06.2019 AN/0751/2019 fordert die Verwaltung auf, einen 
Konsultationskreis zum stadtweiten Thema „Anordnung Außengastronomie“ mit Vertretern der Betei-
ligten aus Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft nach dem Vorschlag aus dem Gestaltungshand-
buch einzuberufen. 
Das Gestaltungshandbuch schlägt zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln die Einberu-
fung eines sogenannten Konsultationskreises nach dem Vorbild der Stadt Bonn vor. Es sollen ge-
meinsam mit den Beteiligten allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung des öffentlichen 
Raums formuliert werden, um diese später in eine Gestaltungssatzung (für einen überschaubaren, 
abgeschlossenen Stadtraum) aufzunehmen, die rechtlich bindend ist und ggfs. auch durch das Ord-
nungsamt sanktioniert werden kann. 
Im Gegensatz zu dem Vorschlag im Gestaltungshandbuch kann dem o.g. Beschluss nicht in der Wei-
se nachgekommen werden, dass abzustimmende Regeln in eine örtliche Gestaltungssatzung mün-
den, da das stadtweite Thema „Anordnung Außengastronomie“ eine grundsätzliche Gestaltungshal-
tung formuliert und keine Gestaltung für einen überschaubaren, abgeschlossenen Stadtraum defi-
niert.  
Das Ziel einer Abstimmung von klaren Gestaltungsregeln für die Anordnung der Außengastronomie, 
die für die Gesamtstadt rechtlich bindend sind, kann daher nicht in einem Konsultationskreis, wie mit 
dem Beschluss gewünscht, erreicht werden. 
 
Grundsätzlich macht es aber Sinn, eine gestalterische Grundhaltung von Seiten der Stadt zu formulie-
ren: zum einen, um städtischen Akteuren bindende Vorgaben geben zu können und zum anderen, 
um privaten Akteuren überzeugende Richtlinien an die Hand zu geben. 
Im Fall der Außengastronomie wird auch in Zukunft jeder Genehmigungsantrag im Einzelfall geprüft 
werden müssen. Das Abwägen der Stadtraumqualität nach den Forderungen von privaten Interessen, 
stadträumlichen Vorgaben wie positive Stadtraumbelebung und Aufenthaltsqualität, Verkehrssicher-
heit sowie Barrierefreiheit wird an jeder Stelle weiterhin vonnöten sein. Daher werden derzeit Grund-
regeln, die eine grundsätzliche Richtung bzw. Grundhaltung vorgeben, innerhalb der Verwaltung for-
muliert.  
 
Dieser Vorschlag wird nach der Sommerpause mit einem Teilnehmerkreis, wie im o.g. Beschluss 
skizziert, abgestimmt werden. 
Das Ergebnis soll anschließend politisch beschlossen und in das Gestaltungshandbuch aufgenom-
men werden.  
 
Die Organisation für diesen Abstimmungstermin wird verwaltungsintern abgestimmt, und die BV1 wird 
frühzeitig einbezogen.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2471/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.08.2019
Erstellt
15.07.2019 10:43