Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie
Mitteilung BV 2471/2019 vom 20.08.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 2471/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt: Konsultationskreis Außengastronomie Der Beschluss der BV Innenstadt vom 27.06.2019 AN/0751/2019 fordert die Verwaltung auf, einen Konsultationskreis zum stadtweiten Thema „Anordnung Außengastronomie“ mit Vertretern der Betei- ligten aus Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft nach dem Vorschlag aus dem Gestaltungshand- buch einzuberufen. Das Gestaltungshandbuch schlägt zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln die Einberu- fung eines sogenannten Konsultationskreises nach dem Vorbild der Stadt Bonn vor. Es sollen ge- meinsam mit den Beteiligten allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums formuliert werden, um diese später in eine Gestaltungssatzung (für einen überschaubaren, abgeschlossenen Stadtraum) aufzunehmen, die rechtlich bindend ist und ggfs. auch durch das Ord- nungsamt sanktioniert werden kann. Im Gegensatz zu dem Vorschlag im Gestaltungshandbuch kann dem o.g. Beschluss nicht in der Wei- se nachgekommen werden, dass abzustimmende Regeln in eine örtliche Gestaltungssatzung mün- den, da das stadtweite Thema „Anordnung Außengastronomie“ eine grundsätzliche Gestaltungshal- tung formuliert und keine Gestaltung für einen überschaubaren, abgeschlossenen Stadtraum defi- niert. Das Ziel einer Abstimmung von klaren Gestaltungsregeln für die Anordnung der Außengastronomie, die für die Gesamtstadt rechtlich bindend sind, kann daher nicht in einem Konsultationskreis, wie mit dem Beschluss gewünscht, erreicht werden. Grundsätzlich macht es aber Sinn, eine gestalterische Grundhaltung von Seiten der Stadt zu formulie- ren: zum einen, um städtischen Akteuren bindende Vorgaben geben zu können und zum anderen, um privaten Akteuren überzeugende Richtlinien an die Hand zu geben. Im Fall der Außengastronomie wird auch in Zukunft jeder Genehmigungsantrag im Einzelfall geprüft werden müssen. Das Abwägen der Stadtraumqualität nach den Forderungen von privaten Interessen, stadträumlichen Vorgaben wie positive Stadtraumbelebung und Aufenthaltsqualität, Verkehrssicher- heit sowie Barrierefreiheit wird an jeder Stelle weiterhin vonnöten sein. Daher werden derzeit Grund- regeln, die eine grundsätzliche Richtung bzw. Grundhaltung vorgeben, innerhalb der Verwaltung for- muliert. Dieser Vorschlag wird nach der Sommerpause mit einem Teilnehmerkreis, wie im o.g. Beschluss skizziert, abgestimmt werden. Das Ergebnis soll anschließend politisch beschlossen und in das Gestaltungshandbuch aufgenom- men werden. Die Organisation für diesen Abstimmungstermin wird verwaltungsintern abgestimmt, und die BV1 wird frühzeitig einbezogen.
Beratungsverlauf
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12.09.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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