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3255/2022

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.10.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - FEWS-Wirtschaftsplan 2023-Erläuterungen

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2023

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Beschlussvorlage Rat

1291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3255/2022 
Freigabedatum 
 10.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan 2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt-
schaftsjahr 2023 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    166.800 Euro 
sowie Aufwendungen von     51.500 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  115.300 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Begründung 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt-
Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der 
vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2023 – wie in den Vorjahren auch – keine 
Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2023 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2023

Anlage 2 - FEWS-Wirtschaftsplan 2023-Erläuterungen

2581 Zeichen

- 2 - 
 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
In 2023 sind keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften der Familie-
Ernst-Wendt-Stiftung geplant. Aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkosten wurde 
der Ansatz daher auf einem gehobenen Durchschnittsniveau der Vorjahre kalkuliert.  
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, 
die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- 
schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau 
bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüt- 
tung der Beteiligung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG be- 
rücksichtigt. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- 
nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2023

2482 Zeichen

ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 
2023 2022 2021 2020 2019 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800          119.000          118.218          119.819          121.619          
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 30.000            30.000            15.167            18.473            27.842            
Abschreibungen 1.500              1.500              1.479              1.479              1.677              
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000            20.000            17.739            16.344            17.594            
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 3 2.000            35.000            37.521            39.227            54.208            
Erträge aus Beteiligungen 15.000            15.000            18.369            18.278            15.414            
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   -                   -                   -                   
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   -                   -                   -                   
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 115.300          117.500          139.725          141.028          144.129          
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -                   -                   
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Jahresüberschuss 115.300          117.500          139.725          141.028          144.129          
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -                   -                   
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -                   -                   
Satzungsmäßige Mittelverwendung 23.060            23.500            27.945            28.206            28.826            
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -                   -                   
Bilanzgewinn/-verlust 92.240            94.000            111.780          112.823          115.303          
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2023 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Beratungsverlauf (2)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Thielenbrucher Allee

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Details

Aktenzeichen
3255/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.10.2022
Erstellt
05.10.2022 12:38