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V/0003/2020

Schuletat 2020 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen

Vorlagen 17.01.2020

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Anlage 1 - Vorlage 0003-2020 Mittelverteilung Schuletat 2020

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - Vorlage 0003-2020 Schuletat 2020

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Anlage 1 - Vorlage 0003-2020 Mittelverteilung Schuletat 2020

4334 Zeichen

Vorlage V/0003/2020 Anlage 1 
Schule Klassen Schüler- 
/innen 
Mittel- 
kontingent 
rechnerisch / 
Mittel je SuS 
Aegidii-Ludgeri-Schule 5 126 6.936 € 55,05 €
Annetteschule Angelmodde 7 177 8.192 € 46,28 €
Annetteschule Nienberge 9 225 9.248 € 41,10 €
Clemensschule 6 120 7.215 € 60,13 €
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 195 8.566 € 43,93 €
Dreifaltigkeitsschule 12 287 12.049 € 41,98 €
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 12 254 10.295 € 40,53 €
Davertschule Amelsbüren 11 246 10.681 € 43,42 €
Grundschule Loevelingloh 4 94 6.384 € 67,91 €
Grundschule Sprakel 7 150 8.317 € 55,45 €
Hermannschule 7 139 7.930 € 57,05 €
Idaschule 15 360 13.598 € 37,77 €
Kardinal-von-Galen Schule 8 209 8.743 € 41,83 €
Kreuzschule 8 207 8.593 € 41,51 €
Ludgerusschule Hiltrup 16 420 15.094 € 35,94 €
Marienschule Hiltrup 8 196 8.585 € 43,80 €
Marienschule Roxel 17 396 14.987 € 37,85 €
Martinischule 7 173 8.333 € 48,17 €
Mauritzschule 8 184 8.567 € 46,56 €
Michaelschule 11 253 10.598 € 41,89 €
Nikolaischule 15 385 14.464 € 37,57 €
Norbertschule 13 299 14.315 € 47,88 €
Overbergschule 7 146 8.293 € 56,80 €
Pleisterschule 5 116 6.738 € 58,09 €
Grundschule am Kinderbach 8 192 9.306 € 48,47 €
Theresienschule 8 167 7.801 € 46,71 €
Thomas-Morus-Schule 12 149 8.597 € 57,70 €
Bodelschwinghschule 8 214 8.731 € 40,80 €
Johannisschule 8 190 8.466 € 44,56 €
Martin-Luther-Schule 7 175 8.043 € 45,96 €
Matthias-Claudius-Schule Münster 8 204 9.843 € 48,25 €
Melanchthonschule 9 192 11.324 € 58,98 €
Paul-Schneider-Schule 12 280 11.300 € 40,36 €
Pötterhoekschule 7 185 8.681 € 46,92 €
Wartburgschule 16 381 30.772 € 80,77 €
Mosaikschule 12 304 11.415 € 37,55 €
Eichendorffschule 10 217 10.657 € 49,11 €
Astrid-Lindgren-Schule 6 132 7.303 € 55,33 €
Grundschule Kinderhaus-West 10 232 20.944 € 90,28 €
Ludgerusschule Albachten 13 312 11.822 € 37,89 €
Margaretenschule 9 235 9.336 € 39,73 €
Matthias-Claudius-Schule Handorf 9 201 9.152 € 45,53 €
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 9 224 9.337 € 41,68 €
Peter-Wust-Schule 9 237 10.085 € 42,55 €
Grundschule Wolbeck-Nord 2 57 5.627 € 98,72 €
Summe Grundschulen 418 9.837 465.263 € 47,30 €
1

Vorlage V/0003/2020 Anlage 1 
Schule Klassen Schüler- 
/innen 
Mittel- 
kontingent 
rechnerisch / 
Mittel je SuS 
Hauptschule Hiltrup 15 313 27.767 € 88,71 €
Waldschule Kinderhaus 12 279 32.877 € 117,84 €
Hauptschule Wolbeck 12 265 32.005 € 120,77 €
Hauptschule Coerde 12 213 29.601 € 138,97 €
Summe Hauptschulen 51 1.070 122.250 € 114,25 €
Erich-Klausener-Schule 21 596 27.544 € 46,21 €
Erna-de-Vries-Realschule 20 476 22.237 € 46,72 €
Johannes-Gutenberg-Realschule 22 555 26.349 € 47,48 €
Geschwister-Scholl-Realschule 16 439 35.805 € 81,56 €
Realschule Wolbeck 20 534 23.652 € 44,29 €
Realschule im Kreuzviertel 23 628 26.335 € 41,93 €
Summe Realschulen 122 3.228 161.922 € 50,16 €
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 49 1.161 43.671  € 37,61 €
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 39 918 45.172 € 49,21 €
Geschwister-Scholl-Gymnasium 29 651 43.730 € 67,17 €
Gymasium Paulinum 38 866 34.505 € 39,84 €
Gymasium Wolbeck 40 907 35.434 € 39,07 €
Immanuel-Kant-Gymnasium 27 627 28.799 € 45,93 €
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 22 525 25.471 € 48,52 €
Pascal-Gymnasium 36 822 33.116 € 40,29 €
Ratsgymnasium 27 675 43.138 € 63,91 €
Schillergymnasium 34 823 35.691 € 43,37 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 38 914 35.659 € 39,01 €
Summe Gymnasien 379 8.889 404.386 € 45,49 €
Hans-Böckler-Berufskolleg 159 3.098 139.966 € 45,18 €
Adolph-Kolping-Berufskolleg 111 2.168 83.735 € 38,62 €
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 133 2.800 7 0.844 € 25,30 €
Anne-Frank-Berufskolleg 64 1.696 56.431 € 33,27 €
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 146 2.754 56.605 € 20,55 €
Hansa-Berufskolleg 194 4.283 73.173 € 17,08 €
Summe Berufskollegs 807 16.799 480.754 € 28,62 €
Albert-Schweitzer-Schule 13 183 20.175 € 110,25 €
R.-v.-Weizsäcker-Sch./ Sch. A.d.Beckstr./Villa 4 30 16 .450 € 548,33 €
Erich-Kästner-Schule 5 70 9.389 € 134,13 €
Summe Förderschulen 22 283 46.014 € 162,59 €
PTA Berufsfachschule 2 74 11.270 € 152,30 €
Weiterbildungskolleg 33 615 24.357 € 39,60 €
Helen-Keller-Schule 13 158 15.521 € 98,23 €
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 21 432 40.691 € 94, 19 €
Gesamtschule Mitte 24 695 64.823 € 93,27 €
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 16 452 42.027 € 92,98 €
Primus-Schule 24 526 48.863 € 92,90 €
Summe Sonst. Schulen+Einrichtungen 133 2952 247.552 € 83,86 €
2

Anlage A

1596 Zeichen

Anlage A zur V/0003/2020 
Kurzüberblick 
Den städtischen Schulen werden jährlich Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung 
über das Schulgirokonto zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorlage wird über die Parameter und 
die Zuweisung für das Kalenderjahr 2020 informiert. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Mittelbereitstellung wird das globale Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wis-
senschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ unterstützt. Dies konkretisiert 
sich in der Bereitstellung der Mittel für die Sachausstattung der Schulen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Der Schulträger hat gemäß §§ 92 und 94 Schulgesetz NW der Schulträger für die erforderliche 
Ausstattung der Schulen zu sorgen. Es gibt keine konkrete Vorgabe, in welcher Höhe den Schulen 
Mittel zur Verfügung zu stellen sind.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die Ermittlung der Schulbudgets anhand verschiedener relevanter Faktoren werden ver-
schiedene Aspekte (gleiche Lebensverhältnisse, Inklusion, Integration, usw.) berücksichtigt.

Berichtsvorlage

11065 Zeichen

V/0003/2020 
V/0003/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Schuletat 2020 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Vorbemerkungen:  
Der Schulträger ist entsprechend den Regelungen des nordrhein -westfälischen Schulgesetzes (§§ 
79, 94, 95 und 96) unter anderem für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen zuständig. 
Eine finanzielle Konkretisierung oder inhaltliche Beschreibung des Begriffes „ordnungsgemäß“ gibt es 
- außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht.  
Zur Finanzierung der unterrichtlichen Sachkosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparat u-
ren, Beschaffungen) werden den städtischen Schulen und Einrichtungen Haushaltsmittel zur eige n-
verantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das grundsätzliche System zur Berechnung 
der Schuletats und zur Mittelbewirtschaftung wurde 1987 vom damaligen Schulausschuss beschlo s-
sen und wird seitdem weiterentwickelt und optimiert.  
Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden für das Jahr 2020 Haushaltsmittel von insgesamt 
1.928.141 € (2019: 1.770.565 €) zur Verfügung gestellt. Die größte Veränderung im Vergleich zum 
Vorjahr gab es bei der Position „Folgekosten des Medienentwicklungsplans“. Im Rahmen der 
Etatberatungen zum Haushalt 2020 wurde der Betrag pro SuS bei dieser Position von 7 ,50 € auf 
12,50 € angehoben, die Schuletats erhöhten sich hierdurch insgesamt um ca. 135.000 €. Eine weitere 
Anpassung gab es bei den Sachmittel n für Ganztagsschulen, hier wurde der Betrag pro Essenkind 
aufgrund einer Analyse der Aufwendungen der letzten J ahre von 15 € auf 10 € (gesamt: -14.580 €) 
gesenkt. Im Gegenzug wurde der Basisbetrag pro Schule bei den allgemeinbildenden Schule n um 
250 € (gesamt: + 18.500 €) angehoben. 
Weitere Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen ergeben sich im Wesentliche n durch 
Schüler- und Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei den für die verschiedenen Zusatzmittel 
relevanten Basiszahlen.  
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
20.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Rump 
Telefon: 492-4033 
Rump@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0003/2020 
1. Verteilung der Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen 
Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtung en zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung 
zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (Teilergebnisplan) im Produktbereich 03 
„Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ veranschlagt. 
Das Grundsystem für die Verteilung de r Schuletatmittel basiert auf der vor Jahren vorgenommenen 
Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einheitlicher Sockelbetrag, als Schülerb e-
trag und als Klassenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge  
für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von Gremienbeschlüssen (z. B. für 
Integrative Förderung, Folgekosten für “Medienentwicklungsplan” usw.). Die Mittelkontingente der 
einzelnen Schulen wurden unter Berücksichtigung der Schülerstatistik (zum Stichtag 15.10.2019) und 
der weiteren Komponenten ermittelt.  
Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewichteter“ Berüc k-
sichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten und Bildungsgängen. 
Für die Berufskollegs stehen als Schuletatmittel für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 470.110 € zur 
Verfügung. Bei den „Sonstigen Schulen“ (Friedensreich -Hundertwasser-Schule, Gesamtschule 
Münster-Mitte, Helen -Keller-Schule, Mathilde -Anneke-Gesamtschule, PRIMUS -Schule, PTA -
Berufsfachschule, Richard-von-Weizsäcker-Schule/Schule an der Beckstraße/Villa Interim, Weiterbi l-
dungskolleg) ergeben sich zum Teil individuelle Berechnungsmodelle aufgrund der spezifischen 
Situation oder Entwicklung. 
Der Gesamtbetrag von 1.928.141 € teilt sich auf die einzelnen Schulformen folgendermaßen auf:  
 
Bei dem „Betrag je SuS“ handelt es sich lediglich um die mathematische Rechengröße.  
 
Die Haushaltsmittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Sta dt Münster eingerich-
teten Schulgirokonten bewirtschaftet. Seit 2018 werden in einzelnen Schulen stichprobenartig Beleg -
analysen zum Abgleich mit dem Ha ushaltsprogramm der Schulen vor genommen. Diese Vor -Ort-
Termine werden auch genutzt, um Hinweise zur Bewir tschaftung, Vergleichsdaten und sonstige 
Optimierungen zu besprechen. 
 
 
 
2. Sondermittel 
 Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen 
Seit 2013 wird den Schulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Lernen 
erfolgt, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110 € je Schüler/in mit sonderpädagogischem Unte r-
richtsbedarf zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl spezielle Fördermaterialien, aber 
auch flankierende Materialien für die Regelschüler/innen finanziert werden könne n. Der Gesamt-
betrag für 837 berücksichtigte Schülerinnen und Schüler beläuft sich insgesamt auf 92.070 €.

- 3 - 
V/0003/2020 
 Folgekosten Medienentwicklungsplan 
Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereitgestellten Mitteln werden im  
Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen a u-
ßerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. 
Die Höhe dieser Position errechnet sich aus einem Sockelbetrag für jede Schule von 1.000 € 
(Primarstufe) bzw. 2.000 € (Sekundarstufe) und einem Betrag je SuS. Im Rahmen der Etatber a-
tungen zum Haushalt 2020 wurde der Betrag je SuS von 7,50 € auf 12,50°€ pro SuS angehoben. 
Insgesamt werden den Schulen für die „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ Mittel in H öhe von 
ca. 430.000 € zur Verfügung gestellt. 
 
 Sachmittel für Ganztagsschulen 
In 2020 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten bis zu 40 € je Teilnehmer/in zur Verfügung, 
um damit sowohl flankierende Lehr - und Lernmittel (30 € je TN) als auch Ersatz für Kü chenaus-
stattungen (Geschirr, Töpfe, Küchenmaterialien usw.; 10 € je TN) zu beschaffen. D er Betrag für 
die Küchenausstattung wurde aufgrund einer Analyse der Aufwendungen  der letzten Jahre  von  
15 € auf 10 € (gesamt: -14.580 €) gesenkt. Insgesamt werden (ohne „OGTS“ im Primarstufenbe-
reich) 176.260 € als Sachmittel für Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt.  
 
 Folgekosten „Programm Grundschule” 
Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vielen Jahren 
zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gestaffelt zur Verfügung gestellt. 
In 2020 beläuft sich der Betrag für diese Position diese auf ca. 5.500 €.  
 
 Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht  
Im Schuljahr 2019/2020 nehmen ca. 1.200 Kinder am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Hierfür 
wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Teilnehmer/in (Gesamtsumme: ca. 4.900 €) im Schul -
etat der Stammschule eingestellt, damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt werden können. Zusätz-
liche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des Schulbuchbudgets zugewiesen. 
 
 Bürobedarfspauschale für Schulsozialarbeiter/innen 
Auch in 2020 werden den Schulen Mittel für zusätzlichen Bürobedarf, der durch Schulsozialarbeit 
verursacht wird, zur Verfügung g estellt. Je Vollzeitstelle stehen 200 € jährlich (ggf. anteilig nach 
Stellenumfang) zur Verfügung, um insbesondere zusätzliche Sachkosten für Kopierbedarf, Bür o-
material, Telekommunikation usw. abzudecken. Hierfür werden in 2020 insgesamt ca. 14.000 € 
bereitgestellt. 
 
 Mittel für die Lehrerbüchereien 
Für die generelle Unterrichtsvorbereitung und analog den von den Schülern/innen zu beschaffe n-
den Büchern der Lernmittelfreiheit ist Bedarf für eine „Lehrerbücherei“ gegeben. Um ent -
sprechende Bücher für Lehrkräfte zur Nutzung in der Schule vorzuhalten, werden den Schulen 
gestaffelt nach Schulformen jährlich zwischen 400 € und 1.000 € (Gesamtsumme: 43.200 €) zur 
Verfügung gestellt. 
 
 Sonstige Sondermittel 
Bei einigen Schulen werden aufgrund ihrer besonderen  Situation spezielle zusätzliche Pausch a-
len für besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund mehrerer Schulstandorte) 
gewährt. Insgesamt sind hierfür Mittel von ca. 9.000 € im Schuletat berücksichtigt. 
 
 Gesamtzuordnung Etatmittel 
Eine schulformbezogenen Gesamtübersicht der verschiedenen Komponenten des Schuletats  ist 
in der Anlage 2 dargestellt. Dort findet sich auch eine mathematische Darstellung der Mittelkontin-
gente der einzelnen Schulformen nach Mittel je Schule, Klasse und Schüler/in.

- 4 - 
V/0003/2020 
3. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil) 
Sämtliche Schulen bewirtschaften die Schulbuchmittel als Schulbudget zusammen mit dem Schuletat. 
Für das Schuljahr 2020/2021 werden den Schulen voraussichtlich Mittel in Höhe von ca. 1.450.000 € 
zur Verfügung gestellt und auf die Schulgirokonten überwiesen. Durch die Eigenbewirtschaftung wird 
den Schulen eine erhebliche zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „klassischen“ 
Schulbüchern (entsprechend der Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. 
Deren Finanzierung kann somit innerhalb des Schulbudgets erfolgen, ohne dass auf die formalen 
Abgrenzungen zwischen Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss.  
Die Zuweisung für die Schulbuchmittel für das Schuljahr 2020/2021 erfolgt zur Mitte des Jahres 2020 
auf der Basis der dann absehbaren Schülerzahlen des Schuljahres 2020/2021 und der Abrechnung 
des Schuljahres 2019/2020. Die genaue Summe der Schulbuchmittel kann daher in dieser Vorlage 
noch nicht beziffert werden.  
 
 
Abschlussbemerkungen  
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten 
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die 
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, stehen 
für das Jahr 2020 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung.  
Zur eigenständigen Bewirtschaftung gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - 
bis zu maximal 25 % bis 35 % der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel in Folgejahren 
zweckentsprechend einsetzen zu können. Für die durch die Umstellung von G 8 auf G 9 betroffenen 
Gymnasien wurde diese Höchstansparregelung für die Kalenderjahre 2018 und 2019 ausgesetzt.  
In Abstimmung mit den Schulen sind weitere Anpassungen und Weiterentwicklungen möglich.  
Insbesondere der Bereich der sehr stark ausdifferenzierten Sondermittel soll gemeinsam mit den 
Schulen in den Blick genommen werden, um Verbesserungen bei der Mittelverteilung zu erreichen.  
Soweit sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung darüber 
berichtet. 
 
 
i.V. 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2020 
Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht

Anlage 2 - Vorlage 0003-2020 Schuletat 2020

1486 Zeichen

Vorlage V/0003/2020 Anlage 2 
Schulform Anzahl Schulen Anzahl Klassen Anzahl 
SuS 
Mittel- 
kontingent 
Durchschnitts- 
betrag pro 
Schule 
Durchschnitts- 
betrag pro 
Klasse 
Durchschnitts- 
betrag pro SuS 
Grundschulen 45 418 9.837 465.263 € 10.339,18 € 1.113,07 € 47,30 €
Hauptschulen 4 51 1.070 122.250 € 30.562,50 € 2.397,06 € 114,25 €
Realschulen 6 122 3.228 161.922 € 26.987,00 € 1.327,23 € 50,16 €
Gymnasien 11 379 8.889 404.386 € 36.762,36 € 1.066,98 € 45,49 €
Förderschulen 3 22 283 46.014 € 15.338,00 € 2.091,55 € 162,59 €
Berufskollegs 6 807 16.799 480.754 € 80.125,67 € 595,73 € 28,62 €
Sonstige Schulen 7 133 2.952 247.552 € 35.364,57 € 1.861,29 € 83,86 €
insgesamt 82 1.932 43.058 1.928.141 € 23.513,91 € 998,00 € 44,78 €
Schulform Basisbeträge MEP- 
Folgekosten 
Einzel- 
zuschläge 
Zuschlag 
gemeinsam. 
Unterricht 
Ganztags- 
zuschläge 
Schul- 
sozialarbeit 
Mittel- 
kontingent 
gesamt 
Grundschulen 235.059 € 167.973 € 7.559 € 26.290 € 23.200 € 5.182 € 465.263 €
Hauptschulen 43.246 € 21.377 € 19.867 € 11.220 € 24.530 € 2.010 € 122.250 €
Realschulen 73.201 € 52.351 € 650 € 18.700 € 15.220 € 1.800 € 161.922 €
Gymnasien 217.350 € 133.116 € 1.820 € 9.570 € 41.380 € 1.150 € 404.386 €
Förderschulen 34.427 € 7.163 € 3.604 € 0 € 420 € 400 € 46.014 €
Berufskollegs 476.454 € 0 € 2.600 € 0 € 0 € 1.700 € 480.754 €
Sonstige Schulen 98.646 € 47.976 € 1.480 € 26.290 € 71.510 € 1.650 € 247.552 €
Summe 1.178.383 € 429.956 € 37.580 € 92.070 € 176.260 € 1 3.892 € 1.928.141 €

Beratungsverlauf (1)

04.02.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Beckstraße
  • Loevelingloh 4
  • Kinderhaus 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0003/2020
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37