3933/2017
Sicherheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3371 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3933/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Sicherheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 14.12.2017, TOP 7.2.1 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „In welchem Zeitraum wird der Gehweg Bruchweg/St. Toennis-Straße von Grünflächenamt kontrolliert und gepflegt?“ Frage 2: „Weshalb steht dieses Schild mitten auf dem Gehweg?“ Frage 3: „Wie hat sich die Nutzung der neuen Sag´s uns – APP, beim Melden solcher Gefahrenstellen im Stadtbezirk bewährt?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Die in der Anfrage bemängelte Reinigung des Kreuzungs- und Gehwegbereiches Bruchstraße/St.- Tönnis-Straße in Köln-Worringen obliegt dem Straßenbaulastträger. Straßenbaulastträger in diesem Bereich ist nicht die Stadt Köln, sondern der Landesbetrieb Straßen NRW. Dieser teilt zu der Anfrage Folgendes mit: „Der Zustand – bezogen auf die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Bruchweg/St. Tönnis-Straße – ist weder unsicher noch riskant. Von der Örtlichkeit geht keine Gefahr aus. Da hier eher die Optik angesprochen wird, kann der Landesbetrieb aus personellen und finanziellen Gründen diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.“ Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen. Die Beschilderung der KVB-Haltestellen und die Beschilderung der Haltverbotszonen sind seit Jahr- zehnten in der Örtlichkeit vorhanden. Es sind bisher keine Beschwerden eingegangen. Um die Problematik für die seh- und gehbehinderten Menschen in diesem Bereich zu verbessern, wurde die Versetzung der Beschilderung für die KVB-Haltestellen und die Beschilderung für das ab- solute Haltverbot veranlasst. 2 Antwort der Verwaltung zu Frage 3: In der „Sag’s uns“-APP existiert die Rubrik „Straßenbaustellen“, die sich auf Baustellen von offen- sichtlich zu langer Dauer oder auf möglicherweise gefährliche Verkehrsführung oder auf sogenannte „Schlafbaustellen“ im Straßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird, bezieht. Auch nach der Beendigung von Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder können dort gemel- det werden. Diese Rubrik der APP wird rege genutzt. Straßenschäden sind durch eigene Überprüfungen bekannt und werden auf anderen Wegen (Mail, Telefonanrufe etc.) im großen Umfang gemeldet (ca. 25.000 im Jahr). Gemeldete Straßenschäden bedürfen zur Einschätzung der Priorität sowie des Schadensausmaßes sowie des zur Schadensbe- seitigung erforderlichen Materials in jedem Fall einer Begutachtung durch fachkundiges Personal. Daher ist es bei Straßenschäden nicht möglich, dass mit dem Angebot von „Sag’s uns“ verbundene Serviceversprechen eines definierten Erledigungszeitraums einzuhalten. Zudem würde die hohe An- zahl an Meldungen dazu führen, dass die mit „Sag’s uns“ verbundene Karte mit den georeferenzier- ten Darstellungen kaum noch lesbar wäre.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3933/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 14.12.2017 07:30