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3933/2017

Sicherheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 01.02.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3371 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 3933/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 
 
Sicherheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler am 14.12.2017, TOP 7.2.1 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„In welchem Zeitraum wird der Gehweg Bruchweg/St. Toennis-Straße von Grünflächenamt 
kontrolliert und gepflegt?“ 
 
Frage 2: 
„Weshalb steht dieses Schild mitten auf dem Gehweg?“ 
 
Frage 3: 
„Wie hat sich die Nutzung der neuen Sag´s uns – APP, beim Melden solcher Gefahrenstellen im 
Stadtbezirk bewährt?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Die in der Anfrage bemängelte Reinigung des Kreuzungs- und Gehwegbereiches Bruchstraße/St.-
Tönnis-Straße in Köln-Worringen obliegt dem Straßenbaulastträger. Straßenbaulastträger in diesem 
Bereich ist nicht die Stadt Köln, sondern der Landesbetrieb Straßen NRW. Dieser teilt zu der Anfrage 
Folgendes mit: „Der Zustand – bezogen auf die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Bruchweg/St. 
Tönnis-Straße – ist weder unsicher noch riskant. Von der Örtlichkeit geht keine Gefahr aus. Da hier 
eher die Optik angesprochen wird, kann der Landesbetrieb aus personellen und finanziellen Gründen 
diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.“  
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn 
aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 
0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen.  
 
Die Beschilderung der KVB-Haltestellen und die Beschilderung der Haltverbotszonen sind seit Jahr-
zehnten in der Örtlichkeit vorhanden. Es sind bisher keine Beschwerden eingegangen. 
 
Um die Problematik für die seh- und gehbehinderten Menschen in diesem Bereich zu verbessern, 
wurde die Versetzung der Beschilderung für die KVB-Haltestellen und die Beschilderung für das ab-
solute Haltverbot veranlasst.

2 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
In der „Sag’s uns“-APP existiert die Rubrik „Straßenbaustellen“, die sich auf Baustellen von offen-
sichtlich zu langer Dauer oder auf möglicherweise gefährliche Verkehrsführung oder auf sogenannte 
„Schlafbaustellen“ im Straßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird, bezieht.  
Auch nach der Beendigung von Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder können dort gemel-
det werden. Diese Rubrik der APP wird rege genutzt. 
 
Straßenschäden sind durch eigene Überprüfungen bekannt und werden auf anderen Wegen (Mail, 
Telefonanrufe etc.) im großen Umfang gemeldet (ca. 25.000 im Jahr). Gemeldete Straßenschäden 
bedürfen zur Einschätzung der Priorität sowie des Schadensausmaßes sowie des zur Schadensbe-
seitigung erforderlichen Materials in jedem Fall einer Begutachtung durch fachkundiges Personal. 
Daher ist es bei Straßenschäden nicht möglich, dass mit dem Angebot von „Sag’s uns“ verbundene 
Serviceversprechen eines definierten Erledigungszeitraums einzuhalten. Zudem würde die hohe An-
zahl an Meldungen dazu führen, dass die mit „Sag’s uns“ verbundene Karte mit den georeferenzier-
ten Darstellungen kaum noch lesbar wäre.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3933/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.01.2018
Erstellt
14.12.2017 07:30