Mandari Insight

2008/0532

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 05.12.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

2.7 MB · application/pdf

Ansehen

2008/0532

16.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

18415 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Darmstadt, den 05.12.2008 
Der Magistrat  
 
  
 
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
gemäß § 3 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) zum 
 
 
Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan A 41 
– Tauchcenter Arheilgen – 
 
für das Gebiet 
 
südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung 
Arheilgen, Flur 11, mit den Flurstücken Nr. 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 180 teilweise, 
190 teilweise. 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte  
mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 2  
Inhalt 
 
I ALLGEMEINE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES BEBAUUNGSPLANES 
 
1. AUSGANGSBEDINGUNGEN  
1.1 Rechtsgrundlagen 
1.2 Planungsanlass 
1.3 Räumlicher Geltungsbereich 
 
2. ALLGEMEINE PLANUNGSZIELE 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
2.1.1 Regionalplan Südhessen 2000 
2.1.2 Flächenutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
2.3 Gegenwärtige Nutzung  
2.4 Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
 
3. GRUNDZÜGE DER PLANUNG 
3.1 Nutzung und Bebauung 
3.2 Freiflächen 
3.3 Erschließung / Verkehr 
3.4 Durchführung 
 
4. BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN 
4.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
4.1.1 Art der baulichen Nutzung 
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung und Höhe der baulichen Anlagen 
4.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 
4.1.4 Flächen für Stellplätze und Garagen 
4.1.5 Verkehrsflächen 
4.1.6 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und  
Abwasserbeseitigung sowie Ablagerungen 
4.1.7 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen 
4.1.8 Dammhöhen 
4.2 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
4.3 Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen  
4.3.1 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
4.3.2 Niederschlagswasserrückhaltung/-versickerung 
4.3.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und  
sonstigen Bepflanzungen 
4.3.4 Gestaltung der Grundstücksfreiflächen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 3  
II UMWELTBERICHT  
 
Angaben zum Umfang und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung erfolgen ge-
mäß § 4 (1) BauGB durch Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. 
 
 
III ANLAGEN  
 
1. Lageplan des geplanten Vorhabens 
(K
UTSCHERA/ FORMHOUSE GMBH, November 2008) 
 
2. Schnitt / Ansicht des geplanten Vorhabens 
(KUTSCHERA/ FORMHOUSE GMBH, November 2008) 
 
3. Grundriss des geplanten Vorhabens 
(KUTSCHERA/ FORMHOUSE GMBH, November 2008)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 4  
I ALLGEMEINE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES BEBAUUNGSPLANES 
 
1. AUSGANGSBEDINGUNGEN 
 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Dem Bebauungsplan liegen die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) in der 
Fassung vom 23.09.2004 und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu Grun-
de. 
Durch den Bebauungsplan wird der rechtskräftige Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 
Westumgehung Arheilgen“ in den Grenzen des Geltungsbereiches des neuen Be-
bauungsplanes geändert.  
Der Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 Westumgehung Arheilgen“ setzt hier landwirt-
schaftliche Flächen und Straßen-Randbegrünung fest. Die Festsetzung zur Straßen-
Randbegrünung beinhaltet Straßenflächen, die mit abschirmendem Bewuchs und 
Ausgleichsgrün zu bepflanzen sind. Diese können Begleitwege für Radfahrer, Fuß-
gänger, land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, Lärmschutzvorkehrungen und die 
Straßenböschung enthalten. Dies ist im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-
regelung zu berücksichtigen. 
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes A 41 ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchge-
führt.  
 
1.2 Planungsanlass 
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf den benannten Flächen ein Tauchcenter zu er-
richt
en. Das Vorhaben besteht aus einem Gebäudekomplex, in dem folgende Nut-
zungen vorgesehen sind: 
Tauchcenter mit einem Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und einer Tiefgara-
ge. 
Da diese P
lanungsabsichten mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar 
sind, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. 
 
1.3 Räumlicher Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich süd-
lich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemar-
kung Arheilgen. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die Flurstücke Flur 11, Nr. 86, 
87, 88, 104, 105 und Teilflächen der Flurstücke Nr. 179, 180, 190. 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,75 ha.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 5  
2. ALLGEMEINE PLANUNGSZIELE 
 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
2.1.1 Regionalplan Südhessen 2000 
Der vorgesehene Projektstandort liegt gemäß Teilkarte 3 des Regionalplanes Süd-
hessen 2000 in einem “Siedlungsbeschränkungsbereich“. 
Die Festlegung “Siedlungsbeschränkungsbereich“ dient dem vorbeugenden Schutz 
vor Fluglärm. Der Betreiber des Projektes ist sich dieses Sachverhaltes bewusst. 
Die Beschränkung der Zulässigkeit von Vo rhaben bezieht sich auf die Ausweisung 
neuer Wohnbaugebiete. Das Vorhaben stellt jedoch kein Wohnbaugebiet dar.  
Gemäß Teilkarte 3 des Regionalplanes Südh essen 2000 liegt ein kleiner Teilbe-
reich des südlichen Projektstandortes in einem Vorranggebiet “Regionaler Grün-
zug“. Am 13.11.2008 wurde in einem Gespräch mit Vertretern des Regierungsprä-
sidiums Darmstadt dieser Sachverhalt erörtert. Die Vertreter des Regierungspräsi-
diums Darmstadt halten aufgrund der Größe des Vorhabens (liegt unter der Darstel-
lungsgrenze des Regionalplanes von 5 ha) und des relativ kleinen Bereiches des 
“Regionaler Grünzuges“, der von dem Vorhaben tangiert wird, ein Abweichungsver-
fahren vom Regionalplan Südhessen 2000 für nicht erforderlich. 
Weiterhin befindet sich das geplante Vorhaben gemäß Teilkarte 3 des Regionalpla-
nes Südhessen 2000 in einem “Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“. Dieser 
Bereich ist verschiedenen Nutzungen, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der 
Pflege und dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder der kleinflächigen Biotopent-
wicklung und -vernetzung, vorbehalten. Für das geplante Vorhaben muss die der-
zeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen aufgegeben werden. Bei der Beur-
teilung der Eingriffsschwere des Vorhab ens sind die Ertragsmesszahlen der land-
wirtschaftlichen Böden zu berücksichtigen. Von Seiten des Regierungspräsidiums 
Darmstadt wird angeraten, den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in Natur 
und Landschaft im Plangebiet selbst zu schaffen und keine zusä tzlichen Flächen 
außerhalb des Plangebietes, insbesondere keine weiteren landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen, für Ausgleichsmaßnahmen heranzuziehen. 
 
2.1.2 Flächenutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der wirksame Flächenutzungsplan (Fläch ennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, genehmigt am 08.12.2005, öffentlich bekannt gemacht am 01.04.2006) 
stellt in seinem Kartenwerk für den Vorhabenstandort folgende Einzeldarstellungen 
dar: 
– Fläche für allgemeine landwirtschaftliche Nutzung 
– Bereiche zur Neuanlage von Gehölzen, zur Wiedervernässung von Gräben 
und zur Nutzungsextensivierung 
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB Rechnung zu tragen, bedarf es einer 
Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies erfolgt gemäß 
§ 8 Abs. 3 BauGB im 
Parallelverfahren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 6  
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
Der Vorhabenstandort liegt im Nord-Westen des Darmstädter Stadtteiles Arheilgen, 
durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie und die Bundesstraße 3 vom 
eigentlichen Stadtteil Arheilgen getrennt. Nörd lich des Projektstandortes verläuft die 
Weiterstädter Landstraße, welche Arheilgen mit Weiterstadt verbindet. In nördlicher 
Nachbarschaft zum Vorhabensstandort befindet sich das Gewerbegebiet Weiterstäd-
ter Weg.  
 
2.3 Gegenwärtige Nutzung 
Die Flurstücke Nr. 86, 87, 88, 104, 105 und 179 werden gegenwärtig als Flächen für 
die Landwirtschaft genutzt. Die Teilflächen der Flurstücke Nr. 179, 180 und 190 sind 
Teil eines von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Wirtschaftsweges. 
 
2.4 Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
Das Planungsgebiet wird im Norden von der Weiterstädter Landstraße erschlossen.  
 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
In unmittelbarer Nähe, in ca. 450 m Entfernung zum Vorhabenstandort, befindet 
sich der Bahnhof Arheilgen, ein Haltepunkt der S-Bahn-Strecke Bad Soden (Tau-
nus) – Frankfurt – Darmstadt. Hier halten mindestens stündlich die S-Bahnen der 
Linie S 3. 
Weiterhin bestehen Busverbindungen nach Darmstadt. 
 
 
3. GRUNDZÜGE DER PLANUNG 
3.1 Nutzung und Bebauung 
Im zentralen Bereich des Sondergebietes ist ein 
Gebäudekomplex geplant, in dem 
ein
 Tauchcenter mit einem Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und einer Tief-
garage vorgesehen sind.  
Das geplante Tauchbecken besitzt eine Wasseroberfläche von ca. 5.000 m² und 
fasst ca. 1
00.000 m³ Wasser. Davon befinden sich ca. 50.000 m³ über dem natürli-
chen Gelände. 
Die maximale Tiefe des Tauchbeckens liegt bei ca. 43,5 m. Die Abmessungen des 
Becke
ns betragen in dieser Tiefe ca. 25 m x 25 m. Zwischen ca. 29 m und ca. 
26,6 m Tiefe misst das Becken ca. 35 m x 35 m und ab ca. 26,6 m Tiefe ca.  
61,5 m x 61,5 m. 
Es ist vorgesehen die Erschließung der Unterwasserwelt durch den Menschen in 
ein
er historischen Abfolge darzustellen.  Hierzu dienen der Eingangsbereich des 
Gebäudekomplexes sowie das Restaurant. Die geplante Größe des Tauchbeckens 
erlaubt es, Objekte in Originalgröße einzubringen.  
Das Hotel soll eine Kapazität von ca. 150 Doppelzimmern aufweisen und dient vor-
wieg
end der Unterbringung von Gästen des Tauchcenters. Die Hotelzimmer sind 
rund um das Tauchcenter ausgerichtet und befinden sich in einer Tiefe zwischen 
7,5 m und 1,5 m unter der Wasseroberfläche des Tauchbeckens.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 7  
Das Restaurant dient zum einen der Bewirtung der Hotelgäste und zum anderen 
der Bewirtung der Besucher des Unterwasser-Museums sowie sonstiger Tagesgäs-
te. Vom Restaurant aus können die Gäste den Blick in das Unterwasser-Museum 
genießen. 
Die Tiefgarage dient der Unterbringung der Fahrzeuge der Besucher des Hotels. 
Im nordöstlichen Bereich des Sondergebietes ist die Errichtung von oberirdischen 
Stellplätzen mit ca. 120 Parkplätzen für Besucher vorgesehen. Die Gliederung der 
Erschließungs- und Stellplatzflächen erfolgt über entsprechende grünordnerische 
Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.  
 
3.2 Freiflächen 
Der Außenbereich wird als Grünfläche in Form einer Parkanlage mit Baumgruppen, 
Sträuchern und Wiesenflächen angelegt. Insgesamt ist hierfür eine Fläche von ca. 
40.000 m² vorgesehen.  
Diese Größenordnung ist erforderlich, um u. a. ein Auffangbecken vorzuhalten, das 
dem Schutz der Umgebung dient. Das Auffangbecken ist so ausgelegt, dass das 
gesamte Wasser, welches sich im Tauchbecken über der natürlichen Geländehöhe 
befindet (ca. 50.000 m³), im Falle eines technischen Unfalles aufgenommen werden 
kann. Für diesen Fall ist die Errichtung eines Dammes entlang der Grundstücks-
grenze vorgesehen. 
Im südlichen Bereich sind großzügige Wasserflächen vorgesehen, die insbesondere 
als Wurzelraum-/Pflanzenkläranlage zur Reinigung des Wassers des Tauchbeckens 
konzipiert sind und weiterhin dem Ausgleich des Wasserspiegels des Tauchbeckens 
dienen. 
 
3.3 Erschließung / Verkehr 
Die Erschließung des Vorhabenstandortes erfolgt von der Weiterstädter Landstraße. 
An der Weiterstädter Landstraße ist eine Ein- bzw. Ausfahrt geplant. 
 
3.4 Durchführung 
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind ein Durchführungsvertrag und gege-
benenfalls ein Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt abzuschließen, in denen neben der Durchführungsverpflich-
tung u. a. die Übernahme der anfallenden Kosten geregelt wird. 
Die Grundzüge der Erschließung werden im Durchführungsvertrag geregelt; die Aus-
baudetails der Erschließung in einem separaten Erschließungsvertrag.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 8  
4.  BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN 
 
4.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
4.1.1 Art der baulichen Nutzung 
Aufgrund der künftigen Nutzungsabsichten im Geltungsbereich des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes wird gem. § 11 BauNVO ein Sondergebiet für ein Tauch-
center mit Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und einer Tiefgarage festgesetzt. 
Diese Festsetzung entspricht den Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO, wo-
nach als sonstiges Sondergebiet solche Gebiet darzustellen und festzusetzen sind, 
die sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden.  
 
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung und Höhe der baulichen Anlagen 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl und die 
Höhe baulicher Anlagen bestimmt. 
Zur effektiven Grundstücksausnutzung und zur flächensparenden Siedlungsentwick-
lung darf die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO bis zu einer 
GRZ von 0,44 überschritten werden. 
Um eine verträgliche Einfügung in das städtebauliche Umfeld zu erlangen, werden 
die maximal zulässigen Oberkanten aller Bauteile (OK max.) gemäß Planzeichnung 
festgesetzt. Die Festsetzung zweier maximal zulässiger Oberkanten dient der Gliede-
rung des Baukörpers und berücksichtigt die umgebende Bebauung. 
 
4.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt mittels Baugrenzen. 
Weiterhin wird in Verbindung mit den Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen 
festgelegt, in welchen Bereichen sich das Gebäude dreigeschossig entwickeln kann 
und in welchen Bereichen eine viergeschossige Entwicklung möglich ist. 
 
4.1.4 Flächen für Stellplätze und Garagen 
Um die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs zu befriedigen und zur Entlastung an-
grenzender Bereiche werden Flächen für Stellplätze festgesetzt. 
Auf den mit „St“ gekennzeichneten Flächen sind nur oberirdische Stellplätze zulässig. 
Zur Bündelung des ruhenden Verkehrs ist ein zentraler Stellplatz mit ca. 120 Stell-
plätzen vorgesehen. 
Die räumliche Begrenzung der Flächen für Stellplätze folgt dabei dem Planungsleit-
satz des § 1a Abs. 2 BauGB, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend um-
gegangen werden soll und dabei Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen sind. 
 
4.1.5 Verkehrsflächen 
Die Darstellung “Bereiche für Ein- und Ausfahrten“ dient der Verdeutlichung der Er-
schließung des Vorhabenstandortes.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 9  
4.1.6 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen 
Die Festsetzung von Flächen für die Abwasserbeseitigung dient der Errichtung eines 
Regenwassersammelbeckens und einer Wurzelraum-/Pflanzenkläranlage, mit deren 
Hilfe anfallendes Ab- und Oberflächenwässer gereinigt wird.  
Durch die Festlegung der Flächen für die Abwasserbeseitigung wird den Grundsät-
zen des § 1 Abs. 5 BauGB zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung entspro-
chen. Insbesondere erfolgt ein nachhaltiger Umgang mit der natürlichen Lebens-
grundlage Wasser.  
Weiterhin erfolgt, durch den vorgesehenen Umgang mit Ab- und Oberflächenwässer, 
die gemäß § 1 Abs. 6  Nr. 7 BauGB gebotene Berücksichtigung der Belange des Um-
weltschutzes.  
 
4.1.7 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen 
Die Festsetzung dient der Errichtung eines Dammes entlang der Grundstücksgren-
ze. Dieser bildet ein geschlossenes Auffangbecken, welches das gesamte Wasser, 
das sich im Tauchbecken über der natürlichen Geländehöhe befindet (ca. 
50.000 m³), im Falle eines technischen Unfalles aufnehmen kann.  
 
4.1.8 Dammhöhen 
Im weiteren Verfahren werden die erforderlichen Dammhöhen festgelegt. 
 
4.2 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Aussagen zur Anzahl, Größe und Gestaltung von Werbeanlagen werden im weiteren 
Verfahren konkretisiert. 
 
4.3 Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen  
4.3.1 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
Die umgrenzten Flächen sind dauerhaft zu begrünen. Bei der Auswahl der Bepflan-
zung ist die Funktion des Dammes dauerhaft sicherzustellen. 
 
4.3.2 Niederschlagswasserrückhaltung/-versickerung 
 Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser. 
Entsprechend der gebotenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes 
werden für die Entwässerung der befestigten Flächen Festsetzungen getroffen, die 
auf eine Versickerung des Niederschlagswassers und / oder das Sammeln des Nie-
derschlagswassers in Zisternen sowie dessen Nutzung als Brauchwasser abzielen.  
 
4.3.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Die anzupflanzenden Einzelbäume gliedern die Erschließungs- und Stellplatzflächen 
und sichern i. V. m. mit der vorgesehenen Eingrünung des Dammes ein Mindestmaß 
an örtlicher Begrünung. 
 
4.3.4 Gestaltung der Grundstücksfreiflächen 
Zur Sicherstellung einer dauerhaft gärtnerisch gepflegten Anlage werden Festsetzun-
gen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen getroffen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
  A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
Seite 10  
II UMWELTBERICHT 
Angaben zum Umfang und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung erfolgen ge-
mäß § 4 (1) BauGB durch Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. 
 
 
III ANLAGEN 
 
1. Lageplan des geplanten Vorhabens 
(
VON KUTSCHERA / FORMHOUSE GMBH, November 2008) 
 
2. Schnitt / Ansicht des geplanten Vorhabens 
(VON KUTSCHERA / FORMHOUSE GMBH, November 2008) 
 
3. Grundriss des geplanten Vorhabens 
(VON KUTSCHERA / FORMHOUSE GMBH, November 2008) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. D. Wenzel 
Stadtrat

2008/0532

3498 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.12.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0532 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogene r Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen -  
(Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 05.12.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem vorliegenden Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41  – Tauchcenter Arheilgen 
–  und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §
 3 (1)  BauGB zu Grunde zu legen. 
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1)  BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung  – Stadtplanungsamt –  auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. 
genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise 
der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan A 41 mit  3 Anlagen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
...

3 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0532 vom 05.12.2008:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.09.2008 einen Aufstellungsbeschluss für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41  – Tauchcenter Arheilgen -  gefasst. 
 
Die Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Realisierung eines Tauchcenters 
mit Unterwassermuseum, Hotel und Restaurant. Der Magistratsvorlage 2008/0375 vom 18.08.2008 
zum Aufstellungsbeschluss war bereits ein Exposé beigefügt, welches die Ziele näher erläutert. 
 
Der Investor hat nun den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die 
„Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ als Grundlage dieses Beschlusses vorgelegt. 
 
Dieser Magistratsvorlage sind neben den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung“ zur 
Information ein Lageplan, ein Grundriss und eine Ansichts-/Schnittzeichnung des Vorhabens 
beigefügt. 
 
Das BauGB schreibt in §
 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die Öffentlichkeit 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein 
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche 
Auslegung des Vorentwurfs und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41 beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die 
Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. 
Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange nach §
 4 (1) BauGB über die Planung informiert. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:
 
- Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
 
Vorab werden übersandt: 
- 11 Exemplare des Vorentwurfs A 41 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 
Darmstadt, 05.12.2008 
61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 678
TOP 5
TOP 6
TOP 21
TOP 8

Orte (1)

  • Weiterstädter Landstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0532
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.12.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00