1807/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Stuhlweißenburg aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 (0506/2025) betreffend "Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 'Causemannstraße' in Merkenich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
5535 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 1807/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Stuhlweißenburg aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 (0506/2025) betreffend "Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 'Causemannstraße' in Merkenich In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 wurden zur Beschlussvor- lage Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 "Causemann- straße" in Merkenich 0506/2025 durch Herrn Stuhlweißenburg, CDU, folgende Fragen ge- stellt: 1) Wie viele Nutzer/Pächter/Kleingärtner gibt es im Plangebiet? 2) Wie viele davon wären von der Maßnahme betroffen und würden alle ihre kompletten Miet-/ Nutzungsvertrag gekündigt werden? 3) Wie hoch ist die m² Zahl der wegfallenden Fläche der bislang privat/gewerblichen Nut- zer? 4) Wird den Nutzern/Pächtern/Kleingärtnern evtl. eine Ersatzfläche angeboten? Wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 6654/03 wurde vom Rat am 27.03.2003 beschlossen und stellt seit- dem verbindliches Ortsrecht dar. Der graphische Teil des Bebauungsplans legt die Aus- gleichsflächen fest und die textlichen Festsetzungen im Teil A, Punkt 8 bis 8.3 des B-Planes formulieren deren Qualität: 8 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden für die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft folgende Bepflanzungs- maßnahmen als Ausgleich für bauliche Eingriffe festgesetzt: 8.1 Ausgleichsfläche 1 - Biotoptyp : Glatthaferwiese (70%) mit einheimischen Baumgruppen und Einzelbäumen (30%) 2 - Maßnahme : EA1 (LW41111)/BF31 (GH741) gemäß der Ausgleichssat- zung der Stadt Köln vom 29.11.2000 zur Erhebung von Kos- tenerstattungsbeiträgen nach § 135 a-c BauGB (Ausgleichs- satzung der Stadt Köln) 8.2 Ausgleichsfläche 2 - Biotoptyp : Glatthaferwiese (90%) mit einheimischen Baumgruppen und Einzelbäumen (10%) - Maßnahme : EA1 (LW41111)/BF31 (GH741) gemäß der Ausgleichssat- zung der Stadt Köln 8.3 Ausgleichsfläche 3 - Biotoptyp : Sukzessionsfläche - Maßnahme : HP7 (BR3117) gemäß der Ausgleichssatzung der Stadt Köln Während der Aufstellung des Planes vor über 20 Jahren wurden die Pachtverhältnisse mitbe- rücksichtigt. Die Bezirksvertretung, der Stadtentwicklungsausschuss und die Öffentlichkeit wa- ren an dem Planaufstellungsverfahren beteiligt. Damals wurden landwirtschaftliche Pachtflä- chen ihrer Nutzung entzogen. Teile der frei gewordenen Flurstücke werden seitdem für tem- poräre Nutzungen verpachtet. Die Pachten sind als Übergangslösung zu sehen, da die Stadt zur Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsflächen gesetzlich verpflichtet ist. Bei den aktuell vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geplanten Grünflächen handelt sich um Um- setzung des geltenden Bauungsplanes. Es wird mit der Vorlage keine Aufhebung oder Ände- rung des Bebauungsplanes beabsichtigt. Anbei die detaillierten Informationen zu den Pachtverträgen: Zu 1) In dem Plangebiet um die Causemannstraße befinden sich fünf Vertragsverhältnisse zu Gra- beland (Begriffsdefinition siehe unten) und acht Vertragsverhältnisse zu Mietgrundstücken. Zu 2) Von diesen fünf Vertragsverhältnissen zu Grabeland sind die vier Vertragsverhältnisse (60111, 60115, 60199 und 60300) betroffen und wurden bereits zum 31.10.2025 fristgerecht gekündigt. Von den acht Vertragsverhältnissen zu Mietgrundstücken sind fünf Vertragsverhältnisse be- troffen. Bei zwei Vertragsverhältnissen (61268 und 61119) wurde die Kündigung zum 31.10.2025 bereits angekündigt. Hier werden Teilflächen zurückgefordert. Ein Mietverhältnis 61072 beruht auf der Eintragung einer Baulast zu Leitungen in der Rudi- Jähne-Straße. Hierbei handelt es sich um Zuleitung zu der benachbarten Gasverteilanlage, dem Mietverhältnis 61226. Hier ist die Kündigung der beiden Mietverträge nicht erforderlich. Bei dem Mietverhältnis 61253 handelt es sich um die Zufahrt zur Baustelle an der Leverkuse- ner Brücke von der Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund des Baufortschrittes wird dies vo- raussichtlich nicht mehr benötigt. Bei dem Mietverhältnis 61282 handelt es sich um eine Baustelleneinrichtung, die jederzeit ver- legt werden kann. Zu 3) Die freiwerdende Fläche zum Vertrag 60111 beträgt ca. 230 m² 60115 beträgt ca. 1340 m² 60199 beträgt ca. 720 m² 3 60300 beträgt ca. 98 m² 61119 beträgt ca. 8000 m² 61268 beträgt ca. 2100 m² 61282 beträgt ca. 1000 m ² Somit entfällt eine Gesamtfläche von ca. 13.488 m² für private Nutzung. Zu 4) Bei Kündigungen von Grabeland- oder Mietflächen sind Ersatzflächen nicht üblich. Sollten Ersatzflächen vorhanden sein, werden diese grundsätzlich auch angeboten. Mangels aktuell verfügbarer freier städtischer Flächen können den betroffenen Pächtern und Mietern keine Ersatzflächen angeboten werden. Zu den Begrifflichkeiten: Die gärtnerisch genutzten Flächen im Bereich der Gasstation sind keine Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG), sondern sogenanntes Grabe- land. Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG). Per Definition sind dort keine Aufbauten zulässig. Bei Kündigungen von Grabelandflächen besteht keine Ersatzpflicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1807/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 17:06