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1807/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Stuhlweißenburg aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 (0506/2025) betreffend "Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 'Causemannstraße' in Merkenich

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

5535 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1807/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Stuhlweißenburg aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 (0506/2025) betreffend "Umsetzung 
der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 'Causemannstraße' in 
Merkenich 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 wurden zur Beschlussvor-
lage Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 "Causemann-
straße" in Merkenich 0506/2025 durch Herrn Stuhlweißenburg, CDU, folgende Fragen ge-
stellt: 
 
 
1) Wie viele Nutzer/Pächter/Kleingärtner gibt es im Plangebiet? 
2) Wie viele davon wären von der Maßnahme betroffen und würden alle ihre kompletten 
Miet-/ Nutzungsvertrag gekündigt werden? 
3) Wie hoch ist die m² Zahl der wegfallenden Fläche der bislang privat/gewerblichen Nut-
zer? 
4) Wird den Nutzern/Pächtern/Kleingärtnern evtl. eine Ersatzfläche angeboten? Wenn ja, 
wo, wenn nein, warum nicht? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 6654/03 wurde vom Rat am 27.03.2003 beschlossen und stellt seit-
dem verbindliches Ortsrecht dar. Der graphische Teil des Bebauungsplans legt die Aus-
gleichsflächen fest und die textlichen Festsetzungen im Teil A, Punkt 8 bis 8.3 des B-Planes 
formulieren deren Qualität: 
 
 
8 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden für die Flächen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft folgende Bepflanzungs-
maßnahmen als Ausgleich für bauliche Eingriffe festgesetzt: 
8.1 Ausgleichsfläche 1 
- Biotoptyp :  Glatthaferwiese (70%) 
mit einheimischen Baumgruppen und Einzelbäumen (30%)

2 
 
- Maßnahme : EA1 (LW41111)/BF31 (GH741) gemäß der Ausgleichssat-
zung der Stadt Köln vom 29.11.2000 zur Erhebung von Kos-
tenerstattungsbeiträgen nach § 135 a-c BauGB (Ausgleichs-
satzung der Stadt Köln) 
8.2 Ausgleichsfläche 2 
- Biotoptyp : Glatthaferwiese (90%) 
mit einheimischen Baumgruppen und Einzelbäumen (10%) 
- Maßnahme : EA1 (LW41111)/BF31 (GH741) gemäß der Ausgleichssat-
zung der Stadt Köln 
8.3 Ausgleichsfläche 3 
- Biotoptyp : Sukzessionsfläche 
- Maßnahme : HP7 (BR3117) gemäß der Ausgleichssatzung der Stadt Köln 
 
Während der Aufstellung des Planes vor über 20 Jahren wurden die Pachtverhältnisse mitbe-
rücksichtigt. Die Bezirksvertretung, der Stadtentwicklungsausschuss und die Öffentlichkeit wa-
ren an dem Planaufstellungsverfahren beteiligt. Damals wurden landwirtschaftliche Pachtflä-
chen ihrer Nutzung entzogen. Teile der frei gewordenen Flurstücke werden seitdem für tem-
poräre Nutzungen verpachtet. Die Pachten sind als Übergangslösung zu sehen, da die Stadt 
zur Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsflächen gesetzlich verpflichtet ist. Bei den aktuell 
vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geplanten Grünflächen handelt sich um Um-
setzung des geltenden Bauungsplanes. Es wird mit der Vorlage keine Aufhebung oder Ände-
rung des Bebauungsplanes beabsichtigt. 
 
Anbei die detaillierten Informationen zu den Pachtverträgen: 
 
Zu 1)  
In dem Plangebiet um die Causemannstraße befinden sich fünf Vertragsverhältnisse zu Gra-
beland (Begriffsdefinition siehe unten) und acht Vertragsverhältnisse zu Mietgrundstücken. 
 
Zu 2)  
Von diesen fünf Vertragsverhältnissen zu Grabeland sind die vier Vertragsverhältnisse 
(60111, 60115, 60199 und 60300) betroffen und wurden bereits zum 31.10.2025 fristgerecht 
gekündigt. 
Von den acht Vertragsverhältnissen zu Mietgrundstücken sind fünf Vertragsverhältnisse be-
troffen. Bei zwei Vertragsverhältnissen (61268 und 61119) wurde die Kündigung zum 
31.10.2025 bereits angekündigt. Hier werden Teilflächen zurückgefordert. 
 
Ein Mietverhältnis 61072 beruht auf der Eintragung einer Baulast zu Leitungen in der Rudi-
Jähne-Straße. Hierbei handelt es sich um Zuleitung zu der benachbarten Gasverteilanlage, 
dem Mietverhältnis 61226. Hier ist die Kündigung der beiden Mietverträge nicht erforderlich. 
 
Bei dem Mietverhältnis 61253 handelt es sich um die Zufahrt zur Baustelle an der Leverkuse-
ner Brücke von der Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund des Baufortschrittes wird dies vo-
raussichtlich nicht mehr benötigt. 
 
Bei dem Mietverhältnis 61282 handelt es sich um eine Baustelleneinrichtung, die jederzeit ver-
legt werden kann. 
 
Zu 3) 
Die freiwerdende Fläche zum Vertrag  
 
60111 beträgt ca. 230 m² 
60115 beträgt ca. 1340 m² 
60199 beträgt ca. 720 m²

3 
 
60300 beträgt ca. 98 m² 
61119 beträgt ca. 8000 m² 
61268 beträgt ca. 2100 m² 
61282 beträgt ca. 1000 m ² 
 
Somit entfällt eine Gesamtfläche von ca. 13.488 m² für private Nutzung. 
 
Zu 4) 
Bei Kündigungen von Grabeland- oder Mietflächen sind Ersatzflächen nicht üblich. 
Sollten Ersatzflächen vorhanden sein, werden diese grundsätzlich auch angeboten. Mangels 
aktuell verfügbarer freier städtischer Flächen können den betroffenen Pächtern und Mietern 
keine Ersatzflächen angeboten werden. 
 
Zu den Begrifflichkeiten: Die gärtnerisch genutzten Flächen im Bereich der Gasstation sind 
keine Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG), sondern sogenanntes Grabe-
land. Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das 
vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG). Per 
Definition sind dort keine Aufbauten zulässig. Bei Kündigungen von Grabelandflächen besteht 
keine Ersatzpflicht.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1807/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
12.06.2025
Erstellt
04.06.2025 17:06