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2332/2021

Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und Burgstraße in Köln Vingst

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1815 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
 Sonstiges Durch den Planungsbeschluss wird der 
Planungsprozess eingeleitet. Eine 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor 
der Grundlagenermittlung wird seitens des 
Fachamtes als nicht zielführend betrachtet. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach 
Erstellung der Vorentwürfe erfolgen. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2332/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und 
Burgstraße in Köln-Vingst 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Schaffung von ausreichend dimensio-
nierten Verkehrsanlagen für Radfahrende und zu Fuß Gehende auf der Ostheimer Straße zwischen 
Unterführung (Hausnummer 3) und Burgstraße. Zur Beschleunigung von Planung und Umsetzung 
soll die Maßnahme an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Bestand: 
 
Die Unterführung zwischen dem Kreisverkehr Dillenburger Straße/Kapellenstraße und der Ostheimer 
Straße stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende zwischen den Stadtteilen Kalk/Humboldt-
Gremberg und Vingst dar. 
 
Die Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Ostheimer Straße entsprechen dabei nicht dem ak-
tuellen Stand der Technik. Insbesondere an den Engstellen (Ostheimer Straße 51, 69 und 75) unter-
schreiten Geh- und Radweg deutlich die notwendigen (und in den aktuellen Richtlinien vorgesehe-
nen) Breiten. Die Führung des Radverkehrs im Bereich der Ostheimer Straße 37-73 erfordert häufige 
Richtungswechsel. Durch auf den Nebenanlagen positionierte Einbauten (z. B. Parkscheinautomaten, 
Beleuchtungseinrichtung oder Mülleimer) werden diese punktuell zusätzlich eingeengt. 
 
 
Planung: 
 
Durch die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und Burgstraße sollen die Be-
lange von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in diesem Abschnitt deutlich verbessert werden. Die 
Nebenanlagen sollen verbreitert, Einbauten gebündelt und Fahrradabstellanlagen errichtet werden. 
Durch die externe Vergabe der Maßnahme soll die Planung und Umsetzung der Maßnahme be-
schleunigt werden. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Im Rahmen der Planung sollen die verkehrlichen Anlagen für zu Fuß Gehende und Radfahrende ver-
breitert und komfortabler werden, weshalb die hier dargestellte Maßnahme den Umweltverbund im 
Bereich Radverkehr stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bietet. Somit trägt die Maßnahme zu einer möglichen Reduk-
tion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch sie als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet 
werden kann. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Burgstraße
  • Ostheimer Straße 51
  • Dillenburger Straße
  • Kapellenstraße
  • Straße 5
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2332/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.06.2021
Erstellt
16.06.2021 08:36