2332/2021
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und Burgstraße in Köln Vingst
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
1815 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Durch den Planungsbeschluss wird der Planungsprozess eingeleitet. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Grundlagenermittlung wird seitens des Fachamtes als nicht zielführend betrachtet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Erstellung der Vorentwürfe erfolgen. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2846 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2332/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und Burgstraße in Köln-Vingst Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Schaffung von ausreichend dimensio- nierten Verkehrsanlagen für Radfahrende und zu Fuß Gehende auf der Ostheimer Straße zwischen Unterführung (Hausnummer 3) und Burgstraße. Zur Beschleunigung von Planung und Umsetzung soll die Maßnahme an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestand: Die Unterführung zwischen dem Kreisverkehr Dillenburger Straße/Kapellenstraße und der Ostheimer Straße stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende zwischen den Stadtteilen Kalk/Humboldt- Gremberg und Vingst dar. Die Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Ostheimer Straße entsprechen dabei nicht dem ak- tuellen Stand der Technik. Insbesondere an den Engstellen (Ostheimer Straße 51, 69 und 75) unter- schreiten Geh- und Radweg deutlich die notwendigen (und in den aktuellen Richtlinien vorgesehe- nen) Breiten. Die Führung des Radverkehrs im Bereich der Ostheimer Straße 37-73 erfordert häufige Richtungswechsel. Durch auf den Nebenanlagen positionierte Einbauten (z. B. Parkscheinautomaten, Beleuchtungseinrichtung oder Mülleimer) werden diese punktuell zusätzlich eingeengt. Planung: Durch die Umgestaltung der Ostheimer Straße zwischen Unterführung und Burgstraße sollen die Be- lange von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in diesem Abschnitt deutlich verbessert werden. Die Nebenanlagen sollen verbreitert, Einbauten gebündelt und Fahrradabstellanlagen errichtet werden. Durch die externe Vergabe der Maßnahme soll die Planung und Umsetzung der Maßnahme be- schleunigt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Im Rahmen der Planung sollen die verkehrlichen Anlagen für zu Fuß Gehende und Radfahrende ver- breitert und komfortabler werden, weshalb die hier dargestellte Maßnahme den Umweltverbund im Bereich Radverkehr stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bietet. Somit trägt die Maßnahme zu einer möglichen Reduk- tion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch sie als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Burgstraße
- Ostheimer Straße 51
- Dillenburger Straße
- Kapellenstraße
- Straße 5
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 2332/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 08:36