Mandari Insight

V/0312/2005

Dorbaumstraße -Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld

Vorlage 20.04.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 16.06.2005, TOP 7.4

Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Lageplan

558 Zeichen

gem. Geh.-und Radweg
RadwegGehweg
Wegeverbindung
Zufahrt Parkplatz
gem. Geh.-und Radweg 
Feldzufahrt 
Flächen befestigen,
L-Steine erforderlich
VZ 350, 
doppelseitig(Retroreflexfolie 
Typ III mit Lichtrand) und 
blau-weiße Mantelzylinder
1.701.951.15
6.25
1.801.70
vorh. Markierung
(VZ 136 - 10) entfernen
Abt. Verkehrplanung
Gezeichnet
Bearbeitet
Reg.  Nr.
Revermann
Hecht
Name
April 05
1 : 500
April 05
Datum
1 (1) Blatt  Nr.
Anlage
Dorbaumstraße
Einrichtung eines Fußgänger-
überweges in Höhe zur 
Middelfeldsporthalle
Stadtplanungsamt
Stadt       Münster

Beschlussvorlage

8054 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dorbaumstraße - Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen den Straßen Disselbreede 
und Middelfeld 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von April 2005 (Anlage 1) zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dor-
baumstraße zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld wird zugestimmt. 
 
2. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag, den östlichen Geh- und Radweg entlang der 
Dorbaumstraße zwischen Disselbreede und Immelmannstraße in Gegenrichtung frei zu geben, 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 8.000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1053.1 „Bauk. Straße, kl. VB-
Maßnahmen/Tempo 30“ im 
Bezirk Ost 
2005 24.600,00   
 
Insgesamt: 24.600,00  
Vorlagen-Nr.: 
V/0312/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrag 
 
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 11.11.2004 (lfd. Nr. A-
O/0159/2004) wurde die Verwaltung beauftragt, die Querungsmöglichkeiten auf der Dorbaumstra-
ße in Höhe der Haltestelle „Drostestraße“ und in Höhe der Wegeverbindung zur Middel-
feldsporthalle/Matthias-Claudius-Schule zu verbessern.  
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 14.04.2005 wurde zudem die Freigabe des 
östlichen Geh- und Radweges zwischen Disselbreede und Immelmannstraße zur Nutzung in Ge-
genrichtung beantragt. 
 
Die im vergangenen Jahr eingebrachte Anregung (lfd. Nr. 104/2004) und Anfrage (lfd. Nr. 48/2004) 
aus der Bezirksvertretung hinsichtlich der o.a. Thematik wurde seitens der Verwaltung jeweils ne-
gativ beschieden. Eine zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungsstellen wurde 
bisher nicht gesehen. 
 
 
2. Bestand 
 
Den Schulkindern der Grundschulen stehen morgens zwei Schulbusse zur Verfügung, die die Kin-
der bis vor die Schulen bringen. Einige Kinder fahren allerdings mit den Linienbussen und nutzten, 
bis zur Einrichtung des Schülerlotsendienstes, morgens die Haltestelle „Drostestraße“ als Aus-
stiegshaltestelle auf ihrem Schulweg. Der Haltestellen- und Querungsbereich ist schlecht beleuch-
tet und wird seitens der Elternschaft und der Politik als Gefahrenstelle für die Schüler angesehen.  
Eine Zählung zwischen 7.30 – und 8.00 Uhr ergab hier 10 querende Fußgänger und 3 querende 
Radfahrer. 
 
Nachmittags wird vermehrt die Wegeverbindung zur Sport- und Schwimmhalle und zur Musikschu-
le zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld von Kindern und Familien genutzt. 
Auch an dieser Stelle wurde morgens zwischen 7.30 – 8.00 Uhr gezählt, hier querten 6 Fußgänger 
die Dorbaumstraße. 
 
 
3. Planung 
 
In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Fraktionen, der Elternschaft der Matthias-
Claudius-Schule, der Polizei und der Verwaltung wurden beide Querungsstellen betrachtet um zu 
prüfen, an welcher Stelle auf der Dorbaumstraße ein geeigneter Überweg für alle Kinder geschaf-
fen werden kann. 
 
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Queru ngsstelle in Höhe der Wegeverbindung zur Sport-
halle/Schule zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld häufiger genutzt und deshalb 
weiter untersucht werden soll. 
 
In der Zwischenzeit wurde in Abstimmung mit der Schule als Ausstiegshaltestelle für die Schulkin-
der der Matthias-Claudius-Schule die Haltestelle „Middelfeld“ festgelegt. Hier werden die Schulkin-
der morgens durch Verkehrshelfer, die von der Schulpflegschaft organisiert worden sind, über die 
Straße geleitet. Hierdurch dürfte sich die Zahl der Querungsvorgänge in diesem Bereich etwas 
erhöht haben.

- 3 - 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss zur Verbesserung der Querungssituation die Finan-
zierung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus der Haushaltstelle „Bauk. Straße, kl. VB-
Maßnahmen/Tempo 30 im Bezirk Ost“. 
 
Im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges  ist die Anlegung eines FGÜ nach der Richtli-
nie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht gestattet. Die 
Planung sieht daher einen Versatz des FGÜ zur Wegeverbindung von ca. 10 m vor. Im Bereich der 
westlichen Nebenanlagen wird eine zusätzliche Aufstellfläche befestigt. 
 
Der FGÜ wird nach den aktuellen Empfehlungen neben der Beschilderung und Markierung zusätz-
lich mit blau-weißen Leitzylindern ausgestattet. Wegen der besonderen örtlichen Situation mit Be-
bauung nur auf einer Straßenseite soll zudem bereits auf der Annäherungsstrecke durch Schilder 
bzw. Piktogramme auf den FGÜ und die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden. 
Sofern eine Prüfung der Lichtdichte es erfordert, soll die Beleuchtung des FGÜ gegebenenfalls 
ergänzt werden. 
 
Dem Antrag der Bezirksvertretung auf Freigabe des  östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges 
zwischen Disselbreede und Immelmannstraße wird seitens der Verwaltung nicht zugestimmt.  
 
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §2, Absatz 4, 
Satz 3 erklärt hierzu: 
„Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonde-
ren Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht er-
laubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entge-
genstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit Zeichen zur Be-
nutzung durch die Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Davon soll außerorts bei 
nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen 
Gebrauch gemacht werden. 
Die Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung kann die Zahl der Fahrbahnüberquerungen für 
den Radverkehr senken. Andererseits entstehen neue Konflikte mit dem entgegenkommenden 
Radverkehr und an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. 
Die Prüfung auch anderer Maßnahmen ist deshalb unabdingbar. Zu denken ist hier auch daran, 
den Bedarf zum Linksfahren, z. B. durch ein verbessertes Angebot von Überquerungsmöglichkei-
ten usw., zu verringern.“ 
 
Die Verwaltung hat die Freigabe des östlichen Geh- und Radweges intensiv diskutiert. Gegen eine 
Freigabe sprechen neben den obigen Ausführungen folgende Gründe: 
- die Benutzung eines Radweges in falscher Richtung gehört in Münster zu den häufigsten Ur-
sachen für Radverkehrsunfälle 
- eine Freigabe würde wegen der zur Verfügung stehenden Breiten bedeuten, aus dem separa-
ten Gehweg und Radweg einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu machen, Radfahrer müss-
ten dann ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen 
- die Freigabe bedeutet Vorrang für den Radfahrer an den Einmündungen der Straßen, Kraftfah-
rer rechnen jedoch in der Regel nicht mit von rechts kommenden Radfahrern 
- wird ein Radweg auf einem Teilabschnitt für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, so 
muss damit gerechnet werden, dass auch in den anschließenden Abschnitten (widerrechtlich) 
in Gegenrichtung gefahren wird 
- andererseits dürfen Kinder bis 10 Jahre den Gehweg mit dem Rad befahren, und das auch in 
Gegenrichtung, wobei sie jeweils an den einmündenden Straßen wartepflichtig sind 
- Kinder über 10 Jahre sollten dazu angehalten werden, die Straße (an dem neu eingerichteten 
FGÜ) zu überqueren und die Radwege in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu benutzen 
 
In Abwägung der Argumente wird ein besonderer Ausnahmefall, der eine Freigabe des östlichen 
Radweges in Gegenrichtung begründen würde, nicht gesehen. 
 
I.V.

- 4 - 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dorbaumstraße
  • Drostestraße
  • Immelmannstraße
  • Middelfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0312/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37