V/0312/2005
Dorbaumstraße -Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld
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Lageplan
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gem. Geh.-und Radweg RadwegGehweg Wegeverbindung Zufahrt Parkplatz gem. Geh.-und Radweg Feldzufahrt Flächen befestigen, L-Steine erforderlich VZ 350, doppelseitig(Retroreflexfolie Typ III mit Lichtrand) und blau-weiße Mantelzylinder 1.701.951.15 6.25 1.801.70 vorh. Markierung (VZ 136 - 10) entfernen Abt. Verkehrplanung Gezeichnet Bearbeitet Reg. Nr. Revermann Hecht Name April 05 1 : 500 April 05 Datum 1 (1) Blatt Nr. Anlage Dorbaumstraße Einrichtung eines Fußgänger- überweges in Höhe zur Middelfeldsporthalle Stadtplanungsamt Stadt Münster
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Dorbaumstraße - Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld Beratungsfolge 19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Planung von April 2005 (Anlage 1) zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dor- baumstraße zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld wird zugestimmt. 2. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag, den östlichen Geh- und Radweg entlang der Dorbaumstraße zwischen Disselbreede und Immelmannstraße in Gegenrichtung frei zu geben, wird zur Kenntnis genommen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 8.000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6308.950.1053.1 „Bauk. Straße, kl. VB- Maßnahmen/Tempo 30“ im Bezirk Ost 2005 24.600,00 Insgesamt: 24.600,00 Vorlagen-Nr.: V/0312/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 19.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: 1. Antrag Mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 11.11.2004 (lfd. Nr. A- O/0159/2004) wurde die Verwaltung beauftragt, die Querungsmöglichkeiten auf der Dorbaumstra- ße in Höhe der Haltestelle „Drostestraße“ und in Höhe der Wegeverbindung zur Middel- feldsporthalle/Matthias-Claudius-Schule zu verbessern. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 14.04.2005 wurde zudem die Freigabe des östlichen Geh- und Radweges zwischen Disselbreede und Immelmannstraße zur Nutzung in Ge- genrichtung beantragt. Die im vergangenen Jahr eingebrachte Anregung (lfd. Nr. 104/2004) und Anfrage (lfd. Nr. 48/2004) aus der Bezirksvertretung hinsichtlich der o.a. Thematik wurde seitens der Verwaltung jeweils ne- gativ beschieden. Eine zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungsstellen wurde bisher nicht gesehen. 2. Bestand Den Schulkindern der Grundschulen stehen morgens zwei Schulbusse zur Verfügung, die die Kin- der bis vor die Schulen bringen. Einige Kinder fahren allerdings mit den Linienbussen und nutzten, bis zur Einrichtung des Schülerlotsendienstes, morgens die Haltestelle „Drostestraße“ als Aus- stiegshaltestelle auf ihrem Schulweg. Der Haltestellen- und Querungsbereich ist schlecht beleuch- tet und wird seitens der Elternschaft und der Politik als Gefahrenstelle für die Schüler angesehen. Eine Zählung zwischen 7.30 – und 8.00 Uhr ergab hier 10 querende Fußgänger und 3 querende Radfahrer. Nachmittags wird vermehrt die Wegeverbindung zur Sport- und Schwimmhalle und zur Musikschu- le zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld von Kindern und Familien genutzt. Auch an dieser Stelle wurde morgens zwischen 7.30 – 8.00 Uhr gezählt, hier querten 6 Fußgänger die Dorbaumstraße. 3. Planung In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Fraktionen, der Elternschaft der Matthias- Claudius-Schule, der Polizei und der Verwaltung wurden beide Querungsstellen betrachtet um zu prüfen, an welcher Stelle auf der Dorbaumstraße ein geeigneter Überweg für alle Kinder geschaf- fen werden kann. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Queru ngsstelle in Höhe der Wegeverbindung zur Sport- halle/Schule zwischen den Straßen Disselbreede und Middelfeld häufiger genutzt und deshalb weiter untersucht werden soll. In der Zwischenzeit wurde in Abstimmung mit der Schule als Ausstiegshaltestelle für die Schulkin- der der Matthias-Claudius-Schule die Haltestelle „Middelfeld“ festgelegt. Hier werden die Schulkin- der morgens durch Verkehrshelfer, die von der Schulpflegschaft organisiert worden sind, über die Straße geleitet. Hierdurch dürfte sich die Zahl der Querungsvorgänge in diesem Bereich etwas erhöht haben. - 3 - Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss zur Verbesserung der Querungssituation die Finan- zierung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus der Haushaltstelle „Bauk. Straße, kl. VB- Maßnahmen/Tempo 30 im Bezirk Ost“. Im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges ist die Anlegung eines FGÜ nach der Richtli- nie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht gestattet. Die Planung sieht daher einen Versatz des FGÜ zur Wegeverbindung von ca. 10 m vor. Im Bereich der westlichen Nebenanlagen wird eine zusätzliche Aufstellfläche befestigt. Der FGÜ wird nach den aktuellen Empfehlungen neben der Beschilderung und Markierung zusätz- lich mit blau-weißen Leitzylindern ausgestattet. Wegen der besonderen örtlichen Situation mit Be- bauung nur auf einer Straßenseite soll zudem bereits auf der Annäherungsstrecke durch Schilder bzw. Piktogramme auf den FGÜ und die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden. Sofern eine Prüfung der Lichtdichte es erfordert, soll die Beleuchtung des FGÜ gegebenenfalls ergänzt werden. Dem Antrag der Bezirksvertretung auf Freigabe des östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Disselbreede und Immelmannstraße wird seitens der Verwaltung nicht zugestimmt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §2, Absatz 4, Satz 3 erklärt hierzu: „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonde- ren Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht er- laubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entge- genstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit Zeichen zur Be- nutzung durch die Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Davon soll außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Die Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung kann die Zahl der Fahrbahnüberquerungen für den Radverkehr senken. Andererseits entstehen neue Konflikte mit dem entgegenkommenden Radverkehr und an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. Die Prüfung auch anderer Maßnahmen ist deshalb unabdingbar. Zu denken ist hier auch daran, den Bedarf zum Linksfahren, z. B. durch ein verbessertes Angebot von Überquerungsmöglichkei- ten usw., zu verringern.“ Die Verwaltung hat die Freigabe des östlichen Geh- und Radweges intensiv diskutiert. Gegen eine Freigabe sprechen neben den obigen Ausführungen folgende Gründe: - die Benutzung eines Radweges in falscher Richtung gehört in Münster zu den häufigsten Ur- sachen für Radverkehrsunfälle - eine Freigabe würde wegen der zur Verfügung stehenden Breiten bedeuten, aus dem separa- ten Gehweg und Radweg einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu machen, Radfahrer müss- ten dann ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen - die Freigabe bedeutet Vorrang für den Radfahrer an den Einmündungen der Straßen, Kraftfah- rer rechnen jedoch in der Regel nicht mit von rechts kommenden Radfahrern - wird ein Radweg auf einem Teilabschnitt für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, so muss damit gerechnet werden, dass auch in den anschließenden Abschnitten (widerrechtlich) in Gegenrichtung gefahren wird - andererseits dürfen Kinder bis 10 Jahre den Gehweg mit dem Rad befahren, und das auch in Gegenrichtung, wobei sie jeweils an den einmündenden Straßen wartepflichtig sind - Kinder über 10 Jahre sollten dazu angehalten werden, die Straße (an dem neu eingerichteten FGÜ) zu überqueren und die Radwege in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu benutzen In Abwägung der Argumente wird ein besonderer Ausnahmefall, der eine Freigabe des östlichen Radweges in Gegenrichtung begründen würde, nicht gesehen. I.V. - 4 - Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dorbaumstraße
- Drostestraße
- Immelmannstraße
- Middelfeld
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0312/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37