0327/2026
Sachstand zu den Planungen der Stadtbahnlinie 17 inkl. Lückenschluss Linie 7
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 25.02.2026 0327/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Sachstand zu den Planungen der Stadtbahnlinie 17 inkl. Lückenschluss Linie 7 Das interkommunale Gemeinschaftsprojekt der drei ÖPNV-Aufgabenträger*innen Stadt Köln, Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis umfasst den Neubau einer rechtsrheinischen Stadt- bahnverbindung zwischen Köln und Bonn über Niederkassel nach dem V orbild der bestehen- den linksrheinischen Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und V orgebirgsbahn), beides Ge- meinschaftslinien der Kölner V erkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB). Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der Rhein-Sieg-V erkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnbetrieb ausgebaut und mit zwei Lü- ckenschlüssen über den Rhein und die Sieg mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz ver- bunden werden. Dies ermöglicht es, die derzeit in Köln-Sürth endende Stadtbahnlinie 17 über Langel, Lülsdorf, Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Bonn-Beuel nach Bonn Hauptbahnhof zu verlängern. In der Planung berücksichtigt wird die V erlängerung der bislang auf der rechten Rheinseite in Zündorf endenden Stadtbahnlinie 7 weiter nach Langel zur V erknüpfung mit der Linie 17. Die Gesamtlänge der neu zu befahrenden Streckenabschnitte, die sich in sechs Planfeststellungs- abschnitte (PFA) aufteilen, liegt bei ca. 21,3 km. Eine Übersicht befindet sich in Anlage 1. Zur volkswirtschaftlichen Betrachtung des Projektes erfolgte zunächst die Erarbeitung der sog. „Standardisierten Bewertung“ auf Basis folgender Grundlagenuntersuchungen: T echnische Machbarkeitsstudie (2017) Ergänzungsuntersuchung zur technischen Machbarkeitsstudie (2019) Nutzen-Kosten-Untersuchung (2019) Aufgrund der daraus resultierenden, positiven Ergebnisse, die eine grundsätzliche Förderfä- higkeit des Projektes bestätigen, bildet die mit dem Bundesministerium für Digitales und V er- kehr sowie dem Ministerium für V erkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmte Stan- dardisierte Bewertung – inklusive Lageplänen, Kostenermittlung mit Mengengerüst und Be- 2 triebskonzept – mit Stand vom 17.12.2021 die Planungsgrundlage. Die standardisierte Bewer- tung wird mit dem fortschreitenden Planungsstand kontinuierlich fortgeschrieben und weiter präzisiert, wobei stets ein enger Austausch zwischen den direkten Projektpartner*innen und Dritten, z.B. V erkehrsunternehmen oder Straßenbaulastträger*innen, stattfindet. Um die Planungen weiter vorantreiben zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis – bei dem die Fe- derführung des Gemeinschaftsprojektes liegt – im Jahr 2021 einen Antrag zur Förderung der Planungskosten (ohne Berücksichtigung der Bauwerke Sieg- und Rheinbrücke) gemäß der „Förderrichtlinie Planungsvorrat“ gestellt und in der Folge einen Förderbescheid über 5,2 Mio. Euro vom Land NRW erhalten. Eine weitere Förderung in Höhe von 2,16 Mio. Euro wurde durch das Ministerium zugesagt. Grundsätzlich sind gemäß Förderrichtlinie 90 % der Pla- nungskosten förderfähig. Das Projekt ist für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet und durch Beschluss des NRW- Landtages seit dem 09.03.2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinan- zierungsplan NRW aufgenommen worden. Auf den zuvor genannten Grundlagen, die in der V erkehrsanlagenplanung V orplanungsniveau (nach Lph. 2 HOAI) besitzen, beschlossen die drei ÖPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 die Planungen bis zur Genehmigungsplanung (Lph. 4 HOAI) einzuleiten (V orlage-Nr. 0054/2022). Der Bewilligungszeitraum, bis zu dem die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einge- reicht werden sollen, läuft derzeit bis zum 31.12.2027. In Folge der gefassten Beschlüsse wurden zunächst interne Planungskapazitäten geschaffen, eine öffentlich-rechtliche V ereinbarung zwischen den Projektpartner*innen geschlossen und turnusmäßige Projektbesprechungen, bei denen alle relevanten Stakeholder*innen eingebun- den sind, eingerichtet. Die öffentlich-rechtliche V ereinbarung trat am 04.04.2023 in Kraft und wurde am 24.05.2024 sowie am 20.08.2025 fortgeschrieben. Als höchstes Projektgremium steuert ein quartalsweise tagender Lenkungskreis den Projektfortschritt. Nach erfolgreicher Ausschreibung konnte im November 2024 der Auftrag zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) an die „Cochet Consult GbR“ in Bonn vergeben werden. Bestandteil des Auftrags sind zudem zwei FFH-V erträglichkeitsprüfungen sowie begleitende, umweltfachliche Untersuchungen ins- besondere zur Fauna und zum Artenschutz. Im Laufe des Jahres 2025 wurden im Rahmen der UVS drei Scoping-T ermine zur Berücksichtigung der Interessen der Träger öffentlicher Be- lange bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Nach aktuellem T erminplan ist vorgesehen, dass die Umweltverträglichkeitsstudie im Jahr 2027 abgeschlossen wird. Im April 2025 konnte die Leistung der externen Projektsteuerung an die „THOST Projektma- nagement GmbH“ vergeben werden. Seitdem wird die Projektleitung koordinativ unterstützt, die T erminschiene sowie die Kostenentwicklung überwacht und die Erstellung weiterer Aus- schreibungsunterlagen aktiv mit vorbereitet und fachlich begleitet. Aktuell werden die Aufgabenstellungen erarbeitet, auf deren Grundlage die V ergabeunterla- gen für die Planung erstellt werden. Es ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsbilder nach HOAI, z.B. Ingenieurbauwerke, V erkehrsanlagen, Tragwerksplanung oder T echnische Ausrüs- tung, – aufgeteilt auf die einzelnen Planfeststellungsabschnitte – ab dem zweiten Halbjahr 2026 sukzessive europaweit auszuschreiben. Der Planungsauftrag soll nunmehr auch das Brückenbauwerk über die Sieg beinhalten und dabei die Fragestellung klären, wie das Bauwerk Siegbrücke als gemeinsam mit Stra- ßen.NRW abgestimmter Ersatzneubau realisiert werden kann. Hierzu müssen mögliche V ari- anten zunächst auf ihre Auswirkungen erarbeitet, bewertet und verglichen werden, bevor die Festlegung auf eine vertieft zu planende Vorzugsvariante erfolgt. Ein ähnliches V orgehen wird 3 auch für das Brückenbauwerk Diescholl – einem Altarm der Sieg bei Mondorf – angestrebt. Zusätzlich befindet sich die V erwaltung in Abstimmung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH, um im Zuge der Neubauplanungen der Bonner Nordbrücke die Höhen- und Breitenbe- darfe der Stadtbahnlinie 17 an der Schnittstelle A565/L269 zu berücksichtigen. Zeitgleich treibt die KVB die Planungen zur V erlängerung der Linie 7 voran. Die Planungsleistungen für die Rheinquerung können erst nach Abschluss der UVS und Er- stellung einer Machbarkeitsstudie zum Brückenbauwerk beauftragt werden. Die Beauftragung und Koordination der Machbarkeitsstudie sollen durch die Stadt Köln erfolgen. Über Ergebnisse der laufenden Prozesse wird die V erwaltung berichten und erforderlichenfalls die politischen Gremien zur Entscheidung einbinden. Hintergrundinformation Relevante Beschlüsse der Stadt Köln: Rat 26.09.2019 (V orlage-Nr. AN/1260/2019): Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren V erkehrsausschuss 28.10.2019 (V orlage-Nr. 1709/2019): V orzugsvariante Rheinque- rung, Einbeziehung V erlängerung Linie 7 • Rat 10.09.2020 (V orlage-Nr. 0250/2020): Übertragung der Federführung für die „V er- längerung der Stadtbahnlinie 7“ an die KVB • Rat 20.06.2022 (V orlage-Nr. 0054/2022): Abschluss einer öffentlich-rechtlichen V erein- barung zur Einleitung konkrete Planung bis HOAI Lph. 4, Berücksichtigung der Um- weltbelange • V erkehrsausschuss 29.10.2024 (V orlage-Nr. 1196/2024): V ergabe der Umweltverträg- lichkeitsstudie sowie der Projektsteuerung Weitere relevante Beschlüsse: • Rhein-Sieg-Kreis (RSK) 13.10.2015, Bonn 22.10.2015: Anmeldung zum ÖPNV-Be- darfsplan NRW • RSK/Bonn 05.04.2016: Zuordnung zum vordringlichen Bedarf • Nahverkehr Rheinland 31.12.2015, Regionalrat Köln 31.01.2016: Einstufung als eines von neun regional bedeutsamen Stadtbahnvorhaben • RSK/Bonn 05.04.2016: Beschleunigung der Planung und Berücksichtigung der Rhein- querung • RSK/Bonn 13.11.2018: V orzugsvariante Rheinquerung • NRW 09.03.2022: Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und ÖPNV-Infrastrukturfinan- zierungsplan • RSK 02.06.2022, Bonn 09.06.2022: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen V ereinba- rung zur Einleitung konkrete Planung bis HOAI Lph. 4 Gez. Egerer Anlage Anlage 1 – Linienverlauf Linie 17 und Linie 7 (Übersicht Planfeststellungsabschnitte)
Anlage 1 _ Linienverlauf Linie 17 und Linie 7 (Übersicht Planfeststellungsabschnitte)
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PFA6 PFA5 PFA3 PFA2 PFA1 PFA4 Linie 16 / Linie 17 Linie_66 Linie_7 Linie_16 Sürth Zündorf Godorf Bf. Rheidt_Süd Langel_Süd Rheidt_Nord Langel_Nord Zündorf_Süd Geislar_West Langel_Mitte Wesseling_Süd Mondorf_Mitte Lülsdorf_Nord Wesseling Nord Rheidt_Bahnhof Bergheim_Siegaue Niederkassel_Nord Niederkassel_Mitte Pastor_Breuer_Straße Lülsdorf_Schulzentrum Lülsdorf_Industriegebiet Stadttor_Beuel SchwarzrheindorfStadtbahn-Bonn-Niederkassel-Köln inkl. Lückenschluss der Linie 7 vorhandener_HP Planung gepl_HP_Verlängerung-Linie7 gepl_HP_Stadtbahnlinie17 geplante_Stadtbahnstrecke vorhandene_Stadtbahnstrecke Planfeststellungsabschnitte PFA1 PFA2 PFA3 PFA4 PFA5 PFA6 § Siegburg, den 27. Mai 2025 0 500 1.000 1.500 Meter Anlage 1 ÖRV
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0327/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 16:12