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V/0375/2007

EU - Umgebungslärmrichtlinie in Münster

Vorlagen 09.05.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.05.2007, TOP 4.11

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1b

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Ansehen

Anlage 1

7069 Zeichen

Anlage 1 
 
Ergebnisse der Lärmminderungsplanung nach § 47a (alt) Bundesimmissionsschutzgesetz 
in Münster 
 
1. Einleitung 
 
Untersucht wurden in den Jahren 1996 bis 2002 die Geräuschquellen Straßenverkehr, Schienen- 
verkehr, Gewerbe-/Industrieanlagen sowie Sport-/Freizeitanlagen in allen Verdichtungsräumen der 
Stadt Münster. Mit der AUB-Vorlage 562/2000 ist über die Vorgehensweise, den Umfang und erste 
Ergebnisse der Arbeiten zur Lärmminderungsplanung berichtet worden. 
Für die Verdichtungsräume im Stadtgebiet (s. Karten) sind Schallimmissionspläne und Konfliktplä- 
ne der verschiedenen Geräuschquellen erarbeitet worden. Die einzelnen Schallimmissionspläne 
wurden von Fachgutachtern durch Berechnungen ermittelt. Die Zusammenführung der einzelnen 
Pläne sowie die Verknüpfung mit Bevölkerungsdaten erfolgte im Amt für Grünflächen und Umwelt- 
schutz. 
 
2. Die Geräuschsituation im Stadtgebiet  
 
Straßenverkehrslärm 
Erfahrungsgemäß stellt die Verkehrslärmbelastung durch Kfz das mit Abstand größte Lärmproblem 
dar. Die Verkehrslärmkarte belegt, dass sich insbesondere auf den Hauptverkehrsstrassen sehr 
hohe Lärmbelastungen ergeben. In den Schallimmissionskarten Straßenverkehr (Tag/Nacht) tritt 
das Hauptverkehrsstraßennetz deutlich sichtbar hervor. So sind hohe Lärmwerte tags und nachts 
an der Bebauung von Hauptverkehrsstraßen vor zu finden.  
 
Schienenverkehrslärm 
Im Tageszeitraum werden an zwei Strecken (Hbf - Bremen bzw. Hbf – Hamm) vor der angrenzen- 
den Bebauung hohe Lärmpegel erreicht. Problematischer zu beurteilen ist jedoch die geringe Ab- 
nahme der Lärmbelastung in den Nachtstunden. Überall dort, wo im Stadtgebiet Bebauung an die 
Schienentrasse angrenzt, treten während der Nacht hohe Lärmpegel auf.   
 
Lärm von Gewerbe und Industrie  
Die Aktivitäten von Gewerbebetrieben sind häufig großen Änderungen unterworfen. Die dargestell- 
ten Immissionsberechnungen geben eine 5 -10 Jahre alte Situation wieder, deren Gültigkeit frag- 
lich ist.  
Tagsüber sind keine hohen Lärmpegel außerhalb der Gewerbe- und Industriegebiete ermittelt wor- 
den. Nachts treten im Bereich des Gewerbegebiets Siemensstraße, des Gewerbegebiets Lodden- 
heide sowie im Industriegebiet Glasuritstraße hohe Lärmpegel auf. Bebauung ist in geringem Um- 
fang und nur innerhalb der Gewerbegebiete von diesen Lärmpegeln betroffen. Lärm der von Ge- 
werbe- bzw. Industriegebieten ausgeht ist im Rahmen der Untersuchung nur von untergeordneter 
Bedeutung. 
 
Lärm von Sportanlagen 
Für die Sportplätze sind Schallimmissionspläne für die relevanten Zeiträume, die Ruhezeiten 
Werktags und Sonntags/Feiertags dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass nennenswerte Ge- 
räuschimmissionen nur im Nahbereich der Sportanlagen auftreten, wobei die Geräuschpegel im 
Allgemeinen am Sonntag/Feiertag wegen der höheren Anlagennutzung etwas höher sind als am 
Werktag. Von höheren Geräuschpegeln ist in den meisten Fällen nur die der Sportanlage benach- 
barte Bebauung betroffen. 
 
 
3. Bewertung der Lärmsituation und Bedeutung für Mü nster 
 
Für die Bewertung der Lärmpegel wurden die Immissionsempfindlichkeiten anhand der baurechtli- 
chen Nutzungsart (s. Tab 1) bestimmt und mit den berechneten Immissionswerten der Schallim-

missionspläne s.o. in Beziehung gestellt. Wird der Immissionsempfindlichkeitswert von den be- 
rechneten Lärmpegeln überschritten ergibt sich ein Konflikt der in dB(A)angegeben wird. 
 
Tab.1 Immissionsempfindlichkeit der Nutzungen nach Lärmart  
 
Die Verschneidung der in den Karten dargestellten Konfliktflächen mit den Wohnhäusern ermög- 
licht eine Ermittlung von Betroffenen. Die Höhe des Konfliktes bis zu 5 db(A) wird dabei als gerin- 
ger Konflikt, ein Konflikt von 5 - 15 dB(A) wird als mittel und größer 15 dB(A) als hoch eingestuft 
(s..Abb1).  
 
Abb1 . Betroffenenzahlen nach Lärmarten und Konflikthöhe  
 
In der Abbildung 1  sind die Betroffenenzahlen nach Lärmarten und Konflikthöhe dargestellt. Die 
Zahlen im Text sind auf 100er gerundet. 
Die geringsten Betroffenenzahlen sind für die Lärmquellen Gewerbe und Sport zu verzeichnen, so 
sind tags insgesamt 300 bzw. 500 und nachts 1200 bzw. 1100 Betroffene ermittelt worden. Die 
Konflikthöhe ist überwiegend gering. 
Schienen- und Straßenverkehrslärm treten auch bei den Betroffenenzahlen deutlich in den Vor- 
dergrund. In der Summe sind von Straßenverkehrlärm 9.000 tags und 15.100 nachts betroffen 
. 
Auch die Betroffenenzahlen für Schienenverkehr, insgesamt tags 1300 und nachts 8300 weisen 
deutlich auf die nächtliche Betonung hin. Der Anteil der Einwohner die in einem Bereich mit mittle- 
rem bis hohem Konflikt wohnen, ist bedeutend höher als bei den Lärmquellen Gewerbe und Sport. 
 
Nutzungsart Immissionsempfindlichkeit - Richtwert i n Dezibel – dB(A) 
Straßen-/ Schienen- 
verkehr 
Gewerbe/ Industrie, Sport* 
 
 
(T=Tag 6 – 22 Uhr, N=Nacht 22 – 6 Uhr) T N T Ruhezeit 
nur Sport 
N 
Krankenhäuser etc 57 47 45 45 35 
Reine Wohngebiete WR 59 49 50 45 35 
Allgemeine Wohngebiete WA 59 49 55 50 40 
Dorf-/ Kern-/ Mischgebiete MK, MI 64 54 60 55 45 
Sonderflächen (z.B. Uni) 59 49 55 50 45 
0
2000 
4000 
6000 
8000 
10000 
12000 
Tag  Nacht Tag  Nacht Tag  Nacht Werktag  Sonntag 
Strasse Schiene Gewerbe  Sport 
Lärmquelle  
Anzahl Betroffener 
Konflikthöhe 
gering 
mittel  
 
hoch

Der Ermittlung der Betroffenenzahlen liegt ein konservativer Ansatz zugrunde. Wenn ein Gebäude 
auch nur minimal in einem Bereich liegt, der einem höheren Konfliktbereich zugehörig ist wird das 
gesamte Gebäude diesem zugeschlagen. Die Betroffenenzahlen werden so eher überschätzt und 
sind als Hinweise zu bewerten. Für den Nachweis exakter punktförmiger Immissionen, z.B. an der 
Fassade einzelner Wohnhäuser sind detaillierte Analysen erforderlich.  
 
4. Fazit  
 
Als eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Münster die Untersuchungen 
zur Lärmminderungsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Anwendung 
der Methodik sind in die Arbeit des Landes eingeflossen. Für die Stadt Münster haben die Daten 
sich als wertvolle Datenbasis für Fragen des Lärmschutzes erwiesen. So sind sie nach wie vor 
eine wichtige Bewertungsgrundlage für Immissionsschutzfragestellungen im Rahmen von Bebau- 
ungsplanverfahren. Darüber hinaus stellen sie eine Bewertungsgrundlage in Umweltverträglich- 
keitsuntersuchungen und Planfeststellungsverfahren dar, wie z.B. beim Ausbau der Umgehungs- 
straße. Aufgrund der großen Flächendeckung der Lärmminderungskarte ist sie auch für großräu- 
mige Planungen eine Beurteilungsbasis für das Thema Straßenverkehrslärm. 
 
Für die EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Daten der Lärmminderungsplanung nicht nutzbar. So 
sind unter anderem die Berechnungsverfahren verschieden und es werden andere Beurteilungs- 
zeiträume verwendet.   
 
Im Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich, dass die linienartigen Lärmquellen des Haupt- 
straßennetzes und die Schienenwege gegenüber den punktuellen lokalen Lärmquellen Ge- 
werbe/Industrie und Sport/Freizeit die relevanten Lärmquellen in Münster darstellen.

Anlage 2

369 Zeichen

Umgebungslärmrichtlinie
Straßen und Schienenwege 
Straßen > 6.000.000 Kfz/a
Schienenwege > 60.000 Züge/ Jahr
Autobahn
Bundesstraßen
Landstraßen
 Nach Angaben von LANUV und EBA
 B54 Steinfurter Straße
BAB A1
B51 Warendorfer Straße
L586 Albersloher Weg
L793 Wolbecker Straße
B54 Hammer Straße
Umgehungsstraße B51
B219 Weseler Straße
B2119 Grevener Straße
BAB A43
Anlage 2

Beschlussvorlage

9560 Zeichen

V/0375/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
EU - Umgebungslärmrichtlinie in Münster 
- Gesetzliche Neuregelung des § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Lärmminderungsplanung nach der alten Fassung 
des § 47 a BimSchG in Münster zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt 
 
2.1. der Politik über die Ergebnisse der Lärmkartierung nach der EU-
Umgebungslärmrichtlinie (neue Fassung des § 47 BImSchG) zu berichten 
 
2.2. ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung zu erarbeiten 
 
2.3. für die Durchführung der zweiten Kartierungsstufe nach der EU-
Umgebungslärmrichtlinie ein Konzept zu erarbeiten. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Sachverhalt 
 
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm (Richtlinie 2002/49/EG) ist am 30.06.2005 in Kraft getreten. Die sogenannte EU-
Vorlagen-Nr.: 
V/0375/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0375/2007 
Umgebungslärmrichtlinie hat das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung 
von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umge-
bungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.  
Durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht ist die gesetzliche 
Grundlage für die bisherige Vorgehensweise, der alte § 47 a BimSchG, entfallen. Die Umgebungs-
lärmrichtlinie ist an die Stelle der Lärmminderungsplanung getreten.  
Im Rahmen der Umsetzung der Lärmminderungsplanung nach § 47 a BimSchG (alt) sind die Ge-
räuschquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewe rbe und Industrie sowie Sport und Freizeit-
anlagen untersucht worden. Die Berechnungen liegen für das Stadtgebiet fast flächendeckend vor. 
Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten zur Lärmminderungsplanung nach der alten Fassung des 
§ 47a BimSchG in Münster sind in einem Bericht (Anlage 1) dargestellt. Die Daten der Lärmmin-
derungsplanung sind nicht für die EU-Umgebungslärmrichtlinie verwendbar. 
 
 
2. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie  
 
In der ersten Umsetzungsstufe werden die Ballungsräume > 250.000 Einwohner mit einer Dichte 
von > 1000 Einwohnern pro km² sowie außerhalb der  Ballungsräume die Hauptverkehrsstraßen > 
6 Mio Kfz pro Jahr, die Hauptschienenwege > 60.000 Züge pro Jahr sowie Großflughäfen bis Juni 
2007 kartiert. Lärmaktionspläne sollen bis Juni 2008 vorgelegt werden. Bis Juni 2012 sind in einer 
zweiten Stufe die übrigen Ballungsräume > 100.000 Einwohner mit einer Dichte von 1000 Einwoh-
ner pro km² zu kartieren sowie außerhalb der Ballungsräume die Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio 
Kfz pro Jahr und die Hauptschienenwege > 30.000 Züge pro Jahr zu erarbeiten. Die Lärmaktions-
pläne sind bis Juni 2013 zuerstellen. Anschließend sind die Lärmkarten alle 5 Jahre zu überprüfen 
und ggfls. anzupassen. Die Schienenwege des Bundes werden bundesweit durch das Eisenbahn-
bundesamt (EBA) bearbeitet. 
 
Im Juli 2006 beschloss die Landesregierung ein Umsetzungskonzept für die erste Stufe der Kartie-
rung in Nordrhein-Westfalen: 
 
• Für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind die Kommunen zuständig.  
• Die Kommunen werden durch Dateninfrastruktur, insbesondere Webservices, unterstützt..  
• Die 12 Großstädte / Ballungsräume - mit mehr als 250.000 Einwohnern und einer Einwoh-
nerdichte > 1000 Einwohner/km² - führen die Arbeiten selbst durch. 
• Straßen außerhalb der Ballungsräume werden durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- 
und Verbraucherschutz (LANUV) kartiert.  
• Die Veröffentlichung der Lärmkartierung ist über Internetservices vorgesehen. 
• Eine finanzielle Förderung zur Umsetzung von Maßnahmen ist zurzeit nicht vorgesehen. 
 
2.1 Bedeutung für Münster 
 
Für Münster sind die Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 6 Mio Kfz pro Jahr (ent-
spricht ca. 16.000 Kfz pro Tag) sowie die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60 000 Zügen pro 
Jahr (entspricht ca. 160 Zügen pro Tag) zu kartieren. Münster hat eine wohnberechtigte Bevölke-
rung von 278 925 bei einer Dichte von ca. 921 Einwohnern pro km² (Stand 31.12.2005) und erfüllt 
somit nicht die formellen Kriterien, um als Ballungsraum im Sinne des Gesetzes zu gelten. 
 
Die Anlage 2 gibt die Straßen und Eisenbahnstrecken wieder, die nach Angaben des LANUV und 
des EBA kartiert werden. Das sind die Bundesautobahnen A 1 und A 43 sowie in Teilen die Bun-
desstraßen Warendorfer Straße, Umgehungsstraße (beide B 51), die Steinfurter Straße und 
Hammer Straße (beide B 54) sowie die Grevener Straße und Weseler Straße (beide B 219) aber 
auch die Landesstraßen Albersloher Weg (L 586) und die Wolbecker Straße (L 793). An zu kartie-
renden Haupteisenbahnstrecken hat das Eisenbahnbundesamt die Strecke zwischen Münster 
Hauptbahnhof und Nevinghof/ Münster-Zentrum Nord mitgeteilt.

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V/0375/2007 
 
2.2 Information der Öffentlichkeit 
 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden vom Land über das Internet für die Öffentlichkeit zur 
Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bevölkerung über die Homepage des Am-
tes für Grünflächen und Umweltschutz sowie über die örtliche Presse zu informieren. Zum 30. Juni 
2007 werden die Ergebnisse der Lärmkartierung nach dem Konzept des Landes voraussichtlich 
nicht termingerecht vorliegen. Das Land strebt jedoch eine zeitnahe Veröffentlichung an. 
 
 
3. Zukünftige Schritte 
 
3.1 Aufstellung von Lärmaktionsplänen 
 
Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen bis Juli  2008 ist nach der EU-Umgebunglärmrichtlinie für 
Gebiete vorgesehen, die bestimmte Lärmwerte überschreiten. Es werden Gebiete gekennzeichnet, 
für die Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. Eine Verordnung 
zur Konkretisierung der Anforderungen an Inhalte und Schwellenwerte der Lärmaktionsplanung, 
wie sie für die Lärmkartierung vorliegt, steht noc h aus. Auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in 
die Lärmaktionsplanung ist noch zu konkretisieren. 
  
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seinem Positionspapier vom März 2006 für den Schutz 
der Bevölkerung anspruchsvolle Umweltqualitätsziele. Danach können Belastungswerte unter 65 
dB(A) als 24 Stunden-Wert und 55 dB(A) im Nachtzeitraum nur ein erster Schritt sein, um gravie-
rende Gesundheitsrisiken und Schlafstörungen zu verhindern. Das UBA rät dazu, mittelfristig die 
Lärmbelastung auf 60 dB(A) (24 Stunden-Wert) und 50 dB(A) nachts zu senken. 
 
Ob die vom Umweltbundesamt formulierten Belastungswerte herangezogen werden, bleibt abzu-
warten. Darüber hinaus kann es sich nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der vorgegebe-
nen Bearbeitungszeit für die Aktionsplanung von einem  Jahr in erster Linie um eine Rahmenpla-
nung handeln. Für Münster ist weiterhin zu bedenken, dass - wie vorgesehen - keine Kreisstraßen 
untersucht wurden.  
 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und Hauptschienenwege sowie die 
Aufstellung von Lärmaktionsplänen wird eine ämterübergreifende Projektgruppe unter der Feder-
führung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz begleiten. Außerdem ist ein Konzept für die 
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung von der Verwaltung zu erarbei-
ten. 
 
3.2 Zweite Stufe der Lärmkartierung 
 
Für die zweite Stufe der Lärmkartierung (bis Juni 2012) sind die Ballungsräume > 100.000 Ein-
wohner und außerhalb alle Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio Kfz/a sowie die Schienenwege mit mehr 
als 30.000 Zügen/a zu kartieren. In Münster sind danach ausschließlich die Bundes- und Land-
straßen zu kartieren, die Kreisstraßen blieben unberücksichtigt.  
 
Das Land NRW will auf der Basis der Erfahrungen der ersten Stufe die Vorgehensweise der zwei-
ten Stufe erst zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Zum 31. Dezember 2008 müssen die zu kar-
tierenden Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Hauptschienenwege der EU gemeldet wer-
den.   
 
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es sinnvoll, das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster 
abzubilden, also Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen sowie Kreisstraßen in die Kartierung 
einzubeziehen. Darauf weisen auch die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung alten Zuschnitts 
hin, die in einem kurzen Bericht (Anlage 1) wieder gegeben sind. Die Untersuchungen haben ge-

- 4 - 
V/0375/2007 
zeigt, dass die linienartigen Lärmquellen des Hauptstraßennetzes und die Schienenwege die rele-
vanten Lärmquellen in Münster darstellen.  
 
 
4. Weiteres Vorgehen 
 
Die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung nach § 47 a BImSchG (alt) werden über die Home-
page des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz veröffentlicht.  
Die Verwaltung wird die Politik über die Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 
nach Vorlage der Arbeiten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und vom 
Eisenbahnbundesamt informieren. 
Für die Lärmaktionsplanung wird die Verwaltung ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit erar-
beiten und kommunizieren. 
Die Verwaltung wird ein Konzept für die Durchführung der zweiten Kartierungsstufe erarbeiten und 
von der Politik beraten lassen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

Anlage 1b

1370 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Warendorfer Straße
  • Steinfurter Straße
  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Weseler Straße
  • Grevener Straße
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße
  • Siemensstraße
  • Glasuritstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0375/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37