2007/0513
Änderung von Beschlüssen zur Magistratsvorlage vom 12.03.2007 (Vorlage Nr. 2007/0040) zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements
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2007/0513
7548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.11.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I/II
Amt: Rechtsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Öffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2007/0513
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Änderung von Beschlüssen zur Magistratsvorlage vom 12.03.2007 (Vorlage Nr.
2007/0040) zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements
Vorlage vom: 14.11.2007
Beschlussvorschlag:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
a) der Vorstandsvorsitzende der HEAG AG, Herr Professor Horst Blechschmidt, am
31.10.2007 aus der HEAG AG ausgeschieden ist und
b) der Oberbürgermeister für das Amt eines Vorstands bei der HEAG AG nicht
zur Verfügung steht.
2. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass der Aufsichtsrat der HEAG AG
in seiner Sitzung am 29.10.2007
a) das Vorstandsmitglied der HEAG AG, Herrn Harald Fiedler, bis zum
30.04.2008 wiederbestellt hat,
b) den Vorstandsvorsitzenden der HSE, Herrn Albert Filbert, bis zum
31.08.2008 als Vorstand der HEAG AG wiederbestellt hat und
c) die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden der Bauverein AG, Herrn Dr. Ing.
Hans–Jürgen Braun, als Vorstandsmitglied der HEAG AG am 30.06.2008
durch Zeitablauf endet.
3. Der Beschluss gemäß Ziffer II Nr. 2 Satz 1 und 2 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007
wird aufgehoben. Der Vorstand der HEAG AG besteht zukünftig aus zwei externen
Managern. Beide Vorstände sind gleichberechtigt. Die neue Vorstandsbesetzung erfolgt
nicht zum 01.11.2007, aber zum baldmöglichsten Zeitpunkt.
2
...
4. Der in Ziffer II Nr. 3 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 vorgesehene Erlass einer
Bestimmung in der Geschäftsordnung für den Vorstand, die vorsieht, dass bei
Stimmengleichheit bei Entscheidungen des Vorstands der Holding die Stimme des
Oberbürgermeisters den Ausschlag gibt, soweit die Holding Aufgaben des
Beteiligungsmanagements der Stadt wahrnimmt, entfällt.
5. Die Geschäftsordnung für den Vorstand der HEAG AG soll dahingehend ergänzt werden,
dass die Vorstände bei Entscheidungen, die das städtische Beteiligungsmanagement
berühren, an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden werden.
6. Der Oberbürgermeister soll Vorsitzender des Aufsichtsrates der HEAG AG werden.
7. Der Beschluss gemäß Ziffer II Nr. 7 Satz 5 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 –
Befristung der Stelle des Stadtwirtschaftskoordinators auf zwei Jahre – wird aufgehoben.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung:
Zu 1. bis 3.
Der Oberbürgermeister verzichtet auf das vorgesehene Vorstandsamt bei der HEAG AG,
weil die Vorstandsarbeit einen Arbeits– und Zeitaufwand erfordert, der neben dem Amt des
Oberbürgermeisters nicht leistbar ist. Zudem sollen mit dem Verzicht Interessenkollisionen
vermieden werden.
Die Beschlussfassung zu Ziffer II Nr. 2 Satz 2 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007, nach
der der Vorstand der HEAG AG ab dem 01.11.2007 aus einem hauptberuflichen externen
Manager und dem jeweiligen Oberbürgermeister besteht, ist daher aufzuheben.
Der Vorstand ist demzufolge baldmöglichst mit zwei externen Managern zu besetzen.
Der bisherige Vorsitzende der HEAG AG ist am 31.10.2007 altersbedingt ausgeschieden. Da
das Besetzungsverfahren für die beiden neuen Vorstände noch nicht abgeschlossen ist, hat
der Aufsichtsrat der HEAG AG in seiner Sitzung am 29.10.2007 die bisherigen
Vorstandsmitglieder der HEAG AG Fiedler und Filbert, deren Amtszeiten abgelaufen waren,
erneut zu Vorständen der HEAG AG bestellt, und zwar Herrn Fiedler bis zum 30.04.2008
und Herrn Filbert bis zum 31.08.2008. Die Amtszeit von Herr Dr. Ing. Braun als
Vorstandsmitglied der HEAG AG läuft am 30.06.2008 aus. Die drei vorgenannten jetzigen
Vorstände der HEAG AG werden ihr Amt nach Übernahme der Geschäfte durch die beiden
neuen Vorstände niederlegen.
Die Beschlussfassung zu II Nr. 2 Satz 1 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 ist daher
ebenfalls aufzuheben, weil Herr Fiedler, Herr Filbert und Herr Dr. Braun sich noch im Amt
befinden, die Vorlage aber ihr Ausscheiden zum 31.10.2007 vorsah.
Zu 4.
Der in Ziffer II Nr. 3 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 vorgesehene Erlass einer
Geschäftsordnung für den Vorstand, nach der bei Stimmengleichheit bei Entscheidungen
des Vorstands in Sachen Beteiligungsmanagement die Stimme des Oberbürgermeisters den
Ausschlag gibt, entfällt, weil der Oberbürgermeister kein Vorstandsmitglied sein wird.
Zu 5.
Der erforderliche Einfluss der Stadt bei der Ausführung des Beteiligungsmanagements durch
die HEAG AG wird – da sie im Vorstand nicht vertreten ist – über ihre Vertreter im
Aufsichtsrat ausgeübt. Dazu ist es erforderlich, diejenigen Vorstandsentscheidungen, die das
städtische Beteiligungsmanagement berühren, in der Geschäftsordnung für den Vorstand
der HEAG AG an die Zustimmung des Aufsichtsrats zu binden. Nach der Satzung der HEAG
AG haben die Vorstände die Geschäfte nach der vom Aufsichtsrat erlassenen
Geschäftsordnung zu führen und die Zustimmung des Aufsichtsrates zu den Geschäften
einzuholen, die dort bestimmt sind.
Zu 6.
Der Oberbürgermeister soll Vorsitzender des Aufsichtsrates werden. Damit ist er in der Lage,
diejenigen Überwachungsmaßnahmen, die er als Beteiligungsdezernent als geboten erkannt
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...
hat, im Aufsichtsrat in die Wege zu leiten. Auch steht er in der Eigenschaft des
Aufsichtsratsvorsitzenden dem Vorstand als ständiger Ansprechpartner und Berater zur
Verfügung. Ferner kann er bei Meinungsverschiedenheiten der gleichberechtigten Vorstände
moderierend eingreifen.
Zu 7.
Auf die bundesweite Ausschreibung der Stelle des/der Stadtwirtschaftskoordinator/s/in sind
nur 15 Bewerbungen eingegangen. Von sieben zu Vorstellungsgesprächen eingeladenen
Bewerber/innen sind nur vier zum Vorstellungsgespräch erschienen. Keiner dieser
Bewerber/innen war für die Stelle geeignet. Die geringe Anzahl von Bewerbungen ist
entscheidend auf die Stellenbefristung von zwei Jahren zurückzuführen. Mehrere Bewerber
erkundigten sich nach Erscheinen der Annonce telefonisch, ob die Befristung aufgehoben
werden könne, sonst würde auf die Bewerbung verzichtet. Es ist daher beabsichtigt, die
Stelle unbefristet zu besetzen. Dies ist auch aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der
Aufgaben des/der Stadtwirtschaftskoordinator/s/in, wie sie sich aus dem Gutachten von
Ernst & Young ergeben, gerechtfertigt. Der einer unbefristeten Besetzung entgegenstehende
Gremienbeschluss gemäß Ziffer II Nr. 7 Satz 5 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 ist
daher zu revidieren.
Aufgrund der gegebenen Umstände konnte die HEAG AG die Gremienbeschlüsse gemäß
Ziffer II Nr. 2 – 4 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 weder umsetzen noch gemäß Ziffer
II Nr. 10 der Vorlage zum 01.08.2007 über den Vollzug berichten. Über die weitere
Umsetzung aller Beschlüsse der städtischen Gremien zum Aufbau eines
Beteiligungsmanagements wird informiert, wenn der neue Vorstand sein Amt angetreten hat.
Darmstadt, den 14.11.2007
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0513
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.11.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00