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2007/0513

Änderung von Beschlüssen zur Magistratsvorlage vom 12.03.2007 (Vorlage Nr. 2007/0040) zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements

Magistratsvorlage 14.11.2007

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2007/0513

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.11.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I/II  
 
Amt: Rechtsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0513 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Änderung von Beschlüssen zur Magistratsvorlage vom 12.03.2007 (Vorlage Nr. 
2007/0040) zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements 
 
Vorlage vom: 14.11.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
         a) der Vorstandsvorsitzende der HEAG AG, Herr Professor Horst Blechschmidt, am 
             31.10.2007 aus der HEAG AG ausgeschieden ist und 
         b) der Oberbürgermeister für das Amt eines Vorstands bei der HEAG AG nicht 
             zur Verfügung steht. 
 
2.      Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass der Aufsichtsrat der HEAG AG 
         in seiner Sitzung am 29.10.2007 
         a) das Vorstandsmitglied der HEAG AG, Herrn Harald Fiedler, bis zum 
             30.04.2008 wiederbestellt hat, 
         b) den Vorstandsvorsitzenden der HSE, Herrn Albert Filbert, bis zum 
              31.08.2008 als Vorstand der HEAG AG wiederbestellt hat und 
         c) die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden der Bauverein AG, Herrn Dr. Ing. 
             Hans–Jürgen Braun, als Vorstandsmitglied der HEAG AG am 30.06.2008  
             durch Zeitablauf endet. 
 
3. Der Beschluss gemäß Ziffer II Nr. 2 Satz 1 und 2 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 
wird aufgehoben. Der Vorstand der HEAG AG besteht zukünftig aus zwei externen 
Managern. Beide Vorstände sind gleichberechtigt. Die neue Vorstandsbesetzung erfolgt 
nicht zum 01.11.2007, aber zum baldmöglichsten Zeitpunkt.

2 
... 
4. Der in Ziffer II Nr. 3 der Magistratsvorlage  vom 12.03.2007 vorgesehene Erlass einer 
Bestimmung in der Geschäftsordnung für den Vorstand, die vorsieht, dass bei 
Stimmengleichheit bei Entscheidungen des Vorstands der Holding die Stimme des 
Oberbürgermeisters den Ausschlag gibt, soweit die Holding Aufgaben des 
Beteiligungsmanagements der Stadt wahrnimmt, entfällt. 
 
5. Die Geschäftsordnung für den Vorstand der HEAG AG soll dahingehend ergänzt werden, 
dass die Vorstände bei Entscheidungen, die das städtische Beteiligungsmanagement 
berühren, an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden werden. 
 
6. Der Oberbürgermeister soll Vorsitzender des Aufsichtsrates der HEAG AG werden. 
 
7.      Der Beschluss gemäß Ziffer II Nr. 7 Satz 5 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007   – 
Befristung der Stelle des Stadtwirtschaftskoordinators auf zwei Jahre – wird aufgehoben. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründung:
 
 
Zu 1. bis 3. 
 
Der Oberbürgermeister verzichtet auf das vorgesehene Vorstandsamt bei der HEAG AG, 
weil die Vorstandsarbeit einen Arbeits– und Zeitaufwand erfordert, der neben dem Amt des 
Oberbürgermeisters nicht leistbar ist. Zudem sollen mit dem Verzicht Interessenkollisionen 
vermieden werden. 
 
Die Beschlussfassung zu Ziffer II Nr. 2 Satz 2 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007, nach 
der der Vorstand der HEAG AG ab dem 01.11.2007 aus einem hauptberuflichen externen 
Manager und dem jeweiligen Oberbürgermeister besteht, ist daher aufzuheben.  
 
Der Vorstand ist demzufolge  baldmöglichst mit zwei externen Managern zu besetzen.  
 
Der bisherige Vorsitzende der HEAG AG ist am 31.10.2007 altersbedingt ausgeschieden. Da 
das Besetzungsverfahren für die beiden neuen Vorstände noch nicht abgeschlossen ist, hat 
der Aufsichtsrat der HEAG AG in seiner Sitzung am 29.10.2007 die bisherigen 
Vorstandsmitglieder der HEAG AG Fiedler und Filbert, deren Amtszeiten abgelaufen waren, 
erneut zu Vorständen der HEAG AG bestellt, und zwar Herrn Fiedler bis zum 30.04.2008 
und Herrn Filbert bis zum 31.08.2008. Die Amtszeit von Herr Dr. Ing. Braun als 
Vorstandsmitglied der HEAG AG läuft am 30.06.2008 aus. Die drei vorgenannten jetzigen 
Vorstände der HEAG AG werden ihr Amt nach Übernahme der Geschäfte durch die beiden 
neuen Vorstände niederlegen. 
 
Die Beschlussfassung zu II Nr. 2 Satz 1 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 ist daher 
ebenfalls aufzuheben, weil Herr Fiedler, Herr Filbert und Herr Dr. Braun sich noch im Amt 
befinden, die Vorlage aber ihr Ausscheiden zum 31.10.2007 vorsah. 
 
Zu 4. 
 
Der in Ziffer II Nr. 3 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 vorgesehene Erlass einer 
Geschäftsordnung für den Vorstand, nach der bei Stimmengleichheit bei Entscheidungen 
des Vorstands in Sachen Beteiligungsmanagement die Stimme des Oberbürgermeisters den 
Ausschlag gibt, entfällt, weil der Oberbürgermeister kein Vorstandsmitglied sein wird. 
 
Zu 5. 
 
Der erforderliche Einfluss der Stadt bei der Ausführung des Beteiligungsmanagements durch 
die HEAG AG wird – da sie im Vorstand nicht vertreten ist – über ihre Vertreter im 
Aufsichtsrat ausgeübt. Dazu ist es erforderlich, diejenigen Vorstandsentscheidungen, die das 
städtische Beteiligungsmanagement berühren, in der Geschäftsordnung für den Vorstand 
der HEAG AG an die Zustimmung des Aufsichtsrats zu binden. Nach der Satzung der HEAG 
AG haben die Vorstände die Geschäfte nach der vom Aufsichtsrat erlassenen 
Geschäftsordnung zu führen und die Zustimmung des Aufsichtsrates zu den Geschäften 
einzuholen, die dort bestimmt sind. 
 
 
 
 
Zu 6. 
 
Der Oberbürgermeister soll Vorsitzender des Aufsichtsrates werden. Damit ist er in der Lage, 
diejenigen Überwachungsmaßnahmen, die er als Beteiligungsdezernent als geboten erkannt

4 
... 
hat, im Aufsichtsrat in die Wege zu leiten. Auch steht er in der Eigenschaft des 
Aufsichtsratsvorsitzenden dem Vorstand als ständiger Ansprechpartner und Berater zur 
Verfügung. Ferner kann er bei Meinungsverschiedenheiten der gleichberechtigten Vorstände 
moderierend eingreifen. 
 
Zu 7. 
 
Auf die bundesweite Ausschreibung der Stelle des/der Stadtwirtschaftskoordinator/s/in sind 
nur 15 Bewerbungen eingegangen. Von sieben zu Vorstellungsgesprächen eingeladenen 
Bewerber/innen sind nur vier zum Vorstellungsgespräch erschienen. Keiner dieser 
Bewerber/innen war für die Stelle geeignet. Die geringe Anzahl von Bewerbungen ist 
entscheidend auf die Stellenbefristung von zwei Jahren zurückzuführen. Mehrere Bewerber 
erkundigten sich nach Erscheinen der Annonce telefonisch, ob die Befristung aufgehoben 
werden könne, sonst würde auf die Bewerbung verzichtet. Es ist daher beabsichtigt, die 
Stelle unbefristet zu besetzen. Dies ist auch aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der 
Aufgaben des/der Stadtwirtschaftskoordinator/s/in, wie sie sich aus dem Gutachten von   
Ernst & Young ergeben, gerechtfertigt. Der einer unbefristeten Besetzung entgegenstehende 
Gremienbeschluss gemäß Ziffer II Nr. 7 Satz 5 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 ist 
daher zu revidieren. 
 
 
 
Aufgrund der gegebenen Umstände konnte die HEAG AG die Gremienbeschlüsse gemäß 
Ziffer II Nr. 2 – 4 der Magistratsvorlage vom 12.03.2007 weder umsetzen noch gemäß Ziffer 
II Nr. 10 der Vorlage zum 01.08.2007 über den Vollzug berichten. Über die weitere 
Umsetzung aller Beschlüsse der städtischen Gremien zum Aufbau eines 
Beteiligungsmanagements wird informiert, wenn der neue Vorstand sein Amt angetreten hat. 
 
Darmstadt, den 14.11.2007 
 
 
 
Walter Hoffmann     Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

Beratungsverlauf (3)

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TOP 732
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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0513
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.11.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00