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AN/1215/2018

Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Verkehrsregelung an der Kreuzung Mühlenweg Mathias-Brüggen-Straße

Anfrage nach § 4 BV4 (CDU) 04.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 6.4

Anfrage (CDU BV4)

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Anfrage (CDU BV4)

2998 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1215/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Verkehrsregelung an der Kreuzung Mühlenweg Mathias-
Brüggen-Straße 
Wir fragen hierzu an:   
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln-Ehrenfeld stellt folgende Anfrage: 
 
 
Aus welchem Grunde wurde die durch Verkehrszeichen hergestellte 
Regelung, dass ein Abbiegen vom Mühlenweg nach links in die Mathias-
Brüggen- Straße unzulässig ist im Zuge der Installierung einer 
Lichtsignalanlage wieder aufgehoben? 
 
Begründung 
 
Nach einer Reihe von schweren Unfällen, zum Schluss eines tödlichen Unfalls forderten die 
Bevölkerung und die BV IV die sofortige Entschärfung der sehr gefährlichen Kreuzung Mühlenweg 
mit der Mathias-Brüggen-Straße. Zunächst wurde durch Gebotsschilder eine Verkehrsregelung 
getroffen, dass ein Abbiegen vom Mühlenweg herkommend nach links in die Mathias-Brüggen-
Straße unzulässig wurde. 
 
Diese Regelung wurde von einer Vielzahl von Autofahrerinnen und Autofahrern ignoriert.  
 
Im Zuge der Installierung einer Lichtsignalanlage, die wir nicht für die richtige Maßnahme zur 
Entschärfung dieser Kreuzung halten, wurden nun die Gebotsschilder entfernt.

- 2 - 
 
 
Bei Ausfall der Lichtsignalanlage, und dies war in den letzten Tagen öfter zu beobachten, besteht 
nun erneut die Situation, die in der Vergangenheit zu schweren und schwersten Unfällen geführt 
hat.  
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Verpflichtung, alle Verkehrsteilnehmer, die von den 
Verkehrsflächen im Rahmen zweckentsprechender Nutzung Gebrauch machen, vor Gefahren zu 
schützen, die aus dem Zustand dieser Verkehrsflächen herrühren. Öffentliche Verkehrsflächen 
sind möglichst gefahrlos zu errichten und zu erhalten. Der Verkehrssicherungspflichtige hat 
diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den 
Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und 
auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag. Die Verkehrssicherungspflicht 
erfordert Vorkehrungen, welche die Verwirklichung von Risiken verhindern, die der Benutzer der 
Verkehrsfläche bei der gebotenen Eigensorgfalt nicht ohne weiteres selbst erkennen kann oder auf 
die er sich nicht ohne weiteres einzustellen vermag. 
 
Wir bitten um Darlegung der Gründe die zur Entscheidung des Entfernens der oben genannten 
Gebotsschilder geführt hat.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                         gez.  Dr. Michael Fischer   
Fraktionsvorsitzende                                   stellvertr. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mathias-Brüggen-Straße
  • Mühlenweg

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Details

Aktenzeichen
AN/1215/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
Datum
04.09.2018
Erstellt
04.09.2018 10:00