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2153/2019

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 17.07.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 2.1.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Selbstdarstellung Hollies, IFMGZ Holla e.V.

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Ansehen

Anlage 2 Satzung IFMGZ Holla e.V.

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Ansehen

Anlage 3 Selbstdarstellung IFMGZ Holla e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 2153/2019 
Freigabedatum 
17.07.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Interkulturelles 
Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „Interkulturel-
les Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“, Industriestr. 131c, 50996 Köln, als 
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Integrationsrat 02.09.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der „Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“, Industriestr. 
131c, 50996 Köln wurde am 11.02.2012 mit Sitz in Köln gegründet und am 27.02.2012 beim Amtsge-
richt Köln unter VR-Nr. 17158 eingetragen. 
 
Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von 
Frauen und Mädchen aller Kulturen und Altersgruppen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. 
 
IFMGZ Holla e. V. hat sich vor 7 Jahren als Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszent-
rum gegründet. Nach der Gründung hat der Verein sein Jugendhilfeprofil weiter entwickelt. Der Mäd-
chenbereich von Holla e.V. ist partizipativ ausgerichtet und folgt damit den Interessen der Zielgruppe. 
Die Mädchen sind über den Mädchenbeirat im Vereinsvorstand vertreten Zurzeit bestehen folgende 
Angebote: 
 die außerschulische Jugendarbeit als Offener Treff 
 die Durchführung von Projekten, die der Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen dienen so-
wie das soziale und demokratische Verhalten fördern 
 Maßnahmen zur Inklusion von sozial benachteiligten Mädchen 
 Beratung und Unterstützung von Mädchen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stär-
kung ihrer Position in der Gesellschaft  
 
Die aktiven Vereinsmitglieder kommen aus dem Bereich der Sozialarbeit/Pädagogik und dem Ge-
sundheitswesen. In der Vereinssatzung ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer 
Gesundheit von Mädchen aufgenommen. 
 
Ein fester Bestandteil des Vereins „IFMGZ Holla e. V“ ist die Mädchenarbeit. Die Mädchengruppe mit 
dem Namen „Hollies“, ist selbst organisiert und hat ein Stimmrecht über den Mädchenbeirat im Ver-
einsvorstand. Sie sind der Jugendpflege vor etwa 4 Jahren über ein stadtweites Projekt (Dissen – mit 
mir nicht) bekannt geworden. Holla e.V. war zu dieser Zeit bereits mit seinen Angeboten auch für ju-
gendliche Mädchen aktiv. Seither hat sich Holla e.V. weitgehend auf die Arbeit mit jugendlichen Mäd-
chen fokussiert. Zum einen wurden Projekte initiiert, zum anderen der offene Jugendtreff weiter aus-
gebaut. 
 
Mit dem Projekt „Mehrwert? Gleichwert!“ konnten die „Hollies“ in 2017 auf sich aufmerksam machen. 
Es wurden Körperbildnormierungen und medial geprägte Klischees und Vorurteile, sowie eigene 
Denk- und Wertvorstellungen von Mädchen und jungen Frauen aufgedeckt und hinterfragt. Privilegien 
und Diskriminierungen wurden im Projekt sichtbar gemacht. Die Ausstellung wurde im Frühjahr 2017 
im Rathaus Rodenkirchen eröffnet. 
2016 nahmen die „Hollies“ an einer öffentlichen Veranstaltung auf dem Maternusplatz in Rodenkir-
chen teil und stellten sich auf großer Bühne mit Poetry Slam, Gesang und Tanz einem größeren Pub-
likum vor. 
Holla e. V. ist in Rodenkirchen auch mit verschiedenen Angeboten in den Hilfen für Geflüchtete enga-
giert. Neben Tanzprojekten wird auch Beratung für Frauen und Mädchen angeboten. Auch die Mäd-
chen aus den Flüchtlingsunterkünften besuchen den offenen Treff. 
Holla e.V. ist es gelungen einen geschlechterspezifischen offenen Treff für Mädchen im Kölner Süden 
zu etablieren, er wird von der Zielgruppe angenommen und ist regelmäßig (bisher an 2 Tagen in der 
Woche) geöffnet. Über den offenen Treff können die Mädchen auch an dem Beratungsangebot von 
Holla teilhaben. 
Der Vereinsvorstand ist in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen offenen Treff 
zu schaffen. Alle Vereinsmitglieder sind für den Mädchenbereich ehrenamtlich tätig. Der Verein ist 
partizipativ ausgerichtet und orientiert sich nicht nur an den Zielen des Grundgesetzes, sondern ist 
aktiv dabei Grundwerte zu vermitteln.

3 
Vom Finanzamt Köln-Süd liegt ein Freistellungsbescheid aus dem Jahr 2017 zu Körperschaftsteuer 
und Gewerbesteuer der Jahre 2013-2015 vor. 
 
Den Vereinsvorstand bilden derzeit: 
- Dr. Petra Kaiser-Labusch 
- Saboura Beutel 
- Christina Eckes 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen des Vereins 
vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Der „Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“ erfüllt die Aner-
kennungsvoraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII.  
Da er zudem seit über drei Jahren in der Jugendhilfe tätig ist, hat er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII ei-
nen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Die Satzung und die Konzeption/Selbstdarstellung sind als Anlagen 2 -4 unter Session -Nr. 2153/2019 hinterlegt.

Anlage 4 Selbstdarstellung Hollies, IFMGZ Holla e.V.

1946 Zeichen

HOLLIE

Mädchen vom

IFMGZ HOLLA ev

Wer wir sind und was wir machen

Wir sind die Hollies, der Mädchenbeirat des interkulturellen Frauen- und
Mädchengesundheitszentrums Holla e.V. Wir sind zwischen 12-25 Jahre alt und engagieren
uns im Rahmen verschiedener Projekte für Selbstbestimmtheit, Gleichberechtigung und
Toleranz. Besonders wichtig sind uns dabei weiblicher Zusammenhalt und Empowerment.
Konkret bedeutet das, dass wir uns regelmäßig treffen und immer wieder Projekte
durchführen, oft auch in Kooperation mit den Holla-Frauen.

2016 haben wir zum Beispiel die Broschüre zum Thema „Es gibt kein Jungfernhäutchen“
erstellt. Darin stellen wir anatomische Tatsachen dar und klären über bestehende Mythen
auf.

Unser aktuelles Projekt „MehrWert“ beschäftigt sich mit diskriminierenden Stereotypen
und der Aufbrechung von Klischees. Wir sind ganz klar gegen Sexismus, Rassismus und jede
Art von Ausgrenzung. Wir bestehen zur Hälfte aus weißen Mädchen und jungen Frauen
und zur Hälfte aus Schwarzen Mädchen und jungen Frauen oder Mädchen und jungen
Frauen of Colour.

Bei unserer heutigen Veranstaltung möchten wir Mädchen* und jungen Frauen*
öffentlichen Raum geben. Sowohl in Deutschland als auch im globalpolitischen Klima sind
offen zur Schau getragener Rassismus und Sexismus auf dem Vormarsch und wir sind
davon überzeugt, dass gerade jetzt so deutlich wie möglich ein starkes Zeichen
dagegengesetzt werden muss.

Indem wir singen, erheben wir unsere Stimme.

Indem wir tanzen, feiern wir uns und unsere Körper genauso, wie sie sind.

Indem wir schreiben und vortragen, verschaffen wir uns Gehör und beziehen Stellung.
Indem wir lernen, uns zu verteidigen, werden wir immer stärker.

Indem wir Vielfalt und Solidarität feiern, leisten wir Widerstand.

"Wenn alle Frauen dieser Erde morgen früh aufwachten und sich in ihren Körpern
wirklich wohl- und kraftvoll fühlten, würde die Weltwirtschaft über Nacht
zusammenbrechen"

- Laurie Penny

Anlage 2 Satzung IFMGZ Holla e.V.

7703 Zeichen

Satzung des Vereins

Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum

IFMGZ Holla e.V.

81 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1,

Der Verein führt den Namen

„Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum

IFMGZ Holla e.V.“

2,

3

Der Verein hat seinen Sitz in Köln und ist beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

82 Zweck des Vereins

1.

Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit
von Frauen und Mädchen aller Kulturen und Altersgruppen im Sinne eines ganzheitlichen
Ansatzes.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Frauen

Beratung und Unterstützung von Frauen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stärkung
ihrer Position in der Gesellschaft

Anbieten von Fortbildungen
Anbieten von Multiplikatorinnenschulungen
b) Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Mädchen

Beratung und Unterstützung von Mädchen zur Verbesserung der Gesundheit und zur
Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft

außerschulische Jugendarbeit mit offenen Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe

Durchführung von Projekten, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen, sowie das soziale
und demokratische Verhalten der Mädchen fördern

gezielte präventive Jugend- Angebote

Maßnahmen zur Inklusion von sozial benachteiligten Mädchen

c) Allgemein

politische Sensibilisierungsarbeit und Information der Öffentlichkeit
Zusammenarbeit und Vernetzung mit geeigneten KooperationspartnerInnen
Schaffung und Unterhaltung geeigneter Räume

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige
Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins gilt 8 9.

83 Vereinszugehörigkeit

1;

Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern.

Aktives Mitglied.des Vereins kann jede natürliche weibliche Person werden, die sich in
Übereinstimmung mit den Zielen des Vereins an der Vereinstätigkeit beteiligt.

Fördermitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, welche die Ziele des
Vereins finanziell unterstützen möchte. Fördermitglieder können an der
Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Vereinszugehörigkeit endet

- Mit dem Tod des Mitglieds

- durch freiwilligen Austritt

- durch Ausschluss aus dem Verein

- durch Streichung

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur
zum Endes eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen schwerwiegend verstoßen hat, durch
Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand nach Anhörung des auszuschließenden Mitglieds mit einfacher
Mehrheit. Gegen diese Entscheidung kann die Mitgliederversammlung einberufen werden.

Ein Mitglied wird gestrichen, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des
Beitrags im Rückstand ist.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftverhältnis,
unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen.

84 Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe durch die MV festgelegt wird.
2. Der Vorstand kann aktive Mitglieder von der Zahlungspflicht befreien.
&5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung

c) Der Beirat, wenn und solange der Vorstand von seinem Recht Gebrauch macht, einen solchen
einzurichten.

&6 Der Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 3 Frauen (Präsidentinnen). Er leitet
verantwortlich die Vereinsarbeit und entscheidet über die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit
dem Vereinszweck entsprechend.

2. Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne von $ 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch
2 Präsidentinnen gemeinsam.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Nur Vereinsmitglieder können Vorstandsmitglieder werden.

4. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der MV gebunden.

5. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Ein Mitglied kann hauptamtlich tätig
sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes erhalten eine geringfügige pauschale
Aufwandentschädigung, über deren Höhe die MV entscheidet.

6. Der Vorstand kann eine oder mehrere Frauen zu Geschäftsführerin(nen) als besondere
Vertreterinnen) gemäß 830 BGB ernennen. Sie hat die Interessen des Vereins und der
Mitglieder wahrzunehmen. Das Nähere regelt eine vom Vorstand für die Geschäftsführung zu
beschließende Geschäftsordnung.

Der Vorstand ist berechtigt, der Geschäftsführung dahingehend Vollmacht zu erteilen, dass
diese gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstandes den Verein rechtsverbindlich vertritt.

87 Die Mitgliederversammlung

1. In der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann
nur persönlich ausgeübt werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

2. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

3. Der Vorstand ruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der
Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder per E- mail ein.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das
Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

5. Die Mitgliederversammlung wird von der ersten, ersatzweise von der zweiten, wiederum
ersatzweise von der dritten Präsidentin geleitet. Die Protokollführerin wird von der
Versammlungsleiterin bestimmt.

6. Die MV ist stets beschlussfähig unabhängig davon, wie viele Vereinsmitglieder anwesend sind
und wenn satzungsgemäß eingeladen wurde .

7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für
Beschlüsse über die Änderung der Satzung oder über die Auflösung des Vereins oder die
Änderung des Vereinszwecks ist eine Stimmenmehrheit von % der abgegebenen Stimmen
erforderlich.

8. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen
Versammlungsleiterin und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.

9. Bei Wahlen ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen erhalten hat.

10. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
b) Wahl der Kassenprüferin

c) Entlastung des Vorstands und der Kassenführung nach Vorlage des Jahres- bzw.
Kassenberichts

d) Satzungsänderungen
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
f) Auflösung des Vereins
g) Ausschluss von Mitgliedern
88 Beirat
1. Der Vorstand hat das Recht, für den Verein einen Beirat einzurichten.
2. Der Beirat hat die Funktion, den Vorstand bei seiner Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
89 Auflösung des Vereins

1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an den gemeinnützigen Verein „agisra e.V." mit Sitz in Köln, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 08.07.2017 zuletzt geändert.

Anlage 3 Selbstdarstellung IFMGZ Holla e.V.

10337 Zeichen

en AL

Eingang 25 Maı 2018

‚Amt für Kinder, Jugend und Familie |

>
IFMGZ
HOLLAS,

Interkulturelles Frauen und Mädchen Gesundheitszentrum

voneinander lernen.

"RR IFMGZ Hola - Industriestr. 1316 : 50996 Köln

Der Verein- 5 Jahre Holla e.V

Das interkulturelle Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V. ist ein

Mädchen of Colour und weißen Frauen und Mädchen, die miteinander umgehen in

IFMGZ Hollcı e.V.

Industriestraße 131c

50996 Köln

Gewerbegebiet Rodenkirchen
KVB-Haltestelle „Michaelshoven“

E-Mail:  info@holla-ev.de
Internet: www.holla-ev.de

Telefon: 0221 /935466%

Antrag auf Anerkennung als Träaer der freien Jugendhilfe gem. 8 75 SGB VIll

gemeinnütziger Verein, der 2012 gegründet wurde und sich für die Gesundheit und die
Stärkung der Position von Frauen und Mädchen einsetzt. Seit Gründung ist der Verein mit
seiner Mädchenarbeit im Jugendhilfebereich und der offenen Jugendarbeit tätig.

Das IFMGZ Holla e.V. basiert auf der Grundhaltung einer basisdemokratischen
Vereinsführung mit flachen Hierarchien. Holla legt Wert auf eine paritätische
Vereinsstruktur, sowohl im Führungsgremium als auch bei den Mitgliedern. Paritätisch
bezieht sich für das IFMGZ Holla e.V. auf die jeweils gleiche Anzahl an Frauen und

2

h
IFMGZ*R
HOLLA ev

Der Umgang untereinander ist geprägt durch Respekt, Solidarität und Achtsamkeit. Holla
ist ein Verein für Frauen und Mädchen, der sich gleichwohl auch für die Teilhabe von
Jungen und Männern stark macht. Holla ist von der empowernden Wirksamkeit
geschlechterhomogener Räume überzeugt und bezieht Jungen und Männer zwar im
Rahmen von Projekten immer wieder in die Arbeit ein, ist aber in erster Linie ein Ort von
und für Frauen und Mädchen.

Unsere Mädchenarbeit

Ziel unserer offenen Mädchenarbeit ist es, Mädchen und junge Frauen in ihrer
selbstbestimmten und ganzheitlichen Persönlichkeit umfassend zu stärken und ihre
Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

Dazu haben wir verschiedene Angebote in Abstimmung mit den uns besuchenden
Mädchen entwickelt. Dazu gehören:

e Ein offener Treff für die Mädchen zum Austausch, Kennenlernen, Freundinnen
finden, Aktivitäten verabreden

e Raum für Dialog zwischen Mädchen verschiedener religiöser Hintergründe (oft
islamisch/ christlich).

e regelmäßige Präventionskurse in verschiedenen Bereichen

°e Kulturelle Angebote

e Projekte zur Persönlichkeitsentwicklung

e Gesundheitliche Aufklärung

°e Medienarbeit

e Inklusive und integrative Angebote,

e Unterstützung für Mädchen, die eigene kulturelle, soziale und politische
Projekte entwickeln wollen.

Darüber hinaus haben wir Beratungsangebote für Mädchen, die sexualisierte Gewalt

erleben mussten.

R
= ß
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S
HOLLA ev

Unsere Zielgruppe

Uns besuchen Mädchen unterschiedlicher kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft,
lesbische, hetero- und bisexuelle Mädchen genauso wie Mädchen, die Rassismus

erleben, sozial benachteiligte Mädchen und solche, die ihre Heimat verlassen mussten.

Das Angebot erreicht zurzeit ca. 60 Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 27, im
Kern hauptsächlich in der Alterssspanne von 15-22 Jahren.

Rahmenbedingungen

Zurzeit nutzt Holla die Räume der Tanzschule und Praxis unserer Geschäftsführerin
Susan Bagdach. Für Projekte werden die Räumlichkeiten angemietet, für ehrenamtliche
Tätigkeiten an Nachmittagen werden die Räume dem Verein kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Die Räume umfassen ca. 100 m2, beinhalten einen Bewegungs- und einen
Beratungsraum, eine Küche und zwei Bäder mit Toiletten.

Ab 2019 sollen die Räumlichkeiten durch Holla angemietet werden. Dann sollen
regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens zwei Nachmittagen pro Woche plus Projekte
und Beratungszeiten dort stattfinden. Die Räume sind sehr gut angebunden und nur 1
Minute fußläufig von der Haltestelle Michaelshoven der Linie 16 entfernt. Es gibt im
linksrheinischen Bereich keinen anderen Mädchentreff und in ganz Köln keinen anderen,
der sich so explizit interkulturell aufstellt. Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es drei große
Flüchtlingsunterkünfte und einen hohen Anteil an Zuwanderung, während es gleichzeitig
viele, vor allem bürgerlich-etablierte, Einwohner und Einwohnerinnen gibt. Die besondere
Herausforderung besteht in diesem Stadtteil vor allem daraus, eine Brücke zwischen
diesen beiden Extremen zu schlagen und Kommunikation auf Augenhöhe herzustellen.
Hierfür stellt Holla eine wichtige Säule dar, zum einen, weil es durch eine hohe fachliche
Expertise vielfältige Angebote bereitstellen kann, die es Mädchen ermöglicht, in Kontakt
und Austausch zu kommen, zum anderen weil auch Mädchen, die fliehen mussten, durch
das ausgeglichene Verhältnis von Mitarbeiterinnen mit und ohne Migrationshintergrund
eine besondere Möglichkeit der Identifikation erhalten.

2

2

(v
IFMGZ*&
HOLLA ev

Partizipation

Innerhalb des IFMGZ Holla e.V. gibt es einen eigenen Mädchenbeirat, in welchem sich
Mädchen und junge Frauen politisch aktiv und mit viel Engagement einbringen und den
Verein mit kreative Ideen und junger Energie bereichern. Im Rahmen des
Mädchenbeirates finden öffentliche Auftritte statt, es gibt Einladungen zu diversen
öffentlichen Veranstaltungen zur Vorstellung von Projekten, Teilnahme an
Podiumsdiskussionen, Mitwirkung bei Reportagen, Interviews etc. Sobald z.B. der TV-
Sender Kika eine Sendung über politisch aktive Mädchen plant, werden die Mädchen des
Mädchenbeirates sofort angefragt, und es wurde auch schon häufig über sie berichtet

ern (z.B. Neuneinhalb, Erde an Zukunft, fünf vor zwölf).

Aktuell planen die Mädchen einen Videodreh gegen Rechts, gegen Rassismus, gegen
Sexismus, gegen Gewalt und für die Teilhabe aller Menschen. Dieses Vorhaben werden
wir in Kooperation mit der BAG Mädchenarbeit und der BAG Jungenarbeit durchführen.

Bisherige Projekte

Unterstützt von der Filia- Stiftung hat das IFMGZ Holla e.V. zwei Projekte in
Zusammenarbeit mit dem Mädchenbeirat durchgeführt, die großen Zulauf hatten.

2015 wurde ein Jugendfilm- Projekt durchgeführt mit mehreren Workshops und als
repräsentables Ergebnis mit 4 Kurzfilmen

e gegen Rassismus,

e gegen Sexismus,

e gegen normierte Körperbilder und
e für gerechte Sprache umgesetzt.

Die Filme gewannen im Wettbewerb „Dissen- nicht mit mir“ die ersten 3 Plätze und einer
der Filme wurde mit dem Juliane Barthel- Preis ausgezeichnet. Die Gleichstellungs-
Beauftragten aller Bundesländer nutzen bundesweit die Holla Filme in Vorträgen und
Workshops.

HOLLA ev.
2016 wurde im Projekt „Kein Grund für Stress. Das Jungfernhäutchen gibt es nicht!“
gemeinsam mit ca. 20 Mädchen die Broschüre „Mythos Jungfernhäutchen“ erstellt. Diese
wird im ganzen deutschsprachigen Raum vertrieben und erfährt in Einrichtungen der
Jugendhilfe große Resonanz. Wir planen gemeinsam mit den Mädchen bereits die dritte

Auflage. So nehmen sie sich als wichtigen und positiven Teil der Gesellschaft war, der
Veränderungen und Weiterentwicklung auf den Weg bringen und bewirken kann.

Im Herbst 2017 haben die Mädchen, die die Angebote des Vereins wahrnehmen,
gemeinsam mit Partnerinnen das Projekt „Banat* on stage“ ein arabisch/englischer Titel
mit der Bedeutung „Mädchen auf die Bühne“ auf die Beine gestellt, ein Mädchen-Event für
Teilhabe und Sichtbarkeit, mit Bühne und vielseitigem Programm in Rodenkirchen auf dem
Maternusplatz. Finanziert wurde das Projekt über Jugendpartizipationsmittel.

Das Holla Mädchenprojekt „MehrWert? GleichWert!“ ist 2017 auf Platz eins von 60
eingereichten Projekten von der Filia-Stiftung ausgewählt und bewilligt worden.
„MehrWert? GleichWert!“ beinhaltet die Auseinandersetzung mit Vorurteilen gegenüber
und Bewertungen von Menschen, die von der Mehrheitsgesellschaft häufig
ausgeschlossen werden und zielt ab, auf die im Grundgesetz verankerte Gleichwertigkeit
aller Menschen. Das Ergebnis, eine Foto-Wanderausstellung mit Geschichten, wurde im
Februar 2018 im Bezirksrathaus Rodenkirchen vorgestellt. Alle Ideen stammten von
Mädchen und wurden in einem monatelangen Prozess durch uns begleitet und umgesetzt.
Dem Verein liegen bereits bundesweite Buchungsanfragen vor. Aktuell arbeiten zwei
Mädchen an einem Vortrag, den sie für Ausstellungseröffnungen bundesweit anbieten

werden.
Vernetzung und Kooperation

Bund: Holla ist Mitglied beim DPWFV und im BV der Frauen- und Mädchen
Gesundheitszentrum, außerdem bei „Mein Testgelände“ einer Kooperation aus der BAG
Jungenarbeit und der BAG Mädchenarbeit. Einige Mädchen, die von Holla partizipieren,
sind darüber zu Mädchenbeirätinnen der filia Mädchenstiftung geworden.

Land: Das IFMGZ Holla e.V. ist Mitglied in der LAG Mädchenarbeit und dem NRW weit

tätigen Netzwerk Pädagoginnen of Color.
2

+

HOLLA ev

Stadt: Holla ist Mitglied im Kölner Bündnis lila-gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in
Köln. Es bestehen gute Kontakte zur Lobby für Mädchen, und verschiedenen anderen
Mädchentreffs.

Zudem: Es bestehen gute Verbindungen zu den Gruppen Heroes und GRRRRLS Voice.

Qualifikationen im Verein und in der Mädchenarbeit

Die Mitarbeiterinnen des IFMGZ Holla e.V. sind Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagoginnen,
Sexualpädagoginnen, Tanzpädagoginnen, Krankenschwestern, Handwerkerinnen,
Heilpraktikerinnen, Ärztinnen und Psychologinnen. Um für das IFMGZ Holla e.V. zu
arbeiten, müssen sie ein qualifiziertes Bewerbungsverfahren durchlaufen. Holla besteht
auf qualifizierte Ausbildung und Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. In der
Mädchenarbeit sind derzeit drei Mitarbeiterinnen verantwortlich tätig.

Holla füllt eine wichtige Lücke in der offenen Jugendarbeit und Mädchenarbeit in
Rodenkirchen und in Köln

Holla strebt an, Träger der freien Jugendhilfe zu sein, um die Arbeit mit jugendlichen
Mädchen, gerade aus interkulturellen Kontexten weiter fortzuführen. Holla kooperiert eng
mit Flüchtlingsunterkünften und bietet auch hier Angebote für Mädchen an, die gern und
gut genutzt werden. Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es kein vergleichbares Angebot.
Holla wurde angefragt am Rodenkirchener Netzwerk der freien Jugendhilfe teilzunehmen
und wird dieses Angebot nach Erhalt der Anerkennung gerne annehmen. Holla strebt
einen Ausbau der Präsenz in den sozialen Medien an, um immer mehr Menschen zu

erreichen, anzusprechen und zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermutigen.

Anlagen

Satzung

Antrag

Aktueller Freistellungsbescheid
Selbstbeschreibung der Mädchengruppe Hollies

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>

$

Beratungsverlauf (3)

02.09.2019 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2153/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.07.2019
Erstellt
14.06.2019 13:24