2153/2019
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V."
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 17 01 Vorlagen-Nummer 2153/2019 Freigabedatum 17.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „Interkulturel- les Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“, Industriestr. 131c, 50996 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. Integrationsrat 02.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der „Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“, Industriestr. 131c, 50996 Köln wurde am 11.02.2012 mit Sitz in Köln gegründet und am 27.02.2012 beim Amtsge- richt Köln unter VR-Nr. 17158 eingetragen. Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Frauen und Mädchen aller Kulturen und Altersgruppen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. IFMGZ Holla e. V. hat sich vor 7 Jahren als Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszent- rum gegründet. Nach der Gründung hat der Verein sein Jugendhilfeprofil weiter entwickelt. Der Mäd- chenbereich von Holla e.V. ist partizipativ ausgerichtet und folgt damit den Interessen der Zielgruppe. Die Mädchen sind über den Mädchenbeirat im Vereinsvorstand vertreten Zurzeit bestehen folgende Angebote: die außerschulische Jugendarbeit als Offener Treff die Durchführung von Projekten, die der Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen dienen so- wie das soziale und demokratische Verhalten fördern Maßnahmen zur Inklusion von sozial benachteiligten Mädchen Beratung und Unterstützung von Mädchen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stär- kung ihrer Position in der Gesellschaft Die aktiven Vereinsmitglieder kommen aus dem Bereich der Sozialarbeit/Pädagogik und dem Ge- sundheitswesen. In der Vereinssatzung ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Mädchen aufgenommen. Ein fester Bestandteil des Vereins „IFMGZ Holla e. V“ ist die Mädchenarbeit. Die Mädchengruppe mit dem Namen „Hollies“, ist selbst organisiert und hat ein Stimmrecht über den Mädchenbeirat im Ver- einsvorstand. Sie sind der Jugendpflege vor etwa 4 Jahren über ein stadtweites Projekt (Dissen – mit mir nicht) bekannt geworden. Holla e.V. war zu dieser Zeit bereits mit seinen Angeboten auch für ju- gendliche Mädchen aktiv. Seither hat sich Holla e.V. weitgehend auf die Arbeit mit jugendlichen Mäd- chen fokussiert. Zum einen wurden Projekte initiiert, zum anderen der offene Jugendtreff weiter aus- gebaut. Mit dem Projekt „Mehrwert? Gleichwert!“ konnten die „Hollies“ in 2017 auf sich aufmerksam machen. Es wurden Körperbildnormierungen und medial geprägte Klischees und Vorurteile, sowie eigene Denk- und Wertvorstellungen von Mädchen und jungen Frauen aufgedeckt und hinterfragt. Privilegien und Diskriminierungen wurden im Projekt sichtbar gemacht. Die Ausstellung wurde im Frühjahr 2017 im Rathaus Rodenkirchen eröffnet. 2016 nahmen die „Hollies“ an einer öffentlichen Veranstaltung auf dem Maternusplatz in Rodenkir- chen teil und stellten sich auf großer Bühne mit Poetry Slam, Gesang und Tanz einem größeren Pub- likum vor. Holla e. V. ist in Rodenkirchen auch mit verschiedenen Angeboten in den Hilfen für Geflüchtete enga- giert. Neben Tanzprojekten wird auch Beratung für Frauen und Mädchen angeboten. Auch die Mäd- chen aus den Flüchtlingsunterkünften besuchen den offenen Treff. Holla e.V. ist es gelungen einen geschlechterspezifischen offenen Treff für Mädchen im Kölner Süden zu etablieren, er wird von der Zielgruppe angenommen und ist regelmäßig (bisher an 2 Tagen in der Woche) geöffnet. Über den offenen Treff können die Mädchen auch an dem Beratungsangebot von Holla teilhaben. Der Vereinsvorstand ist in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen offenen Treff zu schaffen. Alle Vereinsmitglieder sind für den Mädchenbereich ehrenamtlich tätig. Der Verein ist partizipativ ausgerichtet und orientiert sich nicht nur an den Zielen des Grundgesetzes, sondern ist aktiv dabei Grundwerte zu vermitteln. 3 Vom Finanzamt Köln-Süd liegt ein Freistellungsbescheid aus dem Jahr 2017 zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der Jahre 2013-2015 vor. Den Vereinsvorstand bilden derzeit: - Dr. Petra Kaiser-Labusch - Saboura Beutel - Christina Eckes Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen des Vereins vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der „Interkulturelles Frauen- und Mädchen-Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“ erfüllt die Aner- kennungsvoraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. Da er zudem seit über drei Jahren in der Jugendhilfe tätig ist, hat er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII ei- nen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Satzung und die Konzeption/Selbstdarstellung sind als Anlagen 2 -4 unter Session -Nr. 2153/2019 hinterlegt.
Anlage 4 Selbstdarstellung Hollies, IFMGZ Holla e.V.
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HOLLIE Mädchen vom IFMGZ HOLLA ev Wer wir sind und was wir machen Wir sind die Hollies, der Mädchenbeirat des interkulturellen Frauen- und Mädchengesundheitszentrums Holla e.V. Wir sind zwischen 12-25 Jahre alt und engagieren uns im Rahmen verschiedener Projekte für Selbstbestimmtheit, Gleichberechtigung und Toleranz. Besonders wichtig sind uns dabei weiblicher Zusammenhalt und Empowerment. Konkret bedeutet das, dass wir uns regelmäßig treffen und immer wieder Projekte durchführen, oft auch in Kooperation mit den Holla-Frauen. 2016 haben wir zum Beispiel die Broschüre zum Thema „Es gibt kein Jungfernhäutchen“ erstellt. Darin stellen wir anatomische Tatsachen dar und klären über bestehende Mythen auf. Unser aktuelles Projekt „MehrWert“ beschäftigt sich mit diskriminierenden Stereotypen und der Aufbrechung von Klischees. Wir sind ganz klar gegen Sexismus, Rassismus und jede Art von Ausgrenzung. Wir bestehen zur Hälfte aus weißen Mädchen und jungen Frauen und zur Hälfte aus Schwarzen Mädchen und jungen Frauen oder Mädchen und jungen Frauen of Colour. Bei unserer heutigen Veranstaltung möchten wir Mädchen* und jungen Frauen* öffentlichen Raum geben. Sowohl in Deutschland als auch im globalpolitischen Klima sind offen zur Schau getragener Rassismus und Sexismus auf dem Vormarsch und wir sind davon überzeugt, dass gerade jetzt so deutlich wie möglich ein starkes Zeichen dagegengesetzt werden muss. Indem wir singen, erheben wir unsere Stimme. Indem wir tanzen, feiern wir uns und unsere Körper genauso, wie sie sind. Indem wir schreiben und vortragen, verschaffen wir uns Gehör und beziehen Stellung. Indem wir lernen, uns zu verteidigen, werden wir immer stärker. Indem wir Vielfalt und Solidarität feiern, leisten wir Widerstand. "Wenn alle Frauen dieser Erde morgen früh aufwachten und sich in ihren Körpern wirklich wohl- und kraftvoll fühlten, würde die Weltwirtschaft über Nacht zusammenbrechen" - Laurie Penny
Anlage 2 Satzung IFMGZ Holla e.V.
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Satzung des Vereins Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V. 81 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1, Der Verein führt den Namen „Interkulturelles Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V.“ 2, 3 Der Verein hat seinen Sitz in Köln und ist beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr 82 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Frauen und Mädchen aller Kulturen und Altersgruppen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Frauen Beratung und Unterstützung von Frauen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft Anbieten von Fortbildungen Anbieten von Multiplikatorinnenschulungen b) Förderung und Erhaltung psychischer und physischer Gesundheit von Mädchen Beratung und Unterstützung von Mädchen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft außerschulische Jugendarbeit mit offenen Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe Durchführung von Projekten, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen, sowie das soziale und demokratische Verhalten der Mädchen fördern gezielte präventive Jugend- Angebote Maßnahmen zur Inklusion von sozial benachteiligten Mädchen c) Allgemein politische Sensibilisierungsarbeit und Information der Öffentlichkeit Zusammenarbeit und Vernetzung mit geeigneten KooperationspartnerInnen Schaffung und Unterhaltung geeigneter Räume Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins gilt 8 9. 83 Vereinszugehörigkeit 1; Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. Aktives Mitglied.des Vereins kann jede natürliche weibliche Person werden, die sich in Übereinstimmung mit den Zielen des Vereins an der Vereinstätigkeit beteiligt. Fördermitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins finanziell unterstützen möchte. Fördermitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Vereinszugehörigkeit endet - Mit dem Tod des Mitglieds - durch freiwilligen Austritt - durch Ausschluss aus dem Verein - durch Streichung Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Endes eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen schwerwiegend verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des auszuschließenden Mitglieds mit einfacher Mehrheit. Gegen diese Entscheidung kann die Mitgliederversammlung einberufen werden. Ein Mitglied wird gestrichen, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. 84 Mitgliedsbeiträge 1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe durch die MV festgelegt wird. 2. Der Vorstand kann aktive Mitglieder von der Zahlungspflicht befreien. &5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) Der Vorstand b) Die Mitgliederversammlung c) Der Beirat, wenn und solange der Vorstand von seinem Recht Gebrauch macht, einen solchen einzurichten. &6 Der Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 3 Frauen (Präsidentinnen). Er leitet verantwortlich die Vereinsarbeit und entscheidet über die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit dem Vereinszweck entsprechend. 2. Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne von $ 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Präsidentinnen gemeinsam. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nur Vereinsmitglieder können Vorstandsmitglieder werden. 4. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der MV gebunden. 5. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Ein Mitglied kann hauptamtlich tätig sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes erhalten eine geringfügige pauschale Aufwandentschädigung, über deren Höhe die MV entscheidet. 6. Der Vorstand kann eine oder mehrere Frauen zu Geschäftsführerin(nen) als besondere Vertreterinnen) gemäß 830 BGB ernennen. Sie hat die Interessen des Vereins und der Mitglieder wahrzunehmen. Das Nähere regelt eine vom Vorstand für die Geschäftsführung zu beschließende Geschäftsordnung. Der Vorstand ist berechtigt, der Geschäftsführung dahingehend Vollmacht zu erteilen, dass diese gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstandes den Verein rechtsverbindlich vertritt. 87 Die Mitgliederversammlung 1. In der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. 2. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. 3. Der Vorstand ruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder per E- mail ein. 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. 5. Die Mitgliederversammlung wird von der ersten, ersatzweise von der zweiten, wiederum ersatzweise von der dritten Präsidentin geleitet. Die Protokollführerin wird von der Versammlungsleiterin bestimmt. 6. Die MV ist stets beschlussfähig unabhängig davon, wie viele Vereinsmitglieder anwesend sind und wenn satzungsgemäß eingeladen wurde . 7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für Beschlüsse über die Änderung der Satzung oder über die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks ist eine Stimmenmehrheit von % der abgegebenen Stimmen erforderlich. 8. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist. 9. Bei Wahlen ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. 10. Die Mitgliederversammlung beschließt über: a) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands b) Wahl der Kassenprüferin c) Entlastung des Vorstands und der Kassenführung nach Vorlage des Jahres- bzw. Kassenberichts d) Satzungsänderungen e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge f) Auflösung des Vereins g) Ausschluss von Mitgliedern 88 Beirat 1. Der Vorstand hat das Recht, für den Verein einen Beirat einzurichten. 2. Der Beirat hat die Funktion, den Vorstand bei seiner Arbeit zu beraten und zu unterstützen. 89 Auflösung des Vereins 1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein „agisra e.V." mit Sitz in Köln, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 08.07.2017 zuletzt geändert.
Anlage 3 Selbstdarstellung IFMGZ Holla e.V.
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en AL Eingang 25 Maı 2018 ‚Amt für Kinder, Jugend und Familie | > IFMGZ HOLLAS, Interkulturelles Frauen und Mädchen Gesundheitszentrum voneinander lernen. "RR IFMGZ Hola - Industriestr. 1316 : 50996 Köln Der Verein- 5 Jahre Holla e.V Das interkulturelle Frauen- und Mädchen- Gesundheitszentrum IFMGZ Holla e.V. ist ein Mädchen of Colour und weißen Frauen und Mädchen, die miteinander umgehen in IFMGZ Hollcı e.V. Industriestraße 131c 50996 Köln Gewerbegebiet Rodenkirchen KVB-Haltestelle „Michaelshoven“ E-Mail: info@holla-ev.de Internet: www.holla-ev.de Telefon: 0221 /935466% Antrag auf Anerkennung als Träaer der freien Jugendhilfe gem. 8 75 SGB VIll gemeinnütziger Verein, der 2012 gegründet wurde und sich für die Gesundheit und die Stärkung der Position von Frauen und Mädchen einsetzt. Seit Gründung ist der Verein mit seiner Mädchenarbeit im Jugendhilfebereich und der offenen Jugendarbeit tätig. Das IFMGZ Holla e.V. basiert auf der Grundhaltung einer basisdemokratischen Vereinsführung mit flachen Hierarchien. Holla legt Wert auf eine paritätische Vereinsstruktur, sowohl im Führungsgremium als auch bei den Mitgliedern. Paritätisch bezieht sich für das IFMGZ Holla e.V. auf die jeweils gleiche Anzahl an Frauen und 2 h IFMGZ*R HOLLA ev Der Umgang untereinander ist geprägt durch Respekt, Solidarität und Achtsamkeit. Holla ist ein Verein für Frauen und Mädchen, der sich gleichwohl auch für die Teilhabe von Jungen und Männern stark macht. Holla ist von der empowernden Wirksamkeit geschlechterhomogener Räume überzeugt und bezieht Jungen und Männer zwar im Rahmen von Projekten immer wieder in die Arbeit ein, ist aber in erster Linie ein Ort von und für Frauen und Mädchen. Unsere Mädchenarbeit Ziel unserer offenen Mädchenarbeit ist es, Mädchen und junge Frauen in ihrer selbstbestimmten und ganzheitlichen Persönlichkeit umfassend zu stärken und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Dazu haben wir verschiedene Angebote in Abstimmung mit den uns besuchenden Mädchen entwickelt. Dazu gehören: e Ein offener Treff für die Mädchen zum Austausch, Kennenlernen, Freundinnen finden, Aktivitäten verabreden e Raum für Dialog zwischen Mädchen verschiedener religiöser Hintergründe (oft islamisch/ christlich). e regelmäßige Präventionskurse in verschiedenen Bereichen °e Kulturelle Angebote e Projekte zur Persönlichkeitsentwicklung e Gesundheitliche Aufklärung °e Medienarbeit e Inklusive und integrative Angebote, e Unterstützung für Mädchen, die eigene kulturelle, soziale und politische Projekte entwickeln wollen. Darüber hinaus haben wir Beratungsangebote für Mädchen, die sexualisierte Gewalt erleben mussten. R = ß v2 S HOLLA ev Unsere Zielgruppe Uns besuchen Mädchen unterschiedlicher kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, lesbische, hetero- und bisexuelle Mädchen genauso wie Mädchen, die Rassismus erleben, sozial benachteiligte Mädchen und solche, die ihre Heimat verlassen mussten. Das Angebot erreicht zurzeit ca. 60 Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 27, im Kern hauptsächlich in der Alterssspanne von 15-22 Jahren. Rahmenbedingungen Zurzeit nutzt Holla die Räume der Tanzschule und Praxis unserer Geschäftsführerin Susan Bagdach. Für Projekte werden die Räumlichkeiten angemietet, für ehrenamtliche Tätigkeiten an Nachmittagen werden die Räume dem Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume umfassen ca. 100 m2, beinhalten einen Bewegungs- und einen Beratungsraum, eine Küche und zwei Bäder mit Toiletten. Ab 2019 sollen die Räumlichkeiten durch Holla angemietet werden. Dann sollen regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens zwei Nachmittagen pro Woche plus Projekte und Beratungszeiten dort stattfinden. Die Räume sind sehr gut angebunden und nur 1 Minute fußläufig von der Haltestelle Michaelshoven der Linie 16 entfernt. Es gibt im linksrheinischen Bereich keinen anderen Mädchentreff und in ganz Köln keinen anderen, der sich so explizit interkulturell aufstellt. Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es drei große Flüchtlingsunterkünfte und einen hohen Anteil an Zuwanderung, während es gleichzeitig viele, vor allem bürgerlich-etablierte, Einwohner und Einwohnerinnen gibt. Die besondere Herausforderung besteht in diesem Stadtteil vor allem daraus, eine Brücke zwischen diesen beiden Extremen zu schlagen und Kommunikation auf Augenhöhe herzustellen. Hierfür stellt Holla eine wichtige Säule dar, zum einen, weil es durch eine hohe fachliche Expertise vielfältige Angebote bereitstellen kann, die es Mädchen ermöglicht, in Kontakt und Austausch zu kommen, zum anderen weil auch Mädchen, die fliehen mussten, durch das ausgeglichene Verhältnis von Mitarbeiterinnen mit und ohne Migrationshintergrund eine besondere Möglichkeit der Identifikation erhalten. 2 2 (v IFMGZ*& HOLLA ev Partizipation Innerhalb des IFMGZ Holla e.V. gibt es einen eigenen Mädchenbeirat, in welchem sich Mädchen und junge Frauen politisch aktiv und mit viel Engagement einbringen und den Verein mit kreative Ideen und junger Energie bereichern. Im Rahmen des Mädchenbeirates finden öffentliche Auftritte statt, es gibt Einladungen zu diversen öffentlichen Veranstaltungen zur Vorstellung von Projekten, Teilnahme an Podiumsdiskussionen, Mitwirkung bei Reportagen, Interviews etc. Sobald z.B. der TV- Sender Kika eine Sendung über politisch aktive Mädchen plant, werden die Mädchen des Mädchenbeirates sofort angefragt, und es wurde auch schon häufig über sie berichtet ern (z.B. Neuneinhalb, Erde an Zukunft, fünf vor zwölf). Aktuell planen die Mädchen einen Videodreh gegen Rechts, gegen Rassismus, gegen Sexismus, gegen Gewalt und für die Teilhabe aller Menschen. Dieses Vorhaben werden wir in Kooperation mit der BAG Mädchenarbeit und der BAG Jungenarbeit durchführen. Bisherige Projekte Unterstützt von der Filia- Stiftung hat das IFMGZ Holla e.V. zwei Projekte in Zusammenarbeit mit dem Mädchenbeirat durchgeführt, die großen Zulauf hatten. 2015 wurde ein Jugendfilm- Projekt durchgeführt mit mehreren Workshops und als repräsentables Ergebnis mit 4 Kurzfilmen e gegen Rassismus, e gegen Sexismus, e gegen normierte Körperbilder und e für gerechte Sprache umgesetzt. Die Filme gewannen im Wettbewerb „Dissen- nicht mit mir“ die ersten 3 Plätze und einer der Filme wurde mit dem Juliane Barthel- Preis ausgezeichnet. Die Gleichstellungs- Beauftragten aller Bundesländer nutzen bundesweit die Holla Filme in Vorträgen und Workshops. HOLLA ev. 2016 wurde im Projekt „Kein Grund für Stress. Das Jungfernhäutchen gibt es nicht!“ gemeinsam mit ca. 20 Mädchen die Broschüre „Mythos Jungfernhäutchen“ erstellt. Diese wird im ganzen deutschsprachigen Raum vertrieben und erfährt in Einrichtungen der Jugendhilfe große Resonanz. Wir planen gemeinsam mit den Mädchen bereits die dritte Auflage. So nehmen sie sich als wichtigen und positiven Teil der Gesellschaft war, der Veränderungen und Weiterentwicklung auf den Weg bringen und bewirken kann. Im Herbst 2017 haben die Mädchen, die die Angebote des Vereins wahrnehmen, gemeinsam mit Partnerinnen das Projekt „Banat* on stage“ ein arabisch/englischer Titel mit der Bedeutung „Mädchen auf die Bühne“ auf die Beine gestellt, ein Mädchen-Event für Teilhabe und Sichtbarkeit, mit Bühne und vielseitigem Programm in Rodenkirchen auf dem Maternusplatz. Finanziert wurde das Projekt über Jugendpartizipationsmittel. Das Holla Mädchenprojekt „MehrWert? GleichWert!“ ist 2017 auf Platz eins von 60 eingereichten Projekten von der Filia-Stiftung ausgewählt und bewilligt worden. „MehrWert? GleichWert!“ beinhaltet die Auseinandersetzung mit Vorurteilen gegenüber und Bewertungen von Menschen, die von der Mehrheitsgesellschaft häufig ausgeschlossen werden und zielt ab, auf die im Grundgesetz verankerte Gleichwertigkeit aller Menschen. Das Ergebnis, eine Foto-Wanderausstellung mit Geschichten, wurde im Februar 2018 im Bezirksrathaus Rodenkirchen vorgestellt. Alle Ideen stammten von Mädchen und wurden in einem monatelangen Prozess durch uns begleitet und umgesetzt. Dem Verein liegen bereits bundesweite Buchungsanfragen vor. Aktuell arbeiten zwei Mädchen an einem Vortrag, den sie für Ausstellungseröffnungen bundesweit anbieten werden. Vernetzung und Kooperation Bund: Holla ist Mitglied beim DPWFV und im BV der Frauen- und Mädchen Gesundheitszentrum, außerdem bei „Mein Testgelände“ einer Kooperation aus der BAG Jungenarbeit und der BAG Mädchenarbeit. Einige Mädchen, die von Holla partizipieren, sind darüber zu Mädchenbeirätinnen der filia Mädchenstiftung geworden. Land: Das IFMGZ Holla e.V. ist Mitglied in der LAG Mädchenarbeit und dem NRW weit tätigen Netzwerk Pädagoginnen of Color. 2 + HOLLA ev Stadt: Holla ist Mitglied im Kölner Bündnis lila-gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Köln. Es bestehen gute Kontakte zur Lobby für Mädchen, und verschiedenen anderen Mädchentreffs. Zudem: Es bestehen gute Verbindungen zu den Gruppen Heroes und GRRRRLS Voice. Qualifikationen im Verein und in der Mädchenarbeit Die Mitarbeiterinnen des IFMGZ Holla e.V. sind Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagoginnen, Sexualpädagoginnen, Tanzpädagoginnen, Krankenschwestern, Handwerkerinnen, Heilpraktikerinnen, Ärztinnen und Psychologinnen. Um für das IFMGZ Holla e.V. zu arbeiten, müssen sie ein qualifiziertes Bewerbungsverfahren durchlaufen. Holla besteht auf qualifizierte Ausbildung und Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. In der Mädchenarbeit sind derzeit drei Mitarbeiterinnen verantwortlich tätig. Holla füllt eine wichtige Lücke in der offenen Jugendarbeit und Mädchenarbeit in Rodenkirchen und in Köln Holla strebt an, Träger der freien Jugendhilfe zu sein, um die Arbeit mit jugendlichen Mädchen, gerade aus interkulturellen Kontexten weiter fortzuführen. Holla kooperiert eng mit Flüchtlingsunterkünften und bietet auch hier Angebote für Mädchen an, die gern und gut genutzt werden. Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es kein vergleichbares Angebot. Holla wurde angefragt am Rodenkirchener Netzwerk der freien Jugendhilfe teilzunehmen und wird dieses Angebot nach Erhalt der Anerkennung gerne annehmen. Holla strebt einen Ausbau der Präsenz in den sozialen Medien an, um immer mehr Menschen zu erreichen, anzusprechen und zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermutigen. Anlagen Satzung Antrag Aktueller Freistellungsbescheid Selbstbeschreibung der Mädchengruppe Hollies R > $
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2153/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.07.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 13:24