Gilgaustraße/Einmündung Siegstraße
Mitteilung BV 3700/2017 vom 12.12.2017
Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3700/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 Gilgaustraße/Einmündung Siegstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.11.2017, TOP 6.5 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung auf der Gilgaustraße in Höhe der Einmündung Siegstraße zusätzlich zum Verkehrszeichen „Kreuzung“ Haltelinien auf der Fahrbahn aufzubringen. Zusatz: Zusätzlich ist eine Sperrflächenmarkierung in der Siegstraße Ecke Gilgaustraße anzubrin- gen.“ Mitteilung der Verwaltung: Der Inhalt des Antrages wurde im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung bearbeitet. Eine Wartelinie wurde zwischenzeitlich angeordnet. Das Parken bis zu 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist nach §12 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen insbesondere Beschrän- kungen und Verbote für den fließenden Verkehr nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonde- ren örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist hier nicht der Fall. Insofern wird das Auftragen einer Sperrfläche abgelehnt.
Beratungsverlauf
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14.12.2017
TOP 9.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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