Mandari Insight

3189/2023

Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Gesamtkostenübersicht

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6006 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2024 
 3189/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024 
 
Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim 
hier: Kostenerhöhung 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Buchheim, Buchforst und 
Mülheim-Nord (Keupstraße) 
hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO 
i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Umgestaltung Platz an der Herler 
Straße“ in Köln-Buchheim in Höhe von rund 1,26 Mio. € brutto zur Kenntnis. Die Gesamt-
kosten betragen nunmehr voraussichtlich 3.640.210,84 € statt bisher 2.379.000 €. 
 
Begründung 
 
Die Maßnahme „Umgestaltung Platz an der Herler Straße“ ist Bestandteil des sozialraum-
spezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Sozialräume Buch-
heim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße im Rahmen des Gesamtprogramms 
„Starke Veedel – Starkes Köln“.  
 
Mit der Umgestaltung des Platzes an der Herler Straße soll das Areal durch die Neuord-
nung des Stadtraums künftig an Aufenthaltsqualität gewinnen und durch das Einbringen 
von Sitzgelegenheiten und Grünelementen erstmals ein qualitativer Begegnungs- und Le-
bensraum mit eigenem Charakter entstehen. Es wird ein zusammenhängender Ort ge-
schaffen, der heute mindergenutzte Bereiche nutzbar werden lässt und diese in das Ge-
samtbild integriert.  
 
Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme in Form des Bedarfsfest-
stellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsausschuss. 
Der Baubeschluss erfolgte am 09.12.2019 durch die Bezirksregierung 9 (Mülheim) inklu-
sive der Freigabe der finanziellen Mittel durch den Finanzausschuss (Vorlage Nr. 
0461/2019). 
 
Zum Städtebauförderprogramm 2020 wurde ein entsprechender Förderantrag auf Städte-
baufördermittel von Bund und Land gestellt.

2 
 
Mit Bescheid vom 29.06.2020 wurde der Stadt Köln eine Förderung in Höhe von 
1.542.529 € zu den förderfähigen Gesamtkosten von 2.203.612,25 € bewilligt. Das ent-
sprach der beantragten Förderquote von 70%. Der Eigenanteil der Stadt Köln belief sich 
analog des Baubeschlusses auf 836.274,13 €. 
 
Mit Bescheid vom 21.10.2020 erhöhte der Fördermittelgeber während der Corona-Krise 
die Förderquote auf 100% der förderfähigen Gesamtkosten (Investitionspaket Nordrhein-
Westfalen-Programm I). Die Förderung betrug damit 2.203.612,25 €. Der Eigenanteil der 
Stadt Köln reduzierte sich so auf 175.190,88 €.  
 
 Der Förderzeitraum der Maßnahme endet am 31.12.2024.  
 
Mit der Submission der Bauleistungen im August 2023 stiegen die Gesamtmaßnahmen-
kosten um rund 1,26 Mio € auf 3.640.210,84 €. Diese deutliche Kostensteigerung ergibt 
sich zum einen aus der aktuell dynamischen Marktsituation im Baugewerbe mit deutlich 
gestiegenen Baukosten auf Grund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und der Infla-
tion. Zum anderen führten veränderte Gegebenheiten vor Ort bei der detaillierteren Aus-
führungsplanung zu zusätzlichen Bedarfen.  
 
Der Fördermittelgeber hat die Kostensteigerungen mit Änderungsbescheid vom 
03.07.2023 grundsätzlich anerkannt. Eine Erhöhung der Fördersumme wurde auf Grund 
der auslaufenden Programmlinie abgelehnt. Die zusätzlichen Kosten müssen durch die 
Stadt Köln kompensiert werden. Damit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Köln auf 
1.436.598,59 €.  
 
Der aktuelle Zeit-/Maßnahmenplan sieht die Durchführung der Umbaumaßnahme vom 
02.11.2023 bis 30.11.2024 vor. 
 
Zusammenfassung 
 
Die Gesamtmaßnahmenkosten erhöhen sich um rund 1,26 Mio € auf 3.640.210,84 €. Die 
vom Fördermittelgeber bewilligte Zuwendung beläuft sich auf 2.203.612,25 €- Der Eigen-
anteil der Stadt Köln erhöht sich auf 1.436.598,59 € (+600.324,46 € gegenüber dem Wert 
zum Zeitpunkt des Baubeschlusses 2019) 
 
Die Entwicklung der Kosten seit dem Baubeschluss 2019 mit Erläuterungen zu einzelnen 
Posten können der Anlage 1 „Gesamtkostenübersicht“ entnommen werden.  
 
Finanzierung: 
 
Nach Abzug der bereits vorgenommenen Ausgaben sind ab 2024 noch 3.281.993,63 € zu 
finanzieren. 
 
Für die in 2024 zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 
3.241.248,51 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Fi-
nanzstelle 1502-0902-9-1007 – Starke Veedel-Platz Herler Str. Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 1.093.800,00 € zur Verfügung.  
 
Die zusätzlich benötigten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.147.448,51 € sollen 
im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig durch Wenigerauszahlungen aus dem Teilfinanz-
plan des Amtes für Straßen und Radwegebau bereitgestellt werden. Die benötigten Fi-
nanzmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro-
duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-4-5044 - Oskar-Jäger-Straße, Ausbau in 
Höhe von 1.500.000 € und bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 - Generalinstandset-
zung von Straßen in Höhe von 647.448,51 € zur Verfügung, da die Mittel nicht in voller 
Höhe für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Für die Bereitstellung überplanmä-
ßiger Auszahlungsermächtigungen ist gemäß § 83 (2) GO NRW die Zustimmung des Ra-

3 
 
tes erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechende Beschlussvorlage im ers-
ten Quartal 2024 in den Gremienlauf zu geben.  
 
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 benötigten Auszahlungsermäch-
tigungen i. H. v. 40.745,12 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digi-
talisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
gez. Reker

Anlage 1 Gesamtkostenübersicht

4422 Zeichen

Starke Veedel - Starkes Köln, Sozialräume 5 und 9: Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord (Keupstraße)
Förderprojekt: "Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim"
Zuwendungsbescheid Nr. 05/28/20 vom 29.06.2020 i.d.F. vom 21.10.2020 i.V.m.  Änderungsbescheid vom 03.07.2023
Kostenübersicht
70% Förderquote
ZB v. 29.06.2020
Kostenübersicht
100% Förderquote
ÄB v. 21.10.2020
Kosten Submission 
08.2023 Erläuterung Kostenveränderung
Herstellungskosten nach DIN 276 1.522.503,48 € 1.522.503,48 € 2.523.268,73 €
KG 550: Spielgeräte (Lieferun g und 
Montage durch Stadt Köln) 80.000,00 € 80.000,00 € 80.000,00 €
KG 570: Baumlieferung (Lieferung 
durch Stadt Köln) 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 €
KG 540: Beleuchtung (Demontage und 
Lieferung/Einbau durch Rheinenergie) 72.000,00 € 72.000,00 € 72.000,00 €
SiGeKo (Sicherheits u. 
Gesundheitsschutz Koordinator) 0,00 € 0,00 € 5.841,33 €
Bodengutachten zur Entsorgung 0,00 € 0,00 € 3.599,90 €
Zwischensumme 1.704.503,48 € 1.704.503,48 € 2.714.709,96 €
Planungshonorare 283.926,67 € 283.926,67 € 333.726,67 €
Die Planungshonorare stehen in Bezug zur 
Gesamtauftragssumme. Mit steigenen 
Gesamtkosten steigen die Honorarkosten analog.
Öffentlichkeitsarbeit 5.113,33 € 5.113,33 € 5.113,33 € unverändert
Grundstücksankäufe 5.450,75 € 5.450,75 € 5.450,75 € unverändert
Summe netto 1.998.994,23 € 1.998.994,23 € 3.059.000,71 €
19% MwSt 379.808,90 € 379.808,90 € 581.210,13 €
Summe Gesamtmaßnahmekosten 
brutto 2.378.803,13 € 2.378.803,13 € 3.640.210,84 €
Kostenerhöhung brutto: rd. 1,26 Mio EUR
abzüglich nicht förderfähige Kosten: 
Maßnahmen zur Entwicklungspflege 0,00 € 0,00 € 40.745,12 €
Kanalerneuerung Johanniterstr. / Nord-
Fahrbahn 0,00 € 0,00 € 65.994,43 €
Kanalerneuerung Johanniterstr. / Süd-
Fahrbahn 0,00 € 0,00 € 20.540,89 €
Ausbaukosten Fahrradbügel 8.008,00 € 8.008,00 € 4.867,38 €
Ausbaukosten Stellplätze 40.106,58 € 40.106,58 € 62.135,85 €
Planungskosten Stellplätze und Büg. 6.163,47 € 6.163,47 € 6.163,47 €
Die erhöhten Baukosten von rund 1 Mio. Euro 
netto ergeben sich sowohl durch die allgemeine 
Baupreissteigerung (Ukraine-Krieg, Energiekrise, 
Inflation, etc.) als auch durch veränderte 
Gegenheiten vor Ort bei der Ausführungsplanung.
Der Fördermittelgeber hat diese Positionen als 
nicht förderfähig eingestuft, siehe Bauprüfung 
Änderungsbescheid  v. 03.07.23
Der Fördermittelgeber hat diese Position als nicht 
förderfähig eingestuft, siehe 
Zuwendungsbescheid  v. 29.06.20.

Kostenübersicht
70% Förderquote
ZB v. 29.06.2020
Kostenübersicht
100% Förderquote
ÄB v. 21.10.2020
Kosten Submission 
08.2023 Erläuterung Kostenveränderung
Beleuchtung Rheinenergie 0,00 € 0,00 € 72.000,00 €
SiGeKo 0,00 € 0,00 € 5.841,33 €
Bodengutachten zur Entsorgung 0,00 € 0,00 € 3.599,90 €
Summe netto 54.278,05 € 54.278,05 € 281.888,37 €
19% MwSt 10.312,83 € 10.312,83 € 53.558,79 €
Summe brutto 64.590,88 € 64.590,88 € 335.447,16 €
KAG Einnahmen 110.600,00 € 110.600,00 € 110.600,00 €
Die KAG Einnahmen verringern die förderfähigen 
Gesamtkosten
Förderfähige Gesamtkosten 2.203.612,25 € 2.203.612,25 € 3.194.163,68 €
70% Förderquote 100% Förderquote 69% Förderquote
Mit Zuwendungsbescheid vom 29.06.20 wurde 
zunächst eine Förderquote von 70% bewilligt. Der 
Änderungsbescheid vom 21.10.20 erhöhte die 
Förderquote auf 100% der förderfähigen 
Gesamtausgaben. 
1.542.529,00 € 2.203.612,25 € 2.203.612,25 €
Der Fördermittelgeber hat eine Erhöhung der 
Förderung mit Änderungsbescheid vom 03.07.23 
abgelehnt. Die Kostenerhöhung muss durch 
Eigenmittel der Stadt Köln kompensiert werden.
Eigenanteil Stadt Köln 836.274,13 € 175.190,88 € 1.436.598,59 €
Differenz Eigenanteil Stadt Köln zum 
Zeitpunkt des Baubeschlusses v. 
09.12.2019
0,00 € -661.083,25 € 600.324,46 €
Der Eigenanteil der Stadt Köln belief sich zum 
Zeitpunkt des Baufeststellungsbeschlusses auf 
836.274.13 Euro bei einer Förderquote von 70%. 
Mit der nachträglichen Erhöhung der Förderquote 
auf 100% der förderfähigen Gesamtkosten durch 
den Fördermittelgeber reduzierte sich der 
Eigenanteil auf 175.190,88 Euro. Die Mehrkosten 
im Rahmen der Submission lassen den Eigenanteil 
der Stadt Köln auf 1.436.598,59 Euro steigen. 
Hieraus ergibt sich eine tatsächliche Förderquote 
von 69% 
Diese Kosten sind grundsätzlich förderfähig, aber 
nicht zuwendungsfähig 
Bewilligte Zuwendung  
Der Fördermittelgeber hat diese Position als nicht 
förderfähig eingestuft, siehe 
Zuwendungsbescheid  v. 29.06.20.

Beratungsverlauf (3)

29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3189/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.01.2024
Erstellt
06.10.2023 14:56