3189/2023
Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 15.01.2024 3189/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim hier: Kostenerhöhung Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord (Keupstraße) hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Umgestaltung Platz an der Herler Straße“ in Köln-Buchheim in Höhe von rund 1,26 Mio. € brutto zur Kenntnis. Die Gesamt- kosten betragen nunmehr voraussichtlich 3.640.210,84 € statt bisher 2.379.000 €. Begründung Die Maßnahme „Umgestaltung Platz an der Herler Straße“ ist Bestandteil des sozialraum- spezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Sozialräume Buch- heim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße im Rahmen des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Mit der Umgestaltung des Platzes an der Herler Straße soll das Areal durch die Neuord- nung des Stadtraums künftig an Aufenthaltsqualität gewinnen und durch das Einbringen von Sitzgelegenheiten und Grünelementen erstmals ein qualitativer Begegnungs- und Le- bensraum mit eigenem Charakter entstehen. Es wird ein zusammenhängender Ort ge- schaffen, der heute mindergenutzte Bereiche nutzbar werden lässt und diese in das Ge- samtbild integriert. Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme in Form des Bedarfsfest- stellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsausschuss. Der Baubeschluss erfolgte am 09.12.2019 durch die Bezirksregierung 9 (Mülheim) inklu- sive der Freigabe der finanziellen Mittel durch den Finanzausschuss (Vorlage Nr. 0461/2019). Zum Städtebauförderprogramm 2020 wurde ein entsprechender Förderantrag auf Städte- baufördermittel von Bund und Land gestellt. 2 Mit Bescheid vom 29.06.2020 wurde der Stadt Köln eine Förderung in Höhe von 1.542.529 € zu den förderfähigen Gesamtkosten von 2.203.612,25 € bewilligt. Das ent- sprach der beantragten Förderquote von 70%. Der Eigenanteil der Stadt Köln belief sich analog des Baubeschlusses auf 836.274,13 €. Mit Bescheid vom 21.10.2020 erhöhte der Fördermittelgeber während der Corona-Krise die Förderquote auf 100% der förderfähigen Gesamtkosten (Investitionspaket Nordrhein- Westfalen-Programm I). Die Förderung betrug damit 2.203.612,25 €. Der Eigenanteil der Stadt Köln reduzierte sich so auf 175.190,88 €. Der Förderzeitraum der Maßnahme endet am 31.12.2024. Mit der Submission der Bauleistungen im August 2023 stiegen die Gesamtmaßnahmen- kosten um rund 1,26 Mio € auf 3.640.210,84 €. Diese deutliche Kostensteigerung ergibt sich zum einen aus der aktuell dynamischen Marktsituation im Baugewerbe mit deutlich gestiegenen Baukosten auf Grund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und der Infla- tion. Zum anderen führten veränderte Gegebenheiten vor Ort bei der detaillierteren Aus- führungsplanung zu zusätzlichen Bedarfen. Der Fördermittelgeber hat die Kostensteigerungen mit Änderungsbescheid vom 03.07.2023 grundsätzlich anerkannt. Eine Erhöhung der Fördersumme wurde auf Grund der auslaufenden Programmlinie abgelehnt. Die zusätzlichen Kosten müssen durch die Stadt Köln kompensiert werden. Damit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Köln auf 1.436.598,59 €. Der aktuelle Zeit-/Maßnahmenplan sieht die Durchführung der Umbaumaßnahme vom 02.11.2023 bis 30.11.2024 vor. Zusammenfassung Die Gesamtmaßnahmenkosten erhöhen sich um rund 1,26 Mio € auf 3.640.210,84 €. Die vom Fördermittelgeber bewilligte Zuwendung beläuft sich auf 2.203.612,25 €- Der Eigen- anteil der Stadt Köln erhöht sich auf 1.436.598,59 € (+600.324,46 € gegenüber dem Wert zum Zeitpunkt des Baubeschlusses 2019) Die Entwicklung der Kosten seit dem Baubeschluss 2019 mit Erläuterungen zu einzelnen Posten können der Anlage 1 „Gesamtkostenübersicht“ entnommen werden. Finanzierung: Nach Abzug der bereits vorgenommenen Ausgaben sind ab 2024 noch 3.281.993,63 € zu finanzieren. Für die in 2024 zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 3.241.248,51 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Fi- nanzstelle 1502-0902-9-1007 – Starke Veedel-Platz Herler Str. Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 1.093.800,00 € zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.147.448,51 € sollen im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig durch Wenigerauszahlungen aus dem Teilfinanz- plan des Amtes für Straßen und Radwegebau bereitgestellt werden. Die benötigten Fi- nanzmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-4-5044 - Oskar-Jäger-Straße, Ausbau in Höhe von 1.500.000 € und bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 - Generalinstandset- zung von Straßen in Höhe von 647.448,51 € zur Verfügung, da die Mittel nicht in voller Höhe für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Für die Bereitstellung überplanmä- ßiger Auszahlungsermächtigungen ist gemäß § 83 (2) GO NRW die Zustimmung des Ra- 3 tes erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechende Beschlussvorlage im ers- ten Quartal 2024 in den Gremienlauf zu geben. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 benötigten Auszahlungsermäch- tigungen i. H. v. 40.745,12 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digi- talisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. gez. Reker
Anlage 1 Gesamtkostenübersicht
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Starke Veedel - Starkes Köln, Sozialräume 5 und 9: Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord (Keupstraße) Förderprojekt: "Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim" Zuwendungsbescheid Nr. 05/28/20 vom 29.06.2020 i.d.F. vom 21.10.2020 i.V.m. Änderungsbescheid vom 03.07.2023 Kostenübersicht 70% Förderquote ZB v. 29.06.2020 Kostenübersicht 100% Förderquote ÄB v. 21.10.2020 Kosten Submission 08.2023 Erläuterung Kostenveränderung Herstellungskosten nach DIN 276 1.522.503,48 € 1.522.503,48 € 2.523.268,73 € KG 550: Spielgeräte (Lieferun g und Montage durch Stadt Köln) 80.000,00 € 80.000,00 € 80.000,00 € KG 570: Baumlieferung (Lieferung durch Stadt Köln) 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € KG 540: Beleuchtung (Demontage und Lieferung/Einbau durch Rheinenergie) 72.000,00 € 72.000,00 € 72.000,00 € SiGeKo (Sicherheits u. Gesundheitsschutz Koordinator) 0,00 € 0,00 € 5.841,33 € Bodengutachten zur Entsorgung 0,00 € 0,00 € 3.599,90 € Zwischensumme 1.704.503,48 € 1.704.503,48 € 2.714.709,96 € Planungshonorare 283.926,67 € 283.926,67 € 333.726,67 € Die Planungshonorare stehen in Bezug zur Gesamtauftragssumme. Mit steigenen Gesamtkosten steigen die Honorarkosten analog. Öffentlichkeitsarbeit 5.113,33 € 5.113,33 € 5.113,33 € unverändert Grundstücksankäufe 5.450,75 € 5.450,75 € 5.450,75 € unverändert Summe netto 1.998.994,23 € 1.998.994,23 € 3.059.000,71 € 19% MwSt 379.808,90 € 379.808,90 € 581.210,13 € Summe Gesamtmaßnahmekosten brutto 2.378.803,13 € 2.378.803,13 € 3.640.210,84 € Kostenerhöhung brutto: rd. 1,26 Mio EUR abzüglich nicht förderfähige Kosten: Maßnahmen zur Entwicklungspflege 0,00 € 0,00 € 40.745,12 € Kanalerneuerung Johanniterstr. / Nord- Fahrbahn 0,00 € 0,00 € 65.994,43 € Kanalerneuerung Johanniterstr. / Süd- Fahrbahn 0,00 € 0,00 € 20.540,89 € Ausbaukosten Fahrradbügel 8.008,00 € 8.008,00 € 4.867,38 € Ausbaukosten Stellplätze 40.106,58 € 40.106,58 € 62.135,85 € Planungskosten Stellplätze und Büg. 6.163,47 € 6.163,47 € 6.163,47 € Die erhöhten Baukosten von rund 1 Mio. Euro netto ergeben sich sowohl durch die allgemeine Baupreissteigerung (Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, etc.) als auch durch veränderte Gegenheiten vor Ort bei der Ausführungsplanung. Der Fördermittelgeber hat diese Positionen als nicht förderfähig eingestuft, siehe Bauprüfung Änderungsbescheid v. 03.07.23 Der Fördermittelgeber hat diese Position als nicht förderfähig eingestuft, siehe Zuwendungsbescheid v. 29.06.20. Kostenübersicht 70% Förderquote ZB v. 29.06.2020 Kostenübersicht 100% Förderquote ÄB v. 21.10.2020 Kosten Submission 08.2023 Erläuterung Kostenveränderung Beleuchtung Rheinenergie 0,00 € 0,00 € 72.000,00 € SiGeKo 0,00 € 0,00 € 5.841,33 € Bodengutachten zur Entsorgung 0,00 € 0,00 € 3.599,90 € Summe netto 54.278,05 € 54.278,05 € 281.888,37 € 19% MwSt 10.312,83 € 10.312,83 € 53.558,79 € Summe brutto 64.590,88 € 64.590,88 € 335.447,16 € KAG Einnahmen 110.600,00 € 110.600,00 € 110.600,00 € Die KAG Einnahmen verringern die förderfähigen Gesamtkosten Förderfähige Gesamtkosten 2.203.612,25 € 2.203.612,25 € 3.194.163,68 € 70% Förderquote 100% Förderquote 69% Förderquote Mit Zuwendungsbescheid vom 29.06.20 wurde zunächst eine Förderquote von 70% bewilligt. Der Änderungsbescheid vom 21.10.20 erhöhte die Förderquote auf 100% der förderfähigen Gesamtausgaben. 1.542.529,00 € 2.203.612,25 € 2.203.612,25 € Der Fördermittelgeber hat eine Erhöhung der Förderung mit Änderungsbescheid vom 03.07.23 abgelehnt. Die Kostenerhöhung muss durch Eigenmittel der Stadt Köln kompensiert werden. Eigenanteil Stadt Köln 836.274,13 € 175.190,88 € 1.436.598,59 € Differenz Eigenanteil Stadt Köln zum Zeitpunkt des Baubeschlusses v. 09.12.2019 0,00 € -661.083,25 € 600.324,46 € Der Eigenanteil der Stadt Köln belief sich zum Zeitpunkt des Baufeststellungsbeschlusses auf 836.274.13 Euro bei einer Förderquote von 70%. Mit der nachträglichen Erhöhung der Förderquote auf 100% der förderfähigen Gesamtkosten durch den Fördermittelgeber reduzierte sich der Eigenanteil auf 175.190,88 Euro. Die Mehrkosten im Rahmen der Submission lassen den Eigenanteil der Stadt Köln auf 1.436.598,59 Euro steigen. Hieraus ergibt sich eine tatsächliche Förderquote von 69% Diese Kosten sind grundsätzlich förderfähig, aber nicht zuwendungsfähig Bewilligte Zuwendung Der Fördermittelgeber hat diese Position als nicht förderfähig eingestuft, siehe Zuwendungsbescheid v. 29.06.20.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3189/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 06.10.2023 14:56