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0107/2026

Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 03.03.2026

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Anlage 1: Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

5018 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 19.02.2026 
 0107/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
 
Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln 
 
Mit Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 06.06.2023 (Vorlagen-Nr. 1361/2023) erkannte der Ju-
gendhilfeausschuss den Bedarf zur Vergabe einer Leistung zur Erstellung eines Kinderschutz-
entwicklungsplans an und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren 
einzuleiten.  
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde durch die Stiftung SPI Berlin ein schlüssiges Ge-
samtkonzept zur Erstellung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln vor-
gelegt und der Zuschlag für das Projekt an das genannte Institut erteilt.  
Das übergeordnete Thema des Kinderschutzentwicklungsplans ist die Qualitätsanalyse und 
ggf. -verbesserung im Kinderschutz gem. Landeskinderschutzgesetz NRW. Mit dem nun vor-
liegenden Instrument eines Kinderschutzentwicklungsplans lässt sich Qualitätsentwicklung im 
Kinderschutz strategisch steuern. Die Stadt Köln setzt damit erneut hohe Qualitätsstandards 
im Kinderschutz. 
Neben einer umfassenden Datenanalyse war ein zentraler Bestandteil während der zweijähri-
gen Entwicklung der Einbezug aller relevanten Stakeholder im Kölner Kinderschutz. Dies er-
folgte im Rahmen von Workshops und Qualitätszirkeln.  
Am 06.06.2024 hat – hinsichtlich der Größe und Zusammensetzung der Teilnehmenden - ein 
bis dato einmaliger Workshop mit knapp 100 Stakeholdern im Kölner Kinderschutz stattgefun-
den. Vertreten war das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit allen Abteilungen und Sachge-
bieten (Bezirksjugendämter, Pflegekinderdienst, Adoption, Kindertagesbetreuung, Kinderinte-
ressen, Jugendförderung, päd. Grundsatz, Amtsvormundschaft und Jugendgerichtshilfe). Wei-
terhin waren die Jugendhilfeplanung, die Bereiche Schule, Schulsozialarbeit und Offener 
Ganztag, Familienberatung und schulpsychologischer Dienst, Gesundheitsamt, Kinderklini-
ken, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Amt für Soziales und Senioren, Polizei, Staatsanwalt-
schaft, Familiengericht, Oberlandesgericht und der Stadtsportbund vertreten. Die freien Träger 
der Jugendhilfe waren durch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Alle Kölner Fachbe-
ratungsstellen haben teilgenommen, die sowohl Angebote der Prävention als auch der Bera-
tung und Unterstützung anbieten, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt oder selbst 
Täter*innen geworden sind. Mit dem Jugendbüro, dem Jugendring und der Stabsstelle Kinder-

2 
 
freundliche Kommune waren drei Akteure vertreten, die sich partizipativ direkt mit der Ziel-
gruppe Kinder und Jugendliche beschäftigen. Auch die Katholische Hochschule NRW, die im 
vergangenen Jahr ein Forschungsprojekt zum inklusiven Kinderschutz abgeschlossen hat, 
war am Workshop beteiligt. Das Forschungsprojekt rückt die besonderen Risiken und Bedarfe 
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in den Fokus. 
Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zusätzliche Beteiligungsformate umge-
setzt, um weitere Akteur*innen und deren Erfahrung und Expertise zu nutzen. An der digitalen 
und anonymen Befragung für freie Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, Kindertages-
betreuung, medizinische und therapeutische Einrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen 
haben sich insgesamt 266 Träger, Einrichtungen und Angebote beteiligt. An einer zweiten Be-
fragung, die an Schulen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen und OGS-Mitarbei-
ter*innen gerichtet war, haben sich 245 Personen aus den genannten Bereichen beteiligt. Zu-
sätzlich haben während der zweijährigen Entwicklung acht Workshops mit Fach- und Lei-
tungskräften aus den operativen Bereichen von ASD, GSD, Frühen Hilfen, Amtsvormund-
schaft, Pflegekinderdienst, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, und schulpsychologi-
schem Dienst stattgefunden. 
Insgesamt haben an der Entstehung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans rund 700 
Fachkräfte mitgewirkt.  
Die Qualität des Kölner Kinderschutzes lässt sich wie folgt zusammenfassen: 
In Köln existieren alle rechtlich vorgesehenen und fachlich erwartbaren Institutionen 
und die vorgesehenen Prozesse für ein kommunales Kinderschutzsystem. Die Ergeb-
nisse aus den zuvor genannten verschiedenen Erhebungsformaten zeigen, dass die 
Fachkräfte das Agieren im Kinderschutz als insgesamt sehr engagiert wahrnehmen. Es 
wurden Weiterentwicklungsbedarfe hinsichtlich der Zielschärfe und der Verbindlichkeit 
festgestellt. Diesbezüglich wurden 20 Entwicklungsaufgaben für die kommenden drei 
Jahre formuliert. 
Die Verwaltung strebt eine Fortschreibung des Kinderschutzentwicklungsplans in einem Tur-
nus von drei Jahren an. 
Der Kinderschutzentwicklungsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Dem umfangreichen Bericht ist 
eine prägnante Zusammenfassung („Abstract“) vorangestellt, die die zentralen Inhalte hin-
sichtlich Thematik, Methodik und Ergebnissen skizziert. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 1: Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln

254121 Zeichen

Kinderschutzentwicklungsplan 
(KSEP) der Stadt Köln 
Erstellt in Kooperation mit der  
Stiftung SPI - Sozialpädagogisches 
Institut Berlin »Walter May« 
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 
gem. § 79a SGB VIII i.V.m. § 15 Lan-
deskinderschutzgesetz NRW 
Februar 2026

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Stabsstelle Kinderschutz (Christoph Scharrenbach) 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln

3 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort für den ersten Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln .......................... 9 
Abstract................................ ................................ ................................ ...............................  11 
Das Kinderschutzsystem der Stadt Köln aus Sicht der  Kommune................................ 12 
1 Das Modell eines Kinderschutzentwicklungsplans – eine strategische Herleitung .. 
  ................................ ................................ ................................ ................................ ......15 
 Kontexte und Leitgedanken ................................ ................................ ....................15 
 Fachaufsicht im kommunalen Kontext ................................ ................................ ....16 
2 Konzept zur Erarbeitung und Entwicklung eines  
Kinderschutzentwicklungsplanes ................................ ................................ ..............18 
 Verortung innerhalb der kommunalen Jugendhilfeplanung ................................ .....18 
 Vertiefende wissenschaftliche Begründungen und Ziele eines 
Kinderschutzentwicklungsplans ................................ ................................ ..............19 
 Konzeptioneller Rahmen ................................ ................................ ........................20 
3 Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ................................ ................................ ......21 
 Das Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschutzsystems ........................21 
 Elemente eines kommunalen Kinderschutzsystems ................................ ...............23 
4 Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP ................................ .............................24 
 Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ................................ ................................ 24 
 Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung ................................ ................24 
 Datenlage in Köln ................................ ................................ ................................ ...25 
 Entwicklungsschritte im Projektverlauf ................................ ................................ ....26 
5 Analysen zu den Schutz- und Hilfebedarfen und zum Schutz- und Hilfesystem ....27 
 Risikolagen für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe ................................ ......27 
5.1.1 Risiken junger Menschen in Köln und Gefährdungslagen ............................... 27 
5.1.2 Lebenslagen und statistische Risikofaktoren in den Stadtteilen von Köln ........30 
5.1.3 Risikoindikator Armut ................................ ................................ .......................35 
5.1.4 Risikoindikator Leistungsbezug nach SGB II ................................ ...................37 
5.1.5 Risikoindikator Wohnsituation ................................ ................................ .........38 
5.1.6 Risikoindikator gesundheitliche Belastungen ................................ ...................40 
5.1.7 Risikoindikator unzureichende Bildungschancen ................................ .............40 
5.1.8 Sonstige Risikoindikatoren ................................ ................................ ..............41 
5.1.9 Jugendhilfe im Strafverfahren ................................ ................................ ..........41 
5.1.10 Trennung und Scheidung ................................ ................................ ................41 
5.1.11 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................41 
 Realisierte Schutz- und Hilfemaßnahmen ................................ .............................. 42 
5.2.1 Festgestellte Kindeswohlgefährdungen ................................ ...........................42 
5.2.2 Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ................................ .............43 
5.2.3 Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt ................................ ............45 
5.2.4 Kindeswohlgefährdung durch psychische Gewalt ................................ ............47 
5.2.5 Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt ................................ .........49 
5.2.6 Sonstige Formen der Kindeswohlgefährdungen ................................ ..............50 
 Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ................................ .........50 
5.3.1 Vergleich mit anderen Kommunen ................................ ................................ ...53

4 
 Leistungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungslagen ..................58 
5.4.1 Inobhutnahmen ................................ ................................ ............................... 58 
5.4.2 Gründe und Anlässe von Inobhutnahmen ................................ ........................59 
5.4.3 Verlauf, Rückführungen und Abbrüche ................................ ............................60 
5.4.4 Vergleich mit anderen Kommunen ................................ ................................ ...60 
5.4.5 Hilfen zur Erziehung ................................ ................................ ........................61 
 Zur Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems ................................ .............62 
5.5.1 Standorte der Institutionen im Kinderschutz ................................ ....................63 
5.5.2 Zur Leistungsfähigkeit aus der Perspektive des Jugendamtes Köln im 
Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ...65 
5.5.3 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Kooperationspartner*innen im 
Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ...67 
5.5.4 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Schulen ................................ .................74 
5.5.5 Fallwerkstätten als Beispiel vertiefender Analyse ................................ ............79 
 Verfahren zur fachlichen Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ........................80 
5.6.1 Verfahrensstandards im Gefährdungssofortdienst und im Allgemeinen  
Sozialen Dienst ................................ ................................ ............................... 80 
5.6.2 Instrumente zur Gefährdungseinschätzung ................................ .....................81 
5.6.3 System der Insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFas) ................................ ....81 
5.6.4 Beteiligung von Familien, Kindern und Dritten ................................ .................82 
5.6.5 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................82 
 Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz ................................ .............................82 
5.7.1 Programme und Infrastruktur ................................ ................................ ...........83 
5.7.2 Netzwerk Frühe Hilfen „Köln für Kinder – das Netzwerk für Schwangere und 
Familien“ gemäß § 3, Abs. 4 KKG ................................ ................................ ...83 
5.7.3 Kinderstark – NRW schafft Chancen ................................ ............................... 84 
5.7.4 Versorgungsquoten in der Kindertagesbetreuung ................................ ............84 
5.7.5 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................86 
 Partizipation und Rechte von Kindern, Jugendlichen und  Familien ........................87 
5.8.1 Beteiligung im Hilfe- und Schutzprozess ................................ .........................87 
5.8.2 Beteiligung junger Menschen in Einrichtungen und kommunalen Strukturen ...87 
5.8.3 Kinderschutz und Kinderrechte ................................ ................................ .......88 
5.8.4 Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven der Partizipation ..............88 
6 Entwicklung der Qualitätsindikatoren und Ableitung von Maßnahmen für  
die Stadt Köln ................................ ................................ ................................ ..............89 
 Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Qualität im Kinderschutz ....................91 
 Maßnahmen für den nächsten Planungszeitraum ................................ ..................92 
 Perspektiven zur Verstetigung und Fortschreibung................................ .................97 
7 Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ ....98 
8 Projektbeteiligungen ................................ ................................ ................................ . 106

5 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1:  Bezugsgrößen des KSEP auf Basis rechtlicher und fachlicher Standards ...19 
Abbildung 2:  Kommunales Kinderschutzsystem nach Althoff, Jordan und Lukasczyk ......22 
Abbildung 3:  Darstellung der Armutsgefährdungsquote nach Stadtteilen. Datenquelle: 
Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik.  
Eigene Darstellung. ................................ ................................ ................................ .....36 
Abbildung 4:  Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in den Kölner  
Stadtteilen (Stand 2023). Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................37 
Abbildung 5:  Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner*in den Kölner Stadtteilen. 
Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ................................ .......................38 
Abbildung 6:  Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung  
in den Kölner Stadtteilen. Quelle: Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII,  
Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ .......43 
Abbildung 7: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung pro 1.000 Kinder 
(2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, 
Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ .......44 
Abbildung 8:  Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung auf eintausend Kinder 
nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen 
gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....45 
Abbildung 9:  Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt nach Stadtteil in  
Köln (2023) Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß 
§ 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................46 
Abbildung 10: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt auf eintausend 
Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der 
Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 
2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................47 
Abbildung 11: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder 
nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen 
gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....48 
Abbildung 12: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder 
nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen 
gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....48 
Abbildung 13: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend 
Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der 
Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 
2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................49

6 
Abbildung 14: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend 
Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der 
Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 
2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................50 
Abbildung 15: Anzahl aller Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung pro  
1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ .........51 
Abbildung 16: Anzahl festgestellter Fälle von Kindeswohlgefährdung 
[Kindeswohlgefährdung u. latente Kindeswohlgefährdung] pro 1.000 Kinder (2023). 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung  
und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ ................................ .....52 
Abbildung 17: Verteilung der Mitteilergruppen von Kindeswohlgefährdung (2023).  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung  
und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ ................................ .....53 
Abbildung 18:   Anzahl der Mitteilungen zur Gefährdungseinschätzung nach KWG  
§ 8a SGB VIII insgesamt je 10.000 Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der 
Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: 
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................54 
Abbildung 19: Anzahl der wiederholten Mitteilungengen zur Gefährdungseinschätzung  
im Kalenderjahr je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der 
Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: 
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................54 
Abbildung 20:  Anzahl der Gefährdungseinschätzungen mit dem Ergebnis  
„Kindeswohlgefährdung“ je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter  
18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B 
etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). .55 
Abbildung 21:  Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ an  
allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln  
und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale  
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ................................ .........56 
Abbildung 22:  Anzahl der Gefährdungseinschätzungen ohne Kindeswohlgefährdung und 
ohne Hilfebedarf je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der 
Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle:  
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................57 
Abbildung 23:  Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „keine Kindeswohlgefährdung  
und kein Hilfebedarf“ an allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach  
§ 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.).  
Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). .........58 
Abbildung 24: Anzahl Fälle § 42 pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene 
Darstellung. ................................ ................................ ................................ .................59 
Abbildung 25: Anzahl der festgestellten Fälle Hilfe zur Erziehung (HzE) auf eintausend 
Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln. Eigene Darstellung. .............61

7 
Abbildung 26: Standorte zentraler Institutionen im Kinderschutz in Köln (2023). Quelle:  
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und  
Statistik (2023). Eigene Darstellung................................. ................................ ............63 
Abbildung 27: Rücklauf Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ .......................68 
Abbildung 28: Teilnahme Einrichtungstypen, Trägerbefragung KSEP 2024. .......................68 
Abbildung 29: Bewertung der Rückmeldung § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 
2024.  ................................ ................................ ................................ ....................69 
Abbildung 30: Bewertung der Einbeziehung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, 
Trägerbefragung KSEP 2024................................. ................................ ......................70 
Abbildung 31: Bewertung der Beteiligung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung 
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................70 
Abbildung 32: Vorhandensein Einarbeitungskonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. .........71 
Abbildung 33: Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. .......71 
Abbildung 34: Reflexion und Auswertung bestätigter Kinderschutzfälle, Trägerbefragung 
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................72 
Abbildung 35: Vorhandensein Kinderschutzkonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. ..........72 
Abbildung 36: Bewertung Verfahrensablauf Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. ..73 
Abbildung 37: Vorhandensein einheitlicher §8a-Mitteilungsbögen, Trägerbefragung KSEP 
2024.  ................................ ................................ ................................ ....................73 
Abbildung 38: Rücklauf Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. .............................. 74 
Abbildung 39: Einrichtungstypen Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. ...............75 
Abbildung 40: Funktionen der Befragten Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024.....75 
Abbildung 41: Vorhandensein Einarbeitungskonzept Kinderschutz, Schulbefragung  
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................75 
Abbildung 42: Regelmäßige Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Schulbefragung  
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................76 
Abbildung 43: Auswertung und Reflexion bestätitger Kinderschutzfälle, Schulbefragung 
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................76 
Abbildung 44: Vorhandensein Kinderschutzkonzept an Schule, Schulbefragung KSEP 
2024.  ................................ ................................ ................................ ....................77 
Abbildung 45: Standardisierter Verfahrensablauf im Kinderschutzfall, Schulbefragung  
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................77 
Abbildung 46: Beschreibung Qualität im Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. ........78 
Abbildung 47: Vorhandensein einheitlicher § 8a-Mitteilungsbögen, Schulbefragung  
KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................78 
Abbildung 48: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). ................................ ....................85 
Abbildung 49: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). ................................ ....................86

8 
Abbildung 50:  Ablaufmodell des KSEP zur Maßnahmenentwicklung ................................ .91 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1:  Chronologische Entwicklungsschritte des KSEP-Projektverlaufs in Köln 
(2024–2025, in Anlehnung an die Projektbeschreibung 2024) ................................ .....26 
Tabelle 2:  Der Paritätische Gesamtverband (2025), auf Basis von MZ-SILC 
Endergebnissen (Statistisches Bundesamt), Befragungsjahr 2024, 
Vorjahreseinkommen. ................................ ................................ ................................ ..29 
Tabelle 3:  Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach monatlichem 
Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in, 
Anteil Alleinerziehendenhaushalte, festgestellte Kindeswohlgefährdungen,  
§42 Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung. Quelle: Stadt Köln – Amt für  
Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................31 
Tabelle 4:  Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach festgestellten 
Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme, Hilfen zur Erziehung, monatlichem 
Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in 
und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für  
Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................32 
Tabelle 5:  Rangfolge ausgewählter Kölner Stadtteile nach monatlichem 
Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro Einwohner*in sowie Haushaltsstruktur 
(alleinerziehend), Hilfen zur Erziehung, §42 und festgestellter 
Kindeswohlgefährdungen. Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln –  
Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ........39 
Tabelle 6:  Rangfolge 1 bis 10 der Kölner Stadtteile nach Hilfen zur Erziehung, 
festgestellten Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme,  
Armutsgefährdungsquote, monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro 
Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................62 
Tabelle 7:  Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität im kommunalen 
Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ ............................93 
Tabelle 8: Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität im kommunalen 
Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. .............................. 95 
Tabelle 9:  Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisqualität im kommunalen 
Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. .............................. 96

9 
Vorwort für den ersten Kinderschutzentwicklungsplan 
der Stadt Köln 
Liebe Kölnerinnen und Kölner, sehr geehrte Damen und Herren, 
Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind wertvollster Teil unserer Gesellschaft und ihr Wohl hat für 
uns in der Stadt Köln oberste Priorität. Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere Kindheit, auf 
Schutz vor jeder Form von Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie auf die bestmög-
liche Entwicklung seiner Potenziale. 
Der Gesetzgeber hat mit dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz einen wich-
tigen Meilenstein geschaffen, dass alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen im 
Kontakt stehen, verbindliche Strukturen im Kinderschutz einführen sollen. Das s dies nur ein 
erster Schritt und bei weitem nicht genug war, lehren uns die bitteren Erkenntnisse aus den 
grausamen Fällen sexualisierter Gewalt in mehreren Städten und Gemeinden, u.  a. auch in 
Nordrhein-Westfalen. Wir begrüßen daher das im Jahr 2022 in Kraft getretene Landeskinder-
schutzgesetz NRW, mit dem die Landesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen ge-
schaffen hat, nicht nur verbindliche sondern auch verpflichtende Strukturen und Netzwerke im 
Kinderschutz zu schaffen und regelmäßig zu überprüfen.  
Der Jugendhilfeausschuss trägt das Vorhaben, neben der bestehenden Jugendhilfeplanung 
eine spezialisierte Kinderschutzentwicklungsplanung für Köln in Auftrag zu geben, um die Be-
darfe von Kindern, Jugendlichen und Familien zu identifizieren und gleichzeitig festzustellen, 
ob die bestehenden Schutzstrukturen in unserer Stadt den Bedarfen gerecht werden. Ziel die-
ses Vorhabens ist, eventuelle Schwachstellen im System zu identifizieren und aufzulösen, um 
den Kinderschutz damit stetig weiterzuentwickeln. 
Mit dem vorliegenden Kinderschutzentwicklungsplan bekräftigen wir unser unerschütterliches 
Engagement für den Schutz und die Förderung aller Kinder in unserer Stadt. Dieser Plan ist 
mehr als nur ein Dokument; er ist ein Versprechen – ein Versprechen an die  Kinder Kölns, 
dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um sie zu beschützen und ihnen ein 
Aufwachsen in Geborgenheit zu ermöglichen. 
Die Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes sind vielfältig und komplex. Sie erfor-
dern nicht nur die enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteur *innen – von der Verwaltung 
über die Bildungseinrichtungen, die Gesundheitsversorgung und die Polizei bis hin zu den 
vielen engagierten freien Trägern, Kooperationspartner*innen und Initiativen – sondern auch 
die Sensibilisierung und Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft. Kinderschutz ist eine Ge-
meinschaftsaufgabe, die uns alle angeht. Dieser Entwicklun gsplan ist das Ergebnis eines in-
tensiven und partizipativen Prozesses. Er beleuchtet umfassend die aktuellen Bedarfe und 
Herausforderungen und definiert klare Ziele und konkrete Maßnahmen, um unsere Kinder-
schutzstrukturen weiter zu stärken und zu optimiere n. Wir wollen präventive Angebote aus-
bauen, die Kooperation zwischen den Institutionen verbessern, Fachkräfte qualifizieren und 
sicherstellen, dass Hilfen schnell, wirksam und bedarfsgerecht bei den Kindern und Familien 
ankommen, die sie benötigen. Wir sind uns bewusst, dass dieser Weg ein fortwährender Pro-
zess ist. Der vorliegende Entwicklungsplan ist daher nicht als einmaliges Werk zu verstehen, 
sondern als lebendiger Rahmen, der regelmäßig überprüft, angepasst und weiterentwickelt 
wird. Wir laden Sie alle herzlich ein, sich aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung dieses 
Plans zu beteiligen.  Sehr herzlich bedanken möchten wir uns bei der Stiftung SPI für die

10 
Unterstützung bei der Erstellung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln. 
Ein besonderer Dank geht an die Stabsstelle Kinderschutz, die den gesamten Prozess als 
projektverantwortliche Stelle begleitet hat und in deren Verantwortung nun die Fortschreibung 
des Kinderschutzentwicklungsplans übergeht.  
Ebenso bedanken wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den städtischen Dienststel-
len und bei allen Kooperationspartner*innen für ihre Teilnahme an Workshops und Befragun-
gen. Sie alle haben dazu beigetragen, dass dieser Bericht eine realistische Analyse der aktu-
ellen Kinderschutzstrukturen in Köln darstellt. 
Mit herzlichen Grüßen 
 
 
Robert Voigtsberger        Dagmar Niederlein 
Beigeordneter für Bildung,        Leiterin des Amtes für Kinder, 
Jugend und Sport         Jugend und Familie

11 
Abstract 
Mit dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz und dem seit dem Jahr 2022 
geltenden Landeskinderschutzgesetz NRW hat der Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingun-
gen geschaffen, um die Strukturen und die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu siche rn. 
Für die Kommunen in NRW ergeben sich aus diesen Regelungen Verpflichtungen, die für ei-
nen Kinderschutz relevanten kommunalen Regelungen und Strukturen zu schaffen und regel-
mäßig zu überprüfen.  
In diesem Kontext realisiert die Stadt Köln im Rahmen ihrer bestehenden Qualitätsentwicklung 
eine spezialisierte Kinderschutzentwicklungsplanung. Im Rahmen eines von der Stiftung SPI – 
Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«  entwickelten Modells sollen dazu die 
Schutz- und Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien in Köln (soweit möglich) 
systematisch erhoben werden. Diesen sollen die bestehenden Strukturen und die eine Be-
trachtung der Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems in Köln gegenübergestellt wer-
den, um mögliche Risiken zu identifizieren und um darauf mit entsprechenden Entwicklungs-
maßnahmen zu reagieren.  
Die hier vorgelegten Analysen zum kommunalen Kinderschutz in Köln und die daraus abge-
leiteten Interpretationen und Planungen dokumentieren einen umfassenden Entwicklungspro-
zess, der im Rahmen des Modellprojekts „Kinderschutzentwicklungsplan“ im Auftrag der Stadt 
Köln im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 01.02.2026 durchgeführt wurde. Auf Grundlage zahlrei-
cher vorliegender wie gewonnener Erkenntnisse, etwa zu sozialstatistischen Belastungsfakto-
ren, zu den realisierten Schutzmaßnahmen sowie zu den Perspektiven des Jugendamtes wie 
der freien Träger und der Schulen auf den kommunalen Kinderschutz, wurden im Rahmen des 
KSEP Analysen und Interpretationen vorgenommen, die in den fünf Zieldimensionen bzw. 
Qualitätsindikatoren eines Kinderschutzsystems abgebildet werden können, die das Nationale 
Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (vgl. NZFH 2013) entwickelt hat. 
Ziel 1:  Verhütung des Entstehens von Kindeswohlgefährdung durch frühe Unterstüt-
zungsangebote  
Ziel 2:  Schutz von gefährdeten Kindern  
Ziel 3:  Schaffung von guten Netzwerken und positiven Kooperationsbeziehungen 
Ziel 4:  Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern und Eltern 
Ziel 5:  Schaffung eines reflektierenden, lernenden Kinderschutzsystems 
Auf Grundlage dieser Systematisierung wurden schließlich zwanzig Entwicklungsmaßnahmen 
formuliert, die innerhalb einer nächsten Planungsphase (bis 2028) realisiert werden sollen. 
Diese betreffen z.B. eine zukünftig regelhaft vorgesehene Erfassung der Bewertung des 
Schutzes von Kindern und Jugendlichen (in Fällen in denen eine Hilfeleistung durch die Fest-
stellung einer Kindeswohlgefährdung indiziert war) oder den Aufbau eines kennzahlengeleite-
ten Berichtswesen zum Kinderschutz in Köln.  
Schaut man über einzelne Erkenntnisse  und Maßnahmen hinweg auf den Kinderschutz in 
Köln, so lässt sich zunächst festhalten, dass in Köln derzeit alle rechtlich vorgesehenen und 
fachlich erwartbaren Strukturen und Elemente des Kinderschutzes vorhanden sind. Auch eine 
systematische Entwicklung des kommunalen Kinderschutzes insgesamt ist erkennbar. Auf-
gabe des KSEP war es, auch mögliche Risiken zu identifizieren. Beispielhaft zeigen sich sol-
che Risiken etwa in  nicht standardisierten Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit 
freien Trägern.

12 
Mit den mit diesem KSEP vorgelegten  Maßnahmen und der verbindlichen und nicht zuletzt 
terminierten Umsetzungsplanung begibt sich die Stadt Köln auf den Weg zu einem systema-
tisch hergeleiteten Qualitätszuwachs. Aufgrund der Entwicklung dieser Maßnahmen im Rah-
men eines partizipativen Prozesses mit Akteur *innen der Stadt Köln lässt dieses Vorhaben 
eine hohe Akzeptanz und Umsetzungstreue erwarten.  
Das Kinderschutzsystem der Stadt Köln aus Sicht der  
Kommune 
Organisationen bestehen nicht nur aus Verwaltungsvorschriften  und Dienstwegen etc., son-
dern sie werden vor allen Dingen von Menschen geprägt. Zur Identität einer Organisation ge-
hören – genau wie bei Menschen – individuelle Wesenszüge, Eigenheiten, Kulturen und Struk-
turen, die die Organisation prägen und wiedererkennbar machen. An der Erstellung des ersten 
Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln haben ca. 700 Fach- und Leitungskräfte aus 
allen Bereichen des Kölner Kinderschutzes mitgewirkt. Bevor nu n die Analysen zum Kinder-
schutzsystem in Köln im Allgemeinen und zur Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie im Speziellen genauer betrachtet w erden, soll eine Selbstbeschreibung des Kinder-
schutzes des Jugendamtes Köln vorangestellt werden, um wesentliche Strukturen und jüngste 
Entwicklungen im Zuge gesetzlicher Änderungen aufzuzeigen.  
Gelingender Kinderschutz in einer Kommune, zumal in Köln, der mit Abstand größten Stadt in 
NRW, ist eine vielschichtige Aufgabe. Es geht dabei nicht nur um das Eingreifen in Notsituati-
onen und um das möglichst rechtzeitige Anbieten von Hilfen, sondern vor allem um das Schaf-
fen eines Umfeldes, in dem Kinder und Jugendliche sicher, gesund und unte r Wahrung der 
Kinderrechte aufwachsen können. Ein funktionierendes Kinderschutzsystem be ruht im We-
sentlichen aus vier Aspekten: Prävention, Intervention, Systemischer Ansatz („Kultur des Hin-
sehens“) und Vernetzung sowie Einarbeitung, Fortbildung und Reflexion. 
An vorderster Stelle der Garantenstellung im Kinderschutz durch das Jugendamt stehen die 
Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und im Gefährdungsmeldungssofort-
dienst (GSD) in den Bezirksjugendämtern in Köln. Derzeit werden diese Aufgaben durch 356,5 
Vollzeitäquivalente (Vollzeitstellen /VZÄs) wahrgenommen. Davon entfallen 274,5 auf die 
Sachbearbeitung im ASD und 45,5 im GSD, dazu kommen 36,5 VZÄs für Gruppenleitungen.  
Durch die räumliche Nähe zu den Familien im jeweiligen Stadtbezirk werden Mitteilungen mit 
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sehr zeitnah überprüft. Bei Bedarf können Eltern und Kin-
der/Jugendliche in niederschwellige Angebote im Sozialraum vermittelt oder – falls notwendig 
– ambulante oder stationäre Hilfen angeboten und eingerichtet werden. In Köln ist der Gefähr-
dungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) bei Kindeswohlgefährdung rund um die Uhr telefonisch 
erreichbar. Die Bezirksjugendämter sind während der Öffnung szeiten telefonisch erreichbar, 
im Tagesdienst können auch persönliche Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Die schriftliche 
Korrespondenz erfolgt über E-Mail, Post und Fax. Zu Mitteilungen mit Verdacht auf mögliche 
Kindeswohlgefährdung, die während der Dienstzeit eingehen, wird noch am gleichen Tag eine 
Einschätzung über die weitere Vorgehensweise vorgenommen. Alle Einschätzungen erfolgen 
grundsätzlich immer im Rahmen einer kollegialen Beratung bzw. im Mehraugenprinzip und 
unter Einbezug der Leitungskräfte. 
Sowohl die Mitarbeitenden als auch die Leitungskräfte in ASD und GSD werden schrittweise 
durch ein umfassendes Einarbeitungskonzept an die Ausübung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit 
herangeführt. Über den Zeitpunkt, ab wann Mitarbeitende vollständige Verantwortung im ASD

13 
oder GSD übernehmen können, entscheiden die zuständigen Leitungskräfte anhand der je-
weiligen beruflichen Vorgeschichte, des Fortbildungsstandes sowie der fachlichen Entwicklung 
während der Einarbeitungszeit. 
Das Schutz- und Hilfesystem vor Ort wird ergänzt durch die bezirklichen Netzwerke Erziehung 
in Schule (NEiS), bei denen sich zwei Mal jährlich in jedem Bezirk die dort beheimateten Schu-
len aller Schulformen mit dem jeweiligen Bezirksjugendamt und der Poliz ei treffen. Auch die 
Netzwerke Frühe Hilfen finden auf bezirklicher Ebene mit allen Akteur*innen, die Informa-
tions- , Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien ab der Schwangerschaft und mit 
Kindern bis zu 3 Jahren anbieten , statt. Eingebunden sind Angebote aus den Bereichen 
Schwangerschafts- und Familienberatung, Familienbildung, Frühförderung, Eltern-Kind-Grup-
pen und Elternkursen. Diese Leistungen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kin-
dern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. 
In den vergangenen 20 Jahren und damit seit Einführung der Verfahrensstandards im Kinder-
schutz gem. § 8a SGB VIII hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln den 
Kinderschutz kontinuierlich angepasst und ausgebaut. Ein besonderer Meilenstein war die 
stadtweite Einrichtung des GSD zum 01.02.2010, nachdem ein solcher Spezialdienst zunächst 
für den Zeitraum von einem Jahr in drei Stadtbezirken getestet wurde. Die Mitarbeitenden des 
GSD sind tagsüber im Tagesdienst der Bezirksjugendämter erreichba r, überprüfen Mitteilun-
gen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in eigener Zuständigkeit und in Zusammenarbeit 
mit den Kolleginnen und Kollegen des ASD und bieten anonymisierte Einzelfallberatung zum 
Thema Kindeswohlgefährdung an. Abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen wer-
den Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdungen im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes 
überprüft.  
Allen Mitarbeitenden des ASD und GSD stehen Fortbildungen mit Bezug zum Kinderschutz in 
einem umfangreichen Fortbildungsprogramm zur Verfügung. Diese reichen von den rechtli-
chen Grundlagen im Kinderschutz über Gesprächsführung mit Kindern bis hin zu Fachthemen 
wie Sucht und (sexualisierte) Gewalt. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und Qualitäts-
sicherung im Kölner Jugendamt wird in der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste si-
chergestellt und durch ein Fachcontrolling ergänzt. 
Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist 
verantwortlich für die Erstellung von Richtlinien und fachlichen Weisungen, die verbindliche 
Vorgaben für das Handeln des Jugendamtes bei Verdacht auf oder bei festgestellter Kindes-
wohlgefährdung enthalten. Ergänzt werden die dienstlichen Handlungsan weisungen und -
empfehlungen durch fachliche Informationen zu den unterschiedlichen Gefährdungsindikato-
ren, die die Fachkräfte bei Einschätzung unterstützen sollen. In die Erarbeitung und inhaltliche 
Überarbeitung von Richtlinien ist die Fachpraxis (Mitarbeitende aus ASD/GSD und Leitungs-
kräfte) grundsätzlich mit eingebunden. 
Rechtliche Veränderungen, so z. B. durch das Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 und 
durch das Kinder - und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 führen immer wieder 
auch zu einer Anpassung aller betroffenen Richtlinien und Kooperationsvereinbarungen unter 
Federführung des Sachgebietes Grundsatzangelegenheiten ASD und WJH. 
Kinderschutz ist aber nicht allein eine Angelegenheit des Jugendamtes. Kinder und Jugendli-
che halten sich für gewöhnlich nicht in einer Behörde auf. Sie gehen in die Kita oder zur Schule, 
besuchen Jugendzentren und sonstige Freizeiteinrichtungen. Andere Institutionen außerhalb 
der Jugendhilfe wie beispielsweise Kinderkliniken, das Gesundheitsamt oder die Polizei erhal-
ten im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit Informationen, die auf eine mögliche

14 
Kindeswohlgefährdung hindeuten können. Jenseits gesetzlich festgelegter Informationsver-
pflichtungen kommt es hier auf eine gute Kooperation der beteiligten Akteur*innen an. Regel-
mäßig stattfindende Netzwerktreffen und Kooperationsvereinbarungen sichern die Zuständig-
keiten, Verantwortlichkeiten und regeln transparent für alle Beteiligten die Zusammenarbeit. 
Das Sachgebiet Angebotssteuerung und Trägerangelegenheiten schließt mit allen Jugendhil-
feträgern, die ambulante und stationäre Angebote für das Jugendamt Köln leisten, Vereinba-
rungen gemäß § 8a SGB VIII ab. Dort ist insbesondere die trägerinterne Beratung bei Verdacht 
auf Kindeswohlgefährdung und das Vorgehen, sollte das Jugendamt eingeschaltet werden 
müssen, geregelt. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung achtet darauf, dass 
alle Träger, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich anbieten, institutionelle 
Schutzkonzepte vorhalten. 
Komplettiert wird das Kölner Kinderschutzsystem durch eine Vielzahl unterschiedlicher freier 
Träger der Jugendhilfe, die insbesondere im Bereich der Prävention ein großes Angebot für 
Kinder und Jugendliche vorhalten. Aber auch im intervenierenden Kinderschutz besteht im 
Rahmen von Beratung ein breites Angebot an Familien- und Fachberatungsstellen für Eltern, 
Kinder und Jugendliche zu den Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt, Sucht, psychische 
Erkrankung, Schwangerschaft und Sexualität, Erziehungsfragen, Frühförderung, Schule, 
Trennung und Scheidung.

15 
1 Das Modell eines Kinderschutzentwicklungsplans – 
eine strategische Herleitung 
Die hier vorgelegten Analysen zum kommunalen Kinderschutz in Köln und die daraus abge-
leiteten Interpretationen und Planungen dokumentieren einen umfassenden Entwicklungspro-
zess, der im Rahmen des Modellprojekts „Kinderschutzentwicklungsplan“ (KSEP) im Auftrag 
der Stadt Köln durchgeführt wird. Ziel des KSEP ist es, Schutz- und Hilfebedarfe von Familien 
und jungen Menschen sowie die diesen gegenüberstehenden kommunalen Kinderschutz-
strukturen und Leistungen systematisch zu bewerten, Risiken zu identifizieren und daraus kon-
krete Entwicklungsaufgaben und Maßnahmen abzuleiten. 
 Kontexte und Leitgedanken 
Der im Wesentlichen in kommunaler Verantwortung wahrgenommene Kinderschutzauftrag re-
alisiert die staatliche Garantenstellung, wie sie grundlegend in Art. 6 des Grundgesetzes und 
in § 1 des SGB VIII verfasst ist. Durch die den Kommunen mögliche Nähe zu den Menschen 
ist diese hoheitliche Aufgabe eng mit den Lebenswelten der Familien verknüpft. Zugleich stellt 
dieser exponierte gesellschaftliche Auftrag Kommunen vor große Herausforderungen. Sie 
müssen nicht weniger leisten, als Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schüt-
zen und zugleich Eltern und Personensorgeberechtigte beraten und unterstützen. In diesem 
Doppelmandat treten neben die Sicherung des Kinde swohls nicht selten divergierende Inte-
ressen – und zuweilen Rechte – insbesondere von Eltern und anderen Personensorgeberech-
tigten. Kommunen mit ihren Jugendämtern müssen im Kinderschutz bundeseinheitliche Re-
gelungen, landesrechtliche Verfahrensstandards un d kommunale Spezifika berücksichtigen. 
Sie sind auf korrespondierende Systeme wie das Gesund heits- oder Bildungswesen und auf 
die autonomen Entscheidungen von Familiengerichten angewiesen. Sie realisieren ihren Auf-
trag im Kontext kommunal kaum zu beeinflussender soziostruktureller Belastungsfaktoren, in-
mitten der jeweiligen Verwaltungs- und Haushaltsbedingungen sowie im Geflecht des Zusam-
menwirkens mit freien Trägern und anderen für den Kinderschutz relevanten Institutionen (Po-
lizei, Akteur*innen des Gesundheitswesens, Familiengerichte u.  a. m.). Nicht zuletzt spielen 
auch der Fachkräftemangel und sich stetig weiterentwickelnde rechtliche Ansprüche und das 
Fortschreiten von wissenschaftlichen und fachpraktischen Erkenntnissen eine Rolle. Nicht zu 
unterschätzen ist schließlich auch die öffentliche Wahrnehmung des Kinderschutzhandelns, 
welches sich insbesondere bei undurchsichtigen Fällen oder bei tatsächlichen Schadensfällen 
wahlweise als „zu spät“ oder als „zu früh“ brandmarken lässt.  
Angesichts der hier skizzierten Kontexte und der komplexen Charakteristika erstaunt es nicht, 
dass kommunale Planungsinstrumente wie die Jugendhilfeplanung gem. §  80 SGB VIII oder 
der Jugendhilfeausschuss als „kommunales Jugendhilfeparlament“ sich bislang eher anlass-
bezogen, aber zumeist weniger strategisch ausgerichtet mit Fragen des Kinderschutzes in ei-
ner Kommune beschäftigen. Insbesondere in Nordrhein -Westfalen zeigen sich dabei ange-
sichts von landesweit 186 und sehr unterschiedlich strukturierten Jugendämtern auch struktu-
relle Herausforderungen, die mit diesem Feld von „staatlichen Pflichtaufgaben in Kommunaler 
Selbstverantwortung“ einhergehen (vgl. z.  B. Nüsken 2008; Pothmann/Wilk/Fendrich 2011; 
AKJStat 2018).  
Die alleinige „Kontrolle“ über die bedarfsgerechte Ausstattung und die Ausrichtung der Ange-
bote und Leistungen der Jugendhilfe in einer Kommune bzw. dem jeweiligen Gebiet obliegt

16 
dem örtlichen Jugendhilfeausschuss als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes bzw. den Stadt-
räten. Hintergrund dazu ist, dass die Aufgaben nach dem SGB VIII von den Jugendämtern in 
kommunaler Selbstverwaltung (als weisungsfreie Pflichtaufgabe) wahrgenommen we rden. 
Kommunen sind damit einerseits verpflichtet, ihren Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe 
nachzukommen, andererseits sind sie in dem gegebenen rechtlichen Rahmen der jeweiligen 
Ansprüche aber frei in der Gestaltung der Art und Weise der Umsetzung. Eine (externe) Fach-
aufsicht ist Art. 28 Abs. 2 GG folgend (zumindest im engeren Sinn) nicht vorgesehen. 
In Art. 28 Abs. 2 GG heißt es:  
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen 
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Ge-
meindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maß-
gabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.  
Lediglich Aufgaben der Kommunal- und Rechtsaufsicht (nicht aber der Fachaufsicht und damit 
hinsichtlich der Bewertung der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns) werden durch die 
Regierungspräsidien u. ä. Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Im Rahmen der Kommunalauf-
sicht, die eine besondere Form der Rechtsaufsicht darstellt, wird „lediglich“ überprüft, ob eine 
Kommune im Rahmen ihres Verwaltungshandelns, etwa des Kinderschutzes, Recht und Ge-
setz einhält. Bei Aufgaben im Rahmen eines übertragenen Wirkungskreises, wie dem der Kin-
der- und Jugendhilfe, wird die Kommune für die staatliche Verwaltung tätig und dementspre-
chend hat hier die staatliche Aufsichtsbehörde der Kommune die Fachaufsicht mit den damit 
einhergehenden Kontroll- und Weisungsrechten.  
 Fachaufsicht im kommunalen Kontext 
Fachaufsicht wird klassisch als Aufsicht einer vorgesetzten über eine nachgeordnete Stelle 
verstanden, mit dem Ziel, die recht- und zweckmäßige Aufgabenerfüllung sicherzustellen (vgl. 
Biesel, Messmer & Schrapper 2020). In der Kinder - und Jugendhilfe erfolgt diese Aufgaben-
wahrnehmung auf kommunaler Ebene als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Eine externe Fach-
aufsicht ist aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG verfassungs-
rechtlich nicht vorgesehen und daher nur sehr eingeschränkt möglich (vgl. Huster & Lämmert 
2021). 
Der KSEP reagiert auf diese Besonderheit, indem er keine klassische Kontrollaufsicht etabliert, 
sondern eine beratungsorientierte Entwicklungsaufsicht. Sie knüpft an die Vorgaben des 
§ 79a SGB VIII sowie des Landeskinderschutzgesetzes NRW (§§ 5–9 LKschG NRW) an und 
setzt auf interne Reflexion, Datentransparenz und systematische Qualitätsanalyse. Damit soll 
die Fachpraxis unterstützt und zugleich die Qualität der Verfahren im Kinderschutz weiterent-
wickelt werden. 
Internationale Erfahrungen bestätigen diesen Ansatz. In den Niederlanden überwacht die Ju-
gendaufsichtsbehörde die Einhaltung des Jugendgesetzes, sie führt anlassbezogene Prüfun-
gen durch und erteilt konkrete Verbesserungsaufträge, deren Umsetzung dokumentiert wird 
(vgl. Nederlands Jeugdinstituut 2021). Entscheidend ist dabei nicht allein die Datenerhebung, 
sondern der datenbasierte Dialog („beratende Au fsicht“), der Transparenz und gemeinsame 
Verantwortung stärkt. 
Auch nationale Praxisbeispiele wie die Hamburger Jugendhilfeinspektion zeigen, dass ver-
bindliche Verfahrensstandards, Regelprüfungen und die Einbindung von

17 
Kinderschutzkoordinator*innen die strukturelle Qualitätssicherung verbessern können. Gleich-
zeitig verweist die Evaluation (vgl. Biesel & Messmer 2018) auf Akzeptanzprobleme, wenn 
Aufsicht primär als Kontrolle wahrgenommen wird. Der KSEP Köln wählt daher bewusst einen 
dialogischen Weg: Fachpraxis, Leitung und freie Träger werden gleichermaßen einbezogen, 
um Qualitätssicherung nicht als Fremdaufsicht, sondern als gemeinsame Entwicklungsauf-
gabe zu gestalten. 
Jenseits einer fachlichen Aufsicht gibt es durch die Landesjugendämter (oder vergleichbare 
Institutionen in einigen Bundesländern) Empfehlungen für die Arbeit der Jugendämter. Die Re-
gelungen des nordrhein -westfälischen Kinderschutzgesetzes aus dem Jahr 202 2 haben in 
Nordrhein-Westfalen für einen verbindlicheren Charakter solcher Empfehlungen gesorgt. Ne-
ben den bereits seit 2012 bundesweit geltenden Maßgaben zur Entwicklung von Grundsätzen 
und Maßstäben für die Bewertung der Qualität und geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewähr-
leistung auch im Kinderschutz (vgl. § 79a SGB VIII) sind die Jugendämter in Nordrhein-West-
falen nun wie folgt gebunden: Sie sollen im Zuge ihrer Qualitätsentwicklung und Maßnahmen-
gestaltung als Mindeststandard die fachlichen Empfehlungen „Empfehlung Schutzauftrag. Ge-
lingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Empfehlun-
gen für die Jugendämter“ der nach § 85 Abs. 2 SGB VIII zuständigen Behörde in ihrer im De-
zember 2020 veröffentlichten bzw. nach Maßgabe des Absatzes 3 weiterentwickelten Fassung 
berücksichtigen (§ 5 LKschG NRW: Fachliche Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung). Absicht des Gesetzgebers ist es hier, die Unterschiede in der staat-
lich verantworteten Aufgabenwahrnehmung und Leistungserbringung zu minimieren und eine 
höhere Verbindlichkeit der Anwendung von rechtlich und fachkonzeptionell anerkannten Struk-
turen und Verfahren zu erzielen.  
Keineswegs lässt sich mit einem solchen Ansatz für eine absolute Vereinheitlichung oder gar 
Manualisierung kommunaler Jugendhilfepraxis argumentieren, denn gute Gründe sprechen 
für eine kommunale Verantwortung und für die Berücksichtigung lokalspezifischer Aspekte. So 
ist Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe als kontext- und perspektivenabhängig zu betrach-
ten und kann nicht grundsätzlich als von außen herangetragene, normative Vorgabe gefasst 
werden. Umso mehr gilt es aber, die Bedingungen zu untersuchen, unter denen die praktische 
Arbeit im Kinderschutz geleistet wird und wie Qualität in der Praxis realisiert wird. 
Gerade weil Aufgaben des Kinderschutzes und der Hilfen zur Erziehung (HzE) Leistungen der 
Kommunen sind, die als Aufgaben in kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden, 
ermöglicht ein KSEP eine transparente und systematische Analyse, auf deren Grundlage eine 
Planung erfolgt, die aufzeigt, wie eine Kommune diesen Aufgaben nac hkommen will. Analog 
zur Bedeutung von örtlichen Kita-Bedarfsplanungen oder Schulentwicklungsplanungen (oder 
ebenfalls kommunal zu verantwortenden Brandschutzbedarfsplänen) können so systematisch 
die zentralen Kinderschutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen als auch die Leistungsfähig-
keit des örtlichen Kinderschutzsystems bewertet sowie Entwicklungsziele dokumentiert und 
auf den Weg gebracht werden. Ein KSEP nach diesem Modell erfüllt zugleich Anforderungen 
des SGB VIII (§§ 78, 79, 79a, 80, 81) und gibt den durch das Landeskinderschutzgesetz NRW 
geforderten Netzwerken nach § 9 LKschG eine planungsbezogene Rahmung.

18 
2 Konzept zur Erarbeitung und Entwicklung eines 
Kinderschutzentwicklungsplanes  
Fragt man angesichts der oben skizzierten Kontexte nach Elementen einer fachlich angemes-
senen und realisierbaren internen Fachaufsicht für die Bearbeitung von Kinderschutzfällen, so 
geraten rasch Dienstanweisungen, verbindliche Verfahrens - und Prozessabläufe, kollegiale 
Beratung, Supervision sowie Aktenprüfungen und Fallwerkstätten in den Blick – also Metho-
den und Instrumente, die den Jugendämtern vertraut sind. Die Herausforderungen liegen hier 
weniger in den Formaten selbst, sondern in deren Akzeptanz, Qualität und Verbindlichkeit. 
Weit schwieriger kann es sein, eine kommunale Gesamtstrategie zum Kinderschutz sowie zu 
realisierbaren Konzepten einer internen Fachaufsicht zu beschreiben, insbesondere mit Blick 
auf die strukturellen Rahmenbedingungen für gelingende Fallbearbeitungen  und die diesbe-
zügliche Qualitätsentwicklung. Für Köln lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die Fach-
aufsicht im Kinderschutz dreigliedrig geregelt ist: Zum einen vorgehend (insbesondere durch 
zentral vorgegebene Verfahrens- und Prozessabläufe), dann unmittelbar im Einzelfall ( durch 
die Aufsicht direkte/r Vorgesetzte/r) und schließlich nachgehend (durch eine zent ral organi-
sierte Innenrevision und ein Beschwerdemanagement ). Herausforderungen für den Kinder-
schutz können in Köln durch die neun recht unabhängigen Bezirksjugendämter entstehen, die 
ggf. trotz einheitlicher Verfahrensstandards quantitativ und qualitativ unterschiedliche Bewälti-
gungsstrategien entwickeln können, die  sich in den jeweiligen Teamsituationen und Fallbe-
ständen zeigen können. Zentrale Vorgaben und Verantwortlichkeiten werden in Köln (wie in 
anderen Großstädten auch) innerhalb einer dezentrale n Organisationskultur umgesetzt, die 
die Praxis prägt. Mit Blick auf die Steuerung der H ilfen zur Erziehung wurde in Köln p arallel 
zum KSEP das Projekt KOSE (Kooperatives Organisationsentwicklungsprojekt zur Steuerung 
der Hilfen zur Erziehung) durchgeführt. Mit diesem wurde an den folgenden Zielstellungen 
gearbeitet (vgl. ISS 2025): 
1. Konsequente Umsetzung der vereinbarten Standards 
2. Identifikation der ineffektiv gesteuerten Hilfen zur Erziehung und Überarbeitung der Hil-
feplanung 
3. Sozialisierung insbesondere der neuen und in den letzten Jahren dazugekommenen 
Kolleg*innen in eine standardgemäße Arbeitskultur 
Die Zielstellungen dieses Projektes lassen sich auch als Hinweis lesen, neben den Rahmen-
bedingungen auch die ggf. unterschiedlichen Praxen der Schutz- und Hilfemaßnahmen in Köln 
systematisch zu reflektieren.  
 Verortung innerhalb der kommunalen Jugendhilfeplanung 
Der KSEP in Köln ist durch seine systematische Verankerung in bestehende Planungs-, Con-
trolling- und Berichtslinien anschlussfähig und erhält damit institutionelle Bindung, politische 
Verbindlichkeit und eine klare strategische Ausrichtung. 
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Grundlogik des KSEP: Er entsteht aus einem syste-
matischen Bezug zweier Perspektiven – den Schutz- und Hilfebedarfen von Kindern, Jugend-
lichen und Familien einerseits sowie der Struktur und Leistungsfähigkeit des Kinderschutzsys-
tems andererseits. Beide Perspektiven werden aufeinander bezogen und durch rechtliche Vor-
gaben, fachliche Standards und bestehende Empfehlungen zum Kinderschutz gerahmt.

19 
 
Abbildung 1:  Bezugsgrößen des KSEP auf Basis rechtlicher und fachlicher Standards 
Zu den wesentlichen Elementen eines KSEP zählen insbesondere die quantitative und quali-
tative Bestimmung der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einer Kom-
mune. Dem gegenüber gestellt wird eine Bestimmung der Quantität und der Qualität der Leis-
tungen, mit denen diesen Bedarfen begegnet wird bzw. werden soll. Im Anschluss an einige 
vertiefte wissenschaftliche Begründungen und Ziele für bzw. von einem KSEP wird im Folgen-
den das dem KSEP zugrunde liegenden Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschut-
zes aufgezeigt.  
 Vertiefende wissenschaftliche Begründungen und Ziele eines 
Kinderschutzentwicklungsplans  
Der KSEP ist ein strategisches Planungsinstrument, das die Aufgabe hat, die zentralen 
Schutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen systematisch zu bewerten und die Leistungsfä-
higkeit des kommunalen Kinderschutzsystems gezielt weiterzuentwickeln. Seine Begründung 
ergibt sich aus dem Zusammenspiel kommunaler Selbstverwaltungsverantwortung, rechtlicher 
Verpflichtungen und der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung im Kinder-
schutz. 
Ein KSEP trifft mit Blick auf die Jugendämter in Deutschland aktuell auf eine durchaus heraus-
fordernde Grundsituation. In vielen Kommunen spielen sozialräumliche Disparitäten, eine 
hohe Belastung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie zuweilen nicht ausreichende 
Verbindlichkeiten im Verfahren (§  8a SGB VIII) eine große Rolle. Gerade eine solche Aus-
gangssituation macht jedoch deutlich, dass eine systematische Steuerungs - und Entwick-
lungsstrategie zum kommunalen Kinderschutz notwendig ist. Ein KSEP verknü pft daher die 
kommunale Gesamtverantwortung nach §§ 79, 79a und 80 SGB VIII mit den durch das Lan-
deskinderschutzgesetz NRW formulierten Anforderungen an Qualitätssicherung und interdis-
ziplinäre Kooperation. 
Ziele eines KSEP sind es, auf der Basis empirischer Analysen sowohl Bedarfe als auch struk-
turelle Entwicklungsbedarfe sichtbar zu machen, Prioritäten für die nächsten Jahre festzulegen 
und Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Verbindlichkeit im Kinder-
schutz zu entwickeln. Die hier vorgelegten Analysen bilden Themen und Einschätzungen ab, 
die sich aus soziodemografischen Daten wie aus Fragebögen und Gruppeninterviews zeigten.

20 
Aufgrund des Designs des KSEP, der freiwilligen Beteiligung sowie des Umfangs der Beteili-
gung können die hier vorgelegten Ergebnisse keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben. 
Dennoch ermöglichen sie Einblicke in Erfahrungsverständnisse sowie in Einstellungen und 
Erklärungsansätze, die einen Planungsrahmen eröffnen, der über die Einzelfallsteuerung hin-
ausgeht und den Kinderschutz als Querschnittsaufgabe kommunaler Anstrengungen etabliert. 
Rechtsgrundlagen bilden insbesondere die § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung und 
§ 80 SGB VIII zur Jugendhilfeplanung. Ergänzend regelt das Landeskinderschutzgesetz NRW 
in den §§ 5, 9 und 15 zentrale Vorgaben zur fachlichen Qualitätssicherung, zur interdisziplinä-
ren Kooperation und zu verbindlichen (kommunalen) Qualitätsentwicklungsverfahren. 
Die genannten Bestimmungen verpflichten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, fach-
liche Standards kontinuierlich weiterzuentwickeln und regelmäßig zu überprüfen. § 8 Landes-
kinderschutzgesetz NRW sieht hierfür ein verbindliches Qualitätsentwicklungs verfahren vor, 
das auf Fallanalysen und Strukturmerkmalen basiert und dem Jugendhilfeausschuss berichtet 
wird. § 15 Landeskinderschutzgesetz NRW eröffnet zudem die Möglichkeit, innovative Maß-
nahmen im Kinderschutz modellhaft zu erproben. 
 Konzeptioneller Rahmen 
In Anlehnung an etablierte kommunale Planungsinstrumente – etwa auch die Kitabedarfspla-
nung (vgl. Stadt Köln 2024) oder die in § 3 BHKG NRW gesetzlich verankerten Brandschutz-
bedarfspläne (vgl. Deutscher Feuerwehrverband 2020) – verknüpft der KSEP zwei zentrale 
Perspektiven. 
Zum einen steht eine quantitative Analyse im Vordergrund. Sie umfasst die Auswertung vor-
handener Risikolagen und Inanspruchnahmedaten, insbesondere der Mitteilungen nach 
§ 8a SGB VIII, der Inobhutnahmen nach §  42 SGB VIII sowie der Hilfen  zur Erziehung nach 
§§ 27 ff. SGB VIII. Diese Indikatoren ermöglichen Aussagen über die sozialräumliche Vertei-
lung von Belastungen sowie über Reichweite und Inanspruchnahme bestehender Hilfen. 
Zum anderen wurden qualitative Analysen durchgeführt, die auf Rückmeldungen aus Erhe-
bungsformaten (Workshops, Projektgespräche, Dokumentenanalysen) im Rahmen der Ent-
wicklung des KSEP basieren. Diese ermöglichen Hinweise auf strukturelle Entwicklungsbe-
darfe wie sie sich etwa in fehlenden z.  B. niedrigschwellige Zugängen für bestimmte Fami-
lien/Communities, in unzureichenden (weil derzeit nicht verfügbaren) passenden Hilfen zur 
Erziehung nach § 27 SGB VIII oder in Lücken in der therapeutischen Versorgung von jungen 
Menschen zeigen können. 
Die ursprünglich geplanten Primärerhebungen bei Kindern, Jugendlichen oder Familien wur-
den in der aktuellen Projektphase nicht umgesetzt. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Fach-
kräfte, Strukturen im Kinderschutz gemäß rechtlicher und fachlicher Standards aufzubauen 
und vorzuhalten. Folgerichtig wurden diese Strukturen auch vordergründig beleuchtet. Die 
Analyse hat bereits frühzeitig Hinweise auf mögliche Defizite bei der Beteiligung von Kindern, 
Jugendlichen und Familien ergeben. Im Zuge der Weiterentwick lung sollte diesen Hinweisen 
zunächst durch systematische Erhebungen nachgegangen werden um herauszufinden, ob 
sich der Verdacht auf ein strukturelles Defizit erhärtet oder ob es sich um vereinzelte Phäno-
mene handelt, die im Rahmen der organisationalen Feh lerkultur aufgearbeitet werden. Erst 
dann empfiehlt es sich, Befragungen bei den Zielgruppen durchzuführen.  Bei solchen Befra-
gungen müssen die notwendigen ethischen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen be-
achtet werden.

21 
3 Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 
Qualitätsentwicklung gilt als wesentlicher Bestandteil professioneller öffentlicher Dienstleistun-
gen – insbesondere in sensiblen und risikobehafteten Feldern wie dem Kinderschutz. Anders 
als in klassisch verwaltungsbezogenen Qualitätsmanagementsystemen, etwa jenen nach DIN-
ISO-Norm, steht im kommunalen Kinderschutz jedoch nicht die bloße Standardisierung von 
Abläufen im Zentrum. Entscheidend ist vielmehr die fachlich fundierte, kontextbezogene und 
reflexive Steuerung sozialer Unterstützungsprozesse.  Ziel ist eine kontinuierliche Reflexion 
und Weiterentwicklung der örtlichen Kinderschutzstrukturen – unter Einbeziehung gesetzlicher 
Anforderungen (§§ 79a, 80 SGB VIII; § 9 LKschG NRW), fachlicher Standards und kommuna-
ler Ressourcen. 
Zur strukturierenden Analyse dient hier das Qualitätsmodell von Avedis Donabedian (1966), 
das ursprünglich im Gesundheitswesen entwickelt und in die Soziale Arbeit übertragen wurde. 
Es unterscheidet zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität als zentrale Analysekate-
gorien (vgl. Donabedian 1966; Merchel 2012; Meysen & Wiesner 2021). Das Modell wurde im 
KSEP zur Bewertung bestehender Bedingungen und zur Ableitung gezielter Entwicklungs-
schritte herangezogen. Die Qualitätsentwicklung ist dabei nicht auf den Projektzeitraum be-
grenzt, sondern soll über das Projektende hinaus kommunal weitergeführt, überprüft und an-
gepasst werden. 
 Das Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschutzsys-
tems 
Bevor die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP beschrie-
ben wird, soll ein komprimiertes Grundverständnis dessen skizziert werden, was an dieser 
Stelle unter einem „guten“ kommunalen Kinderschutzsystem verstanden wird. Gemeint ist ein 
qualitativ hochwertiges und möglichst nachhaltig sicherndes System, welches das Wohl von 
Kindern und Jugendlichen schützt und auf dieser Grundlage ihr Aufwachsen begleitet. Ein sol-
ches System nimmt Risiken und Problemlagen frühzeitig in den Blick, realisiert passgenaue 
Hilfen und gewährleistet im Gefährdungsfall rasches und wirksames Handeln. 
Dieses Grundverständnis wird in den weiteren Analysen und Interpretationen in Verbindung 
mit einer Systematik des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (vgl. BMFSFJ/NZFH 2018) 
gebracht, das als Grundlage für die konkrete Planungsarbeit herangezogen wird. Die NZFH -
Systematik bietet hier empirisch fundierte Indikatoren, Subkategorien und Bewertungsbei-
spiele. Für einen ersten Überblick zeigt aber die folgende Abbildung Elemente eines Kinder-
schutzsystems, die auf ein Grundverständnis des Zusammenwirkens wesentlicher Elemente 
hinweisen.  
Diese entstammen dem Qualitätsrahmen von Althoff, Jordan und Lukasczyk (vgl. Althoff, Jor-
dan & Lukasczyk 2012), der zehn zentrale Dimensionen für einen wirkungsorientierten Kinder-
schutz beschreibt. Diese reichen von Qualitäts - und Personalmanagement über präventive 
Ausrichtung und Fallbearbeitung bis hin zu Kooperationen, Verfahren zur Entwicklungsbewer-
tung von Kindern, spezifischen Gefährdungssituationen, qualifizierter Beratung und Vermitt-
lung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beschwerdemanagement/Ombudsstelle. 
Die Grafik zu diesem Modell ( Abbildung 2) macht deutlich, dass ein wirksamer kommunaler 
Kinderschutz nicht durch einzelne Maßnahmen entsteht, sondern durch das systematische

22 
Zusammenwirken verschiedener Elemente: Prävention, Fallbearbeitung, Kooperation, Perso-
nal- und Qualitätsentwicklung sowie Verfahren zur Risikoerkennung und Diagnostik. 
 
Abbildung 2:  Kommunales Kinderschutzsystem nach Althoff, Jordan und Lukasczyk (ISA 2012) 
Die Verbindung solcher Ansätze – verdichtete Leitlinien, empirisch unterlegte NZFH-Systema-
tik und grundlegende Elemente nach Althoff, Jordan und Lukasczyk – bildet die Grundlage für 
eine sowohl fachlich reflektierte als auch praktisch anschlussfähige Weiterentwicklung des 
Kinderschutzes in Köln. Die Vorgehensweise des KSEP ist dabei zunächst offen angelegt und 
greift nicht auf im Vorhinein feststehende Checklisten oder ein Scoringsystem zurück. Die in-
duktive Vorgehensweise leitet so aus spezifischen Erhebungen und Analysen allgemeine The-
men ab, auf deren Grundlage dann (eher deduktiv) auf die o. g. allgemeinen Qualitätselemente 
insbesondere der NZFH-Systematik geschlossen wird. So können auch in bestehenden Qua-
litätssystemen nicht enthaltende Aspekte in den Entwicklungsprozess einfließen.

23 
 Elemente eines kommunalen Kinderschutzsystems 
Ein kommunales Kinderschutzsystem besteht aus präventiven und interventiven Leistungen. 
Zu den präventiven Leistungen zählen möglichst stabile Bildungs- und Betreuungssettings, in 
denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Elternbildung, Frühe Hilfen und Familienzentren 
schaffen hierfür niedrigschwellige Zugänge. Eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zu Kin-
deswohl und zu Hilfsangeboten kann dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu a dressieren (vgl. 
NZFH 2015 ff.; BMFSFJ 2011). 
Ebenso wichtig ist die Klärung von Strukturen und Verantwortlichkeiten. Ein transparenter Aus-
tausch aller beteiligten Institutionen – vom Jugendamt über freie Träger bis hin zu Schulen, 
Kitas, Gesundheitswesen und Polizei – schafft Handlungssicherheit. Kla re Zuständigkeiten 
und verbindliche Kooperationsvereinbarungen sichern Verlässlichkeit (vgl. Meysen & Wiesner 
2021). Damit verbunden ist die Notwendigkeit verbindlicher Netzwerke und systematischer 
Zusammenarbeit. Kinderschutz gelingt nur, wenn interdiszip linäre Strukturen regelmäßig ta-
gen, gemeinsame Ziele formulieren und gemeinsam Strategien entwickeln (vgl. Althoff, Jordan 
& Lukasczyk 2012; § 9 LKschG NRW). 
Ein weiteres zentrales Merkmal ist die Fähigkeit zur Früherkennung und Risikoeinschätzung. 
Dazu braucht es geschulte Fachkräfte, standardisierte Verfahren gemäß § 8a SGB VIII sowie 
die konsequente Einbindung Insoweit erfahrener Fachkräfte (InsoFa s). Auf die Bedeutung 
fachlich fundierter Verfahren, um Risiken valide einzuschätzen zu können, weisen z. B. Kind-
ler, Meysen & Schrapper (2011) hin. Für Fachkräfte ist zudem Handlungssicherheit von zent-
raler Bedeutung. Diese entsteht durch klare fachliche Standards, Leitlinien und kontinuierliche 
Fortbildungen sowie durch den Zugang zu Beratung, Supervision und kollegialer Unterstüt-
zung (vgl. Merchel 2018). 
Das Kindeswohl bildet die zentrale Leitlinie allen Handelns. Hierzu gehören die Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen, die Förderung von Selbstorganisationen gemäß § 4a SGB VIII 
sowie die sichtbare Verankerung von Kinderrechten im Alltag (UN -KRK 1989; § 1 SGB VIII). 
Gleichzeitig setzt ein wirksames Schutzsystem verlässliche personelle wie finanzielle Res-
sourcen voraus. Diese betreffen nicht nur die Kernaufgaben der Jugendhilfe, sondern auch 
präventive Angebote wie Frühe Hilfen und Beratungsstellen (vgl. Deutscher Verein 2012; KGSt 
2021). 
Kinderschutzstrukturen müssen darüber hinaus regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an 
neue Bedarfe angepasst werden. Verbindliche Qualitätsentwicklung und Evaluation umfassen 
die systematische Nutzung von Daten, Feedbackverfahren und die Berücksichtigung aktueller 
wissenschaftlicher Erkenntnisse (vgl. ISA 2012). Im Krisenfall ist ein funktionierendes Krisen-
management erforderlich. Handlungssicherheit entsteht hier durch klar geregelte Abläufe in 
der Zusammenarbeit mit Familiengerichten, Polizei und med izinischen Einrichtungen sowie 
durch Schutzkonzepte in stationären Einrichtungen und Schulen (vgl. Meysen & Wiesner 
2021; DJI 2023). 
Schließlich braucht es eine klare rechtliche Fundierung. Ein guter kommunaler Kinderschutz 
orientiert sich an den einschlägigen Grundlagen insbesondere des SGB VIII, des KKG, der 
UN-Kinderrechtskonvention sowie den landesrechtlichen Kinderschutzgesetzen (UN -KRK 
1989; SGB VIII; LkSchG NRW 2012).

24 
4 Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP 
Qualitätsentwicklung wurde im KSEP -Projekt integrativ in allen Arbeitsphasen mitgedacht – 
etwa bei der Bewertung von Kooperationsstrukturen, der Dokumentenanalyse zum Verfahren 
gem. § 8a SGB VIII, bei Rückmeldungen aus Workshops und der Diskussion über Leitungs-
handeln und Steuerungspraxis. Angelehnt an das Gutachten der Stiftung SPI (2021) diente sie 
als fachlich reflektierte Selbststeuerungsstrategie auf kommunaler Ebene, mit dem Ziel einer 
mittelfristigen Verstetigung (vgl. Stiftung SPI 2021). 
 Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität 
Die drei Qualitätsdimensionen nach Donabedian (1966) wurden hier nicht als normatives Ras-
ter, sondern als reflexives Analyseinstrument genutzt, um Leistungen und Steuerungsbedin-
gungen im Kinderschutz differenziert zu betrachten. Diese sollen an dieser Stelle kurz darge-
stellt werden.  
Strukturqualität umfasst die Rahmenbedingungen der Kinderschutzarbeit: Gemeint sind da-
mit etwa die vorhandenen Leistungsangebote in einer Kommune oder mit Blick auf den öffent-
lichen Träger die personelle Ausstattung, Fortbildung, Supervision, die vorgesehenen Lei-
tungsaufgaben und die Ressourcenausstattung. Strukturqualität bildet damit die Grundlage für 
wirksame Prozesse – „Qualität ist immer auch abhängig von den strukturellen Voraussetzun-
gen, unter denen soziale Arbeit geleistet wird“ (Merchel 2012, S. 52). 
Prozessqualität bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsprozesse, im Kinder-
schutz, v. a. der Fallarbeit. Hier stehen Gefährdungseinschätzungen, die Einbindung von In-
soFas, die Dokumentation, die Formen von Fallberatung und kollegialem Austausch sowie 
Kooperationen mit Schule, Gesundheitswesen und Polizei im Vordergrund. Wie Meysen  & 
Wiesner (vgl. Meyer & Wiesner 2021) betonen, muss Qualitätsentwicklung insbesondere dort 
greifen, wo Prozesse risikobehaftet und multiperspektivisch sind – genau dies trifft auf den 
Kinderschutz zu. 
Ergebnisqualität fragt nach den Wirkungen für Kinder, Familien und Fachkräfte. Im Kinder-
schutz geraten hier etwa quantitative Indikatoren wie Wiederaufnahmequoten, Hilfeabbrüche 
und Dauer von Hilfen in den Blick. Auch die Zufriedenheit von Fachkräften und Familien sowie 
die Stabilität familiärer Situationen nach Hilfebeendigung sind relevante Indikatoren. Damit 
wird deutlich: Qualität lässt sich nicht allein aus Strukturen oder Prozessen ableiten – erst die 
Wirkung für die Adressat*innen macht sie sichtbar (vgl. Donabedian 1966).  
 Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung 
Die Ausschreibung des KSEP definierte als zentrale Leistungserwartungen: 
▪ eine differenzierte Analyse kinderschutzrelevanter Strukturen, 
▪ eine sozialräumlich fundierte Bedarfsanalyse auf Basis quantitativer und qualitativer 
Daten 
▪ sowie die partizipative Ableitung verbindlicher Entwicklungsziele und Maßnahmen. 
Besonderes Gewicht wurde auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die aktive Beteiligung 
kommunalpolitischer Gremien sowie die Etablierung eines Verstetigungs - und Fortschrei-
bungsmechanismus gelegt. Damit wird zugleich der gesetzliche Auftrag zur

25 
Jugendhilfeplanung nach § 80 Abs. 3 SGB VIII adressiert, wonach die Planung auf eine „kon-
tinuierliche Fortschreibung“ angelegt sein muss. 
Ziel war und ist es, sämtliche – bzw. die als prioritär eingestuften – Maßnahmen in einem KSEP 
für Köln zu dokumentieren und planerisch wie operativ zu verfolgen. Die Maßnahmenbündel 
und Zielgrößen wurden im Arbeitsprozess co-produktiv entwickelt und in projektbegleitenden 
Steuerungsrunden regelmäßig reflektiert. 
Darüber hinaus umfasst die Zielsetzung der Ausschreibung die Unterstützung der Stadt Köln 
bei der Verstetigung: Die Auftragnehmerin Stiftung SPI begleitete die Stadt Köln in den Vorbe-
reitungen, den Kinderschutz künftig als regelhaften Bestandteil der kommunalen strategischen 
Planung eigenständig fortzuschreiben und die Qualitätskriterien im Kinderschutz systematisch 
weiterzuentwickeln. 
 Datenlage in Köln  
Im Rahmen der Sekundärdatenauswertung (etwa von Daten vom Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik) wurde zu Projektbeginn ein umfassendes Datenkonzept mit dem Ziel entwickelt, 
den Status quo der strukturellen Rahmenbedingungen sowie bestehender Problemlagen zu 
erfassen, die für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe von Relevanz sind. Die initial definier-
ten Datenanforderungen wurden in einem Arbeitstreffen gemeinsam mit der Stadt Köln einer 
Prüfung auf Verfügbarkeit und Validität unterzogen. Dabei erfolgten eine gezielte Anpassung 
und Erweiterung der Datenspezifikation, um die Aussagekraft der Analysen zu optimieren. 
Grundlage bildeten sowohl breit angelegte soziostrukturelle Indikatoren als auch spezifische 
Fachstatistiken aus relevanten Rechtsbereichen (u. a. SGB VIII: § 8a, § 42, §§ 27–40). 
Die Datenerhebung erfolgte über das Jugendamt Köln und in direkter Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln. Im Verlauf des Projektes wurde 
eine kontinuierliche Datenbereitstellung sichergestellt, wodurch auf kurzfristig e Zusatzanfor-
derungen oder notwendige Anpassungen ad hoc reagiert werden konnte. 
Die Analysegrundlage umfasste zunächst Datensätze aus dem Jahr 2022. Ab dem Früh-
jahr 2025 wurden diese durch die aktuellen Erhebungen des Jahres 2023 ergänzt bzw. voll-
ständig ersetzt, um eine zeitnahe und valide Entscheidungsbasis sicherzustellen. 
Auf der Grundlage der verfügbaren Datenbestände wurde ein systematisches Verfahren zur 
Datenaufbereitung und anschließenden Auswertung erarbeitet. Nach einer Prüfung und Berei-
nigung der sozialraumbezogenen Datensätze erfolgte die statistische Analyse in me hreren 
Schritten. 
Für die visuelle Aufbereitung der Befunde wurden – unter Berücksichtigung der detaillierten 
räumlichen Gliederung in 86 Stadtteile – Choroplethenkarten (Flächenwertstufenkarten) ein-
gesetzt. Diese Darstellungsform ermöglicht eine prägnante Abbildung der rel ativen Anteile 
ausgewählter Indikatoren, bspw. der SGB II-Quote oder des Anteils Alleinerziehender, inner-
halb einzelner Stadtteile. 
Ein wesentlicher Mehrwert dieser Methodik liegt in der Möglichkeit, unterschiedliche sozialsta-
tistische Kennziffern mit fallbezogenen Daten der Kinder- und Jugendhilfe zu überlagern. Die 
daraus resultierenden clusterbasierten Visualisierungen stützen - grundsätzlich betrachtet - 
die empirische Hypothese, dass spezifische Armutsstrukturen in positiver Korrelation mit An-
zeichen von Kindeswohlgefährdung stehen. Gleichzeitig lassen sich Gebiete mit erhöhtem

26 
Unterstützungsbedarf präzise identifizieren, wodurch Handlungs - und Interventionsoptionen 
gezielt verortet werden können. 
 Entwicklungsschritte im Projektverlauf 
Die nachfolgend dargestellten Entwicklungsschritte orientieren sich an der im Auftrag formu-
lierten Erwartungslage und sind in Anlehnung an die Projektbeschreibung des KSEP (vgl. 
KSEP-Projektbeschreibung 2024) entwickelt und umgesetzt worden. 
Für Köln wurden im Projektverlauf mehrere aufeinander bezogene Arbeitsschritte realisiert: 
▪ die strukturierte Analyse der Organisation des ASD (Verfahrensstandards, Prozessab-
läufe), 
▪ die Betrachtung angrenzender Fachbereiche (z. B. Frühe Hilfen und InsoFas) 
▪ sowie die Auswertung zentraler Indikatoren (§ 8a-Mitteilungen, Inobhutnahmen). 
Die Daten, die die Jugendhilfe in Strafverfahren im Rahmen ihrer Statistik und Berichtspflicht 
erhebt, wurden gesichtet, sind aber in der vorliegenden Form nicht für den KSEP verwendbar. 
Eine Anpassung dieser Datenerhebung soll für die zukünftige Fortschreibung erörtert werden. 
Neben der quantitativen Bestandsaufnahme (Bevölkerungsdaten, § 8a/§ 42-Daten, HzE-Sta-
tistik) wurden auch Fragen zu dem zuletzt stattgefundenen Personalaufwuchs, zu Zuständig-
keiten, Fachkonzepten und zu Qualitätssicherungsmaßnahmen einbezogen. 
Die qualitativen Erhebungsformate fanden in Form von Workshops, Interviews und durch 
Rückmeldungen von Fach- und Leitungskräften sowie von freien Trägern statt. Parallel erfolgte 
eine umfassende Bedarfsanalyse mit Blick auf die Kölner Stadtbezirke, in die neben den quan-
titativen Indikatoren auch qualitative Rückmeldungen aus Workshops, Interviews und Beteili-
gungsprozessen eingeflossen sind. Diese Analyse ermöglichte eine erste differenzierte Ein-
schätzung von (statistischen) Risikolagen und strukturellen Herausforderungen in den Kölner 
Stadtteilen. 
Zur Veranschaulichung des Projektverlaufs in Köln wurden die zentralen Arbeitsschritte chro-
nologisch zusammengefasst. Die folgende Tabelle  zeigt die wesentlichen Entwicklungs-
schritte, die eingesetzten Formate und Datenquellen sowie deren spezifischen Bezug zur Köl-
ner Kinderschutzpraxis: 
Tabelle 1:  Chronologische Entwicklungsschritte des KSEP-Projektverlaufs in Köln (2024–2025, in Anleh-
nung an die Projektbeschreibung 2024) 
Zeitraum Entwicklungsschritt Formate/Daten Bezug Köln 
Jan–März 2024 Clearing und Start Da-
tenklärung 
Projektbeschreibung 
erste Datenabstim-
mung 
Auftakt Steuerungs-
gruppe Köln 
Vorbereitung Indikato-
rik 
Mai–Juli 2024 Identifikation von Be-
darfen und Risikolagen 
Workshops 
Interviews 
Rückmeldungen 
Belastung ASD 
Rolle InsoFas 
Frühe Hilfen 
Kooperation Jugendge-
richtshilfe

27 
Zeitraum Entwicklungsschritt Formate/Daten Bezug Köln 
Sommer 2024 Analyse auf Ebene der 
Stadtteile 
Bevölkerungs- und In-
dikatordaten 
Datenkatalog Köln 
Datenauswertung auf 
Ebene der Stadtteile 
(Altersstruktur, MigH, 
Armut, HzE) 
Herbst 2024 Fachworkshops und 
Rückmeldungen 
Workshopdokumente 
Flipcharts 
Interviews 
Beteiligung ASD-
Teams, freie Träger 
politische Rückmeldun-
gen 
Jan–April 2025 Analyse der Leistungs-
fähigkeit des Hilfesys-
tems 
HzE-Statistik 
§ 8a-/§ 42-Daten 
Fachkonzepte 
Validierung ASD-Struk-
turen 
Qualitätsentwicklung 
Kooperation 
Mai–Juli 2025 Entwicklung und Priori-
sierung von Maßnah-
men 
Fachworkshops 
Steuerungsrunden 
Jugendhilfeausschuss 
Maßnahmenbündel für 
Köln 
Zielkriterien 
Sommer–Herbst 2025 Konsolidierung und Be-
richterstellung 
Rückkopplung mit Gre-
mien 
Indikatorenmatrix 
Endfassung Kölner 
Teilplan Kinderschutz 
5 Analysen zu den Schutz- und Hilfebedarfen und zum 
Schutz- und Hilfesystem 
In diesem Kapitel werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Erhebungen des KSEP 
vorgestellt. Wie im Modell des KSEP (vgl. Kapitel 2.1) dargestellt, richten sich diese einerseits 
auf die Schutz- und Hilfebedarfe von jungen Menschen und ihren Familien, andererseits auf 
die Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems in Köln. Der erste Blick der vorliegenden 
Analysen richtet sich auf die Schutz- und Hilfebedarfe von jungen Menschen. Daran anschlie-
ßend werden die Daten zu den realisierten Leistungen de s Schutz- und Hilfesystems in Köln 
analysiert. Diese Daten (z. B. zu den Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen oder zu 
den Inobhutnahmen) zeigen sowohl Schutz - und Hilfebedarfe auf, als auch die damit in Ver-
bindung gebrachten Leistungen des Schutz- und Hilfesystems. Schließlich wird der Blick auf 
die zur Verfügung  gestellten oder gewonnenen Daten zu den wesentlichen Strukturen und 
Prozessen innerhalb des Schutz- und Hilfesystems gerichtet. Dazu zählt auch die Bewertung 
von Kooperationen und von präventiven Angeboten. 
 Risikolagen für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe 
Im Folgenden werden die Schutz- und Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Fa-
milien in Köln auf gezeigt. Diese werden anhand der aus der Empirie bekannten Risikolagen 
für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe für Köln auf der Ebene der Stadtteile dargestellt 
und analysiert. 
5.1.1 Risiken junger Menschen in Köln und Gefährdungslagen

28 
Die sozialwissenschaftliche Forschung weist seit vielen Jahren auf den engen Zusammenhang 
zwischen Armutsrisiken und erhöhten Gefährdungslagen im Kinderschutz hin. Armutsbelas-
tete Familien sind nicht nur überproportional in den Daten zu Kindeswohlgefährdungen vertre-
ten, sondern stellen auch den größten Anteil in der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung 
dar. Analysen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (AKJStat) zeigen, dass in Krei-
sen und Städten mit überdurchschnittlich hoher Armutsquote regelmäßig auch höhere Quoten 
von Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung und Gefährdungseinschätzungen gem. 
§ 8a SGB VIII auftreten (vgl. AKJStat 2024). Armutsbedingte Belastungen – etwa prekäre 
Wohn- und Einkommenslagen, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Bildungsressour-
cen und soziale Isolation – sind damit zentrale Risikofaktoren für die Entstehung von Kindes-
wohlgefährdungen. Gleichzeitig erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit, dass Familien Unterstüt-
zungsleistungen nicht oder nur unzureichend in Anspruch nehmen (können). Dieser als "Non-
take-up" bezeichnete Effekt beschreibt Situationen, in denen Menschen, die Anspruch auf eine 
Leistung haben, diese nicht erhalten. Dies kann auch für Sozialleistungen gelten und auf man-
gelnde Kenntnisse um Ansprüche, auf empfundene Zugangshürden oder auf Angst vor Stig-
matisierung bei einem Leistungsbezug hinweisen. In Konsequenz erreichen Sozialleistungen 
so Teile ihrer Zielgruppen nicht und die Situationen für  betroffene Menschen verschlechtern 
sich (vgl. Warin et al. 2007; Baisch et al. 2023). Somit zeigt sich einerseits, dass Familien, die 
bestimmten sozialstrukturellen Belastungen ausgesetzt sind , häufiger Schutz- und Hilfeleis-
tungen in Anspruch nehmen als Familien ohne solche Belastungen. Zugleich nehmen längst 
nicht alle Familien aus solchen Belastungsgruppen, die ihnen zustehenden Leistungen in An-
spruch. 
Für die Stadt Köln bestätigen die Datenanalysen zu den einzelnen Stadtteilen grundsätzlich 
diese bundesweiten Befunde: In als belastetet geltenden Stadtteilen wie Kalk, Mülheim oder 
Ostheim liegen die Armutsquoten und Sozialleistungsbezüge überdurchschnittlich hoch. In 
denselben Sozialräumen zeigen sich zugleich zumeist höhere Fallzahlen bei Gefährdungsein-
schätzungen, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen. Der Zusammenhang von Armut, ein-
geschränkten Bildungs- und Gesundheitschancen sowie erhöhtem Kinderschutz- und Hilfebe-
darf wird grundsätzlich auch in Köln sichtbar und verweist auf die Notwendigkeit einer konse-
quenten sozialräumlichen Steuerung von Schutz- und Hilfeleistungen (vgl. Stadt Köln 2020; 
AKJStat 2024; BMFSFJ 2024). 
Um die enge Verbindung von Armut und Kinderschutzrisiken empirisch zu unterfüttern, lohnt 
der Blick auf aktuelle bundesweite Daten zur Armutsgefährdung. Die Statistik zeigt nicht nur 
die allgemeine Armutsquote, sondern differenziert sie nach Alter, Geschle cht, Haushaltstyp, 
Erwerbsstatus, Bildungsniveau und Staatsangehörigkeit. Damit werden die sozialen Gruppen 
sichtbar, die ein besonders hohes Risiko tragen, in prekären Lebenslagen aufzuwachsen. Mit 
Blick auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist aber zwingend zu berücksichtigen, 
dass nicht die (andere) Staatsangehörigkeit die Ursache für eine Armutsgefährdung ist, son-
dern dass die vergleichsweise schlechteren Bildungsabschlüsse und die größeren Schwierig-
keiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt den Grund für dieses Risiko darstellen. Rechnet man 
diese Effekte aus einem Vergleich der Gruppen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
heraus, nivellieren sich solche Unterschiede (vgl. RKI 2008; Autorengruppe Bildungsbericht-
erstattung 2016; Maaz 2017). Aufgabe von Politik und Schule muss es deshalb sein, herkunfts-
bedingte, soziale Nachteile zu kompensieren. 
Die folgende Tabelle fasst diese Ergebnisse für das Jahr 2024 zusammen und verdeutlicht 
eindrücklich, dass v. a. junge Erwachsene, Alleinerziehende, Menschen ohne deutsche

29 
Staatsangehörigkeit sowie Haushalte mit niedrigem Bildungsabschluss stark überdurch-
schnittlich von Armut betroffen sind (vgl. Der Paritätische Gesamtverband 2025).  
Tabelle 2:  Der Paritätische Gesamtverband (2025), auf Basis von MZ-SILC Endergebnissen (Statistisches 
Bundesamt), Befragungsjahr 2024, Vorjahreseinkommen.  
 
Die Tabelle 2 zeigt außerdem, dass strukturelle Faktoren wie Geschlecht, Bildung, Haushalts-
form und Erwerbsstatus das Armutsrisiko maßgeblich beeinflussen. Frauen, Menschen mit 
niedrigem Bildungsniveau und Haushalte mit mehreren Kindern sind bundesweit überpropor-
tional armutsgefährdet. Diese strukturelle Mehrdimensionalität von Armut bildet einen wichti-
gen Rahmen für die lokale Analyse im Kölner KSEP, denn: Auch in Köln zeigen sich vergleich-
bare soziale Risikostrukturen, die jedoch sozialräumlich besonders ausgeprägt und viel fach 
miteinander verschränkt auftreten. 
Für den Kinderschutz in Köln bedeutet dies, dass Programme zur Prävention und zum Schutz 
von Kindern und Jugendlichen stets an der sozialen Lage, den spezifischen Lebensformen 
sowie den besonderen Herausforderungen von Familien im urbanen Kontext ansetzen müs-
sen. Die Armutsquote ist kein rein individueller, sondern ein gesellschaftlich und politisch struk-
turierter Indikator, der – wie die weiteren Analysen zeigen werden – gerade in den belasteten

30 
Stadtteilen Kölns zentrale Bedeutung für Kinderschutz, Teilhabe und Chancengleichheit be-
sitzt. 
5.1.2 Lebenslagen und statistische Risikofaktoren in den Stadtteilen 
von Köln  
Die Stadt Köln ist in unterschiedliche S tadtteile gegliedert, die sich durch stark variierende 
Lebensbedingungen, infrastrukturelle Ausstattungen und Sozialindikatoren auszeichnen. Be-
sonders in belasteten Stadtteilen wie Chorweiler  oder Kalk kumulieren mehrere Benachteili-
gungsfaktoren. Dazu zählen eine überdurchschnittlich hohe Kinderarmut, erhöhte Arbeitslo-
sigkeit sowie ein im Vergleich niedriger Bildungsstatus in der Elternschaft ( vgl. Stadt Köln 
2023a; Der Paritätische Gesamtverband 2025). 
Die im Rahmen des KSEP ausgewerteten kommunalen Indikatoren bestätigen diese grund-
sätzlichen Befunde: Die Analysen auf der Ebene der Stadtteile zeigen zwar nicht kausal zwin-
gend, aber immer wieder auch, den statistischen Zusammenhang von erhöhten Armuts - und 
Belastungsquoten und der überdurchschnittlichen Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung 
sowie erhöhte Fallzahlen bei Schutzmaßnahmen wie etwa Gefährdungseinschätzungen nach 
§ 8a SGB VIII. Diese Kombination aus strukturellen Belastungen (zu den zuweilen  auch be-
engte Wohnraumverhältnisse zählen) prägt die Lebenslagen von Familien maßgeblich und 
erhöht (statistisch betrachtet) die Wahrscheinlichkeit für Schutz - und Hilfebedarfe (vgl. Stadt 
Köln 2023a; AKJStat 2024; BMFSFJ 2024).  
Bevor in den folgenden Kapiteln die Analysen mit Blick auf die einzelnen Indikatoren dargestellt 
werden, soll an dieser Stelle der grundsätzlich vorhandene Zusammenhang von Risikolagen 
und Schutz- und Hilfebedarfen erörtert werden. Dieser zeigt die vorhandene Tendenz wie auch 
die festgestellten Abweichungen davon auf.  
Um einen Überblick zu geben sind in der folgenden Tabelle die Kölner Stadtteile aufgeführt, 
die in der Rangfolge der 86 Stadtteile unter den ersten 30 Stadtteilen zu finden sind, in denen 
(statistisch betrachtet) die höchsten Risiken (abgebildet vor allem durch die Haushaltseinkom-
men) festgestellt werden können. Daneben wird der jeweilige Rang hinsichtlich der Daten zur 
Armutsgefährdungsquote1, zur Wohnfläche pro Einwohner*in und zum Anteil der Haushalte 
von Alleinerziehenden aufgeführt. Dem gegenüber gestellt werden im rechten Teil der Tabelle 
die Rangfolgen hinsichtlich der vorliegenden Daten zu den Schutz- und Hilfemaßnahmen. Hier 
werden die festgestellten Kindeswohlgefährdungen, die durchgeführten Inobhutnahmen und 
die Leistungen der Hilfen zur Erziehung (jeweils pro 1.000 Minderjährigen im Stadtteil) zu-
grunde gelegt.  
 
1 Ein Haushalt und die darin lebenden Personen gelten rechnerisch dann als armutsgefährdet, wenn das Haushaltseinkommen 
unterhalb der Armuts-Gefährdungsschwelle liegt – diese ist bei 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens (= Einkommensme-
dian) der Bevölkerung insgesamt festgelegt. (vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) (Hrsg.). (2024). Armutsgefährdungsquote 
nach Haushaltstypen und Einkommensgruppen 2024).

31 
Tabelle 3:  Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsge-
fährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in, Anteil Alleinerziehendenhaushalte, festgestellte 
Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung. Quelle: Stadt Köln – Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. 
Raum 
Rang 
monatli-
ches  
Haus-
haltsnet-
toein-
kommen 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
Wohn-
fläche je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil 
Alleiner-
ziehen-
den-
haus-
halte 
KWG 
(Ergeb-
nis Ein-
schät-
zung)* 
§42 In-
obhut-
nahme 
pro 
1.000 
HzE 
sum-
miert 
Finkenberg 1 3 3 51 22 33 50 
Chorweiler 2 1 2 4 17 11 33 
Humboldt/Gremberg 3 14 7 13 26 34 32 
Buchforst 4 9 5 1 3 8 1 
Ostheim 5 6 10 14 54 30 16 
Kalk 6 7 9 6 9 10 12 
Vingst 7 15 4 3 11 24 5 
Höhenberg 8 25 6 10 20 19 4 
Buchheim 9 11 18 21 2 12 8 
Seeberg 10 2 11 7 61 36 49 
Neubrück 11 26 8 29 64 59 37 
Lindweiler 12 4 32 8 48 63 50 
Mülheim 13 17 13 11 10 7 3 
Grengel 14 10 54 18 25 3 50 
Dünnwald 15 8 35 5 6 1 6 
Porz 16 23 30 23 21 15 24 
Bocklemünd/Mengenich 17 18 21 2 18 42 15 
Longerich 18 16 56 66 49 27 17 
Poll 19 12 55 37 67 61 38 
Urbach 20 20 23 9 29 9 39 
Weidenpesch 21 37 37 26 50 22 14 
Raderberg 22 39 48 50 82 58 19 
Zollstock 23 40 28 43 70 64 46 
Volkhoven/Weiler 24 13 19 33 46 46 50 
Altstadt/Süd 25 53 41 54 42 20 28 
Wahnheide 26 78 52 15 16 73 50

32 
Raum 
Rang 
monatli-
ches  
Haus-
haltsnet-
toein-
kommen 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
Wohn-
fläche je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil 
Alleiner-
ziehen-
den-
haus-
halte 
KWG 
(Ergeb-
nis Ein-
schät-
zung)* 
§42 In-
obhut-
nahme 
pro 
1.000 
HzE 
sum-
miert 
Niehl 27 64 29 41 33 2 35 
Flittard 28 32 25 42 5 13 10 
Bickendorf 29 30 16 12 27 54 25 
Lind 30 71 50 24 8 23 50 
* Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ 
Die Daten der Tabelle zeigen zunächst, dass die meisten der mit Blick auf die Haushaltsein-
kommen als sozialstrukturell belastet geltenden Stadtteile aus den Rängen 1 -30 auch inner-
halb der 30 Stadtteile zu finden sind, die bei der Armutsgefährdungsquote, bei der Wohnfläche 
pro Einwohner*in und beim Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden in den Rängen 1-30 zu 
finden sind. Insbesondere zeigt sich dieser Effekt bei den ersten zehn Rängen. Ausnahmen 
wie z.B. Weidenpesch, Raderberg oder Altstadt/Süd mit Rängen oberhalb von Rang 30 bei der 
Armutsgefährdungsquote bestätigen die Regel. Uneinheitlicher zeigen sich die Rangfolgen 
(oberhalb der ersten zehn Ränge) bei den Daten zur Wohnfläche und zum Anteil der Haushalte 
von Alleinerziehenden.  
Zugleich befinden sich die meisten der Stadteile der Ränge 1-10 mit den ausgewiesenen so-
zialstatistischen Risikolagen unter den Rängen 1 -30 bei den geleisteten Schutz - und Hilfe-
maßnahmen. Besonders deutlich zeigt sich diese Tendenz bei den festgestellten Kindeswohl-
gefährdungen (Ausnahmen Ostheim und Seeberg), bei den Inobhutnahmen (Ausnahmen See-
berg, Finkenberg und Humboldt/Gremberg) und bei den HzE (Ausnahmen Finkenberg, Chor-
weiler, Humboldt/Gremberg und Seeberg) 
Den Blick aus der Perspektive der Ränge der geleisteten Schutz - und Hilfemaßnahmen auf 
die Stadtteile zeigt die folgende Tabelle: 
Tabelle 4:  Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach festgestellten Kindeswohlgefährdungen, §42 Inob-
hut-nahme, Hilfen zur Erziehung, monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungs-
quote Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. 
Raum 
Rang 
Rang 
KWG (Er-
gebnis 
Einschät-
zung)*** 
§42 Inob-
hut-
nahme 
pro 1.000 
HzE sum-
miert** 
monatli-
ches  
Haus-
haltsnet-
toein-
kommen 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
Wohnflä-
che je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil Al-
leinerzie-
henden-
haushalte 
Höhenhaus 1 18 7 60 50 42 31

33 
Raum 
Rang 
Rang 
KWG (Er-
gebnis 
Einschät-
zung)*** 
§42 Inob-
hut-
nahme 
pro 1.000 
HzE sum-
miert** 
monatli-
ches  
Haus-
haltsnet-
toein-
kommen 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
Wohnflä-
che je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil Al-
leinerzie-
henden-
haushalte 
Buchheim 2 12 8 9 11 18 21 
Buchforst 3 8 1 4 9 5 1 
Zündorf 4 17 45 56 55 78 44 
Flittard 5 13 10 28 32 25 42 
Dünnwald 6 1 6 15 8 35 5 
Holweide 7 16 2 35 22 34 17 
Lind 8 23 50 30 71 50 24 
Kalk 9 10 12 6 7 9 6 
Mülheim 10 7 3 13 17 13 11 
Vingst 11 24 5 7 15 4 3 
Westhoven 12 * 50 61 66 58 79 
Stammheim 13 28 50 46 56 24 19 
Libur 14 26 50 * * 76 63 
Gremberg-
hoven 15 4 50 * * 1 57 
Wahnheide 16 73 50 26 78 52 15 
Chorweiler 17 11 33 2 1 2 4 
Bocklemünd/ 
Mengenich 18 42 15 17 18 21 2 
Dellbrück 19 40 11 40 31 66 47 
Höhenberg 20 19 4 8 25 6 10 
Porz 21 15 24 16 23 30 23 
Finkenberg 22 33 50 1 3 3 51 
Blumenberg 23 55 50 50 75 17 40 
Rath/Heumar 24 43 50 77 73 80 81 
Grengel 25 3 50 14 10 54 18 
Humboldt/ 
Gremberg 26 34 32 3 14 7 13 
Bickendorf 27 54 25 29 30 16 12

34 
Raum 
Rang 
Rang 
KWG (Er-
gebnis 
Einschät-
zung)*** 
§42 Inob-
hut-
nahme 
pro 1.000 
HzE sum-
miert** 
monatli-
ches  
Haus-
haltsnet-
toein-
kommen 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
Wohnflä-
che je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil Al-
leinerzie-
henden-
haushalte 
Meschenich 28 21 13 41 21 15 69 
Urbach 29 9 39 20 20 23 9 
Elsdorf 31 45 50 76 * 20 76 
*keine Daten verfügbar 
**Werte bei Hilfen zur Erziehung liegen bei 0 
***Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefähr-
dung“ 
Die Daten zeigen zunächst, dass die Stadteile mit den obersten zehn Rängen bei den festge-
stellten Kindeswohlgefährdungen (jeweils pro 1.000 Minderjährige im Stadtteil) auch innerhalb 
der obersten 30 Ränge bei den Inobhutnahmen zu finden sind. Die gleiche Tendenz zeigt sich 
bei den geleisteten HzE. Ausnahmen zeigen sich in Zündorf und Lind.  
Ferner weisen die Daten mit Blick auf die jeweiligen Ränge darauf hin, dass Kindeswohlge-
fährdungen häufiger in Stadteilen aus den oberen Rängen von Haushalten mit Alleinerziehen-
den (Ausnahme Höhenhaus, Zündorf und Flittard) festgestellt werden. Diese Tendenz gilt auch 
für die Ränge bei der Wohnfläche (Ausnahmen z.B. Zündorf und Lind) und bei der Armutsge-
fährdungsquote (Ausnahmen z.B. Westhofen und Lind). 
Insgesamt betrachtet zeigen diese Daten, in welchen Stadtteilen soziale Risiken kumuliert auf-
treten und wo (statistisch betrachtet) erhöhte Risiken für das Aufwachsen von jungen Men-
schen bestehen. Zugleich zeigen die Tabellen, dass erhöhte statistische Risiken nicht unmit-
telbar zu erhöhten Schutz- und Hilfebedarfen führen.  
Auf der Ebene von Stadtteilen handelt es sich somit nicht um kausale und auch nicht in allen 
Fällen um statistische Zusammenhänge in Form von Korrelationen 2 (Zusammenhang zwi-
schen zwei Variablen, der die Richtung und Stärke dieser Beziehung anzeigt). Nicht in jedem 
als sozialstatistisch belastet geltendem Stadtteil sind etwa höhere Quoten an festgestellten 
Kindeswohlgefährdungen dokumentiert. Dazu lassen sich mehrere Erklärungen heranziehen. 
Zum einen können hier präventiv wirkende Regelangebote wie Schulen oder etwa Jugendfrei-
zeitangebote eine Rolle spielen, die dazu beitragen, dass sich manche Risiken nicht zu 
 
2 Dies wird deutlich, wenn man sich die Korrelationen zwischen "monatliches Haushaltsnettoeinkommen" und 
„Kindeswohlgefährdung“ | „§42 Inobhutnahme“ | „HzE“ anschaut. Sowohl auf Ebene der Ränge 1 bis 10 als auch 
der Ränge 1 bis 30 sind die Korrelationen schwach und bei n = 10 bzw. 30 aufgrund der Werte von p nicht signifi-
kant. Erweitert man die Betrachtungsebene auf alle Stadtteile, sind die drei Korrelationen 
(r = −0,345; r = 0,422; r = 0,444) bei n = 84 moderat stark und aufgrund der p Werte (0,001; 0,000; 0,000) hochsig-
nifikant (zweiseitig, α = 0,05). Die Richtungen entsprechen den im Text beschriebenen Tendenzen. 
Bei den Korrelationen zwischen „Kindeswohlgefährdung“ und „monatliches Haushaltsnettoeinkommen“ | „Armuts-
quote“ | „Wohnfläche“ | „Anteil Alleinerziehenden“ zeichnet sich ein ähnliches Bild. Auf Ebene der Plätze 1 bis 10 
und 1 bis 30 lässt sich kein gesicherter linearer Zusammenhang nachweisen. Auf Ebene aller Stadtteile bei n = 85 
zeigen sich Korrelationen unterschiedlicher Stärke und Richtung; alle p < 0,05 und somit statistisch signifikant. Die 
Effekte reichen von schwach bis moderat und entsprechen den beschriebenen Tendenzen im Text.

35 
tatsächlichen Gefährdungen auswachsen. Zum anderen kann sich ggf. das Schutz- und Hilfe-
system damit schwertun, bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Auch statistische Limitierungen 
können als Begründung ausgemacht werden, wenn etwa die Ebene (die „Maßeinheit“) des 
Stadtteils solche Effekte nicht aufzeigen kann, weil sich hier Zusammenhänge eher in be-
stimmten Quartieren oder Straßenzügen zeigen, nicht aber im ganzen (ggf. auch uneinheitlich 
geprägten) Stadtteil statistisch niederschlagen. Trotz solcher Einschränkungen lohnt aber der 
Blick auf die Risiken, die sich in Schutz- und Hilfebedarfen niederschlagen und damit den Blick 
freigeben für sozialstrukturelle Risiken, denen junge Menschen und ihre Familien ausgesetzt 
sein können. Ein statistisch virulentes Risiko ist aber in jedem Fall ein datengestützter Impuls, 
der mit Blick auf die Entwicklung von Schutz- und Hilfeangeboten genutzt werden sollte. 
Für einen nächsten Planungszeitraum ließe sich anregen, vertiefend zu analysieren, welche 
(ggf. Risiken hemmenden) Institutionen und Konzepte in den Stadtteilen auszumachen sind, 
die zwar größeren statistischen Risiken unterliegen, in denen aber vergleichsweise weniger 
Schutz- und Hilfebedarfe realisiert werden (müssen) . Dabei sollte auch bedacht werden, ob 
und in wie weit es dem Hilfesystem gelingt, Schutz- und Hilfebedarfe in den Blick zu nehmen 
und welche anderen Institutionen hier welchen Beitrag leisten. 
5.1.3 Risikoindikator Armut 
Kinderarmut stellt einen zentralen Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendli-
chen dar (vgl. NZFH 2024; AKJStat 2024). In Köln lebt nahezu jedes dritte Kind unter 15 Jahren 
in einem Haushalt mit geringem Einkommen. Laut der Strukturdatenerhebung Köln 2023 sind 
24 % aller Kölner Haushalte armutsgefährdet. Besonders betroffen sind Haushalte mit Kin-
dern: Bei Alleinerziehenden liegt die Armutsgefährdung bei 40 %, bei Paarhaushalten mit Kin-
dern bei 13 %. Zum Vergleich: Paarhaushalte ohne Kinder weisen eine Quote von nur 8 % auf 
(vgl. Stadt Köln 2023b). Der Begriff Armutsgefährdung wird hier nach dem Standard der Euro-
päischen Union verwendet (vgl. detstatis.de 2024.). Ein Haushalt und die darin lebenden Per-
sonen gelten rechnerisch d ann als armutsgefährdet, wenn das Haushaltseinkommen unter-
halb der Armuts-Gefährdungsschwelle liegt – diese ist bei 60 % des mittleren Äquivalenzein-
kommens (= Einkommensmedian) der Bevölkerung insgesamt festgelegt. Armutsgefährdung 
umfasst damit sowohl den Anteil der Haushalte, die mit Sicherheit als arm bezeichnet werden 
können, als auch diejenigen Haushalte, die nahe an der Armutsgrenze liegen und deren Wahr-
scheinlichkeit, arm zu werden, als hoch bezeichnet werden kann.  
Armutsgefährdungsquote in den Kölner Stadtteilen – Sozialräumliche Polarisierung 
Die Auswertung der aktuellen Strukturdatenerhebung 2023 zeigt, dass die Armutsgefähr-
dungsquote in Köln stark sozialräumlich polarisiert ist. Während die gesamtstädtische Quote 
bei 24 % liegt, variiert sie auf Ebene der 86 Stadtteile erheblich – von unter 5 % in einigen 
peripheren, wohlhabenden Stadtteilen bis hin zu über 60 % in besonders belasteten Stadttei-
len. 
Armutsgefährdung zeigt sich v. a. in:  
▪ Chorweiler (63,6 %) 
▪ Seeberg (60,3 %) 
▪ Finkenberg (58,1 %) 
▪ Lindweiler (54,8 %) 
▪ Godorf (52,0 %) 
▪ Ostheim (51,9 %)

36 
▪ Kalk (48,1 %) 
▪ Dünnwald (43,0 %) 
▪ Buchforst (41,0 %) 
▪ Buchheim (36,9 %) 
▪ Volkhoven/Weiler (36,3 %) 
▪ Poll (36,5 %) 
In diesen Stadtteilen sind Kinder, Jugendliche und Familien einem z. T. erheblich erhöhten 
Armutsrisiko ausgesetzt. Im Gegensatz dazu liegen in Stadtteilen wie Immendorf (5,4 %), Füh-
lingen (2,4 %), Merkenich (5,3 %), Klettenberg (7,6 %) und Weiß (7,6 %) die Armutsgefähr-
dungsquoten deutlich unter dem städtischen Durchschnitt.  
Die folgenden Karten zeigen die sozialräumliche Verteilung zentraler Risikoindikatoren für das 
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Köln. Sie dienen als Orientierung für eine lokal 
differenzierte Planung im Rahmen des KSEP: Wo sich Belastungen kumulieren, sind präven-
tive Angebote, niedrigschwellige Zugänge und Kinderschutzstrukturen prioritär zu stärken. Die 
Einfärbung folgt einer Klassierung nach Prozentwerten; dargestellt wird jeweils der Stadtteil-
mittelwert. 
 
Abbildung 3:  Darstellung der Armutsgefährdungsquote nach Stadtteilen. Datenquelle: Strukturdatenerhebung 
2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Diese (wie auch 
die folgenden) Klassifizierungen der Datenwerte zu Gruppen (von Stadtteilen mit ähnlichen Da-
ten) basieren auf dem Algorithmus "Natürliche Unterbrechungen" nach Jenks. Dieser bildet Klas-
sen (Gruppen von Daten) innerhalb der vorliegenden Daten. Gruppen werden hier gebildet, in-
dem ähnliche Werte identifiziert und möglichst gut gruppiert werden und auf diesem Weg Unter-
schiede zwischen den Gruppen deutlich werden. Es werden dabei Grenzen an den Stellen ge-
setzt, wo die Daten relativ große Unterschiede aufweisen. Andere Verfahren wie die Klassenein-
teilung nach Quintilen zeigen solche Unterschiede h zwischen den Gruppen äufig nicht in dieser 
Deutlichkeit.  
Abbildung 3 illustriert, dass Armut in Köln nicht gleichmäßig verteilt ist, sondern in mehreren 
rechtsrheinischen und nördlichen Stadtteilen konzentriert auftritt. Gerade in diesen Stadtteilen 
kumulieren Risiken wie Arbeitslosigkeit, Wohnraumnot und eingeschränkte Bildungsressou r-
cen – was sich z. T. auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung und Kinderschutzmaßnahmen

37 
auswirkt: Die Karte markiert Schwerpunktgebiete, in denen eine präventive Infrastruktur (Frühe 
Hilfen, Kita-Zugänge, Familienangebote) gezielt weiterzuentwickeln ist. 
Um die ungleichen Lebenslagen in Köln sichtbar zu machen, eignet sich besonders die Be-
trachtung der durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen. Sie zeigen in verdichteter Form 
die materielle Ausgangslage von Familien in den verschiedenen Stadtteilen und ma chen die 
sozialräumliche Polarisierung der Stadt deutlich. Abbildung 4 stellt diese Unterschiede klein-
räumig dar und liefert damit eine wichtige Grundlage für die Einschätzung von Risikolagen im 
Kinderschutz. 
 
Abbildung 4:  Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in den Kölner Stadtteilen (Stand 
2023). Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. 
Eigene Darstellung. 
Diese Abbildung verdeutlicht die erkennbaren Unterschiede im Haushaltseinkommen zwi-
schen den Kölner Stadtteilen. Während der gesamtstädtische Durchschnitt bei rund 
3.200 Euro liegt, weisen sozial belastete Stadtteile wie Chorweiler, Finkenberg oder Kalk mit 
unter 2.700 Euro besonders niedrige Durchschnittseinkommen auf. Demgegenüber verfügen 
Stadtteile wie Hahnwald, Rodenkirchen oder Junkersdorf über Haushaltsnettoeinkommen, die 
deutlich über dem städtischen Mittelwert liegen. Diese Polarisierung bildet ein e wesentliche 
strukturelle Rahmenbedingung, die auch für den Kinderschutz und die Jugendhilfeplanung re-
levant ist. 
5.1.4 Risikoindikator Leistungsbezug nach SGB II 
Der Bezug von Leistungen nach SGB II durch Familien mit Kindern gilt als verlässlicher Indi-
kator für prekäre Lebenslagen und strukturelle Benachteiligung (vgl. NZFH 2024 ; AKJStat 
2024). In Köln beziehen zahlreiche Familien, insbesondere Alleinerziehende, dauerhaft Grund-
sicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die aktuellen Sozialdaten zeigen eine starke 
sozialräumliche Konzentration: Die höchsten SGB II-Quoten finden sich im Bezirk Chorweiler 
mit über 50  %, gefolgt von Stadtteilen wie Finkenberg, Mesch enich, Gremberghoven, Neu-
brück, Bocklemünd/Mengenich, Ostheim, Seeberg und Vingst. Gerade in diesen Stadtteilen

38 
ist auch der Anteil der Haushalte mit Kindern sowie mit mehreren Kindern überdurchschnittlich 
hoch. 
5.1.5 Risikoindikator Wohnsituation 
Wohnungsknappheit, Überbelegung und Wohnunsicherheit gehören zu den häufigsten Belas-
tungsfaktoren für Familien in Köln und stellen zugleich auch einen Risikoindikator für mögliche 
Kindeswohlgefährdungen dar. Besonders in den sozial belasteten und innenstadtnahen Stadt-
teilen ist bezahlbarer und angemessener Wohnraum für viele Familien mit geringem Einkom-
men kaum erschwinglich. Die diesbezüglichen Daten zeigen, dass Stadtteile wie Finkenberg, 
Chorweiler, Gremberghoven, Buchforst, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Ostheim und 
Vingst durch eine Kumulation mehrerer Problemlagen auffallen. In Stadtteilen wie Finkenberg, 
Ossendorf und Buchforst liegt die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner*in mit nur 26,1 
bis 34,5 Quadratmetern (als Beispiele aus den Rängen 1 –5, siehe Abbildung 5) auf einem 
besonders niedrigen Niveau – ein deutliches Zeichen für beengte und ggf. schlicht überbelegte 
Wohnverhältnisse.  
 
Abbildung 5:  Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner*in den Kölner Stadtteilen. Quelle: Strukturdatenerhe-
bung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. 
In den genannten Stadtteilen liegt das durchschnittliche Einkommen der Haushalte im unteren 
Bereich der städtischen Einkommensverteilung — also unterhalb des Durchschnitts anderer 
Viertel. Finkenberg weist dabei das niedrigste, Chorweiler das zweittiefste Einkommen auf. 
Auffällig ist zudem der besonders hohe Anteil an Haushalten mit Kindern, darunter viele Fami-
lien mit zwei, drei oder mehr Kindern: Buchforst, Höhenberg, Humboldt/Gremberg und Kalk 
erreichen in diesen Kategorien Spitzenwerte (z. B. Buchforst: 56 % Haushalte  mit Kindern, 
45 % mit vier oder mehr Kindern). Das erhöht nicht nur das Risiko für Wohnraummangel, son-
dern verstärkt auch die psychische und physische Belastung der Kinder, etwa durch fehlende 
Rückzugsräume, erhöhte Konfliktgefahr oder mangelnde Privatsph äre. Die Kombination aus 
geringem Einkommen, beengter Wohnfläche und einer hohen Zahl an Mehrkindfamilien führt 
dazu, dass in diesen Quartieren das Risiko für familiäre Krisenlagen, Überforderung und

39 
letztlich möglichen Kindeswohlgefährdung erhöht ist. Für die Kölner Jugendhilfeplanung be-
deutet dies: Besonders in den genannten Stadtteilen mit hohen Risikolagen sollten sozialraum-
orientierte Strategien zur Prävention, gezielte Familienberatung sowie Sozialberatung zur Ver-
besserung der Wohnsituation verstärkt werden. Auch Schnittstellen zur Wohnungspolitik und 
zur quartiersbezogenen Infrastrukturentwicklung sind auszubauen, um die Lebenslagen von 
Kindern nachhaltig zu verbessern.  
Die folgende Tabelle verdeutlicht diese Kumulation von Problemlagen: Sie stellt die Rangfolge 
ausgewählter Stadtteile nach Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro Kopf sowie Anteil 
der Haushalte mit Kindern und Mehrkindfamilien dar.  
Tabelle 5:  Rangfolge ausgewählter Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Wohn-
fläche pro Einwohner*in sowie Haushaltsstruktur (alleinerziehend), Hilfen zur Erziehung, §42 und 
festgestellter Kindeswohlgefährdungen. Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. 
Raum 
Rang 
Wohn-
fläche 
je Ein-
woh-
ner:in in 
Quad-
ratme-
ter 
monatli-
ches  
Haus-
halts-
netto-
einkom-
men 
Anteil 
Haus-
halte 
mit Kin-
dern 
Anteil 
Haus-
halte 
mit zwei 
und 
mehr 
Kindern 
Anteil 
Haus-
halte 
mit vier 
oder 
mehr 
Kindern 
Rang 
KWG 
(Ergeb-
nis Ein-
schät-
zung)** 
HzE 
sum-
miert 
§42 In-
obhut-
nahme  
Gremberg-
hoven 1 * 5 8 6 15 50 4 
Chorweiler 2 2 3 6 5 17 33 11 
Finkenberg 3 1 4 2 1 22 50 33 
Vingst 4 7 16 16 11 11 5 24 
Buchforst 5 4 56 65 45 3 1 8 
Höhenberg 6 8 72 69 39 20 4 19 
Humboldt/ 
Gremberg 7 3 74 68 25 26 32 34 
Neubrück 8 11 12 5 3 64 37 59 
Kalk 9 6 70 67 18 9 12 10 
Ostheim 10 5 8 7 7 54 16 30 
*keine Daten verfügbar 
**Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ 
Die Übersicht macht deutlich, dass Wohnraummangel, geringes Einkommen und kinderreiche 
Haushaltsstrukturen in bestimmten Quartieren erkennbar zusammenfallen – ein Befund, der 
auch die Grenzen kommunalpolitischer Einflussnahmen aufzeigt. Zugleich zeigen sich hier 
Hinweise für eine möglichst konsequente sozialräumlichen Steuerung auch für Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe.

40 
5.1.6 Risikoindikator gesundheitliche Belastungen 
Der Gesundheitszustand von Kindern ist ein sensibler Indikator für strukturelle Benachteiligun-
gen und soziale Ungleichheit. In den Kölner Projektformaten (Workshops, Interviews, qualita-
tive Rückmeldungen) wurden wiederholt gesundheitliche Belastungen von Kindern und Fami-
lien thematisiert. Fachkräfte berichteten insbesondere über einen erhöhten Sprachförderbe-
darf, Entwicklungsverzögerungen sowie eine Zunahme psychischer Belastungen in sozial be-
nachteiligten Quartieren. Genannt wurden zudem lange Wartezeiten für therapeutische Unter-
stützungsangebote (bis zu sechs Monate) sowie erschwerte Zugänge zu präventiven Angebo-
ten. In mehreren Rückmeldungen wurde auch auf die besonderen Belastungen nach der Pan-
demie verwiesen (fehlende Resilienzangebote, soziale Isolation). 
Quantitative (idealerweise auch kleinräumige) Daten – etwa aus Schuleingangsuntersuchun-
gen oder U8/U9-Vorsorgeuntersuchungen – liegen nicht vor, da die Erfassung von Daten der 
Schuleingangsuntersuchungen erst (wieder) anläuft. Deshalb können Anteile von Kindern mit 
Sprach-, Motorik- oder Wahrnehmungsauffälligkeiten, noch Prävalenzen von Übergewicht/Adi-
positas oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten nicht in die Analysen einbezogen werden. Be-
kannt sind jedoch Zusammenhänge zwischen Armutsrisiken und erhöhten  gesundheitlichen 
Entwicklungsrisiken (vgl. z.B. LVR 2023).  
5.1.7 Risikoindikator unzureichende Bildungschancen 
Ungleiche Bildungszugänge manifestieren sich oftmals bereits im Vorschulalter. Kinder aus 
armutsbelasteten Familien besuchen nachweislich seltener frühzeitig eine Kindertageseinrich-
tung und weisen bei der Einschulung häufiger besondere Förderbedarfe auf. Auch Schulform-
empfehlungen, erreichte Abschlüsse und Übergänge in Ausbildung sind stark vom sozialen 
Hintergrund geprägt. Diese sozialen Disparitäten führen zu einer Reproduktion von Bildungs-
ungleichheit (vgl. AGJ 2017). 
Für Köln liegen hierzu kleinräumige Daten aus der Strukturdatenerhebung 2023 vor, die eine 
deutliche sozialräumliche Polarisierung sichtbar machen: In belasteten Stadtteilen wie Chor-
weiler, Kalk, Ostheim oder Finkenberg ist die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Haus-
halten besonders hoch (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der bundesweiten Befunde, dass es auch 
einen Zusammenhang zwischen familiären Armutsbedingungen und erhöhten Förderbedarfen 
in Sprache, Motorik und sozial -emotionaler Entwicklung gibt (vgl. AKJStat 2024; BMFSFJ 
2024) ist es - wie in Köln vorgesehen - angemessen die verabredeten Daten zur Schulein-
gangsuntersuchung bezogen auf den Hilfe- und Unterstützungsbedarf in eine sozialräumliche 
Betrachtung einzubeziehen. 
Die im Rahmen des KSEP ausgewerteten Daten belegen zudem, dass in den mit besonderen 
Risiken behafteten Stadtteilen Kölns eine überproportionale Inanspruchnahme von Hilfen zur 
Erziehung erfolgt. Damit wird ein Zusammenhang zwischen eingeschränkten Bildungs chan-
cen, kumulativen Armutsbelastungen und erhöhter Schutz- und Hilferelevanz deutlich.

41 
5.1.8 Sonstige Risikoindikatoren 
Weitere relevante Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdungen sind elterliche psychische Er-
krankungen, Suchtbelastungen, häusliche Gewalt, Flucht- und Migrationskontexte sowie sozi-
ale Isolation. Für Köln liegen hierzu nur in Teilbereichen kleinräumig auswertbare Statistiken 
vor. Diese Faktoren wurden jedoch im Rahmen der KSEP-Erhebungen wiederholt von Fach-
kräften benannt. Grundlage sind qualitative Formate wie Workshops, Interviews und Rückmel-
dungen aus der Praxis. 
So wurde im Rahmen dieser Erhebungen berichtet, dass lange Wartezeiten und fehlende Ka-
pazitäten in der therapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen die aktuelle Situ-
ation kennzeichnen und zu z.  T. erheblichen Belastungen von jungen Menschen und ihren 
Familien führen. Die befragten Fachkräfte verweisen zudem darauf, dass in stark belasteten 
Stadtteilen – etwa in Kalk, Mülheim oder Chorweiler – soziale Segregation, prekäre Wohnbe-
dingungen und unzureichende Infrastruktur Risiken kumulieren. Auch Problemlagen wie Ver-
nachlässigung infolge elterlicher Überforderung, fehlende Alltagsstrukturen oder soziale Isola-
tion von Kindern wurden mehrfach angesprochen. 
Für Phänomene wie häusliche Gewalt oder Suchtbelastungen liegen bislang keine kleinräumig 
differenzierten quantitativen Daten im Projekt vor. Diese wurden jedoch in den qualitativen 
Erhebungsformaten als Risikokonstellationen benannt, die im Hilfealltag eine große Rolle spie-
len und für welche Übergangs- und Krisenangebote zuweilen als fehlend bzw. als nicht ver-
fügbar wahrgenommen werden. Die Situation von Familien mit Flucht - und Migrationserfah-
rung wurde ebenfalls thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit Zugangsbarrieren zur 
Hilfelandschaft und dem Fehlen von Lotsenstrukturen. 
5.1.9 Jugendhilfe im Strafverfahren 
Auch kriminelle Delikte stellen ein Risiko und eine Gefährdungslage von jungen Menschen 
dar. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in Köln seit vielen Jahren fest institutionalisiert und 
begleitet junge Menschen im Ermittlungs - und Gerichtsverfahren, sie wirkt an Resozialisie-
rungsprozessen mit und vermittelt soziale Hilfen. In den qualitativen Datenerhebungen im Rah-
men des KSEP (Workshops, Interviews und Rückmeldungen von Fachkräften) wurde wieder-
holt auf den engen Zusammenhang zwischen delinquentem Verhal ten und kumulierten Be-
nachteiligungslagen hingewiesen – insbesondere im Zusammenhang mit Armut, Bildungsab-
brüchen, instabilen Familienkonstellationen und sozialräumlicher Ausgrenzung. Statistische 
Daten liegen zu diesem Risikofaktor und dem Bezug zu Schutz- und Hilfebedarfen nicht vor. 
5.1.10  Trennung und Scheidung 
Familiäre Trennung oder eine Scheidung der Eltern gehört zu den häufigsten biographischen 
Umbruchphasen von Kindern. Sie gehen häufig mit Loyalitätskonflikten, materieller Verknap-
pung und emotionaler Unsicherheit einher. Auch in den qualitativen Datenerhebungen im Rah-
men des KSEP (Workshops, Interviews, Rückmeldungen von Fachkräften) wurde wiederholt 
auf die besondere Belastung von Kindern im Kontext von Trennung hingewiesen. Statistische 
Daten liegen zu diesem Risikofaktor und dem Bezug zu Schutz- und Hilfebedarfen nicht vor. 
5.1.11  Zusammenfassung 
Die Analyse der sozialräumlichen Lebenslagen und Risikoindikatoren in Köln verdeutlicht, 
dass Kinderschutz nicht isoliert auf einzelne Fälle betrachtet werden kann, sondern in der ag-
gregierten Analyse Ausdruck struktureller Benachteiligungen und damit einh ergehender

42 
Risikolagen ist. Eine systematische Analyse der benannten Risikoindikatoren bildet die Vo-
raussetzung für eine möglichst wirksame, sozial gerechte und präventiv orientierte Kinder-
schutzstrategie. 
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Ursachen für Gefährdungslagen nicht abschließend erforscht 
sind. In den qualitativen Datenerhebungen im Rahmen des KSEP wurden wiederholt Belas-
tungskonstellationen benannt, die sich in der Kölner Jugendhilfe verdichten: soziale Isolation, 
prekäre Wohnsituationen, finanzielle Notlagen, psychische Erkrankungen und Suchtproblema-
tiken bei Eltern, Partnerschaftskonflikte und Trennungen, aber auch kindbezogene Belastun-
gen wie chronische Erkrankungen oder fehlende Vorsorgeuntersuc hungen. Die beteiligten  
Fachkräfte hoben hervor, dass diese Faktoren häufig kumulativ auftreten und die Wahrschein-
lichkeit von Kindeswohlgefährdungen erhöhen. 
Während kleinräumige statistische Daten bislang nur zu einzelnen Bereichen (Armut, Haus-
haltsformen, Wohnsituation) vorliegen, sind einige Risikokonstellationen durch die qualitativen 
Erhebungen im Rahmen des KSEP beschrieben worden. Ziel einer weiterentwickelten Kinder-
schutzplanung muss es sein, neben den statistisch erfassbaren Lebenslagen auch verdeckte 
Lagen und intersektionale Verschränkungen sozialer Benachteiligung sichtbar zu machen und 
handlungsleitend in die Planung einzubeziehen. 
Hieraus ergeben sich erste Implikationen , die auch für den KSEP und ggf. auch für die Ju-
gendhilfeplanung relevant sein können: Die ausgeprägte sozialräumliche Polarisierung insbe-
sondere der Armutsgefährdung erfordert eine möglichst quartiersscharfe, differenzierte Steu-
erung der Schutz- und Hilfesysteme. Prävention und Kinderschutz müssen in den besonders 
belasteten Stadtteilen mit hoher Priorität sozialraumorientiert gestaltet werden. Programme 
wie die Frühen Hilfen, Kita -Sozialarbeit, Familienzentren oder quartiersbezogene Lotsen-
dienste sollten gezielt in Stadtteilen mit höheren Risiken konzentriert werden, um die struktu-
rellen Nachteile zumindest abzumildern. 
 Realisierte Schutz- und Hilfemaßnahmen 
Im Anschluss an die bisher dokumentierten Risikolagen, folgen nun Angaben zu den Schutz- 
und Hilfeleistungen, die sowohl Schutz - und Hilfebedarfe der Kinder- und Jugendlichen aus-
weisen, als auch die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems „am scharfen Ende“ (gemeint ist in 
den realisierten Schutz- und Hilfemaßnahmen) zeigen. Der erste Blick gilt den festgestellten 
Kindeswohlgefährdungen.  
5.2.1 Festgestellte Kindeswohlgefährdungen 
Kindeswohlgefährdungen sind in urbanen Ballungsräumen wie Köln kein gleichmäßig verteil-
tes Phänomen, sondern konzentrieren sich auf bestimmte Quartiere oder Stadtteile, in denen 
strukturelle und soziale Risikofaktoren kumulieren. Die systematische Auswertung der Gefähr-
dungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII bietet einen differenzierten Einblick in die Vertei-
lung und die Dimensionen von Kindeswohlgefährdungen in Köln und zeigt damit sowohl (in 
den Blick geratene) Schutzbedarfe von jungen Menschen wie auch di e (erste) Reaktion des 
Hilfesystems auf. 
Die folgende Abbildung illustriert die auf die Kölner Stadtteile bezogene Verteilung der im Jahr 
2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in Köln.

43 
 
Abbildung 6:  Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in den Kölner Stadt-
teilen. Quelle: Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfepla-
nung 2024. Eigene Darstellung. 
Die Abbildung verdeutlicht die Verteilung der im Jahr 2023 registrierten Fälle von Kindeswohl-
gefährdung (Kindeswohlgefährdung und latente Kindeswohlgefährdung) pro 1.000 Kinder und 
Jugendliche in Köln. Besonders auffällig ist die hohe Fallzahl in den Stadtteilen 
▪ Höhenhaus (19 Fälle pro 1.000) und  
▪ Buchheim (17 Fälle pro 1.000),  
▪ gefolgt von Buchforst (14 Fälle pro 1.000),  
▪ Dünnwald und Flittard (jeweils 13 Fälle pro 1.000).  
Auch in Holweide (12 Fälle pro 1.000), Kalk und Lind (jeweils 11 Fälle pro 1.000) sowie Vingst 
und Mülheim (10 Fälle pro 1.000) liegen die Werte deutlich über dem durchschnittlichen städ-
tischen Wert von 5 Fällen (pro 1.000). Diese Konzentration in spezifischen Stadtteilen spiegelt 
auch die bekannte sozialräumliche Ballung von Risikofaktoren wider. 
5.2.2 Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung 
Vernachlässigung zählt zu den häufigsten und gleichzeitig zu den schwer zu erfassenden For-
men der Kindeswohlgefährdung. Sie beschreibt die wiederholte oder andauernde Unterlas-
sung fürsorglicher Zuwendung, die das physische, psychische oder soziale Wohl eines Kindes 
nachhaltig beeinträchtigen kann. In der Praxis der Kölner Kinder - und Jugendhilfe tritt Ver-
nachlässigung häufig im Kontext chronischer Überforderung und multipler Belastungen auf – 
dazu zählen strukturelle Armut, psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen der Eltern, 
beengte Wohnverhältnisse und mangelnde soziale Einbindung. 
4,9
8,7
8,7
8,9
9,1
9,5
9,9
11,0
11,3
12,3
13,2
13,4
13,5
13,7
16,8
18,9
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Gremberghoven
Libur
Stammheim
Westhoven
Vingst
Mülheim
Kalk
Lind
Holweide
Dünnwald
Flittard
Zündorf
Buchforst
Buchheim
Höhenhaus
Anzahl festgestellter Fälle Kindeswohlgefährdung 
pro 1.000 Kinder (2023)

44 
Die aktuellen Auswertungen der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII belegen, 
dass die Dimension Vernachlässigung in etwa der Hälfte aller Mitteilungen enthalten ist – teils 
in Kombination mit anderen Gefährdungsformen. Besonders häufig dokumentiert werden Hin-
weise auf körperliche und gesundheitliche Vernachlässigung, wie unregelmäßige oder aus-
bleibende Arztbesuche, mangelnde Hygiene, unzureichende Ernährung oder ungesicherte 
Wohnsituationen. Auch schulische Vernachlässigung – etwa durch dauerhaftes  Fernbleiben 
vom Unterricht oder fehlende Lernunterstützung – kann ein Indikator sein (vgl. Stadt Köln 
2023). Im Jahr 2023 wurden in Köln insgesamt 2,5 Fälle (pro 1.000 Minderjährige) von Kin-
deswohlgefährdung durch Vernachlässigung registriert. Die Häufung der Fälle ist jedoch stark 
sozialräumlich konzentriert: So liegen die Fallzahlen in Stadtteilen wie  
▪ Lind (8,1 Fälle pro 1.000),  
▪ Buchheim (7,6 Fälle pro 1.000),  
▪ Kalk (7,2 Fälle pro 1.000),  
▪ Holweide (6,7 Fälle pro 1.000)  
▪ Chorweiler und Buchforst (je 6,5 Fälle pro 1.000),  
▪ Dünnwald und Flittard (je 6,4 Fälle pro 1.000) sowie  
▪ Blumberg (6,2 Fälle pro 1.000) und  
▪ Zündorf (5,9 Fälle pro 1.000)  
deutlich über dem Stadtdurchschnitt.  
Die folgende Abbildung macht die sozialräumliche Konzentration der festgestellten Fälle von 
Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung in Köln deutlich sichtbar und unterstreicht, in 
welchen Quartieren der Kinderschutzbedarf besonders groß ist. Während der städtische Wert 
2023 bei rund 2,5 Fällen pro 1.000 Kindern lag, wurden in einzelnen Stadtteilen erheblich hö-
here Zahlen registriert. 
 
Abbildung 7: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Auswer-
tung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 
2024. Eigene Darstellung. 
2,5
5,9
6,2
6,4
6,4
6,5
6,5
6,7
7,2
7,6
8,1
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Zündorf
Blumenberg
Flittard
Dünnwald
Buchforst
Chorweiler
Holweide
Kalk
Buchheim
Lind
Anzahl der festgestellten Fälle: Vernachlässigung 
pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzung 
(2023)

45 
Für eine wirksame Reduzierung von Vernachlässigungsfällen braucht es niedrigschwellige Zu-
gänge zu Angeboten der Frühen Hilfen, gut erreichbare Anlaufstellen in belasteten Sozialräu-
men sowie verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe, Schule, Gesundheit s-
einrichtungen und freien Trägern. In Köln bestehen hierzu entsprechende Grundlagen, etwa 
über das Netzwerk Frühe Hilfen, die Teams des ASD, die Familienberatungsstellen und die 
Familienhäuser. 
 
Abbildung 8:  Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln 
(2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
5.2.3 Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt 
Körperliche Gewalt umfasst gezielte, gewaltsame Handlungen an einem Kind, die zu physi-
schen Verletzungen führen oder führen können. In Köln wird körperliche Gewalt nach Auswer-
tungen der § 8a-Verfahren regelmäßig als Gefährdungsdimension identifiziert, wenn auch sel-
tener als Vernachlässigung oder psychische Gewalt. Die festgestellten Fälle betreffen beson-
ders häufig Kinder unter zehn Jahren. Diagnostisch relevant sind u.  a. Hämatome, Frakturen 
oder Verletzungsmuster, die nicht altersentsprechend oder plausibel erklärt werden können 
(vgl. Stadt Köln 2023). 
Die aktuelle Auswertung für das Jahr 2023 zeigt eine deutliche sozialräumliche Ballung der 
festgestellten Fälle von körperlicher Misshandlung: Besonders hohe Fallzahlen wurden in  
▪ Höhenhaus (11,7 Fälle pro 1.000), 
▪ Buchheim (9,2 Fälle pro 1.000),  
▪ Buchforst (8,9 Fälle pro 1.000) und  
▪ Libur (8,7 Fälle pro 1.000) registriert,  
▪ gefolgt von Zündorf (7 Fälle pro 1.000),  
▪ Flittard (6,4 Fälle pro 1.000),  
▪ Holweide (6,1 Fälle pro 1.000).

46 
Auch in Lind (4,8 Fälle pro 1.000), Dünnwald (4,7 Fälle pro 1.000), und Mülheim (4,3 Fälle pro 
1.000) liegen die Zahlen über dem städtischen Gesamtwert von 2 Fällen (pro 1.000) pro Stadt-
teil (siehe Abbildung 9).  
Mit Blick auf Fälle festgestellter körperlicher Gewalt berichten Fachkräfte im ASD, dass kör-
perliche Gewalt häufig in Situationen massiver familiärer Überforderung, bei partnerschaftli-
chen Gewaltkonflikten oder bei fehlender Bindung zum Kind auftritt. In Bezirken mit sozial an-
gespannten Lagen werden diese Fälle demnach zunehmend auch von Schulen, Kitas und 
medizinischen Einrichtungen gemeldet, was auf eine wachsende Sensibilisierung und Koope-
rationsbereitschaft der lokalen Akteur*innen hinweist.  
Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle körper-
licher Gewalt nach Stadtteil in Köln. Besonders hohe Fallzahlen finden sich in den Stadtteilen 
Höhenhaus, Mülheim, Holweide und Buchheim. Diese Stadtteile weisen z.T. bereits in anderen 
Gefährdungsdimensionen auffällige Belastungswerte auf.  
 
Abbildung 9:  Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt nach Stadtteil in Köln (2023) Quelle: Aus-
wertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 
2024. Eigene Darstellung. 
2,0
4,3
4,7
4,8
6,1
6,4
7,0
8,7
8,9
9,2
11,7
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Mülheim
Dünnwald
Lind
Holweide
Flittard
Zündorf
Libur
Buchforst
Buchheim
Höhenhaus
Anzahl festgestellter Fälle von körperlicher 
Misshandlung pro 1.000 Kinder -
Gefährdungseinschätzungen (2023)

47 
 
Abbildung 10: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in 
Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt 
Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
5.2.4 Kindeswohlgefährdung durch psychische Gewalt 
Psychische Gewalt ist häufig schwerer zu erkennen als körperliche Gewalt, aber ebenso fol-
genreich. Sie umfasst wiederholte Abwertungen, Einschüchterungen, emotionale Zurückwei-
sungen oder das Erzeugen von Angst. In Köln sind Anzeichen psychischer Gewalt häufig An-
lass für eine fachliche Gefährdungseinschätzung. Besonders betroffen sind Kinder in konflikt-
haften Trennungsprozessen, in von Gewalt geprägten Familiensystemen oder in Fällen emo-
tionaler Vernachlässigung. 
In der Fachdebatte zur Wahrnehmung psychischer Gewalt in der Praxis wird darauf hingewie-
sen, dass diese häufig unterschwellig und verdeckt verläuft. Daher sind strukturierte Beobach-
tungen, multiprofessionelle Einschätzungen und die Einbindung von InsoFa s essenziell, um 
entsprechende Gefährdungen zu erkennen und einzuordnen. 
Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten (mög-
lichen) Fälle psychischer Gewalt in den Kölner Stadtteilen. Besonders hohe Fallzahlen in  
▪ Westhoven (9,1 Fälle pro 1.000),  
▪ Höhenhaus (8,1 Fälle pro 1.000),  
▪ Vingst (7,2 Fälle pro 1.000),  
▪ Lind (6,5 Fälle pro 1.000),  
▪ Wahnheide (6,3 Fälle pro 1.000) sowie  
▪ Dünnwald (je 6 Fälle pro 1.000)  
Diese Stadtteile liegen deutlich über dem Kölner Gesamtwert von 2,1 Fällen (pro 1.000). Auch 
in weiteren Stadtteilen wie Flittard, Zündorf, Gremberghoven und Mülheim  werden erhöhte 
Werte verzeichnet.

48 
 
Abbildung 11: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln 
(2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
 
Abbildung 12: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln 
(2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – 
Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
  
2,1
4,9
5,0
5,4
5,7
6,0
6,3
6,5
7,2
8,1
9,1
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Mülheim
Gremberghoven
Zündorf
Flittard
Dünnwald
Wahnheide
Lind
Vingst
Höhenhaus
Westhoven
Anzahl festgestellter Fälle von psychischer Gewalt 
Gewalt pro 1.000 Kinder -
Gefährdungseinschätzung (2023)

49 
5.2.5 Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt 
Sexualisierte Gewalt ist eine besonders gravierende Form der Kindeswohlgefährdung, bei der 
körperliche, emotionale und soziale Verletzungen gleichzeitig auftreten. In Köln ist die Zahl der 
festgestellten Fälle mit Verdacht auf sexualisierter Gewalt in den letzten Jahren leicht gestie-
gen, was einerseits auf erhöhte Sensibilität und andererseits auf verbesserte Meldewege zu-
rückzuführen ist (vgl. Stadt Köln 2023). Auch bei sexualisierter Gewalt gilt (wie grundsätzlich 
bei anderen Gefährdungsformen auch), dass die hier referierten Daten lediglich die Fallzahlen 
(möglicher) sexualisierter Gewalt im Rahmen einer Beurteilung des Verfahrens einer Gefähr-
dungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII abbilden können. Sie können keine Auskunft darüber 
geben, wie viele Minderjährige tatsächlich sexualisierte Gewalt erfahren. 
Die betroffenen Kinder und Jugendlichen stammen aus unterschiedlichen sozialen Kontexten, 
wobei besonders häufig familiäre oder sozial nahe Täterkontexte beschrieben werden. Die 
enge Kooperation des ASD/ GSD mit spezialisierten Fachstellen oder der Polizei ist für eine 
angemessene Fallbearbeitung unerlässlich. Die in Köln befragten Fachkräfte betonen die Be-
deutung trauma-pädagogischer Expertise und den Schutz vor Retraumatisierungen im Verfah-
ren. 
Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der festgestellten Fälle von sexu alisierter 
Gewalt im Stadtgebiet Köln im Jahr 2023. Auch hier zeigt sich eine sozialräumliche Risikolage: 
Besonders belastete Stadtteile und solche mit bereits bekannten Belastungshäufungen im Kin-
derschutz weisen auch (etwas) erhöhte Fallzahlen im Bereich sexualisierter Gewalt auf. D er 
Zusammenhang ist jedoch geringer als bei anderen Gefährdungsarten, d. h. Fälle sexualisier-
ter Gewalt sind etwas gleichmäßiger auf alle Stadtteile verteilt. Dies zeigen die Stadtteile im 
mittleren Bereich der folgenden Darstellung, da diese nicht zu den bekannten hoch belasteten 
Stadtteilen zählen.  
 
Abbildung 13: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in 
Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt 
Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
0,4
1,0
1,0
1,0
1,6
1,6
1,9
2,1
2,7
2,9
4,1
0 5 10 15 20
KÖLN
Mülheim
Chorweiler
Bickendorf
Longerich
Zündorf
Dellbrück
Dünnwald
Bocklemünd/Mengenich
Höhenhaus
Stammheim
Anzahl festgestellter Fälle von sexueller Gewalt 
pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzung 
(2023)

50 
 
Abbildung 14: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in 
Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt 
Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 
5.2.6 Sonstige Formen der Kindeswohlgefährdungen  
Neben den klassischen Kategorien treten in Köln auch weitere Gefährdungskonstellationen 
auf, etwa durch gezielte Vernachlässigung der schulischen Bildung, systematische soziale Iso-
lation oder die Übertragung elterlicher – ideologisch geprägter – Konflikte auf das Kind (z. B. 
extremistische Weltbilder, Verschwörungserzählungen). Diese werden bislang den o. g. Kate-
gorien zugeordnet, auch wenn es sich hier z. T. um neue Phänomene handelt, z. B. bei elter-
lichen Übergriffen in digitalen Räumen – etwa durch Bloßs tellungen oder Kontrollverhalten 
über Medien. Auch solche Gefährdungen werden von den befragten Fachkräften wahrgenom-
men. Diese Formen der Gefährdung fordern erweiterte Diagnostikmodelle und neue Koopera-
tionswege, etwa mit Schulsozialarbeit, Medienpädagogik und Jugendmedienschutz (vgl. AGJ 
2025). 
 Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung 
Die Anzahl aller Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung variiert deutlich zwi-
schen den Kölner Stadt teilen. Besonders hohe Fallzahlen verzeichnen die  Stadtteile Grem-
berghoven, Lind, Westhoven, Kalk und Holweide. Die folgenden Daten bilden eher das Mittei-
lungsverhalten und ggf. auch die Sensibilität des Kinderschutzsystems ab. Dies zeigt sich auch 
daran, dass die Stadtteile mit den höchsten Mitteilungsraten unterschiedlich stark mit bekann-
ten Risikofaktoren wie Überbelegung, Bildungsbenachteiligung und psychosozialer Belastung 
in Zusammenhang gebracht werden können (vgl. Stadt Köln 2023; Kölner Jugendhilfeplanung 
2024).

51 
 
Abbildung 15: Anzahl aller Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene 
Darstellung. 
26
40,6
42,6
43,5
45,3
45,8
46,5
46,8
46,9
46,9
47,4
50,6
54,9
55,8
57,1
58,2
72,1
0 20 40 60 80 100
KÖLN
Meschenich
Urbach
Buchforst
Höhenhaus
Wahnheide
Mülheim
Buchheim
Zündorf
Finkenberg
Dünnwald
Vingst
Holweide
Kalk
Westhoven
Lind
Gremberghoven
Anzahl der aller Mitteilungen möglicher KWG pro 
1.000 Kinder (2023)

52 
 
Abbildung 16: Anzahl festgestellter Fälle von Kindeswohlgefährdung [Kindeswohlgefährdung u. latente Kindes-
wohlgefährdung] pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 
Auch die Anzahl/Relation der festgestellten Kindeswohlgefährdungen v ariiert zwischen den 
Kölner Stadtteilen. Besonders hohe Fallzahlen verzeichnen die Bezirke Höhenhaus und Buch-
heim gefolgt von Buchforst, Zündorf, Flittard und Dünnwald. Für die Stadtteile Höhenhaus und 
Buchheim gefolgt von Buchforst, Zündorf und Dünnwald lässt sich festhalten, dass hier sowohl 
die Mitteilungen als auch die festgestellten Kindeswohlgefährdungen erkennbar häufiger als 
in anderen Stadtteilen vorkommen.  
Mitteilungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen erfolgen in Köln vorrangig durch Fach-
kräfte aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, aus dem Gesundheitswesen sowie durch 
Polizei und Nachbarschaft. Die vorliegenden Daten (s.u.) zeigen, dass die meisten Mitteilun-
gen von pädagogischen Fachkräften ausgehen, gefolgt von Mitteilungen aus dem medizini-
schen Bereich.  
3,4
8,7
8,7
8,9
9,1
9,5
9,9
11,0
11,3
12,3
13,2
13,4
13,5
13,7
16,8
18,9
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Gremberghoven
Libur
Stammheim
Westhoven
Vingst
Mülheim
Kalk
Lind
Holweide
Dünnwald
Flittard
Zündorf
Buchforst
Buchheim
Höhenhaus
Anzahl Fälle Kindeswohlgefährdung pro 1000 
Kinder (2023)

53 
 
Abbildung 17: Verteilung der Mitteilergruppen von Kindeswohlgefährdung (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 
Die große Anzahl an Mitteilungen durch die Polizei u. a. resultiert aus der systematischen Mit-
teilung von Einsätzen bei häuslicher Gewalt, bei denen Kinder direkt oder indirekt betroffen 
sind. Diese Mitteilungen werden grundsätzlich alle als „gewichtig“ betrachtet, was eine weitere 
Prüfung durch das Jugendamt auslöst. 
Bei den Mitteilergruppen in der vorangestellten Abbildung ist zu beachten, dass diese z.  T. 
unterschiedlichen Mitteilungsregelungen oder auch keinen solchen Regeln unterliegen. Den 
Regelungen gem. §  8a Abs. 4 unterliegen alle Jugendhilfeträger. Die Regelun gen gem. 
§ 4 KKG (Mitteilungen von Berufsgeheimnisträgern) richten sich an Schulen oder Einrichtun-
gen des medizinischen Systems. Die Regelungen sind in beiden genannten Gruppen nicht 
homogen und weichen in der Vorgehensweise voneinander ab. Für Mitteilungen aus der Bür-
gerschaft, aus der eigenen betroffenen Familie, von Verwandten, durch Minderjährige selbst 
oder auch für anonyme Mitteilungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen.  
5.3.1 Vergleich mit anderen Kommunen 
Für den Vergleich mit anderen Kommunen, konkret mit anderen Großstädten in Deutschland, 
werden an dieser Stelle Daten des KGST -Vergleichsrings Jugendhilfe herangezogen. Die 
Stadt Köln nimmt an diesem Vergleichsring teil und wird hier mit den jeweiligen Kölner Daten 
ausgewiesen. Die Daten der anderen teilnehmenden Großstädte (Städte > 400.000 EW) wer-
den aus Datenschutzgründen anonymisiert dargestellt. Dargestellt sind die Daten aus den 
Jahren 2023 und 2024.  
0,8
1,6
2,1
2,1
2,6
2,8
3,5
4,1
4,3
4,5
7,1
8,3
17,5
38,6
0 10 20 30 40 50
Beratungsstelle
Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder- und Jugendhilfe
Minderjährige/-r selbst
Verwandte
Sozialer Dienst/Jugendamt
Kindertageseinrichtung/Kindertagepflegeperson
Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u.ä. Dienste
Andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe
Bekannte/Nachbarn
Sonstige
Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r
Anonyme Meldung
Schule
Polizei/gericht/Staatsanwaltschaft
in %
Kindeswohlgefährdung (2023): Verteilung 
nach Mitteilergruppen

54 
 
Abbildung 18:   Anzahl der Mitteilungen zur Gefährdungseinschätzung nach KWG §8a SGB VIII insgesamt je 
10.000 Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kom-
munen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-
nagement (KGSt). 
Die relationalen Daten zeigen hier, dass Köln bei den Mitteilungen möglicher Kindeswohlge-
fährdungen über dem Median der diesbezüglichen Daten der anderen Großstädte liegt und zu 
den Kommunen gehört, die vergleichsweise viele solcher Mitteilungen erhalten.  
 
Abbildung 19: Anzahl der wiederholten Mitteilungengen zur Gefährdungseinschätzung im Kalenderjahr je 
10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisier-
ter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt). 
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
D
Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 175 286 81 62 167 281 182 85 361 252 121 366 132
2024 191 277 96 90 176 289 206 99 337 298 104 361 132
0
50
100
150
200
250
300
350
400Anz
K-KWG 1 - Mitteilungen 
Gefährdungseinschätzung gesamt je 10.000 
Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
D
Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 31 30 18 8 36 33 54 11 75 63 6 32 29
2024 28 28 22 12 42 36 63 14 65 58 10 28 27
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anz
K-KWG 3 - Wiederholte Mitteilungen im 
Kalenderjahr je 10.000 Jugendeinwohner im Alter 
von 0 bis unter 18 Jahren

55 
Bei den wiederholten Mitteilungen (Mitteilungen, die den gleichen Fall betreffen) ist Köln eher 
unauffällig nahe des Medians der Großstädte. Dies lässt sich auch als Hinweis auf eine über-
wiegend zufriedenstellende Bearbeitung der Mitteilungen interpretieren.  
 
Abbildung 20:  Anzahl der Gefährdungseinschätzungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ je 10.000 
Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kom-
munen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-
nagement (KGSt). 
Auch bei dem Anteil der bestätigten Kindeswohlgefährdungen je 10.000 Jugendeinwohnern 
liegt Köln nah am Median der Großstädte. Die relative Anzahl der festgestellten Kindeswohl-
gefährdungen ist somit unauffällig. 
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
D
Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 34 36 27 19 80 39 43 6 65 34 8 9 34
2024 39 38 39 31 77 42 46 5 58 39 17 11 35
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Anz
K-KWG 3.01 - Ergebnis 
Gefährdungseinschätzung: 
Kindeswohlgefährdung je 10.000 
Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 
Jahren

56 
 
Abbildung 21:  Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ an allen Meldungen zur Ge-
fährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen 
(hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). 
Entsprechend der vergleichsweise hohen Zahl der Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefähr-
dungen (vgl. Abb. 18) fällt der Anteil der bestätigten Kindeswohlgefährdungen an allen Mittei-
lungen in Köln vergleichsweise gering aus.  
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
D
Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 16 13 34 31 48 14 24 7 18 13 6 2 26
2024 17 14 41 35 43 15 22 5 17 13 17 3 26
0
10
20
30
40
50
60
%
K-KWG 3.5 - Anteil mit Ergebnis 
„Kindeswohlgefährdung“ an allen Mitteilungen zur 
Gefährdungseinschätzung

57 
 
Abbildung 22:  Anzahl der Gefährdungseinschätzungen ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf je 
10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisier-
ter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-
nagement (KGSt). 
Die mit den vorherigen Daten korrespondierende hohe Anzahl an überprüften Mitteilungen, die 
in Köln weder eine KWG noch einen Hilfebedarf ergeben, zeigt sich anhand dieser Daten, die 
die Frage nach der „Zielschärfe“ des realisierten Mitteilungssystems in Köln aufwerfen.   
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
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Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 55 153 30 15 53 57 58 31 141 61 24 186 29
2024 52 154 31 21 51 53 65 43 127 74 30 179 29
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200Anz
K-KWG 3.3 - Ergebnis Gefährdungseinschätzung: 
keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf 
je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis 
unter 18 Jahren

58 
 
Abbildung 23:  Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf“ an 
allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudony-
misierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt). 
Noch deutlicher zeigt sich dies bei den Daten zu dem Anteil der „falsch-positiven“ Mitteilungen. 
Gemeint sind damit Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdungen, die sich in der Überprü-
fung aber als „falsch“, d.h. als nicht zutreffend erweisen. 
 Leistungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefähr-
dungslagen 
Die im Folgenden dokumentierten und kommentierten Leistungen und Maßnahmen zur Redu-
zierung von Gefährdungslagen weisen – wie bereits erwähnt – zugleich auf Schutz- und Hil-
febedarfe hin, wie sie auch die Leistungen bzw. die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems auf-
zeigen. 
5.4.1 Inobhutnahmen 
Inobhutnahmen gemäß §  42 SGB VIII stellen eine besonders eingriffsintensive Schutzmaß-
nahme dar. In diesen Fällen liegt eine dringende Gefahr vor, welche konkret, gegenwärtig und 
erheblich ist, bei der ein Schadenseintritt bereits erfolgt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit 
zu erwarten ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage  sind, die Gefahr abzuwenden. 
Ferner scheiden andere Hilfen aus oder haben sich als wirkungslos erwiesen. Zudem besteht 
keine Zeit eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Inobhutnahmen werden im-
mer dann durchgeführt, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist und 
keine andere sofortige Lösung zur Verfügung steht . Im Kontext des KSEP weisen die  Daten 
der Inobhutnahmen in Köln zum einen auf die deutlichsten Gefährdungslagen von jungen Men-
schen hin, wie auch auf die genutzte intensivste Schutzmaßnahme des Hilfesystems.  
Medi
an Köln Kom.
A
Kom.
B
Kom.
C
Kom.
D
Kom.
E
Kom.
F
Kom.
G
Kom.
H
Kom.
I
Kom.
J
Kom.
K
2023 32 54 38 25 32 20 32 36 39 24 20 51 22
2024 30 56 32 23 29 18 31 43 38 25 29 50 22
0
10
20
30
40
50
60
%
K-KWG 3.8 - Anteil mit Ergebnis „keine KWG und 
kein Hilfebedarf“ an allen Meldungen zur 
Gefährdungseinschätzung

59 
In Köln ist die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren tendenziell gestiegen, mit einem 
deutlichen Anstieg in 2022 und 2023. Laut den Daten des LVR wurden im Jahr 2022 in Köln 
über 950 Inobhutnahmen verzeichnet – das entspricht einer Quote von etwa 6 ,2 Fällen pro 
1.000 Minderjährige und diese liegt damit etwas über dem Bundesdurchschnitt von 5,3 Fällen 
(vgl.; Stadt Köln 2023).  Die Mehrheit der Inobhutnahmen betrifft Kinder und Jugendliche im 
Alter zwischen 12 und 17 Jahren.  
In der Kölner Fachpraxis wird betont, dass Inobhutnahmen häufig als letzte Notmaßnahme 
eingesetzt werden, wenn präventive Hilfen zuvor nicht gegriffen haben oder ein akuter Schutz-
bedarf vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Gleichzeitig wird auf strukturelle Eng-
pässe hingewiesen – etwa bei der Verfügbarkeit von geeigneten Schutzplätzen, besonders für 
Kinder unter sechs Jahren oder für Jugendliche mit psychischer Belastung. 
 
Abbildung 24: Anzahl Fälle § 42 pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 
5.4.2 Gründe und Anlässe von Inobhutnahmen 
Die Gründe für Inobhutnahmen in Köln sind vielfältig und spiegeln eine Bandbreite kindeswohl-
gefährdender Konstellationen wider. Die häufigsten Anlässe betreffen akute Gewalt- oder Ver-
nachlässigungssituationen, insbesondere häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch der Eltern, 
psychische Erkrankungen sowie sexuelle Übergriffe. Darüber hinaus spielt auch die Selbstmit-
teilung Jugendlicher in Konflikt - oder Krisensituationen – etwa nach einem „Rauswurf“, bei 
Überforderung in Pflegeverhältnissen oder bei Schulverweig erung – eine zunehmende Rolle 
(vgl. Stadt Köln 2023). 
In der Statistik werden dabei zwei Hauptanlässe unterschieden: Inobhutnahmen aufgrund aku-
ter Gefahr durch Dritte (z.  B. Eltern, Angehörige) und solche, die auf eigenen Wunsch des 
Kindes oder der/des Jugendlichen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) erfolgen. Gesondert erfasst 
werden durch die Kinder - und Jugendhilfestatistik Inobhutnahmen bei unbegleiteten 
4,3
6,2
6,2
6,4
6,4
6,9
7,2
7,7
8,1
8,5
9,1
9,9
10,0
10,0
10,2
12,4
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
KÖLN
Porz
Marienburg
Flittard
Buchheim
Chorweiler
Kalk
Urbach
Buchforst
Mülheim
Altstadt/Nord
Riehl
Gremberghoven
Grengel
Niehl
Dünnwald
Anzahl Fälle §42 pro 1000 Kinder (2023)

60 
Minderjährigen geflüchteten Menschen gem. § 42a SGB VIII. Diese werden hier nicht ausge-
führt, da sich der Grund der Inobhutnahme aus dem Status der unbegleiteten Einreise ergibt. 
Die Verteilung in Köln schwankt leicht nach Alter und Sozialraum. In besonders belasteten 
Stadtbezirken treten Fremdplatzierungen nach familiärer Gewalt überproportional häufig auf. 
Die Zahl der Selbstmitteilungen Jugendlicher steigt laut Fachpraxis kontinuierlich, insbeson-
dere bei älteren Jugendlichen in instabilen Lebenslagen ode r bei konflikthaften Übergängen 
aus dem Elternhaus oder aus Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. 
5.4.3 Verlauf, Rückführungen und Abbrüche 
Die Verläufe von Inobhutnahmen in Köln zeigen eine große Spannbreite hinsichtlich Dauer, 
Verlauf und Ergebnis. Während ein Teil der Inobhutnahmen innerhalb weniger Tage beendet 
wird – etwa durch Rückführung ins Elternhaus nach Klärung der Situation –, entwickelt sich 
bei anderen Fällen ein längerer Schutz - oder Übergangsprozess. Besonders bei komplexen 
familiären Problemlagen oder bei Jugendlichen ohne tragfähige Rückkehroptionen zieht sich 
der Aufenthalt in einer Inobhutnahmeeinrichtung über mehrere Wochen  oder sogar Monate 
hin. Im Vergleich der Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen zeigen die dementsprechenden 
KGST-Vergleichsdaten auch recht deutlich den hohen Anteil an Inobhutnahmen , die in Köln 
länger als sechs Monate andauern.  
Die Rückführung in das Herkunftssystem ist grundsätzlich vorrangiges Ziel, sofern der Schutz 
und das Wohl des Kindes dort gewährleistet werden können. In Köln gelingt die Rückkehr in 
etwa 40 bis 45 % der Fälle innerhalb der ersten zwei Wochen. Bei einer weiteren Gruppe wird 
im Anschluss an die Inobhutnahme eine längerfristige HzE eingeleitet, insbesondere in Form 
stationärer Unterbringung oder intensiver ambulanter Betreuung. 
Abbrüche stationärer HzE, also ungeplante und nicht abgesprochene Beendigungen der Maß-
nahme durch die Betroffenen, treten vorrangig bei älteren Jugendlichen auf. Sie äußern sich 
häufig in Form von Weglaufen, Verlassen der Einrichtung oder verweigerter Rückkehr aus Be-
suchskontakten. Die Fachkräfte in Köln berichten, dass Abbrüche häufig mit wiederholten Un-
terbringungserfahrungen, traumatisierenden Vorbelastungen oder mangelnder Passung zwi-
schen Bedarf und Angebot zusammenhängen. 
5.4.4 Vergleich mit anderen Kommunen 
Im Vergleich mit anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zeigt sich, dass 
Köln seit mehreren Jahren überdurchschnittlich hohe Fallzahlen bei Inobhutnahmen verzeich-
net. Während die bundesweite Quote laut Statistischem Bundesamt (2022) bei rund 5,3 Inob-
hutnahmen pro 1.000 Kinder und Jugendliche liegt, beträgt sie in Köln etwa 6,2. Auch im Ver-
gleich zu Städten wie Düsseldorf (4,7), Essen (5,1) oder Frankfurt am Main (5,6) fällt Köln mit 
einer etwas höheren Interventionsquote auf (vgl. Statistisches Bundesamt 2023). 
Diese Abweichung lässt sich teilweise mit der demografischen Struktur und den sozialen Be-
lastungen in bestimmten Kölner Stadtteilen erklären, etwa in Chorweiler, Kalk oder Teilen von 
Mülheim. Gleichzeitig deuten Fachkräfte aus Köln an, dass die hohe Zahl der Inobhutnahmen 
auch Ausdruck einer gut etablierten Melde- und Interventionspraxis ist, die im Zweifel zuguns-
ten des Kinderschutzes handelt.

61 
5.4.5 Hilfen zur Erziehung 
An dieser Stelle soll ein Einblick in die in Köln geleisteten Hilfen zur Erziehung (HzE) gegeben 
werden. Auch wenn diese an der Schwelle einer nicht gewährleisteten Erziehung zum Wohle 
des Kindes ansetzen (vgl. § 27 SGB VIII) und damit auch unterhalb einer Kindeswohlgefähr-
dung gem. § 8a SGB VIII eingesetzt werden , spielen sie eine wichtige Rolle im Schutz - und 
Hilfesystem einer Kommune. Sie erfüllen in diesem Kontext und strukturell betrachtet einer-
seits eine präventive Rolle, in dem sie bereits bei schwierigen Erziehungssituationen ansetzen 
aus denen sich keine Kindewohlgefährdung entwickeln soll. Andererseits bieten sie Eltern und 
Personensorgeberechtigten auch die Möglichkeit festgestellte Kindeswohlgefährdungen mit 
Hilfe einer HzE, abzuwenden. Zu beachten ist jedoch, dass Hilfen zur Erziehung (abgesehen 
von den Auflagen des § 1666 BGB) von den Personensorgeberechtigten zumeist freiwillig be-
antragt werden. Dieses Charakteristikum unterscheidet HzE von der staatlichen Garantenstel-
lung, der Feststellungen von Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen entspringen. 
 
Abbildung 25: Anzahl der festgestellten Fälle Hilfe zur Erziehung (HzE) auf eintausend Kinder nach Stadtteil in 
Köln (2023). Quelle: Stadt Köln. Eigene Darstellung. 
Die Karte zeigt recht deutlich in welchen Kölner Stadtteilen HzE anteilig häufiger geleistet wer-
den. Grob betrachtet sind dies häufiger rechtsrheinische Stadtteile, vor allem bei den höchsten 
hier ausgewiesenen Werten.

62 
Tabelle 6:  Rangfolge 1 bis 10 der Kölner Stadtteile nach Hilfen zur Erziehung, festgestellten Kindeswohlge-
fährdungen, §42 Inobhutnahme, Armutsgefährdungsquote, monatlichem Haushaltsnettoeinkom-
men, Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. 
Raum 
Rang 
HzE sum-
miert 
Rang 
KWG (Er-
gebnis 
Einschät-
zung)* 
§42 Inob-
hutnahme 
pro 1.000 
Armuts-
gefähr-
dungs-
quote 
monatli-
ches 
Haus-
haltsnet-
toeinkom-
men 
Wohnflä-
che je 
Einwoh-
ner*in 
Anteil Al-
leinerzie-
henden-
haushalte 
Buchforst 1 3 8 9 4 5 1 
Holweide 2 7 16 22 35 34 17 
Mülheim 3 10 7 17 13 13 11 
Höhenberg 4 20 19 25 8 6 10 
Vingst 5 11 24 15 7 4 3 
Dünnwald 6 6 1 8 15 35 5 
Höhenhaus 7 1 18 50 60 42 31 
Buchheim 8 2 12 11 9 18 21 
Merkenich 9 71 37 82 72 64 75 
Flittard 10 5 13 32 28 25 42 
* Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ 
 Zur Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems  
Nach dem Blick auf die Risikolagen und in die Daten zu den realisierten Schutz - und Hilfe-
maßnahmen (die sowohl Schutz- und Hilfebedarfe wie die Leistungen des Schutz- und Hilfe-
systems abbilden) soll es nun explizit um die Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems 
in Köln gehen. Die Basis für ein kommunales Kinderschutzsystem sind die hierfür notwendi-
gen, auskömmlichen, strukturellen und prozessualen Ressourcen. Diese sind unmittelbar mit 
der personellen Ausstattung und den organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen ver-
bunden. Eine Personalbemessung oder eine Analyse der Personalausstattung der kinder-
schutzrelevanten Dienste war nicht Teil des KSEP in Köln. Wichtig sind jedoch einige diesbe-
züglich relevante Entwicklungen und Hinweise auf Herausforderungen. Diese sollen an dieser 
Stelle zumindest kurz aufgriffen werden. Zeitgleich mit der Entwicklung eines KSEP wurden in 
Köln 60,5 neue Stellen Vollzeitäquivalent (VZÄs) für den ASD geschaffen. Hinzu kamen 6,5 
VZÄ für Leitungskräfte Insgesamt ergab sich damit ein Stellenzuwachs von 67 VZÄ (+ 22% im 
ASD). Die Kalkulation dieser Anzahl von neu geschaffenen Stellen entstammte einer internen 
Berechnung gemäß der Relation von Fallzahlen zu Vollzeitäquivalenten , wie sie etwa durch 
die GPA beschrieben wird. Wann sich Effekte dieser Stellenausweitung zeigen und welche 
dies sein werden, lässt sich im Rahmen dieses KSEP nicht sagen. Diese erweiterte Personal-
ausstattung bildet jedoch eine er kennbar erweiterte Basis, um auch die Qualität des Kinder-
schutzes weiter zu entwickeln. Eine explizite Personalbemessung – gem. der gesetzlichen

63 
Regelungen des § 79 Abs. 3 SGB VIII – sollte dann zu gegebener Zeit erfolgen. Neben den 
einschlägigen Empfehlungen ( vgl. LVR/LWL 2024) lässt sich hier auch auf einen Orientie-
rungswert mittels eines Verhältnisses von 1,0 bis 1,6 Vollzeitäquivalenten pro 1.000 Kinder 
und Jugendliche verweisen (vgl. Stiftung SPI 2021). 
5.5.1 Standorte der Institutionen im Kinderschutz 
Kinderschutz findet zumeist in den Lebenswelten der jungen Menschen und ihrer Familien 
statt. Zur Kennzeichnung der relevanten Institutionen werden zunächst die Standorte der im 
Akutfall handelnden Einrichtungen dargestellt. Anschließend werden die Daten zur Einschät-
zung des Schutz- und Hilfesystems fokussiert, die aus Gruppeninterviews mit Fachkräften des 
Jugendamtes sowie aus Online -Erhebungen bei freien Trägern, Kooperationspartner*innen 
und Schulen stammen. 
Wie bereits angedeutet hängt die Leistungsfähigkeit eines kommunalen Kinderschutzsystems 
nicht nur von fachlichen Standards und Verfahren ab, sondern auch davon, wie vorhandene 
Einrichtungen räumlich verteilt und damit für Familien in ihren Sozialräumen erreichbar sind. 
Aus diesem Grund wird im Folgenden die räumliche Verteilung zentraler, auch akut agierender, 
Kinderschutzinstitutionen in Köln dargestellt. Die Übersicht dient dazu, mögliche räumliche 
Disparitäten zwischen Belastungslagen und Angebotsstrukturen sichtbar zu machen und Hin-
weise auf planerische Entwicklungsbedarfe zu geben. 
Im Zusammenhang mit den in den vorangegangenen Kapiteln auf der Aggregat-Ebene analy-
sierten Schutz- und Hilfebedarfen von jungen Menschen in Köln und ihrer sozialräumlichen 
Verteilung lohnt daher ein Blick auf die Standorte der wesentlichen schutz- und hilferelevanten 
Institutionen in Köln. Ohne hier auf vertiefende Analysen zur Bedeutung der räumlichen Nähe 
für die kommunale Leistungsfähigkeit eingehen zu können, zeigt diese Karte jedoch Folgen-
des: Während die deutlichsten Risikofaktoren, wie die damit einhergehenden Schutz- und Hil-
febedarfe von jungen Menschen, rechtsrheinisch dokumentiert werden können, befinden sich 
die überwiegende Zahl der Schutz - und Hilfeinstitutionen für akute Fälle auf der linksrheini-
schen Seite in Köln. 
 
Abbildung 26: Standorte zentraler Institutionen im Kinderschutz in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kin-
der, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung.

64

65 
5.5.2 Zur Leistungsfähigkeit aus der Perspektive des Jugendamtes  
Köln im Kinderschutz 
In drei Vertiefungsworkshops mit 
1. Mitarbeitenden aus Stadtteilen mit besonderer Belastung 
2. Mitarbeitenden aus weniger belasteten Stadtteilen 
3. Leitungskräften aus allen Bezirken und Stabstellen des Jugendamtes 
wurde auf der Grundlage der drei Qualitätsdimensionen (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqua-
lität) die Leistungsfähigkeit des kommunalen Kinderschutzsystems beleuchtet. Die Ergebnisse 
lassen sich wie folgt zusammenfassen. 
Die Qualität im Kinderschutz wird von Fachkräften und ihren Leitungskräften im Jugendamt in 
Köln insgesamt als erkennbar und angemessen, jedoch auch mit Verbesserungsbedarf in ei-
nigen Teilbereichen beschrieben. In allen drei Qualitätsdimensionen – Struktur, Prozess und 
Ergebnis – zeigen sich Stärken, aber auch strukturelle und organisatorische Schwächen, die 
die Wirksamkeit der Arbeit einschränken können. 
Strukturqualität 
Die strukturellen Rahmenbedingungen im Kinderschutz werden von den befragten Fach- und 
Leitungskräften grundsätzlich gewürdigt, auf das Engagement der Akteur*innen wird beson-
ders hingewiesen. Teile der Strukturen, die die Praxis leiten, werden aber auch als uneinheit-
lich und damit zuweilen als unzureichend bewertet. Hingewiesen wird an dieser Stelle auf das 
Mitteilungsverfahren zwischen freien Trägern und Jugendamt. Dieses stellt aus Sicht der Be-
fragten eine wiederkehrende Herausforderung dar. Herausfordernd erscheint dies deshalb, 
weil Standards nicht einheitlich praktiziert werden oder weil Formulare nicht verbindlich ver-
wendet werden, sodass die Qualität und Vollständigkeit der Mitteilungen, die beim Jugendamt 
eingehen, variieren kann. Manche Träger verwenden offenbar eigene Mitteilungsbögen, an-
dere übermitteln teilweise unvollständige Informationen. Dadurch entsteht ein teilweise hete-
rogenes System, das die Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit der Einschätzung gewichti-
ger Anhaltspunkte (Aufgabe der freien Träger) und der Gefährdungseinschätzungen (Aufgabe 
des Jugendamtes) erschweren kann. 
Hinzu kommt, dass die Überprüfung eingehender Mitteilungen durch das Jugendamt nicht im-
mer als konsequent wahrgenommen wird. Schnittstellenprobleme – insbesondere bei der 
Übergabe von Fällen zwischen GSD und ASD – führen zuweilen zu Informationsverlusten und 
Verzögerungen. Auch werden die Familiengerichte nicht in allen dafür vorgesehenen Fällen 
(vgl. § 157 FamFG) einbezogen. Dies ist jedoch erforderlich, wenn die Informationslage für 
eine eigenständige Einschätzung teilweise unzureichend ist. 
Ein benanntes Problem besteht zudem in der nicht immer klaren Trennung zwischen dem Pro-
zess der Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII und der Entscheidung über eine HzE 
gem. §§ 27 bzw. 36 SGB VIII. Die hier mitunter wahrgenommene Vermischung erschwert die 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungswege. Fachkräfte berichten außer-
dem, dass in Situationen hoher Arbeitsbelastung Hilfen zur Erziehung manchmal als kurzfris-
tige „Überlebensstrategie“ eingesetzt wer den, die zwar Krisen kurzfristig entschärfen, aber 
keine nachhaltigen Lösungen darstellen. Darüber hinaus wird betont, dass Fachkräfte für eine 
qualitativ hochwertige Fallführung mehr Zeit, beruhigte Vorgehensweisen und personelle Ent-
lastung benötigen.

66 
Prozessqualität 
Auch die wahrgenommenen Abläufe im Kinderschutz in Köln werden von den befragten Fach- 
und Leitungskräften grundsätzlich gewürdigt. Es zeigen sich aber auch Unterschiede in den 
Praxen der Organisationseinheiten. So variiert die Handhabung und Einschätzung von Ge-
fährdungssituationen zuweilen – sowohl zwischen Mitarbeitenden als auch zwischen einzel-
nen Abteilungen. Während einige Fachkräfte darauf hinweisen stets systematisch im Team zu 
beraten und Entscheidungen gemeinsam zu treffen, erfolgen unter Belastungsbedingungen 
andernorts Einschätzungen ggf. auch durch Einzelpersonen. Auch wenn dies kein Regelfall 
sein dürfte, birgt eine solche Praxis Risiken und kann zu Fehlbewertungen führen. 
Die befragten Fachkräfte fordern daher verbindliche Strukturen für kollegiale Beratung, Tea-
mentscheidungen und regelmäßige Fallreflexionen, insbesondere bei komplexen oder unkla-
ren Sachverhalten. Eine systematische Aktenprüfung durch Leitungskräfte wird ebenfalls als 
notwendig angesehen, um Prozessqualität und Verfahrenssicherheit zu gewährleisten. 
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Wahrnehmung der Einarbeitung und Qualifizierung neuer 
Mitarbeitender. Aufgrund zuletzt hoher Fluktuation, Personalmangels und auch von Neuein-
stellungen sind viele Fachkräfte im Kinderschutz noch unerfahren. Diskutiert wurde in den Be-
fragungen, ob längere Einarbeitungszeiten, Mentoring-Programme und eine klare Regelung, 
ab wann jemand als Kinderschutzfachkraft gilt, erforderlich sind. Der Wissenstransfer von er-
fahrenen an neue Mitarbeitende wird als nicht immer ausreichend beschrieben. 
Es wurde auch teilweise auf bestehende Unterschiede in der Umsetzung fachlicher Weisun-
gen verwiesen. Trotz klarer Vorgaben würden diese in der Praxis nicht überall einheitlich an-
gewendet. Die Fachkräfte plädieren für eine stärkere Standardisierung und eine verbindlichere 
Umsetzung der internen Richtlinien. 
Als zukunftsweisend wird die Einrichtung eines zentralen Eingangsmanagements für Gefähr-
dungsmeldungen angesehen. Eine solche Struktur könnte sicherstellen, dass Mitteilungen 
vollständig erfasst, geprüft und priorisiert werden, wodurch sich Informationslücken und Dop-
pelarbeiten vermeiden ließen. 
Insgesamt hängt die Gewährleitung von Prozessqualität damit maßgeblich von klaren Zustän-
digkeiten, von verbindlichen Abläufen, einer starken Teamkultur und qualifiziertem Personal 
ab. Eine konsequente Qualitätsentwicklung in diesen Bereichen kann wesentlich zur Hand-
lungssicherheit und Effizienz im Kinderschutz beitragen. 
Ergebnisqualität 
Bei der Beurteilung der Ergebnisse im Kinderschutz wird deutlich, dass die Fachkräfte das 
Engagement im System hoch einschätzen, die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen je-
doch auch kritisch hinter fragt wird. Diskutiert wurde diesbezüglich, ob das Ziel des Kinder-
schutzes in einer Erhöhung der Mitteilungsquoten oder vielmehr in einer Reduzierung der Ge-
fährdungsmeldungen liegen sollte. Eine geringere Anzahl an Mitteilungen könnte ein Hinweis 
auf erfolgreiche Prävention und stärkere Familien sein. 
Zudem bestehen Zweifel, ob die eingesetzten Hilfen zur Erziehung tatsächlich zu nachhaltigen 
Veränderungen führen. Hingewiesen wird auf „viele“ Familien, die wiederholt dieselben Hilfen 
in Anspruch nehmen, ohne dass sich ihre Situation dauerhaft verbessert . Dies wirft Fragen 
nach der Passgenauigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Unterstützungsangebote auf. 
Auch das Verhältnis zwischen spezialisierten Trägern und allgemeinen Anbietern wird kritisch 
betrachtet, da spezialisierte Angebote nicht flächendeckend verfügbar sind.

67 
Ein strukturelles Problem bleibt die Verfügbarkeit von Plätzen in Einrichtungen, die häufig nicht 
ausreicht, um Anschlussmaßnahmen an Inobhutnahmen und zuweilen auch akute Schutz-
maßnahmen zeitnah umzusetzen zu können. Zudem ist präventive Arbeit im Rahmen von 
§ 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) in Köln aus Sicht einiger 
Fachkräfte aufgrund von Sparmaßnahmen und Konsolidierungsdruck zunehmend erschwert. 
Die Fachkräfte regen an, dass das Jugendamt die vorhandenen Angebote systematisch hin-
sichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht steuert, um Ressourcen ggf. gezielter 
einzusetzen. Eine solche strategische Steuerung könnte dazu beitragen, die E ffektivität des 
Gesamtsystems zu erhöhen. Gleichzeitig wird betont, dass kurzfristige Einsparungen langfris-
tig zu höheren Kosten führen können, wenn präventive Strukturen geschwächt werden und 
dadurch Krisen eskalieren. 
Für die Qualität der Ergebnisse ist schließlich auch die Verantwortungsverteilung in Entschei-
dungsprozessen relevant. Entscheidungen in Krisensituationen sollten auch unter Bedingun-
gen schwieriger Personalbesetzung so abgesichert werden, dass diese im Team  getroffen 
werden können, um die Belastung zu reduzieren und fachliche Sicherheit zu gewährleisten. 
Fazit 
Insgesamt zeigt sich, dass der Kinderschutz in Köln auf engagierte Fachkräfte und tragfähige 
Grundstrukturen aufbaut, die jedoch weiterentwickelt werden sollten. Einheitliche Verfahren, 
verbindlich praktizierte Standards, ausreichende personelle Ressourcen und eine klare stra-
tegische Ausrichtung sind zentrale Voraussetzungen für mehr Qualität und Wirksamkeit. Qua-
lität im Kinderschutz entsteht aber nicht allein durch Strukturen oder Prozesse, sondern v. a. 
durch ihr Zusammenspiel – durch gut ausgebildete Fachkräfte, eine reflektierte Organisations-
kultur, verlässliche Kooperationen und ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung. Nur 
wenn alle Ebenen ineinandergreifen, k ann der Kinderschutz nachhaltig gestärkt und Kinder 
wirksam geschützt werden. 
5.5.3 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Kooperationspartner *in-
nen im Kinderschutz 
Ein funktionierendes Kinderschutzsystem lebt von der Kooperation zwischen öffentlichen und 
freien Trägern sowie weiteren Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen. Die 
Qualität dieser Zusammenarbeit entscheidet maßgeblich darüber, ob Hinweise auf eine mög-
liche Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkannt, richtig eingeordnet und fachgerecht bearbeitet 
werden. 
Um diese Kooperationsbeziehungen aus der Perspektive der Praxis zu erfassen, wurde im 
Rahmen des KSEP eine standardisierte Online -Befragung unter Kölner Kooperations-
partner*innen durchgeführt. Sie zielte darauf, Einschätzungen zu Mitteilungswegen, Beteili-
gungsverfahren, Qualifizierung, Reflexion und Dokumentationspraxis zu gewinnen. 
Im Rahmen einer quantitativen Erhebung wurden alle Kooperationspartner*innen – insbeson-
dere freie Träger (und die Schulen s. Kapitel 5.5.4) – in Köln nach ihren Erfahrungen mit der 
Einbindung in den Prozess der Bearbeitung einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung gefragt. 
Zu der freiwilligen und anonymen Online -Befragung wurden 216 Kooperationspartner *innen 
mit ihren einzelnen Einrichtungen, insgesamt über 1.800, eingeladen. Einzelne Fragestellun-
gen wurden hierbei mehr oder weniger beantwortet. Die jeweilige Bezugsgröße wird in den 
Grafiken mit dem jeweiligen n= definiert, ein n> als 216 weist auf Antworten von mehreren

68 
Einrichtungen eines Trägers hin. Die Fragebögen stehen im Original als Anlage des Planungs-
berichts zur Verfügung (vgl. Anlage 2). 
Rücklauf der Trägerbefragung 
Insgesamt betrug der Rücklauf 216 vollständig ausgefüllte Fragebögen. Ausgewertet wurden 
die verwertbaren Daten aus allen Rückläufen. 
 
Abbildung 27: Rücklauf Trägerbefragung KSEP 2024. 
Einrichtungstypen 
 
Abbildung 28: Teilnahme Einrichtungstypen, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die Daten der Abbildung zeigen, dass am häufigsten Kitas, gefolgt von freien Trägern der Hil-
fen zur Erziehung und Jugendfreizeiteinrichtungen an der Online -Befragung teilgenommen 
haben. 
Obwohl die Beteiligungsquote bei den freien Trägern hinter den Erwartungen zurückblieb, sind 
einige qualitative Auswertungen möglich. In der Betrachtung aller Fragen fällt auf, dass ca. 
25 % der Befragten positive Bewertungen (mit sehr gut und gut) abgegeben haben, während 
die negativen Bewertungen (ausreichend und nicht ausreichend) ebenfa lls mit ca. 25 % zu 
Buche schlagen. Häufig wurden zu einzelnen Fragestellungen keine Angaben gemacht, was 
verschiedene Deutungen zulässt: die Befragten waren aufgrund ihres Einsatzbereiches nicht 
216
1682
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Rücklauf
Rücklauf kein Rücklauf
3
5
8
14
14
15
16
37
41
97
0 20 40 60 80 100 120
Therapeutische Einrichtungen
Träger EGH SGB IX
Medizinische Einrichtungen
Kindertagespflege
Sonstige
Träger EGH SGB VIII
Beratungsstellen
Jugendfreizeiteinrichtungen
Freie Träger HzE
Kita
Anzahl Einrichtungen

69 
in der Lage, die Frage zu beantworten oder die Befragten konnten oder wollten keine Bewer-
tung abgeben. 
Für ein gesichertes kommunales Kinderschutzsystem wird eine weitgehende Überei nstim-
mung bei den Grundprinzipien bei der Wahrnehmung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, 
dem Beratungssetting zur Gefährdungseinschätzung und den selbstreflexiven Diskursen, dem 
Mitteilungssystem und den umfangreichen Beteiligungssystemen erwartet. Daher sind die Er-
gebnisse der Umfrage Anlass zur kritischen Selbstreflexion und einem intensiven Dialog mit 
den freien Trägern und den Schulen in Köln. Die Umfrage sollte in 4 Jahren wiederholt werden, 
um eine kontinuierliche positive Entwicklung oder auch Abweichungen zu beobachten und ge-
genzusteuern. 
Ausgewählte Ergebnisse der Träger-Befragung 
ASD: Die fallzuständige Fachkraft erhält eine Rückmeldung zum Ergebnis der § 8a-Überprü-
fung. 
Köln (n=216) 
 
Abbildung 29: Bewertung der Rückmeldung § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die Einbeziehung der mitteilenden Personen aus dem professionellen Sektor fällt mit lediglich 
etwa einem Viertel der Bewertungen als sehr gut und gut gering aus. Hier ergibt sich auch auf 
der Grundlage der gesetzlichen Festlegungen ein deutlicher Entwicklungsbedarf. 
  
9,7
17,1
15,7
18,5
38,9
sehr gut
gut
ausreichend
nicht ausreichend
keine
Angabe/fehlend
(Gesamt)

70 
ASD: Die fallzuständige Fachkraft wird beim anschließenden Hilfeplanprozess beteiligt. 
Köln (n=216) 
 
Abbildung 30: Bewertung der Einbeziehung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die nachgehende Einbeziehung in das Leistungssystem (Hilfen zur Erziehung und Hilfeplan-
verfahren) liegt deutlich bei unter einem Viertel der Rückmeldungen (sehr gut und gut). Dieser 
Wert kann nicht als befriedigend angesehen werden. 
ASD: Die Kinder und Sorgeberechtigten werden bei der Gefährdungseinschätzung beteiligt. 
Köln (n=216) 
 
Abbildung 31: Bewertung der Beteiligung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Eine als sehr gut oder gut empfundene Einbeziehung der Hauptpersonen im Kinderschutz wird 
lediglich bei etwa einem Drittel der Befragten deutlich. Auffällig ist ferner, dass mehr als die 
Hälfte der Befragten an dieser Stelle keine Angabe macht. Dies kann darauf hinweisen, dass 
über die tatsächliche Einbeziehung wenig bekannt ist. 
  
18,0
32,0
39,0
36,0
91,0
sehr gut
gut
ausreichend
nicht ausreichend
keine
Angabe/fehlend
(Gesamt)
5,6
25,9
12,5
3,7
52,3
sehr gut
gut
ausreichend
nicht ausreichend
keine
Angabe/fehlend
(Gesamt)

71 
Ist ein Einarbeitungskonzept vorhanden? 
Köln (n=202) 
 
Abbildung 32: Vorhandensein Einarbeitungskonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die hohe Bestätigung zum Vorhandensein eines Einarbeitungskonzeptes sollte nicht darüber 
hinwegtäuschen, dass immer noch 20 % der befragten Einrichtungen keines haben oder die-
ses möglicherweise nicht bekannt ist. 
Finden regelmäßig Fortbildungen im Kontext Kinderschutz statt? 
Köln (n=200) 
 
Abbildung 33: Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. 
30 % der Befragten geben an, nicht regelmäßig an Fortbildungen zu Fragen des Kinderschut-
zes teilzunehmen. Dieser Wert ist sehr bedenklich und sollte zu einer vertieften Betrachtung 
zwischen öffentlichen und freien Träger Anlass geben. 
  
80,7
19,3
0
20
40
60
80
100
ja nein
in %
69,5
30,5
0
20
40
60
80
100
ja nein
in %

72 
Werden bestätigte Kinderschutzfälle reflektiert/ausgewertet? 
Köln (n=200) 
 
Abbildung 34: Reflexion und Auswertung bestätigter Kinderschutzfälle, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Nachhaltige Lernprozesse bedürfen der regelmäßigen und systematischen Reflexion, dies be-
trifft gerade auch bestätigte Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Bedarfsorientierte Anlässe 
sollten lediglich die Ausnahme sein. Dementsprechend sollte der Wert von bislang 40% der 
regelmäßigen reflektieren Fälle zukünftig gesteigert werden.  
Gibt es ein Kinderschutzkonzept gemäß § 42 Abs. 6, 16. Schulrechtsänderungsgesetz, Lan-
deskinderschutzgesetz NRW? 
Köln (n=206) 
 
Abbildung 35: Vorhandensein Kinderschutzkonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Seit 2022 gilt die gesetzliche Regelung in NRW, dass jede pädagogische Einrichtung ein 
Schutzkonzept vorzulegen hat. Die Konzepte, die weiterhin in Bearbeitung sind, sollten zügig 
abgeschlossen werden. 
  
40
60
0
20
40
60
80
100
regelmäßig bei Bedarf
in %
82,5
1,9
15,5
0
20
40
60
80
100
ja nein ist in Bearbeitung
in %

73 
Die Qualität im Kinderschutz (Verfahrensablauf) wird verbindlich beschrieben als: 
Köln (n=268) 
 
Abbildung 36: Bewertung Verfahrensablauf Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die Verbindlichkeit von Prozessvorgaben sollte weiter erhöht werden, da nur die Dienstanwei-
sung – in den Einrichtungen, in denen diese umgesetzt werden kann – den höchsten Verbind-
lichkeitsgrad im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und den Mitarbeitenden herstellen kann. 
Gibt es § 8a-Mitteilungsbögen an das Jugendamt? 
Köln (n=204) 
 
Abbildung 37: Vorhandensein einheitlicher §8a-Mitteilungsbögen, Trägerbefragung KSEP 2024. 
Die Tatsache, dass immer noch unterschiedliche Dokumente zur Mitteilung einer möglichen 
Gefährdungssituation kursieren, wird von den Mitarbeitenden des Jugendamtes bestätigt. Hier 
sollte ein einheitlicher Standard festgelegt werden. 
  
27,6
60,8
1,9
9,7
0
20
40
60
80
100in %
83,3
16,7
0
20
40
60
80
100
ja nein
in %

74 
5.5.4 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Schulen  
Die Anzahl der Rückmeldungen aus dem Schulkontext aller Schulformen in Köln ist weitaus 
repräsentativer als die Umfrage bei den freien Trägern der Jugendhilfe. Die Funktion der ant-
wortenden Akteure ist in Abb. 40 ersichtlich. Etwa jeweils 1/3 der Antworten stammen von 
Schulleitungen und Schulsozialarbeiter n und Schulsozialarbeiterinnen . Insgesamt zeigt sich 
hier ein ähnliches Bild in der Konsistenz der Beantwortung der Fragen wie bei den Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe. Für ein gutes kommunales Kinderschutzsystem reichen die positiven 
Rückmeldungen quantitativ nicht aus, da die Problematiken in Kinderschutzfällen sehr indivi-
duell sind, sodass kleine Fehlerquellen bei ungünstigem Verlauf bereits prekäre Auswirkungen 
haben können. Auch in der Zusammenarbeit mit den Schulen sind Qualitätsentwicklungen be-
reits auf dem Weg, um die Mitteilungssysteme einerseits nicht zu überlasten, andererseits die 
im Verfahren liegenden Fehlerquellen zu identifizieren und zu beheben. 
Insgesamt wurden 701 Einladungen zur Teilnahme ausgesprochen. Die Rücklaufquote insge-
samt für die komplett bearbeiten Bögen betrug 35  % (245). Durch die starke Rückmeldezahl 
aus Grundschulen (diese machten 5 8 % der teilnehmenden Schule aus , siehe Abb. 39 und 
40) sind die Ergebnisse für die Zwecke eines KSEP zwar erkenntnisreich, jedoch nicht als 
repräsentativ zu betrachten. Einzelne Fragestellungen wurden hierbei mehr oder auch weniger 
beantwortet. Die jeweilige Bezugsgröße wird in den Grafiken mit dem jeweiligen n= definiert. 
Rücklauf der Schulbefragung 
 
Abbildung 38: Rücklauf Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. 
Einrichtungstypen und Funktion 
Köln (n=245) 
 
245
456
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Rücklauf
Rückauf kein Rücklauf
58,0
6,1 10,2 6,9 5,7 10,2
2,9
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0in %

75 
Abbildung 39: Einrichtungstypen Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. 
Köln (n=247) 
 
Abbildung 40: Funktionen der Befragten Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024 
Ausgewählte Ergebnisse der Schulbefragung 
Ist ein Einarbeitungskonzept für den Kinderschutz vorhanden? 
Köln (n=359) 
 
Abbildung 41: Vorhandensein Einarbeitungskonzept Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. 
Die Qualifizierung möglichst der gesamten Lehrerschaft für die primäre Wahrnehmung von 
Verdachtsfällen in Fragen des Kinderschutzes ist, wie die o. g. Daten zu einem Einarbeitungs-
konzept zeigen, aktuell nicht sichergestellt. Diese ist jedoch für die Wahrnehmung von Ver-
dachtsfällen relevant. Für die weitergehende Beratung scheinen die Voraussetzungen besser 
zu sein, wie die Angaben zu Handlungsleitfäden oder zur Qualifizierung einzelner Kräfte zei-
gen. 
Finden regelmäßig Fortbildungen im Kontext Kinderschutz statt? 
Köln (n=243) 
36,4
1,6 0,8 6,1
34,4
16,6
2,0 2,0
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0in %
13,6
48,5
27,6
10,3
0
20
40
60
80
100
Einarbeitungskonzept Handlungsleitfaden Qualifizierung
einzelner päd.
Fachkräfte/Lehrkräfte
Sonstiges
in %

76 
 
Abbildung 42: Regelmäßige Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. 
Die Interpretation dieser Daten korrespondiert mit der vorherigen Grafik zu Einarbeitungskon-
zepten im Kinderschutz. 
Werden bestätigte Kinderschutzfälle reflektiert/ausgewertet? 
Köln (n=245) 
 
Abbildung 43: Auswertung und Reflexion bestätitger Kinderschutzfälle, Schulbefragung KSEP 2024. 
Nachhaltige Lernprozesse im Kinderschutz benötigen eine systematische Reflexion insbeson-
dere von Fällen, in denen sich eine Kindeswohlgefährdung bestätigt hat. Die o. g. Daten wei-
sen darauf hin, dass dies in Schulen nicht ausreichend vorgenommen wird.  
  
32,9
48,1
18,9
0 20 40 60 80 100
Ja, für das gesamte päd. Personal
Nein
Ja, für die/das Kinderschutzbeauftragten/-team
in %
18,8
68,2
13,1
0
20
40
60
80
100
regelmäßig bei Bedarf nein
in %

77 
Gibt es in Ihrer Schule ein Kinderschutzkonzept (gemäß § 42 Abs. 6; 16. Schulrechtsände-
rungsgesetz, Landeskinderschutzgesetz NRW)?  
Köln (n=242) 
 
Abbildung 44: Vorhandensein Kinderschutzkonzept an Schule, Schulbefragung KSEP 2024. 
Sowohl das Landeskinderschutzgesetz als auch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz NRW 
(in § 42 Abs. 6 ) schreiben vor, dass alle Schulen in Nordrhein -Westfalen ein Schutzkonzept 
gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln müssen . Dieses Konzept muss in der 
Schulkonferenz abgestimmt werden und ist somit Teil derer Aufgaben. Die Schulen sind damit 
rechtlich dazu angehalten, ein (individuelles) Konzept zu erstellen, das auf die spezifischen 
Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Schule zugeschnitten ist.  
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass fast drei Jahre nach der Verabschiedung des Landes-
kinderschutzgesetzes NRW nur 30  % der Rückmeldungen von einem existierenden Schutz-
konzept an Schulen sprechen. Offensichtlich haben die meisten Schulen erst mit der Entwick-
lung im Kontext des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes damit begonnen. Auch hier sollte das 
Jugendamt gemeinsam mit den Schulträgern auf eine vollständige und zügige Umsetzung hin-
arbeiten. 
Gibt es einen standardisierten Verfahrensablauf an Ihrer Schule im Kinderschutzfall? 
Köln (n=241) 
 
Abbildung 45: Standardisierter Verfahrensablauf im Kinderschutzfall, Schulbefragung KSEP 2024. 
29,3
7,0
63,6
0
20
40
60
80
100
Ja Nein Ist in Bearbeitung
in %
73,9
26,1
0
20
40
60
80
100
ja nein
in %

78 
Ein Viertel der rückgemeldeten Fragebögen weist darauf hin, dass Schulen die bisher verein-
barten Standards nicht kennen. Das Jugendamt ist somit aufgefordert, regelmäßig über die 
Verfahren zu informieren. Dies könnte zum Arbeitskanon sozialräumlicher Kooperationsbezie-
hungen gehören. 
Die Qualität im Kinderschutz ist beschrieben als: 
Köln (n=301) 
 
Abbildung 46: Beschreibung Qualität im Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. 
Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Vorgaben im Kontext des § 4 KKG sollte gesteigert wer-
den. 
Gibt es standardisierte Mitteilungsbögen an das Jugendamt? 
Köln (n=234) 
 
Abbildung 47: Vorhandensein einheitlicher § 8a-Mitteilungsbögen, Schulbefragung KSEP 2024. 
Analog der Umfrage bei den freien Trägern, sollte auf eine Vereinheitlichung des Mitteilungs-
system inkl. des Mitteilungsdokumentes gedrängt werden.  
9
12,3
37,2
41,5
0 20 40 60 80 100
allein durch Formulare
Sonstiges
Handlungsleitfaden - Verfahrenshinweise des
Landes
Kooperationsvereinbarung mit der Stadt/ dem
zuständigen Jugendamt
in %
75,2
24,8
0
20
40
60
80
100
ja nein
in %

79 
Wie auch bei der Umfrage der anderen Kooperationspartner*innen sollte eine solche Umfrage 
bei den Schulstandorten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Qualitätsent-
wicklung nachhaltig zu beobachten und ggf. nachsteuern zu können. Der vorgelegte KSEP 
zeigt, dass solche Ergebnisse (beider Umfragen) eine gute Basis bilden, um daraus hilfreiche 
Maßnahmen abzuleiten.  
5.5.5 Fallwerkstätten als Beispiel vertiefender Analyse 
Im Rahmen des KSEP wurden unterschiedliche qualitative Erhebungsformate eingesetzt, so 
auch eine Fallwerkstatt. Diese diente der vertiefenden Reflexion und Revision eines von den 
beteiligten Akteur*innen als komplex und zugleich nicht als zu „sonderlich“ eingeschätzten 
Fallverlaufes im Kontext des Kinderschutzes . Dadurch konnten Einblicke in das Hilfesystem 
gewonnen werden, die auch über den gewählten Einzelfall hinaus gehen. Es wurde dement-
sprechend eine retrospektive Analyse eines Kinderschutzfalles durchgeführt, die sich dem Um-
gang mit den in dem Fall ersichtlichen Risiken eines jungen Menschen und den damit verbun-
den Chancen und Risiken, die das Helfersystem bereithält, widmet. Teilgenommen haben an 
der Analyse Fachkräfte aus dem ASD, der Eingliederungshilfe, InsoFas, freie Träger und Schu-
len. Diese diskutierten den aufbereiteten Fall und seinen Verlauf regelgeleitet und reflektierten 
dabei sowohl Entscheidungslogiken als auch die ersichtlichen Prozesse im Fallgeschehen. 
Ziel war nicht die Bewertung des Fallgeschehens als solches, sondern das Herausarbeiten 
möglicher Dynamiken, systematischer Muster sowie von erkennbaren Risiken in der Fallbear-
beitung. Deutlich wurden in der Fallwerkstatt u. a. folgende Aspekte: 
▪ Informationen wurden z. T. nur zeitverzögert weitergegeben. 
▪ Der Kindesmutter wurden kontinuierlich Hilfeangebote gemacht, obwohl die zuneh-
mende Gefährdungslage der Kinder auch Kontrollaufgaben erfordert hätte.  
▪ Eine auf den Weg gebrachte Schutzvereinbarung wurde nicht konsequent verfolgt bzw. 
eingehalten. 
▪ Der Wegfall der Annahme einer Hilfe für eines der Kinder führte nicht zu einer Neube-
wertung der (möglichen) Kindeswohlgefährdung. 
▪ Mit Blick auf den Kinderschutz zeigte sich die Kooperation mit der Eingliederungshilfe 
wegen einer (möglichen) seelischen Behinderung als mögliches Risiko im Hilfesystem. 
Positiv konnten folgende Aspekte reflektiert werden:  
▪ Die Fallführung beim ASD, beim freien Träger und bei der Schule war durchgängig 
gegeben  
▪ Ein Clearing, eine Vernetzung im Hilfesystem und der geplante Einsatz einer Tages-
gruppe haben stattgefunden 
▪ Die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AOSF) wurde positiv ange-
wendet – der AOSF-Schulwechsel war gut nachvollziehbar ebenso die Reaktion auf 
die fünfte und sechste Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung

80 
 Verfahren zur fachlichen Beurteilung einer Kindeswohlgefähr-
dung 
Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Schutz - und Hilfesystems in Köln zähl t auch die 
Analyse der aktuell genutzten Regelungen und Instrumente (u.  a. vorgesehene Prozessab-
läufe), die bei (möglichen) Kindeswohlgefährdungen zum Einsatz kommen. Die Beschreibun-
gen dieser und die möglichen fachlichen Bewertungen, die aufgrund einer entsprechenden 
Sichtung vorgenommen werden konnten, sollen im Folgenden kurz skizziert werden.  
5.6.1 Verfahrensstandards im Gefährdungssofortdienst und im Allge-
meinen Sozialen Dienst  
Die Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt in Köln nach den Vorgaben 
des § 8a SGB VIII unter Anwendung standardisierter Verfahrensschritte. Alle neun Bezirksju-
gendämter (mit ihrem ASD und ihrem GSD) sind im Rahmen gleicher Öffnungszeiten durch-
gehend über die Telefonnummer des jeweiligen Tagesdienstes erreichbar. Im Tagesdienst kön-
nen auch persönliche Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Zudem werden alle schriftlichen Ein-
gänge (Mail, Post, Fax), die einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung beinhalten, im 
Tagesdienst bearbeitet. Ein Dienstplan regelt die Besetzung, eine Hintergrundliste sichert die 
Bereitstellung des Tagesdienstes ab für den Fall, dass Mitarbeitende erkrankt sind oder sich 
im Einsatz befinden. Im Tagesdienst finden auch anonymisierte Beratungen zur Frage von 
möglichen Kindeswohlgefährdungen in Einzelfällen statt. 
Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich im Wesentlichen nach den Meldeverhältnissen der 
Eltern, diese ist in einer Richtlinie geregelt. Dort ist auch beschrieben, wie im Falle eines Zu-
ständigkeitswechsels zu verfahren ist und welches Bezirksjugendamt zuständig wird, falls eine 
Zuständigkeit zunächst nicht feststellbar ist. Mögliche Zuständigkeitsfragen werden mittels in-
terner Weiterleitung durch die Mitarbeitenden an den zuständigen Bezirk gelöst. 
Der ASD bearbeitet alle Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung in den Fällen, die be-
reits eine persönliche Zuständigkeit im ASD haben. Zur kollegialen Beratung und Planung der 
weiteren Schritte im Mehraugenprinzip nimmt der ASD Kontakt zum GSD auf. De r GSD wie-
derum bearbeitet alle Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung in den Fällen, für die noch 
keine Zuständigkeit besteht (Neufälle und abgeschlossene „historische“ Fälle). Die Zusam-
menarbeit zwischen ASD und GSD ist einer Kooperationsvereinbarung  geregelt. Außerhalb 
der Öffnungszeiten des Jugendamtes stehen ein stadtweiter Bereitschaftsdienst und zwei Ruf-
bereitschaften zur Verfügung, um Mitteilungen mit Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefähr-
dung zu überprüfen. Dieser Dienst wird vom GSD wahrgenommen. 
Die Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt in beiden Systemen (ASD und 
GSD) in zwei Schritten. Zunächst wird im Rahmen einer kollegialen Beratung eingeschätzt, ob 
gewichtige Anhaltspunkte (für eine Gefährdung) gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII vorliegen. Es wird 
zudem festgelegt, welche Schritte als nächstes erfolgen (Hausbesuch, Einladung zum Ge-
spräch etc.), wann diese erfolgen sollen und wer diese durchführt. Außerdem wird verabredet, 
welche Kooperationspartner*innen in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen werden 
müssen (Kita, Schule, Kinderärzti*nnen etc.) und es werden entsprechende  Schweige-
pflichtentbindungen vorbereitet. Die Dokumentation dieser Verfahrensschritte erfolgt in einem 
standardisierten Mitteilungsbogen, der sowohl von der jeweiligen Gruppenleitung als auch von 
der Bezirksjugendamtsleitung gegengezeichnet wird.  
Nach Abschluss der verabredeten Maßnahmen und wenn alle notwendigen Informationen vor-
liegen, erfolgt die abschließende Einschätzung, ob im Ergebnis eine Kindeswohlgefährdung

81 
vorliegt oder nicht. Das gesamte Verfahren inklusive aller Beobachtungen und Feststellungen 
wird dokumentiert und von der Gruppenleitung gegengezeichnet. Die Richtlinie Aktenführung 
und Dokumentation gibt an dieser Stelle Orientierung über die Struktur und alle wesentlichen 
Inhalte, die in der Dokumentation zu berücksichtigen sind.  
5.6.2 Instrumente zur Gefährdungseinschätzung 
Das wesentliche Instrument zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Köln stellt die 
Richtlinie Minderjährigenschutz dar. Neben den rechtlichen Grundlagen und der praxisnahen 
Ausführung unbestimmter Rechtsbegriffe beinhaltet diese Richtlinie auch fachliche Informati-
onen zu Risiko- und Resilienzfaktoren, zu einzelnen Gefährdungsindikatoren und zu den Indi-
katoren zum Erkennen einer Kindeswohlgefährdung. Diese Richtlinie orientiert sich an den 
aktuellen Empfehlungen zu den „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags 
gem. § 8a SGB VIII“ sowie zur „Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII bei 
Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ der beiden Landesju-
gendämter (LVR und LWL) in N ordrhein-Westfalen und wird ergänzt durch verschiedene Ar-
beitshilfen, etwa zum Verfassen einer Stellungnahme an das Familiengericht oder zum Thema 
häusliche Gewalt. 
Für spezielle Risiken und Gefährdungsthemen wie beispielsweise psychische Erkrankung, 
Sucht oder sexualisierte Gewalt gibt es in Köln eine Vielzahl von Fachberatungsstellen, die im 
Rahmen anonymisierter Beratung auch den Fachkräften des Jugendamtes bzw. des ASD und 
GSD zur Verfügung stehen. 
Allen Fachkräften steht ein regelmäßiges Supervisionsangebot zur Verfügung. Bei der Pla-
nung des jährlichen Fortbildungsangebots werden auch die Themenvorschläge aus der Fach-
praxis berücksichtigt. 
5.6.3 System der Insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFas) 
Die Einbindung von InsoFas ist fester Bestandteil der Verfahrensstandards in Köln. Dazu sind 
die Rolle und die Aufgaben der InsoFas der freien Träger in den Kooperationsvereinbarungen 
gem. § 8a Abs.4 zwischen der Stadt Köln und den freien Trägern geregelt. 
Bei allen durch diese Vereinbarung gebundenen Trägern  werden InsoFas vorgehalten oder 
entsprechende Zugänge zu diesen geregelt. Zum Einsatz kommen diese beratend tätigen 
Fachkräfte bei der im § 8a Abs. 4 vorgesehen Gefährdungseinschätzung. Die Beratung durch 
InsoFas erfolgt auf Grundlage der anonymisierten Falldarstellung und ist obligatorisch bei un-
klarer Gefährdungslage oder wenn die Einschätzung zur Einleitung von Schutzmaßnahmen 
führen könnte (vgl. Stadt Köln 2023c). Regelmäßige und systematische Qualitätszirkel für und 
mit den InsoFa s finden bislang in Köln nicht statt und sollten im nächsten Berichtszeitraum 
entwickelt werden. Ziel ist es, eine fachliche und strategische Stärkung dieser rechtlich vorge-
sehenen Beratungsaufgaben, die den Tätigkeiten des GSD und ASD vorgeschaltet sind.

82 
5.6.4 Beteiligung von Familien, Kindern und Dritten 
Die Beteiligung von Familien, Kindern und ggf. von Dritten ist ein zentrales Element in der 
Gefährdungseinschätzung. Die Kölner Verfahren sehen vor, dass die Sichtweise der Betroffe-
nen systematisch erfasst, dokumentiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Da-
bei gelten Grundsätze der Transparenz, Partizipation und Schutz der Vertrauensverhältnisse 
(vgl. z.B. UN-KRK Art. 12; § 8 SGB VIII). 
Kinder werden in Augenschein genommen und– je nach Alter und Entwicklung –angehört und 
ihre Perspektive wird in die Einschätzung aufgenommen. Elterngespräche sind verpflichtend, 
außer wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde, wie z. B. bei Fällen von sexueller Ge-
walt in der Familie. Dritte wie Lehrkräfte, Erzieher*innen oder Ärzt*innen können – mit Einver-
ständnis der Sorgeberechtigten oder im Rahmen gesetzlicher Befugnisse – einbezogen wer-
den. 
5.6.5 Zusammenfassung 
Das Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Köln folgt grundsätzlich einer 
klaren Struktur: Von der Verdachtsmitteilung über die standardisierte Einschätzung, den Ein-
bezug von InsoFas und die systematische Beteiligung der Betroffenen bis hin zur transparen-
ten Dokumentation. Diese Verfahren stärken die fachliche Qualität, die Nachvollziehbarkeit 
und die Verfahrenssicherheit und bilden das Rückgrat eines wirksamen Kinderschutzsystems 
in der Stadt Köln.  
Allerdings gibt es auch Hinweise auf eine nicht immer kongruente Umsetzung oder auf Abwei-
chungen von den gesetzlichen bzw. in Köln vorgesehenen Vorgaben. Auch wenn solche Phä-
nomene im Einzelfall erklärbar sein mögen, sei an dieser Stelle jedoch darauf verwiesen, dass 
es sich (grundsätzlich betrachtet) bei einer Kindeswohlgefährdung um ein gesellschaftliches 
Phänomen handelt, welches zwar nicht alle Minderjährige betrifft, im Einzelfall jedoch einen 
Hochrisikobereich umfasst. Für Kinder und Jugendliche, die eine Gefährdung ihres Wohls er-
leben, bergen mögliche fehlerhafte Einschätzungen oder Abweichungen von Verfahrensvor-
gaben ein hohes Risiko, welches zu prekären Verläufen und zuweilen zu irreversiblen Schädi-
gungen führen kann. 
Grundsätzlich gilt für ein kommunales Kinderschutzsystem, was für jede Qualitätsentwicklung 
gilt: Würde man eine bestimmte Entwicklungsstufe als befriedigenden Status quo begreifen 
und lediglich die Zufriedenheit mit dem bislang Erreichten dokumentieren, würde dies das 
Ende jeder Bestrebung um Weiterentwicklung bedeuten. Vereinfacht gesagt ließe sich formu-
lieren: Qualitätsentwicklung lebt von der „prinzipiellen Unzufriedenheit“ mit den aktuellen Ge-
gebenheiten. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung hat deshalb stets das Ziel einer mög-
lichst „exzellenten Organisation“ im Blick. Eine solche Organisation zeichnet sich durch die 
Gewährleistung von möglichst hohen Leistungsstandards aus, welche durch eine Ausrichtung 
an Faktoren wie Adressatenorientierung, Effizienz, eine kontinuierliche Verbesserungssuche 
und eine möglichst effektive Führungskultur nie abschließend erreicht, aber stets anvisiert 
wird.  
 Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz 
Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Kinder vor Gefahren und 
schädlichen Einflüssen zu schützen. Der Schutz von Kindern bezieht sich dabei nicht nur auf

83 
akute Gefahrensituationen und intervenierenden Kinderschutz, sondern auch auf präventive 
Maßnahmen, die das Risiko solcher Gefährdungen reduzieren sollen. 
 
5.7.1 Programme und Infrastruktur  
Präventiver Kinderschutz zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen durch eine Stärkung von 
Familien und eine möglichst frühzeitige Unterstützung zu verhindern. Diese Angebote und 
Leistungen in Köln sollen im Folgenden dargestellt und hinsichtlich ihrer Funktion für einen 
kommunalen Kinderschutz und ihre r Rolle in einem KSEP kommentiert werden. Grundlage 
dazu sind vor allem die Daten des Auftaktworkshops in Köln und die entwickelten Mindmaps. 
Die Frühen Hilfen nach § 1 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) 
bilden den ersten Baustein in der kommunalen Präventionskette entlang der biografischen Le-
bens- und Entwicklungsphasen zur frühzeitigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. 
Sie unterscheiden sich von den Hilfen für andere Altersgruppen insofern, als sie rechtlich ge-
regelt und durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen fachlich gerahmt und finanziell gestützt sind.  
Frühe Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Versorgungskompetenz mit 
dem Ziel, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermögli-
chen. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung. Die Angebote kommen dabei 
aus verschiedenen Systemen, insbesondere aus dem Bereich der Kinder - und Jugendhilfe, 
dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. 
5.7.2 Netzwerk Frühe Hilfen „Köln für Kinder – das Netzwerk für 
Schwangere und Familien“ gemäß § 3, Abs. 4 KKG 
Fachkräfte der verschiedenen Systeme arbeiten in den Netzwerken Frühe Hilfen in Köln eng 
zusammen, um Familien frühzeitig und passgenau zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit 
zwischen den Hilfesystemen zu koordinieren. Die Netzwerke Frühe Hilfen werden in  Köln 
durch eine zentrale Netzwerkkoordination in der Grundsatzabteilung des Jugendamtes sowie 
in den Bezirken durch die Bezirksjugendamtsleitungen koordiniert, so dass eine enge Anbin-
dung an den ASD gewährleistet ist. 
Stadtübergreifend und in allen Bezirken vertreten, bestehen in Köln die dort angegliederten 
Angebote der Kinderwillkommensbesuche sowie die gesundheitsorientierte Familienbeglei-
tung durch Familienhebammen und Familiengesundheits - und Kinderkrankenpfleger*innen. 
Die Kooperation erfolgt hier mit freien Trägern und dem Gesundheitsamt. Die im Gesundheits-
amt verortete Clearingstelle Migration und Gesundheit, die Menschen mit Migrationshinter-
grund ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus einen Zugang zu 
medizinischer Versorgung eröffnen soll, ist ebenfalls ein kooperatives Angebot zwischen Ju-
gend- und Gesundheitsamt.  
Insgesamt existiert in Köln ein vielfältiges Angebot Früher Hilfen durch die Kommune sowie 
durch freie Träger der Jugendhilfe, durch das Gesundheitswesen, sowie durch Schwanger-
schaftsberatungsstellen, durch die Frühförderung, durch Kitas und Familienzentre n sowie 
durch Familienbildungsstätten. Diese Strukturen sind besonders relevant für belastete Fami-
lien, die oft erschwerte Zugangsbedingungen haben, die aber z. B. über Fachkräfte im Ge-
sundheitswesen (Ärzt *innen, Hebammen usw.), Familienbildungsstätten (z.  B. Elternstart 
NRW), Familienzentren usw. den Weg in weiterführende Hilfsangebote finden.

84 
 
5.7.3 Kinderstark – NRW schafft Chancen 
Präventionsketten sind auf alle in der Stadt Köln lebenden Kinder und Jugendlichen ausge-
richtet mit dem Ziel einer gut vernetzten, koordinierten und passgenauen Angebotslandschaft. 
Die kommunale Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tausend junge Chancen bildet 
die inhaltliche und strategische Klammer für die Maßnahmen der Stadt Köln im Rahmen des 
Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gegen die Auswirkungen von Kinder-
armut. In diesem Rahmen gibt es in der Stadt Köln eine Vielzahl präventiver Angebote (Fami-
lienportal guterstart.koeln, Familiengrundschulzentren, Familienhäuser usw.). 
Im Rahmen der Entwicklung des KSEP wurden auch die Standorte der präventiv ausgerichte-
ten Angebote hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung im Stadtgebiet Köln erhoben. Dabei 
zeigte sich, dass die Standorte der Träger und die Angebote bekannt sind. Eine ge samtstäti-
sche Visualisierung (vgl. die Karte der akut eingreifenden Institutionen) ist jedoch aufgrund der 
Vielzahl der Angebote und der mitunter heterogenen Strukturen nicht möglich. Hierzu sind 
kleinräumige Analysen erforderlich, die ggf. in einem weiteren Schritt erfolgen können.  
 
 
5.7.4 Versorgungsquoten in der Kindertagesbetreuung 
Es bestehen in Köln starke sozialräumliche Unterschiede in der Versorgung mit Bildungs- und 
Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Zielsetzung der Verwaltung ist daher eine 
bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung aller Stadtteile. Dies ist allerdings vor allem 
aufgrund fehlender Flächen nicht immer zeitnah umzusetzen. Institutionell gut versorgte Stadt-
teile müssen daher weiterhin zur Bedarfsdeckung in weniger gut versorgten Nachbarstadttei-
len beitragen. 
Detaillierte Angaben zu den Versorgungsquoten in Relation zu den Armutsgefährdungsquoten 
einzelner Stadtteile zeigen die beiden folgenden Darstellungen.  Zunächst (Abb. 48) werden 
die 15 Stadtteile mit den niedrigsten Versorgungsquoten U3 aufsteigend sortiert dargestellt. 
Nachfolgend (Abb. 49) dann die 15 Stadtteile mit den niedrigsten Versorgungsquote Ü3.

85 
 
Abbildung 48: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik (2023). 
50,3
35,7
35,4
34,7
34,2
34,0
32,4
29,8
28,1
25,8
23,3
22,8
22,2
21,3
13,2
9,8
23,6
25,9
28,5
27,0
60,3
5,3
30,6
26,6
58,1
16,7
11,4
63,6
5,3
19,8
17,3
5,4
0 20 40 60 80 100
Köln
Weiden
Worringen
Höhenberg
Seeberg
Merkenich
Urbach
Ensen
Finkenberg
Heimersdorf
Lind
Chorweiler
Pesch
Roggendorf/Thenhoven
Stammheim
Immendorf
Armutsgefährdungsquote (%)
Versorgungsquote U3: Anteil der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren an allen
Kindern im gleichen Alter

86 
 
Abbildung 49: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik (2023). 
5.7.5 Zusammenfassung 
Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz in Köln zeichnen sich durch ein mehrdimensionales, 
sozialräumlich verankertes und systematisch vernetztes Konzept aus. Während viele Ange-
botsstrukturen etabliert sind, bestehen nach den Einschätzungen von Fachkräft en nach wie 
vor Herausforderungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Personalausstattung und Verlässlichkeit in 
stark belasteten Quartieren. Rückmeldungen im Rahmen des KSEP verweisen insbesondere 
auf Unterbesetzung in hoch belasteten Stadtteilen, fehlende Lotse nstrukturen und Unüber-
sichtlichkeit der Hilfelandschaft sowie auf Kapazitätsengpässe bei niederschwelligen und prä-
ventiven Angeboten. Um die Schutz- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken, braucht es 
weitere Investitionen in frühe Diagnostik, interdisziplinäre Netzwerke und eine kultursensible 
Praxisentwicklung. Bisher erfolgt kein Controlling zu den anvisierten oder zumindest 
99,6
77,9
76,9
76,8
68,9
68,5
67,5
66,1
60,7
59,2
56,0
52,6
50,9
45,3
34,0
23,5
23,6
12,3
63,6
7,6
30,6
15,4
26,6
5,3
12,8
5,4
19,8
5,3
0,0
11,4
16,7
17,3
0 20 40 60 80 100
Köln
Raderthal
Chorweiler
Klettenberg
Esch/Auweiler
Eil
Ensen
Pesch
Braunsfeld
Immendorf
Roggendorf/Thenhoven
Merkenich
Libur
Lind
Heimersdorf
Stammheim
Armutsgefährdungsquote (%) (*Libur ohne Daten)
Versorgungsquote Ü3: Anteil der Betreuungsplätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an
allen Kindern im gleichen Alter

87 
erwünschten Wirkungen von präventiven Angeboten hinsichtlich der Minderung von Gefähr-
dungslagen. 
 Partizipation und Rechte von Kindern, Jugendlichen und  
Familien 
5.8.1 Beteiligung im Hilfe- und Schutzprozess 
Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist ein zentrales Prinzip der Kin-
der- und Jugendhilfe. Gemäß § 8 SGB VIII und Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben 
junge Menschen das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt und angehört 
zu werden. In Köln wird dieses Prinzip auf mehreren Ebenen umgesetzt – sowohl in der indi-
viduellen Hilfeplanung als auch in der konzeptionellen Weiterentwicklung von Angeboten. 
Fachkräfte aus dem ASD, der Erziehungshilfe und den Frühen Hilfen berichten, dass die Be-
teiligung von Familien insbesondere in der Eingangsphase einer Hilfe und bei deren Planung 
zunehmend systematisiert erfolgt. In Hilfeplangesprächen, Kinderschutzkonfere nzen und fa-
miliengerichtlichen Verfahren wird versucht, die Stimmen der Betroffenen einzuholen, zu do-
kumentieren und in Entscheidungen einfließen zu lassen. 
5.8.2 Beteiligung junger Menschen in Einrichtungen und kommuna-
len Strukturen 
Neben dem Einzelfall spielt die strukturelle Beteiligung eine zunehmende Rolle. Seit 2018 
nimmt Köln am bundesweiten Programm „Kinderfreundliche Kommune“ teil. Der Verein Kin-
derfreundliche Kommunen e. V. setzt sich, unter der Trägerschaft von UNICEF und dem deut-
schen Kinderhilfswerk, dafür ein, die UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene wirk-
sam umzusetzen. Mit der Teilnahme an dem Programm bekennt sich die Stadt zu einem ver-
bindlichen Entwicklungsprozess zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. 
Der aktuell zweite Aktionsplan, „Kinder - und jugendfreundliches Köln 2022 –2025“, wurde im 
Mai 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und bildet den Rahmen für konkrete Maßnah-
men in den Bereichen Beteiligung, Kommunikation, Kindeswohl und familienfreundliche Rah-
menbedingungen im Stadtleben. Zur Unterstützung kinder- und jugendfreundlicher Rahmen-
bedingungen wurden zentrale Angebote geschaffen, die der Entwicklung, dem Wohlbefinden 
und der Beteiligung junger Menschen dienen: das Kooperative Kinder - und Jugendbüro als 
Schnittstelle zwischen jungen Menschen, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik; das Fami-
lienbüro zur Beratung in familienrelevanten Fragen sowie die Jugendberufsagentur in Koope-
ration mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln. 
Strukturell erfolgt Beteiligung über verschiedene Gremien und Angebote, etwa dem Jugend-
hilfeausschuss, schulischen und außerschulischen Beteiligungsformaten, der Bezirksschü-
ler*innenvertretung, der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und der projektb ezogenen 
Beteiligung z.B. in der Spielraum- und Verkehrsplanung. Ein sogenannter „Partizipationsmix“ 
ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass es für alle Kinder und Jugendliche unter 
Berücksichtigung des Inklusionsgedankens möglich ist, an Angeboten teilzunehmen und sich 
zu engagieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt grundsätzlich marginalisierten Gruppen, wie 
Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung oder Behinderung, um eine inklusive Teilhabe 
zu ermöglichen.

88 
Darauf setzt das im Mai 2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Partizipationskonzept 
„Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“ auf, welches in einem breitem 
Beteiligungsprozess entstanden ist. Mit dem Konzept werden Kinder und Jugendl iche nied-
rigschwellig und umfangreich informiert, wo und wie sie sich beteiligen können und ihnen Un-
terstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zudem werden sie motiviert, aktiv zu werden, Partizipa-
tionsoptionen zu nutzen und in ihrer Stadt mitzugestalten.  Das Konzept stellt außerdem für 
Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Trägerlandschaft und Stadtgesellschaft dar, welche Hal-
tung notwendig ist, um gelingende Kinder - und Jugendbeteiligung sicherzustellen, gibt ihnen 
einen Einblick in die Vielfalt der Beteiligungsformate und ermuntert sie zur regelmäßigen Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen. Es gibt zudem einen kompakten Handlungsleitfaden 
für die Umsetzung von gelingender Kinder- und Jugendbeteiligung vor und ist für alle kommu-
nalpolitischen Gremien, Fachverwaltungen und Fachkräfte aller Jugendhilfebereiche und dar-
über hinaus für zahlreiche Formate von Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Belangen, in 
denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, nutzbar. Das Konzept soll regelmäßig ausge-
wertet, weiterentwickelt und auf Grundlage neuester Informationen überarbeitet werden. 
Kölner Fachkräfte berichten jedoch auch, dass Insbesondere marginalisierte Gruppen wie ge-
flüchtete Kinder, Kinder mit Behinderung oder Kinder in stationären Einrichtungen in Beteili-
gungsformaten nach wie vor unterrepräsentiert sind. Begründend benennen sie hierfür Barri-
eren wie Sprache, fehlende Mobilität, Unsicherheit im Umgang mit Machtasymmetrien und 
mangelnde Unterstützungsstrukturen. 
5.8.3 Kinderschutz und Kinderrechte 
Kinderschutz bedeutet immer auch die Wahrung der Rechte von Kindern. In Köln wird zuneh-
mend versucht, Schutzkonzepte mit einer expliziten Kinderrechtsperspektive zu verbinden. 
Dazu zählen Kinderschutzkonzepte in Kitas und Einrichtungen, Fortbildungen zum T hema 
„Kinderschutz und Beteiligung“, kindgerechte Beschwerdeverfahren sowie partizipativ gestal-
tete Schutzräume in Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe. 
5.8.4 Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven der Partizi-
pation  
Trotz der vielfältigen Initiativen besteht in Köln Entwicklungsbedarf bei der verbindlichen und 
alltagsintegrierten Umsetzung von Partizipation. Fachkräfte fordern insbesondere mehr Zeit-
ressourcen, verbindlichere Strukturen und niedrigschwellige Formate – etwa Kinderkonferen-
zen, Peerberatung, digitale Beteiligungsplattformen oder kultursensible Moderation. 
Eine zentrale Herausforderung bleibt die Verknüpfung von Schutz, Förderung und Beteiligung: 
Beteiligung darf nicht als Zusatz verstanden werden, sondern muss struktureller Bestandteil 
jeder Form der Intervention und Hilfe sein. Nur dann kann sie emanzipatorisch und schützend 
wirken.

89 
6 Entwicklung der Qualitätsindikatoren und Ableitung 
von Maßnahmen für die Stadt Köln 
Im Folgenden werden die Entwicklungsschritte aufgezeigt, mittels derer die vorliegen Erkennt-
nisse zu den Schutz- und Hilfebedarfen von jungen Menschen in Köln sowie zu den Leistungen 
des Schutz- und Hilfesystems systematisiert, interpretiert und hinsichtlich der Ableitung von 
konkreten Maßnahmen für den nächsten Berichtszeitraum bestimmt worden sind. 
Eingebettet sind diese Arbeitsschritte in die bundesweiten Entwicklungen, die insbesondere 
mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 und der Errichtung des NZFH wie 
mit den ersten diesbezüglichen gesetzlichen Rahmungen (§  79a SGB VIII) einhergehen. Be-
reits in den Diskursen im Vorfeld des BKiSchG begann die Beschäftigung mit den Fragen nach 
der Qualität im Kinderschutz: Diese wurde u. a. von einschlägigen Instituten geführt. In unter-
schiedlichen Formaten wurden hier erste Systematisierungen zu Qualitätsmerkmalen im Kin-
derschutz formuliert. Mit einer einschlägigen Veröffentlichung des NZFH ( vgl. NZFH 2013) 
wurden hier auch die unterschiedlichen Ansätze im Kontext nationaler und internationaler For-
schungsergebnisse zusammengeführt und für die Praxis aufbereitet. Im Ergebnis stand die 
Erörterung der Frage, inwieweit eine Festlegung von Qualitätsstandards im Kinderschutz so-
wie Bemühungen um Standardisierungen bei der Bearbeitung von Fällen einer möglichen oder 
tatsächlichen Kindeswohlgefährdung möglich u nd sinnvoll erscheinen. Diese Reflexionen 
münden in die Identifikation von fünf möglichen Qualitätsindikatoren für den Kinderschutz in 
Deutschland: 
1. Qualitätsindikatoren für das Ziel »Prävention« durch frühe Unterstützungsangebote 
(Frühe Hilfen) 
2. Qualitätsindikatoren für den Schutz der von Gefährdung betroffenen Kinder und für die 
Gewährleistung einer positiven Entwicklung  
3. Qualitätsindikatoren für die Schaffung von guten Netzwerken – Positive Kooperations-
beziehungen im Kinderschutz  
4. Qualitätsindikatoren für die Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern in Kinder-
schutzverfahren  
5. Qualitätsindikatoren für das Ziel, lokal ein Kinderschutzsystem zu schaffen, das seine 
Wirkung reflektiert und sich somit optimiert 
Diese Indikatoren wurden durch unterschiedliche Praxisvorhaben und weitere Forschungsini-
tiativen weiterentwickelt und in der 2018 erschienenen Broschüre zum Forschungsstand und 
zu Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz differenziert dargestellt und dokumen-
tiert (vgl. Schmutz & de Paz Martínez 2018). Auf Basis der Erörterung des nationalen For-
schungsstandes zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz wurden drei „Stellschrauben“ für 
Qualitätsentwicklung in der Diskussion ausgeführt:  
1. Stellschrauben mit Blick auf die Familien und Kinder 
2. Stellschrauben mit Blick auf die Organisationen und Professionen 
3. Stellschrauben mit Blick auf die kommunale Infrastruktur 
In einem weiteren Zugang wurden schließlich in einer Broschüre Praxismaßnahmen und -an-
sätze zur Qualitätsentwicklung von Akteur*innen im Kinderschutz vorgeschlagen, die sich an 
fünf Zielen orientieren (vgl. NZFH 2013, S. 25 ff.): 
Ziel 1:  Verhütung des Entstehens von Kindeswohlgefährdung  durch frühe Unterstüt-
zungsangebote

90 
Ziel 2:  Schutz von gefährdeten Kindern  
Ziel 3:  Schaffung von guten Netzwerken und positiven Kooperationsbeziehungen 
Ziel 4:  Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern und Eltern 
Ziel 5:  Schaffung eines reflektierenden, lernenden Kinderschutzsystems 
Die Recherche der in der Broschüre aufgeführten Praxismaßnahmen erfolgte entlang der Be-
funde zu Modellprojekten und Evaluationen sowie auf Grundlage von Hinweisen aus weiteren 
Tätigkeiten der Autorinnen im Feld der praxisorientierten Forschung. Berücksichtigung fanden 
veröffentlichte Praxismaßnahmen und -ansätze, die in innovativer Weise zur Verbesserung 
des Kinderschutzes beitragen und dies schlüssig – auch auf Grundlage von Evaluationen und 
wissenschaftlicher Begleitung – nachweisen konnten. Zu jedem der o. g. Ziele wurden jeweils 
drei bis vier Praxismaßnahmen aufgeführt.  
Zur Systematisierung der Erkenntnisse aus den Erhebungen des KSEP war diese Systematik 
von Zielen und Praxismaßnahmen Orientierungspunkt, d. h. die für Köln vorliegenden Erkennt-
nisse wurden dieser Systematik zugeordnet. Dies gelang auch für die meisten vor liegenden 
Erkenntnisse. Jedoch zeigt sich, dass die Ziele und Maßnahmen der o.  g. Systematik kaum 
strukturelle Aspekte aufgreifen. Damit sind die Strukturen gemeint, die für das Verwaltungs-
handeln einer Kommune relevant sind. Konkret geht es hier um das Ziel und die damit einher-
gehenden Maßnahmen, die in einer Verwaltung notwendig sind, um Verantwortlichkeiten und 
Abläufe zu sichern, welche die o. g. Ziele und Maßnahmen unterstützen und befördern. Ohne 
solche Strukturen ist eine Verwaltung kaum in der Lage, ambitionierte Ziele und Maßnahmen 
zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz stringent zu verfolgen. Aus diesem Grund wurde für 
die Systematisierung des KSEP eine sechste – zuweilen querliegende – Zielstellung ergänzt. 
Diese zeigte sich insbesondere bei der späteren Maßnahmenentwicklung, bei der auch Maß-
nahmen aufgenommen worden sind, die sich insbesondere in Strukturen und Prozessen des 
Verwaltungshandelns zeigen.  
Im Folgenden werden gemäß der o. g. Systematik von fünf Zieldimensionen (und der querlie-
genden Dimension der Strukturen und Prozesse des Verwaltungshandelns) im Anschluss an 
eine kurze Beschreibung der Zieldimension die für Köln relevanten Qualitätsindikat oren auf-
geführt. Diese wurden von der Stiftung SPI mit den Akteur*innen der Stadt Köln abgestimmt.  
Auf Grundlage dieser Systematik wurden im Zusammenwirken von Stiftung SPI sowie der Lei-
tungsebene von Jugendamt und Dezernat schließlich konkrete Maßnahmen definiert, die im 
kommenden Planungszeitraum umgesetzt werden sollen. Im Anschluss an eine kurze Herlei-
tung werden abschließend die für Köln vereinbarten 20 Maßnahmen aufgeführt. 
Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die zentrale Ablauflogik der Maßnahmenent-
wicklung im KSEP: Beginnend mit der Datenerhebung zu Schutz - und Hilfebedarfen werden 
die Erkenntnisse entlang der NZFH -Systematik strukturiert, anschließend bewertet und  
schließlich in konkrete Maßnahmen für den kommenden Planungszeitraum überführt. 
 
Erhebungen der Schutz- und 
Hilfebedarfe und zum 
Leistungssystem
Systematisierung 
der Erkenntnisse 
gem. der NZFH-
Systematik
Bewertung der 
Bedeutung und 
der Güte der 
bisherigen Praxis 
Bestimmung von 
Maßnahmen für 
den nächsten 
Planungszeitraum

91 
Abbildung 50:  Ablaufmodell des KSEP zur Maßnahmenentwicklung  
 Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Qualität im 
Kinderschutz 
Eine Maßnahmenplanung ist ein strukturierter Prozess, mit dem konkrete Schritte entwickelt 
werden, um festgelegte Ziele zu erreichen oder bestehende Probleme zu lösen. Dabei geht es 
nicht nur darum, Aufgabenlisten zu erstellen, sondern auch um die durchdachte Verknüpfung 
von Zielen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Zeitrahmen. Entscheidend ist, dass Maß-
nahmen realistisch und umsetzbar sind, sodass sie den angestrebten Effekt tatsächlich erzie-
len können. 
Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass Ziele klar und überprüfbar formuliert sind, damit 
sich Fortschritte nachvollziehen lassen. Ebenso wichtig ist es, Verantwortlichkeiten eindeutig 
festzulegen, damit keine Lücken in der Umsetzung entstehen. Ressourcen wie Zeit, Personal 
und finanzielle Mittel müssen realistisch eingeschätzt werden, um Überlastungen oder Eng-
pässe zu vermeiden. Darüber hinaus sollte immer geprüft werden, welche Risiken oder Hin-
dernisse den Erfolg beeinträchtigen könnten und wie sich dies e im Vorfeld abmildern lassen. 
Schließlich sind eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung wesentlich, damit die Pla-
nung flexibel auf Veränderungen reagieren kann und nicht zu starr in einem einmal erstellten 
Plan verharrt. 
Maßnahmenplanung, Projektmanagement und Prozessmanagement lassen sich am besten 
durch ihre jeweilige Funktion voneinander unterscheiden: 
▪ Die Maßnahmenplanung beschreibt die inhaltliche Ebene. Sie legt fest, welche kon-
kreten Schritte notwendig sind, um ein Ziel zu erreichen. Dabei geht es um das Was 
und Wie, also um die inhaltliche Ausgestaltung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. 
▪ Das Projektmanagement ist die zeitlich befristete Umsetzung solcher Pläne. Es sorgt 
dafür, dass ein bestimmtes Vorhaben mit klar definiertem Anfang und Ende realisiert 
wird. Im Mittelpunkt steht das Erreichen eines Zielzustands innerhalb bestimmter Rah-
menbedingungen, also etwa in Bezug auf Zeit, Kosten und Qualität. 
▪ Das Prozessmanagement hingegen wirkt dauerhaft und kontinuierlich. Es strukturiert 
wiederkehrende Abläufe, schafft Verbindlichkeit und sorgt für Qualitätssicherung im All-
tag. Während ein Projekt abgeschlossen ist, bleibt ein Prozess bestehen und wird re-
gelmäßig überprüft und an gepasst, um seine Wirksamkeit zu erhalten.  
Wesentlich ist dabei, dass Prozesse nicht als starre Vorgaben verstanden werden, son-
dern als wiederholbare und überprüfbare Strukturen, die Orientierung bieten. Dadurch 
lässt sich sicherstel len, dass Verantwortlichkeiten nicht im Ungefähren bleiben, son-
dern in klar definierten Abläufen sichtbar werden. Prozessmanagement ermöglicht 
auch, dass Zwischenergebnisse messbar sind und Abweichungen frühzeitig erkannt 
werden, sodass eine Anpassung noch während der Umsetzung möglich ist. Damit wird 
vermieden, dass eine Maßnahme zwar geplant, aber in der Praxis nicht wirksam wird. 
Im Kern bedeutet Prozessmanagement, Planung und Realität eng miteinander zu ver-
zahnen, in dem es Regeln für die Umsetzung scha fft, Transparenz in den Fortschritt 
bringt und gleichzeitig Flexibilität erlaubt, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Auf 
diese Weise wird aus einer Sammlung von Maßnahmen ein gelebter Ablauf, der nach-
haltig zum Ziel führt.

92 
So ergibt sich ein Gesamtbild, in dem die Maßnahmenplanung die Inhalte vorgibt, das Projekt-
management deren zeitlich begrenzte Realisierung organisiert und das Prozessmanagement 
für die dauerhafte Verankerung und Weiterentwicklung sorgt.  
Das folgende Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Maßnahmenplanung und 
Prozessmanagement: 
In einer stationären Wohngruppe der Jugendhilfe wird festgestellt, dass mehrere Jugendli-
che regelmäßig zu spät zur Schule kommen oder den Unterricht schwänzen. Im Rahmen 
der Maßnahmeplanung wird gemeinsam mit den Jugendlichen, der Bezugsbetreuung, der 
Schule und dem zuständigen Jugendamt festgelegt, welche konkreten Schritte unternom-
men werden sollen, um die Schulbeteiligung zu verbessern. Dazu gehört bspw., dass die 
Jugendlichen feste Weckzeiten erhalten und morgens von der Nachtdienstkraft persönlich 
geweckt werden. Beim Frühstück wird überprüft, ob alle Schulsachen vollständig sind, und 
die Bezugsbetreuung führt wöchentliche Gespräche mit den Jugendl ichen, um Motivation, 
Schwierigkeiten und Fortschritte zu besprechen. Sollte sich trotz dieser Maßnahmen keine 
Verbesserung zeigen, werden Gespräche mit Lehrkräften oder Eltern organisiert. Damit liegt 
ein klarer Plan vor, der beschreibt, wer welche Aufgaben übernimmt und wie das Ziel – ein 
regelmäßiger Schulbesuch – erreicht werden soll. 
Das Prozessmanagement sorgt anschließend dafür, dass diese Maßnahmen nicht nur ein-
malig vereinbart, sondern dauerhaft in den Gruppenalltag integriert werden. So wird bspw. 
festgelegt, wie die Weckzeiten und Anwesenheitskontrollen verbindlich in den Dienstplänen 
verankert sind und wie die Dokumentation der Schulbesuche und Gespräche im Gruppenta-
gebuch oder in der elektronischen Akte erfolgt. In den regelmäßigen Teamsitzungen wird 
überprüft, ob die vereinbarten Maßnahmen wirksam sind oder ob Anpassungen notwe ndig 
werden, etwa bei neuen Jugendlichen oder Veränderungen im Personal. Auch Rückmeldun-
gen der Schulen werden systematisch in die Fallbesprechungen aufgenommen, um den Ver-
lauf kontinuierlich zu bewerten. 
Auf diese Weise wird aus einer einmaligen Maßnahmeplanung ein verlässlicher und über-
prüfbarer Prozess, der sicherstellt, dass die Jugendlichen nachhaltig in ihrer schulischen 
Entwicklung unterstützt werden. 
 Maßnahmen für den nächsten Planungszeitraum 
Die nachfolgend beschrieben 20 Maßnahmen sind den Definitionen Struktur,- Prozess- und 
Ergebnisqualität zugeordnet. Die Begriffe Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bilden zent-
rale Dimensionen im Rahmen der Qualitätsbewertung von Dienstleistungen, insbesondere im 
Gesundheitswesen, in der Pf lege und in der Sozialarbeit. Sie wurden maßgeblich durch das 
Qualitätsmodell von Avedis Donabedian geprägt und dienen bis heute als Grundlage zur sys-
tematischen Analyse und Sicherung von Qualität (vgl. Kapitel 4.1). 
Unter Strukturqualität versteht man die Gesamtheit der Rahmenbedingungen, die für die Er-
bringung einer Dienstleistung erforderlich sind. Dazu gehören materielle Ressourcen wie 
Räume, technische Ausstattung oder finanzielle Mittel ebenso wie immaterielle Faktoren, etwa 
Qualifikation und Kompetenzen der Fachkräfte oder organisatorische Strukturen. Strukturqua-
lität beschreibt also die Voraussetzungen, die notwendig sind, um eine Leistung überhaupt in 
einer bestimmten Qualität erbringen zu können.

93 
Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der 
Strukturqualität im Kinderschutz der Stadt Köln. Sie beziehen sich auf die grundlegenden 
organisatorischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, 
um Kinderschutzverfahren verlässlich und qualitätsgesichert durchzuführen. Im Zentrum ste-
hen die Schaffung verbindlicher Standards, die Stärkung interdisziplinärer Kooperation, der 
Aufbau nachhaltiger Qualitätsmanagementstrukturen sowie die Sicherung von Kommunikati-
ons- und Steuerungsprozessen. Die dargestellten Maßnahmen sind verbindlich in den ko m-
menden Planungszeitraum integriert und bilden den ersten Baustein für eine systematische 
Qualitätsentwicklung im Sinne des §  79a SGB VIII und der fachlichen Empfehlungen des 
NZFH. 
Tabelle 7:  Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln 
(Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstel-
lung. 
Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 
1 Die Verfahrensstandards werden durch eine schriftliche Dienstan-
weisung bei Mitarbeitenden und Leitungskräften beschrieben und 
mit Unterschrift (Mitarbeitende und Verwaltung) bestätigt. 
In Vorbereitung und 
Umsetzung bis 
12/2025. 
2 Entwicklung eines gesamtstädtischen Präventionskonzeptes inkl. 
der Frühen Hilfen und der pädiatrischen kommunalen Strukturen, 
um eine passgenaue und frühzeitige Unterstützung von „Risikofa-
milien“ durch die maßgeblichen Akteur*innen im Kinderschutz an-
zubieten, die geeignet ist, mögliche Kindeswohlgefährdung zu 
verhindern oder deutlich zu reduzieren. 
Entwicklung bis  
max. Ende 2028;  
Fortschreibung  
laufend. 
3 Umsetzung und regelmäßige Tagung einer zentralen interdiszipli-
nären Beratungsgruppe (Diagnostikeinrichtungen, Kinder- und 
Jugendpsychiatrie, Pädiatrische Fachstellen etc.), um schwierige 
Fallverläufe zu beraten sowie bei der Diagnostik und bei der Ent-
scheidung zu unterstützen. Im Rahmen eines Berichtswesens 
wird die Umsetzung dokumentiert. 
Aktuell laufen Abstim-
mungsgespräche mit 
Jugendamt und Ge-
sundheitsamt. 
Entwicklung bis Ende 
2026. Ab 2027 regel-
mäßige Beratungen. 
4 Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts zum Qualitätsmanage-
ment im Jugendamt zum Thema Kinderschutz. Als Grundlage 
dient ein zu entwickelndes kommunales Leitbild zum Kinder-
schutz. Nach der Grundlegung durch die Verwaltung soll hierzu 
der Jugendhilfeausschuss eingebunden werden. 
Start bis 30.06.2026. 
Nach Fertigstellung 
Evaluation in regel-
mäßigen Abständen. 
5 Die Kooperationsvereinbarungen sind auf Vollständigkeit hin zu 
überprüfen und an die zukünftigen Strukturen anzupassen. Das 
Thema Kinderschutz und Teilhabe, sowie die Einbeziehung der 
Jugendverbände und des Sportbereiches sollten hier gesichert 
werden. 
Ende 2026 sind alle 
Kooperationsverein-
barungen ergänzt 
und inhaltlich aktuell. 
6 Für Berufsgeheimnisträger gibt es ein Format zur Beteiligung bei 
der Gefährdungseinschätzung. Zukünftig soll das Verfahren auch 
bei den freien Trägern der Jugendhilfe Anwendung finden. Dabei 
sollen folgende Dokumente und verbindliche Prozessschritte um-
gesetzt werden: 
▪ Schriftliche Rückmeldung bei Eingang einer Mitteilung 
Entwicklung des Vor-
gehens bis Ende 
2026. Regelhaftes 
Thema bei der zent-
ralen Revision im 
Kinderschutz.

94 
Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 
▪ Einbeziehung bei der abschließenden Einschätzung des Ju-
gendamtes 
Die Bürgerschaft als nicht-professionelles System und aus Daten-
schutzgründen ist hiervon ausgeschlossen. 
7 Der GSD/ASD sollten zukünftig keine InsoFa-Beratung gem. 
§ 8a Abs. 4 anbieten, da dies gesetzlich die Aufgabe der freien 
Träger. Für die mögliche Beratung der Berufsgeheimnisträger 
steht der GSD grundsätzlich zur Verfügung. Die Einbeziehung der 
Schulpsychologischen Beratungsstelle sollte hierbei geprüft wer-
den. 
Umbau der Struktur 
bis 30.06.2027. 
8 Das Jugendamt wird im Rahmen der grundsätzlichen Netzwerk-
arbeit im Kinderschutz eine Arbeitsgruppe aus der Runde der In-
soFas der freien Träger gründen und moderieren, um die Bera-
tungstätigkeit strukturell nachhaltig zu entwickeln und zu qualifi-
zieren. 
Initiierung bis Ende 
2026, danach  
fortlaufend. 
9 Der Internetauftritt des Jugendamtes wird bezogen auf den Kin-
derschutz grundlegend überarbeitet. Insbesondere sind hierbei 
zwei Zielgruppen individuell unterschiedlich zu betrachten: 
1. Die Gruppe der Berufsgeheimnisträger gemäß § 4 KKG 
2. Die Träger der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII 
Neben der Beschreibung der unterschiedlichen Verbindlichkeiten 
bezogen auf die Gefährdungseinschätzung und das Mitteilungs-
system sind zwei unterschiedliche Mitteilungsbögen als einheitli-
che Struktur zu hinterlegen und, sofern technisch möglich, mit ei-
ner direkten Weiterleitung an eine zentrale Mailadresse beim Ju-
gendamt zu versehen.  
Zukünftig sollen alle Mitteilungen über diesen Weg erfolgen. Mit-
teilungen aus der Bürgerschaft bleiben hiervon unberührt, da es 
hier bisher keine gesetzlichen Standards gibt. 
Mitteilungen über eine akute Gefährdungslage erfolgen abwei-
chend hierzu auf direktem telefonischem Weg bei der jeweils zu-
ständigen Dienststelle. 
Umsetzung, sofern 
technisch möglich, 
bis 06/2027. 
Die Prozessqualität bezieht sich auf das tatsächliche Handeln im Leistungserbringungspro-
zess. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie fachliche Standards und Methoden in der Praxis 
umgesetzt werden, ob Abläufe effizient gestaltet sind und inwiefern Interaktionen zwischen 
Fachkräften und Nutzenden professionell und zielgerichtet erfolgen. Prozessqualität macht so-
mit die Qualität des „Wie“ der Leistungserbringung sichtbar, unabhängig davon, welche Rah-
menbedingungen bestehen oder welche Ergebnisse letztlich erzielt werden. 
Die nachfolgende Übersicht fasst die geplanten Maßnahmen zur Prozessqualität im Kölner 
Kinderschutz zusammen. Sie beziehen sich auf die Gestaltung, Steuerung und Reflexion der 
fachlichen Abläufe innerhalb des Jugendamtes sowie der Kooperation mit externen Partnern. 
Im Fokus stehen die Fragen, wie Verfahren tatsächlich umgesetzt we rden und in welchem 
Maße fachliche Standards, gesetzliche Vorgaben und Qualitätskriterien im Alltag angewendet 
werden. Ziel ist es, die Verfahrenssicherheit zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen Insti-
tutionen zu verbessern und die Prozessverantwortung systematisch zu klären. Die

95 
Maßnahmen verbinden rechtliche Präzision mit praktischer Umsetzung und sollen sicherstel-
len, dass Kinderschutzprozesse transparent, nachvollziehbar und wirksam gestaltet werden. 
Tabelle 8: Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln 
(Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 
2025. Eigene Darstellung. 
Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 
10 Die zur Umsetzung der Verwaltungsvorschriften notwendigen Do-
kumente sind kontinuierlich weiterzuentwickeln bezogen auf: 
▪ die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen 
▪ die Zuständigkeit der operationellen Umsetzung 
▪ die Zuständigkeit der Kontrolle und Qualitätssicherung 
▪ eine jeweils zugeordneten Prozessbeschreibung nach inter-
nationalen Standards (BPMN 2.0) 
Laufend. 
 
11 Die Zusammenarbeit mit den Familiengerichten, als „Verantwor-
tungsgemeinschaft im Kinderschutz“, soll kontinuierlich quantitativ 
entwickelt werden. Insbesondere in der Phase der Sachverhalts-
klärung gemäß § 8a Abs. 2 und § 157 FamFG. 
Laufend. 
12 Zur Sicherung von positiven Fallverläufen und der Einbindung in 
den Sozialraum hat der ASD die Möglichkeit eine Anregung zur 
Vermittlung von Kitaplätzen gegenüber den städtischen Kita-Ein-
richtungen abzugeben. Die Entscheidung darüber trifft die dafür 
zuständige Fachabteilung. 
Laufend. 
 
13 Der Fachbereich der Vormundschaft/Pflegschaft entwickelt ein 
Konzept zur nachhaltigen Sicherung von positiven Fallverläufen. 
In Vorbereitung;  
vorliegend 12/26. 
14 Bei Beendigungen von Leistungen muss eine Festlegung zur 
Qualität des Schutzes von Kindern und Jugendlichen schriftlich 
getroffen werden, sofern die Leistung durch die Feststellung einer 
Kindeswohlgefährdung indiziert war. 
Verfahrensfestlegung 
bis 12/2026. 
15 Zur besseren Planung sind die Primärerhebungen der Daten im 
Kontext der Bundesstatistik Kindeswohlgefährdung deutlich zu 
verbessern. Hierzu finden jährlich Gespräche mit den Bezirken 
statt, um die Qualität nachhaltig zu erhöhen. 
Unmittelbar; danach 
laufend. 
16 Kinder und Jugendliche, bei denen eine Behinderung vorliegt 
oder droht, zählen zu einer besonders vulnerablen Risikogruppe 
im Kinderschutz. Dieser Gruppe soll eine höhere Aufmerksamkeit 
bei der Wahrnehmung und Überprüfung gegeben werden. Im 
Rahmen einer interdisziplinären Konzeptionsentwicklung und der 
Anpassung der Prozesse sollen die Mitarbeitenden in beiden 
Rechtskreisen sensibilisiert und geschult werden, um fachliche 
und rechtliche Sicherheit zu schaffen. 
Beginn bis 
30.06.2026,  
dann laufend. 
Die Ergebnisqualität schließlich beschreibt die Wirkungen und Resultate, die durch die er-
brachte Leistung erzielt werden. Sie wird daran gemessen, ob angestrebte Ziele erreicht wur-
den, ob Verbesserungen oder Veränderungen bei den Nutzenden eintreten und wie diese Wir-
kungen bewertet werden können. Ergebnisqualität bildet damit den entscheidenden Indikator

96 
für den tatsächlichen Nutzen einer Dienstleistung und erlaubt Rückschlüsse sowohl auf die 
Angemessenheit der Strukturen als auch auf die Qualität der Prozesse. 
Im Zusammenspiel verdeutlichen diese drei Dimensionen, dass Qualität weder eindimensional 
noch ausschließlich am Resultat festzumachen ist. Erst die Betrachtung von Voraussetzungen, 
Abläufen und Ergebnissen in ihrer wechselseitigen Beziehung ermöglicht ein e differenzierte 
und wissenschaftlich fundierte Einschätzung von Qualität.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen zur Ergebnisqualität im kommu-
nalen Kinderschutz der Stadt Köln. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Ausmaß die 
ergriffenen Maßnahmen tatsächlich wirksam sind und zu einer Verbesserung der Schutz-, Un-
terstützungs- und Beteiligungsstrukturen für Kinder und Familien beitragen. Die Ergebnisqua-
lität misst also nicht nur die Umsetzung, sondern vor allem den Effekt der erbrachten Leistun-
gen: Werden Risiken reduziert, Schutzprozesse stabilisiert und präventive Strukturen ge-
stärkt? Die hier dokumentierten Maßnahmen zielen darauf  ab, die Wirksamkeit des Kinder-
schutzes regelmäßig zu überprüfen, datenbasiert zu steuern und eine kontinuierliche Lern - 
und Reflexionskultur zu fördern. Damit wird Kinderschutz als lernendes System verstanden, 
das auf empirische Evidenz, Reflexivität und transparente Wirkungskontrolle angewiesen ist. 
Tabelle 9:  Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln 
(Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 
2025. Eigene Darstellung. 
Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 
17 Zukünftig wird eine jährliche Revision der Verfahren zur Siche-
rung des Kinderschutzes durchgeführt. Neben einer allgemeinen 
Kontrolle der Dokumentation kann ein wechselndes Schwer-
punktthema hinzugesetzt werden. Mögliche Themen, die mitunter 
auch zyklisch wiederholt werden können:  
▪ Beteiligung der Eltern und Kinder im Prüfverfahren einer Ge-
fährdungsmitteilung 
▪ Beteiligung der Familiengerichte 
▪ Kollegiale Fallberatung 
▪ Die Einbeziehung der mitteilenden Personen/Organisationen 
im Prüfungsverfahren einer Gefährdungsmitteilung 
Zur Sicherung der Qualität in der Dokumentation sollen in diesem 
Zusammenhang regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Verfah-
rensakten durch die direkten Leitungskräfte geprüft werden. An-
schließend sollen diese Vorgänge durch übergeordneten Lei-
tungskräfte nochmals geprüft werden. Verfahrensfehler und Orga-
nisationsverschulden werden dadurch reduziert. 
Ab 2026 regelhaft. 
18 Nach einer vorgeschalteten Analyse der Wahrnehmung von An-
geboten von Betroffenen im Kontext von Kinderschutz sollte im 
Ergebnis geprüft werden, welcher Standort aufgrund der Struktur-
analyse für Köln zukünftig bei der Schaffung neuer Maßnahmen 
und Angebote im Kinderschutz sinnvoll erscheint. Hierbei ist es 
von Interesse, verstärkt ortsnahe Versorgungen sicherzustellen, 
um die Erreichbarkeit und den Zugang für Kinder, Jugendliche 
und deren Eltern zu erhöhen. 
Bis 06/2027,  
dann fortlaufend.

97 
Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 
19 In regelmäßigen Abständen werden auf der Ebene der Organisa-
tionseinheiten des ASD/GSD methodisch strukturierte Fallanaly-
sen als Lernfelder durchgeführt. Hierbei sollten die hierfür vorlie-
genden methodischen Empfehlungen des DJI/NZFH oder ver-
gleichbarer Methoden umgesetzt werden. Im Rahmen eines Be-
richtswesens wird die Umsetzung dokumentiert. 
Ab 2026 regelhaft. 
20 Speziell zum Kinderschutz wird ein kennzahlgeleitetes Berichts-
wesen aufgebaut, um Politik und Verwaltung die Entwicklung ei-
nes Kommunalen Kinderschutzsystems zu verdeutlichen und Ab-
weichungen kenntlich zu machen. 
Beispiele hierfür könnten sein: 
▪ Darstellung der Interventionsmittel und der Präventionsmittel 
auf der Grundlage eines Jugendeinwohnerwertes 
▪ Rate der Kinder bzw. Familien, bei denen es nach einer be-
kannt gewordenen Kindeswohlgefährdung kurz- oder mittel-
fristig erneut zu Gefährdungsmeldungen bzw. bestätigten 
Gefährdungsereignissen kommt 
▪ Eine abnehmende Anzahl an Inobhutnahmen oder strittigen, 
d. h. gerichtlich durchgesetzten Fremdunterbringungen in 
den ersten drei Lebensjahren 
▪ Der Anteil an falsch positiv eingeschätzten Mitteilungen, im 
Verhältnis zu der Gesamtzahl aller Mitteilungen in der 
Stadt/Jahr. 
▪ Anteil der Träger für ambulante Hilfen zur Erziehung, die 
mindestens ein positiv auf Wirksamkeit hin überprüftes Hilfe-
konzept für Vernachlässigung oder Misshandlung anbieten 
(z. B. Signs of Safety, vgl. Kindler 2023; Godehardt-Best-
mann 2022) 
Entwicklung bis 
30.06.2026. 
 Perspektiven zur Verstetigung und Fortschreibung 
Dieser Kölner KSEP soll als kontinuierlicher Reflexions-, Planungs- und Entwicklungsprozess 
verstanden werden. Perspektivisch braucht es eine institutionelle Verankerung mit klarer Man-
datierung, festen Ressourcen, digital gestützter Datengrundlage sowie einer Rückkopplungs-
struktur zu Politik, Verwaltung und Trägerlandschaft. Die Fortschreibung sollte alle zwei bis 
drei Jahre erfolgen. Es sollten dabei sowohl quantitative wie qualitative Daten genutzt werden, 
partizipative Formate mit Fachkräften durchgeführt werden und wo möglich auch Familien und 
Jugendliche einbezogen werden. So kann Kinderschutz als lernendes System gestaltet und 
nachhaltig verankert werden.

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8 Projektbeteiligungen 
Stadt Köln 
Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport 
Dagmar Niederlein, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
Barbara Frank, stellv. Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
Ana Lisa Gregor, integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Christoph Scharrenbach, Stabsstelle Kinderschutz 
Stiftung SPI 
Annette Berg / Dr. Sarah Meier (Projektleitung) 
Prof. Dr. Dirk Nüsken (wissenschaftliche Leitung) 
Peter Lukasczyk (Interne Koordinierung und Entwicklung) 
Bastian Schneider (Projektkoordination) 
Beate Krüger, Aleksandra Brill, Tobias Stern, Nina Gausmann, Josepha Weberstädt  
(Projektmitarbeit)

Beratungsverlauf (2)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0107/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.03.2026
Erstellt
13.01.2026 10:17