0107/2026
Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 19.02.2026 0107/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln Mit Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 06.06.2023 (Vorlagen-Nr. 1361/2023) erkannte der Ju- gendhilfeausschuss den Bedarf zur Vergabe einer Leistung zur Erstellung eines Kinderschutz- entwicklungsplans an und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde durch die Stiftung SPI Berlin ein schlüssiges Ge- samtkonzept zur Erstellung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln vor- gelegt und der Zuschlag für das Projekt an das genannte Institut erteilt. Das übergeordnete Thema des Kinderschutzentwicklungsplans ist die Qualitätsanalyse und ggf. -verbesserung im Kinderschutz gem. Landeskinderschutzgesetz NRW. Mit dem nun vor- liegenden Instrument eines Kinderschutzentwicklungsplans lässt sich Qualitätsentwicklung im Kinderschutz strategisch steuern. Die Stadt Köln setzt damit erneut hohe Qualitätsstandards im Kinderschutz. Neben einer umfassenden Datenanalyse war ein zentraler Bestandteil während der zweijähri- gen Entwicklung der Einbezug aller relevanten Stakeholder im Kölner Kinderschutz. Dies er- folgte im Rahmen von Workshops und Qualitätszirkeln. Am 06.06.2024 hat – hinsichtlich der Größe und Zusammensetzung der Teilnehmenden - ein bis dato einmaliger Workshop mit knapp 100 Stakeholdern im Kölner Kinderschutz stattgefun- den. Vertreten war das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit allen Abteilungen und Sachge- bieten (Bezirksjugendämter, Pflegekinderdienst, Adoption, Kindertagesbetreuung, Kinderinte- ressen, Jugendförderung, päd. Grundsatz, Amtsvormundschaft und Jugendgerichtshilfe). Wei- terhin waren die Jugendhilfeplanung, die Bereiche Schule, Schulsozialarbeit und Offener Ganztag, Familienberatung und schulpsychologischer Dienst, Gesundheitsamt, Kinderklini- ken, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Amt für Soziales und Senioren, Polizei, Staatsanwalt- schaft, Familiengericht, Oberlandesgericht und der Stadtsportbund vertreten. Die freien Träger der Jugendhilfe waren durch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Alle Kölner Fachbe- ratungsstellen haben teilgenommen, die sowohl Angebote der Prävention als auch der Bera- tung und Unterstützung anbieten, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt oder selbst Täter*innen geworden sind. Mit dem Jugendbüro, dem Jugendring und der Stabsstelle Kinder- 2 freundliche Kommune waren drei Akteure vertreten, die sich partizipativ direkt mit der Ziel- gruppe Kinder und Jugendliche beschäftigen. Auch die Katholische Hochschule NRW, die im vergangenen Jahr ein Forschungsprojekt zum inklusiven Kinderschutz abgeschlossen hat, war am Workshop beteiligt. Das Forschungsprojekt rückt die besonderen Risiken und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in den Fokus. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zusätzliche Beteiligungsformate umge- setzt, um weitere Akteur*innen und deren Erfahrung und Expertise zu nutzen. An der digitalen und anonymen Befragung für freie Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, Kindertages- betreuung, medizinische und therapeutische Einrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen haben sich insgesamt 266 Träger, Einrichtungen und Angebote beteiligt. An einer zweiten Be- fragung, die an Schulen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen und OGS-Mitarbei- ter*innen gerichtet war, haben sich 245 Personen aus den genannten Bereichen beteiligt. Zu- sätzlich haben während der zweijährigen Entwicklung acht Workshops mit Fach- und Lei- tungskräften aus den operativen Bereichen von ASD, GSD, Frühen Hilfen, Amtsvormund- schaft, Pflegekinderdienst, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, und schulpsychologi- schem Dienst stattgefunden. Insgesamt haben an der Entstehung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans rund 700 Fachkräfte mitgewirkt. Die Qualität des Kölner Kinderschutzes lässt sich wie folgt zusammenfassen: In Köln existieren alle rechtlich vorgesehenen und fachlich erwartbaren Institutionen und die vorgesehenen Prozesse für ein kommunales Kinderschutzsystem. Die Ergeb- nisse aus den zuvor genannten verschiedenen Erhebungsformaten zeigen, dass die Fachkräfte das Agieren im Kinderschutz als insgesamt sehr engagiert wahrnehmen. Es wurden Weiterentwicklungsbedarfe hinsichtlich der Zielschärfe und der Verbindlichkeit festgestellt. Diesbezüglich wurden 20 Entwicklungsaufgaben für die kommenden drei Jahre formuliert. Die Verwaltung strebt eine Fortschreibung des Kinderschutzentwicklungsplans in einem Tur- nus von drei Jahren an. Der Kinderschutzentwicklungsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Dem umfangreichen Bericht ist eine prägnante Zusammenfassung („Abstract“) vorangestellt, die die zentralen Inhalte hin- sichtlich Thematik, Methodik und Ergebnissen skizziert. Gez. Voigtsberger
Anlage 1: Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln
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Kinderschutzentwicklungsplan (KSEP) der Stadt Köln Erstellt in Kooperation mit der Stiftung SPI - Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gem. § 79a SGB VIII i.V.m. § 15 Lan- deskinderschutzgesetz NRW Februar 2026 2 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Amt für Kinder, Jugend und Familie Stabsstelle Kinderschutz (Christoph Scharrenbach) Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort für den ersten Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln .......................... 9 Abstract................................ ................................ ................................ ............................... 11 Das Kinderschutzsystem der Stadt Köln aus Sicht der Kommune................................ 12 1 Das Modell eines Kinderschutzentwicklungsplans – eine strategische Herleitung .. ................................ ................................ ................................ ................................ ......15 Kontexte und Leitgedanken ................................ ................................ ....................15 Fachaufsicht im kommunalen Kontext ................................ ................................ ....16 2 Konzept zur Erarbeitung und Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplanes ................................ ................................ ..............18 Verortung innerhalb der kommunalen Jugendhilfeplanung ................................ .....18 Vertiefende wissenschaftliche Begründungen und Ziele eines Kinderschutzentwicklungsplans ................................ ................................ ..............19 Konzeptioneller Rahmen ................................ ................................ ........................20 3 Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ................................ ................................ ......21 Das Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschutzsystems ........................21 Elemente eines kommunalen Kinderschutzsystems ................................ ...............23 4 Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP ................................ .............................24 Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ................................ ................................ 24 Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung ................................ ................24 Datenlage in Köln ................................ ................................ ................................ ...25 Entwicklungsschritte im Projektverlauf ................................ ................................ ....26 5 Analysen zu den Schutz- und Hilfebedarfen und zum Schutz- und Hilfesystem ....27 Risikolagen für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe ................................ ......27 5.1.1 Risiken junger Menschen in Köln und Gefährdungslagen ............................... 27 5.1.2 Lebenslagen und statistische Risikofaktoren in den Stadtteilen von Köln ........30 5.1.3 Risikoindikator Armut ................................ ................................ .......................35 5.1.4 Risikoindikator Leistungsbezug nach SGB II ................................ ...................37 5.1.5 Risikoindikator Wohnsituation ................................ ................................ .........38 5.1.6 Risikoindikator gesundheitliche Belastungen ................................ ...................40 5.1.7 Risikoindikator unzureichende Bildungschancen ................................ .............40 5.1.8 Sonstige Risikoindikatoren ................................ ................................ ..............41 5.1.9 Jugendhilfe im Strafverfahren ................................ ................................ ..........41 5.1.10 Trennung und Scheidung ................................ ................................ ................41 5.1.11 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................41 Realisierte Schutz- und Hilfemaßnahmen ................................ .............................. 42 5.2.1 Festgestellte Kindeswohlgefährdungen ................................ ...........................42 5.2.2 Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ................................ .............43 5.2.3 Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt ................................ ............45 5.2.4 Kindeswohlgefährdung durch psychische Gewalt ................................ ............47 5.2.5 Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt ................................ .........49 5.2.6 Sonstige Formen der Kindeswohlgefährdungen ................................ ..............50 Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ................................ .........50 5.3.1 Vergleich mit anderen Kommunen ................................ ................................ ...53 4 Leistungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungslagen ..................58 5.4.1 Inobhutnahmen ................................ ................................ ............................... 58 5.4.2 Gründe und Anlässe von Inobhutnahmen ................................ ........................59 5.4.3 Verlauf, Rückführungen und Abbrüche ................................ ............................60 5.4.4 Vergleich mit anderen Kommunen ................................ ................................ ...60 5.4.5 Hilfen zur Erziehung ................................ ................................ ........................61 Zur Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems ................................ .............62 5.5.1 Standorte der Institutionen im Kinderschutz ................................ ....................63 5.5.2 Zur Leistungsfähigkeit aus der Perspektive des Jugendamtes Köln im Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ...65 5.5.3 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Kooperationspartner*innen im Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ...67 5.5.4 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Schulen ................................ .................74 5.5.5 Fallwerkstätten als Beispiel vertiefender Analyse ................................ ............79 Verfahren zur fachlichen Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ........................80 5.6.1 Verfahrensstandards im Gefährdungssofortdienst und im Allgemeinen Sozialen Dienst ................................ ................................ ............................... 80 5.6.2 Instrumente zur Gefährdungseinschätzung ................................ .....................81 5.6.3 System der Insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFas) ................................ ....81 5.6.4 Beteiligung von Familien, Kindern und Dritten ................................ .................82 5.6.5 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................82 Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz ................................ .............................82 5.7.1 Programme und Infrastruktur ................................ ................................ ...........83 5.7.2 Netzwerk Frühe Hilfen „Köln für Kinder – das Netzwerk für Schwangere und Familien“ gemäß § 3, Abs. 4 KKG ................................ ................................ ...83 5.7.3 Kinderstark – NRW schafft Chancen ................................ ............................... 84 5.7.4 Versorgungsquoten in der Kindertagesbetreuung ................................ ............84 5.7.5 Zusammenfassung ................................ ................................ ..........................86 Partizipation und Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien ........................87 5.8.1 Beteiligung im Hilfe- und Schutzprozess ................................ .........................87 5.8.2 Beteiligung junger Menschen in Einrichtungen und kommunalen Strukturen ...87 5.8.3 Kinderschutz und Kinderrechte ................................ ................................ .......88 5.8.4 Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven der Partizipation ..............88 6 Entwicklung der Qualitätsindikatoren und Ableitung von Maßnahmen für die Stadt Köln ................................ ................................ ................................ ..............89 Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Qualität im Kinderschutz ....................91 Maßnahmen für den nächsten Planungszeitraum ................................ ..................92 Perspektiven zur Verstetigung und Fortschreibung................................ .................97 7 Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ ....98 8 Projektbeteiligungen ................................ ................................ ................................ . 106 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bezugsgrößen des KSEP auf Basis rechtlicher und fachlicher Standards ...19 Abbildung 2: Kommunales Kinderschutzsystem nach Althoff, Jordan und Lukasczyk ......22 Abbildung 3: Darstellung der Armutsgefährdungsquote nach Stadtteilen. Datenquelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ................................ .....36 Abbildung 4: Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in den Kölner Stadtteilen (Stand 2023). Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................37 Abbildung 5: Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner*in den Kölner Stadtteilen. Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ................................ .......................38 Abbildung 6: Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in den Kölner Stadtteilen. Quelle: Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ .......43 Abbildung 7: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ .......44 Abbildung 8: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....45 Abbildung 9: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt nach Stadtteil in Köln (2023) Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................46 Abbildung 10: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................47 Abbildung 11: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....48 Abbildung 12: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ....48 Abbildung 13: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................49 6 Abbildung 14: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ ................................ ...........................50 Abbildung 15: Anzahl aller Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ .........51 Abbildung 16: Anzahl festgestellter Fälle von Kindeswohlgefährdung [Kindeswohlgefährdung u. latente Kindeswohlgefährdung] pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ ................................ .....52 Abbildung 17: Verteilung der Mitteilergruppen von Kindeswohlgefährdung (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ ................................ .....53 Abbildung 18: Anzahl der Mitteilungen zur Gefährdungseinschätzung nach KWG § 8a SGB VIII insgesamt je 10.000 Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................54 Abbildung 19: Anzahl der wiederholten Mitteilungengen zur Gefährdungseinschätzung im Kalenderjahr je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................54 Abbildung 20: Anzahl der Gefährdungseinschätzungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). .55 Abbildung 21: Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ an allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ................................ .........56 Abbildung 22: Anzahl der Gefährdungseinschätzungen ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). ......................57 Abbildung 23: Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf“ an allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). .........58 Abbildung 24: Anzahl Fälle § 42 pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. ................................ ................................ ................................ .................59 Abbildung 25: Anzahl der festgestellten Fälle Hilfe zur Erziehung (HzE) auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln. Eigene Darstellung. .............61 7 Abbildung 26: Standorte zentraler Institutionen im Kinderschutz in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung................................. ................................ ............63 Abbildung 27: Rücklauf Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ .......................68 Abbildung 28: Teilnahme Einrichtungstypen, Trägerbefragung KSEP 2024. .......................68 Abbildung 29: Bewertung der Rückmeldung § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ ....................69 Abbildung 30: Bewertung der Einbeziehung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024................................. ................................ ......................70 Abbildung 31: Bewertung der Beteiligung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................70 Abbildung 32: Vorhandensein Einarbeitungskonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. .........71 Abbildung 33: Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. .......71 Abbildung 34: Reflexion und Auswertung bestätigter Kinderschutzfälle, Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................72 Abbildung 35: Vorhandensein Kinderschutzkonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. ..........72 Abbildung 36: Bewertung Verfahrensablauf Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. ..73 Abbildung 37: Vorhandensein einheitlicher §8a-Mitteilungsbögen, Trägerbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ ....................73 Abbildung 38: Rücklauf Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. .............................. 74 Abbildung 39: Einrichtungstypen Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. ...............75 Abbildung 40: Funktionen der Befragten Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024.....75 Abbildung 41: Vorhandensein Einarbeitungskonzept Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................75 Abbildung 42: Regelmäßige Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................76 Abbildung 43: Auswertung und Reflexion bestätitger Kinderschutzfälle, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................76 Abbildung 44: Vorhandensein Kinderschutzkonzept an Schule, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ ....................77 Abbildung 45: Standardisierter Verfahrensablauf im Kinderschutzfall, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................77 Abbildung 46: Beschreibung Qualität im Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. ........78 Abbildung 47: Vorhandensein einheitlicher § 8a-Mitteilungsbögen, Schulbefragung KSEP 2024. ................................ ................................ ................................ .................78 Abbildung 48: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). ................................ ....................85 Abbildung 49: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). ................................ ....................86 8 Abbildung 50: Ablaufmodell des KSEP zur Maßnahmenentwicklung ................................ .91 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Chronologische Entwicklungsschritte des KSEP-Projektverlaufs in Köln (2024–2025, in Anlehnung an die Projektbeschreibung 2024) ................................ .....26 Tabelle 2: Der Paritätische Gesamtverband (2025), auf Basis von MZ-SILC Endergebnissen (Statistisches Bundesamt), Befragungsjahr 2024, Vorjahreseinkommen. ................................ ................................ ................................ ..29 Tabelle 3: Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in, Anteil Alleinerziehendenhaushalte, festgestellte Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................31 Tabelle 4: Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach festgestellten Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme, Hilfen zur Erziehung, monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................32 Tabelle 5: Rangfolge ausgewählter Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro Einwohner*in sowie Haushaltsstruktur (alleinerziehend), Hilfen zur Erziehung, §42 und festgestellter Kindeswohlgefährdungen. Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ........39 Tabelle 6: Rangfolge 1 bis 10 der Kölner Stadtteile nach Hilfen zur Erziehung, festgestellten Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme, Armutsgefährdungsquote, monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. ................................ ....................62 Tabelle 7: Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. ................................ ............................93 Tabelle 8: Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. .............................. 95 Tabelle 9: Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. .............................. 96 9 Vorwort für den ersten Kinderschutzentwicklungsplan der Stadt Köln Liebe Kölnerinnen und Kölner, sehr geehrte Damen und Herren, Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind wertvollster Teil unserer Gesellschaft und ihr Wohl hat für uns in der Stadt Köln oberste Priorität. Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere Kindheit, auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie auf die bestmög- liche Entwicklung seiner Potenziale. Der Gesetzgeber hat mit dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz einen wich- tigen Meilenstein geschaffen, dass alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, verbindliche Strukturen im Kinderschutz einführen sollen. Das s dies nur ein erster Schritt und bei weitem nicht genug war, lehren uns die bitteren Erkenntnisse aus den grausamen Fällen sexualisierter Gewalt in mehreren Städten und Gemeinden, u. a. auch in Nordrhein-Westfalen. Wir begrüßen daher das im Jahr 2022 in Kraft getretene Landeskinder- schutzgesetz NRW, mit dem die Landesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen ge- schaffen hat, nicht nur verbindliche sondern auch verpflichtende Strukturen und Netzwerke im Kinderschutz zu schaffen und regelmäßig zu überprüfen. Der Jugendhilfeausschuss trägt das Vorhaben, neben der bestehenden Jugendhilfeplanung eine spezialisierte Kinderschutzentwicklungsplanung für Köln in Auftrag zu geben, um die Be- darfe von Kindern, Jugendlichen und Familien zu identifizieren und gleichzeitig festzustellen, ob die bestehenden Schutzstrukturen in unserer Stadt den Bedarfen gerecht werden. Ziel die- ses Vorhabens ist, eventuelle Schwachstellen im System zu identifizieren und aufzulösen, um den Kinderschutz damit stetig weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Kinderschutzentwicklungsplan bekräftigen wir unser unerschütterliches Engagement für den Schutz und die Förderung aller Kinder in unserer Stadt. Dieser Plan ist mehr als nur ein Dokument; er ist ein Versprechen – ein Versprechen an die Kinder Kölns, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um sie zu beschützen und ihnen ein Aufwachsen in Geborgenheit zu ermöglichen. Die Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes sind vielfältig und komplex. Sie erfor- dern nicht nur die enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteur *innen – von der Verwaltung über die Bildungseinrichtungen, die Gesundheitsversorgung und die Polizei bis hin zu den vielen engagierten freien Trägern, Kooperationspartner*innen und Initiativen – sondern auch die Sensibilisierung und Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft. Kinderschutz ist eine Ge- meinschaftsaufgabe, die uns alle angeht. Dieser Entwicklun gsplan ist das Ergebnis eines in- tensiven und partizipativen Prozesses. Er beleuchtet umfassend die aktuellen Bedarfe und Herausforderungen und definiert klare Ziele und konkrete Maßnahmen, um unsere Kinder- schutzstrukturen weiter zu stärken und zu optimiere n. Wir wollen präventive Angebote aus- bauen, die Kooperation zwischen den Institutionen verbessern, Fachkräfte qualifizieren und sicherstellen, dass Hilfen schnell, wirksam und bedarfsgerecht bei den Kindern und Familien ankommen, die sie benötigen. Wir sind uns bewusst, dass dieser Weg ein fortwährender Pro- zess ist. Der vorliegende Entwicklungsplan ist daher nicht als einmaliges Werk zu verstehen, sondern als lebendiger Rahmen, der regelmäßig überprüft, angepasst und weiterentwickelt wird. Wir laden Sie alle herzlich ein, sich aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Plans zu beteiligen. Sehr herzlich bedanken möchten wir uns bei der Stiftung SPI für die 10 Unterstützung bei der Erstellung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln. Ein besonderer Dank geht an die Stabsstelle Kinderschutz, die den gesamten Prozess als projektverantwortliche Stelle begleitet hat und in deren Verantwortung nun die Fortschreibung des Kinderschutzentwicklungsplans übergeht. Ebenso bedanken wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den städtischen Dienststel- len und bei allen Kooperationspartner*innen für ihre Teilnahme an Workshops und Befragun- gen. Sie alle haben dazu beigetragen, dass dieser Bericht eine realistische Analyse der aktu- ellen Kinderschutzstrukturen in Köln darstellt. Mit herzlichen Grüßen Robert Voigtsberger Dagmar Niederlein Beigeordneter für Bildung, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Sport Jugend und Familie 11 Abstract Mit dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz und dem seit dem Jahr 2022 geltenden Landeskinderschutzgesetz NRW hat der Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingun- gen geschaffen, um die Strukturen und die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu siche rn. Für die Kommunen in NRW ergeben sich aus diesen Regelungen Verpflichtungen, die für ei- nen Kinderschutz relevanten kommunalen Regelungen und Strukturen zu schaffen und regel- mäßig zu überprüfen. In diesem Kontext realisiert die Stadt Köln im Rahmen ihrer bestehenden Qualitätsentwicklung eine spezialisierte Kinderschutzentwicklungsplanung. Im Rahmen eines von der Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« entwickelten Modells sollen dazu die Schutz- und Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien in Köln (soweit möglich) systematisch erhoben werden. Diesen sollen die bestehenden Strukturen und die eine Be- trachtung der Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems in Köln gegenübergestellt wer- den, um mögliche Risiken zu identifizieren und um darauf mit entsprechenden Entwicklungs- maßnahmen zu reagieren. Die hier vorgelegten Analysen zum kommunalen Kinderschutz in Köln und die daraus abge- leiteten Interpretationen und Planungen dokumentieren einen umfassenden Entwicklungspro- zess, der im Rahmen des Modellprojekts „Kinderschutzentwicklungsplan“ im Auftrag der Stadt Köln im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 01.02.2026 durchgeführt wurde. Auf Grundlage zahlrei- cher vorliegender wie gewonnener Erkenntnisse, etwa zu sozialstatistischen Belastungsfakto- ren, zu den realisierten Schutzmaßnahmen sowie zu den Perspektiven des Jugendamtes wie der freien Träger und der Schulen auf den kommunalen Kinderschutz, wurden im Rahmen des KSEP Analysen und Interpretationen vorgenommen, die in den fünf Zieldimensionen bzw. Qualitätsindikatoren eines Kinderschutzsystems abgebildet werden können, die das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (vgl. NZFH 2013) entwickelt hat. Ziel 1: Verhütung des Entstehens von Kindeswohlgefährdung durch frühe Unterstüt- zungsangebote Ziel 2: Schutz von gefährdeten Kindern Ziel 3: Schaffung von guten Netzwerken und positiven Kooperationsbeziehungen Ziel 4: Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern und Eltern Ziel 5: Schaffung eines reflektierenden, lernenden Kinderschutzsystems Auf Grundlage dieser Systematisierung wurden schließlich zwanzig Entwicklungsmaßnahmen formuliert, die innerhalb einer nächsten Planungsphase (bis 2028) realisiert werden sollen. Diese betreffen z.B. eine zukünftig regelhaft vorgesehene Erfassung der Bewertung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (in Fällen in denen eine Hilfeleistung durch die Fest- stellung einer Kindeswohlgefährdung indiziert war) oder den Aufbau eines kennzahlengeleite- ten Berichtswesen zum Kinderschutz in Köln. Schaut man über einzelne Erkenntnisse und Maßnahmen hinweg auf den Kinderschutz in Köln, so lässt sich zunächst festhalten, dass in Köln derzeit alle rechtlich vorgesehenen und fachlich erwartbaren Strukturen und Elemente des Kinderschutzes vorhanden sind. Auch eine systematische Entwicklung des kommunalen Kinderschutzes insgesamt ist erkennbar. Auf- gabe des KSEP war es, auch mögliche Risiken zu identifizieren. Beispielhaft zeigen sich sol- che Risiken etwa in nicht standardisierten Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit freien Trägern. 12 Mit den mit diesem KSEP vorgelegten Maßnahmen und der verbindlichen und nicht zuletzt terminierten Umsetzungsplanung begibt sich die Stadt Köln auf den Weg zu einem systema- tisch hergeleiteten Qualitätszuwachs. Aufgrund der Entwicklung dieser Maßnahmen im Rah- men eines partizipativen Prozesses mit Akteur *innen der Stadt Köln lässt dieses Vorhaben eine hohe Akzeptanz und Umsetzungstreue erwarten. Das Kinderschutzsystem der Stadt Köln aus Sicht der Kommune Organisationen bestehen nicht nur aus Verwaltungsvorschriften und Dienstwegen etc., son- dern sie werden vor allen Dingen von Menschen geprägt. Zur Identität einer Organisation ge- hören – genau wie bei Menschen – individuelle Wesenszüge, Eigenheiten, Kulturen und Struk- turen, die die Organisation prägen und wiedererkennbar machen. An der Erstellung des ersten Kinderschutzentwicklungsplans für die Stadt Köln haben ca. 700 Fach- und Leitungskräfte aus allen Bereichen des Kölner Kinderschutzes mitgewirkt. Bevor nu n die Analysen zum Kinder- schutzsystem in Köln im Allgemeinen und zur Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie im Speziellen genauer betrachtet w erden, soll eine Selbstbeschreibung des Kinder- schutzes des Jugendamtes Köln vorangestellt werden, um wesentliche Strukturen und jüngste Entwicklungen im Zuge gesetzlicher Änderungen aufzuzeigen. Gelingender Kinderschutz in einer Kommune, zumal in Köln, der mit Abstand größten Stadt in NRW, ist eine vielschichtige Aufgabe. Es geht dabei nicht nur um das Eingreifen in Notsituati- onen und um das möglichst rechtzeitige Anbieten von Hilfen, sondern vor allem um das Schaf- fen eines Umfeldes, in dem Kinder und Jugendliche sicher, gesund und unte r Wahrung der Kinderrechte aufwachsen können. Ein funktionierendes Kinderschutzsystem be ruht im We- sentlichen aus vier Aspekten: Prävention, Intervention, Systemischer Ansatz („Kultur des Hin- sehens“) und Vernetzung sowie Einarbeitung, Fortbildung und Reflexion. An vorderster Stelle der Garantenstellung im Kinderschutz durch das Jugendamt stehen die Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und im Gefährdungsmeldungssofort- dienst (GSD) in den Bezirksjugendämtern in Köln. Derzeit werden diese Aufgaben durch 356,5 Vollzeitäquivalente (Vollzeitstellen /VZÄs) wahrgenommen. Davon entfallen 274,5 auf die Sachbearbeitung im ASD und 45,5 im GSD, dazu kommen 36,5 VZÄs für Gruppenleitungen. Durch die räumliche Nähe zu den Familien im jeweiligen Stadtbezirk werden Mitteilungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sehr zeitnah überprüft. Bei Bedarf können Eltern und Kin- der/Jugendliche in niederschwellige Angebote im Sozialraum vermittelt oder – falls notwendig – ambulante oder stationäre Hilfen angeboten und eingerichtet werden. In Köln ist der Gefähr- dungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) bei Kindeswohlgefährdung rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Die Bezirksjugendämter sind während der Öffnung szeiten telefonisch erreichbar, im Tagesdienst können auch persönliche Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Die schriftliche Korrespondenz erfolgt über E-Mail, Post und Fax. Zu Mitteilungen mit Verdacht auf mögliche Kindeswohlgefährdung, die während der Dienstzeit eingehen, wird noch am gleichen Tag eine Einschätzung über die weitere Vorgehensweise vorgenommen. Alle Einschätzungen erfolgen grundsätzlich immer im Rahmen einer kollegialen Beratung bzw. im Mehraugenprinzip und unter Einbezug der Leitungskräfte. Sowohl die Mitarbeitenden als auch die Leitungskräfte in ASD und GSD werden schrittweise durch ein umfassendes Einarbeitungskonzept an die Ausübung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit herangeführt. Über den Zeitpunkt, ab wann Mitarbeitende vollständige Verantwortung im ASD 13 oder GSD übernehmen können, entscheiden die zuständigen Leitungskräfte anhand der je- weiligen beruflichen Vorgeschichte, des Fortbildungsstandes sowie der fachlichen Entwicklung während der Einarbeitungszeit. Das Schutz- und Hilfesystem vor Ort wird ergänzt durch die bezirklichen Netzwerke Erziehung in Schule (NEiS), bei denen sich zwei Mal jährlich in jedem Bezirk die dort beheimateten Schu- len aller Schulformen mit dem jeweiligen Bezirksjugendamt und der Poliz ei treffen. Auch die Netzwerke Frühe Hilfen finden auf bezirklicher Ebene mit allen Akteur*innen, die Informa- tions- , Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien ab der Schwangerschaft und mit Kindern bis zu 3 Jahren anbieten , statt. Eingebunden sind Angebote aus den Bereichen Schwangerschafts- und Familienberatung, Familienbildung, Frühförderung, Eltern-Kind-Grup- pen und Elternkursen. Diese Leistungen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kin- dern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. In den vergangenen 20 Jahren und damit seit Einführung der Verfahrensstandards im Kinder- schutz gem. § 8a SGB VIII hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln den Kinderschutz kontinuierlich angepasst und ausgebaut. Ein besonderer Meilenstein war die stadtweite Einrichtung des GSD zum 01.02.2010, nachdem ein solcher Spezialdienst zunächst für den Zeitraum von einem Jahr in drei Stadtbezirken getestet wurde. Die Mitarbeitenden des GSD sind tagsüber im Tagesdienst der Bezirksjugendämter erreichba r, überprüfen Mitteilun- gen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in eigener Zuständigkeit und in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des ASD und bieten anonymisierte Einzelfallberatung zum Thema Kindeswohlgefährdung an. Abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen wer- den Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdungen im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes überprüft. Allen Mitarbeitenden des ASD und GSD stehen Fortbildungen mit Bezug zum Kinderschutz in einem umfangreichen Fortbildungsprogramm zur Verfügung. Diese reichen von den rechtli- chen Grundlagen im Kinderschutz über Gesprächsführung mit Kindern bis hin zu Fachthemen wie Sucht und (sexualisierte) Gewalt. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und Qualitäts- sicherung im Kölner Jugendamt wird in der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste si- chergestellt und durch ein Fachcontrolling ergänzt. Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist verantwortlich für die Erstellung von Richtlinien und fachlichen Weisungen, die verbindliche Vorgaben für das Handeln des Jugendamtes bei Verdacht auf oder bei festgestellter Kindes- wohlgefährdung enthalten. Ergänzt werden die dienstlichen Handlungsan weisungen und - empfehlungen durch fachliche Informationen zu den unterschiedlichen Gefährdungsindikato- ren, die die Fachkräfte bei Einschätzung unterstützen sollen. In die Erarbeitung und inhaltliche Überarbeitung von Richtlinien ist die Fachpraxis (Mitarbeitende aus ASD/GSD und Leitungs- kräfte) grundsätzlich mit eingebunden. Rechtliche Veränderungen, so z. B. durch das Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 und durch das Kinder - und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 führen immer wieder auch zu einer Anpassung aller betroffenen Richtlinien und Kooperationsvereinbarungen unter Federführung des Sachgebietes Grundsatzangelegenheiten ASD und WJH. Kinderschutz ist aber nicht allein eine Angelegenheit des Jugendamtes. Kinder und Jugendli- che halten sich für gewöhnlich nicht in einer Behörde auf. Sie gehen in die Kita oder zur Schule, besuchen Jugendzentren und sonstige Freizeiteinrichtungen. Andere Institutionen außerhalb der Jugendhilfe wie beispielsweise Kinderkliniken, das Gesundheitsamt oder die Polizei erhal- ten im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit Informationen, die auf eine mögliche 14 Kindeswohlgefährdung hindeuten können. Jenseits gesetzlich festgelegter Informationsver- pflichtungen kommt es hier auf eine gute Kooperation der beteiligten Akteur*innen an. Regel- mäßig stattfindende Netzwerktreffen und Kooperationsvereinbarungen sichern die Zuständig- keiten, Verantwortlichkeiten und regeln transparent für alle Beteiligten die Zusammenarbeit. Das Sachgebiet Angebotssteuerung und Trägerangelegenheiten schließt mit allen Jugendhil- feträgern, die ambulante und stationäre Angebote für das Jugendamt Köln leisten, Vereinba- rungen gemäß § 8a SGB VIII ab. Dort ist insbesondere die trägerinterne Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und das Vorgehen, sollte das Jugendamt eingeschaltet werden müssen, geregelt. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung achtet darauf, dass alle Träger, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich anbieten, institutionelle Schutzkonzepte vorhalten. Komplettiert wird das Kölner Kinderschutzsystem durch eine Vielzahl unterschiedlicher freier Träger der Jugendhilfe, die insbesondere im Bereich der Prävention ein großes Angebot für Kinder und Jugendliche vorhalten. Aber auch im intervenierenden Kinderschutz besteht im Rahmen von Beratung ein breites Angebot an Familien- und Fachberatungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche zu den Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt, Sucht, psychische Erkrankung, Schwangerschaft und Sexualität, Erziehungsfragen, Frühförderung, Schule, Trennung und Scheidung. 15 1 Das Modell eines Kinderschutzentwicklungsplans – eine strategische Herleitung Die hier vorgelegten Analysen zum kommunalen Kinderschutz in Köln und die daraus abge- leiteten Interpretationen und Planungen dokumentieren einen umfassenden Entwicklungspro- zess, der im Rahmen des Modellprojekts „Kinderschutzentwicklungsplan“ (KSEP) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt wird. Ziel des KSEP ist es, Schutz- und Hilfebedarfe von Familien und jungen Menschen sowie die diesen gegenüberstehenden kommunalen Kinderschutz- strukturen und Leistungen systematisch zu bewerten, Risiken zu identifizieren und daraus kon- krete Entwicklungsaufgaben und Maßnahmen abzuleiten. Kontexte und Leitgedanken Der im Wesentlichen in kommunaler Verantwortung wahrgenommene Kinderschutzauftrag re- alisiert die staatliche Garantenstellung, wie sie grundlegend in Art. 6 des Grundgesetzes und in § 1 des SGB VIII verfasst ist. Durch die den Kommunen mögliche Nähe zu den Menschen ist diese hoheitliche Aufgabe eng mit den Lebenswelten der Familien verknüpft. Zugleich stellt dieser exponierte gesellschaftliche Auftrag Kommunen vor große Herausforderungen. Sie müssen nicht weniger leisten, als Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schüt- zen und zugleich Eltern und Personensorgeberechtigte beraten und unterstützen. In diesem Doppelmandat treten neben die Sicherung des Kinde swohls nicht selten divergierende Inte- ressen – und zuweilen Rechte – insbesondere von Eltern und anderen Personensorgeberech- tigten. Kommunen mit ihren Jugendämtern müssen im Kinderschutz bundeseinheitliche Re- gelungen, landesrechtliche Verfahrensstandards un d kommunale Spezifika berücksichtigen. Sie sind auf korrespondierende Systeme wie das Gesund heits- oder Bildungswesen und auf die autonomen Entscheidungen von Familiengerichten angewiesen. Sie realisieren ihren Auf- trag im Kontext kommunal kaum zu beeinflussender soziostruktureller Belastungsfaktoren, in- mitten der jeweiligen Verwaltungs- und Haushaltsbedingungen sowie im Geflecht des Zusam- menwirkens mit freien Trägern und anderen für den Kinderschutz relevanten Institutionen (Po- lizei, Akteur*innen des Gesundheitswesens, Familiengerichte u. a. m.). Nicht zuletzt spielen auch der Fachkräftemangel und sich stetig weiterentwickelnde rechtliche Ansprüche und das Fortschreiten von wissenschaftlichen und fachpraktischen Erkenntnissen eine Rolle. Nicht zu unterschätzen ist schließlich auch die öffentliche Wahrnehmung des Kinderschutzhandelns, welches sich insbesondere bei undurchsichtigen Fällen oder bei tatsächlichen Schadensfällen wahlweise als „zu spät“ oder als „zu früh“ brandmarken lässt. Angesichts der hier skizzierten Kontexte und der komplexen Charakteristika erstaunt es nicht, dass kommunale Planungsinstrumente wie die Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII oder der Jugendhilfeausschuss als „kommunales Jugendhilfeparlament“ sich bislang eher anlass- bezogen, aber zumeist weniger strategisch ausgerichtet mit Fragen des Kinderschutzes in ei- ner Kommune beschäftigen. Insbesondere in Nordrhein -Westfalen zeigen sich dabei ange- sichts von landesweit 186 und sehr unterschiedlich strukturierten Jugendämtern auch struktu- relle Herausforderungen, die mit diesem Feld von „staatlichen Pflichtaufgaben in Kommunaler Selbstverantwortung“ einhergehen (vgl. z. B. Nüsken 2008; Pothmann/Wilk/Fendrich 2011; AKJStat 2018). Die alleinige „Kontrolle“ über die bedarfsgerechte Ausstattung und die Ausrichtung der Ange- bote und Leistungen der Jugendhilfe in einer Kommune bzw. dem jeweiligen Gebiet obliegt 16 dem örtlichen Jugendhilfeausschuss als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes bzw. den Stadt- räten. Hintergrund dazu ist, dass die Aufgaben nach dem SGB VIII von den Jugendämtern in kommunaler Selbstverwaltung (als weisungsfreie Pflichtaufgabe) wahrgenommen we rden. Kommunen sind damit einerseits verpflichtet, ihren Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe nachzukommen, andererseits sind sie in dem gegebenen rechtlichen Rahmen der jeweiligen Ansprüche aber frei in der Gestaltung der Art und Weise der Umsetzung. Eine (externe) Fach- aufsicht ist Art. 28 Abs. 2 GG folgend (zumindest im engeren Sinn) nicht vorgesehen. In Art. 28 Abs. 2 GG heißt es: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Ge- meindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maß- gabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Lediglich Aufgaben der Kommunal- und Rechtsaufsicht (nicht aber der Fachaufsicht und damit hinsichtlich der Bewertung der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns) werden durch die Regierungspräsidien u. ä. Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Im Rahmen der Kommunalauf- sicht, die eine besondere Form der Rechtsaufsicht darstellt, wird „lediglich“ überprüft, ob eine Kommune im Rahmen ihres Verwaltungshandelns, etwa des Kinderschutzes, Recht und Ge- setz einhält. Bei Aufgaben im Rahmen eines übertragenen Wirkungskreises, wie dem der Kin- der- und Jugendhilfe, wird die Kommune für die staatliche Verwaltung tätig und dementspre- chend hat hier die staatliche Aufsichtsbehörde der Kommune die Fachaufsicht mit den damit einhergehenden Kontroll- und Weisungsrechten. Fachaufsicht im kommunalen Kontext Fachaufsicht wird klassisch als Aufsicht einer vorgesetzten über eine nachgeordnete Stelle verstanden, mit dem Ziel, die recht- und zweckmäßige Aufgabenerfüllung sicherzustellen (vgl. Biesel, Messmer & Schrapper 2020). In der Kinder - und Jugendhilfe erfolgt diese Aufgaben- wahrnehmung auf kommunaler Ebene als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Eine externe Fach- aufsicht ist aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG verfassungs- rechtlich nicht vorgesehen und daher nur sehr eingeschränkt möglich (vgl. Huster & Lämmert 2021). Der KSEP reagiert auf diese Besonderheit, indem er keine klassische Kontrollaufsicht etabliert, sondern eine beratungsorientierte Entwicklungsaufsicht. Sie knüpft an die Vorgaben des § 79a SGB VIII sowie des Landeskinderschutzgesetzes NRW (§§ 5–9 LKschG NRW) an und setzt auf interne Reflexion, Datentransparenz und systematische Qualitätsanalyse. Damit soll die Fachpraxis unterstützt und zugleich die Qualität der Verfahren im Kinderschutz weiterent- wickelt werden. Internationale Erfahrungen bestätigen diesen Ansatz. In den Niederlanden überwacht die Ju- gendaufsichtsbehörde die Einhaltung des Jugendgesetzes, sie führt anlassbezogene Prüfun- gen durch und erteilt konkrete Verbesserungsaufträge, deren Umsetzung dokumentiert wird (vgl. Nederlands Jeugdinstituut 2021). Entscheidend ist dabei nicht allein die Datenerhebung, sondern der datenbasierte Dialog („beratende Au fsicht“), der Transparenz und gemeinsame Verantwortung stärkt. Auch nationale Praxisbeispiele wie die Hamburger Jugendhilfeinspektion zeigen, dass ver- bindliche Verfahrensstandards, Regelprüfungen und die Einbindung von 17 Kinderschutzkoordinator*innen die strukturelle Qualitätssicherung verbessern können. Gleich- zeitig verweist die Evaluation (vgl. Biesel & Messmer 2018) auf Akzeptanzprobleme, wenn Aufsicht primär als Kontrolle wahrgenommen wird. Der KSEP Köln wählt daher bewusst einen dialogischen Weg: Fachpraxis, Leitung und freie Träger werden gleichermaßen einbezogen, um Qualitätssicherung nicht als Fremdaufsicht, sondern als gemeinsame Entwicklungsauf- gabe zu gestalten. Jenseits einer fachlichen Aufsicht gibt es durch die Landesjugendämter (oder vergleichbare Institutionen in einigen Bundesländern) Empfehlungen für die Arbeit der Jugendämter. Die Re- gelungen des nordrhein -westfälischen Kinderschutzgesetzes aus dem Jahr 202 2 haben in Nordrhein-Westfalen für einen verbindlicheren Charakter solcher Empfehlungen gesorgt. Ne- ben den bereits seit 2012 bundesweit geltenden Maßgaben zur Entwicklung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität und geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewähr- leistung auch im Kinderschutz (vgl. § 79a SGB VIII) sind die Jugendämter in Nordrhein-West- falen nun wie folgt gebunden: Sie sollen im Zuge ihrer Qualitätsentwicklung und Maßnahmen- gestaltung als Mindeststandard die fachlichen Empfehlungen „Empfehlung Schutzauftrag. Ge- lingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Empfehlun- gen für die Jugendämter“ der nach § 85 Abs. 2 SGB VIII zuständigen Behörde in ihrer im De- zember 2020 veröffentlichten bzw. nach Maßgabe des Absatzes 3 weiterentwickelten Fassung berücksichtigen (§ 5 LKschG NRW: Fachliche Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Absicht des Gesetzgebers ist es hier, die Unterschiede in der staat- lich verantworteten Aufgabenwahrnehmung und Leistungserbringung zu minimieren und eine höhere Verbindlichkeit der Anwendung von rechtlich und fachkonzeptionell anerkannten Struk- turen und Verfahren zu erzielen. Keineswegs lässt sich mit einem solchen Ansatz für eine absolute Vereinheitlichung oder gar Manualisierung kommunaler Jugendhilfepraxis argumentieren, denn gute Gründe sprechen für eine kommunale Verantwortung und für die Berücksichtigung lokalspezifischer Aspekte. So ist Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe als kontext- und perspektivenabhängig zu betrach- ten und kann nicht grundsätzlich als von außen herangetragene, normative Vorgabe gefasst werden. Umso mehr gilt es aber, die Bedingungen zu untersuchen, unter denen die praktische Arbeit im Kinderschutz geleistet wird und wie Qualität in der Praxis realisiert wird. Gerade weil Aufgaben des Kinderschutzes und der Hilfen zur Erziehung (HzE) Leistungen der Kommunen sind, die als Aufgaben in kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden, ermöglicht ein KSEP eine transparente und systematische Analyse, auf deren Grundlage eine Planung erfolgt, die aufzeigt, wie eine Kommune diesen Aufgaben nac hkommen will. Analog zur Bedeutung von örtlichen Kita-Bedarfsplanungen oder Schulentwicklungsplanungen (oder ebenfalls kommunal zu verantwortenden Brandschutzbedarfsplänen) können so systematisch die zentralen Kinderschutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen als auch die Leistungsfähig- keit des örtlichen Kinderschutzsystems bewertet sowie Entwicklungsziele dokumentiert und auf den Weg gebracht werden. Ein KSEP nach diesem Modell erfüllt zugleich Anforderungen des SGB VIII (§§ 78, 79, 79a, 80, 81) und gibt den durch das Landeskinderschutzgesetz NRW geforderten Netzwerken nach § 9 LKschG eine planungsbezogene Rahmung. 18 2 Konzept zur Erarbeitung und Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplanes Fragt man angesichts der oben skizzierten Kontexte nach Elementen einer fachlich angemes- senen und realisierbaren internen Fachaufsicht für die Bearbeitung von Kinderschutzfällen, so geraten rasch Dienstanweisungen, verbindliche Verfahrens - und Prozessabläufe, kollegiale Beratung, Supervision sowie Aktenprüfungen und Fallwerkstätten in den Blick – also Metho- den und Instrumente, die den Jugendämtern vertraut sind. Die Herausforderungen liegen hier weniger in den Formaten selbst, sondern in deren Akzeptanz, Qualität und Verbindlichkeit. Weit schwieriger kann es sein, eine kommunale Gesamtstrategie zum Kinderschutz sowie zu realisierbaren Konzepten einer internen Fachaufsicht zu beschreiben, insbesondere mit Blick auf die strukturellen Rahmenbedingungen für gelingende Fallbearbeitungen und die diesbe- zügliche Qualitätsentwicklung. Für Köln lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die Fach- aufsicht im Kinderschutz dreigliedrig geregelt ist: Zum einen vorgehend (insbesondere durch zentral vorgegebene Verfahrens- und Prozessabläufe), dann unmittelbar im Einzelfall ( durch die Aufsicht direkte/r Vorgesetzte/r) und schließlich nachgehend (durch eine zent ral organi- sierte Innenrevision und ein Beschwerdemanagement ). Herausforderungen für den Kinder- schutz können in Köln durch die neun recht unabhängigen Bezirksjugendämter entstehen, die ggf. trotz einheitlicher Verfahrensstandards quantitativ und qualitativ unterschiedliche Bewälti- gungsstrategien entwickeln können, die sich in den jeweiligen Teamsituationen und Fallbe- ständen zeigen können. Zentrale Vorgaben und Verantwortlichkeiten werden in Köln (wie in anderen Großstädten auch) innerhalb einer dezentrale n Organisationskultur umgesetzt, die die Praxis prägt. Mit Blick auf die Steuerung der H ilfen zur Erziehung wurde in Köln p arallel zum KSEP das Projekt KOSE (Kooperatives Organisationsentwicklungsprojekt zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung) durchgeführt. Mit diesem wurde an den folgenden Zielstellungen gearbeitet (vgl. ISS 2025): 1. Konsequente Umsetzung der vereinbarten Standards 2. Identifikation der ineffektiv gesteuerten Hilfen zur Erziehung und Überarbeitung der Hil- feplanung 3. Sozialisierung insbesondere der neuen und in den letzten Jahren dazugekommenen Kolleg*innen in eine standardgemäße Arbeitskultur Die Zielstellungen dieses Projektes lassen sich auch als Hinweis lesen, neben den Rahmen- bedingungen auch die ggf. unterschiedlichen Praxen der Schutz- und Hilfemaßnahmen in Köln systematisch zu reflektieren. Verortung innerhalb der kommunalen Jugendhilfeplanung Der KSEP in Köln ist durch seine systematische Verankerung in bestehende Planungs-, Con- trolling- und Berichtslinien anschlussfähig und erhält damit institutionelle Bindung, politische Verbindlichkeit und eine klare strategische Ausrichtung. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Grundlogik des KSEP: Er entsteht aus einem syste- matischen Bezug zweier Perspektiven – den Schutz- und Hilfebedarfen von Kindern, Jugend- lichen und Familien einerseits sowie der Struktur und Leistungsfähigkeit des Kinderschutzsys- tems andererseits. Beide Perspektiven werden aufeinander bezogen und durch rechtliche Vor- gaben, fachliche Standards und bestehende Empfehlungen zum Kinderschutz gerahmt. 19 Abbildung 1: Bezugsgrößen des KSEP auf Basis rechtlicher und fachlicher Standards Zu den wesentlichen Elementen eines KSEP zählen insbesondere die quantitative und quali- tative Bestimmung der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einer Kom- mune. Dem gegenüber gestellt wird eine Bestimmung der Quantität und der Qualität der Leis- tungen, mit denen diesen Bedarfen begegnet wird bzw. werden soll. Im Anschluss an einige vertiefte wissenschaftliche Begründungen und Ziele für bzw. von einem KSEP wird im Folgen- den das dem KSEP zugrunde liegenden Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschut- zes aufgezeigt. Vertiefende wissenschaftliche Begründungen und Ziele eines Kinderschutzentwicklungsplans Der KSEP ist ein strategisches Planungsinstrument, das die Aufgabe hat, die zentralen Schutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen systematisch zu bewerten und die Leistungsfä- higkeit des kommunalen Kinderschutzsystems gezielt weiterzuentwickeln. Seine Begründung ergibt sich aus dem Zusammenspiel kommunaler Selbstverwaltungsverantwortung, rechtlicher Verpflichtungen und der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung im Kinder- schutz. Ein KSEP trifft mit Blick auf die Jugendämter in Deutschland aktuell auf eine durchaus heraus- fordernde Grundsituation. In vielen Kommunen spielen sozialräumliche Disparitäten, eine hohe Belastung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie zuweilen nicht ausreichende Verbindlichkeiten im Verfahren (§ 8a SGB VIII) eine große Rolle. Gerade eine solche Aus- gangssituation macht jedoch deutlich, dass eine systematische Steuerungs - und Entwick- lungsstrategie zum kommunalen Kinderschutz notwendig ist. Ein KSEP verknü pft daher die kommunale Gesamtverantwortung nach §§ 79, 79a und 80 SGB VIII mit den durch das Lan- deskinderschutzgesetz NRW formulierten Anforderungen an Qualitätssicherung und interdis- ziplinäre Kooperation. Ziele eines KSEP sind es, auf der Basis empirischer Analysen sowohl Bedarfe als auch struk- turelle Entwicklungsbedarfe sichtbar zu machen, Prioritäten für die nächsten Jahre festzulegen und Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Verbindlichkeit im Kinder- schutz zu entwickeln. Die hier vorgelegten Analysen bilden Themen und Einschätzungen ab, die sich aus soziodemografischen Daten wie aus Fragebögen und Gruppeninterviews zeigten. 20 Aufgrund des Designs des KSEP, der freiwilligen Beteiligung sowie des Umfangs der Beteili- gung können die hier vorgelegten Ergebnisse keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben. Dennoch ermöglichen sie Einblicke in Erfahrungsverständnisse sowie in Einstellungen und Erklärungsansätze, die einen Planungsrahmen eröffnen, der über die Einzelfallsteuerung hin- ausgeht und den Kinderschutz als Querschnittsaufgabe kommunaler Anstrengungen etabliert. Rechtsgrundlagen bilden insbesondere die § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung und § 80 SGB VIII zur Jugendhilfeplanung. Ergänzend regelt das Landeskinderschutzgesetz NRW in den §§ 5, 9 und 15 zentrale Vorgaben zur fachlichen Qualitätssicherung, zur interdisziplinä- ren Kooperation und zu verbindlichen (kommunalen) Qualitätsentwicklungsverfahren. Die genannten Bestimmungen verpflichten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, fach- liche Standards kontinuierlich weiterzuentwickeln und regelmäßig zu überprüfen. § 8 Landes- kinderschutzgesetz NRW sieht hierfür ein verbindliches Qualitätsentwicklungs verfahren vor, das auf Fallanalysen und Strukturmerkmalen basiert und dem Jugendhilfeausschuss berichtet wird. § 15 Landeskinderschutzgesetz NRW eröffnet zudem die Möglichkeit, innovative Maß- nahmen im Kinderschutz modellhaft zu erproben. Konzeptioneller Rahmen In Anlehnung an etablierte kommunale Planungsinstrumente – etwa auch die Kitabedarfspla- nung (vgl. Stadt Köln 2024) oder die in § 3 BHKG NRW gesetzlich verankerten Brandschutz- bedarfspläne (vgl. Deutscher Feuerwehrverband 2020) – verknüpft der KSEP zwei zentrale Perspektiven. Zum einen steht eine quantitative Analyse im Vordergrund. Sie umfasst die Auswertung vor- handener Risikolagen und Inanspruchnahmedaten, insbesondere der Mitteilungen nach § 8a SGB VIII, der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sowie der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Diese Indikatoren ermöglichen Aussagen über die sozialräumliche Vertei- lung von Belastungen sowie über Reichweite und Inanspruchnahme bestehender Hilfen. Zum anderen wurden qualitative Analysen durchgeführt, die auf Rückmeldungen aus Erhe- bungsformaten (Workshops, Projektgespräche, Dokumentenanalysen) im Rahmen der Ent- wicklung des KSEP basieren. Diese ermöglichen Hinweise auf strukturelle Entwicklungsbe- darfe wie sie sich etwa in fehlenden z. B. niedrigschwellige Zugängen für bestimmte Fami- lien/Communities, in unzureichenden (weil derzeit nicht verfügbaren) passenden Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder in Lücken in der therapeutischen Versorgung von jungen Menschen zeigen können. Die ursprünglich geplanten Primärerhebungen bei Kindern, Jugendlichen oder Familien wur- den in der aktuellen Projektphase nicht umgesetzt. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Fach- kräfte, Strukturen im Kinderschutz gemäß rechtlicher und fachlicher Standards aufzubauen und vorzuhalten. Folgerichtig wurden diese Strukturen auch vordergründig beleuchtet. Die Analyse hat bereits frühzeitig Hinweise auf mögliche Defizite bei der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien ergeben. Im Zuge der Weiterentwick lung sollte diesen Hinweisen zunächst durch systematische Erhebungen nachgegangen werden um herauszufinden, ob sich der Verdacht auf ein strukturelles Defizit erhärtet oder ob es sich um vereinzelte Phäno- mene handelt, die im Rahmen der organisationalen Feh lerkultur aufgearbeitet werden. Erst dann empfiehlt es sich, Befragungen bei den Zielgruppen durchzuführen. Bei solchen Befra- gungen müssen die notwendigen ethischen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen be- achtet werden. 21 3 Qualitätsentwicklung im Kinderschutz Qualitätsentwicklung gilt als wesentlicher Bestandteil professioneller öffentlicher Dienstleistun- gen – insbesondere in sensiblen und risikobehafteten Feldern wie dem Kinderschutz. Anders als in klassisch verwaltungsbezogenen Qualitätsmanagementsystemen, etwa jenen nach DIN- ISO-Norm, steht im kommunalen Kinderschutz jedoch nicht die bloße Standardisierung von Abläufen im Zentrum. Entscheidend ist vielmehr die fachlich fundierte, kontextbezogene und reflexive Steuerung sozialer Unterstützungsprozesse. Ziel ist eine kontinuierliche Reflexion und Weiterentwicklung der örtlichen Kinderschutzstrukturen – unter Einbeziehung gesetzlicher Anforderungen (§§ 79a, 80 SGB VIII; § 9 LKschG NRW), fachlicher Standards und kommuna- ler Ressourcen. Zur strukturierenden Analyse dient hier das Qualitätsmodell von Avedis Donabedian (1966), das ursprünglich im Gesundheitswesen entwickelt und in die Soziale Arbeit übertragen wurde. Es unterscheidet zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität als zentrale Analysekate- gorien (vgl. Donabedian 1966; Merchel 2012; Meysen & Wiesner 2021). Das Modell wurde im KSEP zur Bewertung bestehender Bedingungen und zur Ableitung gezielter Entwicklungs- schritte herangezogen. Die Qualitätsentwicklung ist dabei nicht auf den Projektzeitraum be- grenzt, sondern soll über das Projektende hinaus kommunal weitergeführt, überprüft und an- gepasst werden. Das Verständnis eines „guten“ kommunalen Kinderschutzsys- tems Bevor die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP beschrie- ben wird, soll ein komprimiertes Grundverständnis dessen skizziert werden, was an dieser Stelle unter einem „guten“ kommunalen Kinderschutzsystem verstanden wird. Gemeint ist ein qualitativ hochwertiges und möglichst nachhaltig sicherndes System, welches das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützt und auf dieser Grundlage ihr Aufwachsen begleitet. Ein sol- ches System nimmt Risiken und Problemlagen frühzeitig in den Blick, realisiert passgenaue Hilfen und gewährleistet im Gefährdungsfall rasches und wirksames Handeln. Dieses Grundverständnis wird in den weiteren Analysen und Interpretationen in Verbindung mit einer Systematik des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (vgl. BMFSFJ/NZFH 2018) gebracht, das als Grundlage für die konkrete Planungsarbeit herangezogen wird. Die NZFH - Systematik bietet hier empirisch fundierte Indikatoren, Subkategorien und Bewertungsbei- spiele. Für einen ersten Überblick zeigt aber die folgende Abbildung Elemente eines Kinder- schutzsystems, die auf ein Grundverständnis des Zusammenwirkens wesentlicher Elemente hinweisen. Diese entstammen dem Qualitätsrahmen von Althoff, Jordan und Lukasczyk (vgl. Althoff, Jor- dan & Lukasczyk 2012), der zehn zentrale Dimensionen für einen wirkungsorientierten Kinder- schutz beschreibt. Diese reichen von Qualitäts - und Personalmanagement über präventive Ausrichtung und Fallbearbeitung bis hin zu Kooperationen, Verfahren zur Entwicklungsbewer- tung von Kindern, spezifischen Gefährdungssituationen, qualifizierter Beratung und Vermitt- lung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beschwerdemanagement/Ombudsstelle. Die Grafik zu diesem Modell ( Abbildung 2) macht deutlich, dass ein wirksamer kommunaler Kinderschutz nicht durch einzelne Maßnahmen entsteht, sondern durch das systematische 22 Zusammenwirken verschiedener Elemente: Prävention, Fallbearbeitung, Kooperation, Perso- nal- und Qualitätsentwicklung sowie Verfahren zur Risikoerkennung und Diagnostik. Abbildung 2: Kommunales Kinderschutzsystem nach Althoff, Jordan und Lukasczyk (ISA 2012) Die Verbindung solcher Ansätze – verdichtete Leitlinien, empirisch unterlegte NZFH-Systema- tik und grundlegende Elemente nach Althoff, Jordan und Lukasczyk – bildet die Grundlage für eine sowohl fachlich reflektierte als auch praktisch anschlussfähige Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Köln. Die Vorgehensweise des KSEP ist dabei zunächst offen angelegt und greift nicht auf im Vorhinein feststehende Checklisten oder ein Scoringsystem zurück. Die in- duktive Vorgehensweise leitet so aus spezifischen Erhebungen und Analysen allgemeine The- men ab, auf deren Grundlage dann (eher deduktiv) auf die o. g. allgemeinen Qualitätselemente insbesondere der NZFH-Systematik geschlossen wird. So können auch in bestehenden Qua- litätssystemen nicht enthaltende Aspekte in den Entwicklungsprozess einfließen. 23 Elemente eines kommunalen Kinderschutzsystems Ein kommunales Kinderschutzsystem besteht aus präventiven und interventiven Leistungen. Zu den präventiven Leistungen zählen möglichst stabile Bildungs- und Betreuungssettings, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Elternbildung, Frühe Hilfen und Familienzentren schaffen hierfür niedrigschwellige Zugänge. Eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zu Kin- deswohl und zu Hilfsangeboten kann dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu a dressieren (vgl. NZFH 2015 ff.; BMFSFJ 2011). Ebenso wichtig ist die Klärung von Strukturen und Verantwortlichkeiten. Ein transparenter Aus- tausch aller beteiligten Institutionen – vom Jugendamt über freie Träger bis hin zu Schulen, Kitas, Gesundheitswesen und Polizei – schafft Handlungssicherheit. Kla re Zuständigkeiten und verbindliche Kooperationsvereinbarungen sichern Verlässlichkeit (vgl. Meysen & Wiesner 2021). Damit verbunden ist die Notwendigkeit verbindlicher Netzwerke und systematischer Zusammenarbeit. Kinderschutz gelingt nur, wenn interdiszip linäre Strukturen regelmäßig ta- gen, gemeinsame Ziele formulieren und gemeinsam Strategien entwickeln (vgl. Althoff, Jordan & Lukasczyk 2012; § 9 LKschG NRW). Ein weiteres zentrales Merkmal ist die Fähigkeit zur Früherkennung und Risikoeinschätzung. Dazu braucht es geschulte Fachkräfte, standardisierte Verfahren gemäß § 8a SGB VIII sowie die konsequente Einbindung Insoweit erfahrener Fachkräfte (InsoFa s). Auf die Bedeutung fachlich fundierter Verfahren, um Risiken valide einzuschätzen zu können, weisen z. B. Kind- ler, Meysen & Schrapper (2011) hin. Für Fachkräfte ist zudem Handlungssicherheit von zent- raler Bedeutung. Diese entsteht durch klare fachliche Standards, Leitlinien und kontinuierliche Fortbildungen sowie durch den Zugang zu Beratung, Supervision und kollegialer Unterstüt- zung (vgl. Merchel 2018). Das Kindeswohl bildet die zentrale Leitlinie allen Handelns. Hierzu gehören die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Förderung von Selbstorganisationen gemäß § 4a SGB VIII sowie die sichtbare Verankerung von Kinderrechten im Alltag (UN -KRK 1989; § 1 SGB VIII). Gleichzeitig setzt ein wirksames Schutzsystem verlässliche personelle wie finanzielle Res- sourcen voraus. Diese betreffen nicht nur die Kernaufgaben der Jugendhilfe, sondern auch präventive Angebote wie Frühe Hilfen und Beratungsstellen (vgl. Deutscher Verein 2012; KGSt 2021). Kinderschutzstrukturen müssen darüber hinaus regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an neue Bedarfe angepasst werden. Verbindliche Qualitätsentwicklung und Evaluation umfassen die systematische Nutzung von Daten, Feedbackverfahren und die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse (vgl. ISA 2012). Im Krisenfall ist ein funktionierendes Krisen- management erforderlich. Handlungssicherheit entsteht hier durch klar geregelte Abläufe in der Zusammenarbeit mit Familiengerichten, Polizei und med izinischen Einrichtungen sowie durch Schutzkonzepte in stationären Einrichtungen und Schulen (vgl. Meysen & Wiesner 2021; DJI 2023). Schließlich braucht es eine klare rechtliche Fundierung. Ein guter kommunaler Kinderschutz orientiert sich an den einschlägigen Grundlagen insbesondere des SGB VIII, des KKG, der UN-Kinderrechtskonvention sowie den landesrechtlichen Kinderschutzgesetzen (UN -KRK 1989; SGB VIII; LkSchG NRW 2012). 24 4 Qualitätsentwicklung im Rahmen des KSEP Qualitätsentwicklung wurde im KSEP -Projekt integrativ in allen Arbeitsphasen mitgedacht – etwa bei der Bewertung von Kooperationsstrukturen, der Dokumentenanalyse zum Verfahren gem. § 8a SGB VIII, bei Rückmeldungen aus Workshops und der Diskussion über Leitungs- handeln und Steuerungspraxis. Angelehnt an das Gutachten der Stiftung SPI (2021) diente sie als fachlich reflektierte Selbststeuerungsstrategie auf kommunaler Ebene, mit dem Ziel einer mittelfristigen Verstetigung (vgl. Stiftung SPI 2021). Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Die drei Qualitätsdimensionen nach Donabedian (1966) wurden hier nicht als normatives Ras- ter, sondern als reflexives Analyseinstrument genutzt, um Leistungen und Steuerungsbedin- gungen im Kinderschutz differenziert zu betrachten. Diese sollen an dieser Stelle kurz darge- stellt werden. Strukturqualität umfasst die Rahmenbedingungen der Kinderschutzarbeit: Gemeint sind da- mit etwa die vorhandenen Leistungsangebote in einer Kommune oder mit Blick auf den öffent- lichen Träger die personelle Ausstattung, Fortbildung, Supervision, die vorgesehenen Lei- tungsaufgaben und die Ressourcenausstattung. Strukturqualität bildet damit die Grundlage für wirksame Prozesse – „Qualität ist immer auch abhängig von den strukturellen Voraussetzun- gen, unter denen soziale Arbeit geleistet wird“ (Merchel 2012, S. 52). Prozessqualität bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsprozesse, im Kinder- schutz, v. a. der Fallarbeit. Hier stehen Gefährdungseinschätzungen, die Einbindung von In- soFas, die Dokumentation, die Formen von Fallberatung und kollegialem Austausch sowie Kooperationen mit Schule, Gesundheitswesen und Polizei im Vordergrund. Wie Meysen & Wiesner (vgl. Meyer & Wiesner 2021) betonen, muss Qualitätsentwicklung insbesondere dort greifen, wo Prozesse risikobehaftet und multiperspektivisch sind – genau dies trifft auf den Kinderschutz zu. Ergebnisqualität fragt nach den Wirkungen für Kinder, Familien und Fachkräfte. Im Kinder- schutz geraten hier etwa quantitative Indikatoren wie Wiederaufnahmequoten, Hilfeabbrüche und Dauer von Hilfen in den Blick. Auch die Zufriedenheit von Fachkräften und Familien sowie die Stabilität familiärer Situationen nach Hilfebeendigung sind relevante Indikatoren. Damit wird deutlich: Qualität lässt sich nicht allein aus Strukturen oder Prozessen ableiten – erst die Wirkung für die Adressat*innen macht sie sichtbar (vgl. Donabedian 1966). Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung Die Ausschreibung des KSEP definierte als zentrale Leistungserwartungen: ▪ eine differenzierte Analyse kinderschutzrelevanter Strukturen, ▪ eine sozialräumlich fundierte Bedarfsanalyse auf Basis quantitativer und qualitativer Daten ▪ sowie die partizipative Ableitung verbindlicher Entwicklungsziele und Maßnahmen. Besonderes Gewicht wurde auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die aktive Beteiligung kommunalpolitischer Gremien sowie die Etablierung eines Verstetigungs - und Fortschrei- bungsmechanismus gelegt. Damit wird zugleich der gesetzliche Auftrag zur 25 Jugendhilfeplanung nach § 80 Abs. 3 SGB VIII adressiert, wonach die Planung auf eine „kon- tinuierliche Fortschreibung“ angelegt sein muss. Ziel war und ist es, sämtliche – bzw. die als prioritär eingestuften – Maßnahmen in einem KSEP für Köln zu dokumentieren und planerisch wie operativ zu verfolgen. Die Maßnahmenbündel und Zielgrößen wurden im Arbeitsprozess co-produktiv entwickelt und in projektbegleitenden Steuerungsrunden regelmäßig reflektiert. Darüber hinaus umfasst die Zielsetzung der Ausschreibung die Unterstützung der Stadt Köln bei der Verstetigung: Die Auftragnehmerin Stiftung SPI begleitete die Stadt Köln in den Vorbe- reitungen, den Kinderschutz künftig als regelhaften Bestandteil der kommunalen strategischen Planung eigenständig fortzuschreiben und die Qualitätskriterien im Kinderschutz systematisch weiterzuentwickeln. Datenlage in Köln Im Rahmen der Sekundärdatenauswertung (etwa von Daten vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik) wurde zu Projektbeginn ein umfassendes Datenkonzept mit dem Ziel entwickelt, den Status quo der strukturellen Rahmenbedingungen sowie bestehender Problemlagen zu erfassen, die für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe von Relevanz sind. Die initial definier- ten Datenanforderungen wurden in einem Arbeitstreffen gemeinsam mit der Stadt Köln einer Prüfung auf Verfügbarkeit und Validität unterzogen. Dabei erfolgten eine gezielte Anpassung und Erweiterung der Datenspezifikation, um die Aussagekraft der Analysen zu optimieren. Grundlage bildeten sowohl breit angelegte soziostrukturelle Indikatoren als auch spezifische Fachstatistiken aus relevanten Rechtsbereichen (u. a. SGB VIII: § 8a, § 42, §§ 27–40). Die Datenerhebung erfolgte über das Jugendamt Köln und in direkter Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln. Im Verlauf des Projektes wurde eine kontinuierliche Datenbereitstellung sichergestellt, wodurch auf kurzfristig e Zusatzanfor- derungen oder notwendige Anpassungen ad hoc reagiert werden konnte. Die Analysegrundlage umfasste zunächst Datensätze aus dem Jahr 2022. Ab dem Früh- jahr 2025 wurden diese durch die aktuellen Erhebungen des Jahres 2023 ergänzt bzw. voll- ständig ersetzt, um eine zeitnahe und valide Entscheidungsbasis sicherzustellen. Auf der Grundlage der verfügbaren Datenbestände wurde ein systematisches Verfahren zur Datenaufbereitung und anschließenden Auswertung erarbeitet. Nach einer Prüfung und Berei- nigung der sozialraumbezogenen Datensätze erfolgte die statistische Analyse in me hreren Schritten. Für die visuelle Aufbereitung der Befunde wurden – unter Berücksichtigung der detaillierten räumlichen Gliederung in 86 Stadtteile – Choroplethenkarten (Flächenwertstufenkarten) ein- gesetzt. Diese Darstellungsform ermöglicht eine prägnante Abbildung der rel ativen Anteile ausgewählter Indikatoren, bspw. der SGB II-Quote oder des Anteils Alleinerziehender, inner- halb einzelner Stadtteile. Ein wesentlicher Mehrwert dieser Methodik liegt in der Möglichkeit, unterschiedliche sozialsta- tistische Kennziffern mit fallbezogenen Daten der Kinder- und Jugendhilfe zu überlagern. Die daraus resultierenden clusterbasierten Visualisierungen stützen - grundsätzlich betrachtet - die empirische Hypothese, dass spezifische Armutsstrukturen in positiver Korrelation mit An- zeichen von Kindeswohlgefährdung stehen. Gleichzeitig lassen sich Gebiete mit erhöhtem 26 Unterstützungsbedarf präzise identifizieren, wodurch Handlungs - und Interventionsoptionen gezielt verortet werden können. Entwicklungsschritte im Projektverlauf Die nachfolgend dargestellten Entwicklungsschritte orientieren sich an der im Auftrag formu- lierten Erwartungslage und sind in Anlehnung an die Projektbeschreibung des KSEP (vgl. KSEP-Projektbeschreibung 2024) entwickelt und umgesetzt worden. Für Köln wurden im Projektverlauf mehrere aufeinander bezogene Arbeitsschritte realisiert: ▪ die strukturierte Analyse der Organisation des ASD (Verfahrensstandards, Prozessab- läufe), ▪ die Betrachtung angrenzender Fachbereiche (z. B. Frühe Hilfen und InsoFas) ▪ sowie die Auswertung zentraler Indikatoren (§ 8a-Mitteilungen, Inobhutnahmen). Die Daten, die die Jugendhilfe in Strafverfahren im Rahmen ihrer Statistik und Berichtspflicht erhebt, wurden gesichtet, sind aber in der vorliegenden Form nicht für den KSEP verwendbar. Eine Anpassung dieser Datenerhebung soll für die zukünftige Fortschreibung erörtert werden. Neben der quantitativen Bestandsaufnahme (Bevölkerungsdaten, § 8a/§ 42-Daten, HzE-Sta- tistik) wurden auch Fragen zu dem zuletzt stattgefundenen Personalaufwuchs, zu Zuständig- keiten, Fachkonzepten und zu Qualitätssicherungsmaßnahmen einbezogen. Die qualitativen Erhebungsformate fanden in Form von Workshops, Interviews und durch Rückmeldungen von Fach- und Leitungskräften sowie von freien Trägern statt. Parallel erfolgte eine umfassende Bedarfsanalyse mit Blick auf die Kölner Stadtbezirke, in die neben den quan- titativen Indikatoren auch qualitative Rückmeldungen aus Workshops, Interviews und Beteili- gungsprozessen eingeflossen sind. Diese Analyse ermöglichte eine erste differenzierte Ein- schätzung von (statistischen) Risikolagen und strukturellen Herausforderungen in den Kölner Stadtteilen. Zur Veranschaulichung des Projektverlaufs in Köln wurden die zentralen Arbeitsschritte chro- nologisch zusammengefasst. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Entwicklungs- schritte, die eingesetzten Formate und Datenquellen sowie deren spezifischen Bezug zur Köl- ner Kinderschutzpraxis: Tabelle 1: Chronologische Entwicklungsschritte des KSEP-Projektverlaufs in Köln (2024–2025, in Anleh- nung an die Projektbeschreibung 2024) Zeitraum Entwicklungsschritt Formate/Daten Bezug Köln Jan–März 2024 Clearing und Start Da- tenklärung Projektbeschreibung erste Datenabstim- mung Auftakt Steuerungs- gruppe Köln Vorbereitung Indikato- rik Mai–Juli 2024 Identifikation von Be- darfen und Risikolagen Workshops Interviews Rückmeldungen Belastung ASD Rolle InsoFas Frühe Hilfen Kooperation Jugendge- richtshilfe 27 Zeitraum Entwicklungsschritt Formate/Daten Bezug Köln Sommer 2024 Analyse auf Ebene der Stadtteile Bevölkerungs- und In- dikatordaten Datenkatalog Köln Datenauswertung auf Ebene der Stadtteile (Altersstruktur, MigH, Armut, HzE) Herbst 2024 Fachworkshops und Rückmeldungen Workshopdokumente Flipcharts Interviews Beteiligung ASD- Teams, freie Träger politische Rückmeldun- gen Jan–April 2025 Analyse der Leistungs- fähigkeit des Hilfesys- tems HzE-Statistik § 8a-/§ 42-Daten Fachkonzepte Validierung ASD-Struk- turen Qualitätsentwicklung Kooperation Mai–Juli 2025 Entwicklung und Priori- sierung von Maßnah- men Fachworkshops Steuerungsrunden Jugendhilfeausschuss Maßnahmenbündel für Köln Zielkriterien Sommer–Herbst 2025 Konsolidierung und Be- richterstellung Rückkopplung mit Gre- mien Indikatorenmatrix Endfassung Kölner Teilplan Kinderschutz 5 Analysen zu den Schutz- und Hilfebedarfen und zum Schutz- und Hilfesystem In diesem Kapitel werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Erhebungen des KSEP vorgestellt. Wie im Modell des KSEP (vgl. Kapitel 2.1) dargestellt, richten sich diese einerseits auf die Schutz- und Hilfebedarfe von jungen Menschen und ihren Familien, andererseits auf die Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems in Köln. Der erste Blick der vorliegenden Analysen richtet sich auf die Schutz- und Hilfebedarfe von jungen Menschen. Daran anschlie- ßend werden die Daten zu den realisierten Leistungen de s Schutz- und Hilfesystems in Köln analysiert. Diese Daten (z. B. zu den Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen oder zu den Inobhutnahmen) zeigen sowohl Schutz - und Hilfebedarfe auf, als auch die damit in Ver- bindung gebrachten Leistungen des Schutz- und Hilfesystems. Schließlich wird der Blick auf die zur Verfügung gestellten oder gewonnenen Daten zu den wesentlichen Strukturen und Prozessen innerhalb des Schutz- und Hilfesystems gerichtet. Dazu zählt auch die Bewertung von Kooperationen und von präventiven Angeboten. Risikolagen für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe Im Folgenden werden die Schutz- und Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Fa- milien in Köln auf gezeigt. Diese werden anhand der aus der Empirie bekannten Risikolagen für mögliche Gefährdungen und Hilfebedarfe für Köln auf der Ebene der Stadtteile dargestellt und analysiert. 5.1.1 Risiken junger Menschen in Köln und Gefährdungslagen 28 Die sozialwissenschaftliche Forschung weist seit vielen Jahren auf den engen Zusammenhang zwischen Armutsrisiken und erhöhten Gefährdungslagen im Kinderschutz hin. Armutsbelas- tete Familien sind nicht nur überproportional in den Daten zu Kindeswohlgefährdungen vertre- ten, sondern stellen auch den größten Anteil in der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung dar. Analysen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (AKJStat) zeigen, dass in Krei- sen und Städten mit überdurchschnittlich hoher Armutsquote regelmäßig auch höhere Quoten von Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung und Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII auftreten (vgl. AKJStat 2024). Armutsbedingte Belastungen – etwa prekäre Wohn- und Einkommenslagen, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Bildungsressour- cen und soziale Isolation – sind damit zentrale Risikofaktoren für die Entstehung von Kindes- wohlgefährdungen. Gleichzeitig erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit, dass Familien Unterstüt- zungsleistungen nicht oder nur unzureichend in Anspruch nehmen (können). Dieser als "Non- take-up" bezeichnete Effekt beschreibt Situationen, in denen Menschen, die Anspruch auf eine Leistung haben, diese nicht erhalten. Dies kann auch für Sozialleistungen gelten und auf man- gelnde Kenntnisse um Ansprüche, auf empfundene Zugangshürden oder auf Angst vor Stig- matisierung bei einem Leistungsbezug hinweisen. In Konsequenz erreichen Sozialleistungen so Teile ihrer Zielgruppen nicht und die Situationen für betroffene Menschen verschlechtern sich (vgl. Warin et al. 2007; Baisch et al. 2023). Somit zeigt sich einerseits, dass Familien, die bestimmten sozialstrukturellen Belastungen ausgesetzt sind , häufiger Schutz- und Hilfeleis- tungen in Anspruch nehmen als Familien ohne solche Belastungen. Zugleich nehmen längst nicht alle Familien aus solchen Belastungsgruppen, die ihnen zustehenden Leistungen in An- spruch. Für die Stadt Köln bestätigen die Datenanalysen zu den einzelnen Stadtteilen grundsätzlich diese bundesweiten Befunde: In als belastetet geltenden Stadtteilen wie Kalk, Mülheim oder Ostheim liegen die Armutsquoten und Sozialleistungsbezüge überdurchschnittlich hoch. In denselben Sozialräumen zeigen sich zugleich zumeist höhere Fallzahlen bei Gefährdungsein- schätzungen, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen. Der Zusammenhang von Armut, ein- geschränkten Bildungs- und Gesundheitschancen sowie erhöhtem Kinderschutz- und Hilfebe- darf wird grundsätzlich auch in Köln sichtbar und verweist auf die Notwendigkeit einer konse- quenten sozialräumlichen Steuerung von Schutz- und Hilfeleistungen (vgl. Stadt Köln 2020; AKJStat 2024; BMFSFJ 2024). Um die enge Verbindung von Armut und Kinderschutzrisiken empirisch zu unterfüttern, lohnt der Blick auf aktuelle bundesweite Daten zur Armutsgefährdung. Die Statistik zeigt nicht nur die allgemeine Armutsquote, sondern differenziert sie nach Alter, Geschle cht, Haushaltstyp, Erwerbsstatus, Bildungsniveau und Staatsangehörigkeit. Damit werden die sozialen Gruppen sichtbar, die ein besonders hohes Risiko tragen, in prekären Lebenslagen aufzuwachsen. Mit Blick auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist aber zwingend zu berücksichtigen, dass nicht die (andere) Staatsangehörigkeit die Ursache für eine Armutsgefährdung ist, son- dern dass die vergleichsweise schlechteren Bildungsabschlüsse und die größeren Schwierig- keiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt den Grund für dieses Risiko darstellen. Rechnet man diese Effekte aus einem Vergleich der Gruppen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit heraus, nivellieren sich solche Unterschiede (vgl. RKI 2008; Autorengruppe Bildungsbericht- erstattung 2016; Maaz 2017). Aufgabe von Politik und Schule muss es deshalb sein, herkunfts- bedingte, soziale Nachteile zu kompensieren. Die folgende Tabelle fasst diese Ergebnisse für das Jahr 2024 zusammen und verdeutlicht eindrücklich, dass v. a. junge Erwachsene, Alleinerziehende, Menschen ohne deutsche 29 Staatsangehörigkeit sowie Haushalte mit niedrigem Bildungsabschluss stark überdurch- schnittlich von Armut betroffen sind (vgl. Der Paritätische Gesamtverband 2025). Tabelle 2: Der Paritätische Gesamtverband (2025), auf Basis von MZ-SILC Endergebnissen (Statistisches Bundesamt), Befragungsjahr 2024, Vorjahreseinkommen. Die Tabelle 2 zeigt außerdem, dass strukturelle Faktoren wie Geschlecht, Bildung, Haushalts- form und Erwerbsstatus das Armutsrisiko maßgeblich beeinflussen. Frauen, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau und Haushalte mit mehreren Kindern sind bundesweit überpropor- tional armutsgefährdet. Diese strukturelle Mehrdimensionalität von Armut bildet einen wichti- gen Rahmen für die lokale Analyse im Kölner KSEP, denn: Auch in Köln zeigen sich vergleich- bare soziale Risikostrukturen, die jedoch sozialräumlich besonders ausgeprägt und viel fach miteinander verschränkt auftreten. Für den Kinderschutz in Köln bedeutet dies, dass Programme zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen stets an der sozialen Lage, den spezifischen Lebensformen sowie den besonderen Herausforderungen von Familien im urbanen Kontext ansetzen müs- sen. Die Armutsquote ist kein rein individueller, sondern ein gesellschaftlich und politisch struk- turierter Indikator, der – wie die weiteren Analysen zeigen werden – gerade in den belasteten 30 Stadtteilen Kölns zentrale Bedeutung für Kinderschutz, Teilhabe und Chancengleichheit be- sitzt. 5.1.2 Lebenslagen und statistische Risikofaktoren in den Stadtteilen von Köln Die Stadt Köln ist in unterschiedliche S tadtteile gegliedert, die sich durch stark variierende Lebensbedingungen, infrastrukturelle Ausstattungen und Sozialindikatoren auszeichnen. Be- sonders in belasteten Stadtteilen wie Chorweiler oder Kalk kumulieren mehrere Benachteili- gungsfaktoren. Dazu zählen eine überdurchschnittlich hohe Kinderarmut, erhöhte Arbeitslo- sigkeit sowie ein im Vergleich niedriger Bildungsstatus in der Elternschaft ( vgl. Stadt Köln 2023a; Der Paritätische Gesamtverband 2025). Die im Rahmen des KSEP ausgewerteten kommunalen Indikatoren bestätigen diese grund- sätzlichen Befunde: Die Analysen auf der Ebene der Stadtteile zeigen zwar nicht kausal zwin- gend, aber immer wieder auch, den statistischen Zusammenhang von erhöhten Armuts - und Belastungsquoten und der überdurchschnittlichen Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung sowie erhöhte Fallzahlen bei Schutzmaßnahmen wie etwa Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII. Diese Kombination aus strukturellen Belastungen (zu den zuweilen auch be- engte Wohnraumverhältnisse zählen) prägt die Lebenslagen von Familien maßgeblich und erhöht (statistisch betrachtet) die Wahrscheinlichkeit für Schutz - und Hilfebedarfe (vgl. Stadt Köln 2023a; AKJStat 2024; BMFSFJ 2024). Bevor in den folgenden Kapiteln die Analysen mit Blick auf die einzelnen Indikatoren dargestellt werden, soll an dieser Stelle der grundsätzlich vorhandene Zusammenhang von Risikolagen und Schutz- und Hilfebedarfen erörtert werden. Dieser zeigt die vorhandene Tendenz wie auch die festgestellten Abweichungen davon auf. Um einen Überblick zu geben sind in der folgenden Tabelle die Kölner Stadtteile aufgeführt, die in der Rangfolge der 86 Stadtteile unter den ersten 30 Stadtteilen zu finden sind, in denen (statistisch betrachtet) die höchsten Risiken (abgebildet vor allem durch die Haushaltseinkom- men) festgestellt werden können. Daneben wird der jeweilige Rang hinsichtlich der Daten zur Armutsgefährdungsquote1, zur Wohnfläche pro Einwohner*in und zum Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden aufgeführt. Dem gegenüber gestellt werden im rechten Teil der Tabelle die Rangfolgen hinsichtlich der vorliegenden Daten zu den Schutz- und Hilfemaßnahmen. Hier werden die festgestellten Kindeswohlgefährdungen, die durchgeführten Inobhutnahmen und die Leistungen der Hilfen zur Erziehung (jeweils pro 1.000 Minderjährigen im Stadtteil) zu- grunde gelegt. 1 Ein Haushalt und die darin lebenden Personen gelten rechnerisch dann als armutsgefährdet, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb der Armuts-Gefährdungsschwelle liegt – diese ist bei 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens (= Einkommensme- dian) der Bevölkerung insgesamt festgelegt. (vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) (Hrsg.). (2024). Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstypen und Einkommensgruppen 2024). 31 Tabelle 3: Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsge- fährdungsquote Wohnfläche pro Einwohner*in, Anteil Alleinerziehendenhaushalte, festgestellte Kindeswohlgefährdungen, §42 Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Raum Rang monatli- ches Haus- haltsnet- toein- kommen Armuts- gefähr- dungs- quote Wohn- fläche je Einwoh- ner*in Anteil Alleiner- ziehen- den- haus- halte KWG (Ergeb- nis Ein- schät- zung)* §42 In- obhut- nahme pro 1.000 HzE sum- miert Finkenberg 1 3 3 51 22 33 50 Chorweiler 2 1 2 4 17 11 33 Humboldt/Gremberg 3 14 7 13 26 34 32 Buchforst 4 9 5 1 3 8 1 Ostheim 5 6 10 14 54 30 16 Kalk 6 7 9 6 9 10 12 Vingst 7 15 4 3 11 24 5 Höhenberg 8 25 6 10 20 19 4 Buchheim 9 11 18 21 2 12 8 Seeberg 10 2 11 7 61 36 49 Neubrück 11 26 8 29 64 59 37 Lindweiler 12 4 32 8 48 63 50 Mülheim 13 17 13 11 10 7 3 Grengel 14 10 54 18 25 3 50 Dünnwald 15 8 35 5 6 1 6 Porz 16 23 30 23 21 15 24 Bocklemünd/Mengenich 17 18 21 2 18 42 15 Longerich 18 16 56 66 49 27 17 Poll 19 12 55 37 67 61 38 Urbach 20 20 23 9 29 9 39 Weidenpesch 21 37 37 26 50 22 14 Raderberg 22 39 48 50 82 58 19 Zollstock 23 40 28 43 70 64 46 Volkhoven/Weiler 24 13 19 33 46 46 50 Altstadt/Süd 25 53 41 54 42 20 28 Wahnheide 26 78 52 15 16 73 50 32 Raum Rang monatli- ches Haus- haltsnet- toein- kommen Armuts- gefähr- dungs- quote Wohn- fläche je Einwoh- ner*in Anteil Alleiner- ziehen- den- haus- halte KWG (Ergeb- nis Ein- schät- zung)* §42 In- obhut- nahme pro 1.000 HzE sum- miert Niehl 27 64 29 41 33 2 35 Flittard 28 32 25 42 5 13 10 Bickendorf 29 30 16 12 27 54 25 Lind 30 71 50 24 8 23 50 * Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ Die Daten der Tabelle zeigen zunächst, dass die meisten der mit Blick auf die Haushaltsein- kommen als sozialstrukturell belastet geltenden Stadtteile aus den Rängen 1 -30 auch inner- halb der 30 Stadtteile zu finden sind, die bei der Armutsgefährdungsquote, bei der Wohnfläche pro Einwohner*in und beim Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden in den Rängen 1-30 zu finden sind. Insbesondere zeigt sich dieser Effekt bei den ersten zehn Rängen. Ausnahmen wie z.B. Weidenpesch, Raderberg oder Altstadt/Süd mit Rängen oberhalb von Rang 30 bei der Armutsgefährdungsquote bestätigen die Regel. Uneinheitlicher zeigen sich die Rangfolgen (oberhalb der ersten zehn Ränge) bei den Daten zur Wohnfläche und zum Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden. Zugleich befinden sich die meisten der Stadteile der Ränge 1-10 mit den ausgewiesenen so- zialstatistischen Risikolagen unter den Rängen 1 -30 bei den geleisteten Schutz - und Hilfe- maßnahmen. Besonders deutlich zeigt sich diese Tendenz bei den festgestellten Kindeswohl- gefährdungen (Ausnahmen Ostheim und Seeberg), bei den Inobhutnahmen (Ausnahmen See- berg, Finkenberg und Humboldt/Gremberg) und bei den HzE (Ausnahmen Finkenberg, Chor- weiler, Humboldt/Gremberg und Seeberg) Den Blick aus der Perspektive der Ränge der geleisteten Schutz - und Hilfemaßnahmen auf die Stadtteile zeigt die folgende Tabelle: Tabelle 4: Rangfolge 1 bis 30 der Kölner Stadtteile nach festgestellten Kindeswohlgefährdungen, §42 Inob- hut-nahme, Hilfen zur Erziehung, monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Armutsgefährdungs- quote Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Raum Rang Rang KWG (Er- gebnis Einschät- zung)*** §42 Inob- hut- nahme pro 1.000 HzE sum- miert** monatli- ches Haus- haltsnet- toein- kommen Armuts- gefähr- dungs- quote Wohnflä- che je Einwoh- ner*in Anteil Al- leinerzie- henden- haushalte Höhenhaus 1 18 7 60 50 42 31 33 Raum Rang Rang KWG (Er- gebnis Einschät- zung)*** §42 Inob- hut- nahme pro 1.000 HzE sum- miert** monatli- ches Haus- haltsnet- toein- kommen Armuts- gefähr- dungs- quote Wohnflä- che je Einwoh- ner*in Anteil Al- leinerzie- henden- haushalte Buchheim 2 12 8 9 11 18 21 Buchforst 3 8 1 4 9 5 1 Zündorf 4 17 45 56 55 78 44 Flittard 5 13 10 28 32 25 42 Dünnwald 6 1 6 15 8 35 5 Holweide 7 16 2 35 22 34 17 Lind 8 23 50 30 71 50 24 Kalk 9 10 12 6 7 9 6 Mülheim 10 7 3 13 17 13 11 Vingst 11 24 5 7 15 4 3 Westhoven 12 * 50 61 66 58 79 Stammheim 13 28 50 46 56 24 19 Libur 14 26 50 * * 76 63 Gremberg- hoven 15 4 50 * * 1 57 Wahnheide 16 73 50 26 78 52 15 Chorweiler 17 11 33 2 1 2 4 Bocklemünd/ Mengenich 18 42 15 17 18 21 2 Dellbrück 19 40 11 40 31 66 47 Höhenberg 20 19 4 8 25 6 10 Porz 21 15 24 16 23 30 23 Finkenberg 22 33 50 1 3 3 51 Blumenberg 23 55 50 50 75 17 40 Rath/Heumar 24 43 50 77 73 80 81 Grengel 25 3 50 14 10 54 18 Humboldt/ Gremberg 26 34 32 3 14 7 13 Bickendorf 27 54 25 29 30 16 12 34 Raum Rang Rang KWG (Er- gebnis Einschät- zung)*** §42 Inob- hut- nahme pro 1.000 HzE sum- miert** monatli- ches Haus- haltsnet- toein- kommen Armuts- gefähr- dungs- quote Wohnflä- che je Einwoh- ner*in Anteil Al- leinerzie- henden- haushalte Meschenich 28 21 13 41 21 15 69 Urbach 29 9 39 20 20 23 9 Elsdorf 31 45 50 76 * 20 76 *keine Daten verfügbar **Werte bei Hilfen zur Erziehung liegen bei 0 ***Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefähr- dung“ Die Daten zeigen zunächst, dass die Stadteile mit den obersten zehn Rängen bei den festge- stellten Kindeswohlgefährdungen (jeweils pro 1.000 Minderjährige im Stadtteil) auch innerhalb der obersten 30 Ränge bei den Inobhutnahmen zu finden sind. Die gleiche Tendenz zeigt sich bei den geleisteten HzE. Ausnahmen zeigen sich in Zündorf und Lind. Ferner weisen die Daten mit Blick auf die jeweiligen Ränge darauf hin, dass Kindeswohlge- fährdungen häufiger in Stadteilen aus den oberen Rängen von Haushalten mit Alleinerziehen- den (Ausnahme Höhenhaus, Zündorf und Flittard) festgestellt werden. Diese Tendenz gilt auch für die Ränge bei der Wohnfläche (Ausnahmen z.B. Zündorf und Lind) und bei der Armutsge- fährdungsquote (Ausnahmen z.B. Westhofen und Lind). Insgesamt betrachtet zeigen diese Daten, in welchen Stadtteilen soziale Risiken kumuliert auf- treten und wo (statistisch betrachtet) erhöhte Risiken für das Aufwachsen von jungen Men- schen bestehen. Zugleich zeigen die Tabellen, dass erhöhte statistische Risiken nicht unmit- telbar zu erhöhten Schutz- und Hilfebedarfen führen. Auf der Ebene von Stadtteilen handelt es sich somit nicht um kausale und auch nicht in allen Fällen um statistische Zusammenhänge in Form von Korrelationen 2 (Zusammenhang zwi- schen zwei Variablen, der die Richtung und Stärke dieser Beziehung anzeigt). Nicht in jedem als sozialstatistisch belastet geltendem Stadtteil sind etwa höhere Quoten an festgestellten Kindeswohlgefährdungen dokumentiert. Dazu lassen sich mehrere Erklärungen heranziehen. Zum einen können hier präventiv wirkende Regelangebote wie Schulen oder etwa Jugendfrei- zeitangebote eine Rolle spielen, die dazu beitragen, dass sich manche Risiken nicht zu 2 Dies wird deutlich, wenn man sich die Korrelationen zwischen "monatliches Haushaltsnettoeinkommen" und „Kindeswohlgefährdung“ | „§42 Inobhutnahme“ | „HzE“ anschaut. Sowohl auf Ebene der Ränge 1 bis 10 als auch der Ränge 1 bis 30 sind die Korrelationen schwach und bei n = 10 bzw. 30 aufgrund der Werte von p nicht signifi- kant. Erweitert man die Betrachtungsebene auf alle Stadtteile, sind die drei Korrelationen (r = −0,345; r = 0,422; r = 0,444) bei n = 84 moderat stark und aufgrund der p Werte (0,001; 0,000; 0,000) hochsig- nifikant (zweiseitig, α = 0,05). Die Richtungen entsprechen den im Text beschriebenen Tendenzen. Bei den Korrelationen zwischen „Kindeswohlgefährdung“ und „monatliches Haushaltsnettoeinkommen“ | „Armuts- quote“ | „Wohnfläche“ | „Anteil Alleinerziehenden“ zeichnet sich ein ähnliches Bild. Auf Ebene der Plätze 1 bis 10 und 1 bis 30 lässt sich kein gesicherter linearer Zusammenhang nachweisen. Auf Ebene aller Stadtteile bei n = 85 zeigen sich Korrelationen unterschiedlicher Stärke und Richtung; alle p < 0,05 und somit statistisch signifikant. Die Effekte reichen von schwach bis moderat und entsprechen den beschriebenen Tendenzen im Text. 35 tatsächlichen Gefährdungen auswachsen. Zum anderen kann sich ggf. das Schutz- und Hilfe- system damit schwertun, bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Auch statistische Limitierungen können als Begründung ausgemacht werden, wenn etwa die Ebene (die „Maßeinheit“) des Stadtteils solche Effekte nicht aufzeigen kann, weil sich hier Zusammenhänge eher in be- stimmten Quartieren oder Straßenzügen zeigen, nicht aber im ganzen (ggf. auch uneinheitlich geprägten) Stadtteil statistisch niederschlagen. Trotz solcher Einschränkungen lohnt aber der Blick auf die Risiken, die sich in Schutz- und Hilfebedarfen niederschlagen und damit den Blick freigeben für sozialstrukturelle Risiken, denen junge Menschen und ihre Familien ausgesetzt sein können. Ein statistisch virulentes Risiko ist aber in jedem Fall ein datengestützter Impuls, der mit Blick auf die Entwicklung von Schutz- und Hilfeangeboten genutzt werden sollte. Für einen nächsten Planungszeitraum ließe sich anregen, vertiefend zu analysieren, welche (ggf. Risiken hemmenden) Institutionen und Konzepte in den Stadtteilen auszumachen sind, die zwar größeren statistischen Risiken unterliegen, in denen aber vergleichsweise weniger Schutz- und Hilfebedarfe realisiert werden (müssen) . Dabei sollte auch bedacht werden, ob und in wie weit es dem Hilfesystem gelingt, Schutz- und Hilfebedarfe in den Blick zu nehmen und welche anderen Institutionen hier welchen Beitrag leisten. 5.1.3 Risikoindikator Armut Kinderarmut stellt einen zentralen Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendli- chen dar (vgl. NZFH 2024; AKJStat 2024). In Köln lebt nahezu jedes dritte Kind unter 15 Jahren in einem Haushalt mit geringem Einkommen. Laut der Strukturdatenerhebung Köln 2023 sind 24 % aller Kölner Haushalte armutsgefährdet. Besonders betroffen sind Haushalte mit Kin- dern: Bei Alleinerziehenden liegt die Armutsgefährdung bei 40 %, bei Paarhaushalten mit Kin- dern bei 13 %. Zum Vergleich: Paarhaushalte ohne Kinder weisen eine Quote von nur 8 % auf (vgl. Stadt Köln 2023b). Der Begriff Armutsgefährdung wird hier nach dem Standard der Euro- päischen Union verwendet (vgl. detstatis.de 2024.). Ein Haushalt und die darin lebenden Per- sonen gelten rechnerisch d ann als armutsgefährdet, wenn das Haushaltseinkommen unter- halb der Armuts-Gefährdungsschwelle liegt – diese ist bei 60 % des mittleren Äquivalenzein- kommens (= Einkommensmedian) der Bevölkerung insgesamt festgelegt. Armutsgefährdung umfasst damit sowohl den Anteil der Haushalte, die mit Sicherheit als arm bezeichnet werden können, als auch diejenigen Haushalte, die nahe an der Armutsgrenze liegen und deren Wahr- scheinlichkeit, arm zu werden, als hoch bezeichnet werden kann. Armutsgefährdungsquote in den Kölner Stadtteilen – Sozialräumliche Polarisierung Die Auswertung der aktuellen Strukturdatenerhebung 2023 zeigt, dass die Armutsgefähr- dungsquote in Köln stark sozialräumlich polarisiert ist. Während die gesamtstädtische Quote bei 24 % liegt, variiert sie auf Ebene der 86 Stadtteile erheblich – von unter 5 % in einigen peripheren, wohlhabenden Stadtteilen bis hin zu über 60 % in besonders belasteten Stadttei- len. Armutsgefährdung zeigt sich v. a. in: ▪ Chorweiler (63,6 %) ▪ Seeberg (60,3 %) ▪ Finkenberg (58,1 %) ▪ Lindweiler (54,8 %) ▪ Godorf (52,0 %) ▪ Ostheim (51,9 %) 36 ▪ Kalk (48,1 %) ▪ Dünnwald (43,0 %) ▪ Buchforst (41,0 %) ▪ Buchheim (36,9 %) ▪ Volkhoven/Weiler (36,3 %) ▪ Poll (36,5 %) In diesen Stadtteilen sind Kinder, Jugendliche und Familien einem z. T. erheblich erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Im Gegensatz dazu liegen in Stadtteilen wie Immendorf (5,4 %), Füh- lingen (2,4 %), Merkenich (5,3 %), Klettenberg (7,6 %) und Weiß (7,6 %) die Armutsgefähr- dungsquoten deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Die folgenden Karten zeigen die sozialräumliche Verteilung zentraler Risikoindikatoren für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Köln. Sie dienen als Orientierung für eine lokal differenzierte Planung im Rahmen des KSEP: Wo sich Belastungen kumulieren, sind präven- tive Angebote, niedrigschwellige Zugänge und Kinderschutzstrukturen prioritär zu stärken. Die Einfärbung folgt einer Klassierung nach Prozentwerten; dargestellt wird jeweils der Stadtteil- mittelwert. Abbildung 3: Darstellung der Armutsgefährdungsquote nach Stadtteilen. Datenquelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Diese (wie auch die folgenden) Klassifizierungen der Datenwerte zu Gruppen (von Stadtteilen mit ähnlichen Da- ten) basieren auf dem Algorithmus "Natürliche Unterbrechungen" nach Jenks. Dieser bildet Klas- sen (Gruppen von Daten) innerhalb der vorliegenden Daten. Gruppen werden hier gebildet, in- dem ähnliche Werte identifiziert und möglichst gut gruppiert werden und auf diesem Weg Unter- schiede zwischen den Gruppen deutlich werden. Es werden dabei Grenzen an den Stellen ge- setzt, wo die Daten relativ große Unterschiede aufweisen. Andere Verfahren wie die Klassenein- teilung nach Quintilen zeigen solche Unterschiede h zwischen den Gruppen äufig nicht in dieser Deutlichkeit. Abbildung 3 illustriert, dass Armut in Köln nicht gleichmäßig verteilt ist, sondern in mehreren rechtsrheinischen und nördlichen Stadtteilen konzentriert auftritt. Gerade in diesen Stadtteilen kumulieren Risiken wie Arbeitslosigkeit, Wohnraumnot und eingeschränkte Bildungsressou r- cen – was sich z. T. auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung und Kinderschutzmaßnahmen 37 auswirkt: Die Karte markiert Schwerpunktgebiete, in denen eine präventive Infrastruktur (Frühe Hilfen, Kita-Zugänge, Familienangebote) gezielt weiterzuentwickeln ist. Um die ungleichen Lebenslagen in Köln sichtbar zu machen, eignet sich besonders die Be- trachtung der durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen. Sie zeigen in verdichteter Form die materielle Ausgangslage von Familien in den verschiedenen Stadtteilen und ma chen die sozialräumliche Polarisierung der Stadt deutlich. Abbildung 4 stellt diese Unterschiede klein- räumig dar und liefert damit eine wichtige Grundlage für die Einschätzung von Risikolagen im Kinderschutz. Abbildung 4: Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in den Kölner Stadtteilen (Stand 2023). Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Diese Abbildung verdeutlicht die erkennbaren Unterschiede im Haushaltseinkommen zwi- schen den Kölner Stadtteilen. Während der gesamtstädtische Durchschnitt bei rund 3.200 Euro liegt, weisen sozial belastete Stadtteile wie Chorweiler, Finkenberg oder Kalk mit unter 2.700 Euro besonders niedrige Durchschnittseinkommen auf. Demgegenüber verfügen Stadtteile wie Hahnwald, Rodenkirchen oder Junkersdorf über Haushaltsnettoeinkommen, die deutlich über dem städtischen Mittelwert liegen. Diese Polarisierung bildet ein e wesentliche strukturelle Rahmenbedingung, die auch für den Kinderschutz und die Jugendhilfeplanung re- levant ist. 5.1.4 Risikoindikator Leistungsbezug nach SGB II Der Bezug von Leistungen nach SGB II durch Familien mit Kindern gilt als verlässlicher Indi- kator für prekäre Lebenslagen und strukturelle Benachteiligung (vgl. NZFH 2024 ; AKJStat 2024). In Köln beziehen zahlreiche Familien, insbesondere Alleinerziehende, dauerhaft Grund- sicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die aktuellen Sozialdaten zeigen eine starke sozialräumliche Konzentration: Die höchsten SGB II-Quoten finden sich im Bezirk Chorweiler mit über 50 %, gefolgt von Stadtteilen wie Finkenberg, Mesch enich, Gremberghoven, Neu- brück, Bocklemünd/Mengenich, Ostheim, Seeberg und Vingst. Gerade in diesen Stadtteilen 38 ist auch der Anteil der Haushalte mit Kindern sowie mit mehreren Kindern überdurchschnittlich hoch. 5.1.5 Risikoindikator Wohnsituation Wohnungsknappheit, Überbelegung und Wohnunsicherheit gehören zu den häufigsten Belas- tungsfaktoren für Familien in Köln und stellen zugleich auch einen Risikoindikator für mögliche Kindeswohlgefährdungen dar. Besonders in den sozial belasteten und innenstadtnahen Stadt- teilen ist bezahlbarer und angemessener Wohnraum für viele Familien mit geringem Einkom- men kaum erschwinglich. Die diesbezüglichen Daten zeigen, dass Stadtteile wie Finkenberg, Chorweiler, Gremberghoven, Buchforst, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Ostheim und Vingst durch eine Kumulation mehrerer Problemlagen auffallen. In Stadtteilen wie Finkenberg, Ossendorf und Buchforst liegt die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner*in mit nur 26,1 bis 34,5 Quadratmetern (als Beispiele aus den Rängen 1 –5, siehe Abbildung 5) auf einem besonders niedrigen Niveau – ein deutliches Zeichen für beengte und ggf. schlicht überbelegte Wohnverhältnisse. Abbildung 5: Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner*in den Kölner Stadtteilen. Quelle: Strukturdatenerhe- bung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. In den genannten Stadtteilen liegt das durchschnittliche Einkommen der Haushalte im unteren Bereich der städtischen Einkommensverteilung — also unterhalb des Durchschnitts anderer Viertel. Finkenberg weist dabei das niedrigste, Chorweiler das zweittiefste Einkommen auf. Auffällig ist zudem der besonders hohe Anteil an Haushalten mit Kindern, darunter viele Fami- lien mit zwei, drei oder mehr Kindern: Buchforst, Höhenberg, Humboldt/Gremberg und Kalk erreichen in diesen Kategorien Spitzenwerte (z. B. Buchforst: 56 % Haushalte mit Kindern, 45 % mit vier oder mehr Kindern). Das erhöht nicht nur das Risiko für Wohnraummangel, son- dern verstärkt auch die psychische und physische Belastung der Kinder, etwa durch fehlende Rückzugsräume, erhöhte Konfliktgefahr oder mangelnde Privatsph äre. Die Kombination aus geringem Einkommen, beengter Wohnfläche und einer hohen Zahl an Mehrkindfamilien führt dazu, dass in diesen Quartieren das Risiko für familiäre Krisenlagen, Überforderung und 39 letztlich möglichen Kindeswohlgefährdung erhöht ist. Für die Kölner Jugendhilfeplanung be- deutet dies: Besonders in den genannten Stadtteilen mit hohen Risikolagen sollten sozialraum- orientierte Strategien zur Prävention, gezielte Familienberatung sowie Sozialberatung zur Ver- besserung der Wohnsituation verstärkt werden. Auch Schnittstellen zur Wohnungspolitik und zur quartiersbezogenen Infrastrukturentwicklung sind auszubauen, um die Lebenslagen von Kindern nachhaltig zu verbessern. Die folgende Tabelle verdeutlicht diese Kumulation von Problemlagen: Sie stellt die Rangfolge ausgewählter Stadtteile nach Haushaltsnettoeinkommen, Wohnfläche pro Kopf sowie Anteil der Haushalte mit Kindern und Mehrkindfamilien dar. Tabelle 5: Rangfolge ausgewählter Kölner Stadtteile nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, Wohn- fläche pro Einwohner*in sowie Haushaltsstruktur (alleinerziehend), Hilfen zur Erziehung, §42 und festgestellter Kindeswohlgefährdungen. Quelle: Strukturdatenerhebung 2023, Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Raum Rang Wohn- fläche je Ein- woh- ner:in in Quad- ratme- ter monatli- ches Haus- halts- netto- einkom- men Anteil Haus- halte mit Kin- dern Anteil Haus- halte mit zwei und mehr Kindern Anteil Haus- halte mit vier oder mehr Kindern Rang KWG (Ergeb- nis Ein- schät- zung)** HzE sum- miert §42 In- obhut- nahme Gremberg- hoven 1 * 5 8 6 15 50 4 Chorweiler 2 2 3 6 5 17 33 11 Finkenberg 3 1 4 2 1 22 50 33 Vingst 4 7 16 16 11 11 5 24 Buchforst 5 4 56 65 45 3 1 8 Höhenberg 6 8 72 69 39 20 4 19 Humboldt/ Gremberg 7 3 74 68 25 26 32 34 Neubrück 8 11 12 5 3 64 37 59 Kalk 9 6 70 67 18 9 12 10 Ostheim 10 5 8 7 7 54 16 30 *keine Daten verfügbar **Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ Die Übersicht macht deutlich, dass Wohnraummangel, geringes Einkommen und kinderreiche Haushaltsstrukturen in bestimmten Quartieren erkennbar zusammenfallen – ein Befund, der auch die Grenzen kommunalpolitischer Einflussnahmen aufzeigt. Zugleich zeigen sich hier Hinweise für eine möglichst konsequente sozialräumlichen Steuerung auch für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. 40 5.1.6 Risikoindikator gesundheitliche Belastungen Der Gesundheitszustand von Kindern ist ein sensibler Indikator für strukturelle Benachteiligun- gen und soziale Ungleichheit. In den Kölner Projektformaten (Workshops, Interviews, qualita- tive Rückmeldungen) wurden wiederholt gesundheitliche Belastungen von Kindern und Fami- lien thematisiert. Fachkräfte berichteten insbesondere über einen erhöhten Sprachförderbe- darf, Entwicklungsverzögerungen sowie eine Zunahme psychischer Belastungen in sozial be- nachteiligten Quartieren. Genannt wurden zudem lange Wartezeiten für therapeutische Unter- stützungsangebote (bis zu sechs Monate) sowie erschwerte Zugänge zu präventiven Angebo- ten. In mehreren Rückmeldungen wurde auch auf die besonderen Belastungen nach der Pan- demie verwiesen (fehlende Resilienzangebote, soziale Isolation). Quantitative (idealerweise auch kleinräumige) Daten – etwa aus Schuleingangsuntersuchun- gen oder U8/U9-Vorsorgeuntersuchungen – liegen nicht vor, da die Erfassung von Daten der Schuleingangsuntersuchungen erst (wieder) anläuft. Deshalb können Anteile von Kindern mit Sprach-, Motorik- oder Wahrnehmungsauffälligkeiten, noch Prävalenzen von Übergewicht/Adi- positas oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten nicht in die Analysen einbezogen werden. Be- kannt sind jedoch Zusammenhänge zwischen Armutsrisiken und erhöhten gesundheitlichen Entwicklungsrisiken (vgl. z.B. LVR 2023). 5.1.7 Risikoindikator unzureichende Bildungschancen Ungleiche Bildungszugänge manifestieren sich oftmals bereits im Vorschulalter. Kinder aus armutsbelasteten Familien besuchen nachweislich seltener frühzeitig eine Kindertageseinrich- tung und weisen bei der Einschulung häufiger besondere Förderbedarfe auf. Auch Schulform- empfehlungen, erreichte Abschlüsse und Übergänge in Ausbildung sind stark vom sozialen Hintergrund geprägt. Diese sozialen Disparitäten führen zu einer Reproduktion von Bildungs- ungleichheit (vgl. AGJ 2017). Für Köln liegen hierzu kleinräumige Daten aus der Strukturdatenerhebung 2023 vor, die eine deutliche sozialräumliche Polarisierung sichtbar machen: In belasteten Stadtteilen wie Chor- weiler, Kalk, Ostheim oder Finkenberg ist die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Haus- halten besonders hoch (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der bundesweiten Befunde, dass es auch einen Zusammenhang zwischen familiären Armutsbedingungen und erhöhten Förderbedarfen in Sprache, Motorik und sozial -emotionaler Entwicklung gibt (vgl. AKJStat 2024; BMFSFJ 2024) ist es - wie in Köln vorgesehen - angemessen die verabredeten Daten zur Schulein- gangsuntersuchung bezogen auf den Hilfe- und Unterstützungsbedarf in eine sozialräumliche Betrachtung einzubeziehen. Die im Rahmen des KSEP ausgewerteten Daten belegen zudem, dass in den mit besonderen Risiken behafteten Stadtteilen Kölns eine überproportionale Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung erfolgt. Damit wird ein Zusammenhang zwischen eingeschränkten Bildungs chan- cen, kumulativen Armutsbelastungen und erhöhter Schutz- und Hilferelevanz deutlich. 41 5.1.8 Sonstige Risikoindikatoren Weitere relevante Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdungen sind elterliche psychische Er- krankungen, Suchtbelastungen, häusliche Gewalt, Flucht- und Migrationskontexte sowie sozi- ale Isolation. Für Köln liegen hierzu nur in Teilbereichen kleinräumig auswertbare Statistiken vor. Diese Faktoren wurden jedoch im Rahmen der KSEP-Erhebungen wiederholt von Fach- kräften benannt. Grundlage sind qualitative Formate wie Workshops, Interviews und Rückmel- dungen aus der Praxis. So wurde im Rahmen dieser Erhebungen berichtet, dass lange Wartezeiten und fehlende Ka- pazitäten in der therapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen die aktuelle Situ- ation kennzeichnen und zu z. T. erheblichen Belastungen von jungen Menschen und ihren Familien führen. Die befragten Fachkräfte verweisen zudem darauf, dass in stark belasteten Stadtteilen – etwa in Kalk, Mülheim oder Chorweiler – soziale Segregation, prekäre Wohnbe- dingungen und unzureichende Infrastruktur Risiken kumulieren. Auch Problemlagen wie Ver- nachlässigung infolge elterlicher Überforderung, fehlende Alltagsstrukturen oder soziale Isola- tion von Kindern wurden mehrfach angesprochen. Für Phänomene wie häusliche Gewalt oder Suchtbelastungen liegen bislang keine kleinräumig differenzierten quantitativen Daten im Projekt vor. Diese wurden jedoch in den qualitativen Erhebungsformaten als Risikokonstellationen benannt, die im Hilfealltag eine große Rolle spie- len und für welche Übergangs- und Krisenangebote zuweilen als fehlend bzw. als nicht ver- fügbar wahrgenommen werden. Die Situation von Familien mit Flucht - und Migrationserfah- rung wurde ebenfalls thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit Zugangsbarrieren zur Hilfelandschaft und dem Fehlen von Lotsenstrukturen. 5.1.9 Jugendhilfe im Strafverfahren Auch kriminelle Delikte stellen ein Risiko und eine Gefährdungslage von jungen Menschen dar. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in Köln seit vielen Jahren fest institutionalisiert und begleitet junge Menschen im Ermittlungs - und Gerichtsverfahren, sie wirkt an Resozialisie- rungsprozessen mit und vermittelt soziale Hilfen. In den qualitativen Datenerhebungen im Rah- men des KSEP (Workshops, Interviews und Rückmeldungen von Fachkräften) wurde wieder- holt auf den engen Zusammenhang zwischen delinquentem Verhal ten und kumulierten Be- nachteiligungslagen hingewiesen – insbesondere im Zusammenhang mit Armut, Bildungsab- brüchen, instabilen Familienkonstellationen und sozialräumlicher Ausgrenzung. Statistische Daten liegen zu diesem Risikofaktor und dem Bezug zu Schutz- und Hilfebedarfen nicht vor. 5.1.10 Trennung und Scheidung Familiäre Trennung oder eine Scheidung der Eltern gehört zu den häufigsten biographischen Umbruchphasen von Kindern. Sie gehen häufig mit Loyalitätskonflikten, materieller Verknap- pung und emotionaler Unsicherheit einher. Auch in den qualitativen Datenerhebungen im Rah- men des KSEP (Workshops, Interviews, Rückmeldungen von Fachkräften) wurde wiederholt auf die besondere Belastung von Kindern im Kontext von Trennung hingewiesen. Statistische Daten liegen zu diesem Risikofaktor und dem Bezug zu Schutz- und Hilfebedarfen nicht vor. 5.1.11 Zusammenfassung Die Analyse der sozialräumlichen Lebenslagen und Risikoindikatoren in Köln verdeutlicht, dass Kinderschutz nicht isoliert auf einzelne Fälle betrachtet werden kann, sondern in der ag- gregierten Analyse Ausdruck struktureller Benachteiligungen und damit einh ergehender 42 Risikolagen ist. Eine systematische Analyse der benannten Risikoindikatoren bildet die Vo- raussetzung für eine möglichst wirksame, sozial gerechte und präventiv orientierte Kinder- schutzstrategie. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Ursachen für Gefährdungslagen nicht abschließend erforscht sind. In den qualitativen Datenerhebungen im Rahmen des KSEP wurden wiederholt Belas- tungskonstellationen benannt, die sich in der Kölner Jugendhilfe verdichten: soziale Isolation, prekäre Wohnsituationen, finanzielle Notlagen, psychische Erkrankungen und Suchtproblema- tiken bei Eltern, Partnerschaftskonflikte und Trennungen, aber auch kindbezogene Belastun- gen wie chronische Erkrankungen oder fehlende Vorsorgeuntersuc hungen. Die beteiligten Fachkräfte hoben hervor, dass diese Faktoren häufig kumulativ auftreten und die Wahrschein- lichkeit von Kindeswohlgefährdungen erhöhen. Während kleinräumige statistische Daten bislang nur zu einzelnen Bereichen (Armut, Haus- haltsformen, Wohnsituation) vorliegen, sind einige Risikokonstellationen durch die qualitativen Erhebungen im Rahmen des KSEP beschrieben worden. Ziel einer weiterentwickelten Kinder- schutzplanung muss es sein, neben den statistisch erfassbaren Lebenslagen auch verdeckte Lagen und intersektionale Verschränkungen sozialer Benachteiligung sichtbar zu machen und handlungsleitend in die Planung einzubeziehen. Hieraus ergeben sich erste Implikationen , die auch für den KSEP und ggf. auch für die Ju- gendhilfeplanung relevant sein können: Die ausgeprägte sozialräumliche Polarisierung insbe- sondere der Armutsgefährdung erfordert eine möglichst quartiersscharfe, differenzierte Steu- erung der Schutz- und Hilfesysteme. Prävention und Kinderschutz müssen in den besonders belasteten Stadtteilen mit hoher Priorität sozialraumorientiert gestaltet werden. Programme wie die Frühen Hilfen, Kita -Sozialarbeit, Familienzentren oder quartiersbezogene Lotsen- dienste sollten gezielt in Stadtteilen mit höheren Risiken konzentriert werden, um die struktu- rellen Nachteile zumindest abzumildern. Realisierte Schutz- und Hilfemaßnahmen Im Anschluss an die bisher dokumentierten Risikolagen, folgen nun Angaben zu den Schutz- und Hilfeleistungen, die sowohl Schutz - und Hilfebedarfe der Kinder- und Jugendlichen aus- weisen, als auch die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems „am scharfen Ende“ (gemeint ist in den realisierten Schutz- und Hilfemaßnahmen) zeigen. Der erste Blick gilt den festgestellten Kindeswohlgefährdungen. 5.2.1 Festgestellte Kindeswohlgefährdungen Kindeswohlgefährdungen sind in urbanen Ballungsräumen wie Köln kein gleichmäßig verteil- tes Phänomen, sondern konzentrieren sich auf bestimmte Quartiere oder Stadtteile, in denen strukturelle und soziale Risikofaktoren kumulieren. Die systematische Auswertung der Gefähr- dungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII bietet einen differenzierten Einblick in die Vertei- lung und die Dimensionen von Kindeswohlgefährdungen in Köln und zeigt damit sowohl (in den Blick geratene) Schutzbedarfe von jungen Menschen wie auch di e (erste) Reaktion des Hilfesystems auf. Die folgende Abbildung illustriert die auf die Kölner Stadtteile bezogene Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in Köln. 43 Abbildung 6: Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in den Kölner Stadt- teilen. Quelle: Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfepla- nung 2024. Eigene Darstellung. Die Abbildung verdeutlicht die Verteilung der im Jahr 2023 registrierten Fälle von Kindeswohl- gefährdung (Kindeswohlgefährdung und latente Kindeswohlgefährdung) pro 1.000 Kinder und Jugendliche in Köln. Besonders auffällig ist die hohe Fallzahl in den Stadtteilen ▪ Höhenhaus (19 Fälle pro 1.000) und ▪ Buchheim (17 Fälle pro 1.000), ▪ gefolgt von Buchforst (14 Fälle pro 1.000), ▪ Dünnwald und Flittard (jeweils 13 Fälle pro 1.000). Auch in Holweide (12 Fälle pro 1.000), Kalk und Lind (jeweils 11 Fälle pro 1.000) sowie Vingst und Mülheim (10 Fälle pro 1.000) liegen die Werte deutlich über dem durchschnittlichen städ- tischen Wert von 5 Fällen (pro 1.000). Diese Konzentration in spezifischen Stadtteilen spiegelt auch die bekannte sozialräumliche Ballung von Risikofaktoren wider. 5.2.2 Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung Vernachlässigung zählt zu den häufigsten und gleichzeitig zu den schwer zu erfassenden For- men der Kindeswohlgefährdung. Sie beschreibt die wiederholte oder andauernde Unterlas- sung fürsorglicher Zuwendung, die das physische, psychische oder soziale Wohl eines Kindes nachhaltig beeinträchtigen kann. In der Praxis der Kölner Kinder - und Jugendhilfe tritt Ver- nachlässigung häufig im Kontext chronischer Überforderung und multipler Belastungen auf – dazu zählen strukturelle Armut, psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen der Eltern, beengte Wohnverhältnisse und mangelnde soziale Einbindung. 4,9 8,7 8,7 8,9 9,1 9,5 9,9 11,0 11,3 12,3 13,2 13,4 13,5 13,7 16,8 18,9 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Gremberghoven Libur Stammheim Westhoven Vingst Mülheim Kalk Lind Holweide Dünnwald Flittard Zündorf Buchforst Buchheim Höhenhaus Anzahl festgestellter Fälle Kindeswohlgefährdung pro 1.000 Kinder (2023) 44 Die aktuellen Auswertungen der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII belegen, dass die Dimension Vernachlässigung in etwa der Hälfte aller Mitteilungen enthalten ist – teils in Kombination mit anderen Gefährdungsformen. Besonders häufig dokumentiert werden Hin- weise auf körperliche und gesundheitliche Vernachlässigung, wie unregelmäßige oder aus- bleibende Arztbesuche, mangelnde Hygiene, unzureichende Ernährung oder ungesicherte Wohnsituationen. Auch schulische Vernachlässigung – etwa durch dauerhaftes Fernbleiben vom Unterricht oder fehlende Lernunterstützung – kann ein Indikator sein (vgl. Stadt Köln 2023). Im Jahr 2023 wurden in Köln insgesamt 2,5 Fälle (pro 1.000 Minderjährige) von Kin- deswohlgefährdung durch Vernachlässigung registriert. Die Häufung der Fälle ist jedoch stark sozialräumlich konzentriert: So liegen die Fallzahlen in Stadtteilen wie ▪ Lind (8,1 Fälle pro 1.000), ▪ Buchheim (7,6 Fälle pro 1.000), ▪ Kalk (7,2 Fälle pro 1.000), ▪ Holweide (6,7 Fälle pro 1.000) ▪ Chorweiler und Buchforst (je 6,5 Fälle pro 1.000), ▪ Dünnwald und Flittard (je 6,4 Fälle pro 1.000) sowie ▪ Blumberg (6,2 Fälle pro 1.000) und ▪ Zündorf (5,9 Fälle pro 1.000) deutlich über dem Stadtdurchschnitt. Die folgende Abbildung macht die sozialräumliche Konzentration der festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung in Köln deutlich sichtbar und unterstreicht, in welchen Quartieren der Kinderschutzbedarf besonders groß ist. Während der städtische Wert 2023 bei rund 2,5 Fällen pro 1.000 Kindern lag, wurden in einzelnen Stadtteilen erheblich hö- here Zahlen registriert. Abbildung 7: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Auswer- tung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 2,5 5,9 6,2 6,4 6,4 6,5 6,5 6,7 7,2 7,6 8,1 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Zündorf Blumenberg Flittard Dünnwald Buchforst Chorweiler Holweide Kalk Buchheim Lind Anzahl der festgestellten Fälle: Vernachlässigung pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzung (2023) 45 Für eine wirksame Reduzierung von Vernachlässigungsfällen braucht es niedrigschwellige Zu- gänge zu Angeboten der Frühen Hilfen, gut erreichbare Anlaufstellen in belasteten Sozialräu- men sowie verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe, Schule, Gesundheit s- einrichtungen und freien Trägern. In Köln bestehen hierzu entsprechende Grundlagen, etwa über das Netzwerk Frühe Hilfen, die Teams des ASD, die Familienberatungsstellen und die Familienhäuser. Abbildung 8: Anzahl der festgestellten Fälle von Vernachlässigung auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 5.2.3 Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt Körperliche Gewalt umfasst gezielte, gewaltsame Handlungen an einem Kind, die zu physi- schen Verletzungen führen oder führen können. In Köln wird körperliche Gewalt nach Auswer- tungen der § 8a-Verfahren regelmäßig als Gefährdungsdimension identifiziert, wenn auch sel- tener als Vernachlässigung oder psychische Gewalt. Die festgestellten Fälle betreffen beson- ders häufig Kinder unter zehn Jahren. Diagnostisch relevant sind u. a. Hämatome, Frakturen oder Verletzungsmuster, die nicht altersentsprechend oder plausibel erklärt werden können (vgl. Stadt Köln 2023). Die aktuelle Auswertung für das Jahr 2023 zeigt eine deutliche sozialräumliche Ballung der festgestellten Fälle von körperlicher Misshandlung: Besonders hohe Fallzahlen wurden in ▪ Höhenhaus (11,7 Fälle pro 1.000), ▪ Buchheim (9,2 Fälle pro 1.000), ▪ Buchforst (8,9 Fälle pro 1.000) und ▪ Libur (8,7 Fälle pro 1.000) registriert, ▪ gefolgt von Zündorf (7 Fälle pro 1.000), ▪ Flittard (6,4 Fälle pro 1.000), ▪ Holweide (6,1 Fälle pro 1.000). 46 Auch in Lind (4,8 Fälle pro 1.000), Dünnwald (4,7 Fälle pro 1.000), und Mülheim (4,3 Fälle pro 1.000) liegen die Zahlen über dem städtischen Gesamtwert von 2 Fällen (pro 1.000) pro Stadt- teil (siehe Abbildung 9). Mit Blick auf Fälle festgestellter körperlicher Gewalt berichten Fachkräfte im ASD, dass kör- perliche Gewalt häufig in Situationen massiver familiärer Überforderung, bei partnerschaftli- chen Gewaltkonflikten oder bei fehlender Bindung zum Kind auftritt. In Bezirken mit sozial an- gespannten Lagen werden diese Fälle demnach zunehmend auch von Schulen, Kitas und medizinischen Einrichtungen gemeldet, was auf eine wachsende Sensibilisierung und Koope- rationsbereitschaft der lokalen Akteur*innen hinweist. Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten Fälle körper- licher Gewalt nach Stadtteil in Köln. Besonders hohe Fallzahlen finden sich in den Stadtteilen Höhenhaus, Mülheim, Holweide und Buchheim. Diese Stadtteile weisen z.T. bereits in anderen Gefährdungsdimensionen auffällige Belastungswerte auf. Abbildung 9: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt nach Stadtteil in Köln (2023) Quelle: Aus- wertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 2,0 4,3 4,7 4,8 6,1 6,4 7,0 8,7 8,9 9,2 11,7 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Mülheim Dünnwald Lind Holweide Flittard Zündorf Libur Buchforst Buchheim Höhenhaus Anzahl festgestellter Fälle von körperlicher Misshandlung pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzungen (2023) 47 Abbildung 10: Anzahl der festgestellten Fälle von körperlicher Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 5.2.4 Kindeswohlgefährdung durch psychische Gewalt Psychische Gewalt ist häufig schwerer zu erkennen als körperliche Gewalt, aber ebenso fol- genreich. Sie umfasst wiederholte Abwertungen, Einschüchterungen, emotionale Zurückwei- sungen oder das Erzeugen von Angst. In Köln sind Anzeichen psychischer Gewalt häufig An- lass für eine fachliche Gefährdungseinschätzung. Besonders betroffen sind Kinder in konflikt- haften Trennungsprozessen, in von Gewalt geprägten Familiensystemen oder in Fällen emo- tionaler Vernachlässigung. In der Fachdebatte zur Wahrnehmung psychischer Gewalt in der Praxis wird darauf hingewie- sen, dass diese häufig unterschwellig und verdeckt verläuft. Daher sind strukturierte Beobach- tungen, multiprofessionelle Einschätzungen und die Einbindung von InsoFa s essenziell, um entsprechende Gefährdungen zu erkennen und einzuordnen. Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die Verteilung der im Jahr 2023 festgestellten (mög- lichen) Fälle psychischer Gewalt in den Kölner Stadtteilen. Besonders hohe Fallzahlen in ▪ Westhoven (9,1 Fälle pro 1.000), ▪ Höhenhaus (8,1 Fälle pro 1.000), ▪ Vingst (7,2 Fälle pro 1.000), ▪ Lind (6,5 Fälle pro 1.000), ▪ Wahnheide (6,3 Fälle pro 1.000) sowie ▪ Dünnwald (je 6 Fälle pro 1.000) Diese Stadtteile liegen deutlich über dem Kölner Gesamtwert von 2,1 Fällen (pro 1.000). Auch in weiteren Stadtteilen wie Flittard, Zündorf, Gremberghoven und Mülheim werden erhöhte Werte verzeichnet. 48 Abbildung 11: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. Abbildung 12: Anzahl der festgestellten Fälle psychischer Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 2,1 4,9 5,0 5,4 5,7 6,0 6,3 6,5 7,2 8,1 9,1 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Mülheim Gremberghoven Zündorf Flittard Dünnwald Wahnheide Lind Vingst Höhenhaus Westhoven Anzahl festgestellter Fälle von psychischer Gewalt Gewalt pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzung (2023) 49 5.2.5 Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt Sexualisierte Gewalt ist eine besonders gravierende Form der Kindeswohlgefährdung, bei der körperliche, emotionale und soziale Verletzungen gleichzeitig auftreten. In Köln ist die Zahl der festgestellten Fälle mit Verdacht auf sexualisierter Gewalt in den letzten Jahren leicht gestie- gen, was einerseits auf erhöhte Sensibilität und andererseits auf verbesserte Meldewege zu- rückzuführen ist (vgl. Stadt Köln 2023). Auch bei sexualisierter Gewalt gilt (wie grundsätzlich bei anderen Gefährdungsformen auch), dass die hier referierten Daten lediglich die Fallzahlen (möglicher) sexualisierter Gewalt im Rahmen einer Beurteilung des Verfahrens einer Gefähr- dungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII abbilden können. Sie können keine Auskunft darüber geben, wie viele Minderjährige tatsächlich sexualisierte Gewalt erfahren. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen stammen aus unterschiedlichen sozialen Kontexten, wobei besonders häufig familiäre oder sozial nahe Täterkontexte beschrieben werden. Die enge Kooperation des ASD/ GSD mit spezialisierten Fachstellen oder der Polizei ist für eine angemessene Fallbearbeitung unerlässlich. Die in Köln befragten Fachkräfte betonen die Be- deutung trauma-pädagogischer Expertise und den Schutz vor Retraumatisierungen im Verfah- ren. Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der festgestellten Fälle von sexu alisierter Gewalt im Stadtgebiet Köln im Jahr 2023. Auch hier zeigt sich eine sozialräumliche Risikolage: Besonders belastete Stadtteile und solche mit bereits bekannten Belastungshäufungen im Kin- derschutz weisen auch (etwas) erhöhte Fallzahlen im Bereich sexualisierter Gewalt auf. D er Zusammenhang ist jedoch geringer als bei anderen Gefährdungsarten, d. h. Fälle sexualisier- ter Gewalt sind etwas gleichmäßiger auf alle Stadtteile verteilt. Dies zeigen die Stadtteile im mittleren Bereich der folgenden Darstellung, da diese nicht zu den bekannten hoch belasteten Stadtteilen zählen. Abbildung 13: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 0,4 1,0 1,0 1,0 1,6 1,6 1,9 2,1 2,7 2,9 4,1 0 5 10 15 20 KÖLN Mülheim Chorweiler Bickendorf Longerich Zündorf Dellbrück Dünnwald Bocklemünd/Mengenich Höhenhaus Stammheim Anzahl festgestellter Fälle von sexueller Gewalt pro 1.000 Kinder - Gefährdungseinschätzung (2023) 50 Abbildung 14: Anzahl der festgestellten Fälle von sexualisierter Gewalt auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Auswertung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII, Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstellung. 5.2.6 Sonstige Formen der Kindeswohlgefährdungen Neben den klassischen Kategorien treten in Köln auch weitere Gefährdungskonstellationen auf, etwa durch gezielte Vernachlässigung der schulischen Bildung, systematische soziale Iso- lation oder die Übertragung elterlicher – ideologisch geprägter – Konflikte auf das Kind (z. B. extremistische Weltbilder, Verschwörungserzählungen). Diese werden bislang den o. g. Kate- gorien zugeordnet, auch wenn es sich hier z. T. um neue Phänomene handelt, z. B. bei elter- lichen Übergriffen in digitalen Räumen – etwa durch Bloßs tellungen oder Kontrollverhalten über Medien. Auch solche Gefährdungen werden von den befragten Fachkräften wahrgenom- men. Diese Formen der Gefährdung fordern erweiterte Diagnostikmodelle und neue Koopera- tionswege, etwa mit Schulsozialarbeit, Medienpädagogik und Jugendmedienschutz (vgl. AGJ 2025). Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung Die Anzahl aller Mitteilungen auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung variiert deutlich zwi- schen den Kölner Stadt teilen. Besonders hohe Fallzahlen verzeichnen die Stadtteile Grem- berghoven, Lind, Westhoven, Kalk und Holweide. Die folgenden Daten bilden eher das Mittei- lungsverhalten und ggf. auch die Sensibilität des Kinderschutzsystems ab. Dies zeigt sich auch daran, dass die Stadtteile mit den höchsten Mitteilungsraten unterschiedlich stark mit bekann- ten Risikofaktoren wie Überbelegung, Bildungsbenachteiligung und psychosozialer Belastung in Zusammenhang gebracht werden können (vgl. Stadt Köln 2023; Kölner Jugendhilfeplanung 2024). 51 Abbildung 15: Anzahl aller Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 26 40,6 42,6 43,5 45,3 45,8 46,5 46,8 46,9 46,9 47,4 50,6 54,9 55,8 57,1 58,2 72,1 0 20 40 60 80 100 KÖLN Meschenich Urbach Buchforst Höhenhaus Wahnheide Mülheim Buchheim Zündorf Finkenberg Dünnwald Vingst Holweide Kalk Westhoven Lind Gremberghoven Anzahl der aller Mitteilungen möglicher KWG pro 1.000 Kinder (2023) 52 Abbildung 16: Anzahl festgestellter Fälle von Kindeswohlgefährdung [Kindeswohlgefährdung u. latente Kindes- wohlgefährdung] pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. Auch die Anzahl/Relation der festgestellten Kindeswohlgefährdungen v ariiert zwischen den Kölner Stadtteilen. Besonders hohe Fallzahlen verzeichnen die Bezirke Höhenhaus und Buch- heim gefolgt von Buchforst, Zündorf, Flittard und Dünnwald. Für die Stadtteile Höhenhaus und Buchheim gefolgt von Buchforst, Zündorf und Dünnwald lässt sich festhalten, dass hier sowohl die Mitteilungen als auch die festgestellten Kindeswohlgefährdungen erkennbar häufiger als in anderen Stadtteilen vorkommen. Mitteilungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen erfolgen in Köln vorrangig durch Fach- kräfte aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, aus dem Gesundheitswesen sowie durch Polizei und Nachbarschaft. Die vorliegenden Daten (s.u.) zeigen, dass die meisten Mitteilun- gen von pädagogischen Fachkräften ausgehen, gefolgt von Mitteilungen aus dem medizini- schen Bereich. 3,4 8,7 8,7 8,9 9,1 9,5 9,9 11,0 11,3 12,3 13,2 13,4 13,5 13,7 16,8 18,9 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Gremberghoven Libur Stammheim Westhoven Vingst Mülheim Kalk Lind Holweide Dünnwald Flittard Zündorf Buchforst Buchheim Höhenhaus Anzahl Fälle Kindeswohlgefährdung pro 1000 Kinder (2023) 53 Abbildung 17: Verteilung der Mitteilergruppen von Kindeswohlgefährdung (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. Die große Anzahl an Mitteilungen durch die Polizei u. a. resultiert aus der systematischen Mit- teilung von Einsätzen bei häuslicher Gewalt, bei denen Kinder direkt oder indirekt betroffen sind. Diese Mitteilungen werden grundsätzlich alle als „gewichtig“ betrachtet, was eine weitere Prüfung durch das Jugendamt auslöst. Bei den Mitteilergruppen in der vorangestellten Abbildung ist zu beachten, dass diese z. T. unterschiedlichen Mitteilungsregelungen oder auch keinen solchen Regeln unterliegen. Den Regelungen gem. § 8a Abs. 4 unterliegen alle Jugendhilfeträger. Die Regelun gen gem. § 4 KKG (Mitteilungen von Berufsgeheimnisträgern) richten sich an Schulen oder Einrichtun- gen des medizinischen Systems. Die Regelungen sind in beiden genannten Gruppen nicht homogen und weichen in der Vorgehensweise voneinander ab. Für Mitteilungen aus der Bür- gerschaft, aus der eigenen betroffenen Familie, von Verwandten, durch Minderjährige selbst oder auch für anonyme Mitteilungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. 5.3.1 Vergleich mit anderen Kommunen Für den Vergleich mit anderen Kommunen, konkret mit anderen Großstädten in Deutschland, werden an dieser Stelle Daten des KGST -Vergleichsrings Jugendhilfe herangezogen. Die Stadt Köln nimmt an diesem Vergleichsring teil und wird hier mit den jeweiligen Kölner Daten ausgewiesen. Die Daten der anderen teilnehmenden Großstädte (Städte > 400.000 EW) wer- den aus Datenschutzgründen anonymisiert dargestellt. Dargestellt sind die Daten aus den Jahren 2023 und 2024. 0,8 1,6 2,1 2,1 2,6 2,8 3,5 4,1 4,3 4,5 7,1 8,3 17,5 38,6 0 10 20 30 40 50 Beratungsstelle Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder- und Jugendhilfe Minderjährige/-r selbst Verwandte Sozialer Dienst/Jugendamt Kindertageseinrichtung/Kindertagepflegeperson Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u.ä. Dienste Andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Bekannte/Nachbarn Sonstige Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r Anonyme Meldung Schule Polizei/gericht/Staatsanwaltschaft in % Kindeswohlgefährdung (2023): Verteilung nach Mitteilergruppen 54 Abbildung 18: Anzahl der Mitteilungen zur Gefährdungseinschätzung nach KWG §8a SGB VIII insgesamt je 10.000 Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kom- munen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- nagement (KGSt). Die relationalen Daten zeigen hier, dass Köln bei den Mitteilungen möglicher Kindeswohlge- fährdungen über dem Median der diesbezüglichen Daten der anderen Großstädte liegt und zu den Kommunen gehört, die vergleichsweise viele solcher Mitteilungen erhalten. Abbildung 19: Anzahl der wiederholten Mitteilungengen zur Gefährdungseinschätzung im Kalenderjahr je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisier- ter Kommunen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal- tungsmanagement (KGSt). Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 175 286 81 62 167 281 182 85 361 252 121 366 132 2024 191 277 96 90 176 289 206 99 337 298 104 361 132 0 50 100 150 200 250 300 350 400Anz K-KWG 1 - Mitteilungen Gefährdungseinschätzung gesamt je 10.000 Einwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 31 30 18 8 36 33 54 11 75 63 6 32 29 2024 28 28 22 12 42 36 63 14 65 58 10 28 27 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Anz K-KWG 3 - Wiederholte Mitteilungen im Kalenderjahr je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 55 Bei den wiederholten Mitteilungen (Mitteilungen, die den gleichen Fall betreffen) ist Köln eher unauffällig nahe des Medians der Großstädte. Dies lässt sich auch als Hinweis auf eine über- wiegend zufriedenstellende Bearbeitung der Mitteilungen interpretieren. Abbildung 20: Anzahl der Gefährdungseinschätzungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisierter Kom- munen (hier: Kom. A, Kom. B etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- nagement (KGSt). Auch bei dem Anteil der bestätigten Kindeswohlgefährdungen je 10.000 Jugendeinwohnern liegt Köln nah am Median der Großstädte. Die relative Anzahl der festgestellten Kindeswohl- gefährdungen ist somit unauffällig. Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 34 36 27 19 80 39 43 6 65 34 8 9 34 2024 39 38 39 31 77 42 46 5 58 39 17 11 35 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Anz K-KWG 3.01 - Ergebnis Gefährdungseinschätzung: Kindeswohlgefährdung je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 56 Abbildung 21: Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ an allen Meldungen zur Ge- fährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudonymisierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Entsprechend der vergleichsweise hohen Zahl der Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefähr- dungen (vgl. Abb. 18) fällt der Anteil der bestätigten Kindeswohlgefährdungen an allen Mittei- lungen in Köln vergleichsweise gering aus. Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 16 13 34 31 48 14 24 7 18 13 6 2 26 2024 17 14 41 35 43 15 22 5 17 13 17 3 26 0 10 20 30 40 50 60 % K-KWG 3.5 - Anteil mit Ergebnis „Kindeswohlgefährdung“ an allen Mitteilungen zur Gefährdungseinschätzung 57 Abbildung 22: Anzahl der Gefährdungseinschätzungen ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren der Stadt Köln und pseudonymisier- ter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- nagement (KGSt). Die mit den vorherigen Daten korrespondierende hohe Anzahl an überprüften Mitteilungen, die in Köln weder eine KWG noch einen Hilfebedarf ergeben, zeigt sich anhand dieser Daten, die die Frage nach der „Zielschärfe“ des realisierten Mitteilungssystems in Köln aufwerfen. Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 55 153 30 15 53 57 58 31 141 61 24 186 29 2024 52 154 31 21 51 53 65 43 127 74 30 179 29 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200Anz K-KWG 3.3 - Ergebnis Gefährdungseinschätzung: keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf je 10.000 Jugendeinwohner im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 58 Abbildung 23: Anteil der Mitteilungen mit dem Ergebnis „keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf“ an allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII der Stadt Köln und pseudony- misierter Kommunen (hier: Kom. A etc.). Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal- tungsmanagement (KGSt). Noch deutlicher zeigt sich dies bei den Daten zu dem Anteil der „falsch-positiven“ Mitteilungen. Gemeint sind damit Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdungen, die sich in der Überprü- fung aber als „falsch“, d.h. als nicht zutreffend erweisen. Leistungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefähr- dungslagen Die im Folgenden dokumentierten und kommentierten Leistungen und Maßnahmen zur Redu- zierung von Gefährdungslagen weisen – wie bereits erwähnt – zugleich auf Schutz- und Hil- febedarfe hin, wie sie auch die Leistungen bzw. die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems auf- zeigen. 5.4.1 Inobhutnahmen Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII stellen eine besonders eingriffsintensive Schutzmaß- nahme dar. In diesen Fällen liegt eine dringende Gefahr vor, welche konkret, gegenwärtig und erheblich ist, bei der ein Schadenseintritt bereits erfolgt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Ferner scheiden andere Hilfen aus oder haben sich als wirkungslos erwiesen. Zudem besteht keine Zeit eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Inobhutnahmen werden im- mer dann durchgeführt, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist und keine andere sofortige Lösung zur Verfügung steht . Im Kontext des KSEP weisen die Daten der Inobhutnahmen in Köln zum einen auf die deutlichsten Gefährdungslagen von jungen Men- schen hin, wie auch auf die genutzte intensivste Schutzmaßnahme des Hilfesystems. Medi an Köln Kom. A Kom. B Kom. C Kom. D Kom. E Kom. F Kom. G Kom. H Kom. I Kom. J Kom. K 2023 32 54 38 25 32 20 32 36 39 24 20 51 22 2024 30 56 32 23 29 18 31 43 38 25 29 50 22 0 10 20 30 40 50 60 % K-KWG 3.8 - Anteil mit Ergebnis „keine KWG und kein Hilfebedarf“ an allen Meldungen zur Gefährdungseinschätzung 59 In Köln ist die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren tendenziell gestiegen, mit einem deutlichen Anstieg in 2022 und 2023. Laut den Daten des LVR wurden im Jahr 2022 in Köln über 950 Inobhutnahmen verzeichnet – das entspricht einer Quote von etwa 6 ,2 Fällen pro 1.000 Minderjährige und diese liegt damit etwas über dem Bundesdurchschnitt von 5,3 Fällen (vgl.; Stadt Köln 2023). Die Mehrheit der Inobhutnahmen betrifft Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. In der Kölner Fachpraxis wird betont, dass Inobhutnahmen häufig als letzte Notmaßnahme eingesetzt werden, wenn präventive Hilfen zuvor nicht gegriffen haben oder ein akuter Schutz- bedarf vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Gleichzeitig wird auf strukturelle Eng- pässe hingewiesen – etwa bei der Verfügbarkeit von geeigneten Schutzplätzen, besonders für Kinder unter sechs Jahren oder für Jugendliche mit psychischer Belastung. Abbildung 24: Anzahl Fälle § 42 pro 1.000 Kinder (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 5.4.2 Gründe und Anlässe von Inobhutnahmen Die Gründe für Inobhutnahmen in Köln sind vielfältig und spiegeln eine Bandbreite kindeswohl- gefährdender Konstellationen wider. Die häufigsten Anlässe betreffen akute Gewalt- oder Ver- nachlässigungssituationen, insbesondere häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch der Eltern, psychische Erkrankungen sowie sexuelle Übergriffe. Darüber hinaus spielt auch die Selbstmit- teilung Jugendlicher in Konflikt - oder Krisensituationen – etwa nach einem „Rauswurf“, bei Überforderung in Pflegeverhältnissen oder bei Schulverweig erung – eine zunehmende Rolle (vgl. Stadt Köln 2023). In der Statistik werden dabei zwei Hauptanlässe unterschieden: Inobhutnahmen aufgrund aku- ter Gefahr durch Dritte (z. B. Eltern, Angehörige) und solche, die auf eigenen Wunsch des Kindes oder der/des Jugendlichen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) erfolgen. Gesondert erfasst werden durch die Kinder - und Jugendhilfestatistik Inobhutnahmen bei unbegleiteten 4,3 6,2 6,2 6,4 6,4 6,9 7,2 7,7 8,1 8,5 9,1 9,9 10,0 10,0 10,2 12,4 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KÖLN Porz Marienburg Flittard Buchheim Chorweiler Kalk Urbach Buchforst Mülheim Altstadt/Nord Riehl Gremberghoven Grengel Niehl Dünnwald Anzahl Fälle §42 pro 1000 Kinder (2023) 60 Minderjährigen geflüchteten Menschen gem. § 42a SGB VIII. Diese werden hier nicht ausge- führt, da sich der Grund der Inobhutnahme aus dem Status der unbegleiteten Einreise ergibt. Die Verteilung in Köln schwankt leicht nach Alter und Sozialraum. In besonders belasteten Stadtbezirken treten Fremdplatzierungen nach familiärer Gewalt überproportional häufig auf. Die Zahl der Selbstmitteilungen Jugendlicher steigt laut Fachpraxis kontinuierlich, insbeson- dere bei älteren Jugendlichen in instabilen Lebenslagen ode r bei konflikthaften Übergängen aus dem Elternhaus oder aus Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. 5.4.3 Verlauf, Rückführungen und Abbrüche Die Verläufe von Inobhutnahmen in Köln zeigen eine große Spannbreite hinsichtlich Dauer, Verlauf und Ergebnis. Während ein Teil der Inobhutnahmen innerhalb weniger Tage beendet wird – etwa durch Rückführung ins Elternhaus nach Klärung der Situation –, entwickelt sich bei anderen Fällen ein längerer Schutz - oder Übergangsprozess. Besonders bei komplexen familiären Problemlagen oder bei Jugendlichen ohne tragfähige Rückkehroptionen zieht sich der Aufenthalt in einer Inobhutnahmeeinrichtung über mehrere Wochen oder sogar Monate hin. Im Vergleich der Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen zeigen die dementsprechenden KGST-Vergleichsdaten auch recht deutlich den hohen Anteil an Inobhutnahmen , die in Köln länger als sechs Monate andauern. Die Rückführung in das Herkunftssystem ist grundsätzlich vorrangiges Ziel, sofern der Schutz und das Wohl des Kindes dort gewährleistet werden können. In Köln gelingt die Rückkehr in etwa 40 bis 45 % der Fälle innerhalb der ersten zwei Wochen. Bei einer weiteren Gruppe wird im Anschluss an die Inobhutnahme eine längerfristige HzE eingeleitet, insbesondere in Form stationärer Unterbringung oder intensiver ambulanter Betreuung. Abbrüche stationärer HzE, also ungeplante und nicht abgesprochene Beendigungen der Maß- nahme durch die Betroffenen, treten vorrangig bei älteren Jugendlichen auf. Sie äußern sich häufig in Form von Weglaufen, Verlassen der Einrichtung oder verweigerter Rückkehr aus Be- suchskontakten. Die Fachkräfte in Köln berichten, dass Abbrüche häufig mit wiederholten Un- terbringungserfahrungen, traumatisierenden Vorbelastungen oder mangelnder Passung zwi- schen Bedarf und Angebot zusammenhängen. 5.4.4 Vergleich mit anderen Kommunen Im Vergleich mit anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zeigt sich, dass Köln seit mehreren Jahren überdurchschnittlich hohe Fallzahlen bei Inobhutnahmen verzeich- net. Während die bundesweite Quote laut Statistischem Bundesamt (2022) bei rund 5,3 Inob- hutnahmen pro 1.000 Kinder und Jugendliche liegt, beträgt sie in Köln etwa 6,2. Auch im Ver- gleich zu Städten wie Düsseldorf (4,7), Essen (5,1) oder Frankfurt am Main (5,6) fällt Köln mit einer etwas höheren Interventionsquote auf (vgl. Statistisches Bundesamt 2023). Diese Abweichung lässt sich teilweise mit der demografischen Struktur und den sozialen Be- lastungen in bestimmten Kölner Stadtteilen erklären, etwa in Chorweiler, Kalk oder Teilen von Mülheim. Gleichzeitig deuten Fachkräfte aus Köln an, dass die hohe Zahl der Inobhutnahmen auch Ausdruck einer gut etablierten Melde- und Interventionspraxis ist, die im Zweifel zuguns- ten des Kinderschutzes handelt. 61 5.4.5 Hilfen zur Erziehung An dieser Stelle soll ein Einblick in die in Köln geleisteten Hilfen zur Erziehung (HzE) gegeben werden. Auch wenn diese an der Schwelle einer nicht gewährleisteten Erziehung zum Wohle des Kindes ansetzen (vgl. § 27 SGB VIII) und damit auch unterhalb einer Kindeswohlgefähr- dung gem. § 8a SGB VIII eingesetzt werden , spielen sie eine wichtige Rolle im Schutz - und Hilfesystem einer Kommune. Sie erfüllen in diesem Kontext und strukturell betrachtet einer- seits eine präventive Rolle, in dem sie bereits bei schwierigen Erziehungssituationen ansetzen aus denen sich keine Kindewohlgefährdung entwickeln soll. Andererseits bieten sie Eltern und Personensorgeberechtigten auch die Möglichkeit festgestellte Kindeswohlgefährdungen mit Hilfe einer HzE, abzuwenden. Zu beachten ist jedoch, dass Hilfen zur Erziehung (abgesehen von den Auflagen des § 1666 BGB) von den Personensorgeberechtigten zumeist freiwillig be- antragt werden. Dieses Charakteristikum unterscheidet HzE von der staatlichen Garantenstel- lung, der Feststellungen von Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen entspringen. Abbildung 25: Anzahl der festgestellten Fälle Hilfe zur Erziehung (HzE) auf eintausend Kinder nach Stadtteil in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln. Eigene Darstellung. Die Karte zeigt recht deutlich in welchen Kölner Stadtteilen HzE anteilig häufiger geleistet wer- den. Grob betrachtet sind dies häufiger rechtsrheinische Stadtteile, vor allem bei den höchsten hier ausgewiesenen Werten. 62 Tabelle 6: Rangfolge 1 bis 10 der Kölner Stadtteile nach Hilfen zur Erziehung, festgestellten Kindeswohlge- fährdungen, §42 Inobhutnahme, Armutsgefährdungsquote, monatlichem Haushaltsnettoeinkom- men, Wohnfläche pro Einwohner*in und Anteil Alleinerziehendenhaushalte,. Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Eigene Darstellung. Raum Rang HzE sum- miert Rang KWG (Er- gebnis Einschät- zung)* §42 Inob- hutnahme pro 1.000 Armuts- gefähr- dungs- quote monatli- ches Haus- haltsnet- toeinkom- men Wohnflä- che je Einwoh- ner*in Anteil Al- leinerzie- henden- haushalte Buchforst 1 3 8 9 4 5 1 Holweide 2 7 16 22 35 34 17 Mülheim 3 10 7 17 13 13 11 Höhenberg 4 20 19 25 8 6 10 Vingst 5 11 24 15 7 4 3 Dünnwald 6 6 1 8 15 35 5 Höhenhaus 7 1 18 50 60 42 31 Buchheim 8 2 12 11 9 18 21 Merkenich 9 71 37 82 72 64 75 Flittard 10 5 13 32 28 25 42 * Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: „Kindeswohlgefährdung“ und „Latente Kindeswohlgefährdung“ Zur Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems Nach dem Blick auf die Risikolagen und in die Daten zu den realisierten Schutz - und Hilfe- maßnahmen (die sowohl Schutz- und Hilfebedarfe wie die Leistungen des Schutz- und Hilfe- systems abbilden) soll es nun explizit um die Leistungsfähigkeit des Schutz- und Hilfesystems in Köln gehen. Die Basis für ein kommunales Kinderschutzsystem sind die hierfür notwendi- gen, auskömmlichen, strukturellen und prozessualen Ressourcen. Diese sind unmittelbar mit der personellen Ausstattung und den organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen ver- bunden. Eine Personalbemessung oder eine Analyse der Personalausstattung der kinder- schutzrelevanten Dienste war nicht Teil des KSEP in Köln. Wichtig sind jedoch einige diesbe- züglich relevante Entwicklungen und Hinweise auf Herausforderungen. Diese sollen an dieser Stelle zumindest kurz aufgriffen werden. Zeitgleich mit der Entwicklung eines KSEP wurden in Köln 60,5 neue Stellen Vollzeitäquivalent (VZÄs) für den ASD geschaffen. Hinzu kamen 6,5 VZÄ für Leitungskräfte Insgesamt ergab sich damit ein Stellenzuwachs von 67 VZÄ (+ 22% im ASD). Die Kalkulation dieser Anzahl von neu geschaffenen Stellen entstammte einer internen Berechnung gemäß der Relation von Fallzahlen zu Vollzeitäquivalenten , wie sie etwa durch die GPA beschrieben wird. Wann sich Effekte dieser Stellenausweitung zeigen und welche dies sein werden, lässt sich im Rahmen dieses KSEP nicht sagen. Diese erweiterte Personal- ausstattung bildet jedoch eine er kennbar erweiterte Basis, um auch die Qualität des Kinder- schutzes weiter zu entwickeln. Eine explizite Personalbemessung – gem. der gesetzlichen 63 Regelungen des § 79 Abs. 3 SGB VIII – sollte dann zu gegebener Zeit erfolgen. Neben den einschlägigen Empfehlungen ( vgl. LVR/LWL 2024) lässt sich hier auch auf einen Orientie- rungswert mittels eines Verhältnisses von 1,0 bis 1,6 Vollzeitäquivalenten pro 1.000 Kinder und Jugendliche verweisen (vgl. Stiftung SPI 2021). 5.5.1 Standorte der Institutionen im Kinderschutz Kinderschutz findet zumeist in den Lebenswelten der jungen Menschen und ihrer Familien statt. Zur Kennzeichnung der relevanten Institutionen werden zunächst die Standorte der im Akutfall handelnden Einrichtungen dargestellt. Anschließend werden die Daten zur Einschät- zung des Schutz- und Hilfesystems fokussiert, die aus Gruppeninterviews mit Fachkräften des Jugendamtes sowie aus Online -Erhebungen bei freien Trägern, Kooperationspartner*innen und Schulen stammen. Wie bereits angedeutet hängt die Leistungsfähigkeit eines kommunalen Kinderschutzsystems nicht nur von fachlichen Standards und Verfahren ab, sondern auch davon, wie vorhandene Einrichtungen räumlich verteilt und damit für Familien in ihren Sozialräumen erreichbar sind. Aus diesem Grund wird im Folgenden die räumliche Verteilung zentraler, auch akut agierender, Kinderschutzinstitutionen in Köln dargestellt. Die Übersicht dient dazu, mögliche räumliche Disparitäten zwischen Belastungslagen und Angebotsstrukturen sichtbar zu machen und Hin- weise auf planerische Entwicklungsbedarfe zu geben. Im Zusammenhang mit den in den vorangegangenen Kapiteln auf der Aggregat-Ebene analy- sierten Schutz- und Hilfebedarfen von jungen Menschen in Köln und ihrer sozialräumlichen Verteilung lohnt daher ein Blick auf die Standorte der wesentlichen schutz- und hilferelevanten Institutionen in Köln. Ohne hier auf vertiefende Analysen zur Bedeutung der räumlichen Nähe für die kommunale Leistungsfähigkeit eingehen zu können, zeigt diese Karte jedoch Folgen- des: Während die deutlichsten Risikofaktoren, wie die damit einhergehenden Schutz- und Hil- febedarfe von jungen Menschen, rechtsrheinisch dokumentiert werden können, befinden sich die überwiegende Zahl der Schutz - und Hilfeinstitutionen für akute Fälle auf der linksrheini- schen Seite in Köln. Abbildung 26: Standorte zentraler Institutionen im Kinderschutz in Köln (2023). Quelle: Stadt Köln, Amt für Kin- der, Jugend und Familie; Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023). Eigene Darstellung. 64 65 5.5.2 Zur Leistungsfähigkeit aus der Perspektive des Jugendamtes Köln im Kinderschutz In drei Vertiefungsworkshops mit 1. Mitarbeitenden aus Stadtteilen mit besonderer Belastung 2. Mitarbeitenden aus weniger belasteten Stadtteilen 3. Leitungskräften aus allen Bezirken und Stabstellen des Jugendamtes wurde auf der Grundlage der drei Qualitätsdimensionen (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqua- lität) die Leistungsfähigkeit des kommunalen Kinderschutzsystems beleuchtet. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die Qualität im Kinderschutz wird von Fachkräften und ihren Leitungskräften im Jugendamt in Köln insgesamt als erkennbar und angemessen, jedoch auch mit Verbesserungsbedarf in ei- nigen Teilbereichen beschrieben. In allen drei Qualitätsdimensionen – Struktur, Prozess und Ergebnis – zeigen sich Stärken, aber auch strukturelle und organisatorische Schwächen, die die Wirksamkeit der Arbeit einschränken können. Strukturqualität Die strukturellen Rahmenbedingungen im Kinderschutz werden von den befragten Fach- und Leitungskräften grundsätzlich gewürdigt, auf das Engagement der Akteur*innen wird beson- ders hingewiesen. Teile der Strukturen, die die Praxis leiten, werden aber auch als uneinheit- lich und damit zuweilen als unzureichend bewertet. Hingewiesen wird an dieser Stelle auf das Mitteilungsverfahren zwischen freien Trägern und Jugendamt. Dieses stellt aus Sicht der Be- fragten eine wiederkehrende Herausforderung dar. Herausfordernd erscheint dies deshalb, weil Standards nicht einheitlich praktiziert werden oder weil Formulare nicht verbindlich ver- wendet werden, sodass die Qualität und Vollständigkeit der Mitteilungen, die beim Jugendamt eingehen, variieren kann. Manche Träger verwenden offenbar eigene Mitteilungsbögen, an- dere übermitteln teilweise unvollständige Informationen. Dadurch entsteht ein teilweise hete- rogenes System, das die Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit der Einschätzung gewichti- ger Anhaltspunkte (Aufgabe der freien Träger) und der Gefährdungseinschätzungen (Aufgabe des Jugendamtes) erschweren kann. Hinzu kommt, dass die Überprüfung eingehender Mitteilungen durch das Jugendamt nicht im- mer als konsequent wahrgenommen wird. Schnittstellenprobleme – insbesondere bei der Übergabe von Fällen zwischen GSD und ASD – führen zuweilen zu Informationsverlusten und Verzögerungen. Auch werden die Familiengerichte nicht in allen dafür vorgesehenen Fällen (vgl. § 157 FamFG) einbezogen. Dies ist jedoch erforderlich, wenn die Informationslage für eine eigenständige Einschätzung teilweise unzureichend ist. Ein benanntes Problem besteht zudem in der nicht immer klaren Trennung zwischen dem Pro- zess der Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII und der Entscheidung über eine HzE gem. §§ 27 bzw. 36 SGB VIII. Die hier mitunter wahrgenommene Vermischung erschwert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungswege. Fachkräfte berichten außer- dem, dass in Situationen hoher Arbeitsbelastung Hilfen zur Erziehung manchmal als kurzfris- tige „Überlebensstrategie“ eingesetzt wer den, die zwar Krisen kurzfristig entschärfen, aber keine nachhaltigen Lösungen darstellen. Darüber hinaus wird betont, dass Fachkräfte für eine qualitativ hochwertige Fallführung mehr Zeit, beruhigte Vorgehensweisen und personelle Ent- lastung benötigen. 66 Prozessqualität Auch die wahrgenommenen Abläufe im Kinderschutz in Köln werden von den befragten Fach- und Leitungskräften grundsätzlich gewürdigt. Es zeigen sich aber auch Unterschiede in den Praxen der Organisationseinheiten. So variiert die Handhabung und Einschätzung von Ge- fährdungssituationen zuweilen – sowohl zwischen Mitarbeitenden als auch zwischen einzel- nen Abteilungen. Während einige Fachkräfte darauf hinweisen stets systematisch im Team zu beraten und Entscheidungen gemeinsam zu treffen, erfolgen unter Belastungsbedingungen andernorts Einschätzungen ggf. auch durch Einzelpersonen. Auch wenn dies kein Regelfall sein dürfte, birgt eine solche Praxis Risiken und kann zu Fehlbewertungen führen. Die befragten Fachkräfte fordern daher verbindliche Strukturen für kollegiale Beratung, Tea- mentscheidungen und regelmäßige Fallreflexionen, insbesondere bei komplexen oder unkla- ren Sachverhalten. Eine systematische Aktenprüfung durch Leitungskräfte wird ebenfalls als notwendig angesehen, um Prozessqualität und Verfahrenssicherheit zu gewährleisten. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Wahrnehmung der Einarbeitung und Qualifizierung neuer Mitarbeitender. Aufgrund zuletzt hoher Fluktuation, Personalmangels und auch von Neuein- stellungen sind viele Fachkräfte im Kinderschutz noch unerfahren. Diskutiert wurde in den Be- fragungen, ob längere Einarbeitungszeiten, Mentoring-Programme und eine klare Regelung, ab wann jemand als Kinderschutzfachkraft gilt, erforderlich sind. Der Wissenstransfer von er- fahrenen an neue Mitarbeitende wird als nicht immer ausreichend beschrieben. Es wurde auch teilweise auf bestehende Unterschiede in der Umsetzung fachlicher Weisun- gen verwiesen. Trotz klarer Vorgaben würden diese in der Praxis nicht überall einheitlich an- gewendet. Die Fachkräfte plädieren für eine stärkere Standardisierung und eine verbindlichere Umsetzung der internen Richtlinien. Als zukunftsweisend wird die Einrichtung eines zentralen Eingangsmanagements für Gefähr- dungsmeldungen angesehen. Eine solche Struktur könnte sicherstellen, dass Mitteilungen vollständig erfasst, geprüft und priorisiert werden, wodurch sich Informationslücken und Dop- pelarbeiten vermeiden ließen. Insgesamt hängt die Gewährleitung von Prozessqualität damit maßgeblich von klaren Zustän- digkeiten, von verbindlichen Abläufen, einer starken Teamkultur und qualifiziertem Personal ab. Eine konsequente Qualitätsentwicklung in diesen Bereichen kann wesentlich zur Hand- lungssicherheit und Effizienz im Kinderschutz beitragen. Ergebnisqualität Bei der Beurteilung der Ergebnisse im Kinderschutz wird deutlich, dass die Fachkräfte das Engagement im System hoch einschätzen, die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen je- doch auch kritisch hinter fragt wird. Diskutiert wurde diesbezüglich, ob das Ziel des Kinder- schutzes in einer Erhöhung der Mitteilungsquoten oder vielmehr in einer Reduzierung der Ge- fährdungsmeldungen liegen sollte. Eine geringere Anzahl an Mitteilungen könnte ein Hinweis auf erfolgreiche Prävention und stärkere Familien sein. Zudem bestehen Zweifel, ob die eingesetzten Hilfen zur Erziehung tatsächlich zu nachhaltigen Veränderungen führen. Hingewiesen wird auf „viele“ Familien, die wiederholt dieselben Hilfen in Anspruch nehmen, ohne dass sich ihre Situation dauerhaft verbessert . Dies wirft Fragen nach der Passgenauigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Unterstützungsangebote auf. Auch das Verhältnis zwischen spezialisierten Trägern und allgemeinen Anbietern wird kritisch betrachtet, da spezialisierte Angebote nicht flächendeckend verfügbar sind. 67 Ein strukturelles Problem bleibt die Verfügbarkeit von Plätzen in Einrichtungen, die häufig nicht ausreicht, um Anschlussmaßnahmen an Inobhutnahmen und zuweilen auch akute Schutz- maßnahmen zeitnah umzusetzen zu können. Zudem ist präventive Arbeit im Rahmen von § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) in Köln aus Sicht einiger Fachkräfte aufgrund von Sparmaßnahmen und Konsolidierungsdruck zunehmend erschwert. Die Fachkräfte regen an, dass das Jugendamt die vorhandenen Angebote systematisch hin- sichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht steuert, um Ressourcen ggf. gezielter einzusetzen. Eine solche strategische Steuerung könnte dazu beitragen, die E ffektivität des Gesamtsystems zu erhöhen. Gleichzeitig wird betont, dass kurzfristige Einsparungen langfris- tig zu höheren Kosten führen können, wenn präventive Strukturen geschwächt werden und dadurch Krisen eskalieren. Für die Qualität der Ergebnisse ist schließlich auch die Verantwortungsverteilung in Entschei- dungsprozessen relevant. Entscheidungen in Krisensituationen sollten auch unter Bedingun- gen schwieriger Personalbesetzung so abgesichert werden, dass diese im Team getroffen werden können, um die Belastung zu reduzieren und fachliche Sicherheit zu gewährleisten. Fazit Insgesamt zeigt sich, dass der Kinderschutz in Köln auf engagierte Fachkräfte und tragfähige Grundstrukturen aufbaut, die jedoch weiterentwickelt werden sollten. Einheitliche Verfahren, verbindlich praktizierte Standards, ausreichende personelle Ressourcen und eine klare stra- tegische Ausrichtung sind zentrale Voraussetzungen für mehr Qualität und Wirksamkeit. Qua- lität im Kinderschutz entsteht aber nicht allein durch Strukturen oder Prozesse, sondern v. a. durch ihr Zusammenspiel – durch gut ausgebildete Fachkräfte, eine reflektierte Organisations- kultur, verlässliche Kooperationen und ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung. Nur wenn alle Ebenen ineinandergreifen, k ann der Kinderschutz nachhaltig gestärkt und Kinder wirksam geschützt werden. 5.5.3 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Kooperationspartner *in- nen im Kinderschutz Ein funktionierendes Kinderschutzsystem lebt von der Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie weiteren Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen. Die Qualität dieser Zusammenarbeit entscheidet maßgeblich darüber, ob Hinweise auf eine mög- liche Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkannt, richtig eingeordnet und fachgerecht bearbeitet werden. Um diese Kooperationsbeziehungen aus der Perspektive der Praxis zu erfassen, wurde im Rahmen des KSEP eine standardisierte Online -Befragung unter Kölner Kooperations- partner*innen durchgeführt. Sie zielte darauf, Einschätzungen zu Mitteilungswegen, Beteili- gungsverfahren, Qualifizierung, Reflexion und Dokumentationspraxis zu gewinnen. Im Rahmen einer quantitativen Erhebung wurden alle Kooperationspartner*innen – insbeson- dere freie Träger (und die Schulen s. Kapitel 5.5.4) – in Köln nach ihren Erfahrungen mit der Einbindung in den Prozess der Bearbeitung einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung gefragt. Zu der freiwilligen und anonymen Online -Befragung wurden 216 Kooperationspartner *innen mit ihren einzelnen Einrichtungen, insgesamt über 1.800, eingeladen. Einzelne Fragestellun- gen wurden hierbei mehr oder weniger beantwortet. Die jeweilige Bezugsgröße wird in den Grafiken mit dem jeweiligen n= definiert, ein n> als 216 weist auf Antworten von mehreren 68 Einrichtungen eines Trägers hin. Die Fragebögen stehen im Original als Anlage des Planungs- berichts zur Verfügung (vgl. Anlage 2). Rücklauf der Trägerbefragung Insgesamt betrug der Rücklauf 216 vollständig ausgefüllte Fragebögen. Ausgewertet wurden die verwertbaren Daten aus allen Rückläufen. Abbildung 27: Rücklauf Trägerbefragung KSEP 2024. Einrichtungstypen Abbildung 28: Teilnahme Einrichtungstypen, Trägerbefragung KSEP 2024. Die Daten der Abbildung zeigen, dass am häufigsten Kitas, gefolgt von freien Trägern der Hil- fen zur Erziehung und Jugendfreizeiteinrichtungen an der Online -Befragung teilgenommen haben. Obwohl die Beteiligungsquote bei den freien Trägern hinter den Erwartungen zurückblieb, sind einige qualitative Auswertungen möglich. In der Betrachtung aller Fragen fällt auf, dass ca. 25 % der Befragten positive Bewertungen (mit sehr gut und gut) abgegeben haben, während die negativen Bewertungen (ausreichend und nicht ausreichend) ebenfa lls mit ca. 25 % zu Buche schlagen. Häufig wurden zu einzelnen Fragestellungen keine Angaben gemacht, was verschiedene Deutungen zulässt: die Befragten waren aufgrund ihres Einsatzbereiches nicht 216 1682 0% 20% 40% 60% 80% 100% Rücklauf Rücklauf kein Rücklauf 3 5 8 14 14 15 16 37 41 97 0 20 40 60 80 100 120 Therapeutische Einrichtungen Träger EGH SGB IX Medizinische Einrichtungen Kindertagespflege Sonstige Träger EGH SGB VIII Beratungsstellen Jugendfreizeiteinrichtungen Freie Träger HzE Kita Anzahl Einrichtungen 69 in der Lage, die Frage zu beantworten oder die Befragten konnten oder wollten keine Bewer- tung abgeben. Für ein gesichertes kommunales Kinderschutzsystem wird eine weitgehende Überei nstim- mung bei den Grundprinzipien bei der Wahrnehmung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, dem Beratungssetting zur Gefährdungseinschätzung und den selbstreflexiven Diskursen, dem Mitteilungssystem und den umfangreichen Beteiligungssystemen erwartet. Daher sind die Er- gebnisse der Umfrage Anlass zur kritischen Selbstreflexion und einem intensiven Dialog mit den freien Trägern und den Schulen in Köln. Die Umfrage sollte in 4 Jahren wiederholt werden, um eine kontinuierliche positive Entwicklung oder auch Abweichungen zu beobachten und ge- genzusteuern. Ausgewählte Ergebnisse der Träger-Befragung ASD: Die fallzuständige Fachkraft erhält eine Rückmeldung zum Ergebnis der § 8a-Überprü- fung. Köln (n=216) Abbildung 29: Bewertung der Rückmeldung § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. Die Einbeziehung der mitteilenden Personen aus dem professionellen Sektor fällt mit lediglich etwa einem Viertel der Bewertungen als sehr gut und gut gering aus. Hier ergibt sich auch auf der Grundlage der gesetzlichen Festlegungen ein deutlicher Entwicklungsbedarf. 9,7 17,1 15,7 18,5 38,9 sehr gut gut ausreichend nicht ausreichend keine Angabe/fehlend (Gesamt) 70 ASD: Die fallzuständige Fachkraft wird beim anschließenden Hilfeplanprozess beteiligt. Köln (n=216) Abbildung 30: Bewertung der Einbeziehung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. Die nachgehende Einbeziehung in das Leistungssystem (Hilfen zur Erziehung und Hilfeplan- verfahren) liegt deutlich bei unter einem Viertel der Rückmeldungen (sehr gut und gut). Dieser Wert kann nicht als befriedigend angesehen werden. ASD: Die Kinder und Sorgeberechtigten werden bei der Gefährdungseinschätzung beteiligt. Köln (n=216) Abbildung 31: Bewertung der Beteiligung Hilfeprozess § 8a-Überprüfung, Trägerbefragung KSEP 2024. Eine als sehr gut oder gut empfundene Einbeziehung der Hauptpersonen im Kinderschutz wird lediglich bei etwa einem Drittel der Befragten deutlich. Auffällig ist ferner, dass mehr als die Hälfte der Befragten an dieser Stelle keine Angabe macht. Dies kann darauf hinweisen, dass über die tatsächliche Einbeziehung wenig bekannt ist. 18,0 32,0 39,0 36,0 91,0 sehr gut gut ausreichend nicht ausreichend keine Angabe/fehlend (Gesamt) 5,6 25,9 12,5 3,7 52,3 sehr gut gut ausreichend nicht ausreichend keine Angabe/fehlend (Gesamt) 71 Ist ein Einarbeitungskonzept vorhanden? Köln (n=202) Abbildung 32: Vorhandensein Einarbeitungskonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. Die hohe Bestätigung zum Vorhandensein eines Einarbeitungskonzeptes sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch 20 % der befragten Einrichtungen keines haben oder die- ses möglicherweise nicht bekannt ist. Finden regelmäßig Fortbildungen im Kontext Kinderschutz statt? Köln (n=200) Abbildung 33: Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. 30 % der Befragten geben an, nicht regelmäßig an Fortbildungen zu Fragen des Kinderschut- zes teilzunehmen. Dieser Wert ist sehr bedenklich und sollte zu einer vertieften Betrachtung zwischen öffentlichen und freien Träger Anlass geben. 80,7 19,3 0 20 40 60 80 100 ja nein in % 69,5 30,5 0 20 40 60 80 100 ja nein in % 72 Werden bestätigte Kinderschutzfälle reflektiert/ausgewertet? Köln (n=200) Abbildung 34: Reflexion und Auswertung bestätigter Kinderschutzfälle, Trägerbefragung KSEP 2024. Nachhaltige Lernprozesse bedürfen der regelmäßigen und systematischen Reflexion, dies be- trifft gerade auch bestätigte Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Bedarfsorientierte Anlässe sollten lediglich die Ausnahme sein. Dementsprechend sollte der Wert von bislang 40% der regelmäßigen reflektieren Fälle zukünftig gesteigert werden. Gibt es ein Kinderschutzkonzept gemäß § 42 Abs. 6, 16. Schulrechtsänderungsgesetz, Lan- deskinderschutzgesetz NRW? Köln (n=206) Abbildung 35: Vorhandensein Kinderschutzkonzept, Trägerbefragung KSEP 2024. Seit 2022 gilt die gesetzliche Regelung in NRW, dass jede pädagogische Einrichtung ein Schutzkonzept vorzulegen hat. Die Konzepte, die weiterhin in Bearbeitung sind, sollten zügig abgeschlossen werden. 40 60 0 20 40 60 80 100 regelmäßig bei Bedarf in % 82,5 1,9 15,5 0 20 40 60 80 100 ja nein ist in Bearbeitung in % 73 Die Qualität im Kinderschutz (Verfahrensablauf) wird verbindlich beschrieben als: Köln (n=268) Abbildung 36: Bewertung Verfahrensablauf Kinderschutz, Trägerbefragung KSEP 2024. Die Verbindlichkeit von Prozessvorgaben sollte weiter erhöht werden, da nur die Dienstanwei- sung – in den Einrichtungen, in denen diese umgesetzt werden kann – den höchsten Verbind- lichkeitsgrad im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und den Mitarbeitenden herstellen kann. Gibt es § 8a-Mitteilungsbögen an das Jugendamt? Köln (n=204) Abbildung 37: Vorhandensein einheitlicher §8a-Mitteilungsbögen, Trägerbefragung KSEP 2024. Die Tatsache, dass immer noch unterschiedliche Dokumente zur Mitteilung einer möglichen Gefährdungssituation kursieren, wird von den Mitarbeitenden des Jugendamtes bestätigt. Hier sollte ein einheitlicher Standard festgelegt werden. 27,6 60,8 1,9 9,7 0 20 40 60 80 100in % 83,3 16,7 0 20 40 60 80 100 ja nein in % 74 5.5.4 Zur Leistungsfähigkeit aus Sicht von Schulen Die Anzahl der Rückmeldungen aus dem Schulkontext aller Schulformen in Köln ist weitaus repräsentativer als die Umfrage bei den freien Trägern der Jugendhilfe. Die Funktion der ant- wortenden Akteure ist in Abb. 40 ersichtlich. Etwa jeweils 1/3 der Antworten stammen von Schulleitungen und Schulsozialarbeiter n und Schulsozialarbeiterinnen . Insgesamt zeigt sich hier ein ähnliches Bild in der Konsistenz der Beantwortung der Fragen wie bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Für ein gutes kommunales Kinderschutzsystem reichen die positiven Rückmeldungen quantitativ nicht aus, da die Problematiken in Kinderschutzfällen sehr indivi- duell sind, sodass kleine Fehlerquellen bei ungünstigem Verlauf bereits prekäre Auswirkungen haben können. Auch in der Zusammenarbeit mit den Schulen sind Qualitätsentwicklungen be- reits auf dem Weg, um die Mitteilungssysteme einerseits nicht zu überlasten, andererseits die im Verfahren liegenden Fehlerquellen zu identifizieren und zu beheben. Insgesamt wurden 701 Einladungen zur Teilnahme ausgesprochen. Die Rücklaufquote insge- samt für die komplett bearbeiten Bögen betrug 35 % (245). Durch die starke Rückmeldezahl aus Grundschulen (diese machten 5 8 % der teilnehmenden Schule aus , siehe Abb. 39 und 40) sind die Ergebnisse für die Zwecke eines KSEP zwar erkenntnisreich, jedoch nicht als repräsentativ zu betrachten. Einzelne Fragestellungen wurden hierbei mehr oder auch weniger beantwortet. Die jeweilige Bezugsgröße wird in den Grafiken mit dem jeweiligen n= definiert. Rücklauf der Schulbefragung Abbildung 38: Rücklauf Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. Einrichtungstypen und Funktion Köln (n=245) 245 456 0% 20% 40% 60% 80% 100% Rücklauf Rückauf kein Rücklauf 58,0 6,1 10,2 6,9 5,7 10,2 2,9 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0in % 75 Abbildung 39: Einrichtungstypen Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024. Köln (n=247) Abbildung 40: Funktionen der Befragten Schulbefragung, Schulbefragung KSEP 2024 Ausgewählte Ergebnisse der Schulbefragung Ist ein Einarbeitungskonzept für den Kinderschutz vorhanden? Köln (n=359) Abbildung 41: Vorhandensein Einarbeitungskonzept Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. Die Qualifizierung möglichst der gesamten Lehrerschaft für die primäre Wahrnehmung von Verdachtsfällen in Fragen des Kinderschutzes ist, wie die o. g. Daten zu einem Einarbeitungs- konzept zeigen, aktuell nicht sichergestellt. Diese ist jedoch für die Wahrnehmung von Ver- dachtsfällen relevant. Für die weitergehende Beratung scheinen die Voraussetzungen besser zu sein, wie die Angaben zu Handlungsleitfäden oder zur Qualifizierung einzelner Kräfte zei- gen. Finden regelmäßig Fortbildungen im Kontext Kinderschutz statt? Köln (n=243) 36,4 1,6 0,8 6,1 34,4 16,6 2,0 2,0 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0in % 13,6 48,5 27,6 10,3 0 20 40 60 80 100 Einarbeitungskonzept Handlungsleitfaden Qualifizierung einzelner päd. Fachkräfte/Lehrkräfte Sonstiges in % 76 Abbildung 42: Regelmäßige Fortbildungen im Kontext Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. Die Interpretation dieser Daten korrespondiert mit der vorherigen Grafik zu Einarbeitungskon- zepten im Kinderschutz. Werden bestätigte Kinderschutzfälle reflektiert/ausgewertet? Köln (n=245) Abbildung 43: Auswertung und Reflexion bestätitger Kinderschutzfälle, Schulbefragung KSEP 2024. Nachhaltige Lernprozesse im Kinderschutz benötigen eine systematische Reflexion insbeson- dere von Fällen, in denen sich eine Kindeswohlgefährdung bestätigt hat. Die o. g. Daten wei- sen darauf hin, dass dies in Schulen nicht ausreichend vorgenommen wird. 32,9 48,1 18,9 0 20 40 60 80 100 Ja, für das gesamte päd. Personal Nein Ja, für die/das Kinderschutzbeauftragten/-team in % 18,8 68,2 13,1 0 20 40 60 80 100 regelmäßig bei Bedarf nein in % 77 Gibt es in Ihrer Schule ein Kinderschutzkonzept (gemäß § 42 Abs. 6; 16. Schulrechtsände- rungsgesetz, Landeskinderschutzgesetz NRW)? Köln (n=242) Abbildung 44: Vorhandensein Kinderschutzkonzept an Schule, Schulbefragung KSEP 2024. Sowohl das Landeskinderschutzgesetz als auch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz NRW (in § 42 Abs. 6 ) schreiben vor, dass alle Schulen in Nordrhein -Westfalen ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln müssen . Dieses Konzept muss in der Schulkonferenz abgestimmt werden und ist somit Teil derer Aufgaben. Die Schulen sind damit rechtlich dazu angehalten, ein (individuelles) Konzept zu erstellen, das auf die spezifischen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Schule zugeschnitten ist. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass fast drei Jahre nach der Verabschiedung des Landes- kinderschutzgesetzes NRW nur 30 % der Rückmeldungen von einem existierenden Schutz- konzept an Schulen sprechen. Offensichtlich haben die meisten Schulen erst mit der Entwick- lung im Kontext des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes damit begonnen. Auch hier sollte das Jugendamt gemeinsam mit den Schulträgern auf eine vollständige und zügige Umsetzung hin- arbeiten. Gibt es einen standardisierten Verfahrensablauf an Ihrer Schule im Kinderschutzfall? Köln (n=241) Abbildung 45: Standardisierter Verfahrensablauf im Kinderschutzfall, Schulbefragung KSEP 2024. 29,3 7,0 63,6 0 20 40 60 80 100 Ja Nein Ist in Bearbeitung in % 73,9 26,1 0 20 40 60 80 100 ja nein in % 78 Ein Viertel der rückgemeldeten Fragebögen weist darauf hin, dass Schulen die bisher verein- barten Standards nicht kennen. Das Jugendamt ist somit aufgefordert, regelmäßig über die Verfahren zu informieren. Dies könnte zum Arbeitskanon sozialräumlicher Kooperationsbezie- hungen gehören. Die Qualität im Kinderschutz ist beschrieben als: Köln (n=301) Abbildung 46: Beschreibung Qualität im Kinderschutz, Schulbefragung KSEP 2024. Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Vorgaben im Kontext des § 4 KKG sollte gesteigert wer- den. Gibt es standardisierte Mitteilungsbögen an das Jugendamt? Köln (n=234) Abbildung 47: Vorhandensein einheitlicher § 8a-Mitteilungsbögen, Schulbefragung KSEP 2024. Analog der Umfrage bei den freien Trägern, sollte auf eine Vereinheitlichung des Mitteilungs- system inkl. des Mitteilungsdokumentes gedrängt werden. 9 12,3 37,2 41,5 0 20 40 60 80 100 allein durch Formulare Sonstiges Handlungsleitfaden - Verfahrenshinweise des Landes Kooperationsvereinbarung mit der Stadt/ dem zuständigen Jugendamt in % 75,2 24,8 0 20 40 60 80 100 ja nein in % 79 Wie auch bei der Umfrage der anderen Kooperationspartner*innen sollte eine solche Umfrage bei den Schulstandorten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Qualitätsent- wicklung nachhaltig zu beobachten und ggf. nachsteuern zu können. Der vorgelegte KSEP zeigt, dass solche Ergebnisse (beider Umfragen) eine gute Basis bilden, um daraus hilfreiche Maßnahmen abzuleiten. 5.5.5 Fallwerkstätten als Beispiel vertiefender Analyse Im Rahmen des KSEP wurden unterschiedliche qualitative Erhebungsformate eingesetzt, so auch eine Fallwerkstatt. Diese diente der vertiefenden Reflexion und Revision eines von den beteiligten Akteur*innen als komplex und zugleich nicht als zu „sonderlich“ eingeschätzten Fallverlaufes im Kontext des Kinderschutzes . Dadurch konnten Einblicke in das Hilfesystem gewonnen werden, die auch über den gewählten Einzelfall hinaus gehen. Es wurde dement- sprechend eine retrospektive Analyse eines Kinderschutzfalles durchgeführt, die sich dem Um- gang mit den in dem Fall ersichtlichen Risiken eines jungen Menschen und den damit verbun- den Chancen und Risiken, die das Helfersystem bereithält, widmet. Teilgenommen haben an der Analyse Fachkräfte aus dem ASD, der Eingliederungshilfe, InsoFas, freie Träger und Schu- len. Diese diskutierten den aufbereiteten Fall und seinen Verlauf regelgeleitet und reflektierten dabei sowohl Entscheidungslogiken als auch die ersichtlichen Prozesse im Fallgeschehen. Ziel war nicht die Bewertung des Fallgeschehens als solches, sondern das Herausarbeiten möglicher Dynamiken, systematischer Muster sowie von erkennbaren Risiken in der Fallbear- beitung. Deutlich wurden in der Fallwerkstatt u. a. folgende Aspekte: ▪ Informationen wurden z. T. nur zeitverzögert weitergegeben. ▪ Der Kindesmutter wurden kontinuierlich Hilfeangebote gemacht, obwohl die zuneh- mende Gefährdungslage der Kinder auch Kontrollaufgaben erfordert hätte. ▪ Eine auf den Weg gebrachte Schutzvereinbarung wurde nicht konsequent verfolgt bzw. eingehalten. ▪ Der Wegfall der Annahme einer Hilfe für eines der Kinder führte nicht zu einer Neube- wertung der (möglichen) Kindeswohlgefährdung. ▪ Mit Blick auf den Kinderschutz zeigte sich die Kooperation mit der Eingliederungshilfe wegen einer (möglichen) seelischen Behinderung als mögliches Risiko im Hilfesystem. Positiv konnten folgende Aspekte reflektiert werden: ▪ Die Fallführung beim ASD, beim freien Träger und bei der Schule war durchgängig gegeben ▪ Ein Clearing, eine Vernetzung im Hilfesystem und der geplante Einsatz einer Tages- gruppe haben stattgefunden ▪ Die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AOSF) wurde positiv ange- wendet – der AOSF-Schulwechsel war gut nachvollziehbar ebenso die Reaktion auf die fünfte und sechste Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung 80 Verfahren zur fachlichen Beurteilung einer Kindeswohlgefähr- dung Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Schutz - und Hilfesystems in Köln zähl t auch die Analyse der aktuell genutzten Regelungen und Instrumente (u. a. vorgesehene Prozessab- läufe), die bei (möglichen) Kindeswohlgefährdungen zum Einsatz kommen. Die Beschreibun- gen dieser und die möglichen fachlichen Bewertungen, die aufgrund einer entsprechenden Sichtung vorgenommen werden konnten, sollen im Folgenden kurz skizziert werden. 5.6.1 Verfahrensstandards im Gefährdungssofortdienst und im Allge- meinen Sozialen Dienst Die Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt in Köln nach den Vorgaben des § 8a SGB VIII unter Anwendung standardisierter Verfahrensschritte. Alle neun Bezirksju- gendämter (mit ihrem ASD und ihrem GSD) sind im Rahmen gleicher Öffnungszeiten durch- gehend über die Telefonnummer des jeweiligen Tagesdienstes erreichbar. Im Tagesdienst kön- nen auch persönliche Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Zudem werden alle schriftlichen Ein- gänge (Mail, Post, Fax), die einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung beinhalten, im Tagesdienst bearbeitet. Ein Dienstplan regelt die Besetzung, eine Hintergrundliste sichert die Bereitstellung des Tagesdienstes ab für den Fall, dass Mitarbeitende erkrankt sind oder sich im Einsatz befinden. Im Tagesdienst finden auch anonymisierte Beratungen zur Frage von möglichen Kindeswohlgefährdungen in Einzelfällen statt. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich im Wesentlichen nach den Meldeverhältnissen der Eltern, diese ist in einer Richtlinie geregelt. Dort ist auch beschrieben, wie im Falle eines Zu- ständigkeitswechsels zu verfahren ist und welches Bezirksjugendamt zuständig wird, falls eine Zuständigkeit zunächst nicht feststellbar ist. Mögliche Zuständigkeitsfragen werden mittels in- terner Weiterleitung durch die Mitarbeitenden an den zuständigen Bezirk gelöst. Der ASD bearbeitet alle Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung in den Fällen, die be- reits eine persönliche Zuständigkeit im ASD haben. Zur kollegialen Beratung und Planung der weiteren Schritte im Mehraugenprinzip nimmt der ASD Kontakt zum GSD auf. De r GSD wie- derum bearbeitet alle Mitteilungen möglicher Kindeswohlgefährdung in den Fällen, für die noch keine Zuständigkeit besteht (Neufälle und abgeschlossene „historische“ Fälle). Die Zusam- menarbeit zwischen ASD und GSD ist einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes stehen ein stadtweiter Bereitschaftsdienst und zwei Ruf- bereitschaften zur Verfügung, um Mitteilungen mit Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefähr- dung zu überprüfen. Dieser Dienst wird vom GSD wahrgenommen. Die Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt in beiden Systemen (ASD und GSD) in zwei Schritten. Zunächst wird im Rahmen einer kollegialen Beratung eingeschätzt, ob gewichtige Anhaltspunkte (für eine Gefährdung) gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII vorliegen. Es wird zudem festgelegt, welche Schritte als nächstes erfolgen (Hausbesuch, Einladung zum Ge- spräch etc.), wann diese erfolgen sollen und wer diese durchführt. Außerdem wird verabredet, welche Kooperationspartner*innen in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen werden müssen (Kita, Schule, Kinderärzti*nnen etc.) und es werden entsprechende Schweige- pflichtentbindungen vorbereitet. Die Dokumentation dieser Verfahrensschritte erfolgt in einem standardisierten Mitteilungsbogen, der sowohl von der jeweiligen Gruppenleitung als auch von der Bezirksjugendamtsleitung gegengezeichnet wird. Nach Abschluss der verabredeten Maßnahmen und wenn alle notwendigen Informationen vor- liegen, erfolgt die abschließende Einschätzung, ob im Ergebnis eine Kindeswohlgefährdung 81 vorliegt oder nicht. Das gesamte Verfahren inklusive aller Beobachtungen und Feststellungen wird dokumentiert und von der Gruppenleitung gegengezeichnet. Die Richtlinie Aktenführung und Dokumentation gibt an dieser Stelle Orientierung über die Struktur und alle wesentlichen Inhalte, die in der Dokumentation zu berücksichtigen sind. 5.6.2 Instrumente zur Gefährdungseinschätzung Das wesentliche Instrument zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Köln stellt die Richtlinie Minderjährigenschutz dar. Neben den rechtlichen Grundlagen und der praxisnahen Ausführung unbestimmter Rechtsbegriffe beinhaltet diese Richtlinie auch fachliche Informati- onen zu Risiko- und Resilienzfaktoren, zu einzelnen Gefährdungsindikatoren und zu den Indi- katoren zum Erkennen einer Kindeswohlgefährdung. Diese Richtlinie orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen zu den „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII“ sowie zur „Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ der beiden Landesju- gendämter (LVR und LWL) in N ordrhein-Westfalen und wird ergänzt durch verschiedene Ar- beitshilfen, etwa zum Verfassen einer Stellungnahme an das Familiengericht oder zum Thema häusliche Gewalt. Für spezielle Risiken und Gefährdungsthemen wie beispielsweise psychische Erkrankung, Sucht oder sexualisierte Gewalt gibt es in Köln eine Vielzahl von Fachberatungsstellen, die im Rahmen anonymisierter Beratung auch den Fachkräften des Jugendamtes bzw. des ASD und GSD zur Verfügung stehen. Allen Fachkräften steht ein regelmäßiges Supervisionsangebot zur Verfügung. Bei der Pla- nung des jährlichen Fortbildungsangebots werden auch die Themenvorschläge aus der Fach- praxis berücksichtigt. 5.6.3 System der Insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFas) Die Einbindung von InsoFas ist fester Bestandteil der Verfahrensstandards in Köln. Dazu sind die Rolle und die Aufgaben der InsoFas der freien Träger in den Kooperationsvereinbarungen gem. § 8a Abs.4 zwischen der Stadt Köln und den freien Trägern geregelt. Bei allen durch diese Vereinbarung gebundenen Trägern werden InsoFas vorgehalten oder entsprechende Zugänge zu diesen geregelt. Zum Einsatz kommen diese beratend tätigen Fachkräfte bei der im § 8a Abs. 4 vorgesehen Gefährdungseinschätzung. Die Beratung durch InsoFas erfolgt auf Grundlage der anonymisierten Falldarstellung und ist obligatorisch bei un- klarer Gefährdungslage oder wenn die Einschätzung zur Einleitung von Schutzmaßnahmen führen könnte (vgl. Stadt Köln 2023c). Regelmäßige und systematische Qualitätszirkel für und mit den InsoFa s finden bislang in Köln nicht statt und sollten im nächsten Berichtszeitraum entwickelt werden. Ziel ist es, eine fachliche und strategische Stärkung dieser rechtlich vorge- sehenen Beratungsaufgaben, die den Tätigkeiten des GSD und ASD vorgeschaltet sind. 82 5.6.4 Beteiligung von Familien, Kindern und Dritten Die Beteiligung von Familien, Kindern und ggf. von Dritten ist ein zentrales Element in der Gefährdungseinschätzung. Die Kölner Verfahren sehen vor, dass die Sichtweise der Betroffe- nen systematisch erfasst, dokumentiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Da- bei gelten Grundsätze der Transparenz, Partizipation und Schutz der Vertrauensverhältnisse (vgl. z.B. UN-KRK Art. 12; § 8 SGB VIII). Kinder werden in Augenschein genommen und– je nach Alter und Entwicklung –angehört und ihre Perspektive wird in die Einschätzung aufgenommen. Elterngespräche sind verpflichtend, außer wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde, wie z. B. bei Fällen von sexueller Ge- walt in der Familie. Dritte wie Lehrkräfte, Erzieher*innen oder Ärzt*innen können – mit Einver- ständnis der Sorgeberechtigten oder im Rahmen gesetzlicher Befugnisse – einbezogen wer- den. 5.6.5 Zusammenfassung Das Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Köln folgt grundsätzlich einer klaren Struktur: Von der Verdachtsmitteilung über die standardisierte Einschätzung, den Ein- bezug von InsoFas und die systematische Beteiligung der Betroffenen bis hin zur transparen- ten Dokumentation. Diese Verfahren stärken die fachliche Qualität, die Nachvollziehbarkeit und die Verfahrenssicherheit und bilden das Rückgrat eines wirksamen Kinderschutzsystems in der Stadt Köln. Allerdings gibt es auch Hinweise auf eine nicht immer kongruente Umsetzung oder auf Abwei- chungen von den gesetzlichen bzw. in Köln vorgesehenen Vorgaben. Auch wenn solche Phä- nomene im Einzelfall erklärbar sein mögen, sei an dieser Stelle jedoch darauf verwiesen, dass es sich (grundsätzlich betrachtet) bei einer Kindeswohlgefährdung um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, welches zwar nicht alle Minderjährige betrifft, im Einzelfall jedoch einen Hochrisikobereich umfasst. Für Kinder und Jugendliche, die eine Gefährdung ihres Wohls er- leben, bergen mögliche fehlerhafte Einschätzungen oder Abweichungen von Verfahrensvor- gaben ein hohes Risiko, welches zu prekären Verläufen und zuweilen zu irreversiblen Schädi- gungen führen kann. Grundsätzlich gilt für ein kommunales Kinderschutzsystem, was für jede Qualitätsentwicklung gilt: Würde man eine bestimmte Entwicklungsstufe als befriedigenden Status quo begreifen und lediglich die Zufriedenheit mit dem bislang Erreichten dokumentieren, würde dies das Ende jeder Bestrebung um Weiterentwicklung bedeuten. Vereinfacht gesagt ließe sich formu- lieren: Qualitätsentwicklung lebt von der „prinzipiellen Unzufriedenheit“ mit den aktuellen Ge- gebenheiten. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung hat deshalb stets das Ziel einer mög- lichst „exzellenten Organisation“ im Blick. Eine solche Organisation zeichnet sich durch die Gewährleistung von möglichst hohen Leistungsstandards aus, welche durch eine Ausrichtung an Faktoren wie Adressatenorientierung, Effizienz, eine kontinuierliche Verbesserungssuche und eine möglichst effektive Führungskultur nie abschließend erreicht, aber stets anvisiert wird. Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Kinder vor Gefahren und schädlichen Einflüssen zu schützen. Der Schutz von Kindern bezieht sich dabei nicht nur auf 83 akute Gefahrensituationen und intervenierenden Kinderschutz, sondern auch auf präventive Maßnahmen, die das Risiko solcher Gefährdungen reduzieren sollen. 5.7.1 Programme und Infrastruktur Präventiver Kinderschutz zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen durch eine Stärkung von Familien und eine möglichst frühzeitige Unterstützung zu verhindern. Diese Angebote und Leistungen in Köln sollen im Folgenden dargestellt und hinsichtlich ihrer Funktion für einen kommunalen Kinderschutz und ihre r Rolle in einem KSEP kommentiert werden. Grundlage dazu sind vor allem die Daten des Auftaktworkshops in Köln und die entwickelten Mindmaps. Die Frühen Hilfen nach § 1 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) bilden den ersten Baustein in der kommunalen Präventionskette entlang der biografischen Le- bens- und Entwicklungsphasen zur frühzeitigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Sie unterscheiden sich von den Hilfen für andere Altersgruppen insofern, als sie rechtlich ge- regelt und durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen fachlich gerahmt und finanziell gestützt sind. Frühe Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Versorgungskompetenz mit dem Ziel, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermögli- chen. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung. Die Angebote kommen dabei aus verschiedenen Systemen, insbesondere aus dem Bereich der Kinder - und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. 5.7.2 Netzwerk Frühe Hilfen „Köln für Kinder – das Netzwerk für Schwangere und Familien“ gemäß § 3, Abs. 4 KKG Fachkräfte der verschiedenen Systeme arbeiten in den Netzwerken Frühe Hilfen in Köln eng zusammen, um Familien frühzeitig und passgenau zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit zwischen den Hilfesystemen zu koordinieren. Die Netzwerke Frühe Hilfen werden in Köln durch eine zentrale Netzwerkkoordination in der Grundsatzabteilung des Jugendamtes sowie in den Bezirken durch die Bezirksjugendamtsleitungen koordiniert, so dass eine enge Anbin- dung an den ASD gewährleistet ist. Stadtübergreifend und in allen Bezirken vertreten, bestehen in Köln die dort angegliederten Angebote der Kinderwillkommensbesuche sowie die gesundheitsorientierte Familienbeglei- tung durch Familienhebammen und Familiengesundheits - und Kinderkrankenpfleger*innen. Die Kooperation erfolgt hier mit freien Trägern und dem Gesundheitsamt. Die im Gesundheits- amt verortete Clearingstelle Migration und Gesundheit, die Menschen mit Migrationshinter- grund ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus einen Zugang zu medizinischer Versorgung eröffnen soll, ist ebenfalls ein kooperatives Angebot zwischen Ju- gend- und Gesundheitsamt. Insgesamt existiert in Köln ein vielfältiges Angebot Früher Hilfen durch die Kommune sowie durch freie Träger der Jugendhilfe, durch das Gesundheitswesen, sowie durch Schwanger- schaftsberatungsstellen, durch die Frühförderung, durch Kitas und Familienzentre n sowie durch Familienbildungsstätten. Diese Strukturen sind besonders relevant für belastete Fami- lien, die oft erschwerte Zugangsbedingungen haben, die aber z. B. über Fachkräfte im Ge- sundheitswesen (Ärzt *innen, Hebammen usw.), Familienbildungsstätten (z. B. Elternstart NRW), Familienzentren usw. den Weg in weiterführende Hilfsangebote finden. 84 5.7.3 Kinderstark – NRW schafft Chancen Präventionsketten sind auf alle in der Stadt Köln lebenden Kinder und Jugendlichen ausge- richtet mit dem Ziel einer gut vernetzten, koordinierten und passgenauen Angebotslandschaft. Die kommunale Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tausend junge Chancen bildet die inhaltliche und strategische Klammer für die Maßnahmen der Stadt Köln im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gegen die Auswirkungen von Kinder- armut. In diesem Rahmen gibt es in der Stadt Köln eine Vielzahl präventiver Angebote (Fami- lienportal guterstart.koeln, Familiengrundschulzentren, Familienhäuser usw.). Im Rahmen der Entwicklung des KSEP wurden auch die Standorte der präventiv ausgerichte- ten Angebote hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung im Stadtgebiet Köln erhoben. Dabei zeigte sich, dass die Standorte der Träger und die Angebote bekannt sind. Eine ge samtstäti- sche Visualisierung (vgl. die Karte der akut eingreifenden Institutionen) ist jedoch aufgrund der Vielzahl der Angebote und der mitunter heterogenen Strukturen nicht möglich. Hierzu sind kleinräumige Analysen erforderlich, die ggf. in einem weiteren Schritt erfolgen können. 5.7.4 Versorgungsquoten in der Kindertagesbetreuung Es bestehen in Köln starke sozialräumliche Unterschiede in der Versorgung mit Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Zielsetzung der Verwaltung ist daher eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung aller Stadtteile. Dies ist allerdings vor allem aufgrund fehlender Flächen nicht immer zeitnah umzusetzen. Institutionell gut versorgte Stadt- teile müssen daher weiterhin zur Bedarfsdeckung in weniger gut versorgten Nachbarstadttei- len beitragen. Detaillierte Angaben zu den Versorgungsquoten in Relation zu den Armutsgefährdungsquoten einzelner Stadtteile zeigen die beiden folgenden Darstellungen. Zunächst (Abb. 48) werden die 15 Stadtteile mit den niedrigsten Versorgungsquoten U3 aufsteigend sortiert dargestellt. Nachfolgend (Abb. 49) dann die 15 Stadtteile mit den niedrigsten Versorgungsquote Ü3. 85 Abbildung 48: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtent- wicklung und Statistik (2023). 50,3 35,7 35,4 34,7 34,2 34,0 32,4 29,8 28,1 25,8 23,3 22,8 22,2 21,3 13,2 9,8 23,6 25,9 28,5 27,0 60,3 5,3 30,6 26,6 58,1 16,7 11,4 63,6 5,3 19,8 17,3 5,4 0 20 40 60 80 100 Köln Weiden Worringen Höhenberg Seeberg Merkenich Urbach Ensen Finkenberg Heimersdorf Lind Chorweiler Pesch Roggendorf/Thenhoven Stammheim Immendorf Armutsgefährdungsquote (%) Versorgungsquote U3: Anteil der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren an allen Kindern im gleichen Alter 86 Abbildung 49: Versorgungsquote U3 und Armutsgefährdungsquote (in %), Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtent- wicklung und Statistik (2023). 5.7.5 Zusammenfassung Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz in Köln zeichnen sich durch ein mehrdimensionales, sozialräumlich verankertes und systematisch vernetztes Konzept aus. Während viele Ange- botsstrukturen etabliert sind, bestehen nach den Einschätzungen von Fachkräft en nach wie vor Herausforderungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Personalausstattung und Verlässlichkeit in stark belasteten Quartieren. Rückmeldungen im Rahmen des KSEP verweisen insbesondere auf Unterbesetzung in hoch belasteten Stadtteilen, fehlende Lotse nstrukturen und Unüber- sichtlichkeit der Hilfelandschaft sowie auf Kapazitätsengpässe bei niederschwelligen und prä- ventiven Angeboten. Um die Schutz- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken, braucht es weitere Investitionen in frühe Diagnostik, interdisziplinäre Netzwerke und eine kultursensible Praxisentwicklung. Bisher erfolgt kein Controlling zu den anvisierten oder zumindest 99,6 77,9 76,9 76,8 68,9 68,5 67,5 66,1 60,7 59,2 56,0 52,6 50,9 45,3 34,0 23,5 23,6 12,3 63,6 7,6 30,6 15,4 26,6 5,3 12,8 5,4 19,8 5,3 0,0 11,4 16,7 17,3 0 20 40 60 80 100 Köln Raderthal Chorweiler Klettenberg Esch/Auweiler Eil Ensen Pesch Braunsfeld Immendorf Roggendorf/Thenhoven Merkenich Libur Lind Heimersdorf Stammheim Armutsgefährdungsquote (%) (*Libur ohne Daten) Versorgungsquote Ü3: Anteil der Betreuungsplätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an allen Kindern im gleichen Alter 87 erwünschten Wirkungen von präventiven Angeboten hinsichtlich der Minderung von Gefähr- dungslagen. Partizipation und Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien 5.8.1 Beteiligung im Hilfe- und Schutzprozess Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist ein zentrales Prinzip der Kin- der- und Jugendhilfe. Gemäß § 8 SGB VIII und Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben junge Menschen das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt und angehört zu werden. In Köln wird dieses Prinzip auf mehreren Ebenen umgesetzt – sowohl in der indi- viduellen Hilfeplanung als auch in der konzeptionellen Weiterentwicklung von Angeboten. Fachkräfte aus dem ASD, der Erziehungshilfe und den Frühen Hilfen berichten, dass die Be- teiligung von Familien insbesondere in der Eingangsphase einer Hilfe und bei deren Planung zunehmend systematisiert erfolgt. In Hilfeplangesprächen, Kinderschutzkonfere nzen und fa- miliengerichtlichen Verfahren wird versucht, die Stimmen der Betroffenen einzuholen, zu do- kumentieren und in Entscheidungen einfließen zu lassen. 5.8.2 Beteiligung junger Menschen in Einrichtungen und kommuna- len Strukturen Neben dem Einzelfall spielt die strukturelle Beteiligung eine zunehmende Rolle. Seit 2018 nimmt Köln am bundesweiten Programm „Kinderfreundliche Kommune“ teil. Der Verein Kin- derfreundliche Kommunen e. V. setzt sich, unter der Trägerschaft von UNICEF und dem deut- schen Kinderhilfswerk, dafür ein, die UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene wirk- sam umzusetzen. Mit der Teilnahme an dem Programm bekennt sich die Stadt zu einem ver- bindlichen Entwicklungsprozess zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Der aktuell zweite Aktionsplan, „Kinder - und jugendfreundliches Köln 2022 –2025“, wurde im Mai 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und bildet den Rahmen für konkrete Maßnah- men in den Bereichen Beteiligung, Kommunikation, Kindeswohl und familienfreundliche Rah- menbedingungen im Stadtleben. Zur Unterstützung kinder- und jugendfreundlicher Rahmen- bedingungen wurden zentrale Angebote geschaffen, die der Entwicklung, dem Wohlbefinden und der Beteiligung junger Menschen dienen: das Kooperative Kinder - und Jugendbüro als Schnittstelle zwischen jungen Menschen, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik; das Fami- lienbüro zur Beratung in familienrelevanten Fragen sowie die Jugendberufsagentur in Koope- ration mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln. Strukturell erfolgt Beteiligung über verschiedene Gremien und Angebote, etwa dem Jugend- hilfeausschuss, schulischen und außerschulischen Beteiligungsformaten, der Bezirksschü- ler*innenvertretung, der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und der projektb ezogenen Beteiligung z.B. in der Spielraum- und Verkehrsplanung. Ein sogenannter „Partizipationsmix“ ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass es für alle Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens möglich ist, an Angeboten teilzunehmen und sich zu engagieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt grundsätzlich marginalisierten Gruppen, wie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung oder Behinderung, um eine inklusive Teilhabe zu ermöglichen. 88 Darauf setzt das im Mai 2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Partizipationskonzept „Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“ auf, welches in einem breitem Beteiligungsprozess entstanden ist. Mit dem Konzept werden Kinder und Jugendl iche nied- rigschwellig und umfangreich informiert, wo und wie sie sich beteiligen können und ihnen Un- terstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zudem werden sie motiviert, aktiv zu werden, Partizipa- tionsoptionen zu nutzen und in ihrer Stadt mitzugestalten. Das Konzept stellt außerdem für Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Trägerlandschaft und Stadtgesellschaft dar, welche Hal- tung notwendig ist, um gelingende Kinder - und Jugendbeteiligung sicherzustellen, gibt ihnen einen Einblick in die Vielfalt der Beteiligungsformate und ermuntert sie zur regelmäßigen Be- teiligung von Kindern und Jugendlichen. Es gibt zudem einen kompakten Handlungsleitfaden für die Umsetzung von gelingender Kinder- und Jugendbeteiligung vor und ist für alle kommu- nalpolitischen Gremien, Fachverwaltungen und Fachkräfte aller Jugendhilfebereiche und dar- über hinaus für zahlreiche Formate von Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Belangen, in denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, nutzbar. Das Konzept soll regelmäßig ausge- wertet, weiterentwickelt und auf Grundlage neuester Informationen überarbeitet werden. Kölner Fachkräfte berichten jedoch auch, dass Insbesondere marginalisierte Gruppen wie ge- flüchtete Kinder, Kinder mit Behinderung oder Kinder in stationären Einrichtungen in Beteili- gungsformaten nach wie vor unterrepräsentiert sind. Begründend benennen sie hierfür Barri- eren wie Sprache, fehlende Mobilität, Unsicherheit im Umgang mit Machtasymmetrien und mangelnde Unterstützungsstrukturen. 5.8.3 Kinderschutz und Kinderrechte Kinderschutz bedeutet immer auch die Wahrung der Rechte von Kindern. In Köln wird zuneh- mend versucht, Schutzkonzepte mit einer expliziten Kinderrechtsperspektive zu verbinden. Dazu zählen Kinderschutzkonzepte in Kitas und Einrichtungen, Fortbildungen zum T hema „Kinderschutz und Beteiligung“, kindgerechte Beschwerdeverfahren sowie partizipativ gestal- tete Schutzräume in Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe. 5.8.4 Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven der Partizi- pation Trotz der vielfältigen Initiativen besteht in Köln Entwicklungsbedarf bei der verbindlichen und alltagsintegrierten Umsetzung von Partizipation. Fachkräfte fordern insbesondere mehr Zeit- ressourcen, verbindlichere Strukturen und niedrigschwellige Formate – etwa Kinderkonferen- zen, Peerberatung, digitale Beteiligungsplattformen oder kultursensible Moderation. Eine zentrale Herausforderung bleibt die Verknüpfung von Schutz, Förderung und Beteiligung: Beteiligung darf nicht als Zusatz verstanden werden, sondern muss struktureller Bestandteil jeder Form der Intervention und Hilfe sein. Nur dann kann sie emanzipatorisch und schützend wirken. 89 6 Entwicklung der Qualitätsindikatoren und Ableitung von Maßnahmen für die Stadt Köln Im Folgenden werden die Entwicklungsschritte aufgezeigt, mittels derer die vorliegen Erkennt- nisse zu den Schutz- und Hilfebedarfen von jungen Menschen in Köln sowie zu den Leistungen des Schutz- und Hilfesystems systematisiert, interpretiert und hinsichtlich der Ableitung von konkreten Maßnahmen für den nächsten Berichtszeitraum bestimmt worden sind. Eingebettet sind diese Arbeitsschritte in die bundesweiten Entwicklungen, die insbesondere mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 und der Errichtung des NZFH wie mit den ersten diesbezüglichen gesetzlichen Rahmungen (§ 79a SGB VIII) einhergehen. Be- reits in den Diskursen im Vorfeld des BKiSchG begann die Beschäftigung mit den Fragen nach der Qualität im Kinderschutz: Diese wurde u. a. von einschlägigen Instituten geführt. In unter- schiedlichen Formaten wurden hier erste Systematisierungen zu Qualitätsmerkmalen im Kin- derschutz formuliert. Mit einer einschlägigen Veröffentlichung des NZFH ( vgl. NZFH 2013) wurden hier auch die unterschiedlichen Ansätze im Kontext nationaler und internationaler For- schungsergebnisse zusammengeführt und für die Praxis aufbereitet. Im Ergebnis stand die Erörterung der Frage, inwieweit eine Festlegung von Qualitätsstandards im Kinderschutz so- wie Bemühungen um Standardisierungen bei der Bearbeitung von Fällen einer möglichen oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdung möglich u nd sinnvoll erscheinen. Diese Reflexionen münden in die Identifikation von fünf möglichen Qualitätsindikatoren für den Kinderschutz in Deutschland: 1. Qualitätsindikatoren für das Ziel »Prävention« durch frühe Unterstützungsangebote (Frühe Hilfen) 2. Qualitätsindikatoren für den Schutz der von Gefährdung betroffenen Kinder und für die Gewährleistung einer positiven Entwicklung 3. Qualitätsindikatoren für die Schaffung von guten Netzwerken – Positive Kooperations- beziehungen im Kinderschutz 4. Qualitätsindikatoren für die Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern in Kinder- schutzverfahren 5. Qualitätsindikatoren für das Ziel, lokal ein Kinderschutzsystem zu schaffen, das seine Wirkung reflektiert und sich somit optimiert Diese Indikatoren wurden durch unterschiedliche Praxisvorhaben und weitere Forschungsini- tiativen weiterentwickelt und in der 2018 erschienenen Broschüre zum Forschungsstand und zu Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz differenziert dargestellt und dokumen- tiert (vgl. Schmutz & de Paz Martínez 2018). Auf Basis der Erörterung des nationalen For- schungsstandes zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz wurden drei „Stellschrauben“ für Qualitätsentwicklung in der Diskussion ausgeführt: 1. Stellschrauben mit Blick auf die Familien und Kinder 2. Stellschrauben mit Blick auf die Organisationen und Professionen 3. Stellschrauben mit Blick auf die kommunale Infrastruktur In einem weiteren Zugang wurden schließlich in einer Broschüre Praxismaßnahmen und -an- sätze zur Qualitätsentwicklung von Akteur*innen im Kinderschutz vorgeschlagen, die sich an fünf Zielen orientieren (vgl. NZFH 2013, S. 25 ff.): Ziel 1: Verhütung des Entstehens von Kindeswohlgefährdung durch frühe Unterstüt- zungsangebote 90 Ziel 2: Schutz von gefährdeten Kindern Ziel 3: Schaffung von guten Netzwerken und positiven Kooperationsbeziehungen Ziel 4: Beachtung der Partizipationsrechte von Kindern und Eltern Ziel 5: Schaffung eines reflektierenden, lernenden Kinderschutzsystems Die Recherche der in der Broschüre aufgeführten Praxismaßnahmen erfolgte entlang der Be- funde zu Modellprojekten und Evaluationen sowie auf Grundlage von Hinweisen aus weiteren Tätigkeiten der Autorinnen im Feld der praxisorientierten Forschung. Berücksichtigung fanden veröffentlichte Praxismaßnahmen und -ansätze, die in innovativer Weise zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen und dies schlüssig – auch auf Grundlage von Evaluationen und wissenschaftlicher Begleitung – nachweisen konnten. Zu jedem der o. g. Ziele wurden jeweils drei bis vier Praxismaßnahmen aufgeführt. Zur Systematisierung der Erkenntnisse aus den Erhebungen des KSEP war diese Systematik von Zielen und Praxismaßnahmen Orientierungspunkt, d. h. die für Köln vorliegenden Erkennt- nisse wurden dieser Systematik zugeordnet. Dies gelang auch für die meisten vor liegenden Erkenntnisse. Jedoch zeigt sich, dass die Ziele und Maßnahmen der o. g. Systematik kaum strukturelle Aspekte aufgreifen. Damit sind die Strukturen gemeint, die für das Verwaltungs- handeln einer Kommune relevant sind. Konkret geht es hier um das Ziel und die damit einher- gehenden Maßnahmen, die in einer Verwaltung notwendig sind, um Verantwortlichkeiten und Abläufe zu sichern, welche die o. g. Ziele und Maßnahmen unterstützen und befördern. Ohne solche Strukturen ist eine Verwaltung kaum in der Lage, ambitionierte Ziele und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz stringent zu verfolgen. Aus diesem Grund wurde für die Systematisierung des KSEP eine sechste – zuweilen querliegende – Zielstellung ergänzt. Diese zeigte sich insbesondere bei der späteren Maßnahmenentwicklung, bei der auch Maß- nahmen aufgenommen worden sind, die sich insbesondere in Strukturen und Prozessen des Verwaltungshandelns zeigen. Im Folgenden werden gemäß der o. g. Systematik von fünf Zieldimensionen (und der querlie- genden Dimension der Strukturen und Prozesse des Verwaltungshandelns) im Anschluss an eine kurze Beschreibung der Zieldimension die für Köln relevanten Qualitätsindikat oren auf- geführt. Diese wurden von der Stiftung SPI mit den Akteur*innen der Stadt Köln abgestimmt. Auf Grundlage dieser Systematik wurden im Zusammenwirken von Stiftung SPI sowie der Lei- tungsebene von Jugendamt und Dezernat schließlich konkrete Maßnahmen definiert, die im kommenden Planungszeitraum umgesetzt werden sollen. Im Anschluss an eine kurze Herlei- tung werden abschließend die für Köln vereinbarten 20 Maßnahmen aufgeführt. Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die zentrale Ablauflogik der Maßnahmenent- wicklung im KSEP: Beginnend mit der Datenerhebung zu Schutz - und Hilfebedarfen werden die Erkenntnisse entlang der NZFH -Systematik strukturiert, anschließend bewertet und schließlich in konkrete Maßnahmen für den kommenden Planungszeitraum überführt. Erhebungen der Schutz- und Hilfebedarfe und zum Leistungssystem Systematisierung der Erkenntnisse gem. der NZFH- Systematik Bewertung der Bedeutung und der Güte der bisherigen Praxis Bestimmung von Maßnahmen für den nächsten Planungszeitraum 91 Abbildung 50: Ablaufmodell des KSEP zur Maßnahmenentwicklung Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Qualität im Kinderschutz Eine Maßnahmenplanung ist ein strukturierter Prozess, mit dem konkrete Schritte entwickelt werden, um festgelegte Ziele zu erreichen oder bestehende Probleme zu lösen. Dabei geht es nicht nur darum, Aufgabenlisten zu erstellen, sondern auch um die durchdachte Verknüpfung von Zielen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Zeitrahmen. Entscheidend ist, dass Maß- nahmen realistisch und umsetzbar sind, sodass sie den angestrebten Effekt tatsächlich erzie- len können. Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass Ziele klar und überprüfbar formuliert sind, damit sich Fortschritte nachvollziehen lassen. Ebenso wichtig ist es, Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen, damit keine Lücken in der Umsetzung entstehen. Ressourcen wie Zeit, Personal und finanzielle Mittel müssen realistisch eingeschätzt werden, um Überlastungen oder Eng- pässe zu vermeiden. Darüber hinaus sollte immer geprüft werden, welche Risiken oder Hin- dernisse den Erfolg beeinträchtigen könnten und wie sich dies e im Vorfeld abmildern lassen. Schließlich sind eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung wesentlich, damit die Pla- nung flexibel auf Veränderungen reagieren kann und nicht zu starr in einem einmal erstellten Plan verharrt. Maßnahmenplanung, Projektmanagement und Prozessmanagement lassen sich am besten durch ihre jeweilige Funktion voneinander unterscheiden: ▪ Die Maßnahmenplanung beschreibt die inhaltliche Ebene. Sie legt fest, welche kon- kreten Schritte notwendig sind, um ein Ziel zu erreichen. Dabei geht es um das Was und Wie, also um die inhaltliche Ausgestaltung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. ▪ Das Projektmanagement ist die zeitlich befristete Umsetzung solcher Pläne. Es sorgt dafür, dass ein bestimmtes Vorhaben mit klar definiertem Anfang und Ende realisiert wird. Im Mittelpunkt steht das Erreichen eines Zielzustands innerhalb bestimmter Rah- menbedingungen, also etwa in Bezug auf Zeit, Kosten und Qualität. ▪ Das Prozessmanagement hingegen wirkt dauerhaft und kontinuierlich. Es strukturiert wiederkehrende Abläufe, schafft Verbindlichkeit und sorgt für Qualitätssicherung im All- tag. Während ein Projekt abgeschlossen ist, bleibt ein Prozess bestehen und wird re- gelmäßig überprüft und an gepasst, um seine Wirksamkeit zu erhalten. Wesentlich ist dabei, dass Prozesse nicht als starre Vorgaben verstanden werden, son- dern als wiederholbare und überprüfbare Strukturen, die Orientierung bieten. Dadurch lässt sich sicherstel len, dass Verantwortlichkeiten nicht im Ungefähren bleiben, son- dern in klar definierten Abläufen sichtbar werden. Prozessmanagement ermöglicht auch, dass Zwischenergebnisse messbar sind und Abweichungen frühzeitig erkannt werden, sodass eine Anpassung noch während der Umsetzung möglich ist. Damit wird vermieden, dass eine Maßnahme zwar geplant, aber in der Praxis nicht wirksam wird. Im Kern bedeutet Prozessmanagement, Planung und Realität eng miteinander zu ver- zahnen, in dem es Regeln für die Umsetzung scha fft, Transparenz in den Fortschritt bringt und gleichzeitig Flexibilität erlaubt, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Auf diese Weise wird aus einer Sammlung von Maßnahmen ein gelebter Ablauf, der nach- haltig zum Ziel führt. 92 So ergibt sich ein Gesamtbild, in dem die Maßnahmenplanung die Inhalte vorgibt, das Projekt- management deren zeitlich begrenzte Realisierung organisiert und das Prozessmanagement für die dauerhafte Verankerung und Weiterentwicklung sorgt. Das folgende Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Maßnahmenplanung und Prozessmanagement: In einer stationären Wohngruppe der Jugendhilfe wird festgestellt, dass mehrere Jugendli- che regelmäßig zu spät zur Schule kommen oder den Unterricht schwänzen. Im Rahmen der Maßnahmeplanung wird gemeinsam mit den Jugendlichen, der Bezugsbetreuung, der Schule und dem zuständigen Jugendamt festgelegt, welche konkreten Schritte unternom- men werden sollen, um die Schulbeteiligung zu verbessern. Dazu gehört bspw., dass die Jugendlichen feste Weckzeiten erhalten und morgens von der Nachtdienstkraft persönlich geweckt werden. Beim Frühstück wird überprüft, ob alle Schulsachen vollständig sind, und die Bezugsbetreuung führt wöchentliche Gespräche mit den Jugendl ichen, um Motivation, Schwierigkeiten und Fortschritte zu besprechen. Sollte sich trotz dieser Maßnahmen keine Verbesserung zeigen, werden Gespräche mit Lehrkräften oder Eltern organisiert. Damit liegt ein klarer Plan vor, der beschreibt, wer welche Aufgaben übernimmt und wie das Ziel – ein regelmäßiger Schulbesuch – erreicht werden soll. Das Prozessmanagement sorgt anschließend dafür, dass diese Maßnahmen nicht nur ein- malig vereinbart, sondern dauerhaft in den Gruppenalltag integriert werden. So wird bspw. festgelegt, wie die Weckzeiten und Anwesenheitskontrollen verbindlich in den Dienstplänen verankert sind und wie die Dokumentation der Schulbesuche und Gespräche im Gruppenta- gebuch oder in der elektronischen Akte erfolgt. In den regelmäßigen Teamsitzungen wird überprüft, ob die vereinbarten Maßnahmen wirksam sind oder ob Anpassungen notwe ndig werden, etwa bei neuen Jugendlichen oder Veränderungen im Personal. Auch Rückmeldun- gen der Schulen werden systematisch in die Fallbesprechungen aufgenommen, um den Ver- lauf kontinuierlich zu bewerten. Auf diese Weise wird aus einer einmaligen Maßnahmeplanung ein verlässlicher und über- prüfbarer Prozess, der sicherstellt, dass die Jugendlichen nachhaltig in ihrer schulischen Entwicklung unterstützt werden. Maßnahmen für den nächsten Planungszeitraum Die nachfolgend beschrieben 20 Maßnahmen sind den Definitionen Struktur,- Prozess- und Ergebnisqualität zugeordnet. Die Begriffe Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bilden zent- rale Dimensionen im Rahmen der Qualitätsbewertung von Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Pf lege und in der Sozialarbeit. Sie wurden maßgeblich durch das Qualitätsmodell von Avedis Donabedian geprägt und dienen bis heute als Grundlage zur sys- tematischen Analyse und Sicherung von Qualität (vgl. Kapitel 4.1). Unter Strukturqualität versteht man die Gesamtheit der Rahmenbedingungen, die für die Er- bringung einer Dienstleistung erforderlich sind. Dazu gehören materielle Ressourcen wie Räume, technische Ausstattung oder finanzielle Mittel ebenso wie immaterielle Faktoren, etwa Qualifikation und Kompetenzen der Fachkräfte oder organisatorische Strukturen. Strukturqua- lität beschreibt also die Voraussetzungen, die notwendig sind, um eine Leistung überhaupt in einer bestimmten Qualität erbringen zu können. 93 Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität im Kinderschutz der Stadt Köln. Sie beziehen sich auf die grundlegenden organisatorischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um Kinderschutzverfahren verlässlich und qualitätsgesichert durchzuführen. Im Zentrum ste- hen die Schaffung verbindlicher Standards, die Stärkung interdisziplinärer Kooperation, der Aufbau nachhaltiger Qualitätsmanagementstrukturen sowie die Sicherung von Kommunikati- ons- und Steuerungsprozessen. Die dargestellten Maßnahmen sind verbindlich in den ko m- menden Planungszeitraum integriert und bilden den ersten Baustein für eine systematische Qualitätsentwicklung im Sinne des § 79a SGB VIII und der fachlichen Empfehlungen des NZFH. Tabelle 7: Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024. Eigene Darstel- lung. Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 1 Die Verfahrensstandards werden durch eine schriftliche Dienstan- weisung bei Mitarbeitenden und Leitungskräften beschrieben und mit Unterschrift (Mitarbeitende und Verwaltung) bestätigt. In Vorbereitung und Umsetzung bis 12/2025. 2 Entwicklung eines gesamtstädtischen Präventionskonzeptes inkl. der Frühen Hilfen und der pädiatrischen kommunalen Strukturen, um eine passgenaue und frühzeitige Unterstützung von „Risikofa- milien“ durch die maßgeblichen Akteur*innen im Kinderschutz an- zubieten, die geeignet ist, mögliche Kindeswohlgefährdung zu verhindern oder deutlich zu reduzieren. Entwicklung bis max. Ende 2028; Fortschreibung laufend. 3 Umsetzung und regelmäßige Tagung einer zentralen interdiszipli- nären Beratungsgruppe (Diagnostikeinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrische Fachstellen etc.), um schwierige Fallverläufe zu beraten sowie bei der Diagnostik und bei der Ent- scheidung zu unterstützen. Im Rahmen eines Berichtswesens wird die Umsetzung dokumentiert. Aktuell laufen Abstim- mungsgespräche mit Jugendamt und Ge- sundheitsamt. Entwicklung bis Ende 2026. Ab 2027 regel- mäßige Beratungen. 4 Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts zum Qualitätsmanage- ment im Jugendamt zum Thema Kinderschutz. Als Grundlage dient ein zu entwickelndes kommunales Leitbild zum Kinder- schutz. Nach der Grundlegung durch die Verwaltung soll hierzu der Jugendhilfeausschuss eingebunden werden. Start bis 30.06.2026. Nach Fertigstellung Evaluation in regel- mäßigen Abständen. 5 Die Kooperationsvereinbarungen sind auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und an die zukünftigen Strukturen anzupassen. Das Thema Kinderschutz und Teilhabe, sowie die Einbeziehung der Jugendverbände und des Sportbereiches sollten hier gesichert werden. Ende 2026 sind alle Kooperationsverein- barungen ergänzt und inhaltlich aktuell. 6 Für Berufsgeheimnisträger gibt es ein Format zur Beteiligung bei der Gefährdungseinschätzung. Zukünftig soll das Verfahren auch bei den freien Trägern der Jugendhilfe Anwendung finden. Dabei sollen folgende Dokumente und verbindliche Prozessschritte um- gesetzt werden: ▪ Schriftliche Rückmeldung bei Eingang einer Mitteilung Entwicklung des Vor- gehens bis Ende 2026. Regelhaftes Thema bei der zent- ralen Revision im Kinderschutz. 94 Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension ▪ Einbeziehung bei der abschließenden Einschätzung des Ju- gendamtes Die Bürgerschaft als nicht-professionelles System und aus Daten- schutzgründen ist hiervon ausgeschlossen. 7 Der GSD/ASD sollten zukünftig keine InsoFa-Beratung gem. § 8a Abs. 4 anbieten, da dies gesetzlich die Aufgabe der freien Träger. Für die mögliche Beratung der Berufsgeheimnisträger steht der GSD grundsätzlich zur Verfügung. Die Einbeziehung der Schulpsychologischen Beratungsstelle sollte hierbei geprüft wer- den. Umbau der Struktur bis 30.06.2027. 8 Das Jugendamt wird im Rahmen der grundsätzlichen Netzwerk- arbeit im Kinderschutz eine Arbeitsgruppe aus der Runde der In- soFas der freien Träger gründen und moderieren, um die Bera- tungstätigkeit strukturell nachhaltig zu entwickeln und zu qualifi- zieren. Initiierung bis Ende 2026, danach fortlaufend. 9 Der Internetauftritt des Jugendamtes wird bezogen auf den Kin- derschutz grundlegend überarbeitet. Insbesondere sind hierbei zwei Zielgruppen individuell unterschiedlich zu betrachten: 1. Die Gruppe der Berufsgeheimnisträger gemäß § 4 KKG 2. Die Träger der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII Neben der Beschreibung der unterschiedlichen Verbindlichkeiten bezogen auf die Gefährdungseinschätzung und das Mitteilungs- system sind zwei unterschiedliche Mitteilungsbögen als einheitli- che Struktur zu hinterlegen und, sofern technisch möglich, mit ei- ner direkten Weiterleitung an eine zentrale Mailadresse beim Ju- gendamt zu versehen. Zukünftig sollen alle Mitteilungen über diesen Weg erfolgen. Mit- teilungen aus der Bürgerschaft bleiben hiervon unberührt, da es hier bisher keine gesetzlichen Standards gibt. Mitteilungen über eine akute Gefährdungslage erfolgen abwei- chend hierzu auf direktem telefonischem Weg bei der jeweils zu- ständigen Dienststelle. Umsetzung, sofern technisch möglich, bis 06/2027. Die Prozessqualität bezieht sich auf das tatsächliche Handeln im Leistungserbringungspro- zess. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie fachliche Standards und Methoden in der Praxis umgesetzt werden, ob Abläufe effizient gestaltet sind und inwiefern Interaktionen zwischen Fachkräften und Nutzenden professionell und zielgerichtet erfolgen. Prozessqualität macht so- mit die Qualität des „Wie“ der Leistungserbringung sichtbar, unabhängig davon, welche Rah- menbedingungen bestehen oder welche Ergebnisse letztlich erzielt werden. Die nachfolgende Übersicht fasst die geplanten Maßnahmen zur Prozessqualität im Kölner Kinderschutz zusammen. Sie beziehen sich auf die Gestaltung, Steuerung und Reflexion der fachlichen Abläufe innerhalb des Jugendamtes sowie der Kooperation mit externen Partnern. Im Fokus stehen die Fragen, wie Verfahren tatsächlich umgesetzt we rden und in welchem Maße fachliche Standards, gesetzliche Vorgaben und Qualitätskriterien im Alltag angewendet werden. Ziel ist es, die Verfahrenssicherheit zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen Insti- tutionen zu verbessern und die Prozessverantwortung systematisch zu klären. Die 95 Maßnahmen verbinden rechtliche Präzision mit praktischer Umsetzung und sollen sicherstel- len, dass Kinderschutzprozesse transparent, nachvollziehbar und wirksam gestaltet werden. Tabelle 8: Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 10 Die zur Umsetzung der Verwaltungsvorschriften notwendigen Do- kumente sind kontinuierlich weiterzuentwickeln bezogen auf: ▪ die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen ▪ die Zuständigkeit der operationellen Umsetzung ▪ die Zuständigkeit der Kontrolle und Qualitätssicherung ▪ eine jeweils zugeordneten Prozessbeschreibung nach inter- nationalen Standards (BPMN 2.0) Laufend. 11 Die Zusammenarbeit mit den Familiengerichten, als „Verantwor- tungsgemeinschaft im Kinderschutz“, soll kontinuierlich quantitativ entwickelt werden. Insbesondere in der Phase der Sachverhalts- klärung gemäß § 8a Abs. 2 und § 157 FamFG. Laufend. 12 Zur Sicherung von positiven Fallverläufen und der Einbindung in den Sozialraum hat der ASD die Möglichkeit eine Anregung zur Vermittlung von Kitaplätzen gegenüber den städtischen Kita-Ein- richtungen abzugeben. Die Entscheidung darüber trifft die dafür zuständige Fachabteilung. Laufend. 13 Der Fachbereich der Vormundschaft/Pflegschaft entwickelt ein Konzept zur nachhaltigen Sicherung von positiven Fallverläufen. In Vorbereitung; vorliegend 12/26. 14 Bei Beendigungen von Leistungen muss eine Festlegung zur Qualität des Schutzes von Kindern und Jugendlichen schriftlich getroffen werden, sofern die Leistung durch die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung indiziert war. Verfahrensfestlegung bis 12/2026. 15 Zur besseren Planung sind die Primärerhebungen der Daten im Kontext der Bundesstatistik Kindeswohlgefährdung deutlich zu verbessern. Hierzu finden jährlich Gespräche mit den Bezirken statt, um die Qualität nachhaltig zu erhöhen. Unmittelbar; danach laufend. 16 Kinder und Jugendliche, bei denen eine Behinderung vorliegt oder droht, zählen zu einer besonders vulnerablen Risikogruppe im Kinderschutz. Dieser Gruppe soll eine höhere Aufmerksamkeit bei der Wahrnehmung und Überprüfung gegeben werden. Im Rahmen einer interdisziplinären Konzeptionsentwicklung und der Anpassung der Prozesse sollen die Mitarbeitenden in beiden Rechtskreisen sensibilisiert und geschult werden, um fachliche und rechtliche Sicherheit zu schaffen. Beginn bis 30.06.2026, dann laufend. Die Ergebnisqualität schließlich beschreibt die Wirkungen und Resultate, die durch die er- brachte Leistung erzielt werden. Sie wird daran gemessen, ob angestrebte Ziele erreicht wur- den, ob Verbesserungen oder Veränderungen bei den Nutzenden eintreten und wie diese Wir- kungen bewertet werden können. Ergebnisqualität bildet damit den entscheidenden Indikator 96 für den tatsächlichen Nutzen einer Dienstleistung und erlaubt Rückschlüsse sowohl auf die Angemessenheit der Strukturen als auch auf die Qualität der Prozesse. Im Zusammenspiel verdeutlichen diese drei Dimensionen, dass Qualität weder eindimensional noch ausschließlich am Resultat festzumachen ist. Erst die Betrachtung von Voraussetzungen, Abläufen und Ergebnissen in ihrer wechselseitigen Beziehung ermöglicht ein e differenzierte und wissenschaftlich fundierte Einschätzung von Qualität. Die nachfolgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen zur Ergebnisqualität im kommu- nalen Kinderschutz der Stadt Köln. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Ausmaß die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich wirksam sind und zu einer Verbesserung der Schutz-, Un- terstützungs- und Beteiligungsstrukturen für Kinder und Familien beitragen. Die Ergebnisqua- lität misst also nicht nur die Umsetzung, sondern vor allem den Effekt der erbrachten Leistun- gen: Werden Risiken reduziert, Schutzprozesse stabilisiert und präventive Strukturen ge- stärkt? Die hier dokumentierten Maßnahmen zielen darauf ab, die Wirksamkeit des Kinder- schutzes regelmäßig zu überprüfen, datenbasiert zu steuern und eine kontinuierliche Lern - und Reflexionskultur zu fördern. Damit wird Kinderschutz als lernendes System verstanden, das auf empirische Evidenz, Reflexivität und transparente Wirkungskontrolle angewiesen ist. Tabelle 9: Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisqualität im kommunalen Kinderschutz der Stadt Köln (Planungszeitraum 2025–2028). Quelle: Stadt Köln – Jugendhilfeplanung 2024; Stiftung SPI 2025. Eigene Darstellung. Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 17 Zukünftig wird eine jährliche Revision der Verfahren zur Siche- rung des Kinderschutzes durchgeführt. Neben einer allgemeinen Kontrolle der Dokumentation kann ein wechselndes Schwer- punktthema hinzugesetzt werden. Mögliche Themen, die mitunter auch zyklisch wiederholt werden können: ▪ Beteiligung der Eltern und Kinder im Prüfverfahren einer Ge- fährdungsmitteilung ▪ Beteiligung der Familiengerichte ▪ Kollegiale Fallberatung ▪ Die Einbeziehung der mitteilenden Personen/Organisationen im Prüfungsverfahren einer Gefährdungsmitteilung Zur Sicherung der Qualität in der Dokumentation sollen in diesem Zusammenhang regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Verfah- rensakten durch die direkten Leitungskräfte geprüft werden. An- schließend sollen diese Vorgänge durch übergeordneten Lei- tungskräfte nochmals geprüft werden. Verfahrensfehler und Orga- nisationsverschulden werden dadurch reduziert. Ab 2026 regelhaft. 18 Nach einer vorgeschalteten Analyse der Wahrnehmung von An- geboten von Betroffenen im Kontext von Kinderschutz sollte im Ergebnis geprüft werden, welcher Standort aufgrund der Struktur- analyse für Köln zukünftig bei der Schaffung neuer Maßnahmen und Angebote im Kinderschutz sinnvoll erscheint. Hierbei ist es von Interesse, verstärkt ortsnahe Versorgungen sicherzustellen, um die Erreichbarkeit und den Zugang für Kinder, Jugendliche und deren Eltern zu erhöhen. Bis 06/2027, dann fortlaufend. 97 Lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Zeitliche Dimension 19 In regelmäßigen Abständen werden auf der Ebene der Organisa- tionseinheiten des ASD/GSD methodisch strukturierte Fallanaly- sen als Lernfelder durchgeführt. Hierbei sollten die hierfür vorlie- genden methodischen Empfehlungen des DJI/NZFH oder ver- gleichbarer Methoden umgesetzt werden. Im Rahmen eines Be- richtswesens wird die Umsetzung dokumentiert. Ab 2026 regelhaft. 20 Speziell zum Kinderschutz wird ein kennzahlgeleitetes Berichts- wesen aufgebaut, um Politik und Verwaltung die Entwicklung ei- nes Kommunalen Kinderschutzsystems zu verdeutlichen und Ab- weichungen kenntlich zu machen. Beispiele hierfür könnten sein: ▪ Darstellung der Interventionsmittel und der Präventionsmittel auf der Grundlage eines Jugendeinwohnerwertes ▪ Rate der Kinder bzw. Familien, bei denen es nach einer be- kannt gewordenen Kindeswohlgefährdung kurz- oder mittel- fristig erneut zu Gefährdungsmeldungen bzw. bestätigten Gefährdungsereignissen kommt ▪ Eine abnehmende Anzahl an Inobhutnahmen oder strittigen, d. h. gerichtlich durchgesetzten Fremdunterbringungen in den ersten drei Lebensjahren ▪ Der Anteil an falsch positiv eingeschätzten Mitteilungen, im Verhältnis zu der Gesamtzahl aller Mitteilungen in der Stadt/Jahr. ▪ Anteil der Träger für ambulante Hilfen zur Erziehung, die mindestens ein positiv auf Wirksamkeit hin überprüftes Hilfe- konzept für Vernachlässigung oder Misshandlung anbieten (z. B. Signs of Safety, vgl. Kindler 2023; Godehardt-Best- mann 2022) Entwicklung bis 30.06.2026. Perspektiven zur Verstetigung und Fortschreibung Dieser Kölner KSEP soll als kontinuierlicher Reflexions-, Planungs- und Entwicklungsprozess verstanden werden. Perspektivisch braucht es eine institutionelle Verankerung mit klarer Man- datierung, festen Ressourcen, digital gestützter Datengrundlage sowie einer Rückkopplungs- struktur zu Politik, Verwaltung und Trägerlandschaft. Die Fortschreibung sollte alle zwei bis drei Jahre erfolgen. Es sollten dabei sowohl quantitative wie qualitative Daten genutzt werden, partizipative Formate mit Fachkräften durchgeführt werden und wo möglich auch Familien und Jugendliche einbezogen werden. So kann Kinderschutz als lernendes System gestaltet und nachhaltig verankert werden. 98 7 Literaturverzeichnis Althoff, M., Jordan, E. & Lukasczyk, K. (2012). Qualitätsmerkmale für einen wirkungsorien- tierten Kinderschutz kommunaler Jugendämter. Münster: Institut für Sozialarbeit und So- zialpädagogik. 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Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Ana Lisa Gregor, integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Christoph Scharrenbach, Stabsstelle Kinderschutz Stiftung SPI Annette Berg / Dr. Sarah Meier (Projektleitung) Prof. Dr. Dirk Nüsken (wissenschaftliche Leitung) Peter Lukasczyk (Interne Koordinierung und Entwicklung) Bastian Schneider (Projektkoordination) Beate Krüger, Aleksandra Brill, Tobias Stern, Nina Gausmann, Josepha Weberstädt (Projektmitarbeit)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0107/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 10:17