4097/2018
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Heinrich Böll im Stadtraum sichtbar machen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4510 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 10.12.2018 4097/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: „Heinrich Böll im Stadtraum sichtbar machen“ In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 13.11.2018 fragt Frau von Bülow zum Antrag betr.: „Heinrich Böll im Stadtbild sichtbar machen“, den die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im letzten Jahr gestellt habe, nach dem aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit. Antwort der Verwaltung Heinrich Böll ist ein großer Bürger der Stadt Köln. Eine Sichtbarmachung im öffentlichen Raum ist allein auf Grund der historischen Bedeutung des Nobelpreisträgers Bölls und seines herausragenden Schaffens angemessen, um dessen Nähe zu Köln, für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für Besu- cherinnen und Besucher in der Stadt zu etablieren. Die Antragsteller sehen hierfür einen Einladungs- wettbewerb vor, in dem Art und Umfang der Sichtbarmachung herausgearbeitet werden soll. Ein solcher Einladungswettbewerb wurde ebenfalls für die Sichtbarmachung von Karl Marx im Stadt- bild gewünscht. Um eine für die Kölnerinnen und Kölner, sowie Touristen wiedererkennbare und einheitliche Form einer personenbezogenen Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu erreichen, bedarf es einer durchgän- gigen Darstellung und Form, die an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Personen den- selben Wiedererkennungseffekt sicher stellt. Die Botschaft der Sichtbarmachung muss lauten: Hier stoße ich auf einen großen Kölner / eine große Kölnerin, diese Stelle gibt mir Aufschluss darüber was für ein Mensch jener/jene war und was er/sie geleistet hat. Demnach müsste für diese Form der Darstellung ein Einladungs- und Ideenwettbewerb ausgelobt werden, der ein solches einheitliches Bild zur Aufgabe hat. Ein jeweils anlassbezogener Einladungs- wettbewerb würde mit den Jahren jedoch nur zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Würdigungs- konzepte führen. Die Verwaltung strengt somit an, eine Gesamtkonzeption für den Umgang der Sichtbarmachung ver- dienter oder großer Kölnerinnen und Kölner im öffentlichen Raum in einem Einladungswettbewerb erarbeiten zu lassen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Sichtbarmachung im öffentlichen Raum an faktische Notwendigkeiten gebunden ist. Die Anbringung von Gedenktafeln an Häuserfassaden beispielsweise, ist gebunden an die Zustimmung des Besitzers der Immobilie, die Aufstellung von Skulpturen ist ab- hängig davon, ob der Grund und Boden im städtischen Besitz ist und ob hierfür Planungen, auch langfristige, vorliegen, die eine dauerhafte Etablierung des Kunstwerkes an diesem Ort gar nicht zu- lassen. Ebenfalls bedacht werden muss, ob eine ebenso künstlerische wie informative Sichtbarmachung in zeitgemäßer, digitaler Auseinandersetzung, beispielsweise durch „augmented reality“ realisierbar ist. 2 Ein solcher Wettbewerb ist ebenso mit Aufwendungen verbunden wie auch die Realisierung des Kon- zeptes des Gewinners (Kosten der „Sichtbarmachung“). Hierzu müssten für den Einladungswettbe- werb Mittel in Höhe von 35.000 € veranschlagt werden. Auch muss für den dauerhaften Unterhalt der „Sichtbarmachung“ (Aufnahme in das städtische Monitoring Programm bei einer skulpturalen Lösung oder technischer Support bei einer digitalen/technischen Lösung) ein Betrag im Haushalt zur Verfü- gung gestellt werden. Die Personalstelle für Kunst im öffentlichen Raum war in der ersten Hälfte des Jahres wegen Beur- laubung der Stelleninhaberin vakant. Im weiteren Verlauf des Jahres hat der neue Stelleninhaber dem Kunstbeirat den Antrag vorgelegt und diesen beraten lassen. Der Kunstbeirat sieht die Notwendigkeit einer sinnvollen Zusammenfassung mit der die Sichtbarmachung von Heinrich Böll anzustreben sei. Es ist wichtig hier eine modular erweiterbare Gesamtlösung für alle verdienten Töchter und Söhne der Stadt zu entwickeln. Ob diese durch künstlerische Mittel realisierbar ist oder verstärkt auf rein infor- mative Techniken zurückgreifen wird muss der Wettbewerb erbringen. Für diesen Wettbewerb waren keine Mittel zur Durchführung eingestellt. Aus Erfahrung heraus wird ein derartiger Wettbewerb circa 35.000 Euro kosten. Die Verwaltung geht davon aus, die Ratsaufträge im 1. Halbjahr des kommenden Jahres abzuarbei- ten. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4097/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.12.2018
- Erstellt
- 06.12.2018 15:05