Ausbau der Frankfurter Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2243/2019 vom 25.06.2019
Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 2243/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Ausbau der Frankfurter Straße hier: Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019, TOP 9.2.2 Die SPD-Fraktion stellt mit der Anfrage vom 16.05.2019, TOP 9.2.2 verschiedene Fragen zum Aus- bau der Frankfurter Straße, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung bezieht: Frage 1: „Welche Grundstücke sind betroffen?“ Antwort der Verwaltung: Für den vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße steht der Grunderwerb von 13 Grundstücksflä- chen mit einer Gesamtgröße von ca. 8.000 m² aus. Hierzu laufen Grunderwerbsverhandlungen mit den sieben noch betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen. Bezogen auf die ca. 1.500 m lange Ausbaustrecke der Frankfurter Straße fehlen Grundstücke über eine Strecke von ca. 1000 m. Personenbezogene Daten zu den Grundstücken und Grundstücksei- gentümern werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt. Frage 2: „Ist es möglich, vorab einen Teilausbau in Angriff zu nehmen, insbesondere im Bereich des Hoch- kreuzes? Falls nein, bitten wir um Angabe der Hinderungsgründe.“ Antwort der Verwaltung: Der vorgezogene Ausbau eines Teilabschnittes ist nicht möglich, da auch hierfür ein abgeschlosse- nes Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Frage 3: „Kann die Situation alternativ entschärft werden durch einen Kreisverkehr an der Kreuzung Steinstra- ße/Humboldtstraße und bis wann wäre ein solcher Ausbau möglich?“ Antwort der Verwaltung: Die Kreuzung Steinstraße (L99)/Humboldtstraße liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Straßen.NRW. Für den Ausbau der Kreuzung Steinstraße/Humboldtstraße zu einem Kreisverkehr sind Abstimmun- gen mit dem Straßenbaulastträger zu treffen und im Weiteren Verkehrsuntersuchungen/-gutachten 2 und geometrische Untersuchungen zu erbringen, die die verkehrlichen Auswirkungen des vierspuri- gen Ausbaus der Frankfurter Straße und der Anbindung der Deutz AG an die Frankfurter Straße be- rücksichtigen. Eine belastbare Aussage zur Bau- und Planungszeit lässt sich erst nach Abfrage und Klärung mit Straßen.NRW treffen. Eine kurzfristige bauliche Umsetzung ist aufgrund der vorgegebenen Planungs- und Abstimmungsprozesse nicht machbar.
Beratungsverlauf
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04.07.2019
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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