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2243/2019

Ausbau der Frankfurter Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.07.2019, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 2243/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 
 
Ausbau der Frankfurter Straße 
hier: Beantwortung einer Anfrage der  SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
16.05.2019, TOP 9.2.2 
Die SPD-Fraktion stellt mit der Anfrage vom 16.05.2019, TOP 9.2.2 verschiedene Fragen zum Aus-
bau der Frankfurter Straße, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung bezieht: 
 
Frage 1: 
 
„Welche Grundstücke sind betroffen?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für den vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße steht der Grunderwerb von 13 Grundstücksflä-
chen mit einer Gesamtgröße von ca. 8.000 m² aus. Hierzu laufen Grunderwerbsverhandlungen mit 
den sieben noch betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen. 
Bezogen auf die ca. 1.500 m lange Ausbaustrecke der Frankfurter Straße fehlen Grundstücke über 
eine Strecke von ca. 1000 m. Personenbezogene Daten zu den Grundstücken und Grundstücksei-
gentümern werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt. 
 
Frage 2: 
 
„Ist es möglich, vorab einen Teilausbau in Angriff zu nehmen, insbesondere im Bereich des Hoch-
kreuzes? Falls nein, bitten wir um Angabe der Hinderungsgründe.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der vorgezogene Ausbau eines Teilabschnittes ist nicht möglich, da auch hierfür ein abgeschlosse-
nes Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. 
 
Frage 3: 
 
„Kann die Situation alternativ entschärft werden durch einen Kreisverkehr an der Kreuzung Steinstra-
ße/Humboldtstraße und bis wann wäre ein solcher Ausbau möglich?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kreuzung Steinstraße (L99)/Humboldtstraße liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau 
Nordrhein-Westfalen, Straßen.NRW. 
 
Für den Ausbau der Kreuzung Steinstraße/Humboldtstraße zu einem Kreisverkehr sind Abstimmun-
gen mit dem Straßenbaulastträger zu treffen und im Weiteren Verkehrsuntersuchungen/-gutachten

2 
 
und geometrische Untersuchungen zu erbringen, die die verkehrlichen Auswirkungen des vierspuri-
gen Ausbaus der Frankfurter Straße und der Anbindung der Deutz AG an die Frankfurter Straße be-
rücksichtigen. 
 
Eine belastbare Aussage zur Bau- und Planungszeit lässt sich erst nach Abfrage und Klärung mit 
Straßen.NRW treffen. Eine kurzfristige bauliche Umsetzung ist aufgrund der vorgegebenen Planungs- 
und Abstimmungsprozesse nicht machbar.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Frankfurter Straße
  • Humboldtstraße
  • Steinstraße

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Details

Aktenzeichen
2243/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.06.2019
Erstellt
19.06.2019 14:09