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2548/2020

PFC Belastung - Kölner Süden - Installation von Filteranlagen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1.10.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3275 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2548/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
PFC Belastung - Kölner Süden - Installation von Filteranlagen 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/0994/2020 
Die SPD-Fraktion setzt folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 31.08.2020: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie-
ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die Bezirksregierung Köln 
als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Sanierungsziele 
festgelegt. Es wurde gegenüber den Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil 
GmbH) vorgegeben, dass die Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanie-
rungsanlagen auf den Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die wei-
tere Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, ge-
stoppt wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. 
Die Bezirksregierung hat keine Beseitigung der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. 
 
Nach Bekanntwerden der PFC-Problematik im linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 ein-
schließlich der Ermittlung der PFC-Belastung im Umfeld der Firma Horst wurde der Kies-
Gewinnungsbetrieb komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung eines Konzeptes durfte der Betrieb 
wieder aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Reinigung des durch Pumpen ge-
förderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grundwasser ist für die Kieswaschung 
erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. 
 
Die Stadt Köln hat keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filter-
anlagen zur Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene Ba-
denutzung in den Kiesgruben zu ermöglichen.  
Das Wasserrecht räumt keine subjektive Rechtsposition, etwa ein Recht auf eine bestimmte Beschaf-
fenheit bzw. Menge des Grundwassers oder einen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen des 
Grundwasserzustandes ein. 
 
Die im Antrag der SPD-Fraktion genannte Einrichtung und der Betrieb von Grundwasserreinigungsan-
lagen zur Fahnensanierung durch die Stadt Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung mit einem 
erheblichen Aufwand verbunden: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung 
der Anlagen durch einen Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Auf-
bereiten und Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im 
Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen 
Verhältnis zur beispielsweise angesprochenen Badeseenutzung. Insofern empfiehlt die Verwaltung, 
auf Filteranlagen zu verzichten.

2 
 
 
Eine belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgut-
achter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten 
erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2548/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.08.2020
Erstellt
17.08.2020 15:13