2548/2020
PFC Belastung - Kölner Süden - Installation von Filteranlagen
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3275 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 2548/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 PFC Belastung - Kölner Süden - Installation von Filteranlagen hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/0994/2020 Die SPD-Fraktion setzt folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 31.08.2020: Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie- ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Sanierungsziele festgelegt. Es wurde gegenüber den Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil GmbH) vorgegeben, dass die Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanie- rungsanlagen auf den Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die wei- tere Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, ge- stoppt wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. Die Bezirksregierung hat keine Beseitigung der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. Nach Bekanntwerden der PFC-Problematik im linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 ein- schließlich der Ermittlung der PFC-Belastung im Umfeld der Firma Horst wurde der Kies- Gewinnungsbetrieb komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung eines Konzeptes durfte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Reinigung des durch Pumpen ge- förderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grundwasser ist für die Kieswaschung erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. Die Stadt Köln hat keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filter- anlagen zur Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene Ba- denutzung in den Kiesgruben zu ermöglichen. Das Wasserrecht räumt keine subjektive Rechtsposition, etwa ein Recht auf eine bestimmte Beschaf- fenheit bzw. Menge des Grundwassers oder einen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen des Grundwasserzustandes ein. Die im Antrag der SPD-Fraktion genannte Einrichtung und der Betrieb von Grundwasserreinigungsan- lagen zur Fahnensanierung durch die Stadt Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung der Anlagen durch einen Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Auf- bereiten und Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zur beispielsweise angesprochenen Badeseenutzung. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auf Filteranlagen zu verzichten. 2 Eine belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgut- achter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2548/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 15:13