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3510/2022

Reallabor Westspitze

Mitteilung Ausschuss 15.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.11.2022, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2022 
 3510/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 
 
Reallabor Westspitze 
Sachstand und Ausblick 
 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 die Projektförderung für die 
stattInsel WESTSPITZE GmbH für die weitere Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal 
des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld im Umfang von bis zu 250.000 € im Haushaltsjahr 2022 per 
BV 0975/2022 beschlossen. Die Mittelfreigabe wurde im Finanzausschuss beschlossen. Am 
16.11.2022 wird die letzte Tranche der Mittel an die Vorhabenträger ergehen, dann ist im laufenden 
Haushaltsjahr die Fördersumme in vier Tranchen ausbezahlt worden.  
 
Die Entwicklung des Reallabors Westspitze im Rückblick sowie die nun anstehenden Teilprojekte 
wurden vom Vorhabenträger wie folgt dargelegt und erläutert: 
 
Konzept „Reallabor Westspitze“ 
 
Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld entwickelt die stattInsel WESTSPITZE 
GmbH eine Anlage für kulturelle Zwecke mit dem Schwerpunkt auf audiovisuell-künstlerischen Dar-
bietungen mit angeschlossener Gastronomie. Darüber hinaus soll die WESTSPITZE als Modellprojekt 
zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Sinne einer „nachhaltigen Transformation" im 
Quartier dienen. Dies vor dem Hintergrund der stetigen Verdrängung etablierter und identi-
tätsstiftender Kultur- und Kreativorte aufgrund extremer Bodenwertsteigerungen und eines fortschrei-
tenden Gentrifizierungsprozesses.  
Die Vorhabenträgerin verfolgt die langfristige Sicherung und Entwicklung der WESTSPITZE als Ar-
beitsort und Inkubator der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei wird eine nachhaltige wirtschaft-
liche und gesellschaftliche Transformation angestrebt, die sich an städtischen Entwicklungszielen 
(wie z.B. der vom Rat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung) orientiert. Der Teil REALLABOR 
versteht sich als Forschungs-, Experimentier-, Kreativ-, Kultur- und Kommunikationsraum und soll die 
Realisierung der städtischen Ziele zur Integration von Kultur- und Kreativräumen in die Stadtentwick-
lung stützen und verorten. Die Erkenntnisse und positiven Entwicklungen im Zusammenspiel von Pro-
tagonisten, Politik und Verwaltung sollen in der Folge auch anderen Kreativ- und Kulturschaffenden 
als Blaupause dienen und deren Bemühungen unterstützen. 
1. Sachstand aktuell  
 
1.1 Bestandsimmobilie 
 
Die Bestandsimmobilie ist umfangreich renoviert worden. So wurden beispielsweise Wände 
verputzt, Böden neu verlegt, sanitäre Anlagen komplett erneuert und die Fassade gestrichen.

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Das Außengelände wurde ebenfalls bearbeitet. Sämtliche umgesetzten Maßnahmen sind 
nicht baurechtlich genehmigungspflichtig, aber in Vorbereitung auf die weiteren Projektschritte 
erforderlich. 
 
Um den steigenden Kosten für Baumaterialien wie beispielsweise Holz, Glas etc. nicht ausge-
liefert zu sein, wurde auch bereits in größerem Umfang erforderliches Material beschafft. Auch 
für diese Anschaffungen wurden die Fördermittel eingesetzt. 
 
 
1.2 Bauantrag 
 
Für die geplanten baulichen Erweiterungen ist ein sehr umfangreicher Bauantrag in Bearbei-
tung. Die erforderlichen statischen Berechnungen liegen vor. Sie beziehen sich auf die ge-
planten Einfriedungen des Geländes, auf Überdachungen und Stützwände sowie auf Trep-
penanlagen. 
 
Das Brandschutzkonzept ist fertiggestellt worden, bedarf lediglich noch ein paar weniger Modi-
fizierungen hinsichtlich der Fluchtwege. Ein aufwändiges Schallgutachten ist ebenfalls von 
dem beauftragten Gutachterbüro erstellt worden und bildet einen wichtigen Teil des Bauan-
trags.  
 
Die Kosten für Architekten, den Brandschutzsachverständigen sowie die entsprechenden 
Gutachter für Schall etc. machen einen großen Anteil am Gesamtaufwand aus. 
 
Der Bauantrag soll noch in 2022 bei der Bauaufsicht eingereicht werden. 
 
 
1.3 Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 
 
Um den rechtskräftigen Bebauungsplan den nutzerspezifischen Bedürfnissen des Reallabors 
Westspitze anzupassen, ist ein detailliertes Konzept der Vorhabenträger zu erstellen. Um die-
ses Konzept auch langfristig tragbar zu machen, ist die Planung von essentieller Bedeutung. 
Auch hier wurden und werden Fachplaner*innen eingesetzt, um die architektonischen und 
stadtplanerischen Aspekte des Gesamtensembles zu erarbeiten.  
 
Die wesentlichen Punkte wie Nutzungseinheiten, GRZ und GFZ und die Genehmigung von 
Vergnügungsstätten sind bereits mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt worden. In dieser 
produktiven Auseinandersetzung ist z.B. auch eine für die Kulturszene bedeutende Änderung 
zum Stellplatznachweis erarbeitet worden. Kulturbetriebe müssen nunmehr keinen Stellplatz-
nachweis erbringen. Diesen Nachweis überhaupt zu erbringen, ist für die meisten Kulturein-
richtungen mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, zumal typischerweise gerade Kulturein-
richtungen der freien Szene nicht mit dem PKW angesteuert werden, sondern mit dem ÖPNV, 
dem Fahrrad/Roller oder eben zu Fuß. Der Wegfall dieser Anforderung ist ein Ergebnis, wel-
ches zeigt, wie sinnhaft und notwendig die Entwicklung dieses Reallabors ist. 
 
1.4 Personal und ehrenamtlich engagierte Unterstützer*innen 
 
Um das Vorhaben umzusetzen und langfristig zu betreiben, bedarf es vieler Helfer*innen. Das 
Reallabor Westspitze hat ein Helfernetzwerk aufgebaut, welches auch kontinuierlich gepflegt 
wird. Somit ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Umsetzung und den erfolgreichen Be-
trieb des Reallabors geschaffen worden. 
 
Neben den zwei Stellen für die geschäftsführenden Gesellschafter wurden zwei Teilzeitstellen 
eingerichtet. Eine dieser Stellen wurde an einen Bewerber mit besonderen Vermittlungs-
hemmnissen vergeben. Diese Stelle wird vom Job-Center gefördert.

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2. Ausblick 2023 
 
Eine wesentliche Aufgabe wird die kontinuierliche Suche nach Sponsoren und kreditgebenden 
Banken sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Eigenmittel vorliegen, 
um weitere Fördermittel zu erhalten.  
 
Ein Meilenstein in 2023 ist die Erteilung der Baugenehmigung. Neben den fortlaufenden ge-
nehmigungsfreien Vorbereitungen können dann die entscheidenden Maßnahmen umgesetzt 
werden, die in die Eröffnung des Kulturbetriebs mit Gastronomie münden sollen. 
 
Um den Betrieb zu gewährleisten, sollen weitere Mitarbeiter*innen aus der Gruppe der Lang-
zeitarbeitslosen rekrutiert werden. 
 
Die Änderung des Bebauungsplans soll auf den Weg gebracht werden, nachdem man sich mit 
dem Stadtplanungsamt final geeinigt hat. 
 
 
3. Fazit Stand November 2022 
 
In vielen unterschiedlichen Bereichen ist das Reallabor Westspitze sicherlich ein gutes Bei-
spiel für andere Kulturbetriebe und kann – gemäß den Ansprüchen an ein Reallabor – wertvol-
le Hinweise zu ähnlichen Verfahren liefern. Der Weg hin zum Erbbaurechtsvertrag, das Ver-
fahren zur Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Einklang mit dem zu stellenden 
Bauantrag: Die aus diesen unterschiedlichen Verfahren und Prozessen gewonnenen Erkennt-
nisse können als Blaupause für andere Kulturschaffende dienen. Dabei sind insbesondere 
auch Fehlentwicklungen, unnötige Wege und Ähnliches sehr wertvoll. Gerade im Bereich Kul-
tur sind die Erkenntnisse im Umgang mit den städtischen Verfahren und Beteiligten hilfreich. 
 
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass noch umfangreich Aufgaben zu bewältigen sind. Dazu zäh-
len die Baugenehmigung, die Umsetzung der Baumaßnahmen und die Eröffnung der Gastro-
nomie und des Kulturbetriebs selbst. Auch hier ist der gesamte Prozess darzustellen und die 
Ergebnisse so zu dokumentieren und aufzuarbeiten, dass der Mehrwert für weitere Kulturbe-
triebe weitergegeben werden kann. 
 
Die Vorhabenträger schildern besondere Herausforderungen in den Abstimmungen mit den 
unterschiedlichen Ämtern der Verwaltung wie auch anderen, nicht städtischen Unternehmen 
und Behörden. Auch die Wechselwirkungen zwischen Bauantrag und Änderungswünschen im 
Bebauungsplan haben bei neuerlichen Anpassungen zeitliche Verzögerungen bedeutet. Ein 
Sachverhalt, der in sich schlüssig ist, aber für Vorhabenträger*innen generell ein weiteres 
Hindernis darstellt. Viele dieser Erkenntnisse dürften aber für ähnlich gelagerte Vorhaben tat-
sächlich von großem Nutzen sein.  
 
Inwiefern diese Annahmen dann auch realiter den gewünschten und erhofften Effekt haben, 
das wird zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt zu bewerten sein. Die weitere Unterstützung 
und Förderung des Reallabor Westspitze werden sicherlich dazu beitragen, derartige Vorha-
ben auch aus der freien Kulturszene heraus zu befördern, und andere Vorhabenträger*innen 
ermutigen. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3510/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.11.2022
Erstellt
20.10.2022 12:06