Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 26.11.2024 (AN/1644/2024) betreffend "Auswirkungen des Drogenkonsumraums auf die Situation am Neumarkt"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0077/2025 vom 23.01.2025
Stand: Am 24.03.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 23.01.2025 0077/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 28.01.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 03.02.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 26.11.2024 (AN/1644/2024) betreffend "Auswirkungen des Drogenkonsumraums auf die Situation am Neumarkt" Die CDU-Fraktion stellt die folgende Anfrage an die Verwaltung: 1. Wie viele Konsumvorgänge, auch Konsumvorgänge pro Konsument, werden aktuell durchschnittlich pro Tag im Drogenkonsumraum am Neumarkt erfasst und wie viele Konsumenten nutzen den Raum regelmäßig? 2. Gibt es Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes der Konsumenten und wird über- prüft, ob die Nutzer Einwohner dieser Stadt sind? 3. Welche Daten zur Anzahl der am Neumarkt verweilenden suchtkranken Personen lie- gen vor und wie haben sich diese Zahlen seit der Einführung des Drogenkonsum- raums verändert? 4. Wie haben sich die suchtmittelassoziierten Rettungseinsätze der Feuerwehr im Umfeld des Neumarkts entwickelt, insbesondere im Vergleich der Einsätze vor und nach der Eröffnung des Drogenkonsumraums? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um zu verhindern, dass Konsumenten nach dem Verlassen des Drogenkonsumraums durch Beeinträchtigung die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere im Hinblick auf Straßenverkehrsregeln? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Im November 2024 wurden 2533 Konsumvorgänge und 232 unterschiedliche Nutzer*innen im Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt gezählt. Seit August 2024 ist die Lüftungsanlage de- fekt, so dass seitdem der Raum für den inhalativen Konsum geschlossen war und nur der Raum für den intravenösen Konsum geöffnet hatte. Der inhalative Raum ist seit dem 20.01.2025 wieder geöffnet. Vor Schließung des Raums für den inhalativen Konsum beliefen sich die Konsumvorgänge zum Beispiel im Juli auf 4538 Konsumvorgängen und 428 unter- schiedliche Nutzer*innen. 2 Zu 2. Nein, es gibt keine Beschränkungen für die Nutzung des DKR hinsichtlich des Wohnsitzes der Konsumierenden. Es erfolgt keine Überprüfung, ob die Nutzer*innen Einwohner*innen der Stadt Köln sind. Grund hierfür ist, dass ein Ausschluss von Konsumierenden ohne Identitäts- nachweis dem niedrigschwelligen Ansatz der Einrichtung widerspricht. Zu 3. Es liegen keine aktuellen (und wissenschaftlich erhobenen) Daten vor. Zu 4. Das Spektrum der suchtmittelassoziierten Fälle hat sich in den letzten 15 Jahren im ganzen Stadtgebiet verändert. Die opiatinduzierten Fälle mit Bewusstlosigkeit und Atemstillstand sind deutlich zurückgegangen. Belastbare Aussagen zu Fällen mit synthetischen Drogen sind nicht zu treffen. Diese Angaben fußen allein auf einigen Aussagen der Intoxikierten und auf Rück- meldungen aus den behandelnden Kliniken. Zu 5. Die Nutzung des Drogenkonsumraums und die Konsequenzen, die durch den Konsum entste- hen, erfolgen auf eigene Verantwortung der Konsumierenden. Im Rahmen der sozialarbeiterischen Tätigkeit werden die Konsumierenden auf die Wirkungen der verschiedenen Substanzen hingewiesen. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Aus- tausch zwischen Staatsanwaltschaft, Amt für öffentliche Ordnung und Polizei statt, um Belas- tungen des öffentlichen Raums im Umkreis des Drogenkonsumraums zu besprechen mit dem Ziel Belastungen zu vermeiden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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24.03.2025 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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