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2370/2022

Sachstandsbericht „Starke Veedel – Starkes Köln“, Vorlagen-Nr. 1114/2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.08.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4696 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2022 
 2370/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
 
Sachstandsbericht „Starke Veedel – Starkes Köln„, Vorlagen-Nr. 1114/2022, hier: Mündliche 
Anfrage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.05.2022 
Herr Dr. Schlieben weist darauf hin, dass bislang von möglichen 97 Millionen Euro nur 62 Millionen 
abgerufen wurden und erkundigt sich, ob die Differenz noch abgerufen werde. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde in 2016 von Rat beschlossen und bezieht sich 
auf insgesamt elf Sozialräume des Programms "Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorien-
tierung in Köln“. Es bildet die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäi-
schen Sozialfonds (ESF) und Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen (EFRE). 
Förderzugang Europäischer Sozialfonds (ESF): 
Im V erlauf der Umsetzung des Programms „Starke V eedel – Starkes Köln“ haben sich die 
Rahmenbedingungen für die Antragstellung von ESF-Fördermitteln erheblich geändert. 
Insbesondere die neue Prioritätensetzung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Aufruf 
„Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ im Juni 2018 wirkte sich wesentlich 
auf die Umsetzung der geplanten Maßnahmen aus.  
Die Schwerpunktlegung auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut hatte zur Folge, dass 
für einen erheblichen Teil der vorgesehenen Maßnahmen, die in einem oder mehreren 
Sozialräumen umgesetzt werden sollten, ein entsprechender Förderzugang fehlte. Die im 
Leitkonzept aufgeführten Mittel konnten aus diesem Grunde nicht beantragt werden. Die 
Förderperiode 2014 bis 2020 ist inzwischen abgelaufen, daher konnten in den letzten Jahren keine 
Mittel mehr abgerufen werden.  
Förderzugang Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 
Mit dem  Aufruf „Starke Quartiere – Starke Menschen“ ermöglichte das Land Nordrhein-Westfalen 
Städten und Gemeinden in ausgewählten Gebieten Entwicklungen in unterschiedlichen 
Lebensbereichen umzusetzen. Mit dem Aufruf konnte die Strategie der Europäischen Union für die 
Förderperiode 2014 bis 2020 genutzt und entsprechend der sogenannten Prioritätsachse konnten 
„Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention“ Anträge gestellt werden. Der Aufruf wurde 
inzwischen geschlossen, sodass ein weiterer Abruf von Fördermitteln innerhalb der Periode 2014 bis 
2020 nicht mehr möglich ist.  
Städtebauförderung 
Um Städtebaufördermittel erhalten zu können, wurden auf der Grundlage des Leikonzeptes 
insgesamt sieben raumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) für acht Räume 
erstellt. Im Zuge der Umsetzung der sieben ISEK stellte sich heraus, dass nicht für alle geplanten 
Maßnahmen der Zugang zur Städtebauförderung realisiert werden kann. T eilweise waren andere 
Förderzugänge vorrangig.

2 
 
Das ISEK für „Bickendorf, Westende und Ossendorf“ erhielt keine Anerkennung vom Land NRW, weil 
das Maßnahmenpaket für den Raum nicht als ausreichend bewertet wurde. Der Fördermittelgeber 
setzt voraus, dass die vorgesehenen Maßnahmen von Art und Umfang her städtebaulich erkennbar 
zu einer positiven Entwicklung des Sozialraumes beitragen.  
Vor diesem Hintergrund wurden auch die für die Sozialräume „Höhenberg und Vingst“, „Bocklemünd 
und Mengenich“ und „Bilderstöckchen“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen als nicht 
ausreichend für die Erstellung eines sozialraumspezifischen ISEK bewertet. Folglich konnten für 
diese drei Räume keine Städtebaufördermittel eingeworben werden.  
In 2020 hat der Fördermittelgeber das Städtebauförderprogramm überarbeitet und veränderte Bedin-
gungen geschaffen, sodass eine Fortschreibung der sieben ISEK des Programms „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist.  
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die im Leitkonzept von 2016 vorgesehenen Maßnahmen 
nur teilweise umgesetzt und eingeplante Fördermittel aus den genannten Gründen nicht in vollem 
Umfang eingeworben werden konnten. Das Programm „Starke V eedel – Starkes Köln“ wird zum Ende 
2022 offiziell geschlossen, die laufenden Maßnahmen mit Städtebauförderung werden aber über 
2022 hinaus zu Ende geführt und abgerechnet.  
Die neuen Programmlinien des Landes mit ihren veränderten Rahmenbedingungen erfordern die 
Entwicklung einer angepassten Förderstrategie, um auch zukünftig Fördermittel im Bereich der Städ-
tebauförderung für Köln bestmöglich nutzbar machen zu können. Diese wird aktuell von der V erwal-
tung erarbeitet. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2370/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.08.2022
Erstellt
27.07.2022 11:36