2370/2022
Sachstandsbericht „Starke Veedel – Starkes Köln“, Vorlagen-Nr. 1114/2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4696 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 11.08.2022 2370/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Sachstandsbericht „Starke Veedel – Starkes Köln„, Vorlagen-Nr. 1114/2022, hier: Mündliche Anfrage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.05.2022 Herr Dr. Schlieben weist darauf hin, dass bislang von möglichen 97 Millionen Euro nur 62 Millionen abgerufen wurden und erkundigt sich, ob die Differenz noch abgerufen werde. Stellungnahme der Verwaltung: Das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde in 2016 von Rat beschlossen und bezieht sich auf insgesamt elf Sozialräume des Programms "Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorien- tierung in Köln“. Es bildet die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäi- schen Sozialfonds (ESF) und Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen (EFRE). Förderzugang Europäischer Sozialfonds (ESF): Im V erlauf der Umsetzung des Programms „Starke V eedel – Starkes Köln“ haben sich die Rahmenbedingungen für die Antragstellung von ESF-Fördermitteln erheblich geändert. Insbesondere die neue Prioritätensetzung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Aufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ im Juni 2018 wirkte sich wesentlich auf die Umsetzung der geplanten Maßnahmen aus. Die Schwerpunktlegung auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut hatte zur Folge, dass für einen erheblichen Teil der vorgesehenen Maßnahmen, die in einem oder mehreren Sozialräumen umgesetzt werden sollten, ein entsprechender Förderzugang fehlte. Die im Leitkonzept aufgeführten Mittel konnten aus diesem Grunde nicht beantragt werden. Die Förderperiode 2014 bis 2020 ist inzwischen abgelaufen, daher konnten in den letzten Jahren keine Mittel mehr abgerufen werden. Förderzugang Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Mit dem Aufruf „Starke Quartiere – Starke Menschen“ ermöglichte das Land Nordrhein-Westfalen Städten und Gemeinden in ausgewählten Gebieten Entwicklungen in unterschiedlichen Lebensbereichen umzusetzen. Mit dem Aufruf konnte die Strategie der Europäischen Union für die Förderperiode 2014 bis 2020 genutzt und entsprechend der sogenannten Prioritätsachse konnten „Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention“ Anträge gestellt werden. Der Aufruf wurde inzwischen geschlossen, sodass ein weiterer Abruf von Fördermitteln innerhalb der Periode 2014 bis 2020 nicht mehr möglich ist. Städtebauförderung Um Städtebaufördermittel erhalten zu können, wurden auf der Grundlage des Leikonzeptes insgesamt sieben raumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) für acht Räume erstellt. Im Zuge der Umsetzung der sieben ISEK stellte sich heraus, dass nicht für alle geplanten Maßnahmen der Zugang zur Städtebauförderung realisiert werden kann. T eilweise waren andere Förderzugänge vorrangig. 2 Das ISEK für „Bickendorf, Westende und Ossendorf“ erhielt keine Anerkennung vom Land NRW, weil das Maßnahmenpaket für den Raum nicht als ausreichend bewertet wurde. Der Fördermittelgeber setzt voraus, dass die vorgesehenen Maßnahmen von Art und Umfang her städtebaulich erkennbar zu einer positiven Entwicklung des Sozialraumes beitragen. Vor diesem Hintergrund wurden auch die für die Sozialräume „Höhenberg und Vingst“, „Bocklemünd und Mengenich“ und „Bilderstöckchen“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen als nicht ausreichend für die Erstellung eines sozialraumspezifischen ISEK bewertet. Folglich konnten für diese drei Räume keine Städtebaufördermittel eingeworben werden. In 2020 hat der Fördermittelgeber das Städtebauförderprogramm überarbeitet und veränderte Bedin- gungen geschaffen, sodass eine Fortschreibung der sieben ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die im Leitkonzept von 2016 vorgesehenen Maßnahmen nur teilweise umgesetzt und eingeplante Fördermittel aus den genannten Gründen nicht in vollem Umfang eingeworben werden konnten. Das Programm „Starke V eedel – Starkes Köln“ wird zum Ende 2022 offiziell geschlossen, die laufenden Maßnahmen mit Städtebauförderung werden aber über 2022 hinaus zu Ende geführt und abgerechnet. Die neuen Programmlinien des Landes mit ihren veränderten Rahmenbedingungen erfordern die Entwicklung einer angepassten Förderstrategie, um auch zukünftig Fördermittel im Bereich der Städ- tebauförderung für Köln bestmöglich nutzbar machen zu können. Diese wird aktuell von der V erwal- tung erarbeitet. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2370/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 27.07.2022 11:36