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V/0915/2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0109/2020)

Vorlagen 09.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 05.11.2020, TOP 5.1

D_0109_2010_Pump-Track

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

D_0109_2010_Pump-Track

5127 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0109/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Errichtung eines Pump- Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur 
Förderung von Sportstätten - Programmjahre 2020 und 2021 
 
 
Beschluss: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Fall einer Förderung aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten - Pro-
grammjahre 2020 und 2021“ wird in Handorf nach dem Entwurf des Planungsbüros 
DSGN Concepts aus Münster ein Pump-Track errichtet. 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Antrag zum Investitionspakt für die 
Förderrunde 2020 einzureichen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Im Falle eines Zuschlags für das Jahr 2020 würden die zuwendungsfähigen Ausg aben zu 100 % 
gefördert. Dementsprechend beschränkt sich die finanzielle Belastung durch den Bau des Pump-
Tracks auf die Unterhaltungskosten der Anlage. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 
2022 ff -14.170  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2022 ff 2.550  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 ff 14.170 Auflösung 
ARAP 
Saldo    2.550  
 
 
Sportamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und -stätten    
Investitionsmaßnah-
me 0300 Sportgelegenheiten    
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 2021 212.540  
Einzahlungen 01 Investitionszuwendungen vom 
Land 2021 212.540 100 %  
Förderung 
Summe aller Auszahlungen/Einnahmen/Saldo   0  
 
Die Unterhaltungskosten des Pump- Tracks in Handorf liegen bei ca. 2.550 Euro im Jahr.  Das 
Vinzenzwerk wird so wie auch bei der Skateanlage die Reinigung der Anlage übernehmen.  Die 
Abschreibungen belaufen sich auf 14.170 Euro jährlich. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Fall einer Förderung und Durchführung der 
Maßnahme im Budget der o. g. Produktgruppe aufgefangen. 
 
Begründung: 
 
In Münster Handorf gibt es derzeit nur eine Anlage für Rollsport -Aktivitäten und zwar eine 
Skateanlage auf dem Gelände des Vinzenzwerkes. Die Skateanlage wurde in 2005 errichtet und 
in diesem Jahr komplett saniert.  
 
Aktuell gibt es sowohl eine Anregung nach § 24 GO NRW als auch mehrere Anregungen im 
Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes in Münster-Handorf eine Pump-Track zu installieren 
und dies optimalerweise als Erweiterung der bestehenden Skateanlage. 
Aus sportfachlicher Sicht ist der Standort prädestiniert für eine derartige Anlage, da diese: 
 
a. unter einer guten sozialen Kontrolle stehen würde, 
b. den Kindern und Jugendlichen des Vinzenzwerkes und den Kindern und Jugendlichen 
aus Handorf zugute käme, 
c. die gemeinsame Nutzung beider Zielgruppen den integrativen Ansatz voll aufgreifen wür-
de, 
d. die Erweiterung der bestehenden Skateanlage um einen Pump-Track eine vielfach größe-
re Zielgruppe ansprechen würde. 
 
Das Plangebiet des zukünftigen Pump -Tracks befindet sich auf dem Gelände des Vinzenzwerkes 
und wird direkt an die bereits vorhandene Skateranlage anschließen. Die notwendige Fläche wird 
städtischerseits vom Vinzenzwerk kostenneutral gepachtet analog zur Fläche der Skateanlage. 
 
Östlich anschließend an die Skateanl age soll ein Pumptrack entstehen. Dabei handelt es sich um 
einen geschlossenen Rundkurs mit Steilkurven, Wellen und Sprüngen. Ziel des Pumptracks ist es,  
durch die Gewichtsverlagerung auf dem Rad bzw. durch gezielte Zieh-  und Drückbewegungen 
(„Pumping“) Geschwindigkeit aufzubauen, um so den Parcours zu befahren. Der  Pumptrack ist 
dabei eine Herausford erung für jede Altersstufe. Beim Befahren wird die koordinative Fähigkeit, 
das Gleichgewichtsgefühl, Kraft und Ausdauer der Nutzerinnen und Nutzer gefördert.  Auch wenn 
der Ursprung des Pumptracks im Mountainbike- und BMX-Sport liegt, kann der Parcours auch von 
Skatern, Inline-Skatern, Rollschuhfahrern, Kindern mit Rollern und natürlich auch mit einem ge-
wöhnlichen Fahrrad genutzt werden. Der Pumptrack soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden.  
 
Aktuell werden für das Projekt Pump- Track Handorf die Bauantragsunterlagen zusammengestellt, 
so dass mit einem Baubeginn im 2. Quartal 2021 und einer Fertigstellung der Anlage im Späth-
erbst 2021 gerechnet werden kann.

- 3 - 
 
 
 
 
 
 
Anlass für die Dringlichkeit  
 
Die Projektanträge für das Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten Programmjahr 2020 
und 2021 müssen bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Für das För-
derjahr 2020 ist zwingend bei der Antragstellung ein Ratsbeschluss vorzulegen, dieser kann bis 
zum 30.10.2020 nachgereicht werden. 
Da eine Einberufung der Gremien nicht rechtzeitig möglich ist , soll hier eine Dringlichkeitsent-
scheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden. 
 
 
 
Münster, den 20.10.2020 
 
 
gez.     gez. 
Martina Klimek   Kurt Moths 
Bezirksbürgermeisterin  Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung

Anlage A

1945 Zeichen

Anlage A zur V/0915/2020 
Kurzüberblick 
Entscheidung der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Errichtung eines Pump-Tracks in Handorf 
bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Programmjahr 2020 
und 2021 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt unter anderem durch den Bau von vereinsungebundenen Sportange-
boten.  
Neben den traditionellen Sportanlagen bekommen die vereinsungebundenen Sportangebote ak-
tuell eine immer größere Rolle. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die nicht in Sportvereinen 
verortet sind, benötigen Angebote wie Skateanlagen, Pump-Tracks, BMX-Anlagen, Dirtparks oder 
ganze Bewegungsparks, um der digitalen Welt zu entfliehen und sich körperlich zu betätigen.  
Wünschenswert wäre eine nahezu flächendeckende Versorgung der einzelnen Stadtteile mit der-
artigen Angeboten, um stadtteilorientiert unter Hilfestellung von Sportvereinen und/oder freien 
Jugendhilfeeinrichtungen flankierende Maßnahmen anzubieten. 
 
Die Baumaßnahme trägt dementsprechend zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden 
Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Beschluss über den Bau einer Pump-Track ergibt sich aus einer Anregung nach § 24 GO NRW 
und mehreren Anregungen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Handorf  
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beschlussvorlage

1012 Zeichen

V/0915/2020 
V/0915/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0109/2020) 
Errichtung eines Pump-Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur 
Förderung von Sportstätten - Programmjahre 2020 und 2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkei tsentscheidung D/0109/2020 über die Errichtung eines Pump -Tracks in Handorf  
bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten  - Programmjahre 
2020 und 2021 gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW wird genehmigt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
  
Sportamt 
 
22.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0915/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37