V/0915/2020
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0109/2020)
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D_0109_2010_Pump-Track
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Dringlichkeitsentscheidung D/0109/2020 Betreff: Errichtung eines Pump- Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten - Programmjahre 2020 und 2021 Beschluss: I. Sachentscheidung: 1. Im Fall einer Förderung aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten - Pro- grammjahre 2020 und 2021“ wird in Handorf nach dem Entwurf des Planungsbüros DSGN Concepts aus Münster ein Pump-Track errichtet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Antrag zum Investitionspakt für die Förderrunde 2020 einzureichen. II. Finanzielle Auswirkungen Im Falle eines Zuschlags für das Jahr 2020 würden die zuwendungsfähigen Ausg aben zu 100 % gefördert. Dementsprechend beschränkt sich die finanzielle Belastung durch den Bau des Pump- Tracks auf die Unterhaltungskosten der Anlage. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten Zeile 02 Zuwendungen und allge- meine Umlagen 2022 ff -14.170 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 ff 2.550 Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 ff 14.170 Auflösung ARAP Saldo 2.550 Sportamt Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann Telefon: 492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de - 2 - Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport- anlagen und -stätten Investitionsmaßnah- me 0300 Sportgelegenheiten Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2021 212.540 Einzahlungen 01 Investitionszuwendungen vom Land 2021 212.540 100 % Förderung Summe aller Auszahlungen/Einnahmen/Saldo 0 Die Unterhaltungskosten des Pump- Tracks in Handorf liegen bei ca. 2.550 Euro im Jahr. Das Vinzenzwerk wird so wie auch bei der Skateanlage die Reinigung der Anlage übernehmen. Die Abschreibungen belaufen sich auf 14.170 Euro jährlich. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Fall einer Förderung und Durchführung der Maßnahme im Budget der o. g. Produktgruppe aufgefangen. Begründung: In Münster Handorf gibt es derzeit nur eine Anlage für Rollsport -Aktivitäten und zwar eine Skateanlage auf dem Gelände des Vinzenzwerkes. Die Skateanlage wurde in 2005 errichtet und in diesem Jahr komplett saniert. Aktuell gibt es sowohl eine Anregung nach § 24 GO NRW als auch mehrere Anregungen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes in Münster-Handorf eine Pump-Track zu installieren und dies optimalerweise als Erweiterung der bestehenden Skateanlage. Aus sportfachlicher Sicht ist der Standort prädestiniert für eine derartige Anlage, da diese: a. unter einer guten sozialen Kontrolle stehen würde, b. den Kindern und Jugendlichen des Vinzenzwerkes und den Kindern und Jugendlichen aus Handorf zugute käme, c. die gemeinsame Nutzung beider Zielgruppen den integrativen Ansatz voll aufgreifen wür- de, d. die Erweiterung der bestehenden Skateanlage um einen Pump-Track eine vielfach größe- re Zielgruppe ansprechen würde. Das Plangebiet des zukünftigen Pump -Tracks befindet sich auf dem Gelände des Vinzenzwerkes und wird direkt an die bereits vorhandene Skateranlage anschließen. Die notwendige Fläche wird städtischerseits vom Vinzenzwerk kostenneutral gepachtet analog zur Fläche der Skateanlage. Östlich anschließend an die Skateanl age soll ein Pumptrack entstehen. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Rundkurs mit Steilkurven, Wellen und Sprüngen. Ziel des Pumptracks ist es, durch die Gewichtsverlagerung auf dem Rad bzw. durch gezielte Zieh- und Drückbewegungen („Pumping“) Geschwindigkeit aufzubauen, um so den Parcours zu befahren. Der Pumptrack ist dabei eine Herausford erung für jede Altersstufe. Beim Befahren wird die koordinative Fähigkeit, das Gleichgewichtsgefühl, Kraft und Ausdauer der Nutzerinnen und Nutzer gefördert. Auch wenn der Ursprung des Pumptracks im Mountainbike- und BMX-Sport liegt, kann der Parcours auch von Skatern, Inline-Skatern, Rollschuhfahrern, Kindern mit Rollern und natürlich auch mit einem ge- wöhnlichen Fahrrad genutzt werden. Der Pumptrack soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Aktuell werden für das Projekt Pump- Track Handorf die Bauantragsunterlagen zusammengestellt, so dass mit einem Baubeginn im 2. Quartal 2021 und einer Fertigstellung der Anlage im Späth- erbst 2021 gerechnet werden kann. - 3 - Anlass für die Dringlichkeit Die Projektanträge für das Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten Programmjahr 2020 und 2021 müssen bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Für das För- derjahr 2020 ist zwingend bei der Antragstellung ein Ratsbeschluss vorzulegen, dieser kann bis zum 30.10.2020 nachgereicht werden. Da eine Einberufung der Gremien nicht rechtzeitig möglich ist , soll hier eine Dringlichkeitsent- scheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden. Münster, den 20.10.2020 gez. gez. Martina Klimek Kurt Moths Bezirksbürgermeisterin Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung
Anlage A
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Anlage A zur V/0915/2020 Kurzüberblick Entscheidung der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Errichtung eines Pump-Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Programmjahr 2020 und 2021 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt unter anderem durch den Bau von vereinsungebundenen Sportange- boten. Neben den traditionellen Sportanlagen bekommen die vereinsungebundenen Sportangebote ak- tuell eine immer größere Rolle. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die nicht in Sportvereinen verortet sind, benötigen Angebote wie Skateanlagen, Pump-Tracks, BMX-Anlagen, Dirtparks oder ganze Bewegungsparks, um der digitalen Welt zu entfliehen und sich körperlich zu betätigen. Wünschenswert wäre eine nahezu flächendeckende Versorgung der einzelnen Stadtteile mit der- artigen Angeboten, um stadtteilorientiert unter Hilfestellung von Sportvereinen und/oder freien Jugendhilfeeinrichtungen flankierende Maßnahmen anzubieten. Die Baumaßnahme trägt dementsprechend zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Der Beschluss über den Bau einer Pump-Track ergibt sich aus einer Anregung nach § 24 GO NRW und mehreren Anregungen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Handorf Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0915/2020 V/0915/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0109/2020) Errichtung eines Pump-Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten - Programmjahre 2020 und 2021 Beratungsfolge 05.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkei tsentscheidung D/0109/2020 über die Errichtung eines Pump -Tracks in Handorf bei einer Förderung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten - Programmjahre 2020 und 2021 gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW wird genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage Dringlichkeitsentscheidung Sportamt 22.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann Telefon: 492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0915/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37