AN/0600/2024
Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote
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Anlage: Beispielfotos
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Beispielfotos Abb. 1 Positivbeispiel Mikromobilitätsstation aus Köln Foto: Deniz Ertin Abb. 2 Positivbeispiel Mikromobilitätsstation Richartzstraße Foto: Deniz Ertin
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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BV5 Grüne BV5 GUT/Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.04.2024 AN/0600/2024 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote - Bürgerfreundliche Verkehrsgestaltung in Nippes - Gemeinsamer Antrag der Grünen und GUT/Klima Freunde - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Wir wollen, dass sich Menschen im Stadtbezirk Nippes auch ohne eigenen Pkw sicher und schnell fortbewegen können, auch wollen wir umweltfreundliche Mobilitätsalternativen för- dern. Deshalb wollen wir im Sinne der Verkehrswende das kommerzielle Angebot von Mikro- mobilitäts-Sharing für den Bezirk Nippes verbessern. Dieses Hybridmodell soll das Angebot ordnen und im Sinne aller verbessern. 1. Hierzu bedarf es zum flexiblen Verleihsystem (Freefloating-System) von E-Scootern, Fahrrädern und Lastenrädern der zusätzlichen Errichtung von Parkstationen für diese Mikromobilität. 2. In der Nähe von jeder S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle soll es im Bezirk Nippes in Zu- kunft daher einen Mikromobilität-Hub geben. Hierfür sollen Autoparkplätze in unmittelba- rer Nähe zu einem E-Scooter- und Leihfahrrad-Parkplatz umgewidmet werden. 3. Jeder Mikromobilitäts-Hub soll mindestens die Größe eines PKW-Parkplatzes (10-12m²) bereitstellen (siehe Abb.1 und Abb.2), bei entsprechendem Bedarf auch mehr. 4. Die Mikromobilität-Hubs sollen immer zur Hälfte mit Leihrädern und E-Scootern bestückt und präferiert in Kreuzungsnähe eingerichtet werden. Wenn für der Verleih von Lastenrä- dern ein Bedarf besteht, sollen immer zusätzliche Flächen umgewidmet werden, da diese mehr Platz benötigen. - 2 - 5. Durch eine jährliche Evaluation soll die Verwaltung den Bedarf ermitteln und gegebenen- falls Mikromobilitäts-Hubs ausweiten oder zurückbauen können. Diese soll die Verwal- tung der Bezirksvertretung als Mitteilung vorlegen und soll auf Grundlage der Bewe- gungsprofile der Mobilitätsdaten der Anbieter geschehen. 6. Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit den Anbietern weitere Abstellverbotszonen wie hier beschrieben auszuhandeln. 7. Um jeden Mikromobilitäts-Hub soll eine Abstellverbotszone im Umkreis von 30-50 Metern eingerichtet werden, so dass die Mikromobilität-Hubs präferiert genutzt werden und im Umkreis keine Verleihfahrzeuge die Barrierefreiheit einschränken. Der Gehweg auf der Neusser Straße kann für den Fußverkehr hierdurch beispielsweise dauerhaft geschützt werden. 8. Zusätzlich sollen die Abstellverbotszonen auch kleinteilig und auf allen Fußwegen, die keine Mindestbreite von 1,5 Metern haben, umgesetzt werden. Als erste Maßnahme sollen elf Mikromobilitäts-Hubs zeitnah geschaffen werden: 1. S-Bahn Haltestelle Nippes 2. S-Bahn Haltestelle Longerich 3. Neusser Straße 1: Nördlich der Florastraße U-Bahn Haltestelle in Richtung stadtauswärts 4. Neusser Straße 2: Neusser Straße Ecke Kuenstraße 5. Neusser Straße 3: Neusser Straße Ecke Wilhelmstraße 6. Neusser Straße 4: Neusser Straße Ecke Florastraße 7. Neusser Straße 5: Neusser Straße Ecke Blücherstraße 8. Neusser Straße 6: Neusser Straße Ecke Niehler Kirchweg 9. Neusser Straße 7: Neusser Straße Gürtel 10. Haltestelle Amsterdamer Straße / Gürtel 11. Haltestelle Geldernstraße / Parkgürtel (In der Anlage sind Beispielbilder.) Begründung: Am 15. Juni 2019 trat in der Bundesrepublik Deutschland die Elektrokleinstfahrzeuge-Ver- ordnung (eKFV) in Kraft. Seitdem sind in vielen Städten E-Scooter von verschiedenen Leihanbietern präsent. So auch in Köln, wenn auch nicht immer auf eine akzeptable Weise. Die Mikromobilität, als Teil der Nah-Mobilität, kann, wenn sie den richtigen Rahmen erhält, die Mobilitätswende und damit nachhaltige Mobilität unterstützen. Mikromobilität ist die Fort- bewegung mit elektrisch motorisierten sowie nicht motorisierten Kleinst- und Leichtfahrzeu- gen. Dazu zählen Fahrräder, E-Bikes, E-Tretroller bzw. E-Scooter, Tretroller, Segways, E- Leichtfahrzeuge, Hoverboards, Monowheels, E-Skateboards und klassische Skateboards so- wie Rollschuhe und Inline-Skates. All diese Fortbewegungsmittel sind leicht, kompakt und in erster Linie für die individuelle Mobilität konzipiert und werden daher auch teilweise Feinmo- bilität genannt. Experten sind sich daher einig, dass Mikromobilität ein Grundpfeiler künftiger nachhaltiger Mobilität sein wird (Kolberg 2021, S. 57; Lang et al. 2022). Gerade durch das Verleihsystem erschließen die Mikromobilitätsanbieter neue Nutzergruppen und damit eine Verlagerung auf den Umweltverbund (Ertin 2019, S. 36). Die Stärke liegt vor allen Dingen in der intermodalen Nutzung innerhalb des Umweltverbundes. So fungieren Mikromobilitätsverleihsysteme oft als Zubringer für den ÖPNV (Agora Verkehrswende 2019, S. 14; Heitmann et al. 2022, S. 20). Geteilte Mikromobilität birgt dabei ein enormes Potential, um Menschen den Zugang zum - 3 - ÖPNV zu erleichtern und alternative Mobilitätsangebote zum Auto zu schaffen. So kann Mik- romobilität Lücken im öffentlichen Nahverkehr schließen (Dahlmann 2022). Gleichzeitig birgt die Mikromobilität Gefahren-Potenziale für zu Fuß Gehende, da es für diese Form der Mobili- tät noch keine Infrastruktur zum Parken gibt. So liegt das Hauptproblem nicht in der Mikro- mobilität selbst, sondern in der Infrastruktur, die nur auf das Autoparken ausgerichtet ist. Fast überall streiten sich Passant*innen, Cafés, Restaurants, abgestellte Fahrräder, Motorrä- der und E-Motorroller um den knappen Platz. Verbote sind jedoch hier das absolut falsche Signal. Vielmehr geht es darum, einen stadtverträglichen Rahmen für die Mikromobilität zu schaffen. Stellplätze für Mikromobilität und Mikromobilitäts-Hub sind dabei die Lösung, denn sie schaffen Platz auf den Gehwegen, wo sonst sehr viele Leihfahrräder und Leih-E-Scooter stehen würden und damit für mehr Barrierefreiheit, eine Mobilitätssicherheit für diejenigen, welche den ÖPNV in Kombination mit Mikromobilität nutzen möchten. Die jahrzehntelang auf das Auto ausgerichtete Infrastruktur stößt immer mehr an ihre Gren- zen. Sichtbar wird das vor allem am Straßenrand. Dort ist vielerorts sehr viel Platz für Park- plätze, also für Autos, die diesen Platz stunden- und tagelang in Anspruch nehmen. In ande- ren Städten hat man das Problem mit den Scootern und den Parkplätzen schon früh erkannt und gehandelt. An Kreuzungen beispielsweise wurden ein oder zwei Autoparkplätze umge- widmet. Dort parken nun ausschließlich E-Scooter, Leihräder oder Leih-Motorroller. Dafür dürfen diese nicht mehr auf dem Bürgersteig abgestellt werden (Dahlmann 2022). Diesen fortschrittlichen Weg, wie ihn andere Städte vorgelebt haben, möchten wir nun auch in Nip- pes beschreiten und die Mikromobilität nicht verdammen, sondern sinnvoll nutzen. Hierfür bedarf es einer Umverteilung der Flächen und einer bedarfsgerechten Planung, sodass es nicht wieder zulasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen geht. Damit in Zukunft Konflikte zwischen Nutzer*innen von Fahrrädern und E-Scootern vermieden werden, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft daher auch den Ausbau der hierfür erfor- derlichen Radverkehrsinfrastruktur (Deutsche Polizeigewerkschaft 2021, S. 14). Dem schlie- ßen wir uns mit Nachdruck an. sorgen und die Akzeptanz der Bevölkerung nicht verlieren wollen. gez. Robert Spieß gez. Deniz Ertin gez. Bela Schlieper
Beratungsverlauf (1)
Orte (17)
- Neusser Straße 1
- Amsterdamer Straße
- Niehler Kirchweg 9
- Richartzstraße
- Wilhelmstraße 6
- Blücherstraße 8
- Geldernstraße
- Florastraße 7
- Kuenstraße 5
- Parkgürtel
- Straße 1
- Straße 2
- Straße 3
- Straße 4
- Straße 5
- Straße 6
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0600/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 09:50