0320/2025
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Am Höfenweg" in Köln-Merkenich
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Anlage 4 Erläuterungen
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Anlage 4
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept
Arbeitstitel: Am Höfenweg in Köln-Merkenich
1 Anlass und Ziel der Planung
1.1 Anlass der Planung
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG (im Folgenden: Vorhabenträgerin) hat die Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für das Gebiet der Straße Am
Höfenweg 46 – 76 im Stadtteil Köln -Merkenich (Stadtbezirk Chorweiler) beantragt. Di e vor-
handene Wohnbebauung soll erneuert und nachverdichtet werden. Zudem soll eine Kinderta-
gesstätte entstehen.
Derzeit sind die Grundstücke mit vier Wohngebäuden bebaut. Die Bestandsgebäude aus den
1930er Jahren genügen hinsichtlich der Erschließung, Wohn ungsgrundrissen, Schall - und
Wärmeschutz sowie Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Sie sind in der jet-
zigen Struktur und Zustand mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr zu sanieren.
Die Pkw-Stellplätze sind in einem großen Garagenhof mit großer versiegelter Verkehrsfläche
untergebracht. Die vorhandene Grünfläche ist von sehr geringer Aufenthaltsqualität, die dem
Standort nicht gerecht wird.
Das städtebauliche Konzept sieht einen Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang
der Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Ge-
schossen plus Staffelgeschoss errichtet werden. Zusätzlich sind zwei kleinere Wohnhäuser im
rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 72 Wohneinheiten ne u
entstehen, während 34 Wohneinheiten (Normgröße nach KoopBLM) im Bestand entfallen. Das
neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung einer grünen Mitte mit Kleinkin-
derspiel- und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld bieten.
Zudem besteht im Ortsteil Merkenich ein hoher Bedarf an (Klein-) Kinderbetreuungsplätzen.
Dieser kann durch das vorhandene Angebot in Merkenich nicht gedeckt werden, sodass die
Verwaltung der Stadt Köln im Rahmen der Planung zur Neugestaltung der vorhandenen
Wohnbebauung zu einem modernen Wohnquartier gleichzeitig die Ansiedlung einer über das
Planungsgebiet hinausreichenden Kindertagesstätte angeregt hat. Es soll eine Kindertage-
stätte mit 5 Gruppen entstehen.
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden
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1.2 Ziel der Planung
Mit dem neuen Quartier sollen zwei wesentlichen Ziele für den Stadtteil Merkenich verfolgt und
verwirklicht werden. Zum einen soll mit der geplanten neuen Kindertagesstätte auf den drin-
genden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Stadtteil Merkenich reagiert werden . Zum an-
deren soll mit Blick auf den weiterhin bestehenden Wohnungsdruck in der Stadt auch durch
die (zusätzliche) Schaffung von modernen zeitgemäßen Wohnungen die Situation auf dem
Wohnungsmietmarkt in Köln verbessert werden . Die Planung sieht allein die Errichtung von
genossenschaftlich bzw. öffentlich geförderten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Miet-
preisen vor.
2 Verfahren
Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren mit Um-
weltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB. Ein beschleunig-
tes Verfahren gem. § 13a BauGB für Maßnahmen der Innenentwicklung ist hier ausgeschlos-
sen, da sich das Gebiet im Achtungsabstand mehrerer S törfallbetriebe gem. Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III) befindet. Somit sind bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissi-
onsschutzgesetzes zu beachten. Ein entsprechendes Gutachten und ggf. erforderliches
Schutzkonzept werden im Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach Modell 1 (Aushang) durchgefüh rt wer-
den. Eine städtebauliche Qualifizierung soll über die Vorstellung im Gestaltungsbeirat passie-
ren.
3 Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet
Das Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler,
Stadtteil Merkenich, und umfasst die Grundstücke am Höfenweg 46 - 76 (Gemarkung: Worrin-
gen, Flur: 189, Flurstücke 656/278, 657/278, 658/278, 659/278, 730/278, 733/278, 734/278,
737/278, 740/278, 743/278, 744/278, 750/278 und Flur 89, Flurstücke 646/278, 647/278,
648/278, 649/278, 731/278, 732/278, 735/278, 736/278, 741/278, 742/278, 745/278, 746/278,
751/278, 887, 888, 889, 890). Das Gebiet wird an drei Seiten im Westen, Norden und Osten
von der Straße Am Höfenweg begrenzt, wobei dieser an der Ostseite lediglich ein öffentlicher
Weg ist und keine öffentliche Straße. An der Südseite schließt das Grundstück an vorhandene
Wohnbebauung an.
3.2 Vorhandene Struktur (Nutzung, Bebauungsstruktur, Grünstruktur)
Die vorhandene Struktur im Plangebiet besteht aus vier Wohngebäuden in offener Bauweise
mit insgesamt 3.139 qm Geschossfläche Wohnen. Die Häuser sind 2-geschossig mit ausge-
bauten Dachgeschossen, die nachträglich mit größeren Dachgauben ausgebaut wurden. Die
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Struktur der Häuser bleibt aufgrund ihrer Bauzeit hinter den heutigen Vorgaben weit zurück .
Alle Wohnungen sind nicht barrierefrei erschlossen und die Treppenhäuser nicht mit aktuellen
Bewegungsflächen ausgestattet. Eine nachträgliche Ertüchtigung mit Aufzug oder „Treppen-
lifter“ ist nicht möglich. Der Gebäudezustand ist im Allgemeinen schlecht, insbesondere die
heutigen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz lassen sich in einem wirtschaftlich ver-
tretbaren Rahmen nicht erfüllen. Ein Großteil der Freifläche wird vom Garagenhof (28 Gara-
gen) und der versiegelten Verkehrsfläche für die Zu- und Abfahrt in Anspruch genommen. Die
verbliebenen Grünflächen im Bereich der Garagen weisen kaum Aufenthaltsqualität auf. Die
von einzelnen Mietern genutzten Grünbereiche hinter die Garagen sind ausschließlich den
Mietenden vorbehalten.
3.3 Umgebung
Die vorhandene Nutzungsstruktur in der näheren Umgebung ist von Wohnnutzung geprägt.
Diese besteht aus Ein -, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Dabei ist eine gr ößere Anzahl von
Wohnungen in nordwestlicher Lage gegenüber vom Plangebiet in einer Siedlungsstruktur aus
größeren Wohnhäusern der siebziger Jahre mit in der Regel 3 und 4 Vollgeschossen und ein-
malig bis zu 5 Vollgeschossen vorhanden. Westlich des Plangebiets wurde vor einigen Jahren
in der Straße „In den Kämpen“ eine Wohnbebauung mit 1- und 2-Familienhäusern und Gara-
gen errichtet.
Neben den privaten Grünflächen direkt um das Plangebiet sind öffentliche Grün- und Spielflä-
chen in fußläufiger Entfernung vorhanden (z.B. Spielplatz Auf dem alten Weerth).
In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Nahversorger. Zudem gibt es eine
Grundschule, die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof, im Ortsteil.
3.4 Bestehende Erschließung
Das Plangebiet wird an zwei Seiten (Norden und Westen) von der Straße Am Höfenweg öf-
fentlich erschlossen. Die Straße ist ausgebaut. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze ist
ein öffentlicher Weg (auch Am Höfenweg). Der Fußverkehr wird auf der Straße Am Höfenweg
über Bordsteine geführt. Der Radverkehr wird im Mischverkehr geführt.
Das Plangebiet ist über die K12, Merkenicher Hauptstraße und einen Autobahnanschluss an
die A1 in ca. 1 km Entfernung gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz ange-
schlossen.
3.5 Naturraum und Klima
3.5.1 Baumbestand
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Aus dem vorliegendem Baumkataster der Kölner Wohnungsgenossenschaft geht hervor, dass
9 der 13 aufgeführten Bäume nach der aktuellen Baumschutzsatzung der Stadt als geschützt
gelten.
3.5.2 Boden
Es liegt ein Bericht zur Baugrunduntersuchung vom 13.11.2020 vor. Dieser führt unter den
Punkten 2 (Untersuchungsergebnisse) und 3 (Schichtenbeschreibung / Bodenkennwerte / Ho-
mogenbereiche) keine besonderen bzw. auffälligen Angaben/Werte über das für die Bebauung
übliche Maß hinaus auf. Offensichtliche Altlasten, Verunreinigung etc. wurden nicht vorgefun-
den. Eine chemische Analyse wurde seinerzeit aufgrund der kurzzeitigen Gültigkeit der Unter-
suchungsergebnisse nicht durchgeführt. Der Bericht ist beigefügt.
3.5.3 Klima
Das Gebiet liegt gemäß der Planungshinweiskarte Hitze der Stadt Köln bereits im Bereich der
belasteten Siedlungsflächen. Durch das Vorhaben werden keine klimaaktiven Freiflächen be-
rührt.
3.5.4 Niederschläge/Hochwasser
Das Planungsgebiet liegt in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des
Rheins nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Grundsätzlich ist das Plangebiet vor
Hochwasser des Rheins durch Hochwasserschutzeinrichtungen geschützt. Dennoch können
Teile des Gebietes beim Versagen des technischen Hochwasserschutzes überflutet werden.
Aufgrund der Nähe zum Rhein können zudem auch h öhere Grundwasserstände auftreten.
Dies muss u.a. auch bei der Konzeption von Versickerungsanlagen oder einer Unterkellerung
von Gebäuden berücksichtigt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich in einen starkregengefährdeten Bereich (Gefährdungsgrad
hoch). Es ist also bei Starkregenereignissen mit auftretendem Oberflächenwasser zu rechnen.
Die Pl anung muss entsprechende Vorsor gemaßnahmen im Entwä sserungskonzept mitbe-
rücksichtigen und zentrale Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen.
3.6 Alternativstandorte
In Bezug auf die Wohnbebauung handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Erneuerung und
Nachverdichtung eines bereits bestehenden Wohnstandorts. Die Schaffung von Wohnraum
auf bereits bebauten und versiegelten Flächen im Sinne einer städtebaulichen Inn enentwick-
lung ist der Entwicklung auf landwirtschaftlichen oder als Wald genutzten Flächen vorzuzie-
hen.
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Zudem besteht ein dringender Bedarf einer Kindertagesstätte im Stadtteil Merkenich. Es wur-
den bereits verschiedene Standorte hierfür geprüft, u.a. eine städtische Grünfläche „Auf dem
alten Weerth“, die Grundstücke Causemannstraße 58-64 und das Kirchengrundstück Merke-
nicher Hauptstraße 195. Der Standort am Höfenweg ist hinsichtlich seiner städtebaulichen in-
tegrierten Lage, Grundstückzuschnitt und geringer Nutzungskonflikte gut für eine Kita geeig-
net.
4 Planungsvorgaben
4.1 Landes- und regionalplanerische Vorgaben (LEP NRW, RP Köln)
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Die
Planziele des Bebauungsplanes entsprechen den Festlegungen des Regionalplans.
4.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als Wohnbaufläche (W) dar. Der Bebauungsplan
kann somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
4.3 Landschaftsplan der Stadt Köln
Im Landschaftsplan ist die Fläche mit dem Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für
Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ überlagert.
4.4 Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet besteht nicht. Ein Teil des Gebiets, nämlich
im Bereich des Bestandes Am Höfenweg 70 -76 und östlich davon liegt im Geltungsbereich
des wirksamen Bebauungsplans Nr. 67549/04 der Stadt Köln. Dieser setzt hier Allgemeines
Wohngebiet mit einer maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 in zwe igeschossiger, offener
Bauweise fest. Der Höfenweg wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Das übrige Plan-
gebiet befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
4.5 Städtebauliche Entwicklungskonzepte/ Planungen
4.5.1 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM)
Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur
Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Beschlussfassung vom 05.05.2022 (KoopBLM
2017plus) – zur Anwendung.
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014
das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenann te Kooperative Baulandmodell
beschlossen. Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen Bau-
landmodells als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen.
Nach weiteren Anpassungen wurde im Mai 2022 das KoopBLM 2017plus eingeführt.
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Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhaben-
träger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, mindestens 30 % der
Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt
es entstehen 1.800 qm Geschossfläche Wohnen (gem. § 20 BauNVO) Außerdem müssen
planbedingte Mehrbedarfe bei Kindertageseinrichtungen, Grünflächen und Spielplätzen errich-
tet werden.
Der rechnerischen Einschätzung des Mehrbedarfs in den Angebotssegmenten Kindertages-
einrichtung, öffentlicher Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird die im Plangebiet erwartete
Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Dabei ist nur die GF Wohnen maßgeblich, die durch das
Bebauungsplanverfahren neu geschaffen wird. Das heißt, es wird ausschließlich die im Ver-
gleich zum genehmigten Bestand zusätzlich geplante GF Wohnen für die Einschätzung her-
angezogen. Im Vorhaben stehen 6.500 qm Geschossfläche Wohnen im Neubau 3.140 qm
Geschossfläche Wohnen im Bestand gegenüber. Somit werden 3.360 qm Geschossfläche
Wohnen zusätzlich geschaffen. Bei einer Regel wohnungsgröße von 90 qm Geschossfläche
und Erstbelegungsquote von 2,3 Personen pro Wohneinheit ergeben sich 37 zusätzliche
Wohneinheiten mit 85 Einwohner*innen, die zur Berechnung der Mehrbedarfe herangezogen
werden.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Mindestens 30 % der Geschoßfläche für Wohnzwecke sind im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau innerhalb des Plangebiets zu errichten und für diesen zu binden. Für die Errichtung
der geförderten Wohneinheiten ist die aktuelle Förderrichtlinie des Landes NRW (derzeit
FRLöffWohnen NRW2024) maßgeblich.
Soziale Infrastruktur
Die Mehrbedarfe im Bereich Kindertageseinrichtung werden durch das Fachamt bestimmt. Die
Betreuungsplätze werden in der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Plangebiet nachge-
wiesen.
Öffentliche Spielflächen
Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohner*in im Plangebiet ein Bedarf von 2 qm öffent-
licher Spielplatzfläche begründet wird. Bei Vorhaben kleiner als 44 Wohneinheiten ist ein Ab-
lösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten, der zur Erweiterung/ Aufwertung von An-
lagen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Planvorhaben genutzt wird. Dies ent-
spricht bei 37 hinzukommenden Wohneinheiten einer Spielplatzfläche zur Ablösung von ca.
170 qm. Die Ablösesumme ist unter Berücksichtigung des jeweils aktuellsten Baupreisindex'
bei Abschluss des Durchführungsvertrages zu ermitteln. Im vorliegenden Fall soll die öffentli-
che Spielfläche an der Straße „Auf dem Alten Weerth“ aufgewertet werden.
Öffentliche Grünflächen
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Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohner*in im Plangebiet ein Bedarf von 10 qm öffent-
licher Grünfläche begründet wird. Bei Vorhaben kleiner als 44 Wohneinheiten ist ein Ablöse-
betrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten. Dies entspricht bei 37 hinzukommenden
Wohneinheiten einer Grünfläche zur Ablösung von ca. 851 qm. Die Ablösesumme ist unter
Berücksichtigung des jeweils aktuellsten Baupreisindex' bei Abschluss des Durchführungsver-
trages zu ermitteln.
Qualifizierungsverfahren
Die Durchführung von einem Qualifizierungsverfahren sieht das KoopBLM ab einer Geschoss-
fläche Wohnen von 6.750 Quadratmetern vor. Im vorliegenden Fall wird diese Bagatellgrenze
unterschritten. Eine städtebauliche Qualifizierung soll über die Vorstellung im Gestaltungsbei-
rat passieren.
Anwendungszustimmung
Die Vorhabenträgerin hat am 2 3.09.2024 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des
KoopBLMplus in der Fassung vom 22.05.2022 unterzeichnet.
4.5.2 Köln Katalog
Ziel des Köln-Kataloges ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flä-
chennutzung zu gestalten. Der Köln-Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende
Quartiere zukünftig aussehen können. Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als
Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung beschlossen. Als städtebauliches Entwick-
lungskonzept wird der Köln -Katalog zukünftig bei bebauungsplan -relevanten Vorhaben be-
rücksichtigt (nach §1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch). Dies erfolgt unter dem Aspekt der
Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Absatz 7 BauGB).
Das Vorhaben entspricht mit einer Quartiersdichte von 0,9 den Vorgaben für die äußere Stadt
(Zieldichte mindestens 0,8).
4.5.3 Klimaleitlinien
Die Vorhabenträgerin hat am 23.09.2024 die Anwendungszustimmung zur Anwendung der
unterzeichnet.
5 Städtebauliches Planungskonzept
5.1 Nutzungen und Städtebau
Im Plangebiet ist überwiegend Wohnnutzung vorgesehen. Die geplante Nutzung und Größe
für die Kindertagesstätte sind über den Bedarf der Wohnnutzung für das Plangebiet hinaus als
Ausgleich des Bedarfs im Ortsteil Merkenich insgesamt vorgesehen.
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Das städtebauliche Konzept sieht einen Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang
der Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Ge-
schossen plus Staffelgeschoss entstehen . Als Dachform ist ein Flachdach vorgesehen. Die
Gebäudeeingänge orientieren sich zur Straßenseite. Zusätzlich sind zwei kleinere Wohnhäu-
ser im rückwärtigen Grundstücksbereich mit zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss vorge-
sehen. Insgesamt sollen ca. 6 .500 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen neu entstehen,
während 3.140 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen im Bestand entfallen. Die geplante
bauliche Ausnutzung im Bereich der Wohngebäude entspricht mit einer GRZ von 0,4 und GFZ
von 1,0 den Orientierungswerten für Allgemeine Wohngebiete nach § 17 BauNVO.
Die Kindertagesstätte mit einer Geschossfläche von ca. 1.100 Quadratmetern ist im nordöstli-
chen Teil des Gebiets verortet.
Die Kindertagesstätte wird über die Straße Am Höfenweg im nördlichen Plangebiet erschlos-
sen. Als Gebäudestruktur ist ein 2-geschossiger zonierter Gebäuderiegel vorgesehen, der in
die Freifläche der Kindertagesstätte eingebettet ist. Die geplante Größe entspricht einer 5 -
gruppigen Kindertagesstätte.
5.2 Grün- und Freiflächen
Das neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung einer grünen Mitte mit Klein-
kinderspiel- und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld bieten. Den Bewohner*innen
der erdgeschossigen Wohnungen werden eigene kleine Gärten direkt an den Wohnungen mit
Freisitz zur Verfügung stehen. Zudem ist e ine fußläufige Durchquerung des Wohn quartiers
vorgesehen, so dass eine teilöffentliche Grünfläche in der Mitte entsteht.
Die Frei- und Spielflächen der Kindertagesstätte sind ebenfalls zur Quartiersmitte ausgerichtet.
Die Kindertagesstätte wird in eine eigene Grünfläche integriert.
5.3 Materialität, Ökologie und Nachhaltigkeit
Die Materialität der neuen Gebäude soll eine zeitgemäße Interpretation im Kontext der Umge-
bung sein und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden.
Es werden sowohl die Bedürfnisse einer ökologischen als auch nachhaltigen Planung, Errich-
tung und Nutzung der Gebäude und des gesamten Quartiers mit im Vordergrund stehen.
5.4 Erschließung, Stellplätze, Tiefgaragen
Für die Bebauung des Quartiers wird voraussichtlich keine neue Erschließung notwendig sein,
die vorhandenen Straßen sind ausreichend. Die Wohnhäuser werden über die westlich gele-
gene Straße Am Höfenweg erschlossen. Dies gilt auch für die beiden Wohnhäuser, im rück-
wärtigen Bereich, da diese eine geringere Entfernung als 50 m von der öffentlichen Fläche
haben.
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Die Kindertagesstätte wird über die nördliche Straße Am Höfenweg erschlossen. Im Bereich
vor der Kindertagesstätte sind einige Stellplätze für die Bring- und Holverkehr der Kinder vor-
gesehen. Die Stellplätze sollen im Format des Blockparkens angeordnet werden. Die genaue
Auslegung und die Anzahl der Stellplätze sind noch im Verfahren abzustimmen. Die Stellplätze
für die Mitarbeitenden werden mit in den Tiefgaragen der Wohnhäuser vorgesehen und ge-
kennzeichnet. Für Fahrräder, Roller und Kinderwagen werden ausreichend Stellplätze im Vor-
bereich der Kindertagesstätte geplant.
Die notwendigen Pkw -Stellplätze der Wohnungen werden in 2 Tiefgaragen (Mittelgarage)
nachgewiesen. Die beiden Garagen werden über die westliche Straße Am Höfenweg erschlos-
sen. Die Tiefgaragen werden Ausgänge direkt zu den Wohnhäusern und zusätzlich einen Aus-
gang in den Garten haben. Die Belüftung der Tiefgaragen soll natürlich erfolgen. Abstellflächen
für Fahrräder werden in ausreichender Anzahl in den Tiefgaragen, räumlich getrennt vorgese-
hen, zusätzlich werden vor den Hauseingängen Fahrradabstellplätze für Gäste und kurzes
Abstellen vorgesehen.
6 Auswirkungen der Planung
6.1 Verkehr
Die Auswirkungen auf den Verkehr durch die Wohnbebauung und die Kindertagesstätte wer-
den im weiteren Verfahren geklärt.
6.2 Natur und Landschaft
Im Verfahren ist ein Grünordnungsplan zu erstellen. Nach der rechtlichen Einstufung als In-
nenbereich im Sinne des § 34 BauGB entfällt eine Ausgleichspflicht gemäß der naturschutz-
rechtlichen Eingriffsregelung. Gleichwohl besteht die generelle Verpflichtung der Vermeidung
und Minderung von Eingriffen.
6.3 Pflanzen
Ein Großteil der Bäume im Plangebiet (13, davon 9 geschützt) wird wegen der geplanten Bau-
maßnahmen nicht zu erhalten sein. Für den betroffenen Baumbestand ist eine Baumkartierung
und -bewertung durchzuführen. Schutzwürdiger Baumbestand ist nach Möglichkeit in die Pla-
nung zu integrieren und zu erhalten. Eine Begrünung der nicht bebauten Flächen sowie Dach-
und Fassadenbegrünung sind frühzeitig einzuplanen.
6.4 Immissionen
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Flugverkehr be-
lastet. Zu den Hauptemittenten gehören u.a. die nordwestlich, in ca. 750 m Entfernung verlau-
fende BAB 1 und die westlich, etwa 870 m entfernte Industriestraße. Im Bebauungsplanver-
fahren wird eine schalltechni sche Untersuchung der Einwirkun gen auf das Plangebiet, der
Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft und der notwendigen Schallschutzmaßnahmen er-
forderlich.
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Das Gebiet liegt im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe gem. Richtlinie 2012/18/EU
(Seveso III). Somit sind bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Aus-
wirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
zu beachten. Ein entsprechendes Gutachten und ggf. erforderliches Schutzkonzept werden im
Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
6.5 Klima
Das Plangebiet ist aufgrund der Lage im Siedlungsgebiet vorbelastet. Die sommerliche Über-
hitzung von versiegelten Flächen wird durch Festsetzungen zur Grundstücks - und Gebäu-
debegrünung gemindert. Es sollen begrünte Freiflächen und eine klimagerechte Bebauung
entstehen.
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln be -
schlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin fest-
gelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die U msetzung der mit der Koordinati ons-
stelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag verbindlich
geregelt und gesichert.
Verbindliche Anforderungen nach den Klimaschutzleitlinien an Wohngebäude sind:
Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser
Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: KfW-Effizienz-
gebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. Die Gründe hier-
für sind prüfbar darzulegen.
Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner F ernwär-menetz
nicht gegeben ist: KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung
von U-Werten: opake Bauteile < 0,15 W/(m²K), transparente Bauteile < 0,18 W/(m²K) und
Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klima-
schutz),
Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls
über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar).
Im Plangebiet werden die Wohngebäude aufgrund der bereits bestehenden Fernwärmeleitung
als KfW-Effizienzgebäude 40 in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss errichtet werden.
6.6 Boden/ Altlasten
Die Auswirkungen von Boden / Altlasten im Quartier / Bestand werden im Verfahren geklärt.
6.7 Wasser
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Im Plangebiet liegt eine Gefährdung durch Hochwasser, Grundhochwasser sowie Starkregen
vor (siehe Punkt 3.4.4).
Maßnahmen zum Hochwasserschutz, schadlosen Rückhalt von Starkregen im Plangebiet und
zum Umgang mit Niederschlagswasser werden im weiteren Verfahren geprüft und – sofern
erforderlich - planungsrechtlich berücksichtigt.
7 Planverwirklichung
Nach Abstimmung mit der Stadt Köln und im Kontext der Vorgaben des Kooperativen Bau-
landmodells (KoopBLM).
8 Städtebauliche Kennzahlen
Kennzahlen
Grundstücksgröße ca. 8.285 m²
Davon vorgesehen für
Grundstücksfläche Kindertagesstätte ca. 1.900 m²
Grundstücksfläche Wohnbebauung ca. 6.385 m²
Geplante Geschossfläche (GF) nur Vollgeschosse
Gesamt ca. 7.616 m²
Davon entfallen auf
Kindertagesstätte ca. 1.108 m²
Wohnbebauung ca. 6.508 m²
Hieraus ergeben sich folgende geplante städtebaulichen Kennzahlen
Bereich der Kindertagesstätte
Vollgeschosse II
GRZ 0,4
GFZ 0,8
Bereich Wohnbebauung
Vollgeschosse
Häuser A bis D, westlich an der Straße Am Höfenweg III + 1 Nichtvollgeschoss
Häuser E und F, im Quartier II + 1 Nichtvollgeschoss
(gegebenenfalls Definition über max. Gebäudehöhen)
GRZ 0,4
GRZ einschl. unterbaut (Tiefgaragen) 0,8
/ 12
GFZ 1,0
Anlage 3 Rechtskräftiger Bebauungsplan
118 Zeichen
Anlage 3 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Rechtsgültiger Bebauungsplan 67549/04 Am Höfenweg in Köln - Merkenich
Anlage 5 Staedtebauliches Planungskonzept
1580 Zeichen
N Am Höfenweg Am Höfenweg Am Höfenweg In den Käm pen 41 71 84 80 78 b 44 2 78 a 78 Am Höfenweg Am Höfenweg Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 4.40 31.00 1.705.30 150.30 3.10 163.60 Haus A Haus D Spielfläche Weg 34.90 3.40 6.40 8.40 14.50 50.00 II F 5 Gruppen KiTa Haus B 50.50 Haus C Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen 7.00 31.00 11.70 31.00 7.00 31.00 4.80 Weg Weg Zuweg Haus E 25.00 5.80 8.50 6.40 5.00 3.40 50.00 56.00 28.80 50.00 56.00 26.50 Zuweg Haus F Müll Müll Müll Tiefgarage -ITiefgarage -I 23.50 1.70 28.90 1.50 (Kleinkinder-)Spielfläche der Wohnbebauung ca. 470 m² Quartiersfläche - öffentlich zugänglich - - mit Spiel- und Begegnungsflächen Haus F 14.10 16.50 7.40 17.30 5.00 15.00 18.00 14.00 3.6020 Haus E 81.00 22.00 3.00 20.00 11.50 20.00 4.7070 III F NVG III F NVG III F NVG III F NVG II F NVG II F NVG Sinnersdorfer Strasse 115 - 117 . 50769 Köln Kölner Wohnungsgenossenschaft eG Schleisischer Platz 1a . 50737 Köln Quartiersentwicklung Am Höfenweg 46 - 76 . 50769 Köln - Merkenich Architekturbüro Norbert Güsgen Fläche Tiefgarage unterbaut Übersichtsplan / Aufteilungsplan - Neue Wohnbebauung Am Höfenweg mit insgesamt 6 Wohnhäuser und einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen (2-geschossig) - KoopBLM Legende: Zuordnung der Grundstücksflächen Grundstücksfläche gesamt ca. 8.285 m² Grundstück KiTa ca. 1.950 m² Fläche Wohnbebauung ca. 6.335 m² davon Quartiersfläche, teilöffentlich als Spiel- und Begegnungs- flächen einschl. Wege ca. 1.500 m² Stand: 27.09.2024 . M 1:500 Legende: II bzw. III Anzahl der Vollgeschosse NVG - kein Vollgeschoss F - Flachdach Anlage 5
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0320/2025 Freigabedatum 06.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Am Höfenweg" in Köln-Merkenich Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Straße Am Höfenweg im Bereich der Hausnummern 46 - 76 – Arbeits- titel: „Am Höfenweg“ in Köln-Merkenich aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen sowie eine Kindertagesstätte festzusetzen, 2. beschließt nach § 12 Absatz 2 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorha- benbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Straße „Am Höfenweg“ im Be- reich der Hausnummern 46 – 76, 3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli- maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt unter anderem aus der Bautätig- keit, dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Ver- dichtung bereits bebauter Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung ein vorzu- ziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Begründung: Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG hat die Einleitung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans nach § 12 BauGB für das Gebiet der Straße Am Höfenweg 46 – 76 im Stadtteil Köln-Merkenich (Stadtbezirk Chorweiler) beantragt. Die vorhandene Wohnbebauung soll er- neuert und nachverdichtet werden. Zudem soll eine Kindertagesstätte entstehen. Mit dem neuen Quartier sollen zwei wesentliche Ziele für den Stadtteil Merkenich verfolgt und verwirklicht werden. Zum einen soll mit der geplanten neuen Kindertagesstätte auf den drin- genden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Stadtteil Merkenich reagiert werden. Zum an- deren soll mit Blick auf den weiterhin bestehenden Wohnungsdruck in der Stadt auch durch die (zusätzliche) Schaffung von modernen zeitgemäßen Wohnungen die Situation auf dem Wohnungsmietmarkt in Köln verbessert werden. Derzeit sind die Grundstücke mit vier Wohngebäuden bebaut. Die Bestandsgebäude aus den 1930er Jahren genügen hinsichtlich der Erschließung, Wohnungsgrundrissen, Schall- und Wärmeschutz sowie Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Sie sind in der jetzi- gen Struktur und Zustand mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr zu sanieren. Die Pkw-Stellplätze sind in einem großen Garagenhof mit großer versiegelter Verkehrsfläche un- tergebracht. Die vorhandene Grünfläche ist von sehr geringer Aufenthaltsqualität, die dem Standort nicht gerecht wird. Das städtebauliche Konzept sieht einen Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang der Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Ge- schossen plus Staffelgeschoss entstehen. Zusätzlich sind zwei kleinere Wohnhäuser im rück- wärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 72 Wohneinheiten neu entste- hen, während 34 Wohneinheiten (Normgröße nach KoopBLM) im Bestand entfallen. Das neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung einer grünen Mitte mit Kleinkinder- spiel- und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld bieten. Im nördlichen Plangebiet soll die Kindertagesstätte in einem weiteren Baukörper mit zwei Voll- geschossen untergebracht werden. Sie wird über die Straße Am Höfenweg im nördlichen Plangebiet erschlossen. Die geplante Größe entspricht einer 5-gruppigen Kindertagesstätte. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Um- 3 weltbericht nach § 2a BauGB. Ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB für Maßnah- men der Innenentwicklung ist hier ausgeschlossen, da sich das Gebiet im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe gem. Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) befindet. Somit sind bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Eine städtebauliche Qualifizierung soll über die Vorstellung im Gestaltungsbeirat passieren. Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Beschlussfassung vom 05.05.2022 (KoopBLM 2017plus) – zur Anwendung. Mindestens 30 % der Geschoßfläche für Wohnzwecke sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebiets zu errichten und für diesen zu binden. Die Betreuungsplätze für Kinder werden in der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Plangebiet nachgewiesen. Die aus dem Plangebiet entstehenden Mehrbedarfe an Grün- und Spielflächen sollen abgelöst werden. Es kommen die „Leitlinien zu Klimaschutz Köln“ mit Ratsbeschluss vom 17.03.2022 zur An- wendung. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Rechtskräftiger Bebauungsplan Anlage 4 Erläuterungstext Anlage 5 Städtebauliches Konzept
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Beteiligung wird nach den Vorgaben von § 3 Baugesetzbuch durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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In den Kämpen Am Höfenweg Hauptstraße Merkenicher Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Am Höfenweg in Köln - Merkenich
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0320/2025
Stand: 27.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: „Am Höfenweg" in Köln-Merkenich
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wurde am 30.04.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 04.06.2025 bis zum 27.06.2025. Im Zeitraum der Beteiligung sind keine Stel-
lungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nächste Schritte:
Zur städtebaulichen Qualifizierung soll das Vorhaben am 04.11.2025 im Gestaltungsbeirat
vorgestellt werden. Ein Vorgabenbeschluss wird in der ersten Jahreshälfte 2026 angestrebt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der Beschluss wurde somit umgesetzt. Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht erforderlich
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0320/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 28.01.2025 10:59