Mandari Insight

AN/0661/2020

Maßnahmen zur digitalen und kontaktlosen Datenerfassung

FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12 25.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.06.2020, TOP 8.1

FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Vorabauszug TOP 4 HA vom 22.05.2020

· application/pdf

Ansehen

FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

4481 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2020 
AN/0661/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.05.2020 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.06.2020 
 
Maßnahmen zur digitalen und kontaktlosen Datenerfassung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 22. Mai 2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
- es den Gewerbetreibenden zu ermöglichen, die Kundenkontaktdaten sowie die weite-
ren erforderlichen Angaben im Sinne der Corona Schutzverordnung auch digital zu 
erfassen und zu übermitteln und dies als Erfüllung ihrer Verpflichtung nach der 
Corona Schutzverordnung anzuerkennen. 
- sich beim Land NRW dafür einzusetzen, dass die Corona Schutzverordnung dahin-
gehend unverzüglich konkretisiert wird, dass auch eine digitale und kontaktlose Er-
fassung der Kundendaten ausdrücklich zulässig ist umso jedweden Interpretations-
spielraum zu schließen. 
 
 
Begründung: 
 
Die schnelle Kontaktpersonenermittlung ist bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie der 
entscheidende Schlüssel, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen oder zu stop-
pen. 
 
Die gilt umso mehr, weil es durch die Lockerungen, insbesondere für Gastronomie u.ä. , nun 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
wieder verstärkt zu Kontakten kommt. Gemäß der Corona Schutzverordnung vom 8. Mai 
2020 müssen betroffene Gewerbetreibende die Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des 
Aufenthalts für jede Tischgruppe erfassen, um mögliche Infektionsrisiken oder Infektionsket-
ten zurückverfolgen zu können. 
 
Dies stellt die Gastronomie und die Hotellerie, sowie weitere Branchen vor große Herausfor-
derungen, zumal die genannte Corona Schutzverordnung Interpretationsspielraum lässt. Ziel 
muss es sein, mögliche Infektionsketten schnell, vollständig und sicher verfolgen und beur-
teilen zu können und nicht schwer handhabbare Bürokratie aufzubauen, denn nicht nur Ge-
werbetreibende, sondern auch die Gesundheitsämter sind am Rande der Belastungsgrenze. 
 
Dem Gesetzgeber, den Gewerbetreiben und den Bürgerinnen und Bürgern geht es darum, 
trotz aller erzielten Freiheiten möglichst einfach, schnell und sicher zum weiteren Schutz der 
Menschen beizutragen und so den vorhanden Freiraum zu schützen oder weiter auszubau-
en. 
 
Die Corona Schutzverordnung vom 8. Mai regelt hierzu, dass „Kundenkontakt sowie Zeit-
räume des Aufenthalts in den Innen- und Außengastronomie für jede Tischgruppe mittels 
einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur 
Datenerhebung)  zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung“ zu erfassen sind. 
 
Folgt man der Intention des Gesetzgebers, geht es im Kern um die Rückverfolgbarkeit von 
Infektionsketten und die (spätere) Verfügbarkeit dieser Daten in den Gesundheitsämtern. 
Damit ist eine digitale Lösung zwar nicht unbedingt ausgeschlossen, dem genauen Wortlaut 
entsprechend ist jedoch eine Lösung in Papierform naheliegender. 
 
Eine digitale Erfassung der Kundenkontaktdaten ist nicht nur zeitgemäß, sondern bietet eine 
Reihe von Vorteilen gegenüber Listen in Papierformat und entspricht daher noch mehr der 
eigentlichen Intention des Gesetzgebers. So sind ausliegende Listen mit persönlichen Kun-
dendaten datenschutzrechtlich bereits nicht unproblematisch. Papierlisten und Schreibgeräte 
müssen nach jedem Kontakt desinfiziert oder erneuert werden. Im Falle einer notwendigen 
Rückverfolgung müssen die Papierlisten an die Gesundheitsämter übermittelt und dort aus-
gewertet werden. 
 
Eine digitale Erfassung hingegen ist kontaktlos und damit bereits infektionsvermeidend, 
schützt die persönlichen Daten, weil sie nicht einfach durch andere einsehbar sind und er-
laubt eine schnellere und unkompliziertere Übermittlung an die Gesundheitsbehörde. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
gez. 
Ulrich Breite      
Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1, Vorabauszug TOP 4 HA vom 22.05.2020

752 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 22.05.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des 
Hauptausschusses (Sondersitzung)  vom 22.05.2020  
öffentlich 
4.1 Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion betreffend "Maßnahmen zur digi-
talen und kontaktlosen Datenerfassung" 
AN/0661/2020 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag wird zur Vorberatung in den Unterausschuss Digitale Kommunikation und 
Organisation und zur abschließenden Entscheidung in den Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

22.05.2020 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
25.05.2020 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.06.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0661/2020
Typ
FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
25.05.2020
Erstellt
22.05.2020 10:05