AN/0661/2020
Maßnahmen zur digitalen und kontaktlosen Datenerfassung
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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2020 AN/0661/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 22.05.2020 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.06.2020 Maßnahmen zur digitalen und kontaktlosen Datenerfassung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 22. Mai 2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt: - es den Gewerbetreibenden zu ermöglichen, die Kundenkontaktdaten sowie die weite- ren erforderlichen Angaben im Sinne der Corona Schutzverordnung auch digital zu erfassen und zu übermitteln und dies als Erfüllung ihrer Verpflichtung nach der Corona Schutzverordnung anzuerkennen. - sich beim Land NRW dafür einzusetzen, dass die Corona Schutzverordnung dahin- gehend unverzüglich konkretisiert wird, dass auch eine digitale und kontaktlose Er- fassung der Kundendaten ausdrücklich zulässig ist umso jedweden Interpretations- spielraum zu schließen. Begründung: Die schnelle Kontaktpersonenermittlung ist bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie der entscheidende Schlüssel, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen oder zu stop- pen. Die gilt umso mehr, weil es durch die Lockerungen, insbesondere für Gastronomie u.ä. , nun FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de wieder verstärkt zu Kontakten kommt. Gemäß der Corona Schutzverordnung vom 8. Mai 2020 müssen betroffene Gewerbetreibende die Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthalts für jede Tischgruppe erfassen, um mögliche Infektionsrisiken oder Infektionsket- ten zurückverfolgen zu können. Dies stellt die Gastronomie und die Hotellerie, sowie weitere Branchen vor große Herausfor- derungen, zumal die genannte Corona Schutzverordnung Interpretationsspielraum lässt. Ziel muss es sein, mögliche Infektionsketten schnell, vollständig und sicher verfolgen und beur- teilen zu können und nicht schwer handhabbare Bürokratie aufzubauen, denn nicht nur Ge- werbetreibende, sondern auch die Gesundheitsämter sind am Rande der Belastungsgrenze. Dem Gesetzgeber, den Gewerbetreiben und den Bürgerinnen und Bürgern geht es darum, trotz aller erzielten Freiheiten möglichst einfach, schnell und sicher zum weiteren Schutz der Menschen beizutragen und so den vorhanden Freiraum zu schützen oder weiter auszubau- en. Die Corona Schutzverordnung vom 8. Mai regelt hierzu, dass „Kundenkontakt sowie Zeit- räume des Aufenthalts in den Innen- und Außengastronomie für jede Tischgruppe mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung“ zu erfassen sind. Folgt man der Intention des Gesetzgebers, geht es im Kern um die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten und die (spätere) Verfügbarkeit dieser Daten in den Gesundheitsämtern. Damit ist eine digitale Lösung zwar nicht unbedingt ausgeschlossen, dem genauen Wortlaut entsprechend ist jedoch eine Lösung in Papierform naheliegender. Eine digitale Erfassung der Kundenkontaktdaten ist nicht nur zeitgemäß, sondern bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber Listen in Papierformat und entspricht daher noch mehr der eigentlichen Intention des Gesetzgebers. So sind ausliegende Listen mit persönlichen Kun- dendaten datenschutzrechtlich bereits nicht unproblematisch. Papierlisten und Schreibgeräte müssen nach jedem Kontakt desinfiziert oder erneuert werden. Im Falle einer notwendigen Rückverfolgung müssen die Papierlisten an die Gesundheitsämter übermittelt und dort aus- gewertet werden. Eine digitale Erfassung hingegen ist kontaktlos und damit bereits infektionsvermeidend, schützt die persönlichen Daten, weil sie nicht einfach durch andere einsehbar sind und er- laubt eine schnellere und unkompliziertere Übermittlung an die Gesundheitsbehörde. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen, gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 1, Vorabauszug TOP 4 HA vom 22.05.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 22.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des Hauptausschusses (Sondersitzung) vom 22.05.2020 öffentlich 4.1 Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion betreffend "Maßnahmen zur digi- talen und kontaktlosen Datenerfassung" AN/0661/2020 Beschluss: Der Antrag wird zur Vorberatung in den Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation und zur abschließenden Entscheidung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0661/2020
- Typ
- FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 22.05.2020 10:05